2701/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Baumschutzsatzung- Kosten für Ausgleichzah-lungen neu definieren“ Aktenzeichen 146-21 S
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 23.08.2022 2701/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.09.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Baumschutzsatzung- Kosten für Ausgleichzah-lungen neu definieren„ Aktenzeichen 146-21 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Höver
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Antragstellende sind bei der Erteilung einer Fällgenehmigung verpflichtet, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Eine Ausgleichszahlung - böse Zungen sprechen hier von „Freikaufen“ - ist nur dann zulässig, wenn eine Ersatzpflanzung nachweislich unmöglich ist. Dann werden 678 Euro für jeden Baum fällig. Diese Summe halte ich für zu gering, da sie nicht ansatzweise die langfristige 1:1-Ersetzung des gefällten Baums finanziell gewährleistet. Daher rege ich an, dass die Ausgleichzahlung neu geregelt wird und hierbei die Kosten an der durchschnittlichen Realität von Bodenvorbereitung, Pflanzung sowie 5-jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege angelegt werden. Ferner soll, sofern nicht bereits vorhanden, für Ersatzpflanzungen ein qualitativer verbindlicher Vorgabenkatalog erstellt werden und der Bestand von Ersatzpflanzungen nach 5 Jahren überprüft werden. Sollte die Ersatzpflanzung dann als minderwertig, tot oder nicht vorhanden festgestellt werden, soll neben den Kosten einer Ausgleichzahlung eine Strafgebühr über 10.000 Euro festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 146/21 22.08.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Baumschutzsatzung- Kosten für Ausgleichzah- lungen neu definieren“ Aktenzeichen 146-21 S Sehr geehrter, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.06.2021, in dem Sie anregen, dass die Aus- gleichszahlungen für Ersatzpflanzungen in der Baumschutzsatzung neu definiert wer- den sollen. Zunächst möchte ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen. Das Amt für Um- welt- und Verbraucherschutz bereitet seit längerer Zeit eine Novelle der Baumschutz- satzung vor, doch wegen zahlreicher dabei zu lösender Probleme und neu zu regeln- der Themenkreise nimmt die Erarbeitung deutlich mehr Zeit als ursprünglich erwartet in Anspruch. Wie das Amt mitteilt, ist das Thema der Neuregelung für Ausgleichszah- lung für Ersatzpflanzungen in der Novelle der Baumschutzsatzung grundsätzlich an- gelegt. Die neue Novelle der Baumschutzsatzung wird in Kürze den politischen Gre- mien zur Beratung vorgelegt. Die Kontrolle der Ersatzpflanzungen ist bereits durch die aktuelle Baumschutzsatzung vorgesehen. Der Pflichtige hat die Pflanzung demnach innerhalb einer Frist von einem Jahr oder drei Jahren bei Baumfällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben durch- zuführen und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt nachzuweisen. Bei der an- schließenden Abnahme wird der Anwachserfolg geprüft. Die Abnahme erfolgt frühes- tens eine Vegetationsperiode nach der Pflanzung. Ist die Ersatzpflanzung nicht fach- gerecht ausgeführt oder ist der Baum nicht angewachsen, so ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. Wird die Ersatzpflanzung nicht oder nicht den Vorgaben entspre- - 2 - chend durchgeführt, so stellt dies einen Verstoß gegen die Auflagen aus dem Erlaub- nisbescheid und somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die als solche verfolgt und geahn- det werden kann. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Umwelt- und Ver- braucherschutz, Herrn Göth unter Telefonnummer: 0221-221/36545 oder per E-Mail: umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe und eine Kopie dieses Schreibens werden dem Ausschuss für Bürgerbe- teiligung, Anregungen und Beschwerden vorgelegt. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 2701/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 15:12