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2023/0057

Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)

Magistratsvorlage 13.02.2023

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2023/0057

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4903 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 30 
III 61 BA 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0057 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
91 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / 
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens 
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - 
und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee  -
nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches 
Landesplanungsgesetz (HLPG)  
 
Vorlage vom: 13.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem An trag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan 
Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  gemäß § 8 Abs. 2 HLPG zu.

- 3 - 
 
Anlagen: Antragsentwurf zur Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z3.4.4. -1 eines im 
RPS/ RegFNP 2010 ausgewiesenen "Siedlungsbeschränkungsgebietes"  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.02.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14. Februar 2023  
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt einen Antrag auf Zulassung einer 
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  gemäß § 
8 Abs. 2 HLPG zu stellen.  
 
Konkreter Anlass für den Antrag sind die Planungen für eine städtebauliche Weiterentwicklung 
einer derzeit untergenutzten Fläche auf dem Grundstück eines bestehenden Pflegeheims. Das 
betreffende Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils 
Arheilgen. Es wird beabsichtigt, diesen Bereich neu zu ordnen und zu entwickeln. Der 
Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen  A45 –Seniorenwohnen Im Fiedlersee 
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich des der ebenfa lls 
durchzuführenden 17. Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,85 ha.  
 
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist das 
Plangebiet als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen, was jedoch nicht der 
tatsächlichen Flächennutzung entspricht. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans A 2.2 
„Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 befindet sich dort das bestehende Pflegeheim. 
Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im 
Fiedlersee – wird den Bebauungsplan A 2.2 in Teilen ersetzen. 
Das Plangebiet liegt knapp innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens 
Frankfurt/Main. Im Fall einer nachhaltigen und flächenschonenden Raumentwicklung an 
bestehenden Standorten sind dafür jedoch auch Ausnahmen vorgesehen. 
Zudem liegt das betreffende Plangebiet unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze 
von 5ha und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt mit dem Aufstellungsbeschluss des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 17. Flächennutzungsplanänderung vom 
14.12.2021 die Realisierung dieses bedarfsorientierten und nachhaltigen Projektes, welches 
für die weitere Entwicklung des Standortes von hoher Bedeutung ist. Durch die Einleitung des 
Zielabweichungsverfahrens soll das Vorhaben mit den Zielen der Regionalplanung in Einklang 
gebracht werden. 
 
Der Entwurf für den geplanten Abweichungsantrag ist dieser Magistratsvorlage als Anlage 
beigefügt. Der Inhalt wurde mit dem Dezernat Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, 
Bauwesen im Regierungspräsidium Darmstadt im Vorfeld abgestimmt. Zudem wird dazu ein 
Beschluss der politischen Gremien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigt, was mit 
dieser Vorlage erreicht werden soll. Danach wird der Abweichungsantrag offiziell beim 
Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. 
 
Die entsprechende Bauleitplanung, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im 
Fiedlersee – und der Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee 
wird im Rahmen eines Parallelverfahrens erstellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu 
entnehmen. 
 
 
Darmstadt, den 14.02.2023 
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Michael Kolmer 
Oberbürgermeister     Stadtrat

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11515 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.02. 2023 
Der Magistrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regio-
nalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungs-
plan – RPS / RegFNP – 
 
nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 
 
Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ 
 
_________________________________________ 
 
 
Antragsteller: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Im Carree 1 
64283 Darmstadt 
Bearbeitung  Büro Stadt.Quartier 
Mosbacher Straße 20 
65187 Wiesbaden 
Vorhabenträger Hemsö Germany Invest 10 GmbH 
Richard-Strauss-Straße 82 C  
81679 München.

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 2 von 8 
Inhaltsübersicht       Seite 
1 Antrag 3 
2 Geltungsbereich der Änderung 3 
3 Vorhabenbeschreibung 3 
4 Antragsgegenstand 5 
5 Umweltauswirkungen des Vorhabens 7 
6 Fazit 7

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 3 von 8 
1 Antrag 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beantragt die Zulassung einer Abweichung 
von dem Ziel Z3.4.4.-1 eines im RPS / RegFNP – 2010 ausgewiesenen „Siedlungs-
beschränkungsgebiets“.  
 
 
 
2 Geltungsbereich der Änderung  
Das Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils Arheil-
gen. Der Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ umfasst eine Fläche von ca. 1,5 
ha und wird wie folgt begrenzt: 
▪ im Westen und Norden durch die Straße Im Fiedlersee 
▪ im Osten durch eine Baumreihe und einen Ballspielplatz 
▪ im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche  
 
 
Luftbild Darmstadt Arheilgen, 
© Stadt.Quartier, basierend auf: Orthofoto Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und 
Geoinformation 
 
Das Plangebiet umfasst somit lediglich das Grundstück des Seniorenwohnheims Fied-
lersee (Flur 18, Flurstück Nr. 232/2).  
 
