V/0903/2018
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
1710 Zeichen
Anlage A zur V/0903/2018 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II): Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin- aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beschlussvorlage
3967 Zeichen
V/0903/2018 V/0903/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster Beratungsfolge 15.11.2018 Integrationsrat Vorberatung 21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2018 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.11.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2019 beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Müns- ter für das Jahr 2019 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2019 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 16.300.000,00 1,2 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2019 16.300.000,00 1,2 Jobcenter 13.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0903/2018 1 Die Werte beruhen auf einer vorläufigen Berechnung, die ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres zuzüglich einer Mittelzuteilung in Höhe von 2,8 Mio. € für das neue Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) liegt. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jo bcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überplan- mäßig bereitzustellen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstra- tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu ent- wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiedenen Ämter und die Zielplanung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage V/0980/2013). Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 hat das Jobcenter der Stadt Müns- ter mit den Fachämtern, die einen Bezug zum SGB II haben, in den jährlichen Zielgruppenworkshops durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu gemeinsamen Zielen stattgefunden hat. Weiterhin haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an den Planungs- workshops teilgenommen, so dass die Planungen auf einer breiten Ebene der Akteur/-innen der örtli- chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden haben. Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrations- programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie konkreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachaus- schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2019 vor. In Vertretung Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0903/2018 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters der Stadt Münster
V_0903_2018_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2019_Anlage_B
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Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2019
Jobcenter der Stadt Münster
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
2
Impressum
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,
48151 Münster
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit,
eigene Auswertungen
Münster, September 2018
Fotos: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ............................................................................................................. 5
1. Ausgangssituation .......................................................................................... 7
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ........................... 7
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2019 ......... 8
1.2.1. Überregional ............................................................................................ 8
1.2.2. Regional / Lokal ....................................................................................... 8
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster ............................... 13
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster ......... 15
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) ..................................................... 21
1.4.2. (Allein-)Erziehende ................................................................................ 22
1.4.3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete ....................... 23
1.4.4. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkungen ................................................. 26
1.4.5. Selbständige und Gründungswillige ....................................................... 27
1.4.6. Über 25-Jährige („Ü25“) ......................................................................... 28
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................ 29
2.1. Strategische Grundausrichtung ................................................................. 29
2.2. Ziele .......................................................................................................... 29
2.3. Handlungsfelder und Aktivitäten ............................................................... 31
2.3.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug ................... 32
2.3.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit ................................. 34
2.3.3. Ausbildung und Qualifizierung ............................................................... 36
2.3.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes .............................................. 39
2.3.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ..................................................................................................... 41
2.3.6. Ausbau der Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteuren ......................... 44
2.4. Operationalisierte Zielwerte ...................................................................... 45
2.5. Organisations- und Prozessziele .............................................................. 46
2.5.1. Digitalisierung ........................................................................................ 46
2.5.2. Beratung ................................................................................................ 46
2.5.3. Qualitätssicherung ................................................................................. 47
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2019 ....................................................... 47
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
4
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik..................................... 49
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ............................... 53
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell .................................... 54
Anlage 3: Aktivitäten der Migrationsbeauftragten des Jobcenters ...................... 55
Anlage 4: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ........................... 56
Anlage 5: Angebote für schwer erreichbare und benachteiligte Jugendliche ..... 57
Anlage 6: Rechtskreisübergreifende Beratung in den Internationalen
Förderklassen der Berufskollegs ........................................................ 58
Anlage 7: Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung ............... 59
Anlage 8: Maßnahme zur Gesundheitsprävention und -förderung ...................... 61
Anlage 9: Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung
............................................................................................................................ 62
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2019 ............................................ 63
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
5
Einleitung
Das vorliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen Ra h-
menbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das
Jahr 2019 dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie
konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht we r-
den sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jo b-
centers als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwick-
lung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des Jobce n-
ters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zu-
sammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern, insbeso ndere auf lokaler, aber
auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene.
Für 2018 zeichnet sich ab, dass die mit dem Land Nordrhein -Westfalen vereinbarten
Zielwerte des Jobcenters der Stadt Münster zu den Integrationen in Erwerbstätigkeit und
zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug zum Jahresende erreicht und zum Teil so-
gar deutlich übererfüllt werden . Zudem ist im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der B e-
darfsgemeinschaften, der Personen in den Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen deutlich gesunken. Insgesamt sind dies - vor
dem Hintergrund des boomenden Arbeitsmarktes und der stabilisierten Personaldecke
des Jobcenters - erfreuliche Ergebnisse der zielgerichteten Planung des Jobcenters und
der kompetenten und engagierten Arbeit der Beschäftigten im Jobcenter.
Dennoch ist der Anteil der Menschen, die schon sehr lange im Leistungsbezug der Jo b-
centers stehen, nach wie vor hoch. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung setzt im
Bereich Arbeitsmarktpolitik einen klaren Fokus darauf, langzeitarbeitslosen Menschen
wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. In der Konsequenz
tritt zum 1. Januar 201 9 im Rahmen des 10. SGB II-Rechtsänderungsgesetzes das so-
genannte Teilhabechancengesetz mit einer Erweiterung der Möglichkeiten öffentlich g e-
förderter Beschäftigung und begleitender Betreuung in Kraft. Das Jobcenter der Stadt
Münster verfolgt bereits seit mehreren Jahren die strategische Grundausrichtung „So-
ziale Teilhabe durch Beschäftigung“ und wird die erweiterten gesetzlichen Möglichkei-
ten nutzen, im Jahr 2019 und darüber hinaus nochmals einen verstärkten Schwerpunkt
auf die Vermeidung und Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzei t-
leistungsbezug, insbesondere durch den Ausbau d es sozialen Arbeitsmarktes, zu le-
gen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
6
Die weiteren Handlungsfelder des Jobcenters
Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Ausbildung und Qualifikation
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ausbau der Kooperation mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
runden diesen Ansatz ab und sorgen dafür, dass für alle Zielgruppen des Jobcenters
geeignete Beratungs - und Förderangebote vorhanden sind. Dabei werden bewährte
Maßnahmen und Aktivitäten fortgesetzt und um einige neue Angebote ergänzt.
Zu der Mittelzuweisung für das Jobcenter im Jahr 2019 lagen zum Zeitpunkt des Redak-
tionsschlusses des vorliegenden Arbeits - und Integrationsprogramms nur Informationen
zu der voraus sichtlichen Ausschüttung im Bereich des Teilhabechancengesetzes vor.
Demnach sind zusätzliche Mittel in Höhe von 2,8 Mio. € zur Schaffung von Teilh a-
bechancen am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) zu erwarten. Darüber hinaus plant das Jo b-
center der Stadt Münster vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung, die
ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2018 liegt.
Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich nicht um starre Vorgaben , da aktuelle
Gegebenheiten und sich verändernde Rahmenbedingungen unterjährige Anpassungen
erfordern können. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation
innerhalb des Jobcenters sowie mit den Partnern des lokalen Arbeits -, Bildungs - und
Sozialmarktes unerlässlich.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
7
1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster
Nach Umsetzung eines Organisationentwicklungsprozesses (OE-Prozess) ist das Jo b-
center der Stadt Münster seit Juli 2017 stadtbezirklich ausgerichtet . Für jeden Stadtbe-
zirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“, das jeweils aus einem Team für
die passive Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung,
Förderung und Integra tion (Markt & Integration) sowie einem Empfangsbereich und
Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in der Anlage 1). Sämtliche Leistungsberech-
tigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk ha ben, werden durch das
zuständige Jobcenter-im-Jobcenter betreut.
Außer den etablierten Geschäftsstellen in Hiltrup und Nord, in dem die Jobcenter -im-
Jobcenter für die beiden entsprechenden Stadtbezirke verortet sind, gibt es seit Juli
2017 eine zusätzliche Geschäftsstelle in Wolbeck, in der das Jobcenter -im-Jobcenter
Ost/Südost untergebracht ist. Die übrigen Jobcenter-im-Jobcenter verbleiben bislang aus
logistischen Gründen zentral im Stadthaus 2.
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen, z. B. für Alleinerziehende, für J u-
gendliche und für Rehabilitand/ -innen und Menschen mit Schwerbehinderung, sind in
allen Jobcentern-im-Jobcenter vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist /-innen
wird durch entsprechende Fachkoordinator/-innen auf Ebene der Fachstellenleiter/-innen
sichergestellt.
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten Jobcentern -im-Jobcenter stellt die
Fachstelle für Geflüchtete in der ehemaligen Oxford -Kaserne dar, die als Projekt z u-
nächst bis zum Ende des Jahres 2019 installiert wurde und bis dahin unabhängig vom
Wohnort in Münster zuständig für alle leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt. Dane-
ben bleiben auch die Fachstelle für Selbständige und der Arbeitgeber- und Vermittlungs-
service des Jobcenters (AGVS) aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale,
stadtbezirksübergreifende Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsb e-
rechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1 % an allen Leistungsberechtigten zu
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.
Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters (AGVS) ist stadtbezirksüber-
greifend tätig. Fortan wird sich der AGVS zum einen verstärkt um den Auf - und Ausbau
des sozialen Arbeitsmarktes in Münster kümmern. Dar über hinaus sollen künftig die B e-
ratungs- und Serviceleistungen für Arbeitgebende umfassend ausgeweitet werden, um
Barrieren bei der Schaffung und Besetzung von (geförderten und ungeförderten) Stellen
so weit wie möglich abzubauen bzw. zu vermeiden.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
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1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2019
1.2.1. Überregional
Im Jahr 2018 befinden sich die Weltwirtschaft und auch die deutschen Wirtschaft weite r-
hin im Aufschwung. Der Aufwärtstrend verliert allerdings an Tempo, da die Nachfrage
aus dem Ausland bei zunehmender Anzahl an Konjunkturrisiken schwächer geworden
ist und Unternehmen gleichzeitig zunehmend Probleme haben, genügend Arbeitskräfte
für ihre Produktion zu finden. Für das Jahr 2018 sagt die Gemeinschaftsdiagnose Herbst
2018 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute 1 einen Anstieg des Bruttoinlandspr o-
dukts um 1,7 % und für 2019 von 1,9 % voraus. Damit werden die Prognosen im Ve r-
gleich zur Frühjahrsdiagnose 2018 um 0,5 Prozentpunkte bzw. 0,1 Prozentpunkte abg e-
senkt.2 Das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) prognostiziert ein
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 % für 2018 und um 1,7 % für 20193.
Die Beschäftigung wird gemäß den Prognosen weiterhin spürbar steigen, aber aufgrund
der Knappheit an Arbeitskräften schwächt sich auch der Beschäftigungsaufbau in den
kommenden Jahren ab. Der überwiegende Teil des Beschäftigungsaufbaus wird weite r-
hin durch die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren sowie die Zuwande-
rung gedeckt.
Die stärkere Knappheit von Arbeitskräften führt dazu, dass Betriebe sich Beschäftigte
häufig auch unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Lage sichern. Dies lässt sich
am deutlich sinkenden Entlassrisiko ablesen, welches laut IAB auf dem niedrigsten Wert
seit der Wiedervereinigung liegt. Dies senkt die Arbeitslosigkeit und trägt wesentlich zum
Beschäftigungsaufbau bei. Für die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote erwartet die G e-
meinschaftsdiagnose eine Senkung auf 5,2 % im Jahr 2018 und auf 4,8 % im Jahr 2019.
1.2.2. Regional / Lokal
Zum Stichtag 31.12 .2017 zählte die Stadt Münster 309.429 Einwohner/-innen, die Te n-
denz ist weiterhin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.1 2.2017 übten
168.293 Personen am Arbeitsort Münster 4 eine sozialversicherungspflichtige Beschäft i-
gung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,6 % gegenüber dem Vorjahresstichtag.
Bundesweit und in Nordrhein-Westfalen beträgt die Zunahme jeweils 2,4 %.
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,6 % sind Frauen und 50,4 % sind Männer. Mit 10,0 % im Vergleich
zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (11,7 % Zunahme auf
1 „Gemeinschaftsdiagnose # 2-2018: Aufschwung verliert an Fahrt – Weltwirtschaftliches Klima wird rauer“. Projektgruppe
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, September 2018.
2 „Gemeinschaftsdiagnose # 1-2018: Deutsche Wirtschaft im Boom – Luft wird dünner“. Projektgruppe Gemeinschaftsdi-
agnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2018.
3 „IAB-Prognose für 2018/2019. Aufschwung bleibt, verliert aber an Tempo“. IAB-Kurzbericht 21/2018. Institut für Arbeits-
markt- und Berufsforschung, September 2018.
4 Zum Stichtag 31.12.2017 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 116.293
Personen, davon sind 50,4 % männlich und 49,6 % weiblich. 7,7 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
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Bundesebene und 10,6 % in Nordrhein-Westfalen). Insgesamt machen die sozialvers i-
cherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster aber
nur einen Anteil von 7,7 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster
aus, im Vergleich zu ei nem Anteil von 11 ,1 % im Bundesdurchschnitt und 10,7 % in
Nordrhein-Westfalen. Die detaillierten Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen.
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2017
Anzahl
Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100 2,6
- Männer 84.765 50,4 2,7
- Frauen 83.528 49,6 2,4
- unter 25 Jahre 17.947 10,7 3,6
- 25 bis unter 55 Jahre 118.950 70,7 1,4
- 55 bis unter 65 Jahre 29.992 17,8 6,3
- 65 Jahre und älter 1.404 0,8 16,1
- Deutsche 155.349 92,3 2,0
- Ausländer*innen 12.883 7,7 10,0
- in Vollzeit 115.899 68,7 1,6
- in Teilzeit 52.594 31,3 4,7
- Auszubildende 9.178 5,5 2,6
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstlei s-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versich e-
rungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen,
Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktfo r-
schung.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsperson en in
Münster übt dementsprechend dienstleistend e Tätigkeiten aus: Am 31.12.2017 waren
dies 86,8 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die bedeutendsten Bra n-
chen sind in Münster das Gesundhe its- und Sozialwesen mit rund 20 % Anteil an allen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherung s-
pflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 2).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
10
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2017
Anzahl
Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,0 2,6
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 624 0,4 - 5,2
Produzierendes Gewerbe 21.535 12,8 1,1
- Verarbeitendes Gewerbe 13.595 8,1 - 0,2
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.507 3,6 2,2
- Baugewerbe 5.464 3,2 4,0
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.505 2,7 - 5,5
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 3.033 1,8 3,4
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.476 1,5 2,0
Dienstleistungsbereich 146.134 86,8 2,8
- Gesundheit und Sozialwesen 33.021 19,6 4,7
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.750 12,9 0,4
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 12.356 8,5 1,9
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 12.853 8,2 4,9
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.498 6,8 0,6
- Information und Kommunikation 10.458 6,2 3,2
- Erziehung und Unterricht 9.370 5,6 0,9
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9,173 5,5 3,6
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.549 4,5 0,0
- Gastgewerbe 5.361 3,2 3,8
- Arbeitnehmerüberlassung 5.062 3,0 3,7
- Verkehr und Lagerei 4.683 2,8 8,0
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017
Der deutsche Arbeitsmarkt is t stark fachkräfteorientiert: 84 % der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist /-in oder Experte/Expertin tätig und
nur rund 15 % als Helfer/-in5. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung
mit rund 87 % und 13 % sogar noch stärker ausgeprägt.
Parallel hierzu verfügen 57 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in
Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 22 % über einen akademi-
schen Abschluss. Rund 12 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung
(vgl. Abbildung 3).
5 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
11
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2017
Anzahl Anteil
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,00
- ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 22.185 13,2
- mit anerkanntem Berufsabschluss 96.207 57,2
- mit akademischem Abschluss 36.458 21,7
- Ausbildung unbekannt 13.443 8,0
* davon sind rund 30 % Auszubildende
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 6 zeigt, dass die Beschäftigung von ungelernten
Erwerbstätigen sich auf nur wenige Branchen und Berufsfelder konzentriert. Der deu t-
sche Arbeitsmarkt als Fachkräftearbeitsmarkt bietet viele Stellen für qualifizierte Arbeit s-
kräfte, aber nur wenige für gering Qualifizierte. Somit unterliegen Menschen ohne beruf-
lichen Abschluss einem hohen Risiko, arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Hinzu
kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe Anforderungen an die
Beschäftigten gestellt werden, so z. B. im Bereich Lager und Logistik an die kognitiven
Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B.
Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten). Eine große Anzahl von
Leistungsberechtigten im SGB II verfügt jedoch über keine oder nicht mehr verwertbare
bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, infolge von (chronischen) Erkranku n-
gen nicht über die körperlichen Voraussetzungen oder aufgrund von individuellen Ra h-
menbedingungen (z. B. Kinder betreuung) nicht über die zeitliche Flexibilität für die A n-
forderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (vgl. hierzu auch Abschnitt 1.4.).
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften im Münsterland weiterhin
hoch. Für das Jahr 2030 wird ein Arbeitskräfteengpass von bis zu 52 .000 Personen
prognostiziert, davon sind über 90 % beruflich Qualifizierte (im Gegensatz zu akad e-
misch Qualifizierten) 7. Die Sparten mit den perspektivisch größten Personalengpässen
sind Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe mit mittlerer Qualifikation (z. B.
Erzieher/-in, Hauswirtschafter-/in), Büro- und Sekretariatsberufe mit mittlerer Qualifikat i-
on (z. B. Kauf mann/-frau für Büromanagement, EDV -Sachbearbeiter/-in, Fremdspr a-
chenassistent/-in) sowie Medizinische Gesundheitsberufe mit mittlerer Qualifikation (z. B.
Krankenpfleger/-in, Röntgenassistent/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r). Branchen-
übergreifend ist der Fachkräftemangel l aut Fachkräftereport 2018 der IHK Nord -
Westfalen mittlerweile das vorrangige Konjunkturrisiko.8
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der Bra n-
chen Handel, Finanz -, Versicherungs - und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesun d-
6 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem
Arbeitsmarkt“. Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014.
7 Vgl. Fachkräftemonitor 2018 Nordrhein-Westfalen. http://www.ihk-fachkraefte-nrw.de/
8 „Fachkräftereport 2018 für Nord-Westfalen. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ist Konjunkturrisiko Nummer eins“.
Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2018.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
12
heit, zeigt sich auch anhand der „Top 10“ 9 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbi l-
dungsstellen (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: „Top Ten“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstell en in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2018
Bis zum August 2018 wurden für das Bericht sjahr 2017/2018 in Münster insgesamt
2.407 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 61 Stellen bzw. 2,6 %
mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zei t-
raum 1. 371 Bewerber/-innen für eine Berufsausbildu ngsstelle gemeldet, das sind 136
Personen bzw. 11,0 % mehr als im Vorjahr. Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstel-
len und den g emeldeten Bewerber/-innen ergibt sich ein Quotient von 1,76 . Das heißt,
dass in Münster auf eine/n Bewerber/-in 1,76 gemeldete betriebliche Berufsausbildungs-
stellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,90, im Jahr 2016 bei 1,77 . In den um-
liegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient d eutlich niedriger: Borken =
1,08, Coesfeld = 0,87, Steinfurt = 1,02, Warendorf = 0,90 , Land Nordrhein-Westfalen =
0,86. Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine b e-
triebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.
Auf der anderen Seite findet laut Ausbildungsumfrage 2018 der Industrie- und Handels-
kammer Nord -Westfalen10 fast jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Nord -Westfalen nicht
mehr genügend geeignete Bewerber/ -innen für s eine Ausbildungsangebote. Danach
stieg der Anteil der Betriebe, die Ausbildungsstellen nicht besetzen konnten, in den ve r-
gangenen fünf Jahren von 19 % auf 30 %. Für ein Fünftel der unbesetzten Stellen erhiel-
ten die Betriebe überhaupt keine Bewerbungen. Besonders große Probleme hatte im
9 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen
aus.
10 „Besetzungsprobleme wachsen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2018.“ IHK Nord -Westfalen, Juli 2018.
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau Büromanagement
Versicherungskaufmann/-frau
Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Großhandelskaufmann/-frau
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Bankkaufmann/-frau
Verkäufer/-in
Industriekaufmann/-frau
146
144
137
113
85
80
75
61
58
54
"Top Ten" gemeldete Berufsausbildungsstellen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
13
Jahr 2017 die IT -Branche. Bei gut der Hälfte (52,6 %) blieben Ausbildungsstellen unb e-
setzt, das waren doppelt so viele Betriebe wie im Vorjahr (24,2 %). In der boomenden
Verkehrsbranche meldeten ebenfalls deutlich mehr Betriebe (45,5 %) unbesetzte Ausbil-
dungsstellen als ein Jahr zuvor (35,2 %). Im Handwerk konnten laut einer Branchenum-
frage der Handwerkskammer Münster nur 40 % der Ausbildungsbetriebe alle Lehrstellen
besetzen.11 35 % der Betriebe haben noch offene Lehrstellen, das sind 12 % mehr als im
Vorjahr. Dagegen ist der Anteil der Betriebe, die gar keine Bewerbungen erhalten haben,
von 56 % auf 37 % gesunken. Branchenübergreifend sind insbesondere kleine Unter-
nehmen von der Problematik betroffen, ihre Ausbildungsstelle n nicht besetzen zu kö n-
nen. Viele Betriebe gehen daher neue Wege, um ihre Ausbildungsplätze zu besetzen.
So nimmt laut Ausbildungsumfrage jeder zweite Betrieb neue Zielgruppen wie Studie n-
abbrecher ins Visier oder verbessert sein Ausbildungsmarketing.
Bundesweit werden rund 26 % aller Ausbildungsverträge frühzeitig ge löst. Nach einer
eigenen Auswertung des Jobcenters wurden zum Mai 2018 16 % der seit Januar 2017
begonnenen Ausbildungen abgebrochen. Nicht in allen Fällen geht die Vertragslösung
mit einem kompletten Abbruch der Ausbildung einher, häufig werden – aus vielfältigen
Gründen – der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbil dungsberuf gewechselt. Jedoch sind
Vertragslösungen für beide Seiten (Ausbildungsbetrieb und Jugendliche/ -r) meistens mit
Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen verbunden. Im
ungünstigsten Fall können sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildung sowohl der J u-
gendlichen als auch der Betriebe führen. Die Vertragslösungsquoten variieren erheblich
zwischen einzelnen Ausbildungsberufen, was - ebenso wie die geringe Zahl an Bewe r-
bungen auf Ausbildungsstellen - zu großen Teil offenbar mit der geringen Attraktivität
bestimmter Ausbildungsberufe und ihrer Ausbildungskonditionen in Zusammenhang
steht.12
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster
Im August 2018 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei
5,2 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,4 %. Im Vergleich zum
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit
auf einem konstant niedrigen Niveau. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster
im August 2018 4,2 % gesamt und 2,8 % im SGB II und liegt damit deut lich unter den
Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 5).
11 Die Umfrage wurde unter 145 Handwerksbetrieben im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region durchgeführt.
Vgl. https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/aktuelle-meldungen/handwerksbetriebe-vermissen-bewerber-899.
12 Vgl. Berufsbildungsbericht 2018, Bundesministerium für Bildung und Forschung, März 2018 sowie Ausbildungsreport
2018, DGB-Bundesvorstand, September 2018.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
14
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote
• gesamt 5,2 % 6,8 % 5,2 %
• SGB II 3,4 % 4,8 % 3,4 %
• SGB III 1,7 % 2,0 % 1,8 %
Jugendarbeitslosenquote
• gesamt 4,2 % 6,4 % 5,4 %
• SGB II 2,8 % 4,0 % 3,1 %
• SGB III 1,5 % 2,4 % 2,3 %
Abbildung 5: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2018
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf d ie
Rechtskreise ist in den Abbildungen 6 und 7 dargestellt.
SGB II
Anzahl Anteil
in %
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in %
Bestand Arbeitsuchende 9.484 -7,5
Bestand Arbeitslose 5.780 100,0 -10,9
Männer 3.230 55,9 -13,3
Frauen 2.550 44,1 -7,7
15 – 24 Jahre 614 10,6 -6,1
50 Jahre und älter 1.522 26,3 -18,2
Ausländer(innen) 1.954 33,8 -8,9
Menschen mit Schwerbehinderung 354 6,1 1,7
Langzeitarbeitslose 2.953 51,1 -17,0
Zugang an Arbeitslosen 943 -22,8
seit Jahresbeginn 7.107 -2,1
Abgang an Arbeitslosen 942 -2,2
seit Jahresbeginn 7.293 1,0
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018
SGB III
Anzahl Anteil
in %
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in %
Bestand Arbeitsuchende 4.955 -0,7
Bestand Arbeitslose 2.956 100,0 -0,5
Männer 1.543 52,2 -2,2
Frauen 1.413 47,8 1,5
15 – 24 Jahre 324 11,0 -6,1
50 Jahre und älter 955 21,3 8,0
Ausländer(innen) 514 17,4 19,0
Menschen mit Schwerbehinderung 226 7,6 12,4
Langzeitarbeitslose 339 11,5 12,3
Zugang an Arbeitslosen 1.060 - 8,1
seit Jahresbeginn 7.636 - 0,1
Abgang an Arbeitslosen 891 2,5
seit Jahresbeginn 6.945
Abbildung 7: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
15
Erfreulich ist, dass der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II insgesamt und
über fast alle Personengruppen hinweg im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich a b-
genommen hat. Eine Ausnahme stellen die Arbeitslosen mit Schwerbeh inderung dar,
deren Bestand um 1,7 % leicht zugenommen hat.
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im
Vergleich zum SGB III ist systembedingt.
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Im Jobcenter der Stadt Münster bezieh en rund 21.340 Personen in 11. 060 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 14.900 der
Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder -
und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters, davon ist jeweils etwa die Hälfte män n-
lich und weiblich. Rund 43 % aller Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbezi e-
hende13. Knapp 60 % aller Langzeitleistungsbeziehenden erhalten bereits seit mehr als 4
Jahren Leistungen (vgl. Abbildung 8).
Anzahl Veränderung
zum Vorjahr
Bedarfsgemeinschaften 11.060 -4,4 %
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.455 -4,4 %
Ausländer*innen 2.000 6,5 %
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.883 -4,5 %
Männer 7.526 -4,4 %
Frauen 7.357 -4,6 %
15 bis 24 Jahre 2.926 -6,5 %
25 bis 54 Jahre 9.681 -5,4 %
55 Jahre und älter 2.276 2,2 %
Ausländer*innen 5.347 -0,1 %
Alleinerziehende 1.937 -6,3 %
Langzeitleistungsbeziehende 9.171 -0,1 %
Männer 4.399 1,9 %
Frauen 4.772 -1,9 %
unter 25 Jahre 1.248 2,4 %
25 bis 49 Jahre 5.085 -0,6 %
50 Jahre und älter 2.838 -0,4 %
Ausländer*innen 2.661 12,9 %
Alleinerziehende 1.471 -3,7 %
Mit Erwerbseinkommen 2.991 -3,4 %
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 798 *
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.891 *
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.503 *
* Daten werden nicht ausgewiesen
Abbildung 8 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2018
13 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens
21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit
einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
16
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinsc haften (- 4,4 %),
der nicht erwerbsfähigen (- 4,4 %) und der erwerbsfähigen Leistungsberechtig ten
(- 4,5 %) deutlich abgenommen. Die Anzahl leistungsberechtigter Geflüchteter im Jo b-
center steigt nur noch geringfügig, aber nach wie vor beständig an. Dennoch hat auch
die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangeh ö-
rigkeit im Vergleich zum Vorjahre smonat leicht abgenommen. D ie Anzahl der Langzei t-
leistungsbeziehenden ist um 0,1 % ebenfalls leicht gesunken.
Rund 55 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person, bei 18 % han-
delt es sich um Ein -Eltern-Familien. Dabei hat sich der Anteil der alleinerziehenden Be-
darfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr von 18,6 % auf 18,0 % leicht verringert.
In knapp einem Drittel aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl.
Abbildung 9).
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemeinschaften
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 11.060 100 %
mit 1 Person 6.046 54,7 %
mit 2 Personen 1.926 17,4 %
mit 3 Personen 1.325 12,0 %
mit 4 Personen 889 8,0 %
mit 5 und mehr Personen 874 7,9 %
Alleinerziehenden-BG 1.991 18,0 %
Partner-BG ohne Kinder 879 7,9 %
Partner-BG mit Kindern 1.920 17,4 %
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.929 35,5 %
davon mit 1 Kind 1.756 15,9 %
mit 2 Kindern 1.205 10,9 %
mit 3 und mehr Kindern 968 8,8 %
davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 1.154 10,4 %
mit 2 Kindern unter 3 Jahren 172 1,6 %
Abbildung 9 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2018
69 % der weiblichen und 66 % der männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab
25 Jahre verfügen über keinen Berufsabschluss bzw. über keinen in Deutschland ane r-
kannten Berufs- oder (Fach-)Hochschulabschluss (vgl. Abbildung 10) . Damit verringern
sich ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in der e rsten Arbeitsmarkt, der insbe-
sondere Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (vgl. hierzu den Abschnitt
1.2.2.). Ein wichtiges Handlungsfeld des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf
Ausbildung und Qualifikation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
17
Abbildung 10 : Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 25 Jahre im Jobcenter der Stadt
Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018
Rund 30 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbsau f-
stocker/-innen, deren Einkommen nicht existenzsichernd ist und die aus diesem Grund
ergänzende Transferleistungen erhalten. Die Anteile von Frauen und Männern in den
einzelnen Einkommensgruppen sind ausgewogen (vgl. Abbildung 11).
Abbildung 11 : Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
in BRD
nicht aner-
kannter
Berufs-
abschluss
in BRD
nicht aner-
kannter
(Fach-)
Hochschul-
abschluss
(außer-)
betriebliche
Ausbildung
(Berufs-)
Fachschule
(Fach-)
Hochschule
60%
6% 3%
22%
3% 6%
58%
5% 3%
26%
1% 7%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Ü25 -
Berufsausbildung
w m
kein Einkommen bis 450 € bis 850 € über 850 €
71%
15%
9% 5%
69%
17%
8% 6%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Erwerbseinkommen -
w m
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
18
Um die erwerbsfähige n Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen Lebenss i-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen
Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die auch die relevanten
Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im
Jobcenter Münster entsprechend definiert:
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren („U25“)14
- Ab 25-Jährige („Ü25“)14
- Alleinerziehende
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen („Reha/SB“)
- Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte15
- Selbständige und Gründungswillige
Die Zielgruppen werden in den Abschnitten 1.4.1. bis 1.4.6. näher definiert. Die jeweili-
gen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberech tigten sind aus der
Abbildung 12 ersichtlich.
Abbildung 12 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018
14 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht mehr strikt auf die unter 25-Jährigen
festgelegt, der Übergang zur Zielgruppe der über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstel-
lungen wie insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige
Leistungsberechtigte über 25 Jahre noch relevant sind.
15 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte sind in allen der übrigen definierten Zielgruppen vor-
handen und werden nicht durch spezialisierte Jobcoaches betreut. Um ihre besonderen Belange und Bedarfe zu berück-
sichtigen, hat das Jobcenter der Stadt Münster die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet.
Ü25
51%
U25
14%
Geflüchtete
14%
Alleinerziehende
12%
Reha/SB
8%
Selbständige
1%
Anteile der Zielgruppen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
19
Der Anteil der leistungsberechtigten Geflüchteten ist im Vergleich zum Vorjahresmo nat
von 12 % auf 14 % gestiegen, der Anteil der Rehabilitanden und erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten mit Schwerbehinderung von 7 % auf 8 %. Die Anteile der erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten U25, Ü25 und Selbständige sind um jeweils einen Prozen t-
punkt gesunken. Der Anteil der alleinerziehenden Leistungsberechtigten ist gleich g e-
blieben.
Der Anteil von männlichen und weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter der Stadt Münster ist weiterhin annähernd gleich groß (vgl. Abbildung 7), u n-
terscheidet sich aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abbildung 13).
Abbildung 13 : Anteile Männer und Frauen in den Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2018
Am signifikantesten ist die Differenz bei den Alleinerziehenden: Hier s ind über 95 % der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Frauen, während in den anderen Zielgruppen der
Anteil der Männer höher ist.
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell16 durchgeführt. Basierend auf einem
umfangreichen Profiling wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfo l-
gendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenbereiche
und Ziele im fa:z -Modell)17. Die Verteilung der Förderziele auf alle erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 14 ersichtlich.
