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V/0903/2018

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 28.09.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0903_2018_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2019_Anlage_B

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Anlage A

1710 Zeichen

Anlage A zur V/0903/2018 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen 
in Münster umgesetzt werden sollen.  
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II): 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 Verbesserung der sozialen Teilhabe  
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche 
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin-
aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche 
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beschlussvorlage

3967 Zeichen

V/0903/2018 
V/0903/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2018 Integrationsrat Vorberatung 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   21.11.2018 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   27.11.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2019 beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung  des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Müns-
ter für das Jahr 2019 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2019 wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 16.300.000,00 1,2 
 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2019 16.300.000,00 1,2 
Jobcenter 
 
13.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0903/2018 
1 Die Werte beruhen auf einer vorläufigen Berechnung, die ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres zuzüglich 
einer Mittelzuteilung in Höhe von 2,8 Mio. € für das neue Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB 
II) liegt. 
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jo bcenters und bilden somit nur einen 
Auszug aus den Transferaufwendungen. 
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 €  überplan-
mäßig bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstra-
tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu ent-
wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiedenen Ämter und die 
Zielplanung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage 
V/0980/2013). 
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter mit den Fachämtern, die einen Bezug zum SGB II haben, in den jährlichen Zielgruppenworkshops 
durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu gemeinsamen 
Zielen stattgefunden hat. Weiterhin haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an den Planungs-
workshops teilgenommen, so dass die Planungen auf einer breiten Ebene der Akteur/-innen der örtli-
chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden haben. 
 
Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten 
und weiteren Handlungsfeldern sowie konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag 
und die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der 
arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen.  
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachaus-
schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm für das Jahr 2019 vor. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/0903/2018 
Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster

V_0903_2018_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2019_Anlage_B

170674 Zeichen

Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm 2019 
 
Jobcenter der Stadt Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
 
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, 
 eigene Auswertungen  
  
Münster, September 2018 
 
Fotos: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Einleitung .............................................................................................................  5 
1. Ausgangssituation .......................................................................................... 7 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ........................... 7 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2019 ......... 8 
1.2.1. Überregional ............................................................................................ 8 
1.2.2. Regional / Lokal ....................................................................................... 8 
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster ............................... 13 
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster ......... 15 
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) ..................................................... 21 
1.4.2. (Allein-)Erziehende ................................................................................ 22 
1.4.3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete ....................... 23 
1.4.4. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen    
              mit gesundheitlichen Einschränkungen ................................................. 26 
1.4.5. Selbständige und Gründungswillige ....................................................... 27 
1.4.6. Über 25-Jährige („Ü25“) ......................................................................... 28 
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................ 29 
2.1. Strategische Grundausrichtung ................................................................. 29 
2.2. Ziele .......................................................................................................... 29 
2.3. Handlungsfelder und Aktivitäten ............................................................... 31 
2.3.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug ................... 32 
2.3.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit ................................. 34 
2.3.3. Ausbildung und Qualifizierung ............................................................... 36 
2.3.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes .............................................. 39 
2.3.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und         
              Beruf ..................................................................................................... 41 
2.3.6. Ausbau der Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteuren ......................... 44 
2.4. Operationalisierte Zielwerte ...................................................................... 45 
2.5. Organisations- und Prozessziele .............................................................. 46 
2.5.1. Digitalisierung ........................................................................................ 46 
2.5.2. Beratung ................................................................................................ 46 
2.5.3. Qualitätssicherung ................................................................................. 47 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2019 ....................................................... 47

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
4 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik..................................... 49 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster  ............................... 53 
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell .................................... 54 
Anlage 3:  Aktivitäten der Migrationsbeauftragten des Jobcenters ...................... 55 
Anlage 4: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ........................... 56 
Anlage 5: Angebote für schwer erreichbare  und benachteiligte Jugendliche ..... 57 
Anlage 6: Rechtskreisübergreifende Beratung in den Internationalen 
                 Förderklassen der Berufskollegs ........................................................ 58 
Anlage 7: Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung ............... 59 
Anlage 8: Maßnahme zur Gesundheitsprävention und -förderung ...................... 61 
Anlage 9: Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung
 ............................................................................................................................ 62 
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2019 ............................................ 63

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
5 
 
Einleitung 
 
Das vorliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen Ra h-
menbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für das 
Jahr 2019 dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie 
konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht we r-
den sollen.  
 
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jo b-
centers als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die 
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die 
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwick-
lung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des Jobce n-
ters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zu-
sammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern, insbeso ndere auf lokaler, aber 
auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. 
 
Für 2018 zeichnet sich ab, dass die mit dem Land Nordrhein -Westfalen vereinbarten 
Zielwerte des Jobcenters der Stadt Münster zu den Integrationen in Erwerbstätigkeit und 
zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug zum Jahresende erreicht und  zum Teil so-
gar deutlich übererfüllt werden . Zudem ist im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der B e-
darfsgemeinschaften, der Personen in den Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen deutlich gesunken. Insgesamt sind dies - vor 
dem Hintergrund des boomenden Arbeitsmarktes und der stabilisierten Personaldecke 
des Jobcenters - erfreuliche Ergebnisse der zielgerichteten Planung des Jobcenters und 
der kompetenten und engagierten Arbeit der Beschäftigten im Jobcenter.  
 
Dennoch ist der Anteil der Menschen, die schon sehr lange im Leistungsbezug der Jo b-
centers stehen, nach wie vor hoch. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung setzt im 
Bereich Arbeitsmarktpolitik  einen klaren Fokus darauf, langzeitarbeitslosen Menschen 
wieder eine Perspektive  zur Teilhabe am  Arbeitsmarkt zu eröffnen. In  der Konsequenz 
tritt zum 1. Januar 201 9 im Rahmen des 10. SGB II-Rechtsänderungsgesetzes das so-
genannte Teilhabechancengesetz mit einer Erweiterung der Möglichkeiten öffentlich g e-
förderter Beschäftigung  und begleitender Betreuung in Kraft.  Das Jobcenter der Stadt 
Münster verfolgt bereits seit mehreren Jahren die strategische Grundausrichtung „So-
ziale Teilhabe durch Beschäftigung“ und wird die erweiterten gesetzlichen Möglichkei-
ten nutzen, im Jahr 2019 und darüber hinaus nochmals einen verstärkten Schwerpunkt 
auf die Vermeidung und Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzei t-
leistungsbezug, insbesondere durch den Ausbau d es sozialen Arbeitsmarktes, zu le-
gen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
6 
 
Die weiteren Handlungsfelder des Jobcenters 
 
 Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
 Ausbildung und Qualifikation 
 Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes 
 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 Ausbau der Kooperation mit den Arbeitsmarktakteur/-innen 
 
runden diesen Ansatz ab und sorgen dafür, dass für alle Zielgruppen des Jobcenters 
geeignete Beratungs - und Förderangebote vorhanden sind. Dabei werden bewährte 
Maßnahmen und Aktivitäten fortgesetzt und um einige neue Angebote ergänzt. 
 
Zu der Mittelzuweisung für das Jobcenter im Jahr 2019 lagen zum Zeitpunkt des Redak-
tionsschlusses des vorliegenden Arbeits - und Integrationsprogramms nur Informationen 
zu der voraus sichtlichen Ausschüttung im Bereich des Teilhabechancengesetzes vor. 
Demnach sind zusätzliche Mittel in Höhe von 2,8 Mio. € zur Schaffung von Teilh a-
bechancen am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)  zu erwarten. Darüber hinaus plant das Jo b-
center der Stadt Münster  vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung, die 
ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2018 liegt. 
 
Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich nicht um starre Vorgaben , da aktuelle 
Gegebenheiten und sich verändernde Rahmenbedingungen unterjährige Anpassungen 
erfordern können. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation 
innerhalb des Jobcenters sowie mit den  Partnern des lokalen Arbeits -, Bildungs - und                 
Sozialmarktes unerlässlich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
7 
 
1. Ausgangssituation 
1.1.   Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Nach Umsetzung eines Organisationentwicklungsprozesses  (OE-Prozess) ist das Jo b-
center der Stadt Münster seit Juli 2017 stadtbezirklich ausgerichtet . Für jeden Stadtbe-
zirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“, das jeweils aus einem Team für 
die passive Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche  Beratung, 
Förderung und Integra tion (Markt & Integration) sowie einem Empfangsbereich und 
Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in der Anlage 1). Sämtliche Leistungsberech-
tigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk ha ben, werden durch das 
zuständige Jobcenter-im-Jobcenter betreut.  
 
Außer den etablierten Geschäftsstellen in Hiltrup und Nord, in dem die Jobcenter -im-
Jobcenter für die beiden entsprechenden Stadtbezirke verortet sind, gibt es seit Juli 
2017 eine zusätzliche Geschäftsstelle in Wolbeck, in der das Jobcenter -im-Jobcenter 
Ost/Südost untergebracht ist. Die übrigen Jobcenter-im-Jobcenter verbleiben bislang aus 
logistischen Gründen zentral im Stadthaus 2.  
 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen, z. B. für Alleinerziehende, für J u-
gendliche und für Rehabilitand/ -innen und Menschen mit Schwerbehinderung, sind in 
allen Jobcentern-im-Jobcenter vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist /-innen 
wird durch entsprechende Fachkoordinator/-innen auf Ebene der Fachstellenleiter/-innen 
sichergestellt. 
 
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten Jobcentern -im-Jobcenter stellt die 
Fachstelle für Geflüchtete in der ehemaligen Oxford -Kaserne dar, die als Projekt z u-
nächst bis zum  Ende des Jahres 2019 installiert wurde und bis dahin unabhängig vom 
Wohnort in Münster zuständig für alle leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt.  Dane-
ben bleiben auch die Fachstelle für Selbständige und der Arbeitgeber- und Vermittlungs-
service des Jobcenters  (AGVS) aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, 
stadtbezirksübergreifende Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsb e-
rechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1  % an allen Leistungsberechtigten zu 
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.  
 
Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters (AGVS) ist stadtbezirksüber-
greifend tätig. Fortan wird sich der AGVS zum einen verstärkt um den Auf - und Ausbau 
des sozialen Arbeitsmarktes in Münster kümmern. Dar über hinaus sollen künftig die B e-
ratungs- und Serviceleistungen für Arbeitgebende umfassend ausgeweitet werden, um 
Barrieren bei der Schaffung und Besetzung von (geförderten und ungeförderten) Stellen 
so weit wie möglich abzubauen bzw. zu vermeiden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
8 
 
1.2.   Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2019 
1.2.1. Überregional  
 
Im Jahr 2018 befinden sich die Weltwirtschaft und auch die deutschen Wirtschaft weite r-
hin im Aufschwung. Der Aufwärtstrend verliert allerdings an Tempo, da die Nachfrage 
aus dem Ausland bei zunehmender Anzahl an Konjunkturrisiken schwächer geworden 
ist und Unternehmen gleichzeitig zunehmend Probleme haben, genügend Arbeitskräfte 
für ihre Produktion zu finden. Für das Jahr 2018 sagt die Gemeinschaftsdiagnose Herbst 
2018 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute 1 einen Anstieg des Bruttoinlandspr o-
dukts um 1,7 % und für 2019 von 1,9 % voraus. Damit werden die Prognosen im Ve r-
gleich zur Frühjahrsdiagnose 2018 um 0,5 Prozentpunkte bzw. 0,1 Prozentpunkte abg e-
senkt.2 Das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) prognostiziert ein 
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 % für 2018 und um 1,7 % für 20193. 
 
Die Beschäftigung wird gemäß den Prognosen weiterhin spürbar steigen, aber aufgrund 
der Knappheit an Arbeitskräften schwächt sich auch der Beschäftigungsaufbau in den 
kommenden Jahren ab. Der überwiegende Teil des Beschäftigungsaufbaus wird weite r-
hin durch die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren sowie die Zuwande-
rung gedeckt.  
 
Die stärkere Knappheit von Arbeitskräften führt dazu, dass Betriebe sich Beschäftigte 
häufig auch unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Lage sichern. Dies lässt sich 
am deutlich sinkenden Entlassrisiko ablesen, welches laut IAB auf dem niedrigsten Wert 
seit der Wiedervereinigung liegt. Dies senkt die Arbeitslosigkeit und trägt wesentlich zum 
Beschäftigungsaufbau bei. Für die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote erwartet die G e-
meinschaftsdiagnose eine Senkung auf 5,2 % im Jahr 2018 und auf 4,8 % im Jahr 2019.  
1.2.2. Regional / Lokal 
 
Zum Stichtag 31.12 .2017 zählte die Stadt Münster 309.429 Einwohner/-innen, die Te n-
denz ist weiterhin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.1 2.2017 übten 
168.293 Personen am Arbeitsort Münster 4 eine sozialversicherungspflichtige Beschäft i-
gung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,6  % gegenüber dem Vorjahresstichtag. 
Bundesweit und in Nordrhein-Westfalen beträgt die Zunahme jeweils 2,4 %.  
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,6 % sind Frauen und 50,4 % sind Männer. Mit 10,0 % im Vergleich 
zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig 
beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (11,7 % Zunahme auf 
                                            
1 „Gemeinschaftsdiagnose # 2-2018: Aufschwung verliert an Fahrt – Weltwirtschaftliches Klima wird rauer“. Projektgruppe 
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, September 2018. 
2 „Gemeinschaftsdiagnose # 1-2018: Deutsche Wirtschaft im Boom – Luft wird dünner“. Projektgruppe Gemeinschaftsdi-
agnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2018. 
3 „IAB-Prognose für 2018/2019. Aufschwung bleibt, verliert aber an Tempo“. IAB-Kurzbericht 21/2018. Institut für Arbeits-
markt- und Berufsforschung, September 2018. 
4 Zum Stichtag 31.12.2017 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 116.293 
Personen, davon sind 50,4 % männlich und 49,6 % weiblich. 7,7 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
9 
 
Bundesebene und 10,6 % in Nordrhein-Westfalen). Insgesamt machen die sozialvers i-
cherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster aber 
nur einen Anteil von 7,7 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster 
aus, im Vergleich zu ei nem Anteil von 11 ,1 % im Bundesdurchschnitt und 10,7 % in 
Nordrhein-Westfalen. Die detaillierten Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen. 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100  2,6  
   - Männer 84.765 50,4  2,7  
   - Frauen 83.528 49,6  2,4  
   - unter 25 Jahre 17.947 10,7  3,6  
   - 25 bis unter 55 Jahre 118.950 70,7  1,4  
   - 55 bis unter 65 Jahre  29.992 17,8  6,3  
   - 65 Jahre und älter 1.404 0,8  16,1  
   - Deutsche 155.349 92,3  2,0  
   - Ausländer*innen 12.883 7,7  10,0  
   - in Vollzeit 115.899 68,7  1,6  
   - in Teilzeit 52.594 31,3  4,7  
   - Auszubildende 9.178 5,5 2,6 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstlei s-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versich e-
rungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, 
Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktfo r-
schung.  
 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsperson en in 
Münster übt dementsprechend dienstleistend e Tätigkeiten aus: Am 31.12.2017 waren 
dies 86,8  % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die bedeutendsten Bra n-
chen sind in Münster das Gesundhe its- und Sozialwesen mit rund 20  % Anteil an allen 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung 
und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherung s-
pflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 2).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
10 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,0 2,6 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  624 0,4   - 5,2 
Produzierendes Gewerbe 21.535 12,8 1,1 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.595 8,1 - 0,2 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.507 3,6 2,2 
- Baugewerbe 5.464 3,2 4,0 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.505 2,7 - 5,5 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 3.033 1,8 3,4 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.476 1,5 2,0 
Dienstleistungsbereich 146.134 86,8 2,8 
- Gesundheit und Sozialwesen 33.021 19,6 4,7 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.750 12,9 0,4 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 12.356 8,5 1,9 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 12.853 8,2 4,9 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.498 6,8 0,6 
- Information und Kommunikation 10.458 6,2 3,2 
- Erziehung und Unterricht 9.370 5,6 0,9 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9,173 5,5 3,6 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.549 4,5 0,0 
- Gastgewerbe 5.361 3,2 3,8 
- Arbeitnehmerüberlassung 5.062 3,0 3,7 
- Verkehr und Lagerei 4.683 2,8 8,0 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt is t stark fachkräfteorientiert: 84  % der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist /-in oder Experte/Expertin  tätig und 
nur rund 15  % als Helfer/-in5. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung 
mit rund 87 % und 13 % sogar noch stärker ausgeprägt.   
 
Parallel hierzu verfügen 57 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in 
Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 22  % über einen akademi-
schen Abschluss. Rund 12 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung 
(vgl. Abbildung 3).  
 
                                            
5 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
11 
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,00 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 22.185 13,2 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 96.207 57,2 
   - mit akademischem Abschluss 36.458 21,7 
   - Ausbildung unbekannt 13.443 8,0 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
 
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 6 zeigt, dass die Beschäftigung von ungelernten 
Erwerbstätigen sich auf nur wenige Branchen und Berufsfelder konzentriert. Der deu t-
sche Arbeitsmarkt als Fachkräftearbeitsmarkt bietet viele Stellen für qualifizierte Arbeit s-
kräfte, aber nur wenige für gering Qualifizierte. Somit unterliegen Menschen ohne beruf-
lichen Abschluss einem hohen Risiko, arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Hinzu 
kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe Anforderungen an die 
Beschäftigten gestellt werden, so z.  B. im Bereich Lager und Logistik an die kognitiven 
Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B. 
Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten). Eine große Anzahl von 
Leistungsberechtigten im SGB II verfügt jedoch über keine oder nicht mehr verwertbare 
bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, infolge von (chronischen) Erkranku n-
gen nicht über die körperlichen Voraussetzungen oder aufgrund von individuellen Ra h-
menbedingungen (z. B. Kinder betreuung) nicht über die zeitliche Flexibilität für die A n-
forderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (vgl. hierzu auch Abschnitt 1.4.).   
 