 
 
3 Vorhabenbeschreibung  
Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Senioren 
sollen auf dem weitläufigen Grundstück der bestehenden Seniorenresidenz Fiedlersee 
in Darmstadt-Arheilgen 34 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen sowie eine Tagespfle-

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 4 von 8 
geinrichtung entstehen. Die Einrichtungen befinden sich zwar in der Nähe des Senio-
renheimes, werden aber sowohl betrieblich als auch räumlich hiervon getrennt. Zusam-
men mit dem Deutschen Roten Kreuz, das bereits das Seniorenheim betreibt, soll hier 
ein vielfältiges Angebot für Senioren entstehen.  
 
Die Tagespflegeinrichtung bietet Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, 
Unterstützung während der Berufstätigkeit oder zum Beispiel im Urlaub an. Hier kön-
nen die Seniorinnen und Senioren kurzzeitig betreut und gepflegt werden. Das Ange-
bot „Betreutes Wohnen“ bietet Seniorinnen und Senioren barrierefreie, gut angeschlos-
sene Wohnungen unterschiedlicher Größe, die mit schöner Aussicht mitten im Grünen 
liegen. Es ermöglicht somit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Je 
nach Bedarf können hier Sozialleistungen zugebucht werden, wie Mahlzeiten, Reini-
gung der Wohnung, Wäscheservice, Hausmeisterservice und ambulante Pflege. Es 
können auch die Kultur- und Freizeitangebote des bestehenden Seniorenzentrums 
Fiedlersee auf Wunsch mitgenutzt werden. Sollte krankheitsbedingt eine dauerhafte 
Pflege notwendig sein, haben die Mieter und Mieterinnen die Möglichkeit einen Platz 
im Seniorenzentrum Fiedlersee zu erhalten. Alle Wohnungen werden mit einem Haus-
notruf ausgestattet. Die gesamte Anlage schafft ein vielfältiges Angebot für Seniorin-
nen und Senioren aller Altersgruppen und bietet mit den vorhandenen Gärten und den 
angrenzenden Grün- und Freiflächen eine altengerechte Umgebung. Durch die Bünde-
lung der Angebote an einem Ort bietet sich ihnen zudem eine flexible und vielfältige 
Gestaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten. 
 
 
Bebauungskonzept „Im Fiedlersee“ 
© Bielak Architekten + Bauingenieure, Hohenstein, Februar 2023, ohne festen Maßstab

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 5 von 8 
4 Antragsgegenstand  
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Siedlungsbeschränkungsgebiets des 
Flughafens Frankfurt/Main. Diese Festlegung dient dem vorbeugenden Schutz vor 
Fluglärm in der Umgebung des Frankfurter Flughafens sowie des Verkehrslandeplatz-
tes Egelsbach, in dem aus Vorsorge eine Bebauung im Sinne einer Besiedlung zu 
Wohnzwecken nicht stattfinden soll. 
 
 
Ausschnitt aus dem RPS / RegFNP – 2010 mit Standortverortung „Im Fiedlersee“;  
© Stadt.Quartier, basierend auf: Regierungspräsidium Darmstadt, ohne festen Maßstab 
 
Die geplante Realisierung widerspricht aufgrund der Darstellung des Gebiets als „Sied-
lungsbeschränkungsgebiet“ im RPS / RegFNP – 2010 formal dem Ziel:  
Z3.4.4.-1  „Bei der Bauleitplanung in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main 
und des Verkehrslandeplatzes Frankfurt-Egelsbach sind die in der Karte 
dargestellten „Siedlungsbeschränkungsgebiete“ zu beachten. In diesen 
Gebieten ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im 
Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Bauflächen in geltenden Be-
bauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städ-
tebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen bleiben von dieser Regelung 
unberührt.“ 
 
Gleichwohl sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung, um den Flächenver-
brauch generell zu verringern und um städtebaulich erwünschte Neuordnungen zu er-
möglichen, Ausnahmen vorgesehen. Bei dem zu einem großen Teil bereits bebauten 
Standort leistet das Vorhaben einen wertvollen Beitrag zur Wiedernutzbarmachung von