16 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
17 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absol-
vierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jah-
ren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellun-
gen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt.
43% 49% 41%
95%
41% 37%
57% 51% 59%
5%
59% 63%
Anteile Männer - Frauen in den Zielgruppen
w m
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
20
Abbildung 14: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018
Mit 12 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart
wurde, wird die Direktvermittlung 18 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistung s-
berechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung
herangeführt.
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten werden im Rahmen der jährlichen Planung
des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms des Jobcenters auch die spezifischen
Bedarfe der einzelnen Zielgr uppen bzw. für die Fachthemen analysiert und berücksic h-
tigt. Die Planungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie von
Vertreter*innen der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die ei n-
zelnen Zielgruppen und ihre wesentlichen Handlungsbedarfe kurz dargestellt.
18 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B.
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und
Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzie-
ren.
Direktvermittlung
12%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
35%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
24%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
29%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- gesamt -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
21
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“)
Die Zielgruppen der jugendlichen erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15
bis unter 25 Jahren umfasst rund 2.100 Personen und macht damit 14 % aller erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten aus19. Das Geschlechterverhältnis ist ausgewogen. Rund
1.000 Personen dieser Zielgruppe besuchen eine allgemeinbildende oder berufsbildende
Schule, knapp 600 absolvieren eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Au s-
bildung, ein Studium, eine berufsbildende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung
oder aber widmen sich aktuell der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren. Mit diesen
Personen wird in der Regel kein Förderziel vereinbart.
Der Fokus für die Zielgruppe U25 liegt auf dem Übergang von der Schule in den Beruf:
Erwerb eines Schulabschlusses
Berufliche Orientierung
Erwerb eines Berufsabschlusses
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt entsprechend auf der Stärkung der Wettbewerb s-
fähigkeit (vgl. Abbildung 15).
Abbildung 15 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe U25
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018
Unter den Jugendlichen gibt es allerdings auch zahlreiche Leistungsberechtigte, die auf-
grund gesundheitlicher Erkrankungen und Einschränkungen (insbesondere auch psych i-
19 Dies umfasst nicht die leistungsberechtigten Geflüchteten im Alter von 15 bis unter 25 Jahre. Diese sind der Zielgruppe
Geflüchtete zugeordnet.
Direktvermittlung
13%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
43%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
29%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
15%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe U25 -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
22
scher Art und Suchterkrankungen) sowie schwieriger Rahmenbedingungen (z. B. durch
das familiäre/soziale Umfeld ) zunächst durch intensiv e Beratung und niederschwellige
Angebote an den Ausbildungsmarkt herangeführt werden müssen.
1.4.2. (Allein-)Erziehende
Die Zielgruppe der Al leinerziehenden umfasst rund 1.7 00 erwerbsfähige Leistungsb e-
rechtigte, davon sind mit Abstand die meisten (95 %) weiblich. 9 % der alleinerziehenden
Leistungsberechtigten sind unter 25 Jahren, 37 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 52 % im
Alter von 35 – 54 Jahren und 2 % älter als 55 Jahre.
Für über die Hälfte der Alleinerziehenden ist eine Hilfeplanung zum gegenwärt igen Zeit-
punkt nicht notwendig, da sie ein Kind oder mehrere Kinder unter drei Jahren betreuen
und sich damit gem. § 10 SGB II dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stellen
müssen. Mit ihnen wird allerdings vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine per-
spektivische Beratung durchgeführt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Erziehende vor große Herausforderungen
und führt oftmals zu einer erheblichen Belastung. Bei Alleinerziehenden führt die alleini-
ge Sorge für die Kindererziehung in Kombination mit eingeschränkten Betreuungsarran-
gements, unflexiblen Arbeitszeiten und fehlenden sozialen Netzwerken oftmals zu einer
Verschärfung der Situation und zu einer wenig ausgeprägten Erwerbsorientierung. Somit
steht bei den meisten Alleinerziehend en zunächst die Herstellung der Prozessfähigkeit
im Vordergrund (vgl. die Verteilung der Prozessziele in Abbildung 16).
Abbildung 16: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Alleinerziehende
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018
Direktvermittlung
6% Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
27%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
44%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
23%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Alleinerziehende -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
23
Viele (Allein-)Erziehende verfügen darüber hinaus über keine verwertbare Qualifikation
und Berufserfahrung. Diejenigen Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit zumeist in
Teilzeit nachgehen, können daraus den Lebensunterhalt für die Familie oftmals nicht
vollständig bestreiten und sind – oftmals dauerhaft - auf aufstockende Leistungen nach
dem SGB II angewiesen. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung
(Allein-)Erziehender sind somit:
Sicherstellung einer ausreichenden Kinderbetreuung
Stabilisierung der persönlichen und familiären Rahmenbedingungen
Herstellung der Erwerbsorientierung
Berufliche Orientierung
Berufliche Qualifikation
1.4.3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im Hi n-
blick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar,
z. B. durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, einen Vorteil darstellen. Auf
der anderen Seite haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte nach wie vor ve r-
minderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen. Für die arbeitsmarktliche und sozi a-
le Inklusion der geflüchteten Menschen, die vermehrt seit Anfang 2015 n ach Deutsch-
land und auch nach Münster gekommen sind, ergeben sich besondere Herausforderu n-
gen, unter anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sich nicht
unmittelbar zur Anwendung auf dem deutschen Arbeitsmarkt übertragbar sind. Ein Groß-
teil der Geflüchteten ist zudem noch sehr jung und hat bislang keine Ausbildung abso l-
vieren bzw. Berufserfahrung sammeln können, verfügt auf der anderen Seite aber über
ein hohes Bildungspotenzial. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung von Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchteten sind:
Erwerb der deutschen Sprache, inkl. berufsbezogener Sprachkenntnisse
Information über das deutsche Bildungssystem und den deutschen Arbeitsmarkt
Berufliche Orientierung
Berufliche Qualifikation
Interkulturelle Kompetenz
Soziale Teilhabe
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt bei den Menschen mit Migrationsvorgeschichte
bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit und insbesondere bei den leistungsberechtigten
Geflüchteten entsprechend auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 20. Bei den G e-
flüchteten ist allerdings im Vergleich zum Vorjahresmonat der Anteil der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Förderziel Direktvermittlung von 1 % auf 5 % gestiegen – eine
erfreuliche Folge der gezielten Fördermaßnahmen des Jobcenters (vgl. Abbildungen 17
und 18).
20 Deutsche Sprachkenntnisse werden im Rahmen des fa.z-Modells dem Entwicklungsziel „Qualifikation“ und damit dem
Förderziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ zugeordnet.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
24
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Geflüchtete
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018
Abbildung 18 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Menschen mit Migrationsvor-
geschichte bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018
Insgesamt werden in der Fachstelle für Geflüchtete rund 2.000 erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte betreut. 59 % von ihnen sind männlich und 41 % weiblich. Knapp ein Drittel
ist jünger als 25 Jahre und knapp zwei Drittel jünger als 35 Jahre.
Direktvermittlung
5%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
91%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
2%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
2%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Geflüchtete -
Direktvermittlung
11%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
48%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
19%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
22%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte / Ausländer/-innen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
25
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte 21 bzw. mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit sind in allen Zielgruppen vertreten. Der Anteil der deutschen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ist im Vergleich zum
Vorjahresmonat von 19 % auf 18 % gesunken. Weitere 37 % haben eine ausländische
Staatsangehörigkeit. Im Vorjahr betrug dieser Ant eil noch 35 % (vgl. Abbildung 19). Der
Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Mi grationsvorgeschichte ist im
Vergleich zum Vorjahresmonat von 46 % auf 45 % gesunken.
Abbildung 19 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und ausländischer Staatsan-
gehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open//PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2018
20 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte bzw. aus-
ländischer Staatsangehörigkeit sind im unter 25 Jahren, 57 % im Alter von 25 – 49 Jah-
ren und 20 % 50 Jahre und älter. Das Geschlechterverhältnis ist mit jeweils 50 % männ-
lichen und weiblichen Personen ausgewogen.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat se it 2016 eine Migrationsbeauftragte, die sich um
die besonderen Belange der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte kü m-
mert, sowohl jobcenterintern als auch für die Netzwerkpartner/ -innen als Multiplikatorin
dient und vielfältige Aktivitäten anstößt und durchführt (s. Anlage 3).
21 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abge-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen Migrati-
onsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Daten-
schutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden.
Deutsche ohne
Migrations-
vorgeschichte
45%
Deutsche mit
Migrations-
vorgeschichte
18%
Ausländer/-innen
37%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Migrationsvorgeschichte -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
26
1.4.4. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen
Die Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter der Stadt Münster
umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die über eine Schwerbehinderung
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichste l-
le bzw. Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit e i-
nem festgestellten Bedarf an berufl icher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand/-innen,
dieser Zielgruppe zugeordnet. Von den insgesamt rund 1.100 erwerbsfähigen Rehabil i-
tand/-innen und Menschen mit Schwerbehinderung sind 41 % weiblich und 59 % männ-
lich. 4 % sind unter 25 Jahren, 17 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 51 % im Alter von 35 –
54 Jahren und 28 % sind 55 Jahre und älter.
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Leistungsberechtigten mit Behinderung bzw. beru f-
lichem Rehabilitationsbedarf, dass sie z. T. schwerwiegende gesundheitliche Einsc hrän-
kungen aufweisen, die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben und daher
bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müss en. Dementsprechend liegt
bei 68 % der Zielgruppe der Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwer bs-
fähigkeit (vgl. Abbildung 20).
Abbildung 20 : Erwerbsfähigen Leistungsberechtigte nach Altersstruktur – Zielgruppe Reha/SB
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Die Rehabilitand /-innen und Menschen mit Schwerbehinderung sowie Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar, so dass
individuell geeignete Förderstrategien gefragt sind. In der Regel sind viele Einzelschritte
und –maßnahmen sowie die Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartnern notwendig. In
den meisten Fällen kann das letztendliche Ziel jedoch nicht die Beseitigung der gesun d-
heitlichen Einschränkungen sein, sondern vielmehr deren Akzeptanz und das Ausloten
der individuellen Leistungsfähigkeit sowie die Schaffung bzw. Akquise leistungsgerechter
Beschäftigung, verbunden mit der entsprechenden Sensibilisierung von Arbeitgebenden.
Direktvermittlung
5%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
15%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
12%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
68%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Reha/SB -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
27
Wie der Blick auf die Verteilung der Förderziele der anderen Zielgruppen zeigt, betreffen
integrationsrelevante gesundheitliche Einschränkungen allerdings nicht nur die Me n-
schen mit Schwerbehinderung und die Rehabilitand/-innen, sondern immerhin insgesamt
29 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster (vgl.
Abbildung 14). Das Thema Feststellung, Er halt und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
ist somit für das Jobcenter von zentraler Bedeutung.
1.4.5. Selbständige und Gründungswillige
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster werden rund 23 0
erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut, die ihre Selbst ändigkeit hauptberuflich
(45 %) oder nebenberuflich (55 %) ausüben. 63 % davon sind männlich und 37 % weib-
lich. Viele der selbständigen Leistungsberechtigten sind im Handwerk und im Dienstlei s-
tungssektor tätig, konkrete Tätigkeitsschwer punkte lassen sich allerdings nicht festste l-
len.22 Insgesamt hat die Anzahl der selbständigen Leistungsberechtigten und Grü n-
dungswilligen in den letzten Jahren abgenom men, da vor dem Hintergrund des sehr gu-
ten Arbeitsmarktes die Aufnahme einer sozialversich erungspflichtigen Beschäftigung
einer Selbständigkeit vorgezogen wird bzw. aktuell auch Menschen eine sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigung finden, die bei ungünstigerer Arbeitsmarktlage eine Exi s-
tenzgründung als einzige Alternative für sich gesehen haben.
12 % der hauptberuflich Selbständigen haben derzeit kein Erwerbseinkommen, 3 8 %
erzielen ein Einkommen bis 450 Euro, 31 % ein Einkommen über 450 bis 850 Euro und
19 % verdienen mehr als 850 Euro pro Monat aus ihrer Selbständigkeit.
Wie bei allen Leistungsberechtigten besteht auch das Ziel bei den Selbständigen in der
Beendigung oder größtmöglichen Verringerung der Hilfebedürftigkeit, entweder durch
Ausweitung bzw. Optimierung des Verdienstes aus der selbständigen Tätigkeit oder
durch ein (zusätz liches) abhängiges Erwerbseinkommen. Zur Unterstützung der B e-
standsselbständigen enthält das Maßnahmenportfolio des Jobcenters eine B e-
standsanalyse und ein Optimierungscoaching. In den Fällen, in denen mittel- bis langfris-
tig keine annähernd existenzsichernde Unternehmung zu erwarten ist, führt das Jobce n-
ter eine qualitative Ausstiegsberatung unter Entwicklung möglicher Alternativen durch.
Gründungswilligen Personen werden durch das Jobcenter und seine Kooperation s-
partner/-innen die realistischen Chancen und Risiken einer Existenzgründung aufg e-
zeigt. Durch umfangreiche Beratung sowie vielfältige Informations - und Schulungsange-
bote werden sie bestmöglich auf eine eventuelle selbständige Tätigkeit vorbereitet. Nicht
alle gründungswilligen Leistungsbe rechtigten setzen ihr Vorhaben jedoch um. Vom
01.01. - 31.08.2018 wurden in der Fachstelle für Selbständige mit rund 50 Gründungswil-
ligen persönliche Beratungsgespräche geführt. Ebenfalls rund 50 Leistungsberechtigte
nahmen in diesem Zeitraum an einem Exis tenzgründungsseminar teil. W eitere 70 Per-
sonen, denen aufgrund eines geäußerten Gründungswillens zunächst die Teilnahme an
einem Existenzgründungsseminar angeboten wurde, nahmen dies nicht in Anspruch.
22 Eine Darstellung der Anteile der Förderziele ist für diese Zielgruppe nicht sinnvoll, da sich die Ressourcenbereiche des
fa:z-Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen anwenden lassen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
28
1.4.6. Über 25-Jährige („Ü25“)
Zu der Zielgruppe der Über 25 -Jährigen zählen alle erwerbsfähigen Leistungsberechti g-
ten, die keiner anderen speziellen Zielgruppe an gehören. Mit einem Anteil von 51 % an
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt s ie die größte und gleichzeitig - auf-
grund des Fehlens spezifisch er übergeordneter Merkmale und der großen Altersspanne
- die heterogenste Zielgruppe dar. Dies zeigt sich auch bei der Verteilung der Förderzi e-
le, die sich ausgewogener darstellt als bei den anderen Zielgruppen (vgl. Abbildung 21).
Abbildung 21 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Ü25
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018
Entsprechend breitgefächert ist die Palette der relevanten Theme n, Schwerpunkte la s-
sen sich für die Zielgruppe kaum setzen. Festhalten lässt sich allerdings, dass auch zu
dieser Zielgruppe viele Leistungsberechtigte mit fehlenden Qualifikationen, komplexen
Rahmenbedingungen und gesundheitlichen Einschränkungen und dami t viele Langzei t-
arbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende gehören.
Insgesamt umfasst die Zielgruppe Ü25 rund 7.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Davon sind 30 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 47 % im Alter von 35 – 54 Jahren und
23 % älter als 55 Jahre. 43 % der über 25-Jährigen sind weiblich und 57 % männlich.
Direktvermittlung
14%
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
24%
Stärkung der
Prozessfähigkeit
28%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
34%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Ü25 -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
29
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Strategische Grundausrichtung
Auch im Jahr 2019 setzt das Jobcenter der Stadt Münster seine strategische Grundau s-
richtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, fort.
Der eindeutige Schwerpunkt des Jobcenters wird dabei im kommenden Jahr auf der
Beendigung bzw. Verminderung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug liegen. Dies soll – basierend auf dem zum 01.01.2019 in Kraft
tretenden Teilhabechancengesetz 23 - vorrangig durch einen Ausbau des sozialen A r-
beitsmarktes, d. h. der öffentlich geförderten Beschäftigung, erfolgen.
2.2. Ziele
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende g e-
mäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der
Würde des Menschen entspricht. Primäre Au fgabe ist es, die Eigenverantwortung der
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw. Beibeha l-
tung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
bestritten werden kann.
