SV-2012/0067
Antrag der SPD-Fraktion vom 1. Oktober 2012 betr. Betreuungsgeld verfehlt - Kinderbetreuung verbessern
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SV-2012/0067
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SV-2012/0067 SPD-S TAD TVEROR DNETE NFR AK TION DARMS TAD T SPD-S tadtv erord nete nf raktion Darms tadt Wilhel min enstr . 7 a 642 83 Dar ms ta dt Fon: 0 61 51 – 2 79 02 75 Fax: 0 61 51 – 2 79 02 71 info @s pd frakt ion-d a. de www.spd frakt ion-d a. de Sparka ss e D arm sta dt BLZ: 50 8 5 01 50 Konto: 8 00 63 77 Darmstadt, 1. Okto ber 2012 Antrag Betreuungsgeld verfehlt-Kinderbetreuung verb essern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben der Einführung eines Betreuungsgeldes fallen zu lassen und stattdessen die frei werdenden Haushaltsmittel dauerhaft für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere die aufgrund des Ausbaus der Infrastruktur künftig deutlich höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten bedürfen einer nachhaltigen Förderung durch den Bund. Begründung: Die Einführung eines Betreuungsgeldes wird von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgelehnt. Es führt dazu, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Das Betreuungsgeld ist verfehlt, weil der Gesetzgeber damit finanzielle Anreize schafft, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Zugleich bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld. In einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland wird dargelegt, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Vor allem aber steht das Betreuungsgeld im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3 Jahren werden von dem geplanten Betreuungsgeld konterkariert. Der Bund müsste jährlich 1,2 Milliarden Euro für die Finanzierung aufbringen. Zusätzlich hätten Länder und Kommunen die Kosten der Umsetzung zu tragen. Diese Mittel stünden damit nicht für den auch über 2013 hinaus notwendigen Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuung zur Verfügung. Es müssen daher alle Wege genutzt werden, damit die für das Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen Haushaltsmittel stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau entwicklungsfördernder Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden. Neben den Ländern muss sich insbesondere auch der Bund in den kommenden Jahren bedarfsgerecht an den weiter steigenden Ausgaben beteiligen. Weitere Begründung folgt mündlich. Darmstadt, den 1.Oktober 2012 Moritz Röder Hanno Benz Sabine Heilmann (Fraktionsvorsitzender) (Stadtverordnete) Logo SPD Dar...
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0067
- Typ
- Antrag
- Datum
- 02.10.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00