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften im Münsterland  weiterhin 
hoch. Für das  Jahr 2030 wird ein  Arbeitskräfteengpass von bis zu 52 .000 Personen 
prognostiziert, davon  sind über 90 % beruflich Qualifizierte  (im Gegensatz zu akad e-
misch Qualifizierten) 7. Die Sparten mit den perspektivisch größten Personalengpässen 
sind Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe mit mittlerer Qualifikation (z. B. 
Erzieher/-in, Hauswirtschafter-/in), Büro- und Sekretariatsberufe mit mittlerer Qualifikat i-
on (z. B. Kauf mann/-frau für Büromanagement, EDV -Sachbearbeiter/-in, Fremdspr a-
chenassistent/-in) sowie Medizinische Gesundheitsberufe mit mittlerer Qualifikation (z. B. 
Krankenpfleger/-in, Röntgenassistent/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r). Branchen-
übergreifend ist der Fachkräftemangel l aut Fachkräftereport 2018 der IHK Nord -
Westfalen mittlerweile das vorrangige Konjunkturrisiko.8  
 
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der Bra n-
chen Handel, Finanz -, Versicherungs - und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesun d-
                                            
6 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem 
Arbeitsmarkt“. Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014. 
7 Vgl. Fachkräftemonitor 2018 Nordrhein-Westfalen. http://www.ihk-fachkraefte-nrw.de/ 
8 „Fachkräftereport 2018 für Nord-Westfalen. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ist Konjunkturrisiko Nummer eins“. 
Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2018.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
12 
 
heit, zeigt sich auch anhand der „Top 10“ 9 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbi l-
dungsstellen (vgl. Abbildung 4). 
 
 
Abbildung 4: „Top Ten“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstell en in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2018 
 
Bis zum August 2018  wurden für das Bericht sjahr 2017/2018  in Münster insgesamt 
2.407 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 61 Stellen bzw. 2,6  % 
mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zei t-
raum 1. 371 Bewerber/-innen für eine Berufsausbildu ngsstelle gemeldet, das sind 136  
Personen bzw. 11,0 % mehr als im Vorjahr. Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstel-
len und den g emeldeten Bewerber/-innen ergibt sich ein Quotient von 1,76 . Das heißt, 
dass in Münster auf eine/n Bewerber/-in 1,76 gemeldete betriebliche Berufsausbildungs-
stellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,90, im Jahr 2016 bei 1,77 . In den um-
liegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient d eutlich niedriger: Borken = 
1,08, Coesfeld = 0,87, Steinfurt = 1,02, Warendorf = 0,90 , Land Nordrhein-Westfalen = 
0,86. Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine b e-
triebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.  
 
Auf der anderen Seite findet laut Ausbildungsumfrage 2018 der Industrie- und Handels-
kammer Nord -Westfalen10 fast jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Nord -Westfalen nicht 
mehr genügend geeignete Bewerber/ -innen für s eine Ausbildungsangebote. Danach 
stieg der Anteil der Betriebe, die Ausbildungsstellen nicht besetzen konnten, in den ve r-
gangenen fünf Jahren von 19 % auf 30 %. Für ein Fünftel der unbesetzten Stellen erhiel-
ten die Betriebe überhaupt keine Bewerbungen. Besonders große Probleme hatte im 
                                            
9 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen 
aus. 
10 „Besetzungsprobleme wachsen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2018.“ IHK Nord -Westfalen, Juli 2018.  
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau Büromanagement
Versicherungskaufmann/-frau
Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Großhandelskaufmann/-frau
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Bankkaufmann/-frau
Verkäufer/-in
Industriekaufmann/-frau
146 
144 
137 
113 
85 
80 
75 
61 
58 
54 
"Top Ten" gemeldete Berufsausbildungsstellen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
13 
 
Jahr 2017 die IT -Branche. Bei gut der Hälfte (52,6 %) blieben Ausbildungsstellen unb e-
setzt, das waren doppelt so viele Betriebe wie im Vorjahr (24,2 %). In der boomenden 
Verkehrsbranche meldeten ebenfalls deutlich mehr Betriebe (45,5 %) unbesetzte Ausbil-
dungsstellen als ein Jahr zuvor (35,2 %). Im Handwerk konnten laut einer Branchenum-
frage der Handwerkskammer Münster nur 40 % der Ausbildungsbetriebe alle Lehrstellen 
besetzen.11 35 % der Betriebe haben noch offene Lehrstellen, das sind 12 % mehr als im 
Vorjahr. Dagegen ist der Anteil der Betriebe, die gar keine Bewerbungen erhalten haben, 
von 56 % auf 37 % gesunken. Branchenübergreifend sind insbesondere kleine Unter-
nehmen von der Problematik  betroffen, ihre Ausbildungsstelle n nicht besetzen zu kö n-
nen. Viele Betriebe gehen daher neue Wege, um ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. 
So nimmt laut Ausbildungsumfrage jeder zweite Betrieb neue Zielgruppen wie Studie n-
abbrecher ins Visier oder verbessert sein Ausbildungsmarketing.  
 
Bundesweit werden rund 26 % aller Ausbildungsverträge frühzeitig ge löst. Nach einer 
eigenen Auswertung des Jobcenters wurden zum Mai 2018 16 % der seit Januar 2017 
begonnenen Ausbildungen abgebrochen. Nicht in allen Fällen geht die Vertragslösung 
mit einem kompletten Abbruch der  Ausbildung einher, häufig werden – aus vielfältigen 
Gründen – der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbil dungsberuf gewechselt. Jedoch sind 
Vertragslösungen für beide Seiten (Ausbildungsbetrieb und Jugendliche/ -r) meistens mit 
Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen verbunden. Im 
ungünstigsten Fall können sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildung sowohl der J u-
gendlichen als auch der Betriebe führen. Die Vertragslösungsquoten variieren erheblich 
zwischen einzelnen Ausbildungsberufen, was - ebenso wie die geringe Zahl an Bewe r-
bungen auf Ausbildungsstellen - zu großen  Teil offenbar mit der geringen Attraktivität 
bestimmter Ausbildungsberufe und ihrer Ausbildungskonditionen in Zusammenhang 
steht.12      
1.3.   Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster  
 
Im August 2018  liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei     
5,2 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,4 %. Im Vergleich zum 
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit 
auf einem konstant niedrigen Niveau. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster 
im August 2018 4,2 % gesamt und 2,8 % im SGB II und liegt damit deut lich unter den 
Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 5). 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
11 Die Umfrage wurde unter 145 Handwerksbetrieben im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region durchgeführt. 
Vgl. https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/aktuelle-meldungen/handwerksbetriebe-vermissen-bewerber-899. 
12 Vgl. Berufsbildungsbericht 2018, Bundesministerium für Bildung und Forschung, März 2018 sowie Ausbildungsreport 
2018, DGB-Bundesvorstand, September 2018.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
14 
 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 5,2 % 6,8 % 5,2 % 
• SGB II 3,4 % 4,8 % 3,4 % 
• SGB III 1,7 % 2,0 % 1,8 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 4,2 % 6,4 % 5,4 % 
• SGB II 2,8 % 4,0 % 3,1 % 
• SGB III 1,5 % 2,4 % 2,3 % 
Abbildung 5: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2018 
 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster  auf d ie 
Rechtskreise ist in den Abbildungen 6 und 7 dargestellt.  
 
 SGB II 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  9.484  -7,5 
Bestand Arbeitslose 5.780 100,0 -10,9 
  Männer 3.230 55,9  -13,3  
  Frauen 2.550 44,1  -7,7  
  15 – 24 Jahre 614 10,6  -6,1  
   50 Jahre und älter 1.522 26,3  -18,2  
  Ausländer(innen) 1.954 33,8  -8,9  
  Menschen mit Schwerbehinderung 354 6,1  1,7  
  Langzeitarbeitslose 2.953 51,1  -17,0  
Zugang an Arbeitslosen 943  -22,8  
   seit Jahresbeginn 7.107  -2,1  
Abgang an Arbeitslosen    942  -2,2  
   seit Jahresbeginn 7.293  1,0  
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018 
 
 SGB III 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum  
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  4.955  -0,7  
Bestand Arbeitslose 2.956 100,0  -0,5  
  Männer 1.543 52,2  -2,2  
  Frauen 1.413 47,8  1,5  
  15 – 24 Jahre 324 11,0  -6,1  
   50 Jahre und älter 955 21,3  8,0  
  Ausländer(innen) 514 17,4  19,0  
  Menschen mit Schwerbehinderung 226 7,6  12,4  
  Langzeitarbeitslose 339 11,5  12,3  
Zugang an Arbeitslosen 1.060  - 8,1  
   seit Jahresbeginn 7.636  - 0,1  
Abgang an Arbeitslosen    891  2,5  
   seit Jahresbeginn 6.945   
Abbildung 7: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
15 
 
Erfreulich ist, dass der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II insgesamt und 
über fast alle Personengruppen hinweg  im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich a b-
genommen hat. Eine Ausnahme stellen die Arbeitslosen mit Schwerbeh inderung dar, 
deren Bestand um 1,7 % leicht zugenommen hat. 
 
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im 
Vergleich zum SGB III ist systembedingt.  
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster bezieh en rund 21.340  Personen in 11. 060 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 14.900 der 
Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - 
und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters, davon ist jeweils etwa die Hälfte män n-
lich und weiblich. Rund 43  % aller Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbezi e-
hende13. Knapp 60 % aller Langzeitleistungsbeziehenden erhalten bereits seit mehr als 4 
Jahren Leistungen (vgl. Abbildung 8).  
 
  Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr 
Bedarfsgemeinschaften 11.060 -4,4 % 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.455 -4,4 % 
  Ausländer*innen 2.000 6,5 % 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.883 -4,5 % 
   Männer 7.526 -4,4 % 
   Frauen 7.357 -4,6 % 
   15 bis 24 Jahre 2.926 -6,5 % 
   25 bis 54 Jahre 9.681 -5,4 % 
   55 Jahre und älter 2.276 2,2 % 
   Ausländer*innen 5.347 -0,1 % 
   Alleinerziehende 1.937 -6,3 % 
Langzeitleistungsbeziehende 9.171 -0,1 % 
   Männer 4.399 1,9 % 
   Frauen 4.772 -1,9 % 
   unter 25 Jahre 1.248 2,4 % 
   25 bis 49 Jahre 5.085 -0,6 % 
   50 Jahre und älter 2.838 -0,4 % 
   Ausländer*innen 2.661 12,9 % 
   Alleinerziehende 1.471 -3,7 % 
   Mit Erwerbseinkommen 2.991 -3,4 % 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 798 * 
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.891 * 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.503 * 
* Daten werden nicht ausgewiesen 
 
Abbildung 8  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2018 
 
 
                                            
13 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 
21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit 
einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
16 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinsc haften (- 4,4 %), 
der nicht erwerbsfähigen (- 4,4 %) und der erwerbsfähigen Leistungsberechtig ten             
(- 4,5 %) deutlich abgenommen. Die Anzahl leistungsberechtigter  Geflüchteter im Jo b-
center steigt nur noch geringfügig, aber nach wie vor beständig an. Dennoch hat auch 
die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangeh ö-
rigkeit im Vergleich zum Vorjahre smonat leicht abgenommen. D ie Anzahl der Langzei t-
leistungsbeziehenden ist um 0,1 % ebenfalls leicht gesunken.  
 
Rund 55 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person, bei  18 % han-
delt es sich um Ein -Eltern-Familien. Dabei hat sich der Anteil der alleinerziehenden Be-
darfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr von 18,6 % auf 18,0 % leicht verringert. 
In knapp einem Drittel aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl. 
Abbildung 9).  
    
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemeinschaften 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 11.060 100 % 
   mit 1 Person 6.046 54,7 % 
   mit 2 Personen 1.926 17,4 % 
   mit 3 Personen 1.325 12,0 % 
   mit 4 Personen 889 8,0 % 
   mit 5 und mehr Personen 874 7,9 % 
   Alleinerziehenden-BG 1.991 18,0 % 
   Partner-BG ohne Kinder 879 7,9 % 
   Partner-BG mit Kindern 1.920 17,4 % 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.929 35,5 % 
      davon mit 1 Kind 1.756 15,9 % 
                 mit 2 Kindern         1.205 10,9 % 
                 mit 3 und mehr Kindern           968 8,8 % 
      davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 1.154 10,4 % 
                mit 2 Kindern unter 3 Jahren  172 1,6 % 
 
Abbildung 9 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2018 
 
 
69 % der weiblichen und 66 % der männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 
25 Jahre verfügen über keinen Berufsabschluss bzw. über keinen in Deutschland ane r-
kannten Berufs- oder (Fach-)Hochschulabschluss (vgl. Abbildung 10) . Damit verringern 
sich ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in der e rsten Arbeitsmarkt, der insbe-
sondere Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (vgl. hierzu den Abschnitt 
1.2.2.). Ein wichtiges Handlungsfeld des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf 
Ausbildung und Qualifikation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
17 
 
 
Abbildung 10 : Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 25 Jahre im Jobcenter der Stadt 
Münster  
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
Rund 30 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbsau f-
stocker/-innen, deren Einkommen nicht existenzsichernd ist und die aus diesem Grund 
ergänzende Transferleistungen erhalten. Die Anteile von Frauen und Männern in den 
einzelnen Einkommensgruppen sind ausgewogen (vgl. Abbildung 11). 
 
 
Abbildung 11 : Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
in BRD
nicht aner-
kannter
Berufs-
abschluss
in BRD
nicht aner-
kannter
(Fach-)
Hochschul-
abschluss
(außer-)
betriebliche
Ausbildung
(Berufs-)
Fachschule
(Fach-)
Hochschule
60% 
6% 3% 
22% 
3% 6% 
58% 
5% 3% 
26% 
1% 7% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Ü25 - 
Berufsausbildung  
w m
kein Einkommen bis 450 € bis 850 € über 850 € 
71% 
15% 
9% 5% 
69% 
17% 
8% 6% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
- Erwerbseinkommen -  
w m

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
18 
 
Um die erwerbsfähige n Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen Lebenss i-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen 
Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die auch die relevanten 
Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im 
Jobcenter Münster entsprechend definiert: 
 
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren („U25“)14 
- Ab 25-Jährige („Ü25“)14 
- Alleinerziehende 
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen („Reha/SB“) 
- Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte15  
- Selbständige und Gründungswillige 
 
Die Zielgruppen werden in den Abschnitten 1.4.1. bis 1.4.6. näher definiert. Die jeweili-
gen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberech tigten sind aus der 
Abbildung 12 ersichtlich.  
 
 
Abbildung 12 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
                                            
14 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen 
festgelegt, der Übergang  zur Zielgruppe der über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstel-
lungen wie insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte über 25 Jahre noch relevant sind. 
15 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte sind  in allen der übrigen definierten Zielgruppen vor-
handen und werden nicht durch spezialisierte Jobcoaches betreut. Um ihre besonderen Belange und Bedarfe zu berück-
sichtigen, hat das Jobcenter der Stadt Münster die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet.  
Ü25 
51% 
U25 
14% 
Geflüchtete 
14% 
Alleinerziehende 
12% 
Reha/SB 
8% 
Selbständige 
1% 
Anteile der Zielgruppen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
19 
 
Der Anteil der leistungsberechtigten Geflüchteten ist im Vergleich zum Vorjahresmo nat 
von 12 % auf 14 % gestiegen, der Anteil der Rehabilitanden und  erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten mit Schwerbehinderung von 7 % auf 8 %. Die Anteile der erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten U25, Ü25 und Selbständige sind um jeweils einen Prozen t-
punkt gesunken. Der Anteil der alleinerziehenden Leistungsberechtigten ist gleich g e-
blieben. 
 
Der Anteil von männlichen und weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster ist weiterhin annähernd gleich groß (vgl. Abbildung 7), u n-
terscheidet sich aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abbildung 13). 
 
 
Abbildung 13 : Anteile Männer und Frauen in den Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
Am signifikantesten ist die Differenz bei den Alleinerziehenden: Hier s ind über 95 % der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Frauen, während in den anderen Zielgruppen der 
Anteil der Männer höher ist.  
 
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell16 durchgeführt. Basierend auf einem 
umfangreichen Profiling wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfo l-
gendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenbereiche 
und Ziele im fa:z -Modell)17. Die Verteilung der Förderziele auf alle erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 14 ersichtlich.  
 
                                            
16 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
17 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absol-
vierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jah-
ren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellun-
gen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
43% 49% 41% 
95% 
41% 37% 
57% 51% 59% 
5% 
59% 63% 
Anteile Männer - Frauen in den Zielgruppen 
w m

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
20 
 
 
Abbildung 14: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt                                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
Mit 12 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart 
wurde, wird die Direktvermittlung 18 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistung s-
berechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung 
herangeführt.  
 
