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SV-2012/0067

Antrag der SPD-Fraktion vom 1. Oktober 2012 betr. Betreuungsgeld verfehlt - Kinderbetreuung verbessern

Antrag 02.10.2012

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SV-2012/0067

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SV-2012/0067

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SV-2012/0067 
 
 
 
 
SPD-S TAD TVEROR DNETE NFR AK TION  DARMS TAD T     SPD-S tadtv erord nete nf raktion 
Darms tadt 
Wilhel min enstr . 7 a 
642 83 Dar ms ta dt 
 
Fon: 0 61 51 – 2 79 02 75 
Fax: 0 61 51 – 2 79 02 71 
info @s pd frakt ion-d a. de 
www.spd frakt ion-d a. de 
 
Sparka ss e D arm sta dt 
BLZ: 50 8 5 01 50 
Konto: 8 00 63 77 
 
Darmstadt, 1. Okto ber 2012 
 
Antrag 
 
Betreuungsgeld verfehlt-Kinderbetreuung verb essern 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert die Bundesregierung auf, das 
Vorhaben der Einführung eines Betreuungsgeldes fallen zu lassen und stattdessen die frei werdenden 
Haushaltsmittel dauerhaft für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere 
die aufgrund des Ausbaus der Infrastruktur künftig deutlich höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten 
bedürfen einer nachhaltigen Förderung durch den Bund. 
 
Begründung: 
 
Die Einführung eines Betreuungsgeldes wird von der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgelehnt. Es führt dazu, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der 
Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst 
entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. 
 
Das Betreuungsgeld ist verfehlt, weil der Gesetzgeber damit finanzielle Anreize schafft, die Bildungsbeteiligung 
von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Zugleich bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen 
das Betreuungsgeld. In einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland wird dargelegt, dass das Betreuungsgeld 
gegen das Grundgesetz verstößt. 
 
Vor allem aber steht das Betreuungsgeld im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen 
Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts 
und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3 Jahren werden von dem geplanten 
Betreuungsgeld konterkariert. Der Bund müsste jährlich 1,2 Milliarden Euro für die Finanzierung aufbringen. 
Zusätzlich hätten Länder und Kommunen die Kosten der Umsetzung zu tragen. Diese Mittel stünden damit nicht 
für den auch über 2013 hinaus notwendigen Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuung zur Verfügung.  
 
Es müssen daher alle Wege genutzt werden, damit die für das Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen 
Haushaltsmittel stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau entwicklungsfördernder 
Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden. Neben den Ländern muss sich 
insbesondere auch der Bund in den kommenden Jahren bedarfsgerecht an den weiter steigenden Ausgaben 
beteiligen.  
 
Weitere Begründung folgt mündlich. 
 
 
Darmstadt, den 1.Oktober 2012 
 
 
Moritz Röder    Hanno Benz 
Sabine Heilmann    (Fraktionsvorsitzender) 
(Stadtverordnete) 
 
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SPD 
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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0067
Typ
Antrag
Datum
02.10.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00