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherung s-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen
nach § 48a SGB II festgesch rieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
23 10. SGB II-Änderungsgesetz mit der Modifizierung des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und der
Neueinführung des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
30
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourcenei nsatz sicherstellen. Dabei ist gem.
§ 48b Abs. 3 SGB II auch das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe zu berüc k-
sichtigen. Die unterstützenden Ziele werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesun d-
heit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit
mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet
und bilden die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele
zwischen dem Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NR W ergänzen die Zielver-
einbarung um zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder.
Die Zielvereinbarungsverhandlungen mit dem MAGS NRW beginnen im November
2018, das Zielvereinbarungsdokument wird dann voraussichtlich im 1. Quartal 2019 un-
terzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlungen mit dem
MAGS NRW darstellen, wurden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Rahmen der
Beschlussvorlage V/0834/2018 zur Entscheidung unterbreitet.
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
Vermeidung von
langfristigem
Leistungsbezug
Verbesserung der
Integration in
Erwerbstätigkeit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
31
2.3. Handlungsfelder und Aktivitäten
Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den g e-
setzlichen Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden Beend i-
gung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – weite-
re fünf Handlungsfelder:
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobce n-
ter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster
203024 in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Tei l-
habe und Gender bei.
Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die strategische Grundausrichtung und die Hand-
lungsfelder des Jobcenters im Konsens mit den voraussichtlichen Landesschwerpunk-
ten.
24 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
Soziale Teilhabe
durch
Beschäftigung
Beendigung
und Vermeidung
von Langzeit-
arbeitslosigkeit
und Langzeit-
leistungsbezug
Integration
in sozial-
versicherungs-
pflichtige Arbeit
Ausbildung
und
Qualifizierung
Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt /
Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
Förderung des
inklusiven
Arbeitsmarktes
Ausbau der
Vernetzung mit
den Arbeitsmarkt-
akteuren
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
32
2.3.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug
Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung
Individuelles und intensives Coaching
Niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialräumen
Die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung ist trotz der positi-
ven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsberechtigte im SGB II eing e-
schränkt und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Lei s-
tungsbezugs. Gleichzeitig steigt mit andauernder Arbeitslosigkeit und Langzeitleistung s-
bezug das Risiko materieller und sozialer Teilhabedefizite, der Destrukturierung des Al l-
tags sowie, eng da mit verbunden, der Entstehung bzw. Verfestigung gesundheitlicher
Einschränkungen. Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen und gleichzeitig die of t-
mals schon jahrelang brachliegenden Potenziale der langzeitarbeitslosen und langzei t-
leistungsbeziehenden Menschen für den Arbeitsmarkt zu aktivieren bzw. zu reaktivieren,
liegt bereits seit mehreren Jahren ein zentraler Fokus des Jobcenters auf dieser Pers o-
nengruppe.
In den kommenden Jahren werden die Anstrengungen des Jobcenters zur Vermind e-
rung und Vermeid ung bzw. Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitlei s-
tungsbezug nochmals verstärkt. Dies soll – basierend auf dem zum 01.01.2019 in Kraft
tretenden Teilhabechancengesetz 25 - vorrangig durch einen Ausbau des sozialen A r-
beitsmarktes, d. h. der öffentlich geförderten Beschäftigung, erfolgen. Die Beschäftigun-
gen sollen dabei sowohl bei gemeinnützigen Trägern als a uch bei der Kommune und in
der freien Wirtschaft geschaffen werden. Um den Übergang von der Arbeitslosigkeit in
die Beschäftigung erfolgreich zu gestalten und die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, we r-
den die Leistungsberechtigten im Vorfeld und beschäftigungsbegleitend in Form eines
Coachings ganzheitlich betreut. Ziel ist, die Leistungsberechtigten über den Aufbau sinn-
voller Förderketten d er Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung
schrittweise an eine ungeförderte Beschäftigung heranzuführen.
Auch zahlreiche weitere Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters zielen darauf ab,
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu beenden, zu vermindern oder zu
vermeiden26. Insbesondere haben sich modulare und niedrigschwellige Inte n-
sivcoachings etabliert, die die Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen
individuell bei der Stärkung ihrer Rahmenbedingungen u nd lebenspraktischen Komp e-
tenzen, aber auch bei der Berufswegplanung und der Arbeitssuche sowie nachgehend
bei Arbeitsaufnahme unterstützen. Diese Angebote werden im Jahr 2019 fortgesetzt und
um individuelle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Teilha bechancengesetzes
erweitert (s.o.) 27 Die flankierenden ganzheitlichen Beratungs - und Unterstützungsange-
25 10. SGB II-Änderungsgesetz mit der Modifizierung des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - und
der Neueinführung des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt.
26 Aufgrund der Fördervoraussetzungen kommen die Instrumente im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§ 16e SGB
II und § 16i SGB II) nicht für alle langzeitarbeitslosen und langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten in Frage.
Zudem sind die finanziellen Mittel für diese Instrumente begrenzt.
27 Die Instrumente öffentlicher Beschäftigung (§ 16e SGB II und § 16i SGB II) sehen ab dem 01.01.2019 ein beschäfti-
gungsbegleitendes Coaching vor, wie das Jobcenter der Stadt Münster es bereits seit 2015 zur Nachhaltigkeit der Be-
schäftigungen im Rahmen der Projekte für Langzeitarbeitslose und Soziale Teilhabe durchführt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
33
bote der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II28 werden künftig wei-
ter gebündelt und optimiert29.
Die Angebote für spezielle Zielgruppen, wie z. B. wohnungslose Leistungsberechtigte ,
werden ebenfalls fortgeführt. Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen und
die Leistungsberechtigten im wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und
der Beratung des Jobcenters zuzuführen, gibt es in den Sozialräumen in Kooperation mit
Netzwerkpartnern niederschwellige Kontakt- und Beratungsangebote, z. B. in Form off e-
ner Sprechstunden. Neben bereits etablierten Angeboten gibt es z. B. seit Sommer 2018
eine Sprechstunde des Jobcenters im Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019
Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes
Schaffung von öffentlich geförderter
Beschäftigung durch Nutzung der
entsprechenden Instrumente und
Projekte
Aufbau sinnvoller Förderketten der
Instrumente und Projekte zur öffen t-
lich geförderten Beschäftigung zur
schrittweisen Heranführung an u n-
geförderte Beschäftigung
Öffentlich geförderte Beschäftigung
auch für Leistungsberechtigte mit
gesundheitlichen und sprachlichen
Einschränkungen
Nachhaltigkeit der öffentlich gefö r-
derten Beschäftigung durch begle i-
tendes Coaching und Qualifizierung
Erweiterung der Beratungs -, Stabilisierungs -
und Vermittlungsangebote
Intensivcoaching für weniger mark t-
nahe Leistungsberechtigte
Niederschwellige Beratungsangebote
in den Sozialräumen i n Kooperation
mit den Netzwerkpartnern
Weitere Bündelung und Optimierung
der kommunalen Eingliederungs -
leistungen
Weiterführung von Angeboten für
spezielle Zielgruppen, z. B. wo h-
nungslose Leistungsberechtigte ,
(Allein-)Erziehende und Geflüchtete
28 Die Kommunalen Eingliederungsleistungen umfassen folgende Themen: Betreuung minderjähriger oder behinderter
Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung.
29 Vgl. Vorlage V/0664/2018, Kommunale Eingliederungsleistungen „bündeln und optimieren“.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
34
2.3.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit
Erweiterung des Arbeitgeber-Service
Kontaktmöglichkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden
Stärkung der nachhaltigen Integration
Die Integration in Erwerbstätigkeit ist das Kernziel des Jobcenters. Erwerbstätigkeit er-
möglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebed ürftigkeit sowie soziale Teilh a-
be. Hierfür werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsorientiert an den
Arbeitsmarkt herangeführt und im Bewerbungsprozess unterstützt. Insbesondere Ma ß-
nahmen mit individuellem Coaching haben sich dabei bewährt und werden entsprechend
fortgeführt. Bei Bedarf wird eine assistierte Vermittlung durchgeführt , d. h. eine Begle i-
tung der Leistungsberechtigten zum Vorstellungsgespräch inklusive entsprechender Vor-
und Nachbereitung.
Im zentralen job_aktuell des Jobcenters (im Stadthaus 2) besteht für Arbeitsuchende die
Möglichkeit, nach Stellen zu suchen, sich durch Jobcoaches arbeitsmarktlich beraten zu
lassen sowie Bewerbungen zu erstellen und auszudrucken. Im Zeitraum von Januar bis
Ende September 2018 nahmen rund 1.800 Personen diese Möglichkeiten wahr. Auch in
den Außenstellen des Jobcenters können Stellen gesichtet und z. T. Bewerbungsunte r-
lagen erstellt und gedruckt werden.
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgreich in Arbeit integrieren zu kö n-
nen, müssen entsprechende Marktchancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem
Sinne stellen auch Arbeitgebende eine wichtige Zielgruppe des Jobcenters dar. Das
Jobcenter der Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen und
Aktivitäten etabliert, um sein Arbeitgeberportf olio auszubauen und darüber Arbeits -
sowie Ausbildungsplätze zu akquirieren und die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Zusätzlich zu den außendienstlichen Informations-,
Beratungs- und Akquisetätigkeiten des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice nehmen
Betriebe auch regelmäßig die Gelegenheit wahr, sich und ihre Stellenangebote auf einer
der Jobmessen des Jobcenters oder individuell im job_aktuell zu präsentieren und den
direkten Kontakt mit den Leistungsberechtigten herzustellen. So waren 25 Unternehmen
auf der Jobmesse für Geflüchtete im Februar 2018 (s. hierzu auch Anlage 3) und sechs
Unternehmen auf der Teilzeit -Jobbörse im September 2018 vertreten. Von Januar bis
September 2018 nahmen zusätzlich sieben Unternehmen die Möglichkeit der Präsenta-
tion im job_aktuell wahr. Im Rahmen einer gezielten Akquiseaktion für ein Unternehmen
wurde interessierten Leistungsberechtigten außerdem die Möglichkeit einer Betriebsb e-
sichtigung geboten. Diese Formate werden auch 2019 fortgesetzt.
In Zusammenhang mit dem Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung (s. o.) so l-
len darüber hinaus im folgenden Jahr die Serviceleistungen des Jobcenters für Arbeitge-
bende ausgebaut werden, um noch umfassendere Information und Beratung zu gewähr-
leisten und bürokratische Hürden abzubauen. Auf strategischer Ebene werden die Net z-
werke mit den Kammern und Arbeitgeberverbände sowie der Wirtschaftsförderung for t-
geführt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
35
Um die Nachhaltigkeit 30 der Integrationen in Arbeit zu unterstützen, wird das Jobcenter
der Stadt Münster auch im Jahr 2019 die Coachingangebote bei Arbeitsaufnahme fort-
setzen. Die Nachhaltigkeitsquote des Jobcenters der Stadt Münster hat sich nicht zuletzt
aufgrund dieser nachgehenden Coachingan gebote in den letzten Jahren sehr positiv
entwickelt und liegt stabil bei 70 %, im Vergleich zur durchschnittlichen Nachhaltigkeits-
quote von 66,8 % in Nordrhein-Westfalen.
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019
Bewerberorientierte Integrationsunterstützung
Individuelle Coachingangebote
Assistierte Vermittlung
Stellenrecherche und arbeitsmarkt -
liche Beratung im job_aktuell
Ausweitung des Arbeitgebermarketings
Ausbau und Etablierung des erwe i-
terten Informations - und Dienstlei s-
tungsangebots für Arbeitgebende,
inklusive zielgerichteter Aktionen
Umfassende Beratung Arbeitgebe n-
der zu Fördermöglichkeiten im
SGB II und darüber hinaus
Angebot konkreter Serviceleistungen
für Arbeitgebende (z. B. Unterstüt-
zung bei der Beantragung von Fö r-
derleistungen)
Kooperation mit Wirtschaftsförd e-
rung, Kammern und Arbeitgeber -
verbänden
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten
zwischen Arbeitgebenden und
Leistungsberechtigten
Durchführung von Jobmessen
Arbeitgeberpräsenzen im job_aktuell
Gemeinsame Betriebsbesichtigun-
gen von Jobcoaches und Leistung s-
berechtigten
Förderung von Maßnahmen bei e i-
nem Arbeitgeber (Praktika)
Nachhaltige Integration Coachingangebote bei Aufnahme
einer Beschäftigung
Herstellung von Markttransparenz
Nutzung und Bewerbung der Online-
Stellenbörse des Jobcenters
(JobZENTRALE)
30 Eine Integration gilt gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit als nachhaltig, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeit-
nehmerin zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
36
2.3.3. Ausbildung und Qualifizierung
Rechtskreis- und institutionenübergreifende Kooperationen
Übergang Schule – Beruf: Sicherung von Anschlussperspektiven
Vorbereitung und Begleitung von Ausbildung und Qualifizierung
Der beste Schutz vor (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und (Langzeit-)Leistungsbezug und da-
mit einer prekären Lebenssituation wird durch eine berufliche Ausbildung erreicht. Der
strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“ steht deshalb über allen
mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcente rs ergriffenen Beratungs - und
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, die über keine
bzw. keine nutzbare (d.h. aktuell noch verwertbare oder in Deutschland anerkannte )
Ausbildung verfügen, wie insbesondere leistungsberechtigte Geflüchtete. In konsequen-
ter Umsetzung dieses Leitsatzes konnte das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2017
insgesamt 450 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren (davon 100 Geflüchtete)
und damit einen eigenen neuen Höchstwert erzielen.
Zu diesem Erfolg beigetragen hat sicherlich auch, dass das Jobcenter in den letzten Jah-
ren seine rechtskreis - und institutionenübergreifende Kooperation en im Übergang von
der Schule in den Beruf Rahmen durch verschiedene Maßnahmen und Projekte umfa s-
send ausgebaut hat. Exemplarisch sei hier das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ genannt , für das im Jahr 2019 vor allem die datenbasierten Steuerung s-
grundlage zur Systematisierung von Übergängen sowie die geeigneter Anschlussange-
bote weiter optimiert werden sollen (s. Anlage 4). Ein ebenfalls gutes Beispiel für eine
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der erfolgreichen Gestaltung des
Übergangs von der Schule in den Beruf ist die Beratung in den Internationalen Förde r-
klassen der Berufskollegs (s. Anlage 5).
Im Hinblick auf schwer erreichbare Jugendliche in schwierigen Lebenslagen kooperiert
das Jobcenter insbesondere mit der Bezirkssozialarbeit. Die Prozesse zur Abstimmung
der Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des § 16h SGB II mit den in
Münster bereits umfangreich vorhandenen Angeboten werden 2019 in den einzelnen
Sozialräumen weiterentwickelt (s. Anlage 6). Insgesamt soll die rechtskreis- und instituti-
onenübergreifende Beratung und Unterstützung für alle Jugendliche in Münster im Jahr
2019 weiter intensiviert und nach Möglichkeit mittelfristig zentral gebündelt werden.
Explizit sollen auch Eltern verstärkt in Informationsangebote und Beratungsprozesse
eingebunden werden. Um in Kooperation mit den Schulen künftig eine bessere Erreic h-
barkeit der Eltern herzustellen, werden die bislang zentral im Arbeitgeber - und Vermitt-
lungs-Service des Jobcenters verortete Schülerbetreuung und Ausbildungsvermittlung
ab 2019 in die Jobcenter-im-Jobcenter in den Sozialräumen integriert.
Bewährte Förderangebote für junge Leistungsberec htigte mit speziellen Bedarfen, wie
junge Erziehende, Jugendliche mit Behinderung und Jugendliche mit Migrationsvorg e-
schichte bzw. Fluchthintergrund, werden durch das Jobcenter der Stadt Münster auch im
Jahr 2019 fortgeführt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
37
Darüber hinaus werden auch die Instrumente Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbi l-
dung/Umschulung (s. Anlage 7) , Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen
und das Coaching bei Ausbildungsaufnahme bei Bedarf weiterhin eingesetzt, um J u-
gendlichen und jungen Erwachsene den erfolgreichen Abschluss ei ner Ausbildung zu
gewährleisten. Für Leistungsberechtigte mit noch eingeschränkten Deutschkenntnissen
besteht die Möglichkeit, diese Angebote um Module zur Sprachförderung zu erweitern.
