2023/0057
Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 30
III 61 BA
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0057
Magistratsbeschluss -Nr.
91
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 /
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee -
und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -
nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches
Landesplanungsgesetz (HLPG)
Vorlage vom: 13.02.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem An trag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan
Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 gemäß § 8 Abs. 2 HLPG zu.
- 3 -
Anlagen: Antragsentwurf zur Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z3.4.4. -1 eines im
RPS/ RegFNP 2010 ausgewiesenen "Siedlungsbeschränkungsgebietes"
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.02.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. Februar 2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt einen Antrag auf Zulassung einer
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 gemäß §
8 Abs. 2 HLPG zu stellen.
Konkreter Anlass für den Antrag sind die Planungen für eine städtebauliche Weiterentwicklung
einer derzeit untergenutzten Fläche auf dem Grundstück eines bestehenden Pflegeheims. Das
betreffende Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils
Arheilgen. Es wird beabsichtigt, diesen Bereich neu zu ordnen und zu entwickeln. Der
Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen A45 –Seniorenwohnen Im Fiedlersee
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich des der ebenfa lls
durchzuführenden 17. Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,85 ha.
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist das
Plangebiet als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen, was jedoch nicht der
tatsächlichen Flächennutzung entspricht. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans A 2.2
„Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 befindet sich dort das bestehende Pflegeheim.
Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im
Fiedlersee – wird den Bebauungsplan A 2.2 in Teilen ersetzen.
Das Plangebiet liegt knapp innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens
Frankfurt/Main. Im Fall einer nachhaltigen und flächenschonenden Raumentwicklung an
bestehenden Standorten sind dafür jedoch auch Ausnahmen vorgesehen.
Zudem liegt das betreffende Plangebiet unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze
von 5ha und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt mit dem Aufstellungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 17. Flächennutzungsplanänderung vom
14.12.2021 die Realisierung dieses bedarfsorientierten und nachhaltigen Projektes, welches
für die weitere Entwicklung des Standortes von hoher Bedeutung ist. Durch die Einleitung des
Zielabweichungsverfahrens soll das Vorhaben mit den Zielen der Regionalplanung in Einklang
gebracht werden.
Der Entwurf für den geplanten Abweichungsantrag ist dieser Magistratsvorlage als Anlage
beigefügt. Der Inhalt wurde mit dem Dezernat Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung,
Bauwesen im Regierungspräsidium Darmstadt im Vorfeld abgestimmt. Zudem wird dazu ein
Beschluss der politischen Gremien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigt, was mit
dieser Vorlage erreicht werden soll. Danach wird der Abweichungsantrag offiziell beim
Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.
Die entsprechende Bauleitplanung, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im
Fiedlersee – und der Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee
wird im Rahmen eines Parallelverfahrens erstellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu
entnehmen.
Darmstadt, den 14.02.2023
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.02. 2023 Der Magistrat Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regio- nalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungs- plan – RPS / RegFNP – nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ _________________________________________ Antragsteller: Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Im Carree 1 64283 Darmstadt Bearbeitung Büro Stadt.Quartier Mosbacher Straße 20 65187 Wiesbaden Vorhabenträger Hemsö Germany Invest 10 GmbH Richard-Strauss-Straße 82 C 81679 München. Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 2 von 8 Inhaltsübersicht Seite 1 Antrag 3 2 Geltungsbereich der Änderung 3 3 Vorhabenbeschreibung 3 4 Antragsgegenstand 5 5 Umweltauswirkungen des Vorhabens 7 6 Fazit 7 Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 3 von 8 1 Antrag Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beantragt die Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z3.4.4.