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A-R/0066/2019

Münster ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen

Antrag an den Rat 01.10.2019

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a-r-0066-2019-Ratsantrag Münster ist sicherer Hafen

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a-r-0066-2019-Ratsantrag Münster ist sicherer Hafen

2923 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2019  
                                                  
1  
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL                            CDU                                                            SPD 
Ratsfraktion Münster                                          Ratsfraktion Münster                                            Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
Münster ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
1. 
 Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass mit der Einigung der Innenminister von 
Frankreich, Italien, Malta und Deutschland zur Verteilung aus Seenot geretteter 
Flüchtlinge ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines europäischen 
Notfallrettungssystems gemacht ist. 
2.  Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich das Bundesministerium des 
Inneren, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 8. September 2019 dafür bedankt, dass 
der Rat der Stadt Münster sich für die sichere Ausschiffung von Seenotgeretteten im 
Mittelmeer einsetzt sowie die Bereitschaft zur Aufnahme von Seenotgeretteten 
signalisiert hat (siehe Anlage). 
3.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass alle anderen Städte in Deutschland, die sich als „Sicherer 
Hafen“ erklärt haben, ein gleichlautendes Schreiben vom Bundesministerium des Inneren, 
für Bau und Heimat erhalten haben. 
4.  Der Rat erklärt die grundsätzliche Aufnahmebereitschaft und bekräftigt das bestehende 
Angebot der Stadt Münster, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen und fordert Bund und 
Land auf, dieses Angebot anzunehmen. 
5.  Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich für die Entkriminalisierung von privaten 
Seenotrettungsinitiativen einzusetzen und sich der sogenannten Potsdamer Erklärung, 
also dem Zusammenschluss der Städte „Sicherer Hafen“ anzuschließen. Die Stadt Münster 
ist als sicherer Hafen für geflüchtete Menschen weiterhin bereit, ohne Anrechnung auf die 
Quote zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung Flüchtlinge aufzunehmen, die aus Seenot 
gerettet wurden. 
6.  Der Rat betont, dass die Stadt Münster für eine bestmögliche Integration der geflüchteten 
Menschen sorgt, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige 
Versorgung in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung, Bildung und Vermittlung 
in Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2019  
                                                  
2  
 
 
 
7. 
 Der Rat dankt auch allen Institutionen und Organisationen, die sich in Beruf und Ehrenamt 
für die Integration von Flüchtlingen einsetzen. 
 
Münster, 1. Oktober 2019 
 
Stefan Weber                         Dr. Michael Jung    Otto Reiners   
und CDU-Fraktion                  und SPD-Fraktion    und GAL-Fraktion 
  
 
 
Anlage: 
●
 Schreiben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom 8. Juli 2019 
● Brief an Oberbürgermeister Markus Lewe vom 20. August 2019

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
der Rat der Stadt Münster hat sich in den letzten Monaten mehrfach 
intensiv mit der Situation von Flüchtlingen und der Aufnahme 
befasst und dazu auch Beschlüsse gefasst, in denen Münster die 
Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen erklärte: 
  
In der Ratssitzung vom September 2018 wurde beschlossen: 
„Münster hat sich der Aufnahme von Flüchtlingen nie verweigert. 
Das gilt auch für die Zukunft. Münster bleibt aufnahmebereit. Der 
Rat der Stadt Münster erklärt deshalb seine Bereitschaft, weitere 
Flüchtlinge aufzunehmen, so sie denn der Stadt Münster seitens 
der Bundes-/Landesregierung zugewiesen werden. Der Rat fordert 
die Bundesregierung auf, sich weiter für eine europäische Asyl- und 
Flüchtlingspolitik einzusetzen, die den humanitären Werten Europas 
entspricht und vermeidet, dass Schlepper darüber entscheiden, wer 
nach Europa kommt. So lange der gefährliche Weg über das 
Mittelmeer dadurch nicht gestoppt wird, muss Deutschland [und 
somit auch Münster] bereit sein, aus Seenot geflüchtete Menschen 
aufzunehmen“. 
 