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten werden im Rahmen der jährlichen Planung 
des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms des Jobcenters auch die spezifischen 
Bedarfe der einzelnen Zielgr uppen bzw. für die Fachthemen analysiert und berücksic h-
tigt. Die Planungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie von 
Vertreter*innen der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die ei n-
zelnen Zielgruppen und ihre wesentlichen Handlungsbedarfe kurz dargestellt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
18 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. 
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und 
Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzie-
ren. 
Direktvermittlung 
12% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
35% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
24% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
29% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- gesamt -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
21 
 
1.4.1.  Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) 
 
Die Zielgruppen der jugendlichen erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 
bis unter 25 Jahren umfasst rund 2.100 Personen und macht damit 14  % aller erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten aus19. Das Geschlechterverhältnis ist ausgewogen. Rund 
1.000 Personen dieser Zielgruppe besuchen eine allgemeinbildende oder berufsbildende 
Schule, knapp 600 absolvieren eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Au s-
bildung, ein Studium, eine berufsbildende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung 
oder aber widmen sich aktuell der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren. Mit diesen 
Personen wird in der Regel kein Förderziel vereinbart. 
 
Der Fokus für die Zielgruppe U25 liegt auf dem Übergang von der Schule in den Beruf: 
 Erwerb eines Schulabschlusses 
 Berufliche Orientierung 
 Erwerb eines Berufsabschlusses 
 
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt entsprechend auf der Stärkung der Wettbewerb s-
fähigkeit (vgl. Abbildung 15).  
 
 
Abbildung 15 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe U25                                      
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
Unter den Jugendlichen gibt es allerdings auch zahlreiche Leistungsberechtigte, die auf-
grund gesundheitlicher Erkrankungen und Einschränkungen (insbesondere auch psych i-
                                            
19 Dies umfasst nicht die leistungsberechtigten Geflüchteten im Alter von 15 bis unter 25 Jahre. Diese sind der Zielgruppe 
Geflüchtete zugeordnet. 
Direktvermittlung 
13% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
43% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
29% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
15% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen  
- Zielgruppe U25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
22 
 
scher Art und Suchterkrankungen) sowie schwieriger Rahmenbedingungen  (z. B. durch 
das familiäre/soziale Umfeld ) zunächst durch intensiv e Beratung und niederschwellige 
Angebote an den Ausbildungsmarkt herangeführt werden müssen.  
1.4.2. (Allein-)Erziehende  
 
Die Zielgruppe der Al leinerziehenden umfasst rund 1.7 00 erwerbsfähige Leistungsb e-
rechtigte, davon sind mit Abstand die meisten (95 %) weiblich. 9 % der alleinerziehenden 
Leistungsberechtigten sind unter 25 Jahren, 37 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 52 % im 
Alter von 35 – 54 Jahren und 2 % älter als 55 Jahre.  
 
Für über die Hälfte der Alleinerziehenden ist eine Hilfeplanung zum gegenwärt igen Zeit-
punkt nicht notwendig, da sie ein Kind oder mehrere Kinder unter drei Jahren betreuen 
und sich damit gem. § 10 SGB II dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stellen 
müssen. Mit ihnen wird allerdings vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine per-
spektivische Beratung durchgeführt. 
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Erziehende vor große Herausforderungen 
und führt oftmals zu einer erheblichen Belastung. Bei Alleinerziehenden führt die alleini-
ge Sorge für die Kindererziehung in Kombination mit eingeschränkten Betreuungsarran-
gements, unflexiblen Arbeitszeiten und  fehlenden sozialen Netzwerken oftmals zu einer 
Verschärfung der Situation und zu einer wenig ausgeprägten Erwerbsorientierung. Somit 
steht bei den meisten Alleinerziehend en zunächst die Herstellung der Prozessfähigkeit 
im Vordergrund (vgl. die Verteilung der Prozessziele in Abbildung 16). 
 
 
Abbildung 16: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Alleinerziehende 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
Direktvermittlung 
6% Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
27% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
44% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
23% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Alleinerziehende -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
23 
 
Viele (Allein-)Erziehende verfügen darüber hinaus über keine verwertbare Qualifikation 
und Berufserfahrung. Diejenigen Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit zumeist in 
Teilzeit nachgehen, können daraus den Lebensunterhalt für die Familie oftmals nicht 
vollständig bestreiten und sind  – oftmals dauerhaft - auf aufstockende Leistungen nach 
dem SGB II angewiesen. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung                  
(Allein-)Erziehender sind somit: 
 Sicherstellung einer ausreichenden Kinderbetreuung  
 Stabilisierung der persönlichen und familiären Rahmenbedingungen 
 Herstellung der Erwerbsorientierung 
 Berufliche Orientierung  
 Berufliche Qualifikation 
1.4.3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete 
 
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im Hi n-
blick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar,   
z. B. durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, einen Vorteil darstellen. Auf 
der anderen Seite haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte nach wie vor ve r-
minderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen. Für die arbeitsmarktliche und sozi a-
le Inklusion der geflüchteten Menschen, die vermehrt seit Anfang 2015 n ach Deutsch-
land und auch nach Münster gekommen sind, ergeben sich besondere Herausforderu n-
gen, unter anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sich nicht 
unmittelbar zur Anwendung auf dem deutschen Arbeitsmarkt übertragbar sind. Ein Groß-
teil der Geflüchteten ist zudem noch sehr jung und hat bislang keine Ausbildung abso l-
vieren bzw. Berufserfahrung sammeln können, verfügt auf der anderen Seite aber über 
ein hohes Bildungspotenzial. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung von Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchteten sind: 
 
 Erwerb der deutschen Sprache, inkl. berufsbezogener Sprachkenntnisse 
 Information über das deutsche Bildungssystem und den deutschen Arbeitsmarkt 
 Berufliche Orientierung 
 Berufliche Qualifikation 
 Interkulturelle Kompetenz 
 Soziale Teilhabe 
 
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt bei den Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit und insbesondere bei den leistungsberechtigten 
Geflüchteten entsprechend auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 20. Bei den G e-
flüchteten ist allerdings im Vergleich zum Vorjahresmonat der Anteil der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Förderziel Direktvermittlung von 1 % auf 5 % gestiegen – eine 
erfreuliche Folge der gezielten Fördermaßnahmen des Jobcenters (vgl. Abbildungen 17 
und 18).  
 
 
                                            
20 Deutsche Sprachkenntnisse werden im Rahmen des fa.z-Modells dem Entwicklungsziel „Qualifikation“ und damit dem 
Förderziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ zugeordnet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
24 
 
 
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Geflüchtete 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
 
 
Abbildung 18 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Menschen mit Migrationsvor-
geschichte bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
Insgesamt werden in der Fachstelle für Geflüchtete rund 2.000 erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte betreut. 59 % von ihnen sind männlich und 41  % weiblich. Knapp ein Drittel 
ist jünger als 25 Jahre und knapp zwei Drittel jünger als 35 Jahre. 
Direktvermittlung 
5% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
91% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
2% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
2% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Geflüchtete - 
Direktvermittlung 
11% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
48% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
19% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
22% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte / Ausländer/-innen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
25 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte 21 bzw. mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit sind in allen Zielgruppen vertreten. Der Anteil der deutschen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ist im Vergleich zum 
Vorjahresmonat von 19 % auf 18 % gesunken. Weitere 37  % haben eine ausländische 
Staatsangehörigkeit. Im Vorjahr betrug dieser Ant eil noch 35 % (vgl. Abbildung 19). Der 
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Mi grationsvorgeschichte ist im 
Vergleich zum Vorjahresmonat von 46 % auf 45 % gesunken. 
 
 
Abbildung 19 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  nach Migrationsvorgeschichte und ausländischer Staatsan-
gehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018 
 
20 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte bzw.  aus-
ländischer Staatsangehörigkeit sind im unter 25 Jahren, 57 % im Alter von 25 – 49 Jah-
ren und 20 % 50 Jahre und älter. Das Geschlechterverhältnis ist mit jeweils 50 % männ-
lichen und weiblichen Personen ausgewogen. 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat se it 2016 eine Migrationsbeauftragte, die sich um 
die besonderen Belange der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte kü m-
mert, sowohl jobcenterintern als auch für die Netzwerkpartner/ -innen als Multiplikatorin 
dient und vielfältige Aktivitäten anstößt und durchführt (s. Anlage 3). 
 
 
                                            
21 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abge-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen Migrati-
onsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Daten-
schutzes aggregierte  statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden. 
 
Deutsche ohne 
Migrations- 
vorgeschichte 
45% 
Deutsche mit 
Migrations- 
vorgeschichte 
18% 
Ausländer/-innen 
37% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
- Migrationsvorgeschichte -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
26 
 
1.4.4. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit       
   gesundheitlichen Einschränkungen  
 
Die Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter der Stadt Münster 
umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die über eine Schwerbehinderung 
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichste l-
le bzw. Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit e i-
nem festgestellten Bedarf an berufl icher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand/-innen, 
dieser Zielgruppe zugeordnet. Von den insgesamt rund 1.100 erwerbsfähigen Rehabil i-
tand/-innen und Menschen mit Schwerbehinderung sind 41 % weiblich und 59 % männ-
lich. 4 % sind unter 25 Jahren, 17 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 51 % im Alter von 35 – 
54 Jahren und 28 % sind 55 Jahre und älter. 
 
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Leistungsberechtigten mit Behinderung bzw. beru f-
lichem Rehabilitationsbedarf, dass sie z. T. schwerwiegende gesundheitliche Einsc hrän-
kungen aufweisen, die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben und daher 
bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müss en. Dementsprechend liegt 
bei 68 % der Zielgruppe der Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwer bs-
fähigkeit (vgl. Abbildung 20).  
 
 
Abbildung 20 : Erwerbsfähigen Leistungsberechtigte nach Altersstruktur – Zielgruppe Reha/SB 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Die Rehabilitand /-innen und Menschen mit Schwerbehinderung sowie Menschen mit 
gesundheitlichen Einschränkungen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar, so dass 
individuell geeignete Förderstrategien gefragt sind. In der Regel sind viele Einzelschritte 
und –maßnahmen sowie die Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartnern notwendig. In 
den meisten Fällen kann das letztendliche Ziel jedoch nicht die Beseitigung der gesun d-
heitlichen Einschränkungen sein, sondern vielmehr deren Akzeptanz und das Ausloten 
der individuellen Leistungsfähigkeit sowie die Schaffung bzw. Akquise leistungsgerechter 
Beschäftigung, verbunden mit der entsprechenden Sensibilisierung von Arbeitgebenden.  
Direktvermittlung 
5% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
15% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
12% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
68% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen  
- Zielgruppe Reha/SB -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
27 
 
Wie der Blick auf die Verteilung der Förderziele der anderen Zielgruppen zeigt, betreffen 
integrationsrelevante gesundheitliche Einschränkungen allerdings nicht nur die Me n-
schen mit Schwerbehinderung und die Rehabilitand/-innen, sondern immerhin insgesamt 
29 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster (vgl. 
Abbildung 14). Das Thema Feststellung, Er halt und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit 
ist somit für das Jobcenter von zentraler Bedeutung. 
1.4.5. Selbständige und Gründungswillige 
 
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster werden rund 23 0 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut,  die ihre Selbst ändigkeit hauptberuflich     
(45 %) oder nebenberuflich (55 %) ausüben. 63 % davon sind männlich und 37 % weib-
lich. Viele der selbständigen Leistungsberechtigten sind im Handwerk und im Dienstlei s-
tungssektor tätig, konkrete Tätigkeitsschwer punkte lassen sich allerdings nicht festste l-
len.22 Insgesamt hat die Anzahl der selbständigen Leistungsberechtigten und Grü n-
dungswilligen in den letzten Jahren abgenom men, da vor dem Hintergrund des sehr gu-
ten Arbeitsmarktes die Aufnahme einer sozialversich erungspflichtigen Beschäftigung 
einer Selbständigkeit vorgezogen wird bzw. aktuell auch Menschen eine sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigung finden, die bei ungünstigerer Arbeitsmarktlage eine Exi s-
tenzgründung als einzige Alternative für sich gesehen haben.   
 
12 % der hauptberuflich Selbständigen haben derzeit kein Erwerbseinkommen, 3 8 % 
erzielen ein Einkommen bis 450 Euro, 31  % ein Einkommen über 450 bis 850 Euro und 
19 % verdienen mehr als 850 Euro pro Monat aus ihrer Selbständigkeit.  
 
Wie bei allen Leistungsberechtigten besteht auch das Ziel bei den Selbständigen in der 
Beendigung oder größtmöglichen Verringerung der Hilfebedürftigkeit, entweder durch 
Ausweitung bzw. Optimierung des Verdienstes aus der selbständigen Tätigkeit oder 
durch ein (zusätz liches) abhängiges Erwerbseinkommen. Zur Unterstützung der B e-
standsselbständigen enthält das Maßnahmenportfolio des Jobcenters eine B e-
standsanalyse und ein Optimierungscoaching. In den Fällen, in denen mittel- bis langfris-
tig keine annähernd existenzsichernde Unternehmung zu erwarten ist, führt das Jobce n-
ter eine qualitative Ausstiegsberatung unter Entwicklung möglicher Alternativen durch.    
 
Gründungswilligen Personen werden durch das Jobcenter und seine Kooperation s-
partner/-innen die realistischen Chancen und Risiken einer Existenzgründung aufg e-
zeigt. Durch umfangreiche Beratung sowie vielfältige Informations - und Schulungsange-
bote werden sie bestmöglich auf eine eventuelle selbständige Tätigkeit vorbereitet. Nicht 
alle gründungswilligen Leistungsbe rechtigten setzen ihr Vorhaben jedoch um. Vom 
01.01. - 31.08.2018 wurden in der Fachstelle für Selbständige mit rund 50 Gründungswil-
ligen persönliche Beratungsgespräche geführt. Ebenfalls rund 50 Leistungsberechtigte 
nahmen in diesem Zeitraum an einem Exis tenzgründungsseminar teil. W eitere 70 Per-
sonen, denen aufgrund eines geäußerten Gründungswillens zunächst die Teilnahme an 
einem Existenzgründungsseminar angeboten wurde, nahmen dies nicht in Anspruch. 
                                            
22 Eine Darstellung der Anteile der Förderziele ist für diese Zielgruppe nicht sinnvoll, da sich die Ressourcenbereiche des 
fa:z-Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen anwenden lassen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
28 
 
1.4.6. Über 25-Jährige („Ü25“) 
 
Zu der Zielgruppe der Über 25 -Jährigen zählen alle erwerbsfähigen Leistungsberechti g-
ten, die keiner anderen speziellen Zielgruppe an gehören. Mit einem Anteil von 51  % an 
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt s ie die größte und gleichzeitig - auf-
grund des Fehlens spezifisch er übergeordneter Merkmale und der großen Altersspanne 
- die heterogenste Zielgruppe dar. Dies zeigt sich auch bei der Verteilung der Förderzi e-
le, die sich ausgewogener darstellt als bei den anderen Zielgruppen (vgl. Abbildung 21).  
 
 
Abbildung 21 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Ü25                                          
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
Entsprechend breitgefächert ist die Palette der relevanten Theme n, Schwerpunkte la s-
sen sich für die Zielgruppe kaum setzen. Festhalten lässt sich allerdings, dass auch zu 
dieser Zielgruppe viele Leistungsberechtigte mit fehlenden Qualifikationen, komplexen 
Rahmenbedingungen und gesundheitlichen Einschränkungen und dami t viele Langzei t-
arbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende gehören. 
 
Insgesamt umfasst die Zielgruppe Ü25 rund 7.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. 
Davon sind 30 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 47 % im Alter von 35 – 54 Jahren und    
23 % älter als 55 Jahre. 43 % der über 25-Jährigen sind weiblich und 57 % männlich.  
 
 
 
 
 
 
Direktvermittlung 
14% 
Stärkung der 
Wettbewerbs- 
fähigkeit 
24% 
Stärkung der 
Prozessfähigkeit 
28% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit  
34% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Ü25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
29 
 
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
2.1.  Strategische Grundausrichtung 
 
Auch im Jahr 2019 setzt das Jobcenter der Stadt Münster seine strategische Grundau s-
richtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, fort.  
 
Der eindeutige Schwerpunkt des Jobcenters wird dabei im kommenden Jahr auf der 
Beendigung bzw. Verminderung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug liegen. Dies soll – basierend  auf dem zum 01.01.2019 in Kraft 
tretenden Teilhabechancengesetz 23 - vorrangig durch einen Ausbau des sozialen A r-
beitsmarktes, d. h. der öffentlich geförderten Beschäftigung, erfolgen.  
2.2.   Ziele 
 
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt  Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende g e-
mäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der 
Würde des Menschen entspricht. Primäre Au fgabe ist es, die Eigenverantwortung der 
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw. Beibeha l-
tung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln 
bestritten werden kann. 
 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherung s-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden 
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen 
nach § 48a SGB II festgesch rieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen: 
 
                                            
23 10. SGB II-Änderungsgesetz mit der Modifizierung des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und der 
Neueinführung des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
30 
 
 
 
 
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen 
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen 
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen 
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourcenei nsatz sicherstellen. Dabei ist gem.        
§ 48b Abs. 3 SGB II auch das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe zu berüc k-
sichtigen. Die unterstützenden Ziele werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesun d-
heit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit 
mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet 
und bilden die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele 
zwischen dem Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NR W ergänzen die Zielver-
einbarung um zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder. 
 