-1 eines im RPS / RegFNP – 2010 ausgewiesenen „Siedlungs- beschränkungsgebiets“. 2 Geltungsbereich der Änderung Das Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils Arheil- gen. Der Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Be- bauungsplans A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha und wird wie folgt begrenzt: ▪ im Westen und Norden durch die Straße Im Fiedlersee ▪ im Osten durch eine Baumreihe und einen Ballspielplatz ▪ im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche Luftbild Darmstadt Arheilgen, © Stadt.Quartier, basierend auf: Orthofoto Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Das Plangebiet umfasst somit lediglich das Grundstück des Seniorenwohnheims Fied- lersee (Flur 18, Flurstück Nr. 232/2). 3 Vorhabenbeschreibung Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Senioren sollen auf dem weitläufigen Grundstück der bestehenden Seniorenresidenz Fiedlersee in Darmstadt-Arheilgen 34 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen sowie eine Tagespfle- Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 4 von 8 geinrichtung entstehen. Die Einrichtungen befinden sich zwar in der Nähe des Senio- renheimes, werden aber sowohl betrieblich als auch räumlich hiervon getrennt. Zusam- men mit dem Deutschen Roten Kreuz, das bereits das Seniorenheim betreibt, soll hier ein vielfältiges Angebot für Senioren entstehen. Die Tagespflegeinrichtung bietet Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, Unterstützung während der Berufstätigkeit oder zum Beispiel im Urlaub an. Hier kön- nen die Seniorinnen und Senioren kurzzeitig betreut und gepflegt werden. Das Ange- bot „Betreutes Wohnen“ bietet Seniorinnen und Senioren barrierefreie, gut angeschlos- sene Wohnungen unterschiedlicher Größe, die mit schöner Aussicht mitten im Grünen liegen. Es ermöglicht somit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Je nach Bedarf können hier Sozialleistungen zugebucht werden, wie Mahlzeiten, Reini- gung der Wohnung, Wäscheservice, Hausmeisterservice und ambulante Pflege. Es können auch die Kultur- und Freizeitangebote des bestehenden Seniorenzentrums Fiedlersee auf Wunsch mitgenutzt werden. Sollte krankheitsbedingt eine dauerhafte Pflege notwendig sein, haben die Mieter und Mieterinnen die Möglichkeit einen Platz im Seniorenzentrum Fiedlersee zu erhalten. Alle Wohnungen werden mit einem Haus- notruf ausgestattet. Die gesamte Anlage schafft ein vielfältiges Angebot für Seniorin- nen und Senioren aller Altersgruppen und bietet mit den vorhandenen Gärten und den angrenzenden Grün- und Freiflächen eine altengerechte Umgebung. Durch die Bünde- lung der Angebote an einem Ort bietet sich ihnen zudem eine flexible und vielfältige Gestaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Bebauungskonzept „Im Fiedlersee“ © Bielak Architekten + Bauingenieure, Hohenstein, Februar 2023, ohne festen Maßstab Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 5 von 8 4 Antragsgegenstand Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Siedlungsbeschränkungsgebiets des Flughafens Frankfurt/Main. Diese Festlegung dient dem vorbeugenden Schutz vor Fluglärm in der Umgebung des Frankfurter Flughafens sowie des Verkehrslandeplatz- tes Egelsbach, in dem aus Vorsorge eine Bebauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken nicht stattfinden soll. Ausschnitt aus dem RPS / RegFNP – 2010 mit Standortverortung „Im Fiedlersee“; © Stadt.Quartier, basierend auf: Regierungspräsidium Darmstadt, ohne festen Maßstab Die geplante Realisierung widerspricht aufgrund der Darstellung des Gebiets als „Sied- lungsbeschränkungsgebiet“ im RPS / RegFNP – 2010 formal dem Ziel: Z3.4.4.-1 „Bei der Bauleitplanung in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main und des Verkehrslandeplatzes Frankfurt-Egelsbach sind die in der Karte dargestellten „Siedlungsbeschränkungsgebiete“ zu beachten. In diesen Gebieten ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Bauflächen in geltenden Be- bauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städ- tebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen bleiben von dieser Regelung unberührt.