V/0680/2008
Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung - Neuer Änderungsbeschluss
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V-0680-2008-Anlage-Übersichtsplan
180 Zeichen
Anlage
zur Vorlage Nr. V/0680/2008
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Plangebiet Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
3266 Zeichen
V/0680/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern Neuer Änderungsbeschluss Beratungsfolge 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 gefasste Beschluss zur 3. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 227 „Nienberge Ortskern“ u. a. zur Festlegung von Art und Maß der baulichen Nut- zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen wird gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren neu gefasst. Innerhalb des Plangebietes liegen nunmehr die folgenden Grundstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 8, Flurstück 594, Teil des Flurstücks 571, Flur 10, Flurstück 1541, Teil des Flurstücks 1538 II. Kosten/Folgekosten Durch die Neufassung des Beschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 „Nienberge Ortskern“ entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Im Zuge der Planungen für die Stärkung der Ortsmitte von Nienberge wurde vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 227 „Nienberge Ortskern“ zu ändern (Vorlage Nr. V/0423/2004). In den Jahren 2007/2008 wurde ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das Festplatzareal durchgeführt. Grundlage für die Bebauungsplanänderung ist der hieraus favorisierte Entwurf (Be- schluss des Rates vom 27.08.2008, Vorlage V/0859/2008) Vorlagen-Nr.: V/0680/2008 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 27.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0680/2008 Seit 2007 ermöglicht der Gesetzgeber das sog. beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Um eine zügige Realisierung der Planung vorzubereiten, soll dieses Verfahren hier angewandt werden. Beim beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB entfällt die Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich Umweltbericht und zusamm enfassender Erklärung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Von dem Recht, bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB auf eine früh- zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, wurde bei dem vorliegenden Bebauungsplanver- fahren kein Gebrauch gemacht. Die Öffentlichk eit wurde am 28.05.2008 über die Ergebnisse der Jurysitzung zur Zentrumserweiterung informiert. Da sich gegenüber dem Beschluss von 2004 Änderungen sowohl in der Rechtsgrundlage für die Bebauungsplanaufstellung (beschleunigtes Ve rfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) als auch in der räumlichen Ausdehnung des Plangebietes ergeben, muss nun der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 neu gefasst werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können der Vorlage Nr. V/0681/2008 (Kenntnisnahme des Ent- wurfs) entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Ortskern
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0680/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37