Die Zielvereinbarungsverhandlungen mit dem MAGS NRW beginnen im November 
2018, das Zielvereinbarungsdokument wird dann voraussichtlich im 1. Quartal 2019 un-
terzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlungen mit dem 
MAGS NRW darstellen, wurden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Rahmen der 
Beschlussvorlage V/0834/2018 zur Entscheidung unterbreitet.  
 
 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit 
Vermeidung von 
langfristigem 
Leistungsbezug  
Verbesserung der 
Integration in 
Erwerbstätigkeit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
31 
 
2.3.   Handlungsfelder und Aktivitäten 
 
Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den g e-
setzlichen Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden Beend i-
gung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – weite-
re fünf Handlungsfelder: 
 
 
 
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobce n-
ter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 
203024 in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Tei l-
habe und Gender bei.  
 
Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die strategische Grundausrichtung und die Hand-
lungsfelder des Jobcenters im Konsens mit den voraussichtlichen Landesschwerpunk-
ten. 
 
                                            
24 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
Soziale Teilhabe 
durch 
Beschäftigung 
Beendigung      
und Vermeidung 
von Langzeit-     
arbeitslosigkeit 
und Langzeit-
leistungsbezug  
Integration            
in sozial- 
versicherungs- 
pflichtige Arbeit 
Ausbildung        
und   
Qualifizierung 
Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt / 
Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf 
Förderung des 
inklusiven 
Arbeitsmarktes 
Ausbau der 
Vernetzung mit 
den Arbeitsmarkt- 
akteuren

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
32 
 
2.3.1.  Beendigung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug     
 
  Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung 
 
  Individuelles und intensives Coaching 
 
  Niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialräumen 
 
Die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung ist trotz der positi-
ven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsberechtigte im SGB II eing e-
schränkt und sinkt  weiter mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Lei s-
tungsbezugs. Gleichzeitig steigt mit andauernder Arbeitslosigkeit und Langzeitleistung s-
bezug das Risiko materieller und sozialer Teilhabedefizite, der Destrukturierung des Al l-
tags sowie, eng da mit verbunden, der Entstehung bzw. Verfestigung gesundheitlicher 
Einschränkungen. Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen und gleichzeitig die of t-
mals schon jahrelang brachliegenden Potenziale der langzeitarbeitslosen und langzei t-
leistungsbeziehenden Menschen für den Arbeitsmarkt zu aktivieren bzw. zu reaktivieren, 
liegt bereits seit mehreren Jahren  ein zentraler Fokus des Jobcenters auf dieser Pers o-
nengruppe.   
 
In den kommenden Jahren werden die Anstrengungen des Jobcenters zur Vermind e-
rung und Vermeid ung bzw. Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitlei s-
tungsbezug nochmals verstärkt. Dies soll – basierend  auf dem zum 01.01.2019 in Kraft 
tretenden Teilhabechancengesetz 25 - vorrangig durch einen Ausbau des sozialen A r-
beitsmarktes, d. h. der öffentlich geförderten Beschäftigung, erfolgen. Die Beschäftigun-
gen sollen dabei sowohl bei gemeinnützigen Trägern als a uch bei der Kommune und in 
der freien Wirtschaft geschaffen werden. Um den Übergang von der Arbeitslosigkeit in 
die Beschäftigung erfolgreich zu gestalten und die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, we r-
den die Leistungsberechtigten im Vorfeld und beschäftigungsbegleitend in Form eines 
Coachings ganzheitlich betreut. Ziel ist, die Leistungsberechtigten über den Aufbau sinn-
voller Förderketten d er Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung 
schrittweise an eine ungeförderte Beschäftigung heranzuführen.  
 
Auch zahlreiche weitere Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters zielen darauf ab,  
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu beenden, zu vermindern  oder zu 
vermeiden26. Insbesondere haben sich modulare und niedrigschwellige Inte n-
sivcoachings etabliert, die die Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen 
individuell bei der Stärkung ihrer Rahmenbedingungen u nd lebenspraktischen Komp e-
tenzen, aber auch bei der Berufswegplanung und der Arbeitssuche sowie nachgehend 
bei Arbeitsaufnahme unterstützen. Diese Angebote werden im Jahr 2019 fortgesetzt und 
um individuelle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Teilha bechancengesetzes 
erweitert (s.o.) 27 Die flankierenden ganzheitlichen Beratungs - und Unterstützungsange-
                                            
25 10. SGB II-Änderungsgesetz mit der Modifizierung des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen  - und 
der Neueinführung des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt. 
26 Aufgrund der Fördervoraussetzungen kommen die Instrumente im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§ 16e SGB 
II und § 16i SGB II)  nicht für alle langzeitarbeitslosen und langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten in Frage. 
Zudem sind die finanziellen Mittel für diese Instrumente begrenzt.  
27 Die Instrumente öffentlicher Beschäftigung (§ 16e SGB II und § 16i SGB II) sehen ab dem 01.01.2019 ein beschäfti-
gungsbegleitendes Coaching vor, wie das Jobcenter der Stadt Münster es bereits seit 2015 zur Nachhaltigkeit der Be-
schäftigungen im Rahmen der Projekte für Langzeitarbeitslose und Soziale Teilhabe durchführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
33 
 
bote der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II28 werden künftig wei-
ter gebündelt und optimiert29.  
 
Die Angebote für spezielle Zielgruppen, wie z. B. wohnungslose Leistungsberechtigte , 
werden ebenfalls fortgeführt.  Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen und 
die Leistungsberechtigten im wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und 
der Beratung des Jobcenters zuzuführen, gibt es in den Sozialräumen in Kooperation mit 
Netzwerkpartnern niederschwellige Kontakt- und Beratungsangebote, z. B. in Form off e-
ner Sprechstunden. Neben bereits etablierten Angeboten gibt es z. B. seit Sommer 2018 
eine Sprechstunde des Jobcenters im Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde. 
 
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019 
 
 
 
 
 
 
 
Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes 
Schaffung von öffentlich geförderter  
Beschäftigung durch Nutzung der 
entsprechenden Instrumente und 
Projekte 
Aufbau sinnvoller Förderketten der 
Instrumente und Projekte zur öffen t-
lich geförderten Beschäftigung  zur 
schrittweisen Heranführung an u n-
geförderte Beschäftigung 
Öffentlich geförderte Beschäftigung 
auch für Leistungsberechtigte mit 
gesundheitlichen und sprachlichen 
Einschränkungen 
Nachhaltigkeit der öffentlich gefö r-
derten Beschäftigung durch begle i-
tendes Coaching und Qualifizierung 
 
 
 
 
Erweiterung der Beratungs -, Stabilisierungs - 
und Vermittlungsangebote 
Intensivcoaching für weniger mark t-
nahe Leistungsberechtigte  
Niederschwellige Beratungsangebote 
in den  Sozialräumen i n Kooperation 
mit den Netzwerkpartnern 
Weitere Bündelung und Optimierung  
der kommunalen Eingliederungs -
leistungen 
Weiterführung von Angeboten für 
spezielle Zielgruppen, z. B. wo h-
nungslose Leistungsberechtigte ,  
(Allein-)Erziehende und Geflüchtete 
 
                                            
28 Die Kommunalen Eingliederungsleistungen  umfassen folgende Themen: Betreuung minderjähriger oder behinderter 
Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. 
29 Vgl. Vorlage V/0664/2018, Kommunale Eingliederungsleistungen „bündeln und optimieren“.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
34 
 
2.3.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit 
 
   Erweiterung des Arbeitgeber-Service 
 
   Kontaktmöglichkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden 
 
   Stärkung der nachhaltigen Integration   
 
Die Integration in Erwerbstätigkeit ist das Kernziel des Jobcenters. Erwerbstätigkeit er-
möglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebed ürftigkeit sowie soziale Teilh a-
be. Hierfür werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsorientiert an den 
Arbeitsmarkt herangeführt und im Bewerbungsprozess unterstützt. Insbesondere Ma ß-
nahmen mit individuellem Coaching haben sich dabei bewährt und werden entsprechend 
fortgeführt. Bei Bedarf wird eine assistierte Vermittlung durchgeführt , d. h. eine Begle i-
tung der Leistungsberechtigten zum Vorstellungsgespräch inklusive entsprechender Vor- 
und Nachbereitung. 
 
Im zentralen job_aktuell des Jobcenters (im Stadthaus 2) besteht für Arbeitsuchende die 
Möglichkeit, nach Stellen zu suchen, sich durch  Jobcoaches arbeitsmarktlich beraten zu 
lassen sowie Bewerbungen zu erstellen und auszudrucken.  Im Zeitraum von Januar bis 
Ende September 2018 nahmen rund 1.800 Personen diese Möglichkeiten wahr. Auch in 
den Außenstellen des Jobcenters können Stellen gesichtet und z. T. Bewerbungsunte r-
lagen erstellt und gedruckt werden. 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  erfolgreich in Arbeit integrieren zu kö n-
nen, müssen entsprechende Marktchancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem 
Sinne stellen auch Arbeitgebende eine wichtige Zielgruppe des Jobcenters dar. Das 
Jobcenter der Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen und 
Aktivitäten etabliert, um sein Arbeitgeberportf olio auszubauen und darüber Arbeits -   
sowie Ausbildungsplätze zu akquirieren und die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Zusätzlich zu den außendienstlichen Informations-, 
Beratungs- und Akquisetätigkeiten des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice nehmen 
Betriebe auch regelmäßig die Gelegenheit wahr, sich und ihre Stellenangebote auf einer 
der Jobmessen des Jobcenters oder  individuell im job_aktuell zu präsentieren und den  
direkten Kontakt mit den Leistungsberechtigten herzustellen. So  waren 25 Unternehmen 
auf der Jobmesse für Geflüchtete im Februar 2018  (s. hierzu auch Anlage 3)  und sechs 
Unternehmen auf der Teilzeit -Jobbörse im September 2018  vertreten. Von Januar bis 
September 2018 nahmen zusätzlich sieben Unternehmen die Möglichkeit der Präsenta-
tion im job_aktuell wahr. Im Rahmen einer gezielten Akquiseaktion für ein Unternehmen 
wurde interessierten Leistungsberechtigten außerdem die Möglichkeit einer Betriebsb e-
sichtigung geboten. Diese Formate werden auch 2019 fortgesetzt. 
  
In Zusammenhang mit dem Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung (s. o.) so l-
len darüber hinaus im folgenden Jahr die Serviceleistungen des Jobcenters für Arbeitge-
bende ausgebaut werden, um noch umfassendere Information und Beratung zu gewähr-
leisten und bürokratische Hürden abzubauen. Auf strategischer Ebene werden die Net z-
werke mit den Kammern und Arbeitgeberverbände sowie der Wirtschaftsförderung for t-
geführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
35 
 
Um die Nachhaltigkeit 30 der Integrationen in Arbeit zu unterstützen, wird das Jobcenter 
der Stadt Münster auch im Jahr 2019 die Coachingangebote bei Arbeitsaufnahme fort-
setzen. Die Nachhaltigkeitsquote des Jobcenters der Stadt Münster hat sich nicht zuletzt 
aufgrund dieser nachgehenden Coachingan gebote in den letzten Jahren sehr positiv 
entwickelt und liegt stabil bei 70 %, im Vergleich zur  durchschnittlichen Nachhaltigkeits-
quote von 66,8 % in Nordrhein-Westfalen. 
 
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019 
 
 
Bewerberorientierte Integrationsunterstützung  
  
Individuelle Coachingangebote  
Assistierte Vermittlung 
Stellenrecherche und arbeitsmarkt - 
liche Beratung im job_aktuell 
 
 
 
 
 
 
Ausweitung des Arbeitgebermarketings 
 
Ausbau und Etablierung des erwe i-
terten Informations - und Dienstlei s-
tungsangebots für Arbeitgebende, 
inklusive zielgerichteter Aktionen  
Umfassende Beratung Arbeitgebe n-
der zu Fördermöglichkeiten im     
SGB II und darüber hinaus  
Angebot konkreter Serviceleistungen 
für Arbeitgebende (z. B. Unterstüt-
zung bei der Beantragung von Fö r-
derleistungen) 
Kooperation mit Wirtschaftsförd e-
rung, Kammern und Arbeitgeber -
verbänden 
 
 
 
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten  
zwischen Arbeitgebenden und  
Leistungsberechtigten 
Durchführung von Jobmessen  
 
Arbeitgeberpräsenzen im job_aktuell  
Gemeinsame Betriebsbesichtigun-
gen von Jobcoaches und Leistung s-
berechtigten 
Förderung von Maßnahmen bei e i-
nem Arbeitgeber (Praktika) 
Nachhaltige Integration Coachingangebote bei Aufnahme 
einer Beschäftigung 
 
Herstellung von Markttransparenz 
Nutzung und Bewerbung der  Online-
Stellenbörse des Jobcenters  
(JobZENTRALE) 
 
                                            
30 Eine Integration gilt gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit als nachhaltig, wenn  der Arbeitnehmer/die Arbeit-
nehmerin zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
36 
 
2.3.3. Ausbildung und Qualifizierung 
 
   Rechtskreis- und institutionenübergreifende Kooperationen 
 
   Übergang Schule – Beruf: Sicherung von Anschlussperspektiven 
 
   Vorbereitung und Begleitung von Ausbildung und Qualifizierung 
 
Der beste Schutz vor (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und (Langzeit-)Leistungsbezug und da-
mit einer prekären Lebenssituation wird durch eine berufliche Ausbildung erreicht. Der 
strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“ steht deshalb über allen 
mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcente rs ergriffenen Beratungs - und 
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, die über keine 
bzw. keine  nutzbare (d.h.  aktuell noch verwertbare  oder in Deutschland anerkannte ) 
Ausbildung verfügen, wie insbesondere leistungsberechtigte  Geflüchtete. In konsequen-
ter Umsetzung dieses Leitsatzes konnte das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2017 
insgesamt 450 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren (davon 100 Geflüchtete) 
und damit einen eigenen neuen Höchstwert erzielen.  
 
Zu diesem Erfolg beigetragen hat sicherlich auch, dass das Jobcenter in den letzten Jah-
ren seine rechtskreis - und institutionenübergreifende Kooperation en im Übergang von 
der Schule in den Beruf Rahmen durch verschiedene Maßnahmen und Projekte umfa s-
send ausgebaut hat. Exemplarisch sei hier das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne 
Anschluss“ genannt , für das im Jahr 2019 vor allem die datenbasierten Steuerung s-
grundlage zur Systematisierung von Übergängen sowie die geeigneter Anschlussange-
bote weiter optimiert werden sollen (s. Anlage 4). Ein ebenfalls gutes Beispiel für eine 
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der erfolgreichen Gestaltung des 
Übergangs von der Schule in den Beruf ist die Beratung in den Internationalen Förde r-
klassen der Berufskollegs (s. Anlage 5).  
 
Im Hinblick auf schwer erreichbare Jugendliche in schwierigen Lebenslagen kooperiert 
das Jobcenter insbesondere mit der Bezirkssozialarbeit. Die Prozesse zur Abstimmung 
der Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des § 16h SGB II mit den in 
Münster bereits  umfangreich vorhandenen Angeboten  werden 2019 in den einzelnen 
Sozialräumen weiterentwickelt (s. Anlage 6). Insgesamt soll die rechtskreis- und instituti-
onenübergreifende Beratung und Unterstützung für alle Jugendliche in Münster im Jahr 
2019 weiter intensiviert und nach Möglichkeit  mittelfristig zentral gebündelt werden.  
 
Explizit sollen auch Eltern verstärkt in Informationsangebote und Beratungsprozesse 
eingebunden werden. Um in Kooperation mit den Schulen künftig eine bessere Erreic h-
barkeit der Eltern herzustellen, werden die bislang zentral im Arbeitgeber - und Vermitt-
lungs-Service des Jobcenters verortete Schülerbetreuung und Ausbildungsvermittlung 
ab 2019 in die Jobcenter-im-Jobcenter in den Sozialräumen integriert.  
 
Bewährte Förderangebote für junge Leistungsberec htigte mit speziellen Bedarfen, wie 
junge Erziehende, Jugendliche mit Behinderung und Jugendliche mit Migrationsvorg e-
schichte bzw. Fluchthintergrund, werden durch das Jobcenter der Stadt Münster auch im 
Jahr 2019 fortgeführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
37 
 
Darüber hinaus werden auch die Instrumente Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbi l-
dung/Umschulung (s. Anlage 7) , Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen 
und das Coaching bei Ausbildungsaufnahme  bei Bedarf weiterhin eingesetzt, um J u-
gendlichen und jungen Erwachsene den erfolgreichen Abschluss ei ner Ausbildung zu 
gewährleisten. Für Leistungsberechtigte mit noch eingeschränkten Deutschkenntnissen 
besteht die Möglichkeit, diese Angebote um Module zur Sprachförderung zu erweitern. 
 
Im Ergebnis der Bündelung der zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters 
im Bereich Übergang Schule – Beruf sind zum Stichtag 30.09.2018 erfreulicherweise 
keine unversorgten Bewerber/-innen31 zu verzeichnen. Dies wird auch für das Jahr 2019 
angestrebt. Darüber hinaus ist die Quote der Ausbildungsabbrüche im Jobcenter der 
Stadt Münster mit 16 % im Vergleich zu 26 % im Bundesdurchschnitt gering (vgl. A b-
schnitt 1.2.2). Die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bleibt auch künftig ein wichti-
ges Ziel des Jobcenters. 
 