Im Ergebnis der Bündelung der zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters
im Bereich Übergang Schule – Beruf sind zum Stichtag 30.09.2018 erfreulicherweise
keine unversorgten Bewerber/-innen31 zu verzeichnen. Dies wird auch für das Jahr 2019
angestrebt. Darüber hinaus ist die Quote der Ausbildungsabbrüche im Jobcenter der
Stadt Münster mit 16 % im Vergleich zu 26 % im Bundesdurchschnitt gering (vgl. A b-
schnitt 1.2.2). Die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bleibt auch künftig ein wichti-
ges Ziel des Jobcenters.
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung
nicht in Frage kom mt oder sinnvoll ist 32, können im Rahmen einer beruflichen Weiterbi l-
dung gefördert werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften auf
dem deutschen und insbesondere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt investiert das Job-
center der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die marktorientierte Qualifizie-
rung der Leistungsbe rechtigten, insbe sondere in betriebliche Umschulungen sowie in
Anpassungs- und Teilqualifizierungen. Speziell für Leistungsberechtigte, die in der Ve r-
gangenheit bereits berufliche Kenntnisse erwerben konnten, auf die aufgebaut werden
kann, plant das Jobcenter im Jahr 2019 eine Systematisierung der Übersicht geeigneter
Qualifizierungsangebote.
Ab dem 01.01.2019 können zudem aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB III und
SGB II auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten Vorausse t-
zungen eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.33 Die Förderung soll ge-
mäß Gesetzesentwurf insbesondere darauf gerichtet sein, Arbeitnehmenden, die berufl i-
che Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonst i-
ger Weise von Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer
beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die eine
Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko -
Finanzierung durch den/die Arbeitgeber/-in voraus, konkrete Bedarfe sind noch zu ermit-
teln.
31 Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen werden als versorgt gezählt, wenn sie eine Berufsausbildung oder eine
Alternative zu einer Berufsausbildung aufweisen. Zu den Alternativen zählen u. a. bestimmte arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen und Praktika. Die statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich auf Jugendliche unter 25
Jahre.
32 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus individuellen
Gründen nicht angestrebt wird.
33Gesetz zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung - Qualifizierungschancenge-
setz..
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
38
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019
Integration in Ausbildung, insbesondere
Förderung der dualen Ausbildung,
und Sicherung der Nachhaltigkeit
von Ausbildung
Gewährleistung beruflicher Orientierung
und Sicherstellung von Anschlussperspek-
tiven durch rechts kreisübergreifende
Kooperationen ( Jugendservicestelle,
„Kein Abschluss ohne An schluss“,
„was geht! Rein in die Zukunft“, Beratung /
Fallbesprechungen in den Internationalen
Förderklassen)
Zielgerichtete Ausbildungsvermittlung
Förderung unversorgter Ausbildung -
suchender
Nutzung der Instrumente Einstiegsqualif i-
zierung und Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung
Ausbildungsbegleitenden Hilfen und
Coaching bei Ausbildungsaufnahme
Auf Ausbildung / Umschulung
vorbereitende Maßnahmen
Heranführung benachteiligter und
schwer erreichbarer Jugendlicher
an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt
Mitwirkung an den niedrigschwelligen Fö r-
derangeboten mit Bezug zur realen A r-
beitswelt (Stadtteilwerkstatt Nord, Sch ü-
lerwerkstatt, Lernort Süd, Werkstattbür o
„Kreativ orientiert mit Kurs auf A r-
beit/Ausbildung“)
Ausweitung der sozialräumlichen Verne t-
zung, verbesserte Ansprache Jugendlicher
in den Sozialräumen und weitere Entwic k-
lung konkreter Hilfen (Kooperation insb e-
sondere mit der aufsuchenden Jugendso-
zialarbeit / Streetwork)
Erhöhung der Flexibilität und Mobilität
junger Leistungsberechtigter
Weiterführung des Projekts „Integration
durch Austausch / LernRaum Europa“
Berücksichtigung spezieller Bedarfe
Angebote für junge Frauen und
jugendliche Erziehende, junge Menschen
mit Migrationsvorgeschichte und junge
Menschen mit Behinderung bzw. gesund-
heitlichen Einschränkungen
Marktorientierte Qualifizierung
Förderung betrieblicher Umschulung
Förderung von Anpassungs- und Teilquali-
fikationen in Kooperation mit Unternehmen
sowie Kammern und Arbeitgeberverbä n-
den ( gem. Teilhabechancengesetz auch
für beschäftigte Arbeitnehmende)
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
39
2.3.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Unterstützung der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung
Schaffung leistungsgerechter Beschäftigung
Ganzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und z. T. unüberwindbares
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. In Folge partizi-
pieren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht entsprechend an der posi-
tiven Lage des Arbeitsmarktes. Ein Ausschluss vom Berufsleben führt jedoch für die Be-
troffenen schnell auch zum sozialen Ausschluss und zu existenziellen Problemen ; viele
Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sind von Langzei t-
arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffen . Gleichzeitig liege n vorhandene
Potenziale für den Arbeitsmarkt brach. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung
beschäftigen, berichten außerdem mehrheitlich von positiven Effekten auf die soziale
Kompetenz, die Arbeitsmotivation und die Kreativität der Mitarbeitenden sowie auf die
Attraktivität des Unternehmens als verantwortungsbewusstem Arbeitgeber.
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit.
Zwar ist dies keine im SGB II verankerte Aufgabe, jedoch ist aufgrund der großen Zahl
von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit einem hohen
Erkrankungsrisiko in den letzten Jahren die Erkenntnis gereift, dass auch die Jobcenter
sich mit präventiven Gesundheitsmaßnahmen befassen müssen. Das Jobcenter der
Stadt Münster hat schon vor mehreren Jahren ein präventives Maßnahmenangebot ent-
wickelt, das Wege der individuellen Gesundheitsförderung aufzeigt (s. Anlage 8). Für
dieses Angebot besteht im Jahr 2019 weiterhin Bedarf. Darüber hinaus nimmt das Jo b-
center am „Modellprojekt zur Verknüpfung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der
Kommunalen Lebenswelt“ teil (s. Anlage 9).
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung oder
der Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Um eine g anzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das
Jobcenter eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/ -innen. Um die rechtskreisübe r-
greifende Zusammena rbeit weiter zu systematisieren, soll ein entsprechendes Ber a-
tungs- und Unterstützungskonzept erarbeitet werden. Als neuer Ansatz sollen künftig bei
Bedarf gemeinsame Beratungen der Jobcoaches des Jobcenters und des medizinischen
Dienstes durchgeführt werd en, um unter Berücksichtigung medizinischer und arbeit s-
marktlicher Aspekte gemeinsam nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Insgesamt soll
verstärkt geprüft werden, ob Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Ei n-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
40
schränkungen tatsächlich erwerbsfähig und damit leistungsberechtigt im Sinne des SGB
II sind.
Anvisiert ist außerdem die Teilnahme am Modellvorhaben „rehapro - Entwicklung inno-
vativer Arbeitsmarktinstrumente zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen“, das durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales gefördert wird. Ziele des Projektes sind, die Erwerbsfähigkeit der
Menschen zu erhalten, sie wiederherzustellen und den Zugang in die Erwerbsmind e-
rungsrente nachhaltig zu senken. Im Verbund mit den Jobcentern der Münsterlandkreise
- Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf - sowie der Stadt Hamm hat das Jobcenter
der Stadt Münster eine Projektskizze entwickelt und bei der zuständigen Fachstelle
rehapro eingereicht. Die Projektskizze setzt mit drei verschiedenen Anliegen an, um die
definierte Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nachhaltig zu
unterstützen: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stärken , Beschäftigung
schaffen – Unternehmen gewinnen sowie rechtskreisübergreifende Bedarfsorientierung
und Zusammenarbeit. Damit hat das Jobcenter der Stadt Münster bei Förderzusage 34
die Möglichkeit, seine bestehenden Ansätze mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszu-
bauen.
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019
Gesundheitsprävention
Maßnahmenangebot zur Förderung der
Gesundheit / Gesundheitsprävention
Teilnahme am Modellprojekt zur Verknü p-
fung von Arbeits - und Gesundheitsförde-
rung in der Kommunalen Lebenswelt
Schaffung leistungsgerechter
Beschäftigungsperspektiven
Gewährung von Eingliederungszuschüssen
Nutzung von Probebeschäftigung
Information und Sensibilisierung
von Arbeitgebenden
Ganzheitliche Ansätze durch
zielgruppenbezogenen Kooperationen
und Netzwerke
Kooperation mit der Fachstelle „Hilfen für
Menschen mit Behinderungen“ des Sozia l-
amts und weit eren relevanten Netzwer k-
partner/-innen
Gemeinsame Beratungen von
Jobcoaches und medizinischem Dienst
Sicherstellung von
Anschlussperspektiven und Kontinuität
Angebot von Arbeitsgelegenheiten
bei den Trägern der Werkstätten
für Menschen mit Behinderung
Erarbeitung eines rechtskreisübergreifen-
den Beratungs- und Unterstützungs kon-
zepts
34 Bei Redaktionsschluss lag noch keine Rückmeldung der Fachstelle rehapro zur Projektskizze vor. Der Auswahlprozess
wird sich voraussichtlich noch bis in das 1. Quartal 2019 hinziehen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
41
2.3.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bedarfsgerechte Informations-, Beratungs- und Förderangebote
Information und Sensibilisierung von Arbeitgebenden
Kooperationen und Netzwerke
Der gesamtgesellschaftlichen Tendenz entsprechend, liegt auch bei den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinder
überwiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei den Alleinerziehenden,
die 12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund
95 Prozent weiblich sind. Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein
überwiegend weibliches.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip in der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Die Leistu n-
gen der Arbeitsförderung sollen die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem
sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Überwind ung eines g e-
schlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs - und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen
mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffe n-
heit von Arbeitslosigkeit gefördert werden (vgl. § 16 SGB II i. V. m. § 1 A bs. 2 Satz 4
SGB III).
Die Frauenförderquote des Jobcenters der Stadt Münster beträgt 39,4 % und liegt damit
deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestbeteiligung von 35,9 %35. Bei den Integ-
rationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen im Jahr 2017 rund 10 %
auf alleinerziehende Leistungsberechtigte36. An diesen Ergebnissen zeigt sich, dass sich
die spezialisierte Beratung von Alleinerziehenden, die zielgruppenorientierten Beratungs-
und Maßnahmenangebote für Frauen und (Allein -Erziehende und die Arbeit der Beau f-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters auszahlen.
Das Jobcenter ist auch im Jahr 2019 und darüber hinaus bestrebt, die Chancengleic h-
heit am Arbeitsmarkt weiter hin sicherzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu unterstützen . Hierzu werden die bestehenden Beratungs - und Informationsan-
gebote des Jobcenters ausgebaut, insbesondere in den Sozialräumen . In Ergänzung zu
den mittlerweile etablierten offenen Sprechstunden d er Jobcoaches für
(Allein-)Erziehende in den Familienzentren in Kinderhaus, Coerde und Berg Fidel öffnet
ab September 2018 im Stadtbezirk Hiltrup das „Jobcenter-Café“ als Pilotprojekt einmal
im Monat seine Türen 37, um (Allein-)Erziehenden ein niedrigschwelliges Forum für Kon-
taktaufnahme, Beratung und Austausch mit den Jobcoaches und untereinander zu bi e-
ten. In Bezug auf schwangere Leistungsberechtigte und (Allein-)Erziehende mit Kindern
35 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Juli 2018.
36 Der Anteil der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an allen en erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten beträgt 12 Prozent (vgl. Abschnitt 1.4). Allerdings verfügen 13 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
bereits über ein Erwerbseinkommen bis 850 Euro und weitere 8 Prozent verdienen 850 Euro und mehr.
37 Das Jobcenter-Café findet im Begegnungszentrum 37o statt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
42
bis 6 Jahre soll die Kooperation mit den Stadtteil koordinator/-innen „Frühe Hilfen“ au s-
gebaut werden.
Neben den Alleinerziehenden, die im Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen
Jahren durch spezialisierte Jobcoaches beraten werden und damit einen besonderen
Fokus erfahren , sollen künftig auch die Belange von Erziehenden in Partner -
Bedarfsgemeinschaften stärker in den Blick genommen werden. Hier wird insbesondere
eine frühzeitige perspektivische Planung für Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren an-
gestrebt.
Auch die Bedarfe spezieller Zielgruppen werden durch gesonderte Maßnahmen und
Projekte weiterhin berücksichtigt, wie z. B. „Gemma“ für junge Frauen oder „Stark im
Beruf“ für Mütter mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthinterg rund. Für besonders b e-
lastete Alleinerziehende, die eine i ntensive Unterstützung und Begleitung benötigen,
wird im Rahmen der Maßnahme „Mobiles Fallclearing“ ein gesondertes Modul eingeric h-
tet.
Um die Heranführung von Mädchen und Frauen an bislang männlich geprägte Berufsfel-
der zu unterstützen und damit die Inte grationschancen auszubauen, wirkt die BCA des
Jobcenters im Aktionsbündnis „Girls´ Day“ mit. Darüber hinaus sind die BCA und die
Fachkoordinatorin für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf des Jobcenters in
weitere themenrelevante Netzwerke eingebunden (z. B. Arbeitskreis BündnisFrauenAr-
beit, Arbeitskreis der BCA Münsterland und Hamm, Arbeitskreis Alleinerziehende)
Nicht zuletzt gilt es, auch Arbeitgebende verstärkt für die Themen Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie zu sensibilisieren und gleichzeitig auf das
Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Erziehenden aufmerksam zu machen. So ist unter
anderem die Überarbeitung einer Informationsbroschüre zur den Möglichkeiten der Tei l-
zeitausbildung in Planung, nachdem 2018 bereits in Kooperation mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien ein Informationsflyer für Arbeitgebende zum Thema betriebl i-
che Kinderbetreuung erstellt worden ist.
Um Arbeitgebende mit Leistungsberechtigten zusa mmenzubringen, die insbesondere
aus familiären oder gesundheitlichen Gründen eine Arbeit in Teilzeit suchen, hat das
Jobcenter der Stadt Münster im September 2018 eine Teilzeit -Jobmesse veranstaltet,
auf der sechs Unternehmen sich und ihre Stellenangebote präsentiert haben. Rund 150
Arbeitsuchende, sowohl Frauen als auch Männer, haben auf der Messe Kontakte zu den
Unternehmen geknüpft , Bewerbungsunterlagen übergeben und Vorstellungsgespräche
vereinbart. Aufgrund der positiven Resonanz sowohl bei Arbeitgeben den als auch bei
den Arbeitsuchenden ist die Durchführung einer weiteren zielgruppenorientierten Jo b-
messe und anderer geeigneter Aktivitäten im Jahr 2019 geplant.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
43
Für das Jahr 2019 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2019 Aktivitäten 2019
Sicherstellung der Förderung von Frauen
und (Allein-)Erziehenden
Spezialisierte Beratung von
Alleinerziehenden in den
Jobcentern-im-Jobcenter
Verstärkter Fokus auf Erziehende in
Partner-Bedarfsgemeinschaften
Spezifische Förderangebote für
Frauen und (A llein-)Erziehende
(z. B. Gemma, Stark im Beruf,
mobiles Fallclearing)
Integration von Frauen und
(Allein-)Erziehenden in
sozialversicherungspflichtige Arbeit
Sensibilisierung und Information
von Arbeitgebenden (z. B. über Tei l-
zeitausbildung)
Durchführung von zielgruppen-
orientierten Veranstaltungen (z. B.
Jobmesse, )
Themenbezogenen Netzwerk-,
Informations- und Beratungsarbeit
Regelmäßige telefonische Ber a-
tungsaktionen durch die BCA
Mitwirkung in diversen themen-
bezogenen Netzwerken und Ausbau
der Kooperationen, insbesondere in
den Sozialräumen (z. B. mit Stadtteil-
koordinator/-innen, Frühe Hilfen,
Kulturmittler/-innen, etc.)
Teilnahme der BCA am Aktion s-
bündnis „Girls´ Day“
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
44
2.3.6. Ausbau der Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteuren
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und persönl i-
che Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer Natur etc.)
spiegeln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB II
bzw. im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind sowohl auf
übergeordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis -
und institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit seinen zahlre i-
chen Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von wac h-
sender Bedeutung und wird 2019 weiter ausgebaut , sowohl auf intrakommunaler und
lokaler inklusive sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie inter-
kommunal. Zahlreiche Beispiele für die Netzwe rke und Kooperationen des Jobcenters
sind in den Abschnitten 2.3.1. bis 2.3.5. genannt.
