Mandari Insight

2025/0030

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet Erbacher Straße / Am Judenteich (O 17)

Magistratsvorlage 13.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2025/0030

138.7 KB · application/pdf

Ansehen

2025/0030

4058 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.01.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0030 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511-080 
Kostenstelle:  062-010-1000 Investitionsnummer:  10062-9000 
Kostenträger:  5110-81 Sachkonto:       
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag im Gebiet Erbacher Straße / Am Judenteich (O 17)  
 
Vorlage vom: 13.01.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrags wird zugestimmt.  
2. Die Übertragung von Grundstücken der Wissenschaftsstadt Darmstadt an den Investor 
beziehungsweise an die Eigentümer und von den Eigentümern an die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt erfolgt im Rahmen einer vereinfachten Umlegung.  
 
 
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag  
Anlagen 1 - 5 zum Vertrag 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.01.2025 
 
 
Zu 1: 
 
Nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke Darmstadt Bezirk 
VI Flur 9 Nr. 309/2, 309/3, 309/4, 309/7, 309/8, 310/6, 310/7, 313/3 und 314/1 und 
eines Investors sollen nun die oben genannten Flurstücke die Umwandlung von 
aufgelassenem Gewerbegebiet in ein Wohnquartier erfahren. Mit der Konversion die ser 
Flächen wird ein weiteres Teilstück des Edelsteinviertels (Bereich des Bebauungsplans O 17) 
der Wohnbebauung zugeführt.  
 
Es besteht Einigkeit über den Inhalt des vom Vermessungsamt entworfenen und dieser 
Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen V ertrages. Der Vertrag liegt seitens der 
Eigentümer und des Investors unterzeichnet dem Vermessungsamt vor.  
 
Abweichend zu den sonstigen in diesem Gebiet abgeschlossenen städtebaulichen Verträge 
wird die Erschließung (Ausbau der Verkehrs - und Grünflächen, K analbau) vom Investor 
übernommen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich dieser, zu einem späteren 
Zeitpunkt, einen Bau - und Finanzierungsvertrag mit dem Mobilitäts - und Tiefbauamt in 
Abstimmung mit dem Grünflächenamt abzuschließen. Erste Verhandlungen w urden bereits 
geführt. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Städtebaulichen Vertrag verpflichten sich sowohl die Eigentümer als auch der Investor, 
der in diesem Gebiet über Eigentum verfügt, zur Teilnahme an einem vereinfachten 
Umlegungsverfahren.  
 
Im Rahmen dieses Umlegungsverfahrens kommt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ins 
Eigentum der öffentlichen Flächen. Noch im Eigentum der Stadt befindliche Flächen werden 
hierbei von Gewerbefläche (ehem. Bauhof) in Wohnbaufläche umgewandelt und gehen gegen 
Ausgleichszahlung ins Eigentum des Investors beziehungsweise der Eigentümer -Familie über. 
Die Bewertungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierfür den Bodenwert ermittelt.  
 
Für die vereinfachte Umlegung ist ein weiterer Beschluss des Magistrats er forderlich. 
 
Der Investor übernimmt auch die Erschließung der ehemaligen städtischen Flächen.  
 
 
Dezernat IV Dezernat VI Dezernat III 
 
 
 
André Schellenberg  Paul Georg Wandrey  Michael Kolmer  
Stadtkämmerer  Stadtrat Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 66

Orte (2)

  • Am Judenteich
  • Erbacher Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0030
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.01.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00