Leistungsberechtigte, für die  trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe  eine Ausbildung 
nicht in Frage kom mt oder sinnvoll ist 32, können im Rahmen einer beruflichen Weiterbi l-
dung gefördert werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften auf 
dem deutschen und insbesondere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt investiert das Job-
center der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die marktorientierte Qualifizie-
rung der Leistungsbe rechtigten, insbe sondere in  betriebliche Umschulungen sowie in 
Anpassungs- und Teilqualifizierungen. Speziell für Leistungsberechtigte, die in der Ve r-
gangenheit bereits berufliche Kenntnisse erwerben konnten,  auf die aufgebaut werden 
kann, plant das Jobcenter im Jahr 2019 eine Systematisierung der Übersicht geeigneter 
Qualifizierungsangebote. 
 
Ab dem 01.01.2019 können zudem aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB III und 
SGB II auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung  unter bestimmten Vorausse t-
zungen eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.33 Die Förderung soll ge-
mäß Gesetzesentwurf insbesondere darauf gerichtet sein, Arbeitnehmenden, die berufl i-
che Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonst i-
ger Weise von Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer 
beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die eine 
Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -
Finanzierung durch den/die Arbeitgeber/-in voraus, konkrete Bedarfe sind noch zu ermit-
teln. 
 
 
 
 
 
                                            
31 Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen werden als versorgt gezählt, wenn sie eine Berufsausbildung oder eine 
Alternative zu einer Berufsausbildung aufweisen. Zu den Alternativen zählen u. a. bestimmte arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen und Praktika. Die statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich auf Jugendliche unter 25 
Jahre. 
32 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus individuellen 
Gründen nicht angestrebt wird. 
33Gesetz zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung - Qualifizierungschancenge-
setz..

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
38 
 
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
Integration in Ausbildung, insbesondere 
Förderung der dualen Ausbildung,  
und Sicherung der Nachhaltigkeit  
von Ausbildung 
 
 
 
 
Gewährleistung beruflicher Orientierung  
und Sicherstellung von Anschlussperspek-
tiven durch rechts kreisübergreifende    
Kooperationen ( Jugendservicestelle,  
„Kein Abschluss ohne An schluss“,       
„was geht! Rein in die Zukunft“, Beratung /  
Fallbesprechungen in den Internationalen 
Förderklassen) 
Zielgerichtete Ausbildungsvermittlung 
Förderung unversorgter Ausbildung -
suchender  
Nutzung der Instrumente Einstiegsqualif i-
zierung und Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Einrichtung 
Ausbildungsbegleitenden Hilfen und 
Coaching bei Ausbildungsaufnahme  
Auf Ausbildung / Umschulung  
vorbereitende Maßnahmen 
 
 
 
 
Heranführung benachteiligter und  
schwer erreichbarer Jugendlicher  
an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt 
Mitwirkung an den niedrigschwelligen Fö r-
derangeboten mit Bezug zur realen A r-
beitswelt (Stadtteilwerkstatt Nord, Sch ü-
lerwerkstatt, Lernort Süd, Werkstattbür o 
„Kreativ orientiert mit Kurs auf A r-
beit/Ausbildung“) 
Ausweitung der sozialräumlichen Verne t-
zung, verbesserte Ansprache Jugendlicher 
in den Sozialräumen und weitere Entwic k-
lung konkreter Hilfen (Kooperation insb e-
sondere mit der aufsuchenden Jugendso-
zialarbeit / Streetwork) 
Erhöhung der Flexibilität und Mobilität  
junger Leistungsberechtigter 
Weiterführung des Projekts „Integration 
durch Austausch / LernRaum Europa“ 
 
 
Berücksichtigung spezieller Bedarfe 
Angebote für junge Frauen und  
jugendliche Erziehende, junge Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte und junge 
Menschen mit  Behinderung bzw. gesund-
heitlichen Einschränkungen 
 
 
 
Marktorientierte Qualifizierung 
 
 
Förderung betrieblicher Umschulung 
Förderung von Anpassungs- und Teilquali-
fikationen in Kooperation mit Unternehmen 
sowie Kammern und Arbeitgeberverbä n-
den ( gem. Teilhabechancengesetz auch 
für beschäftigte Arbeitnehmende)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
39 
 
2.3.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes 
 
     Unterstützung der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung 
  
     Schaffung leistungsgerechter Beschäftigung 
 
     Ganzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung      
 
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als 
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und  z. T. unüberwindbares 
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen.  In Folge partizi-
pieren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht entsprechend an der posi-
tiven Lage des Arbeitsmarktes. Ein Ausschluss vom Berufsleben führt jedoch für die Be-
troffenen schnell auch zum sozialen Ausschluss und zu existenziellen Problemen ; viele 
Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sind von Langzei t-
arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffen . Gleichzeitig liege n vorhandene 
Potenziale für den Arbeitsmarkt  brach. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung 
beschäftigen, berichten außerdem mehrheitlich von positiven Effekten auf die soziale 
Kompetenz, die Arbeitsmotivation und die Kreativität der Mitarbeitenden sowie  auf die 
Attraktivität des Unternehmens als verantwortungsbewusstem Arbeitgeber.  
 
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit.  
Zwar ist dies keine  im SGB II verankerte Aufgabe, jedoch ist aufgrund der großen Zahl  
von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit einem hohen 
Erkrankungsrisiko in den letzten Jahren die Erkenntnis gereift, dass auch die Jobcenter 
sich mit präventiven Gesundheitsmaßnahmen befassen müssen. Das Jobcenter der 
Stadt Münster hat schon vor mehreren Jahren ein präventives Maßnahmenangebot ent-
wickelt, das Wege der individuellen Gesundheitsförderung aufzeigt  (s. Anlage  8). Für 
dieses Angebot besteht im Jahr 2019  weiterhin Bedarf. Darüber hinaus nimmt das Jo b-
center am „Modellprojekt zur Verknüpfung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der 
Kommunalen Lebenswelt“ teil (s. Anlage 9).  
 
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung oder 
der Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt  Münster unterstützt Menschen mit 
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und 
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven  nach Möglichkeit 
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.  
 
Um eine g anzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit 
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das 
Jobcenter eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/ -innen. Um die rechtskreisübe r-
greifende Zusammena rbeit weiter zu systematisieren, soll ein entsprechendes Ber a-
tungs- und Unterstützungskonzept erarbeitet werden. Als neuer Ansatz sollen künftig bei 
Bedarf gemeinsame Beratungen der Jobcoaches des Jobcenters und des medizinischen 
Dienstes durchgeführt werd en, um  unter Berücksichtigung medizinischer und arbeit s-
marktlicher Aspekte  gemeinsam nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.  Insgesamt soll 
verstärkt geprüft werden, ob Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Ei n-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
40 
 
schränkungen tatsächlich erwerbsfähig und damit leistungsberechtigt im Sinne des SGB 
II sind. 
 
Anvisiert ist außerdem die Teilnahme am Modellvorhaben „rehapro - Entwicklung inno-
vativer Arbeitsmarktinstrumente zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von 
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen“, das durch das Bundesministerium 
für Arbeit und Soziales gefördert wird.  Ziele des Projektes sind, die Erwerbsfähigkeit der 
Menschen zu erhalten, sie wiederherzustellen und den Zugang in die Erwerbsmind e-
rungsrente nachhaltig zu senken. Im Verbund mit den Jobcentern der Münsterlandkreise  
- Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf  - sowie der Stadt Hamm hat das Jobcenter 
der Stadt Münster eine Projektskizze  entwickelt und bei der zuständigen Fachstelle 
rehapro eingereicht. Die Projektskizze setzt mit drei verschiedenen Anliegen an, um die 
definierte Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nachhaltig zu 
unterstützen: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stärken , Beschäftigung  
schaffen – Unternehmen gewinnen sowie rechtskreisübergreifende Bedarfsorientierung 
und Zusammenarbeit. Damit hat das Jobcenter der Stadt Münster bei Förderzusage 34 
die Möglichkeit, seine bestehenden Ansätze  mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszu-
bauen. 
 
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019 
 
 
 
Gesundheitsprävention 
Maßnahmenangebot zur Förderung der 
Gesundheit / Gesundheitsprävention 
Teilnahme am Modellprojekt zur Verknü p-
fung von Arbeits - und Gesundheitsförde-
rung in der Kommunalen Lebenswelt 
 
 
Schaffung leistungsgerechter  
Beschäftigungsperspektiven 
Gewährung von Eingliederungszuschüssen  
Nutzung von Probebeschäftigung  
Information und Sensibilisierung  
von Arbeitgebenden 
 
 
Ganzheitliche Ansätze durch  
zielgruppenbezogenen Kooperationen  
und Netzwerke 
Kooperation mit der Fachstelle „Hilfen für 
Menschen mit Behinderungen“ des Sozia l-
amts und weit eren relevanten Netzwer k-
partner/-innen  
Gemeinsame Beratungen von  
Jobcoaches und medizinischem Dienst 
 
 
Sicherstellung von  
Anschlussperspektiven und Kontinuität 
Angebot von Arbeitsgelegenheiten  
bei den Trägern der Werkstätten  
für Menschen mit Behinderung 
Erarbeitung eines rechtskreisübergreifen-
den Beratungs- und Unterstützungs kon-
zepts 
                                            
34 Bei Redaktionsschluss lag noch keine Rückmeldung der Fachstelle rehapro zur Projektskizze vor. Der Auswahlprozess 
wird sich voraussichtlich noch bis in das 1. Quartal 2019 hinziehen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
41 
 
2.3.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 
   Bedarfsgerechte Informations-, Beratungs- und Förderangebote 
 
   Information und Sensibilisierung von Arbeitgebenden 
 
   Kooperationen und Netzwerke 
 
Der gesamtgesellschaftlichen Tendenz entsprechend, liegt auch bei den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinder 
überwiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei den Alleinerziehenden, 
die 12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund      
95 Prozent weiblich sind. Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein 
überwiegend weibliches.  
 
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip in der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Die Leistu n-
gen der Arbeitsförderung sollen die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem 
sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Überwind ung eines g e-
schlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs - und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen 
mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffe n-
heit von Arbeitslosigkeit gefördert werden (vgl. § 16 SGB II i. V. m. § 1 A bs. 2 Satz 4 
SGB III).  
 
Die Frauenförderquote des Jobcenters der Stadt Münster beträgt 39,4 % und liegt damit 
deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestbeteiligung von 35,9 %35. Bei den Integ-
rationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen im Jahr 2017 rund 10 % 
auf alleinerziehende Leistungsberechtigte36. An diesen Ergebnissen zeigt sich, dass sich 
die spezialisierte Beratung von Alleinerziehenden, die zielgruppenorientierten Beratungs- 
und Maßnahmenangebote für Frauen und (Allein -Erziehende und die Arbeit der Beau f-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters auszahlen.  
 
Das Jobcenter ist auch im Jahr 2019  und darüber hinaus bestrebt, die Chancengleic h-
heit am Arbeitsmarkt weiter hin sicherzustellen  und die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf zu unterstützen . Hierzu werden die bestehenden Beratungs - und Informationsan-
gebote des Jobcenters ausgebaut, insbesondere in den Sozialräumen . In Ergänzung zu 
den mittlerweile etablierten  offenen Sprechstunden d er Jobcoaches für                       
(Allein-)Erziehende in den Familienzentren in Kinderhaus, Coerde und Berg Fidel öffnet 
ab September 2018 im Stadtbezirk Hiltrup das „Jobcenter-Café“ als Pilotprojekt einmal 
im Monat seine Türen 37, um (Allein-)Erziehenden ein niedrigschwelliges Forum für Kon-
taktaufnahme, Beratung und Austausch mit den Jobcoaches und untereinander zu bi e-
ten. In Bezug auf schwangere Leistungsberechtigte und (Allein-)Erziehende mit Kindern 
                                            
35 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Juli 2018. 
36 Der Anteil der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an allen en erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten beträgt 12 Prozent (vgl. Abschnitt 1.4). Allerdings verfügen 13 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
bereits über ein Erwerbseinkommen bis 850  Euro und weitere 8 Prozent verdienen 850 Euro und mehr. 
37 Das Jobcenter-Café findet im Begegnungszentrum 37o statt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
42 
 
bis 6 Jahre soll die Kooperation mit den Stadtteil koordinator/-innen „Frühe Hilfen“ au s-
gebaut werden. 
 
Neben den Alleinerziehenden, die im Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen 
Jahren durch spezialisierte Jobcoaches beraten werden  und damit einen besonderen 
Fokus erfahren , sollen künftig auch die Belange von Erziehenden in Partner -
Bedarfsgemeinschaften stärker in den Blick genommen werden. Hier wird insbesondere 
eine frühzeitige perspektivische Planung für Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren an-
gestrebt.  
 
Auch die Bedarfe spezieller Zielgruppen werden durch gesonderte Maßnahmen und 
Projekte weiterhin berücksichtigt, wie z. B. „Gemma“ für junge Frauen oder „Stark im 
Beruf“ für Mütter mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthinterg rund. Für besonders b e-
lastete Alleinerziehende, die eine i ntensive Unterstützung und Begleitung benötigen, 
wird im Rahmen der Maßnahme „Mobiles Fallclearing“ ein gesondertes Modul eingeric h-
tet. 
 
Um die Heranführung von Mädchen und Frauen an bislang männlich geprägte Berufsfel-
der zu unterstützen und damit die Inte grationschancen auszubauen, wirkt die BCA des 
Jobcenters im Aktionsbündnis „Girls´  Day“ mit. Darüber hinaus sind die BCA und die 
Fachkoordinatorin für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf  des Jobcenters in 
weitere themenrelevante Netzwerke eingebunden (z. B. Arbeitskreis BündnisFrauenAr-
beit, Arbeitskreis der BCA Münsterland und Hamm, Arbeitskreis Alleinerziehende)  
 
Nicht zuletzt gilt es, auch Arbeitgebende verstärkt für die Themen Chancengleichheit am 
Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie zu sensibilisieren und gleichzeitig auf das 
Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Erziehenden aufmerksam zu machen. So ist unter 
anderem die Überarbeitung einer Informationsbroschüre zur den Möglichkeiten der Tei l-
zeitausbildung in Planung, nachdem 2018 bereits in Kooperation mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien ein Informationsflyer für Arbeitgebende zum Thema betriebl i-
che Kinderbetreuung erstellt worden ist.  
 
Um Arbeitgebende mit Leistungsberechtigten zusa mmenzubringen, die insbesondere 
aus familiären oder gesundheitlichen Gründen eine Arbeit in Teilzeit suchen, hat das 
Jobcenter der Stadt Münster im September 2018 eine Teilzeit -Jobmesse veranstaltet, 
auf der sechs Unternehmen sich und ihre Stellenangebote präsentiert haben. Rund 150 
Arbeitsuchende, sowohl Frauen als auch Männer, haben auf der Messe Kontakte zu den 
Unternehmen geknüpft , Bewerbungsunterlagen übergeben und Vorstellungsgespräche 
vereinbart. Aufgrund der positiven Resonanz sowohl bei Arbeitgeben den als auch bei 
den Arbeitsuchenden ist die Durchführung einer weiteren zielgruppenorientierten Jo b-
messe und anderer geeigneter Aktivitäten im Jahr 2019 geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
43 
 
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019 
 
 
 
 
Sicherstellung der Förderung von Frauen  
und (Allein-)Erziehenden 
 
 
 
Spezialisierte Beratung von          
Alleinerziehenden in den                  
Jobcentern-im-Jobcenter  
Verstärkter Fokus auf Erziehende in  
Partner-Bedarfsgemeinschaften  
Spezifische Förderangebote für 
Frauen und (A llein-)Erziehende      
(z. B. Gemma, Stark im Beruf,  
mobiles Fallclearing) 
 
Integration von Frauen und                          
(Allein-)Erziehenden in  
sozialversicherungspflichtige Arbeit 
Sensibilisierung und Information    
von Arbeitgebenden (z. B. über Tei l-
zeitausbildung) 
Durchführung von  zielgruppen-
orientierten Veranstaltungen (z.  B. 
Jobmesse, ) 
 
 
 
 
Themenbezogenen Netzwerk-,  
Informations- und Beratungsarbeit 
Regelmäßige telefonische Ber a-
tungsaktionen durch die BCA 
Mitwirkung in diversen themen-  
bezogenen Netzwerken und Ausbau 
der Kooperationen, insbesondere in 
den Sozialräumen (z. B. mit Stadtteil- 
koordinator/-innen, Frühe Hilfen, 
Kulturmittler/-innen, etc.) 
Teilnahme der BCA am Aktion s-
bündnis „Girls´ Day“

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
44 
 
2.3.6. Ausbau der Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteuren 
 
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und persönl i-
che Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer Natur etc.) 
spiegeln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB II 
bzw. im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind sowohl auf 
übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis - 
und institutionenübergreifende Ansätze notwendig.  Die Kooperation mit seinen zahlre i-
chen Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von wac h-
sender Bedeutung  und wird 2019 weiter ausgebaut , sowohl auf intrakommunaler und 
lokaler inklusive sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie inter-
kommunal. Zahlreiche Beispiele für die Netzwe rke und Kooperationen des Jobcenters 
sind in den Abschnitten 2.3.1. bis 2.3.5. genannt.  
 