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenters sind (nicht
abschließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung / Schulen
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
◦ Rechts- und Ausländeramt
◦ Frauenbüro
◦ Kommunales Integrationszentrum
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
Andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional)
Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
45
2.4. Operationalisierte Zielwerte
Folgende Handlungsfelder und strategischen Ziele werden mit operationalisierten Zie l-
werten hinterlegt, die auf der Analyse der Ausgangssituation (vgl. hierzu Kapitel 1) und
den controllingbasierten Prognosen des Jobcenters beruhen:
Handlungsfeld Strategisches Ziel Operationalisierung Zielwert 2018
Vermeidung und
Beendigung von
Langzeit-
arbeitslosigkeit
und Langzeit-
leistungsbezug
Integrationen von
Langzeitleistungs-
beziehenden
in den Arbeitsmarkt
Anzahl der Langzeit-
leistungsbeziehenden
im Bestand
9.990 bis 10.590*
Anzahl der Integratio-
nen der Langzeitleis-
tungsbeziehenden
1.470 bis 1.520*
Ausbau der
öffentlich geförderten
Beschäftigung
Anzahl der
öffentlich geförderten
Beschäftigungsplätze
über § 16i SGB II
118
Integration
in sozial-
versicherungs-
pflichtige
Beschäftigung
Integrationen in den
Arbeitsmarkt erzielen
Anzahl der
Integrationen gesamt
3.370 bis 3.540*
Nachhaltigkeit der
Integrationen sichern
Nachhaltigkeitsquote 70 %
Ausbau des
Arbeitgeber-
marketings
Durchgeführte
Jobmessen
3
Anzahl der
Arbeitgeberpräsenzen
im job_aktuell
10
Ausbildung
und
Qualifizierung
Förderung
von Ausbildung
Anzahl der Integratio-
nen in Ausbildung
350
Anzahl der unversorg-
ten Bewerber*innen
< 10
Förderung
von Qualifizierung
Anzahl der Einmün-
dungen in Weiterbil-
dungsmaßnahmen
300
Förderung
des inklusiven
Arbeitsmarktes
Schaffung
leistungsgerechter
Perspektiven
Anzahl der Integratio-
nen von erwerbsfähi-
gen Leistungsberech-
tigten mit Schwer-
behinderung
150
Anzahl der eingewor-
benen Arbeitsplätzen
für Menschen mit
Schwerbehinderung
25
Chancen-
gleichheit am
Arbeitsmarkt /
Vereinbarkeit
von Familie und
Beruf
Förderung von Frauen
und Alleinerziehenden
Anzahl der Förderun-
gen von Frauen
(Frauenförderquote)
40 %
Integration von
Alleinerziehenden
Anzahl der
Integrationen
Alleinerziehender
340
Integrationsquote der
Alleinerziehenden
16,5 %
*Vorbehaltlich der Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein -Westfalen. Ein konkreter Wert wird
letztendlich in der Zielvereinbarung (Abschluss voraussichtlich im 1. Quartal 2019) der Stadt
Münster mit dem Land festgeschrieben (vgl. hierzu auch die Vorlage V/0834/2018).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
46
2.5. Organisations- und Prozessziele
Auch im Jahr 2019 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen Han d-
lungsfelder durch ergänzende Organisations- und Prozessziele unterstützt werden.
2.5.1. Digitalisierung
Um betriebliche Prozesse zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und zu beschleunigen
und damit kunden - und mitarbeiterfreundlicher zu gestalten, wird das Jobcenter der
Stadt Münster die elektronische Akte (E -Akte) einführen und darüber hinaus weitere A r-
beitsabläufe digitalisieren. Im Jahr 2019 wird das Jobcenter durch umfassende Pl a-
nungs- und Vorbereitungs arbeiten zunächst die notwendigen Voraussetzungen dafür
schaffen.
2.5.2. Beratung
Das Beratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der Beratung sind zen t-
ral für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität der bzw. des
einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobc enters. Über eine wei-
tere Steigerung der Beratungsqualität werden eine optimierte Ausschöpfung der internen
Ressourcen und Potenziale sowie eine Erhöhung der Kunden - und Mitarbeiterzufrieden-
Optimierung der
Prozesse und
Organisations-
abläufe
Digitalisierung
Qualitäts-
sicherung
Beratung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
47
heit angestrebt. Aus diesem Grund wird das Jobcenter der Stadt Mün ster im Jahr 2019
die Schulungen zur Beratung für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung
und für die Assistenzkräfte fortsetzen. Auch für Jobcoaches werden regelmäßig Ber a-
tungsschulungen angeboten. Als Basis der Vermittlung von Gesprächs- und Beratungs-
techniken wird dabei die Bedeutung von Haltung in der Beratung thematisiert.
2018 hat das Jobcenter in Kooperation mit dem Beratungslabor der Westfälischen Wi l-
helms-Universität Münster ein Forschungsprojekt zur „Professionalisierung von Beratung
im Kontext SGB II“ durchgeführt. Um die Ergebnisse für die Beratungspraxis des Jo b-
centers konkret nutzen zu können, wird sich im Jahr 2019 eine 2. Projektphase a n-
schließen. Das Ziel besteht darin, ein einheitliches Kompetenzprofil für die Beratung im
SGB II zu entwickeln und dieses in das Schulungskonzept und damit in die Beratungs-
praxis des Jobcenters zu implementieren.
2.5.3. Qualitätssicherung
Das Fachaufsichtskonzept des Jobcenters der Stadt Münster dient zur
Einhaltung der strategischen und geschäftspolitischen Ausrichtung
Sicherung von Qualitätsstandards
Optimierung der Aufgabenerledigung
Sicherstellung eines wirtschaftlichen und sp arsamen Einsatzes der vom Bund und
von der Stadt Münster zu tragenden Aufwendungen
und damit letztlich zur Erreichung der Ziele des Jobcenters. Im Jahr 2019 soll das Fac h-
aufsichtskonzept optimiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen und Bedarfe a n-
gepasst werden.
Um die im Ergebnis einer konsequenten Fachaufsicht festgestellten Handlungsbedarfe
aufzugreifen und Fehlerquellen zu beheben, wird 2019 auch das Schulungskonzept des
Jobcenter 2019 ergänzt und systematisiert.
In diesem Rahmen wird das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit den anderen
Jobcentern in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein -Westfalen auch den Aufbau der
Jobcenter-Akademie NRW als Leitungs- und Koordinierungsstelle zur Erarbeitung für
übergeordnete Handlungsleitlinien und einheitliche n Standards für Personalentwicklung
sowie Aus- und Fortbildung weiter vorantreiben.
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2019
Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale s werden dem Jobcenter
der Stadt Münster für das Jahr 2019 Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16,3 Mio. €
avisiert. Darin enthalten sind 2,8 Mio. € zur Schaffung von Teilhabechancen am A r-
beitsmarkt (§ 16i SGB II), die das Jobcenter auch vollumfänglich für dieses Instrument
verauszugaben plant. Insgesamt wird der Eingliederungstitel des Jobcenters damit rund
2,7 Mio. € mehr enthalten als im Jahr 2018.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
48
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich-inhaltlichen Planungen mit Be-
teiligung des örtlichen Beirats und der relevanten Fachämter der Stadtverwaltung ist die
Verteilung des Eingliederungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw.
SGB III wie folgt vorgesehen (vgl. Abbildung 22):
Abbildung 22 : Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2019 nach Instrumenten
Quelle: Eigene Aufstellung
Der größte Anteil des Eingliederungstitels mit rund 27 % ist für das zielgruppenübergrei-
fende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied e-
rung“ vorgesehen. Mit rund 17 % entfällt der zweithöchste Anteil auf das neue Instr u-
ment zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Rund 14 % des Eingliederungstitels sind für die
Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen.
Die detaillierte Planung der Maßnahmen und Förderinstrumente ist aus der Anlage 10
ersichtlich.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
49
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförde-
rung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. U m-
schulung).
Aktivierungsquote
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsm o-
nat (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation
des Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abg e-
bildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäft i-
gung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine B e-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf
Altersrente.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich
differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften
und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
50
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD
haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des
kommunalen Trägers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
51
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B.
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld.
NLB = Nicht Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen
für Unterkunft und Heizung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
52
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit
anderem Status dazugehören.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum
Stichtag (Nenner).
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leis-
tungsberechtigter.
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abwei-
chend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der
Wohnung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur
Bildung und Teilhabe.
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter
Münster
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (Stand: 01.09.2018)
BCA = Beauftragte für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt; MMM = Maßnahmenmanagement; PZ = Perspektivzentrum;
AGVS = Arbeitgeber- und Vermittlungsservice; M & I = Markt & Integration; LG = Leistungsgewährung
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell
Anlage 3: Aktivitäten der Migrationsbeauftragten des Jobcenters
Die Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster dient als Brücke zwischen
den verschiedenen Akteuren in der Betreuung und Integration der Menschen mit Migr a-
tionsvorgeschichte in der Stadt Münster. In Kooperation mit anderen Bereichen des Job-
centers (insbesondere der Fachstelle für Geflüchtete und dem Arbeitgeber - und Vermitt-
lungsservice) wurden im Jahr 2018 zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, um die Integrat i-
onsprozesse von Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte z u unterstützen.
Für das Jahr 2019 sind weitere Aktivitäten geplant.
Informationsveranstaltungen für Geflüchtete
Unter dem Titel „Wegweiser- Neu im Jobcenter“ führt die Migrationsbeauftragte rege l-
mäßig Informationsveranstaltungen für Neukunden durch, die e iner ersten Orientierung
zu den Aufgaben des Jobcenters und den Rechten und Pflichten, die sich aus dem SGB
II ergeben, dienen. In einer weiteren Veranstaltungsreihe, „Praktische Hinweise zum
Leben in Münster“ werden den Teilnehmenden verschiedene Aspekte des Lebens in
Münster, wie Wohnungssuche, Kinderbetreuung, M ünsterpass, Gesundheitsvorsorge
oder auch das Bildungs - und Teilhabepaket vermittelt. Die beiden Veranstaltungsreihen
werden durch einen Dolmetscher begleite t, regelmäßig in Arabisch und bei Bedar f auch
in anderen Sprachen. Beide Formate werden auch im Jahr 2019 fortgesetzt, außerdem
sind für neuzugewanderte Le istungsberechtigte Informationsveranstaltungen zum Th e-
ma Berufskunde geplant.
Jobmesse für Geflüchtete im Februar 2018
Wie auch bei Mensche n ohne Fluchthintergrund funktioniert die Arbeitsmarktintegration
von Geflüchteten am besten über persönliche Kontakte zu Arbeitgebenden. Im direkten
Gespräch stellt sich - unabhängig von formellen Nachweisen - am besten heraus, ob die
Chemie stimmt und ob eine Affinität und Motivation für den Zielberuf vorhanden ist. Aus
diesem Grund hat das Jobcenter der Stadt Münster im April 2018 in Kooperation mit
dem Avicenna-Studienwerk im Forum der Volkshochschule eine Jobmesse für arbeit s-
suchende Geflüchtete veranstaltet, mit dem Ziel, Arbeitskräftepotenziale zu erschließen
und Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren . 25 Unternehmen haben sich
vorgestellt und über 1.000 Interessent/ -innen haben die Messe besucht. Im Ergebnis
wurden rund 100 Vorstellungsgespräche vereinbart und erste Arbeits - und Ausbildungs-
verträge geschlossen.
Bildungsmesse für Migrant/-innen im April 2018
„Nur wer seine Chancen kennt, kann sie auch nutzen“. Unter diesem Motto hat das Jo b-
center der Stadt Münster im Rahmen einer Bild ungsmesse Menschen mit Migrationsvor-
geschichte einen Überblick über die in Münster vorhandenen Angebote zur beruflichen
Bildung verschafft und die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
aufgezeigt. Ziel der Bildungsmesse war es, die Bild ungsträger und Beratungsstellen mit
den Menschen mit Migrationshintergrund zusammen zu bringen, die Chancen durch
Spracherwerb und Qualifikation zu verdeutlichen und so neue Impulse für eine gelung e-
ne Integration von Migranten in Münster zu geben. Rund 800 Personen haben an der
Bildungsmesse teilgenommen, auf der sich neben zahlreichen Bildungsträgern und B e-
ratungsstellen auch die Westfälische Wilhelms -Universität Münster, die Fachhochschule
Münster und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge präsentiert haben.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
56
Schulungen zum Thema Migration
Die Migrationsbeauftragte schult neue Jobcoaches des Jobcenters zu migrationsbez o-
genen Themen, wie den Regelungen zu Sprachkursen, Anerkennungsverfahren, Ber a-
tungsangebote, einfache Sprache etc. Für 2019 sind außerdem Schulungen der Multipli-
kator/-innen der Netzwerkpartner/-innen des Jobcenters geplant.
Vermittlung interkultureller Kompetenzen
Im Jahr 2018 hat die Migrationsbeauftragte sich zur „Interkulturellen Trainerin mit
Schwerpunkt Flucht & Asyl“ fortgebildet u nd wird künftig die Mitarbeitenden des Jobce n-
ters zum Thema interkulturelle Kompetenzen sensibilisieren und schulen.
Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit
Ein wesentliches Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten des Jobcent er ist auch die
Information der in der Flüchtlingshilfe und Migrationsarbeit tätigen ehrenamtlichen A k-
teur/-innen in Münster. Neben der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jo b-
centers bei den einzelnen Flüchtlingsinitiativen vor Ort wird in Koope ration mit dem
Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit und
Ausbildung“ angeboten, die sich speziell an die Gruppe der Ehrenamtlichen wendet.
Dieses Angebot wird auch im Jahr 2019 fortgesetzt.
Anlage 4: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Der intensive Austausch des Jobcenters mit der Kommunalen Koordinierungsstelle im
Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurde auch im Jahre 2018
weiter fortgesetzt. Im laufenden Prozess wird regelmäßig überprüft, bei welchen Aktivitä-
ten im Rahmen der neuen Berufs - und Studienor ientierung sowie des neuen Übe r-
gangssystems für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein -Westfalen eine Zusammenar-
beit von Kommunaler Koordinierungsstelle und Jobcenter möglich, sinnvoll und zielfü h-
rend ist.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kommunalen Koordinierungsstelle liegt im Jahr 2018 auf
dem Handlungsfeld zwei, Verbesserung der Angebote im Übergangssystem Schule -
Ausbildung38. So mit liegt, nach der Einführung der Standardelemente zur Berufs - und
Studienorientierung in der Sekundarstufe I an allen beteiligten allgemeinbildenden Schu-
len in Münster, der Fokus der Arbeit auf den Übergängen nach Abschluss der Klasse 10.
Ins Blickfeld rücken Fragen einer datenbasierten Steuerungsgrundlage zur Systematisie-
rung von Übergängen sowie die Frage nach geeigneten Ans chlussangeboten für J u-
gendliche, die keinen direkten Einstieg in Ausbildung finden. Das Ministerium für Schule
und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat im Februar 2018 auf die besondere
Bedeutung der Eckdaten -Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung (EckO) für die
Übergangsgestaltung in KAoA hingewiesen. Grundsätzlich sollen alle Schüler /-innen
ihren individuellen Berufsorientierungsprozess bilanzieren, in der Anschlussvereinbarung
dokumentieren und zudem ihre Berufs - und Studienwünsche in EckO einpf legen. Im
38 Die vier Handlungsfelder sind: 1. Stärkung der Berufs- und Studienorientierung, 2. Verbesserung der Angebote im
Übergangssystem Schule – Ausbildung, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems und 4. Kommunale Koordinie-
rung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
57
Übergang ist die Anschlussvereinbarung für das Jobcenter und die Arbeitsagentur ein
Dokument für die individuelle Beratung. Die eingepflegten EckO -Daten wiederum sind
Grundlage für die Planung geeigneter Anschlussangebote in den Berufskollegs, in Aus-
bildung oder Studium. Bisher war eine Planung von sinnvollen Anschlussangeboten auf
der Basis von EckO -Daten in Münster nicht möglich, da nur ein sehr geringer Anteil der
Schüler/-innen an dem Verfahren teilgenommen hat. Die Kommunale Koordinierung s-
stelle und die zuständige Schulaufsicht haben ihre Aktivitäten erhöht, dami t Anschluss-
vereinbarung und EckO-Daten künftig deutlich verstärkt eingesetzt werden, so dass die
bereits besprochenen Anschlussperspektiven weiter in die Beratung auch im Jobcenter
einfließen können
In das Handlungsfeld zwei von KAoA fällt auch das von der Kommunalen Koordini e-
rungsstelle gesteuerte Projekt „was geht! Rein in die Zukunft “ in Kooperation mit der
Walter Blüchert Stiftung. Es handelt sich um ein Projekt zur Unterstützung von Schüler/
-innen der Berufsfachklassen 1 und 2 an Berufskollegs, mit dem Ziel der Aufnahme einer
betrieblichen Ausbildung. Zur Unterstützung finanziert die Stiftung ein Mentoring und
zielgerichtete Workshops. Zusätzlich werden Exkursionen zu Ausbildung sbetrieben or-
ganisiert. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit, junge Menschen mit Anschluss in
Ausbildung durch das Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) weiter zu unterstützen. Im
2. Förderjahr , in dem die jugendlichen Teilnehmer/ -innen idealerweise be reits in eine
Ausbildung oder andere Anschlussperspektive eingemündet sind, finden außerdem wei-
tere Mentoringtreffen sowie eine regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen
durch die Kommunale Koordinierungsstelle statt.