In der Ratssitzung vom Oktober 2018 wurde beschlossen, dass 
Münster bereit ist, alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen 
Erwachsenen zusätzlich aufzunehmen, wenn diese bereit sind, 
einen Ausbildungsplatz in Münster zu belegen. Die Initiative erfolgte 
u.a. auf Grund des hohen Bedarfs an Auszubildenden z.B. im 
Handwerk oder der Pflege. Bei der Zielgruppe handelt es sich nach 
dem Antragstext nicht nur um anerkannte Flüchtlinge, sondern auch 
um Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem 
humanitären Aufenthaltsstatus. 
An den 
Oberbürgermeister der Stadt Münster 
Herrn Markus Lewe 
 
per Mail: lewe@stadt-muenster.de 
Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen 
20. August 2019

2/3 
 
 
 
Im Dezember 2018 sind mit dem Haushaltsplan für das Jahr 
2019 für die bestmögliche Integration z.B. in Ausbildung oder zur 
Unterstützung bei der Wohnungssuche zusätzlich sechs halbe 
Stellen eingerichtet worden. Mit diesen zusätzlichen Stellen soll 
insbesondere die hohe Bereitschaft der Zivilgesellschaft bei der 
Integration in Münster mit diversen Maßnahmen unterstützt werden. 
Wichtig ist deshalb in diesem Zusammenhang, dass eine 
bestmögliche Zusammenarbeit mit den zivilen Initiativen und 
Kirchen, Trägern (NGOs) etc. erfolgt und für diese auch die 
notwendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden. 
 
Mit Schreiben vom 16. Januar 2019 haben Sie uns mitgeteilt, dass 
der Bund bislang nicht offiziell auf die Stadt Münster wegen der 
Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge aus dem Mittelmeer 
zugekommen ist. Des Weiteren weisen Sie darauf hin, dass die 
Ausländerbehörde nicht erfährt, ob unter den regelmäßig 
zugewiesenen Flüchtlingen auch solche sind, die aus Seenot 
gerettet wurden oder aus einem Kontingent stammen, für welches 
die Bundesregierung Aufnahmebereitschaft erklärt hat. Wir betonen 
mit diesem Schreiben nochmals, dass unsere bisherigen 
Beschlüsse implizieren, dass Münster die Bundes-/Landesregierung 
aktiv auffordert, zusätzlich Geflüchtete zu schicken und nicht nur die 
Bereitschaft erklärt. 
 
Im Mai 2019 hat der Rat mit dem Antrag „Münster als sicherer 
Zufluchtsort für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ 
beschlossen, zusätzliche Flüchtlinge in Münster aufzunehmen und 
sich im übertragenen Sinne zum „sicheren Hafen“ erklärt. Zur 
Klarstellung betonen wir, dass hiermit gemeint ist, dass Münster aus 
humanitären Gründen bereit ist, jederzeit Flüchtlingen auch mit 
zusätzlicher Aufnahme zu helfen. Das bedeutet auch, dass die 
Stadt Münster die zivile Seenotrettung unterstützt und aus Seenot 
gerettete Menschen sowie Personen aus Flüchtlingslagern in 
Libyen und Südeuropa  aufnimmt. 
 
Dankenswerter Weise haben Sie für die Stadt Münster die 
Bereitschaft erklärt, aufgrund der katastrophalen humanitären Lage 
auf dem Sea-Watch-Schiff drei unbegleitete minderjährige 
Geflüchtete aufzunehmen. Wir weisen hier besonders darauf hin, 
dass in unseren Jugendhilfeeinrichtungen derzeit 17 Plätze für 
unbegleitet minderjährig Geflüchtete nicht belegt sind (s. 
V/0531/2019 „Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter 
minderjähriger Ausländer (umA) in Münster). 
Den Westfälischen Nachrichten vom 08. Juli 2019 konnte man 
entnehmen, dass Bischof Felix Genn betont: „Wir müssen und wir 
können ein sicherer Hafen sein, der verfolgte Menschen bei uns

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anlegen lässt. Menschen, die Leben retten, können keine 
Verbrecher sein.“ 
Alle diese bisherigen Beschlüsse zielten darauf ab, unter breiter 
Mitwirkung der Münsteraner Zivilgesellschaft eine Aufnahme, 
Unterstützung und Integration (auch zusätzlicher Flüchtlinge) zu 
gewährleisten. 
 
Wir bitten Sie, in der öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, 
dass Menschen zu retten nicht kriminalisiert werden darf, sondern 
im Gegenteil vornehmste Pflicht ist. 
 
