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V/0200/2008/1

Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 19.09.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.09.2008, TOP 17.1.1

Hauptvorlage V/0200/2008 mit Anlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0200/2008 mit Anlage

2099 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0200/2008  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Mennebröcker / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6145 / 6190 
E-Mail: 
 Huelk@stadt-muenster.de   Datum: 
 07.08.2008  
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung 
18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge-
setzbuch (BauGB) zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 323, in Kraft getreten im Jahr 1989, regelt die geordnete städtebauliche 
Entwicklung für das Wohngebiet Sentruper Höhe. In Teilbereichen des Plangebietes wurden zur 
Erhaltung der baulichen Anlagen Erhaltungsgebote festgesetzt. Aufgrund einer Änderung der Ge-
setzesgrundlage und unter Berücksichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eine 
Überprüfung und Konkretisierung der bisherigen Erhaltungsgebote notwendig.  
 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 soll nun die Erhaltung der baulichen Anlagen 
im Bebauungsplan konkretisiert und somit planungsrechtlich abgesichert werden. Die weiteren 
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 323 sollen nicht geändert werden. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan 
  
V/0200/2008

Anlage 
zur Vorlage Nr. 200/2008 
Bebauungsplan Nr. 323 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:7500 ST ADT M TÜNS ER

Ergänzungsvorlage Beschluss

2152 Zeichen

V/0200/2008/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge-
setzbuch (BauGB) zu ändern.  Der Bebauungsplan Nr. 323, der die geordnete städtebauliche 
Entwicklung für das genannte Wohngebiet regelt, enthält in Teilbereichen des Plangebietes 
festgesetzte Gebote zur Erhaltung der baulichen Anlagen, die aufgrund einer geänderten 
Gesetzesgrundlage und unter Berücksichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 
zu überprüfen bzw. zu konkretisieren sind. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft haben in ihren Sitzungen  am 18.09.2008 die Änderung des Beschlussvor-
schlages (fett abgedruckt) beschlossen. 
 
Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvor-
schlag entsprechend den Beschlüssen der BV West und des ASSVW geändert werden. 
 
Unabhängig von dem geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage beschloss die Bezirksvertretung 
Münster-West einstimmig: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Anliegen der Bürger bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
323 (Wohngebiet Sentruper Höhe) einzubeziehen und die erzielten Kompromisse in einer Vorlage 
deutlich zu machen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0200/2008/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Mennebröcker / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 45 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0200/2008/1 
Der Bitte der BV West wird seitens der Verwaltung im weiteren Laufe des Verfahrens entsprochen. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 15.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 17.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Sentruper Höhe

Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0200/2008/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37