“ Gleichwohl sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung, um den Flächenver- brauch generell zu verringern und um städtebaulich erwünschte Neuordnungen zu er- möglichen, Ausnahmen vorgesehen. Bei dem zu einem großen Teil bereits bebauten Standort leistet das Vorhaben einen wertvollen Beitrag zur Wiedernutzbarmachung von Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 6 von 8 Flächen, da die bereits in Anspruch genommene Fläche weiterentwickelt wird. Somit wird dem übergeordneten raumordnerischen und bauleitplanerischen Grundsatz, die Flächeninanspruchnahme von Freiraum zu begrenzen, beziehungsweise mit Grund und Boden sparsam umzugehen, in angemessener Form Genüge getragen. Die in der nachfolgenden Abbildung dargestellte Umgrenzung der Siedlungsbeschrän- kungsgebiete eröffnet an vielen Stellen für die berührten Städte und Gemeinden zu- mindest theoretisch neue Spielräume in einer sogenannten Umhüllung, also des Rau- mes zwischen alter (rot) und neuer Abgrenzung (blau). Die neue Lärmkontur aus der 3. LEP-Änderung ist in den neuen Regionalplan zu übernehmen. Dadurch ergeben sich möglicherweise weitere Wohnbauflächenpotenziale. Insgesamt maßgebend für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ist die Festlegung der LEP-Änderung zur Erweiterung des Flughafens, da sich die Siedlungs- beschränkungsgebiete auf den zu erwartenden Endausbauzustand eines Flughafens beziehen. Vor dem Hintergrund der Restriktion des Fluglärmschutzgesetzes ist jedoch zu prüfen, ob diese Potenziale tatsächlich in den Plan aufgenommen werden können. In der Übergangsphase bis zur Umsetzung der neuen Abgrenzung im RPS/RegFNP – 2010 kann laut Evaluierungsbericht für die Neuaufstellung1 eine Zielabweichung für Flächen in der Umhüllenden in Betracht kommen. Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Frankfurt, © Stadt.Quartier, basierend auf: Landesplanung Hessen 1 Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010, Darmstadt, 18.03.2019 (Az. III 31.1 – 93 b 10/01) Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 7 von 8 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher, eine derzeit untergenutzte Flä- che auf dem Grundstück des Seniorenzentrums Fiedlersee neu zu ordnen und zu ent- wickeln. Der entsprechende Bebauungsplan sowie die damit einhergehende Flächen- nutzungsplanänderung werden im Parallelverfahren erstellt. In Bezug auf die Inanspruchnahme von Flächen wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet zwar als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Diese Ausweisung entspricht jedoch schon seit vielen Jahren nicht mehr der tatsächlichen Flächennutzung. Vielmehr ist der Standort seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans „Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 und dem Bau der Anlage von der Pfle- geheimnutzung überprägt. Insofern ist der Entfall von Flächen in der vorgenannten Flä- chenkategorie zwar aus raumordnerischer Sicht gegeben; die Änderung der Flächen- nutzung liegt jedoch schon lange zurück und wird nicht ursächlich durch die diesem Zielabweichungsantrag zugrundeliegende Planung ausgelöst. Gemäß dem Ziel Z3.4.1-5 des RPS / RegFNP – 2010 dürfen in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha am Rande der Ortslage zu Lasten der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ in Anspruch genommen werden, sofern keine „Vorranggebiete Siedlung, Planung“ ausgewiesen sind. Der ca. 1,5 ha große Planänderungsbereich liegt unterhalb dieser regionalplanerischen Darstellungsgrenze und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar. 5 Umweltauswirkungen des Vorhabens Der baulichen Nutzbarmachung eines derzeit noch unbebauten Teilareals auf dem Grundstück des bestehenden Seniorenzentrums Fiedlersee für eine Tagespflegeein- richtung und drei Gebäuden für betreutes Wohnen stehen aufgrund der naturräumli- chen Gegebenheiten und der Darstellung im RPS / RegFNP – 2010 grundsätzlich keine relevanten Umweltbelange entgegen. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung oder zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Land- schaft werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 6 Fazit Die Auswirkungen auf die Umwelt werden in den Gutachten im Rahmen der Bauleitpla- nung untersucht. Die entsprechenden Maßnahmenempfehlungen werden im Rahmen der weiteren planerischen Konkretisierung der Verfahren nach dem BauGB in die Än- derung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans einbezo- gen. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden das mögliche negative Um- weltauswirkungen auf der Ebene des Bebauungsplans erkannt und vermieden, ausgeglichen oder zumindest auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden können. Zielabweichungsverfahren Darmstadt-Arheilgen, Plangebiet „Im Fiedlersee“ - Kurzfassung - Stand: 01.02.2023 Seite 8 von 8 Da der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 eine solche Erweiterung nicht vorsieht, wird der Bebauungsplan neu aufgestellt. Mit der Arrondierung leistet die Stadt Darmstadt einen wertvollen Beitrag den bereits weitgehend bebauten, jedoch un- tergenutzten Standort Im Fiedlersee zukunftsgerichtet als Pflegeheim zu etablieren und zu entwickeln. Ein weiteres Ziel der Erweiterung ist die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage des Pflegeheims und folglich der Sicherung des Standorts. Aus den oben genannten Gründen ist eine Abweichung von den Zielen des RPS / Reg- FNP – 2010 gerechtfertigt. Die Stadt Darmstadt beantragt daher, der Abweichung zu- zustimmen, da raumordnerische Auswirkungen nicht zu befürchten und die städtebauli- chen Effekte insgesamt positiv zu bewerten sind. Darmstadt, den 01.02.2023