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenters sind (nicht 
abschließend):  
 
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung / Schulen 
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
◦    Rechts- und Ausländeramt 
◦    Frauenbüro 
◦    Kommunales Integrationszentrum 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgeberverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 Andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional) 
 Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
45 
 
2.4.   Operationalisierte Zielwerte 
 
Folgende Handlungsfelder und strategischen Ziele  werden mit operationalisierten Zie l-
werten hinterlegt, die auf der Analyse der Ausgangssituation (vgl. hierzu Kapitel 1) und 
den controllingbasierten Prognosen des Jobcenters beruhen: 
 
Handlungsfeld Strategisches Ziel Operationalisierung Zielwert 2018 
 
 
Vermeidung und 
Beendigung von 
Langzeit-
arbeitslosigkeit 
und Langzeit-
leistungsbezug 
 
Integrationen von 
Langzeitleistungs-
beziehenden 
 in den Arbeitsmarkt 
Anzahl der Langzeit-
leistungsbeziehenden 
im Bestand 
 
9.990 bis 10.590* 
Anzahl der Integratio-
nen der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
 
1.470 bis 1.520* 
Ausbau der  
öffentlich geförderten 
Beschäftigung 
Anzahl der  
öffentlich geförderten 
Beschäftigungsplätze 
über § 16i SGB II 
 
118 
 
 
Integration  
in sozial-  
versicherungs-
pflichtige  
Beschäftigung 
Integrationen in den 
Arbeitsmarkt erzielen 
Anzahl der  
Integrationen gesamt 
3.370 bis 3.540* 
Nachhaltigkeit der 
Integrationen sichern 
Nachhaltigkeitsquote 70 % 
 
Ausbau des  
Arbeitgeber- 
marketings 
Durchgeführte  
Jobmessen 
3 
Anzahl der  
Arbeitgeberpräsenzen 
im job_aktuell 
 
10 
 
 
Ausbildung 
und 
Qualifizierung 
 
Förderung 
von Ausbildung 
Anzahl der Integratio-
nen in Ausbildung  
350 
Anzahl der unversorg-
ten Bewerber*innen 
< 10 
Förderung  
von Qualifizierung  
Anzahl der Einmün-
dungen in Weiterbil-
dungsmaßnahmen 
 
300 
 
 
 
Förderung 
des inklusiven 
Arbeitsmarktes 
 
 
 
Schaffung  
leistungsgerechter 
Perspektiven 
Anzahl der Integratio-
nen von erwerbsfähi-
gen Leistungsberech-
tigten mit Schwer-
behinderung 
 
 
150 
Anzahl der eingewor-
benen Arbeitsplätzen 
für Menschen mit 
Schwerbehinderung 
 
25 
 
Chancen- 
gleichheit am 
Arbeitsmarkt / 
Vereinbarkeit 
von Familie und 
Beruf 
Förderung von Frauen 
und Alleinerziehenden 
Anzahl der Förderun-
gen von Frauen 
(Frauenförderquote) 
 40 % 
 
 
Integration von  
Alleinerziehenden 
Anzahl der  
Integrationen 
Alleinerziehender  
 
340 
Integrationsquote der 
Alleinerziehenden 
16,5 % 
*Vorbehaltlich der Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein -Westfalen. Ein konkreter Wert wird 
letztendlich in der Zielvereinbarung (Abschluss voraussichtlich im 1. Quartal 2019) der Stadt 
Münster mit dem Land festgeschrieben (vgl. hierzu auch die Vorlage V/0834/2018).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
46 
 
2.5.   Organisations- und Prozessziele 
 
Auch im Jahr 2019 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen Han d-
lungsfelder durch ergänzende Organisations- und Prozessziele unterstützt werden.  
 
            
2.5.1.  Digitalisierung  
 
Um betriebliche Prozesse zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und zu beschleunigen 
und damit kunden - und mitarbeiterfreundlicher zu gestalten, wird das Jobcenter der 
Stadt Münster die elektronische Akte (E -Akte) einführen und darüber hinaus weitere A r-
beitsabläufe digitalisieren. Im Jahr 2019  wird das Jobcenter  durch umfassende Pl a-
nungs- und Vorbereitungs arbeiten zunächst die notwendigen Voraussetzungen dafür 
schaffen.  
2.5.2. Beratung 
 
Das Beratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der Beratung sind zen t-
ral für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität der bzw. des 
einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobc enters. Über eine wei-
tere Steigerung der Beratungsqualität werden eine optimierte Ausschöpfung der internen 
Ressourcen und Potenziale sowie eine Erhöhung der Kunden - und Mitarbeiterzufrieden-
Optimierung der 
Prozesse und 
Organisations-
abläufe 
Digitalisierung 
Qualitäts- 
sicherung 
Beratung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
47 
 
heit angestrebt. Aus diesem Grund wird das Jobcenter der Stadt Mün ster im Jahr 2019 
die Schulungen zur Beratung für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung 
und für die Assistenzkräfte fortsetzen. Auch für Jobcoaches werden regelmäßig Ber a-
tungsschulungen angeboten. Als Basis der Vermittlung von Gesprächs- und Beratungs-
techniken wird dabei die Bedeutung von Haltung in der Beratung thematisiert.      
 
2018 hat das Jobcenter in Kooperation mit dem Beratungslabor der Westfälischen Wi l-
helms-Universität Münster ein Forschungsprojekt zur „Professionalisierung von Beratung 
im Kontext SGB II“ durchgeführt. Um die Ergebnisse für die Beratungspraxis des Jo b-
centers konkret nutzen zu können, wird sich im Jahr 2019 eine 2. Projektphase a n-
schließen. Das Ziel besteht darin, ein einheitliches Kompetenzprofil für die Beratung im 
SGB II zu entwickeln und dieses in das Schulungskonzept und damit in die Beratungs-
praxis des Jobcenters zu implementieren. 
2.5.3. Qualitätssicherung 
 
Das Fachaufsichtskonzept des Jobcenters der Stadt Münster dient zur 
   
 Einhaltung der strategischen und geschäftspolitischen Ausrichtung 
 Sicherung von Qualitätsstandards  
 Optimierung der Aufgabenerledigung  
 Sicherstellung eines wirtschaftlichen und sp arsamen Einsatzes der vom Bund und 
von der Stadt Münster zu tragenden Aufwendungen 
 
und damit letztlich zur Erreichung der Ziele des Jobcenters. Im Jahr 2019 soll das Fac h-
aufsichtskonzept optimiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen und Bedarfe a n-
gepasst werden.  
 
Um die im Ergebnis einer konsequenten Fachaufsicht festgestellten Handlungsbedarfe 
aufzugreifen und Fehlerquellen zu beheben, wird 2019 auch das Schulungskonzept des 
Jobcenter 2019 ergänzt und systematisiert.  
 
In diesem Rahmen  wird das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit den anderen 
Jobcentern in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein -Westfalen auch den Aufbau der 
Jobcenter-Akademie NRW  als Leitungs- und Koordinierungsstelle zur Erarbeitung für   
übergeordnete Handlungsleitlinien und einheitliche n Standards für Personalentwicklung 
sowie Aus- und Fortbildung weiter vorantreiben.  
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2019 
 
Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale s werden dem Jobcenter 
der Stadt Münster für das Jahr 2019 Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16,3 Mio. € 
avisiert. Darin enthalten sind 2,8 Mio. € zur Schaffung von Teilhabechancen am A r-
beitsmarkt (§ 16i SGB II), die das Jobcenter auch vollumfänglich für dieses Instrument 
verauszugaben plant. Insgesamt wird der Eingliederungstitel des Jobcenters damit  rund 
2,7 Mio. € mehr enthalten als im Jahr 2018.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
48 
 
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich-inhaltlichen Planungen mit Be-
teiligung des örtlichen Beirats und der relevanten Fachämter der Stadtverwaltung ist die 
Verteilung des Eingliederungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. 
SGB III wie folgt vorgesehen (vgl. Abbildung 22): 
 
 
Abbildung 22 : Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2019 nach Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Der größte Anteil des Eingliederungstitels mit rund 27 % ist für das zielgruppenübergrei-
fende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied e-
rung“ vorgesehen. Mit rund 17  % entfällt der zweithöchste Anteil auf das neue Instr u-
ment zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Rund 14  % des Eingliederungstitels sind für die 
Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen. 
 
Die detaillierte Planung der Maßnahmen und Förderinstrumente ist aus der Anlage 10 
ersichtlich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
49 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförde-
rung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. U m-
schulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsm o-
nat (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation 
des Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abg e-
bildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des 
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäft i-
gung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine B e-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder 
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber 
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. 
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf 
Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich 
differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften 
und sonstige Bedarfsgemeinschaften.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
50 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD 
haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und 
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen 
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
51 
 
 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. 
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. 
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene 
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen 
für Unterkunft und Heizung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
52 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit 
anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag 
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leis-
tungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die 
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören 
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abwei-
chend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der 
Wohnung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur 
Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate 
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter 
Münster

Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (Stand: 01.09.2018) 
 
 
 
BCA = Beauftragte für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt; MMM = Maßnahmenmanagement; PZ = Perspektivzentrum;                                              
AGVS = Arbeitgeber- und Vermittlungsservice; M & I = Markt & Integration; LG = Leistungsgewährung

Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell

Anlage 3:  Aktivitäten der Migrationsbeauftragten des Jobcenters  
 
Die Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster dient als Brücke zwischen 
den verschiedenen Akteuren in der Betreuung und Integration der Menschen mit Migr a-
tionsvorgeschichte in der Stadt Münster. In Kooperation mit anderen Bereichen des Job-
centers (insbesondere der Fachstelle für Geflüchtete und dem Arbeitgeber - und Vermitt-
lungsservice) wurden im Jahr 2018 zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, um die Integrat i-
onsprozesse von Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte z u unterstützen. 
Für das Jahr 2019 sind weitere Aktivitäten geplant. 
 
Informationsveranstaltungen für Geflüchtete 
Unter dem  Titel „Wegweiser- Neu im Jobcenter“ führt die Migrationsbeauftragte rege l-
mäßig Informationsveranstaltungen für Neukunden durch, die e iner ersten Orientierung 
zu den Aufgaben des Jobcenters und den Rechten und Pflichten, die sich aus dem SGB 
II ergeben, dienen.  In einer weiteren Veranstaltungsreihe, „Praktische Hinweise zum 
Leben in Münster“ werden den Teilnehmenden verschiedene Aspekte des Lebens in 
Münster, wie Wohnungssuche, Kinderbetreuung, M ünsterpass, Gesundheitsvorsorge  
oder auch das Bildungs - und Teilhabepaket vermittelt. Die beiden Veranstaltungsreihen 
werden durch einen Dolmetscher begleite t, regelmäßig in Arabisch und bei Bedar f auch 
in anderen Sprachen. Beide Formate werden auch im Jahr 2019 fortgesetzt, außerdem 
sind für neuzugewanderte Le istungsberechtigte Informationsveranstaltungen zum Th e-
ma Berufskunde geplant. 
 
Jobmesse für Geflüchtete im Februar 2018 
Wie auch bei Mensche n ohne Fluchthintergrund funktioniert die Arbeitsmarktintegration 
von Geflüchteten am besten über persönliche Kontakte zu Arbeitgebenden. Im direkten 
Gespräch stellt sich - unabhängig von formellen Nachweisen -  am besten heraus, ob die 
Chemie stimmt und ob eine Affinität und Motivation für den Zielberuf vorhanden ist.  Aus 
diesem Grund hat das Jobcenter der Stadt Münster im April 2018 in Kooperation mit 
dem Avicenna-Studienwerk im Forum der Volkshochschule eine Jobmesse für arbeit s-
suchende Geflüchtete  veranstaltet, mit dem Ziel, Arbeitskräftepotenziale zu erschließen 
und Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren . 25 Unternehmen haben sich 
vorgestellt und  über 1.000 Interessent/ -innen haben die Messe besucht. Im Ergebnis 
wurden rund 100 Vorstellungsgespräche vereinbart und erste Arbeits - und Ausbildungs-
verträge geschlossen. 
 
Bildungsmesse für Migrant/-innen im April 2018 
„Nur wer seine Chancen kennt, kann sie auch nutzen“. Unter diesem Motto hat das Jo b-
center der Stadt Münster im Rahmen einer Bild ungsmesse Menschen mit Migrationsvor-
geschichte einen Überblick über die in Münster vorhandenen Angebote zur beruflichen 
Bildung verschafft und die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Suche nach Arbeit 
aufgezeigt. Ziel der Bildungsmesse war es, die Bild ungsträger und Beratungsstellen mit 
den Menschen mit Migrationshintergrund zusammen zu bringen, die Chancen durch 
Spracherwerb und Qualifikation zu verdeutlichen und so neue Impulse für eine gelung e-
ne Integration von Migranten in Münster zu geben. Rund 800  Personen haben an der 
Bildungsmesse teilgenommen, auf der sich neben zahlreichen Bildungsträgern und B e-
ratungsstellen auch die Westfälische Wilhelms -Universität Münster, die Fachhochschule 
Münster und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge präsentiert haben.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
56 
 
Schulungen zum Thema Migration 
Die Migrationsbeauftragte schult neue Jobcoaches des Jobcenters zu migrationsbez o-
genen Themen, wie den Regelungen zu Sprachkursen, Anerkennungsverfahren, Ber a-
tungsangebote, einfache Sprache etc. Für 2019 sind außerdem Schulungen der Multipli-
kator/-innen der Netzwerkpartner/-innen des Jobcenters geplant. 
 
Vermittlung interkultureller Kompetenzen 
Im Jahr 2018 hat die Migrationsbeauftragte sich zur „Interkulturellen Trainerin mit 
Schwerpunkt Flucht & Asyl“ fortgebildet u nd wird künftig die Mitarbeitenden des Jobce n-
ters zum Thema interkulturelle Kompetenzen sensibilisieren und schulen. 
 
Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit 
Ein wesentliches Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten des Jobcent er ist auch die 
Information der in der Flüchtlingshilfe und Migrationsarbeit tätigen ehrenamtlichen A k-
teur/-innen in Münster. Neben der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jo b-
centers bei den einzelnen Flüchtlingsinitiativen vor Ort wird in Koope ration mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit und 
Ausbildung“ angeboten, die sich speziell an die Gruppe der Ehrenamtlichen wendet. 
Dieses Angebot wird auch im Jahr 2019 fortgesetzt. 
 
 
Anlage 4: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
 
Der intensive Austausch  des Jobcenters  mit der Kommunalen Koordinierungsstelle im 
Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurde auch im Jahre 2018 
weiter fortgesetzt. Im laufenden Prozess wird regelmäßig überprüft, bei welchen Aktivitä-
ten im Rahmen der neuen Berufs - und Studienor ientierung sowie des neuen Übe r-
gangssystems für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein -Westfalen eine Zusammenar-
beit von Kommunaler Koordinierungsstelle und Jobcenter möglich, sinnvoll und zielfü h-
rend ist. 
 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kommunalen Koordinierungsstelle liegt im Jahr 2018 auf 
dem Handlungsfeld zwei, Verbesserung der Angebote im Übergangssystem Schule - 
Ausbildung38. So mit liegt, nach der Einführung der Standardelemente zur Berufs - und 
Studienorientierung in der Sekundarstufe I an allen beteiligten allgemeinbildenden Schu-
len in Münster, der Fokus der Arbeit auf den Übergängen nach Abschluss der Klasse 10.  
 
Ins Blickfeld rücken Fragen einer datenbasierten Steuerungsgrundlage zur Systematisie-
rung von Übergängen sowie die Frage nach geeigneten Ans chlussangeboten für J u-
gendliche, die keinen direkten Einstieg in Ausbildung finden. Das Ministerium für Schule 
und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat im Februar 2018 auf die besondere 
Bedeutung der Eckdaten -Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung  (EckO) für die 
Übergangsgestaltung in KAoA hingewiesen. Grundsätzlich sollen alle Schüler /-innen 
ihren individuellen Berufsorientierungsprozess bilanzieren, in der Anschlussvereinbarung 
dokumentieren und zudem ihre Berufs - und Studienwünsche in EckO einpf legen. Im 
                                            
38 Die vier Handlungsfelder sind: 1. Stärkung der Berufs- und Studienorientierung, 2. Verbesserung der Angebote im 
Übergangssystem Schule – Ausbildung, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems und 4. Kommunale Koordinie-
rung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
57 
 
Übergang ist die Anschlussvereinbarung für das Jobcenter und die Arbeitsagentur ein 
Dokument für die individuelle Beratung. Die eingepflegten EckO -Daten wiederum sind 
Grundlage für die Planung geeigneter Anschlussangebote in den Berufskollegs, in  Aus-
bildung oder Studium. Bisher war eine Planung von sinnvollen Anschlussangeboten auf 
der Basis von EckO -Daten in Münster nicht möglich, da nur ein sehr geringer Anteil der 
Schüler/-innen an dem Verfahren teilgenommen hat. Die Kommunale Koordinierung s-
stelle und die zuständige Schulaufsicht haben ihre Aktivitäten erhöht, dami t Anschluss-
vereinbarung und EckO-Daten künftig deutlich verstärkt eingesetzt werden, so dass die 
bereits besprochenen Anschlussperspektiven weiter in die Beratung  auch im Jobcenter  
einfließen können 
 
In das Handlungsfeld zwei  von KAoA  fällt auch das von der Kommunalen Koordini e-
rungsstelle gesteuerte Projekt „was geht!  Rein in die Zukunft “ in Kooperation mit der 
Walter Blüchert Stiftung. Es handelt sich um ein Projekt zur Unterstützung von Schüler/  
-innen der Berufsfachklassen 1 und 2 an Berufskollegs, mit dem Ziel der Aufnahme einer 
betrieblichen Ausbildung. Zur Unterstützung finanziert die Stiftung  ein Mentoring und 
zielgerichtete Workshops. Zusätzlich werden Exkursionen zu Ausbildung sbetrieben or-
ganisiert. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit, junge Menschen mit Anschluss in 
Ausbildung durch das Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) weiter zu unterstützen. Im 
2. Förderjahr , in dem die jugendlichen Teilnehmer/ -innen idealerweise be reits in eine 
Ausbildung oder andere Anschlussperspektive eingemündet sind, finden außerdem wei-
tere Mentoringtreffen sowie eine  regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen 
durch die Kommunale Koordinierungsstelle statt.  
 