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 6 von 8 
Flächen, da die bereits in Anspruch genommene Fläche weiterentwickelt wird. Somit 
wird dem übergeordneten raumordnerischen und bauleitplanerischen Grundsatz, die 
Flächeninanspruchnahme von Freiraum zu begrenzen, beziehungsweise mit Grund 
und Boden sparsam umzugehen, in angemessener Form Genüge getragen.  
Die in der nachfolgenden Abbildung dargestellte Umgrenzung der Siedlungsbeschrän-
kungsgebiete eröffnet an vielen Stellen für die berührten Städte und Gemeinden zu-
mindest theoretisch neue Spielräume in einer sogenannten Umhüllung, also des Rau-
mes zwischen alter (rot) und neuer Abgrenzung (blau). Die neue Lärmkontur aus der 
3. LEP-Änderung ist in den neuen Regionalplan zu übernehmen. Dadurch ergeben 
sich möglicherweise weitere Wohnbauflächenpotenziale.  
Insgesamt maßgebend für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ist die 
Festlegung der LEP-Änderung zur Erweiterung des Flughafens, da sich die Siedlungs-
beschränkungsgebiete auf den zu erwartenden Endausbauzustand eines Flughafens 
beziehen.  
Vor dem Hintergrund der Restriktion des Fluglärmschutzgesetzes ist jedoch zu prüfen, 
ob diese Potenziale tatsächlich in den Plan aufgenommen werden können. In der 
Übergangsphase bis zur Umsetzung der neuen Abgrenzung im RPS/RegFNP – 2010 
kann laut Evaluierungsbericht für die Neuaufstellung1 eine Zielabweichung für Flächen 
in der Umhüllenden in Betracht kommen.  
 
 
Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Frankfurt, 
© Stadt.Quartier, basierend auf: Landesplanung Hessen 
 
1  Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans  
 (RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010, Darmstadt, 18.03.2019 (Az. III 31.1 – 93 
b 10/01)

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 7 von 8 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher, eine derzeit untergenutzte Flä-
che auf dem Grundstück des Seniorenzentrums Fiedlersee neu zu ordnen und zu ent-
wickeln. Der entsprechende Bebauungsplan sowie die damit einhergehende Flächen-
nutzungsplanänderung werden im Parallelverfahren erstellt.  
In Bezug auf die Inanspruchnahme von Flächen wird darauf hingewiesen, dass das 
Plangebiet zwar als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Diese 
Ausweisung entspricht jedoch schon seit vielen Jahren nicht mehr der tatsächlichen 
Flächennutzung. Vielmehr ist der Standort seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans 
„Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 und dem Bau der Anlage von der Pfle-
geheimnutzung überprägt. Insofern ist der Entfall von Flächen in der vorgenannten Flä-
chenkategorie zwar aus raumordnerischer Sicht gegeben; die Änderung der Flächen-
nutzung liegt jedoch schon lange zurück und wird nicht ursächlich durch die diesem 
Zielabweichungsantrag zugrundeliegende Planung ausgelöst. 
Gemäß dem Ziel Z3.4.1-5 des RPS / RegFNP – 2010 dürfen in allen Ortsteilen kleinere 
Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha am Rande der Ortslage zu Lasten 
der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ in Anspruch genommen werden, sofern 
keine „Vorranggebiete Siedlung, Planung“ ausgewiesen sind. Der ca. 1,5 ha große 
Planänderungsbereich liegt unterhalb dieser regionalplanerischen Darstellungsgrenze 
und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar.  
 
 
 
5 Umweltauswirkungen des Vorhabens  
Der baulichen Nutzbarmachung eines derzeit noch unbebauten Teilareals auf dem 
Grundstück des bestehenden Seniorenzentrums Fiedlersee für eine Tagespflegeein-
richtung und drei Gebäuden für betreutes Wohnen stehen aufgrund der naturräumli-
chen Gegebenheiten und der Darstellung im RPS / RegFNP – 2010 grundsätzlich 
keine relevanten Umweltbelange entgegen. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen 
zur Vermeidung und Minderung oder zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Land-
schaft werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.  
 
 
 
6 Fazit 
Die Auswirkungen auf die Umwelt werden in den Gutachten im Rahmen der Bauleitpla-
nung untersucht. Die entsprechenden Maßnahmenempfehlungen werden im Rahmen 
der weiteren planerischen Konkretisierung der Verfahren nach dem BauGB in die Än-
derung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans einbezo-
gen. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden das mögliche negative Um-
weltauswirkungen auf der Ebene des Bebauungsplans erkannt und vermieden, 
ausgeglichen oder zumindest auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden können.

Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“  - Kurzfassung -  
Stand: 01.02.2023 Seite 8 von 8 
Da der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 eine solche Erweiterung 
nicht vorsieht, wird der Bebauungsplan neu aufgestellt. Mit der Arrondierung leistet die 
Stadt Darmstadt einen wertvollen Beitrag den bereits weitgehend bebauten, jedoch un-
tergenutzten Standort Im Fiedlersee zukunftsgerichtet als Pflegeheim zu etablieren und 
zu entwickeln. Ein weiteres Ziel der Erweiterung ist die Sicherung der wirtschaftlichen 
Grundlage des Pflegeheims und folglich der Sicherung des Standorts. 
Aus den oben genannten Gründen ist eine Abweichung von den Zielen des RPS / Reg-
FNP – 2010 gerechtfertigt. Die Stadt Darmstadt beantragt daher, der Abweichung zu-
zustimmen, da raumordnerische Auswirkungen nicht zu befürchten und die städtebauli-
chen Effekte insgesamt positiv zu bewerten sind. 
 
 
Darmstadt, den 01.02.2023

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596 Zeichen

Punkt 7: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / 
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens 
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee 
- und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im 
Fiedlersee  -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 
 (V-Nr. 2023/0057) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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511 Zeichen

Punkt 22: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / 
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens 
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee 
- und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im 
Fiedlersee  -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 
 (V-Nr. 2023/0057) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD

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630 Zeichen

Punkt 4: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / 
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens 
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee 
- und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im 
Fiedlersee  -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 
 (V-Nr. 2023/0057) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

2023/0057

4821 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0057 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / 
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens 
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - 
und zum Vorhabenbezogene n Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee  -
nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches 
Landesplanungsgesetz (HLPG)  
 
Vorlage vom: 13.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem An trag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan 
Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  gemäß § 8 Abs. 2 HLPG zu. 
 
 
 
Anlagen: Antragsentwurf zur Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z3.4.4. -1 eines im 
RPS/ RegFNP 2010 ausgewiesenen "Siedlungsbeschränkungsgebietes"

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14. Februar 2023  
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt einen Antrag auf Zulassung einer 
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 gemäß § 
8 Abs. 2 HLPG zu stellen.  
 
Konkreter Anlass für den Antrag sind die Planungen für eine städtebauliche Weiterentwicklung 
einer derzeit untergenutzten Fläche auf dem Grundstück eines bestehenden Pflegeheims. Das 
betreffende Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils 
Arheilgen. Es wird beabsichtigt, diesen Bereich neu zu ordnen und zu entwickeln. Der 
Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen  A45 –Seniorenwohnen Im Fiedlersee 
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich des der ebenfalls 
durchzuführenden 17. Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,85 ha.  
 
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist das 
Plangebiet als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen, was jedoch nicht der 
tatsächlichen Flächennutzung entspricht. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans A 2.2 
„Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 befindet sich dort das bestehende Pflegeheim. 
Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im 
Fiedlersee – wird den Bebauungsplan A 2.2 in Teilen ersetzen. 
Das Plangebiet liegt knapp innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens 
Frankfurt/Main. Im Fall einer nachhaltigen und flächenschonenden Raumentwicklung an 
bestehenden Standorten sind dafür jedoch auch Ausnahmen vorgesehen. 
Zudem liegt das betreffende Plangebiet unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze 
von 5ha und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt mit dem Aufstellungsbeschluss des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 17. Flächennutzungsplanänderung vom 
14.12.2021 die Realisierung dieses bedarfsorientierten und nachhaltigen Projektes, welches 
für die weitere Entwicklung des Standortes von hoher Bedeutung ist. Durch die Einleitung des 
Zielabweichungsverfahrens soll das Vorhaben mit den Zielen der Regionalplanung in Einklang 
gebracht werden. 
 
Der Entwurf für den geplanten Abweichungsantrag ist dieser Magistratsvorlage als Anlage 
beigefügt. Der Inhalt wurde mit dem Dezernat Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, 
Bauwesen im Regierungspräsidium Darmstadt im Vorfeld abgestimmt. Zudem wird dazu ein 
Beschluss der politischen Gremien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigt, was mit 
dieser Vorlage erreicht werden soll. Danach wird der Abweichungsantrag offiziell beim 
Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. 
 
Die entsprechende Bauleitplanung, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im 
Fiedlersee – und der Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee 
wird im Rahmen eines Parallelverfahrens erstellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu 
entnehmen. 
 
 
Darmstadt, den 14.02.2023 
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Michael Kolmer 
Oberbürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

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TOP 91
TOP 4
TOP 22
TOP 7

Orte (2)

  • Im Fiedlersee
  • Im Carree 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0057
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.02.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00