mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszah-lungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: a) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.02 (Hauptschulen). Auszahlungen für Baumaßnahmen b) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 (Gesamtschule). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Beschlussvorlage 16/0233 vom 09.06.2016

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

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Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

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    TOP 8, Vorberatung/Empfehlung.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 9, Entscheidung.

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