 
Anlage 5: Angebote für schwer erreichbare  und benachteiligte Jugendliche  
 
Ein zunehmender Fokus im SGB II liegt auf benachteiligten und schwer zu erreichenden 
Jugendlichen bzw. Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen . In vielen Fällen gilt es 
zunächst, diese den Beratungs - und Unterstützungsangeboten der Jobcenter überhaupt 
erst (wieder) zuzuführen und einen kontinuierlichen Förderprozess zu entwickeln. Mit 
dem im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes zum 01.08.2016 neu eingeführten § 16h 
SGB II hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, dass der Förderung schwer e r-
reichbarer Jugendlicher besondere Notwendigkeit und Bedeutung zumisst und die Tr ä-
ger der Grundsicherung damit in die Pflicht nimmt, entsprechende Betreuungs- und Un-
terstützungsleistungen anzubieten. 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat bereits seit vielen Jahren entsprechende niede r-
schwellige und stabilisierende Maßnahmen für Jugendliche in seinem Portfolio, inklusive 
der sogenannten Clearingstelle, die ein ind ividuelles Coaching mit aufsuchender Sozia l-
arbeit beinhaltet. Darüber hinaus besteht seit 2015 in Münster-Nord eine Zusammenar-
beit des Jobcenters mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit/Streetwork, um den Ko n-
takt zu den Jugendlichen (wieder -)herzustellen, die durch das Jobcenter nicht oder 
schwer erreichbar sind. Zur weiteren Abstimmung der Zusammenarbeit und der Angebo-
te für die Zielgruppe  im Rahmen des § 16h SGB II 39, allgemein und in den verschied e-
                                            
39 Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Leistungen nach § 16h SGB II nachrangig gegenüber den Angeboten des 
Achten Buches, insbesondere der Jugendsozialarbeit, sind. Zur Abgrenzung der Leistungsverantwortung soll eine enge 
Abstimmung der örtlichen Träger der Grundsicherung und der Jugendhilfe erfolgen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
58 
 
nen Sozialräumen, hat am 13. April 2018 erstmals ein entsprechender Fachtag40 stattge-
funden.   
 
Mit 44 Teilnehmenden, die sich aus Fachkräften des Jobcenters und den Jugendhilfeträ-
gern der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zusammensetzten, fand ein intensiver Au s-
tausch statt. Im Erfahrungsaustausch wurden die derzeitigen Prozesse beleuchtet und  
erste Überlegungen angestellt, wie die künftige Zusammenarbeit in den einzelnen Soz i-
alräumen aussehen kann. Anhand von zwei  Fallbeispielen wurden Lösungsansätze dis-
kutiert und die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten der Institutionen beleuchtet.  
 
Die Ergebnisse in den einzelnen Kleingruppen stimmen dahingehend überein, dass die 
möglichen Synergieen der beiden Arbeitsansätze künftig besser genutzt werden. Das  
Jobcenter bekommt durch die bessere Vernetzung ein anderes, positiveres Gesicht und 
schwer erreichbare Jugendliche können schneller und umfassender beraten werden. Der 
Aufbau einer Vertrauens - und Kooperationsbasis der Jugendlichen zu den Jobcoaches 
ist jedoch kein Selbstläufer, sondern bedarf einer kontinuierlichen Beziehungsarbeit.  
 
Der Stand der Kooperationen in den Sozialräumen ist derzeit verschieden ausgeprägt; 
hier gilt es die Zusammenarbeit  noch zu vertiefen und verbindliche Regelungen zu 
schaffen. Hierzu ist ein weiterer Austausch innerhalb der einzelnen Sozialräume/Bezirke  
in Planung. Zum weiteren Ausbau der Vernetzung werden die Jobcoaches des Jobce n-
ters künftig an den Stadtteilarbeitskreisen teilnehmen.  
 
 
Anlage 6: Rechtskreisübergreifende Beratung in den Internationalen          
       Förderklassen der Berufskollegs 
 
Die Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs richten sich an geflüchtete 
Jugendliche, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und noch nicht über 
die erford erlichen Sprachkenntnisse für den erfolgreichen Besuch einer Regelklasse 
verfügen. Es handelt sich bei den IFK um eine e injährige Ausbildungsvorbereitung mit 
den Zielen: 
 Erwerb bzw. Vertiefung von Deutschkenntnissen einschließlich der Fachsprache 
 Verbesserung der Allgemeinbildung 
 Erwerb von beruflichen Kenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern 
 berufliche Orientierung 
 nach Möglichkeit Erwerb des Hauptschulabschlusses 
Um zu gewährleisten, dass für die Jugendlichen nach dem Besuch der IFK eine geei g-
nete Anschlussperspektive41 besteht, haben die Kooperationspartner im Übergang Schu-
le – Beruf (Berufskollegs mit Lehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen, Bezirksregi e-
rung, Amt für Schule und Weiterbildung, Jobcenter und Agentur für Arbeit , ggf. Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien) rechtskreisübergreifende Beratungen installiert.  
 
                                            
40 Vgl. hierzu auch die Vorlage V/0597/2017. 
41 Die Anschlussmöglichkeiten nach dem Besuch der IFK sind vielfältig: Besuch  eines regulären Bildungsgangs, Nachho-
len eines höherwertigen Schulabschlusses, berufsvorbereitende Maßnahmen, Aufnahme einer Ausbildung etc.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
59 
 
Um den Jugendlichen einen Überblick über das deutsche Schul- und Ausbildungssystem 
sowie die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Übergang Schule – Beruf zu verschaffen, 
finden zum einen allgemeine Informationsangebote und Beratungen durch das Jobce n-
ter und die Agentur für Arbeit in den IFK statt. Für Schüler/-innen mit besonderem Bera-
tungs- und Förderbedarf, bei denen sich zum Ende des ersten Halbjahres herauskrista l-
lisiert, dass der Abschluss gefährdet ist und/oder die Entwicklung einer Anschlusspe r-
spektive problematisch wird, werden darüber hinaus einzelfallbezogene Fallbesprechun-
gen durchgeführt, mit dem Ziel, konkrete individuelle Anschlussperspektiven zu defini e-
ren.  
 
Teilnehmende an diesen Fallbespr echungen sind neben der Schüler in/dem Schüler 
selbst die Erziehungsberechtigten bzw. Vormund/Betreuer/ -in der Jugendhilfe,            
Lehrer/-in, Schulsozialarbeiter/-in, Bildungsberatung des Amts für Schule und Weiterbi l-
dung, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie ein Dolmetscher 
(unabhängig von den Deutschkenntnissen der/des Jugendlichen, damit auch die Ko m-
munikation mit den Eltern reibungslos gewährleistet werden kann). Ziele der Fallbespre-
chungen sind Herstellung von Transparenz über den schulischen Stand der/des Jugend-
lichen, das Aufzeigen von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und das Treffen 
konkreter Vereinbarungen für das weitere Vorgehen. 
 
Nach der Einführung der rechtskreisübergreifenden  Beratung in den IFK im Schuljahr 
2016/2017 werden die Prozesse laufend an die gewonnenen Erkenntnisse und sich ä n-
dernden Rahmenbedingungen angepasst. Aufgrund der guten Erfahrungen aller Beteilig-
ten werden die Beratungen auch im Schuljahr 2018/2019 fortgesetzt.   
 
 
Anlage 7: Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung 
 
Die Maßnahme „Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung“  richtet sich 
an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die über keinen bzw. keinen nut z-
baren Berufsabschluss verfügen, diesen aber anstreben und für die eine entsprechende 
umfassende Vorbereitung sowie ausbildungs -/umschulungsbegleitende Betreuung sinn-
voll und notwendig sind. Inhaltlich gliedert sich die Maßnahme in zwei Module: 
 
Modul 1       Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung 
                    (Gruppen-und Einzelcoaching)    
                     - Standortbestimmung/Potenzialanalyse 
                     - Berufsorientierung 
                     - Eignungsfeststellung 
                     - Vermittlung von Lerntechniken 
                     - Vorbereitung auf die Hauptfächer des Berufsschulunterrichts 
                     - Bewerbungstraining 
                     - Unterstützung bei der Stabilisierung von Rahmenbedingungen 
                     - Hilfestellung bei der Akquise von Ausbildungs-/Umschulungsplätzen 
                     - Betriebliche Erprobung 
 
Modul 2  Stabilisierung der Aufnahme einer Ausbildung/Umschulung 
                     (Einzelcoaching)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
60 
 
                     - Aufrechterhaltung der Motivation 
                     - Ggf. weitere Stabilisierung der Rahmenbedingungen 
                     - Konfliktmoderation (im Bedarfsfall) 
 
In dem Maßnahmendurchgang vom 01.10.2017 – 30.11.2018 nahmen bzw. nehmen 
insgesamt 35 erwerbsfä hige Leistungsberechtigte teil. Der Verbleib der Teilnehmenden  
und damit das Ergebnis der Maßnahme stellen sich zum Auswertungsstichpunkt 
30.08.2018 wie folgt dar: 
 
Anschluss Anzahl 
Betriebliche Ausbildung 12 
Sozialversicherungspflichtige Arbeit 2 
Einstiegsqualifizierung 1 
Schulische Umschulung 1 
Weiterbildung 1 
Weiterführender Schulbesuch 2 
Noch keine Anschlussperspektive 2 
Abbruch der Maßnahme 
   - aus gesundheitlichen Gründen 
   - aus sonstigen Gründen 
14 
6 
8 
gesamt 35 
 
Abbildung 23 : Verbleib der Teilnehmenden an der Maßnahme zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbi l-
dung/Umschulung (01.10.2017 – 30.11.2018) 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die wirkungsorientierte Zielstellung der Maßnahmenausschreibung gab eine Quote von 
mindestens 50 % für eine Vermittlung in Ausbildung, Arbeit, Umschulung oder Teilqual i-
fizierung vor. Diese wird mit einer Quote von 54,3 % (entsprechende Anschlussperspe k-
tiven für 19 von 35 Teilnehmenden) erfüllt und stellt somit ein gutes Ergebnis dar.  
 
Die Abbruchzahlen innerhalb der Maßnahme erscheinen auf den ersten Blick allerdings 
sehr hoch, bestärken aber die Erfahrungen des Jobcenters, dass die Problemlagen der 
Leistungsberechtigten oftmals erst bei einer intensiven Auseinanderse tzung mit ihrer 
beruflichen Zukunft zum Tragen kommen und Auswirkungen  auf das Durchhalteverm ö-
gen haben oder zunächst eine Verstärkung gesundheitlicher Probleme bewirken. Auch 
aus diesen Abbrüchen können wertvolle Erkenntnisse zum einen für den weiteren  indivi-
duellen Integrationsprozess der/des Leistungsberechtigten und zum anderen für die wei-
teren Maßnahmendurchläufe gewonnen werden. 
 
Insgesamt besteht weiterhin Bedarf an einer Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Au s-
bildung oder Umschulung. Z ukünftig sol l bereits in den Ausschreibungen sowohl dem 
zunehmenden Aufwand zur B esetzung einer solchen Maßnahme  als auch den hohen 
Abbruchzahlen entgegen gewirkt werden. Dies kann gelingen, indem andere Formate für  
Informationsveranstaltungen zur Akquise installiert sowie den Kunden verstärkt „Good-
Practice-Beispiele“ aufgezeigt werden . Außerdem soll die Maßnahme  noch modularer 
aufgestellt werden, um für „Abbruchgefährdete“ einen noch niedrigschwelligeren Einstieg 
gewährleisten zu können.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
61 
 
Zusätzlich zu diesem Angebot  umfasst das Maßnahmenportfolio des Jobcenters zwei 
weitere Maßnahmen, die neben der Vorbereitung auf eine Ausbildung das Erlangen des 
Hauptschulabschlusses zum Ziel haben. Eine dieser Maßnahmen richtet sich an Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte und enth ält entsprechend ein erhöhtes Maß an 
Sprach- und Kommunikationsunterricht in Deutsch. 
 
  
Anlage 8: Maßnahme zur Gesundheitsprävention und -förderung 
 
Das Ziel der  Maßnahme besteht in der zielgerichteten Erhöhung der Beschäftigungsfä-
higkeit der Teilnehmenden durch eine Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenb e-
dingungen. Dieses Ziel soll mittels eines durch ärztliches Fachpersonal zu Beginn 
durchgeführten Gesundheitsscreenings, eines fortzuführen Gesundheitsplans, eines 
wöchentlichen Einzelcoachi ngs und Gruppenangeboten zu verschiedenen Themen im 
Bereich Gesundheit und Arbeitsmarktorientierung erreicht werden.  Die Teilnehmenden 
bringen in der Regel sehr vielschichtige und oftmals komplexe gesundheitliche Ei n-
schränkungen, inklusive psychischer Belastungen, mit. 
 
Inhaltliche Schwerpunkte des Gesundheitstrainings sind: 
 Stressbewältigung und Entspannungstechniken 
 Rückengerechtes Bewegen, Liegen und Sitzen 
 Bewegung (Alltagsbewegung und Sport) 
 Schlafrhythmus und Leistung 
 Ernährung 
 Umgang mit Genussmitteln (Angebot zur Raucherentwöhnung) 
 Umgang mit Schmerz 
 Selbstmanagement und Motivationstraining 
 Soziale Teilhabe 
 
In Ergänzung zu den Angeboten rund um die Gesundheitsförderung werden zum Thema 
„Wege zu einem (leistungsgerechten) Arbeitsplatz“ ein PC-Kurs, ein Bewerbungstraining 
und ein Kommunikations- und Motivationstraining durchgeführt.  
 
An dem Maßnahmendurchgang vom 02.05. – 31.10.2017 nahmen insgesamt 14 Lei s-
tungsberechtigte teil. Es  wurde sehr schnell deutlich, dass die meisten Teilnehm enden 
nur sehr kleinschrittig etwas an ihrer gesundheitlichen Situation verändern können.  Z. B. 
musste insbesondere bei den Teilnehmenden mit psychischen Erkrankungen und Belas-
tungen in intensiven Prozessen in den Einzelcoachings darauf hingewirkt werden, dass 
die Personen überhaupt an den Gruppenangeboten oder an weiteren sozialen Aktivit ä-
ten teilnehmen konnten. Zwei der Teilnehmenden nahmen aus gesundheitlichen Grü n-
den nach 3 Monaten nur noch das Einzelcoaching in Anspruch. 
 
Als Ergebnis der Maßnahme haben die Teilnehmenden: 
 
 vielfältiges Wissen über eine gesundheitsfördernde Lebensweise erlangt. 
 eine bewusstere und gesündere Ernährung umgesetzt. 
 den Konsum von Genussmitteln reduziert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
62 
 
 ihre körperliche Fitness verbessert ( insbesondere durch regelmäßige All tagsbewe-
gung, aber auch durch die (Wieder-)Aufnahme sportlicher Aktivitäten). 
 ihr Gewicht reduziert (wo medizinisch empfohlen) 
 sich (bei Bedarf) erfolgreich um die Bewilligung von Reha-Sport bemüht. 
 Entspannungstechniken erlernt. 
 ihre Schlafqualität verbessert.  
 aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erstellt und gelernt, diese zielführend sel b-
ständig zu bearbeiten. 
 
Im Verlauf der Maßnahme wurden 2 Befragungen der Teilnehmenden zu den Dozenten 
und zur Kursdurchführung (Räumlichkeiten, Organisation, Nutzen der Maßnahme sowie 
Lehrgang insgesamt durchgeführt). In allen Kategorien wurde die Maßnahme im Durch-
schnitt mit „Gut“ bewertet.  Aus den Kundenbefragungen gewonnene Erkenntnisse we r-
den in die folgenden Maßnahmendurchgänge implementiert. 
 