Anlage 5: Angebote für schwer erreichbare und benachteiligte Jugendliche
Ein zunehmender Fokus im SGB II liegt auf benachteiligten und schwer zu erreichenden
Jugendlichen bzw. Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen . In vielen Fällen gilt es
zunächst, diese den Beratungs - und Unterstützungsangeboten der Jobcenter überhaupt
erst (wieder) zuzuführen und einen kontinuierlichen Förderprozess zu entwickeln. Mit
dem im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes zum 01.08.2016 neu eingeführten § 16h
SGB II hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, dass der Förderung schwer e r-
reichbarer Jugendlicher besondere Notwendigkeit und Bedeutung zumisst und die Tr ä-
ger der Grundsicherung damit in die Pflicht nimmt, entsprechende Betreuungs- und Un-
terstützungsleistungen anzubieten.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat bereits seit vielen Jahren entsprechende niede r-
schwellige und stabilisierende Maßnahmen für Jugendliche in seinem Portfolio, inklusive
der sogenannten Clearingstelle, die ein ind ividuelles Coaching mit aufsuchender Sozia l-
arbeit beinhaltet. Darüber hinaus besteht seit 2015 in Münster-Nord eine Zusammenar-
beit des Jobcenters mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit/Streetwork, um den Ko n-
takt zu den Jugendlichen (wieder -)herzustellen, die durch das Jobcenter nicht oder
schwer erreichbar sind. Zur weiteren Abstimmung der Zusammenarbeit und der Angebo-
te für die Zielgruppe im Rahmen des § 16h SGB II 39, allgemein und in den verschied e-
39 Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Leistungen nach § 16h SGB II nachrangig gegenüber den Angeboten des
Achten Buches, insbesondere der Jugendsozialarbeit, sind. Zur Abgrenzung der Leistungsverantwortung soll eine enge
Abstimmung der örtlichen Träger der Grundsicherung und der Jugendhilfe erfolgen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
58
nen Sozialräumen, hat am 13. April 2018 erstmals ein entsprechender Fachtag40 stattge-
funden.
Mit 44 Teilnehmenden, die sich aus Fachkräften des Jobcenters und den Jugendhilfeträ-
gern der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zusammensetzten, fand ein intensiver Au s-
tausch statt. Im Erfahrungsaustausch wurden die derzeitigen Prozesse beleuchtet und
erste Überlegungen angestellt, wie die künftige Zusammenarbeit in den einzelnen Soz i-
alräumen aussehen kann. Anhand von zwei Fallbeispielen wurden Lösungsansätze dis-
kutiert und die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten der Institutionen beleuchtet.
Die Ergebnisse in den einzelnen Kleingruppen stimmen dahingehend überein, dass die
möglichen Synergieen der beiden Arbeitsansätze künftig besser genutzt werden. Das
Jobcenter bekommt durch die bessere Vernetzung ein anderes, positiveres Gesicht und
schwer erreichbare Jugendliche können schneller und umfassender beraten werden. Der
Aufbau einer Vertrauens - und Kooperationsbasis der Jugendlichen zu den Jobcoaches
ist jedoch kein Selbstläufer, sondern bedarf einer kontinuierlichen Beziehungsarbeit.
Der Stand der Kooperationen in den Sozialräumen ist derzeit verschieden ausgeprägt;
hier gilt es die Zusammenarbeit noch zu vertiefen und verbindliche Regelungen zu
schaffen. Hierzu ist ein weiterer Austausch innerhalb der einzelnen Sozialräume/Bezirke
in Planung. Zum weiteren Ausbau der Vernetzung werden die Jobcoaches des Jobce n-
ters künftig an den Stadtteilarbeitskreisen teilnehmen.
Anlage 6: Rechtskreisübergreifende Beratung in den Internationalen
Förderklassen der Berufskollegs
Die Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs richten sich an geflüchtete
Jugendliche, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und noch nicht über
die erford erlichen Sprachkenntnisse für den erfolgreichen Besuch einer Regelklasse
verfügen. Es handelt sich bei den IFK um eine e injährige Ausbildungsvorbereitung mit
den Zielen:
Erwerb bzw. Vertiefung von Deutschkenntnissen einschließlich der Fachsprache
Verbesserung der Allgemeinbildung
Erwerb von beruflichen Kenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern
berufliche Orientierung
nach Möglichkeit Erwerb des Hauptschulabschlusses
Um zu gewährleisten, dass für die Jugendlichen nach dem Besuch der IFK eine geei g-
nete Anschlussperspektive41 besteht, haben die Kooperationspartner im Übergang Schu-
le – Beruf (Berufskollegs mit Lehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen, Bezirksregi e-
rung, Amt für Schule und Weiterbildung, Jobcenter und Agentur für Arbeit , ggf. Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien) rechtskreisübergreifende Beratungen installiert.
40 Vgl. hierzu auch die Vorlage V/0597/2017.
41 Die Anschlussmöglichkeiten nach dem Besuch der IFK sind vielfältig: Besuch eines regulären Bildungsgangs, Nachho-
len eines höherwertigen Schulabschlusses, berufsvorbereitende Maßnahmen, Aufnahme einer Ausbildung etc.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
59
Um den Jugendlichen einen Überblick über das deutsche Schul- und Ausbildungssystem
sowie die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Übergang Schule – Beruf zu verschaffen,
finden zum einen allgemeine Informationsangebote und Beratungen durch das Jobce n-
ter und die Agentur für Arbeit in den IFK statt. Für Schüler/-innen mit besonderem Bera-
tungs- und Förderbedarf, bei denen sich zum Ende des ersten Halbjahres herauskrista l-
lisiert, dass der Abschluss gefährdet ist und/oder die Entwicklung einer Anschlusspe r-
spektive problematisch wird, werden darüber hinaus einzelfallbezogene Fallbesprechun-
gen durchgeführt, mit dem Ziel, konkrete individuelle Anschlussperspektiven zu defini e-
ren.
Teilnehmende an diesen Fallbespr echungen sind neben der Schüler in/dem Schüler
selbst die Erziehungsberechtigten bzw. Vormund/Betreuer/ -in der Jugendhilfe,
Lehrer/-in, Schulsozialarbeiter/-in, Bildungsberatung des Amts für Schule und Weiterbi l-
dung, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie ein Dolmetscher
(unabhängig von den Deutschkenntnissen der/des Jugendlichen, damit auch die Ko m-
munikation mit den Eltern reibungslos gewährleistet werden kann). Ziele der Fallbespre-
chungen sind Herstellung von Transparenz über den schulischen Stand der/des Jugend-
lichen, das Aufzeigen von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und das Treffen
konkreter Vereinbarungen für das weitere Vorgehen.
Nach der Einführung der rechtskreisübergreifenden Beratung in den IFK im Schuljahr
2016/2017 werden die Prozesse laufend an die gewonnenen Erkenntnisse und sich ä n-
dernden Rahmenbedingungen angepasst. Aufgrund der guten Erfahrungen aller Beteilig-
ten werden die Beratungen auch im Schuljahr 2018/2019 fortgesetzt.
Anlage 7: Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung
Die Maßnahme „Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung“ richtet sich
an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die über keinen bzw. keinen nut z-
baren Berufsabschluss verfügen, diesen aber anstreben und für die eine entsprechende
umfassende Vorbereitung sowie ausbildungs -/umschulungsbegleitende Betreuung sinn-
voll und notwendig sind. Inhaltlich gliedert sich die Maßnahme in zwei Module:
Modul 1 Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung/Umschulung
(Gruppen-und Einzelcoaching)
- Standortbestimmung/Potenzialanalyse
- Berufsorientierung
- Eignungsfeststellung
- Vermittlung von Lerntechniken
- Vorbereitung auf die Hauptfächer des Berufsschulunterrichts
- Bewerbungstraining
- Unterstützung bei der Stabilisierung von Rahmenbedingungen
- Hilfestellung bei der Akquise von Ausbildungs-/Umschulungsplätzen
- Betriebliche Erprobung
Modul 2 Stabilisierung der Aufnahme einer Ausbildung/Umschulung
(Einzelcoaching)
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
60
- Aufrechterhaltung der Motivation
- Ggf. weitere Stabilisierung der Rahmenbedingungen
- Konfliktmoderation (im Bedarfsfall)
In dem Maßnahmendurchgang vom 01.10.2017 – 30.11.2018 nahmen bzw. nehmen
insgesamt 35 erwerbsfä hige Leistungsberechtigte teil. Der Verbleib der Teilnehmenden
und damit das Ergebnis der Maßnahme stellen sich zum Auswertungsstichpunkt
30.08.2018 wie folgt dar:
Anschluss Anzahl
Betriebliche Ausbildung 12
Sozialversicherungspflichtige Arbeit 2
Einstiegsqualifizierung 1
Schulische Umschulung 1
Weiterbildung 1
Weiterführender Schulbesuch 2
Noch keine Anschlussperspektive 2
Abbruch der Maßnahme
- aus gesundheitlichen Gründen
- aus sonstigen Gründen
14
6
8
gesamt 35
Abbildung 23 : Verbleib der Teilnehmenden an der Maßnahme zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbi l-
dung/Umschulung (01.10.2017 – 30.11.2018)
Quelle: Eigene Auswertung
Die wirkungsorientierte Zielstellung der Maßnahmenausschreibung gab eine Quote von
mindestens 50 % für eine Vermittlung in Ausbildung, Arbeit, Umschulung oder Teilqual i-
fizierung vor. Diese wird mit einer Quote von 54,3 % (entsprechende Anschlussperspe k-
tiven für 19 von 35 Teilnehmenden) erfüllt und stellt somit ein gutes Ergebnis dar.
Die Abbruchzahlen innerhalb der Maßnahme erscheinen auf den ersten Blick allerdings
sehr hoch, bestärken aber die Erfahrungen des Jobcenters, dass die Problemlagen der
Leistungsberechtigten oftmals erst bei einer intensiven Auseinanderse tzung mit ihrer
beruflichen Zukunft zum Tragen kommen und Auswirkungen auf das Durchhalteverm ö-
gen haben oder zunächst eine Verstärkung gesundheitlicher Probleme bewirken. Auch
aus diesen Abbrüchen können wertvolle Erkenntnisse zum einen für den weiteren indivi-
duellen Integrationsprozess der/des Leistungsberechtigten und zum anderen für die wei-
teren Maßnahmendurchläufe gewonnen werden.
Insgesamt besteht weiterhin Bedarf an einer Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Au s-
bildung oder Umschulung. Z ukünftig sol l bereits in den Ausschreibungen sowohl dem
zunehmenden Aufwand zur B esetzung einer solchen Maßnahme als auch den hohen
Abbruchzahlen entgegen gewirkt werden. Dies kann gelingen, indem andere Formate für
Informationsveranstaltungen zur Akquise installiert sowie den Kunden verstärkt „Good-
Practice-Beispiele“ aufgezeigt werden . Außerdem soll die Maßnahme noch modularer
aufgestellt werden, um für „Abbruchgefährdete“ einen noch niedrigschwelligeren Einstieg
gewährleisten zu können.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
61
Zusätzlich zu diesem Angebot umfasst das Maßnahmenportfolio des Jobcenters zwei
weitere Maßnahmen, die neben der Vorbereitung auf eine Ausbildung das Erlangen des
Hauptschulabschlusses zum Ziel haben. Eine dieser Maßnahmen richtet sich an Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte und enth ält entsprechend ein erhöhtes Maß an
Sprach- und Kommunikationsunterricht in Deutsch.
Anlage 8: Maßnahme zur Gesundheitsprävention und -förderung
Das Ziel der Maßnahme besteht in der zielgerichteten Erhöhung der Beschäftigungsfä-
higkeit der Teilnehmenden durch eine Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenb e-
dingungen. Dieses Ziel soll mittels eines durch ärztliches Fachpersonal zu Beginn
durchgeführten Gesundheitsscreenings, eines fortzuführen Gesundheitsplans, eines
wöchentlichen Einzelcoachi ngs und Gruppenangeboten zu verschiedenen Themen im
Bereich Gesundheit und Arbeitsmarktorientierung erreicht werden. Die Teilnehmenden
bringen in der Regel sehr vielschichtige und oftmals komplexe gesundheitliche Ei n-
schränkungen, inklusive psychischer Belastungen, mit.
Inhaltliche Schwerpunkte des Gesundheitstrainings sind:
Stressbewältigung und Entspannungstechniken
Rückengerechtes Bewegen, Liegen und Sitzen
Bewegung (Alltagsbewegung und Sport)
Schlafrhythmus und Leistung
Ernährung
Umgang mit Genussmitteln (Angebot zur Raucherentwöhnung)
Umgang mit Schmerz
Selbstmanagement und Motivationstraining
Soziale Teilhabe
In Ergänzung zu den Angeboten rund um die Gesundheitsförderung werden zum Thema
„Wege zu einem (leistungsgerechten) Arbeitsplatz“ ein PC-Kurs, ein Bewerbungstraining
und ein Kommunikations- und Motivationstraining durchgeführt.
An dem Maßnahmendurchgang vom 02.05. – 31.10.2017 nahmen insgesamt 14 Lei s-
tungsberechtigte teil. Es wurde sehr schnell deutlich, dass die meisten Teilnehm enden
nur sehr kleinschrittig etwas an ihrer gesundheitlichen Situation verändern können. Z. B.
musste insbesondere bei den Teilnehmenden mit psychischen Erkrankungen und Belas-
tungen in intensiven Prozessen in den Einzelcoachings darauf hingewirkt werden, dass
die Personen überhaupt an den Gruppenangeboten oder an weiteren sozialen Aktivit ä-
ten teilnehmen konnten. Zwei der Teilnehmenden nahmen aus gesundheitlichen Grü n-
den nach 3 Monaten nur noch das Einzelcoaching in Anspruch.
Als Ergebnis der Maßnahme haben die Teilnehmenden:
vielfältiges Wissen über eine gesundheitsfördernde Lebensweise erlangt.
eine bewusstere und gesündere Ernährung umgesetzt.
den Konsum von Genussmitteln reduziert.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
62
ihre körperliche Fitness verbessert ( insbesondere durch regelmäßige All tagsbewe-
gung, aber auch durch die (Wieder-)Aufnahme sportlicher Aktivitäten).
ihr Gewicht reduziert (wo medizinisch empfohlen)
sich (bei Bedarf) erfolgreich um die Bewilligung von Reha-Sport bemüht.
Entspannungstechniken erlernt.
ihre Schlafqualität verbessert.
aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erstellt und gelernt, diese zielführend sel b-
ständig zu bearbeiten.
Im Verlauf der Maßnahme wurden 2 Befragungen der Teilnehmenden zu den Dozenten
und zur Kursdurchführung (Räumlichkeiten, Organisation, Nutzen der Maßnahme sowie
Lehrgang insgesamt durchgeführt). In allen Kategorien wurde die Maßnahme im Durch-
schnitt mit „Gut“ bewertet. Aus den Kundenbefragungen gewonnene Erkenntnisse we r-
den in die folgenden Maßnahmendurchgänge implementiert.
