A-R/0066/2019
Münster ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen
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a-r-0066-2019-Ratsantrag Münster ist sicherer Hafen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2019
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Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU SPD
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Münster ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen
Der Rat möge beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass mit der Einigung der Innenminister von
Frankreich, Italien, Malta und Deutschland zur Verteilung aus Seenot geretteter
Flüchtlinge ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines europäischen
Notfallrettungssystems gemacht ist.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich das Bundesministerium des
Inneren, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 8. September 2019 dafür bedankt, dass
der Rat der Stadt Münster sich für die sichere Ausschiffung von Seenotgeretteten im
Mittelmeer einsetzt sowie die Bereitschaft zur Aufnahme von Seenotgeretteten
signalisiert hat (siehe Anlage).
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass alle anderen Städte in Deutschland, die sich als „Sicherer
Hafen“ erklärt haben, ein gleichlautendes Schreiben vom Bundesministerium des Inneren,
für Bau und Heimat erhalten haben.
4. Der Rat erklärt die grundsätzliche Aufnahmebereitschaft und bekräftigt das bestehende
Angebot der Stadt Münster, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen und fordert Bund und
Land auf, dieses Angebot anzunehmen.
5. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich für die Entkriminalisierung von privaten
Seenotrettungsinitiativen einzusetzen und sich der sogenannten Potsdamer Erklärung,
also dem Zusammenschluss der Städte „Sicherer Hafen“ anzuschließen. Die Stadt Münster
ist als sicherer Hafen für geflüchtete Menschen weiterhin bereit, ohne Anrechnung auf die
Quote zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung Flüchtlinge aufzunehmen, die aus Seenot
gerettet wurden.
6. Der Rat betont, dass die Stadt Münster für eine bestmögliche Integration der geflüchteten
Menschen sorgt, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige
Versorgung in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung, Bildung und Vermittlung
in Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2019
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7.
Der Rat dankt auch allen Institutionen und Organisationen, die sich in Beruf und Ehrenamt
für die Integration von Flüchtlingen einsetzen.
Münster, 1. Oktober 2019
Stefan Weber Dr. Michael Jung Otto Reiners
und CDU-Fraktion und SPD-Fraktion und GAL-Fraktion
Anlage:
●
Schreiben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom 8. Juli 2019
● Brief an Oberbürgermeister Markus Lewe vom 20. August 2019
a-r-0066-2019-Anlage 2_weber-reiners-neubert-hagemann-schlien_lewe_aufnahme-gefluechtete
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1/3 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Rat der Stadt Münster hat sich in den letzten Monaten mehrfach intensiv mit der Situation von Flüchtlingen und der Aufnahme befasst und dazu auch Beschlüsse gefasst, in denen Münster die Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen erklärte: In der Ratssitzung vom September 2018 wurde beschlossen: „Münster hat sich der Aufnahme von Flüchtlingen nie verweigert. Das gilt auch für die Zukunft. Münster bleibt aufnahmebereit. Der Rat der Stadt Münster erklärt deshalb seine Bereitschaft, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, so sie denn der Stadt Münster seitens der Bundes-/Landesregierung zugewiesen werden. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, sich weiter für eine europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik einzusetzen, die den humanitären Werten Europas entspricht und vermeidet, dass Schlepper darüber entscheiden, wer nach Europa kommt. So lange der gefährliche Weg über das Mittelmeer dadurch nicht gestoppt wird, muss Deutschland [und somit auch Münster] bereit sein, aus Seenot geflüchtete Menschen aufzunehmen“. In der Ratssitzung vom Oktober 2018 wurde beschlossen, dass Münster bereit ist, alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zusätzlich aufzunehmen, wenn diese bereit sind, einen Ausbildungsplatz in Münster zu belegen. Die Initiative erfolgte u.a. auf Grund des hohen Bedarfs an Auszubildenden z.B. im Handwerk oder der Pflege. Bei der Zielgruppe handelt es sich nach dem Antragstext nicht nur um anerkannte Flüchtlinge, sondern auch um Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. An den Oberbürgermeister der Stadt Münster Herrn Markus Lewe per Mail: lewe@stadt-muenster.de Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen 20. August 2019 2/3 Im Dezember 2018 sind mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 für die bestmögliche Integration z.B. in Ausbildung oder zur Unterstützung bei der Wohnungssuche zusätzlich sechs halbe Stellen eingerichtet worden. Mit diesen zusätzlichen Stellen soll insbesondere die hohe Bereitschaft der Zivilgesellschaft bei der Integration in Münster mit diversen Maßnahmen unterstützt werden. Wichtig ist deshalb in diesem Zusammenhang, dass eine bestmögliche Zusammenarbeit mit den zivilen Initiativen und Kirchen, Trägern (NGOs) etc. erfolgt und für diese auch die notwendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden. Mit Schreiben vom 16. Januar 2019 haben Sie uns mitgeteilt, dass der Bund bislang nicht offiziell auf die Stadt Münster wegen der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge aus dem Mittelmeer zugekommen ist. Des Weiteren weisen Sie darauf hin, dass die Ausländerbehörde nicht erfährt, ob unter den regelmäßig zugewiesenen Flüchtlingen auch solche sind, die aus Seenot gerettet wurden oder aus einem Kontingent stammen, für welches die Bundesregierung Aufnahmebereitschaft erklärt hat. Wir betonen mit diesem Schreiben nochmals, dass unsere bisherigen Beschlüsse implizieren, dass Münster die Bundes-/Landesregierung aktiv auffordert, zusätzlich Geflüchtete zu schicken und nicht nur die Bereitschaft erklärt. Im Mai 2019 hat der Rat mit dem Antrag „Münster als sicherer Zufluchtsort für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ beschlossen, zusätzliche Flüchtlinge in Münster aufzunehmen und sich im übertragenen Sinne zum „sicheren Hafen“ erklärt. Zur Klarstellung betonen wir, dass hiermit gemeint ist, dass Münster aus humanitären Gründen bereit ist, jederzeit Flüchtlingen auch mit zusätzlicher Aufnahme zu helfen. Das bedeutet auch, dass die Stadt Münster die zivile Seenotrettung unterstützt und aus Seenot gerettete Menschen sowie Personen aus Flüchtlingslagern in Libyen und Südeuropa aufnimmt. Dankenswerter Weise haben Sie für die Stadt Münster die Bereitschaft erklärt, aufgrund der katastrophalen humanitären Lage auf dem Sea-Watch-Schiff drei unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Wir weisen hier besonders darauf hin, dass in unseren Jugendhilfeeinrichtungen derzeit 17 Plätze für unbegleitet minderjährig Geflüchtete nicht belegt sind (s. V/0531/2019 „Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster). Den Westfälischen Nachrichten vom 08. Juli 2019 konnte man entnehmen, dass Bischof Felix Genn betont: „Wir müssen und wir können ein sicherer Hafen sein, der verfolgte Menschen bei uns 3/3 anlegen lässt. Menschen, die Leben retten, können keine Verbrecher sein.“ Alle diese bisherigen Beschlüsse zielten darauf ab, unter breiter Mitwirkung der Münsteraner Zivilgesellschaft eine Aufnahme, Unterstützung und Integration (auch zusätzlicher Flüchtlinge) zu gewährleisten. Wir bitten Sie, in der öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Menschen zu retten nicht kriminalisiert werden darf, sondern im Gegenteil vornehmste Pflicht ist. Deshalb bitten wir Sie in diesem Fall, bei den zuständigen Stellen beim Land und Bund deutlich zu machen, dass Münster Flüchtlinge zusätzlich aufnehmen will und auf eine Anrechnung verzichtet. Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ein Asylverfahren entfällt und diese direkt den Kommunen zugewiesen werden können. Damit knüpft die Stadt Münster an die Forderung des Deutschen Städtetages und der Kirchen an, die politischen Anstrengungen zu intensivieren, um den Menschen, die auf der Flucht sind, bestmöglich zu helfen. Wir würden uns freuen, wenn Sie bei den zuständigen Stellen der Landes- und Bundesregierung darauf hinwirken, baldmöglichst eine entsprechende positive Antwort zu erhalten. Stefan Weber Otto Reiners Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Fraktionssprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Karl-Heinz Neubert Stadt der Zuflucht Jörg Hagemann Ulf Schlien Stadtdechant von Münster Superintendent Ev. Kirchenkreis Münster
a-r-0066-2019-Anlage 1-bmi-ulrich.weinbrenner_ob-lewe_antwort-schreiben-21.06.2019-aufnahme-seenotgerettete
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&, I Bundesministerium W,M des Innern, für Bau und Heimat !! Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin Herrn Markus Lewe Oberbürgermeister Stadthaus 1 Klemensstraße 10 48143 Münster Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Dezernent 00,,' MinDir Ulrich Weinbrenner Abteilungsleiter M HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49 30 18 681-12171 FAX +49 30 18 681- M@bmi.bund.de www.bml.bund.de ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Juni 2019, in welchem Sie Frau Bundes kanzlerin auffordern, sich unter anderem für die sichere Ausschiffung von Seenotge retteten im Mittelmeer einzusetzen sowie die Bereitschaft zur Aufnahme von Seenot geretteten sign,alisieren. Die Bundesregierung hat sich im Kreis der Europäischen Union sowie in zahlreichen bilateralen Kontakten mit Nachdruck unter andere,m für eine Verbesserung der Koor dinierung der Anrainerstaaten eingesetzt, damit nach Seenotrettungseinsätzen rasch ein sicherer Ort für die Ausschiffung zur Verfügung steht. Sie hält jedoch an ihrer aus geltendem Völkerrecht abgeleiteten Auffassung fest, wonach die Organisation der Seenotrettung im Mittelmeer den zuständigen Anrainerstaaten obliegt. Aufgrund der Weigerung einiger Mittelmeeranrainer, aus Seenot gerettete Personen in ihren Häfen auszuschiffen, hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Mo naten in mehreren Fällen freiwillig zur Übernahme der Zuständigkeit zur Durchfüh- rung von Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen bereit erklärt, so auch im jüngsten Fall der „Sea-Watch 3". Ferner hat sie sich intensiv an den Diskussionen über die Einrichtung eines temporären Ad-hoc-Mechanismus für die Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen beteiligt und treibt diese im Licht der aktuellen Vorgänge weiter voran. ZUSTELL� UND LIEFERANSCHRIFT lngeborg-Drewilz:A!lee 4, 10557 Berl!n VERKEHRSANB!NDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof Berlin, 03.07.2018 Seite 2 von 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat das Bundesamt für Mig ration und Flüchtlinge (BAMF) zudem gebeten, den jeweiligen Bundesländern bei der Zuweisung von Seenotgeretteten, für deren Asylverfahren die Bundesrepublik die Zuständigkeit übernommen hat, jene Kommunen zu nennen, welche eine besondere Aufnahmebereitschaft signalisiert haben, um diese bei einer Verteilung zu berück sichtigen. Es ist jedoch zu beachten, dass die überstellten Personen in Deutschland zunächst ein Asylverfahren durchlaufen. Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich. Zur Durchführung der Asylverfahren werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder ver teilt. Die anschließende Unterbringung obliegt den Ländern. Eine unmittelbare Zuwei sung in Kommunen durch das BAMF findet daher nicht statt. Dennoch möchte ich mich in diesem Zusammenhang nochmals sehr für die Aufnah mebereitschaft der Stadt Münster-zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsu chenden bedanken. Weinbrenner
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0066/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37