 
Anlage 9: Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region 
nehmen am bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits - und Gesun d-
heitsförderung“ teil. Die verstärkte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Kommunen 
im Rahmen nachhaltiger Strukturen geschieht im Zuge der Umsetzung des Prävention s-
gesetzes, das am 25.07.2015 in Kraft getreten ist. Es setzt einen besonderen Schwe r-
punkt auf Präventions- und Gesundheitsförderung in Lebenswelten.  
Ziel ist es, die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu stärken und damit auch die Cha n-
cen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dazu gilt es, ein Netzwerk 
zur Gesundheitsförderung bei arbeitslosen Menschen aufzubauen.  
Fester Bestandteil der Beratungs - und Vermittlungsdienstleistungen des Jobcenters soll 
es künftig sein, Arbeitslose für die speziell auf sie ausgerichteten Angebote der gesetzl i-
chen Krankenkassen, z. B. zur Stressbewältigung oder zur gesunden Ernährun g und 
Bewegung, zu sensibilisieren und zur freiwilligen Teilnahme zu motivieren.  
Zu diesem Zweck wurden bereits erste Jobcoaches in einer inhaltlich abgestimmten 
Form der motivierenden Gesprächsführung geschult. Ziel dieser motivierenden Gesun d-
heitsgespräche ist es, die Veränderungsbereitschaft und Motivation zu einer gesun d-
heitsorientierten Lebensweise auf der Grundlage der individuellen Ausgangssituation zu 
fördern.  
In einem nächsten Schritt werden gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Kranke n-
kassen („Team Gesundheit - Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH“) Theme n-
tage durchgeführt, um Erwerbslose für Themen und Angebote der Gesundheitsorienti e-
rung, Prävention und Gesundheitsförderung zu sensibilisieren und darüber zu informi e-
ren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
63 
 
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2019 
 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V.  m.   
§ 45 SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen 
mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Zudem werden individuelle 
und zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten a n-
bieten zu können.  
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Future Now 
Mitarbeit an Projekten , 
sozialpädagogische Beglei-
tung und ergänzende 
Sprachförderung 
Geflüchtete, Men-
schen mit Migrati-
onsvorgeschichte 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  30 
2 First Step 
Kompetenzfeststellung, 
Kommunikationstraining, 
Orientierung im deutschen 
Schulwesen, Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt, Praktika 
Geflüchtete 
 Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  15 
3 MaBiA 
Individuelle Beratung und 
Begleitung, Kompetenz-
feststellung und Berufs-
wegeplanung 
Geflüchtete lfd. Ein-
stieg 6 Monate  30 
4 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und 
Nutzung der Infrastruktur 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd. Ein-
stieg individuell  600 
5 
Maßnahme bei einem/ 
einer Arbeitgeber*/-n 
(MAG) 
Praktikum bei einem/einer 
Arbeitgeber*in zur Anbah-
nung einer Arbeitsaufnah-
me 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell   200 
6 Eignungsfeststellung  Berufseignungstest  zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg 1 Tag  72 
7 Arbeitsdiagnostik und 
Arbeitserprobung 
Arbeitsdiagnostik: 
Diagnostische Testungen 
und Arbeitserprobung 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Menschen  
mit psychischer 
Erkrankung und 
Krankheits-
einsichtige 
lfd. 
Einstieg 
4 - 8  
Wochen  80 
Berufspraktische Wieder-
eingliederung: Stabilisie-
rung, Arbeitserprobung, 
betriebliche Praktika, Ver-
mittlung 
6 Monate  40 
8 
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen 
mit Hörbehinderung 
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit, Nachbetreuung bei 
Arbeitsaufnahme 
Rehabilitand/-innen , 
Schwerbehinderte, 
hier: Gehörlose und 
Menschen mit Hör-
behinderung 
lfd. Ein-
stieg individuell  3 
9 
 
Jobcoaching für Menschen 
mit gesundheitlichen 
Einschränkungen und 
Menschen mit Behinde-
rung 
Berufliche Orientierung,  
Vermittlung in Arbeit, 
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Menschen mit 
gesundheitlichen 
Einschränkungen 
und Menschen mit 
Behinderungen 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  70 
10 Aktiv und Fit in den Job 
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der 
Integration in Arbeit bzw. 
der Mitwirkung an anderen 
Integrationsaktivitäten 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
2. u. 4. 
Quartal 6 Monate  30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
64 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
11 Job-Brücke 
Individuelle Betreuung von 
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Wohnungslose 
lfd. 
Einstieg 12 Monate  20 
12 
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von 
Haftentlassenen 
Unterstützung von haftbe-
drohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei 
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Haftentlassene 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  30 
13 
Intensivcoaching  
für Langzeit-
leistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching: 
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining, Ak-
quise von Praktikums- und 
Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Langzeitleistungs-
beziehende 
lfd. Ein-
stieg 
6  Monate 
 
 
50 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen 
und Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung, Bewer-
bungstraining, Praktika, 
Vermittlung 
12 Monate 
14 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoaching zur 
Vermittlung in Arbeit oder 
zur Stabilisierung der Ar-
beitsaufnahme) 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  250 
15 Impulse  
für Erwerbsarbeit   
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen 
Standortbestimmung: 
Potenzialanalyse, (frühzei-
tige) Aktivierung  
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  200 
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung: Entwick-
lung beruflicher Perspekti-
ven, Kontakte zur Arbeits-
welt, Praktika 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  150 
Stellensuche:  
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit 
lfd. 
Einstieg 
 
6 Monate 
 
 50 
Basiskompetenzen  
für Arbeit:  
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und 
Gruppenangebot zur vertie-
fenden Sprach-
standerhebung, Förderung 
der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des 
Lesens und Schreibens 
1. u. 3. 
Quartal 4 Monate  60 
Einzelcoaching zur Stabili-
sierung der  Aufnahme 
einer sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit   
lfd. 
Einstieg 3 Monate  40 
16 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung 
Modul 1: Individuelle Akti-
vierung der Teilnehmenden 
zur Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegrative 
Hilfen, aufsuchende Sozi-
alarbeit, Berufswegplanung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 
3 Monate 
   35 
mtl.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
65 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung  
der Hilfeplanung 
6 - 9  
Monate 
 
  30 
mtl. 
17 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
oder Umschulung  
in Teil- oder Vollzeit  
und Stabilisierung bei 
Aufnahme einer Ausbil-
dung/Umschulung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
4.  
Quartal;  
1. - 2.  
Quartal:  
Nachbe-
setzung 
freier 
Plätze 
9 Monate  
(Vorbe-
reitung) 
+  
3 Monate 
(Stabili-
sierung) 
  
30 
bis 
40 
18 
Berufliche Orientierung 
Lizenz Ausbildung Sport 
(BOLAS) 
Kombinierter Spracherwerb 
mit Erwerb einer  C-
Trainer-Lizenz und 
Coaching 
Geflüchtete 1. Quartal 10 Monate 18  
19 
Erweiterte Migrationsbera-
tung zur Aufstockung der 
psychosozialen Betreuung 
Coaching und Unterstüt-
zung im Bewerbungspro-
zess 
Menschen mit Mig-
rations- vorgeschich-
te 
lfd. 6 Monate  15 
20 Clearingstelle U25 Plus 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit 
von Jugendlichen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
verloren haben Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
 
lfd. Ein-
stieg 
 
3 - 6 Mona-
te    20 
mtl. 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit 
zur Stabilisierung der Le-
benssituation  
 
6 - 12 
Monate 
 
  
  
 
10 
mtl. 
 
21 
 
Maßnahme für langzeitar-
beitslose  
und von Langzeitarbeitslo-
sigkeit bedrohte Jugendli-
che und junge Erwachse-
ne 
Heranführung an den  
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater- 
und medienpädagogische 
Biografiearbeit 
Langzeitarbeitslose 
bzw. von Langzeit-
arbeitslosigkeit 
bedrohte Jugendli-
che und junge Er-
wachsene  
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
 
max. 
12 Monate  
 
 
 18 
mtl. 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer Ausbildung oder 
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit  
6 Monate  25 
22 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche 
und berufliche Orientierung, 
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
max.  
12 Monate   9 Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche  
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 24: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2019 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
66 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualif i-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt 
erheblich. Zudem wirken Förderungen  der beruflichen Weiterbildung dem drohenden 
Fachkräftemangel entgegen.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungs-
verordnung 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 24 Monate 75 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer/-in,  
Bürokaufmann/-frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 12 - 24  
Monate 50 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß Ausbildungsverord-
nung 
Rehabilitand/       
-innen,  
Menschen mit 
Schwer-
behinderung 
individuell 21 Monate 5 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und tech-
nisch-gewerbliche Qualifikati-
onen 
zielgruppen- 
übergreifend individuell individuell 200 
5 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht (Hauptfächer 
der Berufsschule) 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Umschü-
ler*innen 
individuell individuell  25 
6 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche  
und junge Er-
wachsene inkl. 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
3. Quartal 12 Monate  18 
7 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses, 
EDV-Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, Vermitt-
lung in Ausbildung oder 
Arbeit 
zielgruppen-
übergreifend, 
insbesondere 
Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte  
3. Quartal 12 Monate  36 
8 
Berufspraktische Weiter-
bildung für Migrantinnen 
und Migranten  
Berufliche Perspektivenent-
wicklung  und aktive Sprach-
förderung 
 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Menschen 
mit Migrations-
vorgeschichte  
3. 
Quartal  4 Monate    15 
9 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven, 
praktische Erprobung in den 
Bereichen Floristik, Hauswirt-
schaft/Verkauf, Projektwoche 
Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche und 
junge Erwachse-
ne  
(bis 25 Jahre),  
hier: junge  
Frauen 
lfd. Einstieg max.  
12 Monate  8 
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 Tagen 
pro Woche 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 25: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2019 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
67 
 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an 
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Zukunft sichern - 
Ausbildung 2019 ** 
Bewerbungstraining, indivi-
duelle Qualifizierung (z.B. 
EDV, Business-English, 
Gabelstaplerschein) zur 
Erhöhung der Chancen der 
Vermittlung in eine betrieb-
liche Ausbildung, Praktika 
zu individuell festgelegten 
Zeitpunkten  
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
mit Schulabschluss 
und gefestigtem 
Ausbildungs-
wunsch,  
hier: Bewerber/ 
innen um einen 
betrieblichen Aus-
bildungsplatz 
1. Quartal 
 
 
6 - 8 
Monate 
 
   
24 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer betrieblichen 
Ausbildung 
 
3 Monate 
 
15 
2 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in 
einem staatlich anerkann-
ten Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in 
ein Ausbildungsverhältnis 
nach Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs- 
perspektiven,  
die nach dem 
30.09.2017 keinen 
Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
3. oder 
4. Quartal 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
  
35 
Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro 
Woche notwendig); Gewäh-
rung von abH möglich 
3 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb,  
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
3. Quartal individuell   
18 
        
4 
 
 
 
Ausbildungsbegleitende 
Hilfen (abH) 
 
 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
vorgeschichte)  
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene  
Erstausbildung 
lfd. 
Einstieg individuell 
 135 
Ergänzungsmodul  
Sprachförderung 
junge geflüchtete 
Menschen  100 
VZ = Vollzeit                                         ** Freie Förderung (gemäß § 16 f SGB II)                    
TZ = Teilzeit                                                                                                               *** § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016 
 
Abbildung 26: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2019 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
68 
 
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen  
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und 
ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am A r-
beitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wi e-
der)herzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden 
zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der/des 
Teilnehmenden unter Be-
rücksichtigung ihrer/ seiner 
Persönlichkeit, Abbau von 
Ängsten, psychologische 
Betreuung  
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ Rehabi-
litand/-innen, hier: 
Menschen mit psy-
chischen und/oder 
sozialen Problemen 
individuell 3 Monate 7 
2 
Arbeitserprobung im  
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der/des 
Teilnehmenden im Hinblick 
auf eine angestrebte Um-
schulung, Qualifizierung 
oder Integration in den 
Arbeitsmarkt 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
individuell 2 - 6  
Wochen 7 
3 
Berufsvorbereitende 
Bildungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwach-
senen mit psychischer 
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung 
Rehabilitand*innen/ 
Schwerbehinderte, 
hier: Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(unter 25 Jahre) mit 
einer psychischen 
Erkrankung ohne 
abgeschlossene 
Erstausbildung 
individuell 
bis zu  
12 Mona-
te 
5 
4 
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW) 
für Rehabilitand/-en 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ Rehabi-
litand*innen 
individuell 12 - 24 
Monate 7 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
Erstattung der Kosten für 
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen 
mit (Schwer-)Behinderung, 
und ihnen gleichgestellter 
Menschen an Arbeitgeber, 
sofern die Teilhabe am 
Arbeitsleben verbessert 
wird oder vollständig und 
dauerhaft zu erreichen ist 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ Rehabi-
litand*innen 
individuell 3 Monate 25 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-
behinderung einen Einglie-
derungszuschuss bis zu 
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts 
(jährliche Minderung um 
10%, mind. 30%) erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
individuell bis zu  
2 Jahre 5 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen 
mit Schwerbehinderung 
einen Eingliederungszu-
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/,  
Rehabilitand/-innen 
individuell 
bis zu  
5 Jahre,  
bei über 
55-
Jährigen 
25

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
69 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
schuss bis zu 70% des zu 
berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (nach Ablauf 
von 24 Monaten mit jährli-
cher Minderung um 10%, 
jedoch mind. 30%) erhalten 
bis zu  
8 Jahre 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 27: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen - Planung 2019 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder 
einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte 
Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswill igen 
und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt 
sind 2019 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Coaching von  
Selbstständigen  
Bestandsanalyse: 
Klärung der persönlichen 
und finanziellen Situation, 
Motivation und fachlichen 
Kenntnisse; Analyse der 
Marktchancen; etc. 
Selbstständige lfd.  
Einstieg 
8 Std. 
 
~ 1 Monat 
 
36 
Optimierungscoaching zur 
Verringerung/Beendigung 
der Hilfebedürftigkeit: 
Beurteilung der Gewinner-
zielungschancen, Aufzei-
gen geeigneter Sanie-
rungsmaßnahmen, Not-
wendigkeit etwaiger Be-
triebsausgaben für Investi-
tionen, etc. 
 32 Std. 
 
~ 3 Monate 
12 
2 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei 
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit 
zur Überwindung der Hilfe-
bedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell max. 
24 Monate 12 
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen 
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die 
für die Aufnahme oder 
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberufli-
chen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwendig 
und angemessen sind 
Selbstständige, 
 bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell --- 8 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 28: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 
70 
 
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrat i-
onschancen 
 
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur 
Eingliederung in Arbeit genutzt werden (vgl. Abbildung 29). 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung oder 
Aufnahme einer sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigung 
(z.B. Übernahme von Bewer-
bungskosten und Übernahme 
von Fahrtkosten zu Vorstel-
lungsgesprächen) 
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, 
im öffentlichen Interesse lie-
gende,  wettbewerbsneutrale 
Arbeiten in verschiedenen 
Arbeitsfeldern 
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12 
Monate 250 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
( Freie Förderung  
gem.  §16 f SGB II) 
Sporadische Ausübung prakti-
scher Tätigkeiten (z. B. Pflege 
von Parks und Grünflächen), 
Tages- und Selbststruktur 
zielgruppen-
übergreifend individuell 
max. 66 
Std. je 
Monat 
7  
mtl. 
4 Eingliederungs- 
zuschuss 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermittlung 
wegen in ihrer Person liegender 
Gründe erschwert ist, einen 
Zuschuss bis zu 50% des zu 
berücksichtigenden Arbeitsent-
gelts zum Ausgleich einer 
Minderleistung erhalten 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: ohne Men-
schen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen/ 
 
Individuell max. 
12 Monate 85 
5 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als Lohn-
kostenzuschuss bei Aufnahme 
einer mind. 6-monatigen sozial-
versicherungspflichtigen Be-
schäftigung zur Überwindung 
der Hilfebedürftigkeit erbracht 
werden 
 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Langzeit-
arbeitslose 
 
individuell 3 Monate 75 
6 Förderung von  
Arbeitsverhältnissen 
Förderung von Arbeitgebenden 
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung 
von zugewiesenen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten 
(eLb) bei Begründung eines 
Arbeitsverhältnisses 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeit- 
arbeitslose mit 
schweren Vermitt-
lungshemmnissen 
individuell 
max. 
24 Monate  
innerhalb 
eines Zeit-
raums von  
5 Jahren 
25 
7 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden 
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung 
von zugewiesenen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten 
Langleistungsbe-
ziehende ohne 
Beschäftigungsper-
spektiven 
Individuell max. 5 
Jahre 118 
8 Probebeschäftigung 
Erstattung der Kosten für die 
Besetzung eines sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeitsplat-
zes im Rahmen einer Probebe-
schäftigung mit einem/einer 
Langzeitarbeitslosen oder 
einem/ einer Jugendli-
chen/jungen Erwachsenen mit 
schweren Vermittlungshemm-
nissen an Arbeitgeber 
zielgruppen- 
übergreifend, 
 hier: Langzeit- 
arbeitslose sowie 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen 
individuell max.  
3 Monate 50 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 29: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationscha n-
cen - Planung 2019 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  2019 
 
71 
 
Förderangebote Dritter 
 
Sprachförderung 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert. 
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deu t-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 
100 Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Re chtsord-
nung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit A l-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Mün s-
ter sind derzeit 7  Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit Mi grati-
onsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. 
 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthaltG wird vom Bu n-
desamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und  baut unmittelbar auf den allg e-
meinsprachlichen Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen M o-
dulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen (u. a. So n-
dermodule unter dem Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule 
Handel und Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akad e-
mischen Heilberufen). 
 
 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, of t-
mals niederschwellig angese tzte Sprachkurse angeboten, z. T. mit paralleler Kinderb e-
treuung für Mütter mit Migrationsvorgeschichte. 
 
  
Sonstige Förderangebote 
Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die auch von den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster genutzt werden 
können (z. B. Berufsvor bereitende Bildungsmaßnahmen sowie insbesondere Maßna h-
men für Rehabilitand/-innen).

Beratungsverlauf (7)

15.11.2018 Integrationsrat
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludgeriplatz 4
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0903/2018
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37