Anlage 9: Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region
nehmen am bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits - und Gesun d-
heitsförderung“ teil. Die verstärkte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Kommunen
im Rahmen nachhaltiger Strukturen geschieht im Zuge der Umsetzung des Prävention s-
gesetzes, das am 25.07.2015 in Kraft getreten ist. Es setzt einen besonderen Schwe r-
punkt auf Präventions- und Gesundheitsförderung in Lebenswelten.
Ziel ist es, die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu stärken und damit auch die Cha n-
cen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dazu gilt es, ein Netzwerk
zur Gesundheitsförderung bei arbeitslosen Menschen aufzubauen.
Fester Bestandteil der Beratungs - und Vermittlungsdienstleistungen des Jobcenters soll
es künftig sein, Arbeitslose für die speziell auf sie ausgerichteten Angebote der gesetzl i-
chen Krankenkassen, z. B. zur Stressbewältigung oder zur gesunden Ernährun g und
Bewegung, zu sensibilisieren und zur freiwilligen Teilnahme zu motivieren.
Zu diesem Zweck wurden bereits erste Jobcoaches in einer inhaltlich abgestimmten
Form der motivierenden Gesprächsführung geschult. Ziel dieser motivierenden Gesun d-
heitsgespräche ist es, die Veränderungsbereitschaft und Motivation zu einer gesun d-
heitsorientierten Lebensweise auf der Grundlage der individuellen Ausgangssituation zu
fördern.
In einem nächsten Schritt werden gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Kranke n-
kassen („Team Gesundheit - Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH“) Theme n-
tage durchgeführt, um Erwerbslose für Themen und Angebote der Gesundheitsorienti e-
rung, Prävention und Gesundheitsförderung zu sensibilisieren und darüber zu informi e-
ren.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
63
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2019
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m.
§ 45 SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen
mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Zudem werden individuelle
und zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten a n-
bieten zu können.
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Future Now
Mitarbeit an Projekten ,
sozialpädagogische Beglei-
tung und ergänzende
Sprachförderung
Geflüchtete, Men-
schen mit Migrati-
onsvorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 30
2 First Step
Kompetenzfeststellung,
Kommunikationstraining,
Orientierung im deutschen
Schulwesen, Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt, Praktika
Geflüchtete
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 15
3 MaBiA
Individuelle Beratung und
Begleitung, Kompetenz-
feststellung und Berufs-
wegeplanung
Geflüchtete lfd. Ein-
stieg 6 Monate 30
4 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
zielgruppen-
übergreifend
lfd. Ein-
stieg individuell 600
5
Maßnahme bei einem/
einer Arbeitgeber*/-n
(MAG)
Praktikum bei einem/einer
Arbeitgeber*in zur Anbah-
nung einer Arbeitsaufnah-
me
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 200
6 Eignungsfeststellung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg 1 Tag 72
7 Arbeitsdiagnostik und
Arbeitserprobung
Arbeitsdiagnostik:
Diagnostische Testungen
und Arbeitserprobung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit psychischer
Erkrankung und
Krankheits-
einsichtige
lfd.
Einstieg
4 - 8
Wochen 80
Berufspraktische Wieder-
eingliederung: Stabilisie-
rung, Arbeitserprobung,
betriebliche Praktika, Ver-
mittlung
6 Monate 40
8
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen
mit Hörbehinderung
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Arbeit, Nachbetreuung bei
Arbeitsaufnahme
Rehabilitand/-innen ,
Schwerbehinderte,
hier: Gehörlose und
Menschen mit Hör-
behinderung
lfd. Ein-
stieg individuell 3
9
Jobcoaching für Menschen
mit gesundheitlichen
Einschränkungen und
Menschen mit Behinde-
rung
Berufliche Orientierung,
Vermittlung in Arbeit,
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen mit
gesundheitlichen
Einschränkungen
und Menschen mit
Behinderungen
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 70
10 Aktiv und Fit in den Job
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der
Integration in Arbeit bzw.
der Mitwirkung an anderen
Integrationsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
2. u. 4.
Quartal 6 Monate 30
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
64
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
11 Job-Brücke
Individuelle Betreuung von
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Wohnungslose
lfd.
Einstieg 12 Monate 20
12
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von
Haftentlassenen
Unterstützung von haftbe-
drohten Menschen zur
Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Haftentlassene
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
13
Intensivcoaching
für Langzeit-
leistungsbeziehende
Vermittlungscoaching:
Individuelles Coaching
zur Berufswegplanung,
Bewerbungstraining, Ak-
quise von Praktikums- und
Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier:
Langzeitleistungs-
beziehende
lfd. Ein-
stieg
6 Monate
50
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen
und Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung, Bewer-
bungstraining, Praktika,
Vermittlung
12 Monate
14 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoaching zur
Vermittlung in Arbeit oder
zur Stabilisierung der Ar-
beitsaufnahme)
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 250
15 Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen
Standortbestimmung:
Potenzialanalyse, (frühzei-
tige) Aktivierung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd. Ein-
stieg 4 Monate 200
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung: Entwick-
lung beruflicher Perspekti-
ven, Kontakte zur Arbeits-
welt, Praktika
lfd. Ein-
stieg 4 Monate 150
Stellensuche:
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Arbeit
lfd.
Einstieg
6 Monate
50
Basiskompetenzen
für Arbeit:
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und
Gruppenangebot zur vertie-
fenden Sprach-
standerhebung, Förderung
der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des
Lesens und Schreibens
1. u. 3.
Quartal 4 Monate 60
Einzelcoaching zur Stabili-
sierung der Aufnahme
einer sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit
lfd.
Einstieg 3 Monate 40
16
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der
Hilfeplanrealisierung
Modul 1: Individuelle Akti-
vierung der Teilnehmenden
zur Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegrative
Hilfen, aufsuchende Sozi-
alarbeit, Berufswegplanung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
3 Monate
35
mtl.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
65
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung
der Hilfeplanung
6 - 9
Monate
30
mtl.
17
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
oder Umschulung
in Teil- oder Vollzeit
und Stabilisierung bei
Aufnahme einer Ausbil-
dung/Umschulung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
4.
Quartal;
1. - 2.
Quartal:
Nachbe-
setzung
freier
Plätze
9 Monate
(Vorbe-
reitung)
+
3 Monate
(Stabili-
sierung)
30
bis
40
18
Berufliche Orientierung
Lizenz Ausbildung Sport
(BOLAS)
Kombinierter Spracherwerb
mit Erwerb einer C-
Trainer-Lizenz und
Coaching
Geflüchtete 1. Quartal 10 Monate 18
19
Erweiterte Migrationsbera-
tung zur Aufstockung der
psychosozialen Betreuung
Coaching und Unterstüt-
zung im Bewerbungspro-
zess
Menschen mit Mig-
rations- vorgeschich-
te
lfd. 6 Monate 15
20 Clearingstelle U25 Plus
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter
verloren haben Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
3 - 6 Mona-
te 20
mtl.
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
zur Stabilisierung der Le-
benssituation
6 - 12
Monate
10
mtl.
21
Maßnahme für langzeitar-
beitslose
und von Langzeitarbeitslo-
sigkeit bedrohte Jugendli-
che und junge Erwachse-
ne
Heranführung an den
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater-
und medienpädagogische
Biografiearbeit
Langzeitarbeitslose
bzw. von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendli-
che und junge Er-
wachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
max.
12 Monate
18
mtl.
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer Ausbildung oder
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit
6 Monate 25
22 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche
und berufliche Orientierung,
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
max.
12 Monate 9 Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 24: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2019
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
66
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualif i-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt
erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem drohenden
Fachkräftemangel entgegen.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungs-
verordnung
zielgruppen-
übergreifend individuell 24 Monate 75
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer/-in,
Bürokaufmann/-frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
zielgruppen-
übergreifend individuell 12 - 24
Monate 50
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß Ausbildungsverord-
nung
Rehabilitand/
-innen,
Menschen mit
Schwer-
behinderung
individuell 21 Monate 5
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE,
kaufmännische und tech-
nisch-gewerbliche Qualifikati-
onen
zielgruppen-
übergreifend individuell individuell 200
5 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfächer
der Berufsschule)
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Umschü-
ler*innen
individuell individuell 25
6 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung
Jugendliche
und junge Er-
wachsene inkl.
Erziehende
(bis 25 Jahre)
3. Quartal 12 Monate 18
7
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses,
EDV-Training, Praktika,
Bewerbungstraining, Vermitt-
lung in Ausbildung oder
Arbeit
zielgruppen-
übergreifend,
insbesondere
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
3. Quartal 12 Monate 36
8
Berufspraktische Weiter-
bildung für Migrantinnen
und Migranten
Berufliche Perspektivenent-
wicklung und aktive Sprach-
förderung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit Migrations-
vorgeschichte
3.
Quartal 4 Monate 15
9 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven,
praktische Erprobung in den
Bereichen Floristik, Hauswirt-
schaft/Verkauf, Projektwoche
Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche und
junge Erwachse-
ne
(bis 25 Jahre),
hier: junge
Frauen
lfd. Einstieg max.
12 Monate 8
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2 Tagen
pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 25: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2019
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
67
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Zukunft sichern -
Ausbildung 2019 **
Bewerbungstraining, indivi-
duelle Qualifizierung (z.B.
EDV, Business-English,
Gabelstaplerschein) zur
Erhöhung der Chancen der
Vermittlung in eine betrieb-
liche Ausbildung, Praktika
zu individuell festgelegten
Zeitpunkten
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit Schulabschluss
und gefestigtem
Ausbildungs-
wunsch,
hier: Bewerber/
innen um einen
betrieblichen Aus-
bildungsplatz
1. Quartal
6 - 8
Monate
24
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer betrieblichen
Ausbildung
3 Monate
15
2 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in
einem staatlich anerkann-
ten Ausbildungsberuf mit
Option auf Übernahme in
ein Ausbildungsverhältnis
nach Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs-
perspektiven,
die nach dem
30.09.2017 keinen
Ausbildungsplatz
gefunden haben
3. oder
4. Quartal
mind. 6
bis
max. 12
Monate
35
Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro
Woche notwendig); Gewäh-
rung von abH möglich
3
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem
Kooperationsbetrieb,
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
3. Quartal individuell
18
4
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne
Migrations-
vorgeschichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
lfd.
Einstieg individuell
135
Ergänzungsmodul
Sprachförderung
junge geflüchtete
Menschen 100
VZ = Vollzeit ** Freie Förderung (gemäß § 16 f SGB II)
TZ = Teilzeit *** § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016
Abbildung 26: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2019
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
68
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und
ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am A r-
beitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wi e-
der)herzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden
zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der/des
Teilnehmenden unter Be-
rücksichtigung ihrer/ seiner
Persönlichkeit, Abbau von
Ängsten, psychologische
Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/ Rehabi-
litand/-innen, hier:
Menschen mit psy-
chischen und/oder
sozialen Problemen
individuell 3 Monate 7
2
Arbeitserprobung im
Berufsförderungswerk
(BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der/des
Teilnehmenden im Hinblick
auf eine angestrebte Um-
schulung, Qualifizierung
oder Integration in den
Arbeitsmarkt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell 2 - 6
Wochen 7
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwach-
senen mit psychischer
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung
Rehabilitand*innen/
Schwerbehinderte,
hier: Jugendliche und
junge Erwachsene
(unter 25 Jahre) mit
einer psychischen
Erkrankung ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
individuell
bis zu
12 Mona-
te
5
4
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW)
für Rehabilitand/-en
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/ Rehabi-
litand*innen
individuell 12 - 24
Monate 7
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen
mit (Schwer-)Behinderung,
und ihnen gleichgestellter
Menschen an Arbeitgeber,
sofern die Teilhabe am
Arbeitsleben verbessert
wird oder vollständig und
dauerhaft zu erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/ Rehabi-
litand*innen
individuell 3 Monate 25
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-
behinderung einen Einglie-
derungszuschuss bis zu
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts
(jährliche Minderung um
10%, mind. 30%) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell bis zu
2 Jahre 5
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen
mit Schwerbehinderung
einen Eingliederungszu-
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell
bis zu
5 Jahre,
bei über
55-
Jährigen
25
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
69
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
schuss bis zu 70% des zu
berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (nach Ablauf
von 24 Monaten mit jährli-
cher Minderung um 10%,
jedoch mind. 30%) erhalten
bis zu
8 Jahre
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 27: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen - Planung 2019
Quelle: Eigene Aufstellung
Maßnahmen für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder
einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte
Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswill igen
und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt
sind 2019 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Coaching von
Selbstständigen
Bestandsanalyse:
Klärung der persönlichen
und finanziellen Situation,
Motivation und fachlichen
Kenntnisse; Analyse der
Marktchancen; etc.
Selbstständige lfd.
Einstieg
8 Std.
~ 1 Monat
36
Optimierungscoaching zur
Verringerung/Beendigung
der Hilfebedürftigkeit:
Beurteilung der Gewinner-
zielungschancen, Aufzei-
gen geeigneter Sanie-
rungsmaßnahmen, Not-
wendigkeit etwaiger Be-
triebsausgaben für Investi-
tionen, etc.
32 Std.
~ 3 Monate
12
2 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der Hilfe-
bedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell max.
24 Monate 12
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die
für die Aufnahme oder
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberufli-
chen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwendig
und angemessen sind
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell --- 8
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 28: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
70
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrat i-
onschancen
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur
Eingliederung in Arbeit genutzt werden (vgl. Abbildung 29).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung oder
Aufnahme einer sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigung
(z.B. Übernahme von Bewer-
bungskosten und Übernahme
von Fahrtkosten zu Vorstel-
lungsgesprächen)
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten
Arbeitsmarkt durch zusätzliche,
im öffentlichen Interesse lie-
gende, wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12
Monate 250
3
Tagelöhner
( Freie Förderung
gem. §16 f SGB II)
Sporadische Ausübung prakti-
scher Tätigkeiten (z. B. Pflege
von Parks und Grünflächen),
Tages- und Selbststruktur
zielgruppen-
übergreifend individuell
max. 66
Std. je
Monat
7
mtl.
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermittlung
wegen in ihrer Person liegender
Gründe erschwert ist, einen
Zuschuss bis zu 50% des zu
berücksichtigenden Arbeitsent-
gelts zum Ausgleich einer
Minderleistung erhalten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne Men-
schen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen/
Individuell max.
12 Monate 85
5 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als Lohn-
kostenzuschuss bei Aufnahme
einer mind. 6-monatigen sozial-
versicherungspflichtigen Be-
schäftigung zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit erbracht
werden
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
individuell 3 Monate 75
6 Förderung von
Arbeitsverhältnissen
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung
von zugewiesenen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose mit
schweren Vermitt-
lungshemmnissen
individuell
max.
24 Monate
innerhalb
eines Zeit-
raums von
5 Jahren
25
7 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung
von zugewiesenen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten
Langleistungsbe-
ziehende ohne
Beschäftigungsper-
spektiven
Individuell max. 5
Jahre 118
8 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die
Besetzung eines sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeitsplat-
zes im Rahmen einer Probebe-
schäftigung mit einem/einer
Langzeitarbeitslosen oder
einem/ einer Jugendli-
chen/jungen Erwachsenen mit
schweren Vermittlungshemm-
nissen an Arbeitgeber
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose sowie
Jugendliche und
junge Erwachsene
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen
individuell max.
3 Monate 50
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 29: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationscha n-
cen - Planung 2019
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019
71
Förderangebote Dritter
Sprachförderung
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deu t-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit
100 Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Re chtsord-
nung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit A l-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Mün s-
ter sind derzeit 7 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit Mi grati-
onsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthaltG wird vom Bu n-
desamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allg e-
meinsprachlichen Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen M o-
dulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen (u. a. So n-
dermodule unter dem Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule
Handel und Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akad e-
mischen Heilberufen).
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, of t-
mals niederschwellig angese tzte Sprachkurse angeboten, z. T. mit paralleler Kinderb e-
treuung für Mütter mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die auch von den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster genutzt werden
können (z. B. Berufsvor bereitende Bildungsmaßnahmen sowie insbesondere Maßna h-
men für Rehabilitand/-innen).
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludgeriplatz 4
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0903/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37