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Punkt 7: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) (V-Nr. 2023/0057) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 22: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) (V-Nr. 2023/0057) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
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Punkt 4: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) (V-Nr. 2023/0057) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE
2023/0057
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0057
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 /
Regionaler Flächennutzungsplan - RPS/ RegFNP 2010 im Rahmen des Verfahrens
Bauleitplanverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee -
und zum Vorhabenbezogene n Bebauungsplan A45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -
nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Abs. 2 Hessisches
Landesplanungsgesetz (HLPG)
Vorlage vom: 13.02.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem An trag auf Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan
Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 gemäß § 8 Abs. 2 HLPG zu.
Anlagen: Antragsentwurf zur Zulassung einer Abweichung von dem Ziel Z3.4.4. -1 eines im
RPS/ RegFNP 2010 ausgewiesenen "Siedlungsbeschränkungsgebietes"
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. Februar 2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt einen Antrag auf Zulassung einer
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 gemäß §
8 Abs. 2 HLPG zu stellen.
Konkreter Anlass für den Antrag sind die Planungen für eine städtebauliche Weiterentwicklung
einer derzeit untergenutzten Fläche auf dem Grundstück eines bestehenden Pflegeheims. Das
betreffende Plangebiet „Im Fiedlersee“ befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils
Arheilgen. Es wird beabsichtigt, diesen Bereich neu zu ordnen und zu entwickeln. Der
Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen A45 –Seniorenwohnen Im Fiedlersee
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich des der ebenfalls
durchzuführenden 17. Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,85 ha.
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist das
Plangebiet als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen, was jedoch nicht der
tatsächlichen Flächennutzung entspricht. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans A 2.2
„Pflegeheim Im Fiedlersee“ aus dem Jahr 1995 befindet sich dort das bestehende Pflegeheim.
Der neu aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im
Fiedlersee – wird den Bebauungsplan A 2.2 in Teilen ersetzen.
Das Plangebiet liegt knapp innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens
Frankfurt/Main. Im Fall einer nachhaltigen und flächenschonenden Raumentwicklung an
bestehenden Standorten sind dafür jedoch auch Ausnahmen vorgesehen.
Zudem liegt das betreffende Plangebiet unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze
von 5ha und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt mit dem Aufstellungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 17. Flächennutzungsplanänderung vom
14.12.2021 die Realisierung dieses bedarfsorientierten und nachhaltigen Projektes, welches
für die weitere Entwicklung des Standortes von hoher Bedeutung ist. Durch die Einleitung des
Zielabweichungsverfahrens soll das Vorhaben mit den Zielen der Regionalplanung in Einklang
gebracht werden.
Der Entwurf für den geplanten Abweichungsantrag ist dieser Magistratsvorlage als Anlage
beigefügt. Der Inhalt wurde mit dem Dezernat Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung,
Bauwesen im Regierungspräsidium Darmstadt im Vorfeld abgestimmt. Zudem wird dazu ein
Beschluss der politischen Gremien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigt, was mit
dieser Vorlage erreicht werden soll. Danach wird der Abweichungsantrag offiziell beim
Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.
Die entsprechende Bauleitplanung, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im
Fiedlersee – und der Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee
wird im Rahmen eines Parallelverfahrens erstellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu
entnehmen.
Darmstadt, den 14.02.2023
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Im Fiedlersee
- Im Carree 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0057
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00