Deshalb bitten wir Sie in diesem Fall, bei den zuständigen Stellen 
beim Land und Bund deutlich zu machen, dass Münster Flüchtlinge 
zusätzlich aufnehmen will und auf eine Anrechnung verzichtet. Wir 
möchten darauf hinweisen, dass für die Gruppe der besonders 
schutzbedürftigen Geflüchteten ein Asylverfahren entfällt und diese 
direkt den Kommunen zugewiesen werden können. Damit knüpft 
die Stadt Münster an die Forderung des Deutschen Städtetages 
und der Kirchen an, die politischen Anstrengungen zu intensivieren, 
um den Menschen, die auf der Flucht sind, bestmöglich zu helfen. 
 
Wir würden uns freuen, wenn Sie bei den zuständigen Stellen der 
Landes- und Bundesregierung darauf hinwirken, baldmöglichst eine 
entsprechende positive Antwort zu erhalten. 
 
 
Stefan Weber Otto Reiners 
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Fraktionssprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL 
 
Karl-Heinz Neubert  
Stadt der Zuflucht 
 
Jörg Hagemann Ulf Schlien 
Stadtdechant von Münster Superintendent Ev. Kirchenkreis Münster

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&, 
I 
Bundesministerium 
W,M des Innern, für Bau 
und Heimat 
!! 
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin 
Herrn Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
Stadthaus 1 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Dezernent 00,,'
MinDir Ulrich Weinbrenner 
Abteilungsleiter M 
HAUSANSCHRIFT 
Alt-Moabit 140 
10557 Berlin 
POSTANSCHRIFT 
11014 Berlin 
TEL +49 30 18 681-12171 
FAX +49 30 18 681-
M@bmi.bund.de 
www.bml.bund.de 
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Juni 2019, in welchem Sie Frau Bundes­
kanzlerin auffordern, sich unter anderem für die sichere Ausschiffung von Seenotge­
retteten im Mittelmeer einzusetzen sowie die Bereitschaft zur Aufnahme von Seenot­
geretteten sign,alisieren. 
Die Bundesregierung hat sich im Kreis der Europäischen Union sowie in zahlreichen 
bilateralen Kontakten mit Nachdruck unter andere,m für eine Verbesserung der Koor­
dinierung der Anrainerstaaten eingesetzt, damit nach Seenotrettungseinsätzen rasch 
ein sicherer Ort für die Ausschiffung zur Verfügung steht. Sie hält jedoch an ihrer aus 
geltendem Völkerrecht abgeleiteten Auffassung fest, wonach die Organisation der 
Seenotrettung im Mittelmeer den zuständigen Anrainerstaaten obliegt. 
Aufgrund der Weigerung einiger Mittelmeeranrainer, aus Seenot gerettete Personen 
in ihren Häfen auszuschiffen, hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Mo­
naten in mehreren Fällen freiwillig zur Übernahme der Zuständigkeit zur Durchfüh-
rung von Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen bereit erklärt, so auch 
im jüngsten Fall der „Sea-Watch 3". Ferner hat sie sich intensiv an den Diskussionen 
über die Einrichtung eines temporären Ad-hoc-Mechanismus für die Ausschiffung 
und Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen beteiligt und treibt diese im 
Licht der aktuellen Vorgänge weiter voran. 
ZUSTELL� UND LIEFERANSCHRIFT lngeborg-Drewilz:A!lee 4, 10557 Berl!n 
VERKEHRSANB!NDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof

Berlin, 03.07.2018 
Seite 2 von 2 
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat das Bundesamt für Mig­
ration und Flüchtlinge (BAMF) zudem gebeten, den jeweiligen Bundesländern bei der 
Zuweisung von Seenotgeretteten, für deren Asylverfahren die Bundesrepublik die 
Zuständigkeit übernommen hat, jene Kommunen zu nennen, welche eine besondere 
Aufnahmebereitschaft signalisiert haben, um diese bei einer Verteilung zu berück­
sichtigen. 
Es ist jedoch zu beachten, dass die überstellten Personen in Deutschland zunächst 
ein Asylverfahren durchlaufen. Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die 
entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich. Zur Durchführung der 
Asylverfahren werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder ver­
teilt. Die anschließende Unterbringung obliegt den Ländern. Eine unmittelbare Zuwei­
sung in Kommunen durch das BAMF findet daher nicht statt. 
Dennoch möchte ich mich in diesem Zusammenhang nochmals sehr für die Aufnah­
mebereitschaft der Stadt Münster-zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsu­
chenden bedanken. 
Weinbrenner

Beratungsverlauf (1)

09.10.2019 Rat
TOP 42.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
A-R/0066/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37