V/0447/2025
Änderung der Straßenreinigungssatzung
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Beschlussvorlage
3504 Zeichen
V/0447/2025 V/0447/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge 27.08.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 03.09.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenrei- nigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Anlass für die vorgeschlagene Satzungsänderung ist die Überarbeitung des Straßenverzeichnisses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Die meisten Änderungen werden auf- grund von Neuwidmungen von Straßen erforderlich; dar über hinaus werden einige Stichstra- ßen/Abzweigungen neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen und Berichtigungen vorgenommen. Insgesamt schlägt die Verwaltung 26 Änderungen vor (Artikel 1 der Änderungssatzung). Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 03.07.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Homann Telefon: 6052-172 HomannG@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0447/2025 In der ersten Spalte der Tabelle werden folgende Abkürzungen verwendet: B Berichtigungen NW Neuwidmung P Präzisierung oder Aktualisierung des Satzungstextes, Es werden nur die Punkte geändert, die mit einer Abkürzung gekennzeichnet sind. Im Straßenverzeichnis selbst bedeuten die Abkürzungen: Z Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Reinigungen (Die Häufigkeit „0,5“ bedeutet 14-tägliche Reinigung). V Vollreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege wöchentlich regelmäßig von der Stadt gereinigt werden müssen. F Fahrbahnreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen wöchentlich regel- mäßig von der Stadt und deren Gehwege regelmäßig von den Anliegern gereinigt wer- den müssen. A Anliegerreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege regel- mäßig von den Anliegern gereinigt werden müssen. D Durchgangsstraßen. Straßen und Straßenteile, die über den Anliegerverkehr hinaus besondere Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben. Für die Anlieger dieser Stra- ßen gilt eine Gebührenermäßigung nach Maßgabe der Straßenrei nigungsgebühren- satzung. „( )“ Nähere Bezeichnung des regelmäßig zu reinigenden Teilstückes des Hauptstraßen- zuges. Stichstraßen: Stichstraßen sind durch Hausnummernpaare kenntlich gemacht, entweder durch ei- nen Bindestrich (von – bis) oder durch einen Schrägstrich (z.B. „2/11“). Die Haus- nummern vor und hinter dem Schrägstrich bezeichnen hierbei die Häuser links und rechts der Straßeneinmündung. Das Straßenverzeichnis wurde zuletzt zum 01.01.2023 geändert (siehe V/0634/2022). Die Änderun- gen treten üblicherweise zu Beginn eines Kalenderjahres in Kraft, da die entsprechende Gebührener- hebung als Jahresgebühr über die Grundbesitzabgabenbescheide erfolgt. Daher ist auch jetzt als Datum des Inkrafttretens der Änderungssatzung der 01.01.2026 vorgesehen. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Änderungssatzung - Anlage A
Anlage: Änderungssatzung
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Anlage zur Ratsvorlage V/0447/2025 Seite 1 von 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenreinigungssatzung) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868), und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert- durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV Böttcherstraße Böttcherstraße Hiltrup B (von Burgwall bis einschl. Hs Nr. 93) 1 x (von Burgwall bis einschl. Hs Nr. 93) 0,5 x B -Stichstr. bei Hs Nr. 10/46a, 56/92a, 104/140a, 142/95, 57e/89, 23b/51 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 10/46a, 56/92a, 104/140a, 142/95, 57e/89, 23b/51 0,5 x NW Bredewieske 0,5 x Südost NW Dabeckskamp 1 x Südost P Derkskamp 0,5 x Derkskamp Hiltrup P (von Auf der Woort bis einschl. Hs Nr. 80a) 0,5 x Anlage zur Ratsvorlage V/0447/2025 Seite 2 von 3 Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV -Stichstr. bei Hs Nr. 81/110 0,5 x -Stichstr. bei Hs Nr. 81/110 0,5 x NW -Stichstr. bei Hs Nr. 84/110 1 x Egelshove Egelshove West (von Dingbängerweg bis einschl. Hs Nr. 16) 1 x (von Dingbängerweg bis einschl. Hs Nr. 16) 1 x NW -Stichstr. bei Hs Nr. 16/42 1 x Grenkuhlenweg Grenkuhlenweg Südost P, NW (von Münsterstraße bis einschl. Hs Nr. 13) 0,5 x (von Münsterstraße bis einschl. Hs Nr. 45) 0,5 x -Stichstr. bei Hs Nr. 16/42 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 16/42 1 x NW Haugenkamp 1 x Südost NW Hagebuttenweg 0,5 x Nord NW Henny-Waldeck-Weg 1 x West NW Holunderweg 0,5 x Nord - Stichstr. bei Hs Nr. 23 0,5 x - Stichstr. bei Hs Nr. 51 0,5 x - Stichstr. bei Hs Nr. 79 0,5 x - Stichstr. bei Hs Nr. 111 0,5 x NW Janskamp 1 x Südost NW Middelerstraße 0,5 x Südost NW Pferdekamp 1 x Südost B Soester Straße 1 x Soester Straße 3 x Mitte NW Schlehenweg (von Hagebuttenweg bis Holunderweg) 0,5 x Nord - Stichstr. bis Hs Nr. 21 0,5 x Nord NW Tönskamp 1 x Südost NW Von-Ascheberg-Weg 1 x Südost Anlage zur Ratsvorlage V/0447/2025 Seite 3 von 3 Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV NW Von-Grüter-Weg 1 x Südost NW Von-Walsen-Weg Südost NW (von Holtrode bis einschl. Hs Nr. 75) 0,5 x NW Weißdornweg (von Holunderweg bis Hagebuttenweg) 0,5 x Nord - Stichstr. bei Hs Nr. 8/18 0,5 x B Windbreede Windbreede (von Dyckburgstraße bis vor Hs Nr 15) 0,5 x (von Dyckburgstraße bis vor Hs Nr 15) 0,5 x Ost B Ziegelhof 0,5 x Ziegelhof 1 x Ost - Stichstr. bei Hs Nr. 30-40 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 30-40 1 x Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0447/2025 Kurzüberblick Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssat- zung ist. Das Straßenverzeichnis dient als die Basis für Reinigungsart und –häufigkeit auf den einzelnen Straßen, Wegen und Plätzen in Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Eine aktuelle Straßenreinigungssatzung ist Grundlage für die rechtmäßige Erfüllung der Pflicht- aufgabe „Reinigung öffentlicher Straßen“ sowie für die rechtssichere Gebührenveranlagung. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (28)
- Münsterstraße
- Middelerstraße 0
- Soester Straße 1x
- Dyckburgstraße
- Dabeckskamp 1x
- Derkskamp 0
- Dingbängerweg
- Haugenkamp 1x
- Hagebuttenweg 0
- Henny-Waldeck-Weg 1x
- Holunderweg 0
- Janskamp 1x
- Pferdekamp 1x
- Schlehenweg
- Tönskamp 1x
- Von-Ascheberg-Weg 1x
- Von-Grüter-Weg 1x
- Von-Walsen-Weg
- Weißdornweg
- Auf der Woort
- Böttcherstraße
- Grenkuhlenweg
- Burgwall
- Bredewieske 0
- Egelshove
- Windbreede
- Ziegelhof 0
- Holtrode
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Details
- Aktenzeichen
- V/0447/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 11:38