SV-2017/0084
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion
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SV-2017/0084
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Vorlage-Nr. SV-2017/0084 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Große Anfrage Stadion Wir fragen den Magistrat: 1. Welche Rolle übernehmen welche städtischen Gremien und Gesellschaften bei der Erarbeitung und dem Beschluss des Masterplans, der zum 31. Oktober 2017 bei der Deutschen Fußball-Liga vorgelegt werden muss, um den Fußballspielbetrieb in der Zweitligasaison 2017/2018 und darüber hinaus am Böllenfalltor zu sichern? 2. Möchte der Magistrat erste Planungen oder Finanzierungszusagen in die Unterlagen des Masterplans aufnehmen? 3. Wäre es sachdienlich, wenn Planungen und Finanzierungszusagen durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung legitimiert und ihre Gültigkeit damit gestärkt würden? 4. Wie werden darüber hinaus die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit beteiligt oder zumindest informiert? 5. Wer übernimmt die Finanzierung der Kosten, die sich laut Schätzung vom 04. Juli 2017 auf 33 Millionen Euro belaufen? 6. Sollen die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro sowie die Sportfördermittel des Landes in Höhe von 3,5 Millionen Euro für den Umbau verwendet werden? 7. Sollen weitere städtische Mittel verwendet werden, für die ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig wäre? 2 8. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Stadtverordneten über die Verwendung von mindestens 14 Millionen Euro Steuergeld mitentscheiden sollten? Wenn ja, wie sieht das Entscheidungsverfahren aus; wenn nein, warum nicht? 9. Was hält der Magistrat von einer Bürgschaft, um unvorhergesehene Finanzierungslücken zu schließen und so die Lizenzierung zu sichern? 10. Wird sich der Magistrat seine neue Rechtsauffassung, dass ein Umbau im Bestand nun doch möglich ist, von einem unabhängigen Rechtsgutachten bestätigen lassen? 11. Wird die Stadt Darmstadt Erbbauberechtigte bleiben oder wird der Verein künftig Erbbauberechtigter sein? Wird die Stadt Darmstadt oder der Verein Bauherr sein? 12. Gibt es ein Konzept, wie die Lizenzauflage eines doppelt umfahrbaren, äußeren Rettungsweges erfüllt werden soll? Wie wird konkret mit der zu geringen Platzkapazität hinter Nord- und Südtribüne umgegangen? 13. Welche Kapazität wird das neue Stadion haben? 14. Werden Kapazitätserweiterungen am Standort möglich sein oder sind solche von vornherein ausgeschlossen? 15. Auf der Grundlage welcher Baugenehmigung hatte das Stadion früher eine Kapazität von über 30.000 Plätzen und auch 2001 noch eine Kapazität von 24.000 Plätzen? 16. Wäre es daher möglich, die Kapazität anzuheben oder eine Anhebung zumindest offenzuhalten? 17. Wieviel Prozent des Fassungsvermögens werden für Stehplätze veranschlagt? 18. Wird die Stadt Darmstadt alle Bemühungen, die auf die Erschließung eines Alternativstandorts für einen Stadionneubau abzielen, ruhen lassen? (Es sei darauf verwiesen, dass beispielsweise der Standort an der B26 lediglich aus Zeitgründen verworfen werden musste, da der Heldbock-Käfer nicht rechtzeitig umgesiedelt werden konnte.) 19. Wenn nein, welche Maßnahmen werden geplant bzw. durchgeführt? Darmstadt, 6. Oktober 2017 Tim Huß Michael Siebel Moritz Röder (Fraktionssprecher) (Stadtverordnete)
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Wissenschaftsstadt Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61 Jochen Partsch 64225 Darmstadt Darmstadt SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstraße 7a Der Oberbürgermeister 64283 Darmstadt Jochen Partsch Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt Telefon: 06151 13-2201 - 04 Telefax: 06151 13-2205 Internet: http://www.darmstadt.de E-mail: oberbuergermeister@darmstadt.de Datum: 25.10.2017 Ihre Große Anfrage vom 6. Oktober 2017 Stadion Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Rolle übernehmen welche städtischen Gremien und Gesellschaften bei der Erarbeitung und dem Beschluss des Masterplans, der zum 31. Oktober 2017 bei der Deutschen Fußball-Liga vorgelegt werden muss, um den Fußballspielbetrieb in der Zweitligasaison 2017/2018 und darüber hinaus am Böllenfalltor zu sichern? Antwort: Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co.KG (DSG) als städtische Gesellschaft berät den SV Darmstadt 98 zum baulichen Masterplan. Zur Umsetzung hat der Verein einen Generalplaner beauftragt. Der Magistrat hat am 24.10.2017 dem Vorgehen zugestimmt. Die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung werden anschließend damit befasst. 2. Möchte der Magistrat erste Planungen oder Finanzierungszusagen in die Unterlagen des Masterplans aufnehmen? Antwort: Ja, der Magistrat sichert die Umsetzung durch die Zusage von Investitionszuschüssen. 3. Wäre es sachdienlich, wenn Planungen und Finanzierungszusagen durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung legitimiert und ihre Gültigkeit damit gestärkt würden? Antwort. Ja, die Stadtverordnetenversammlung wird am 07.11.2017 über die finanziellen Bedingungen abstimmen können und den Masterplan ggf. stärken. Mitglied im Familie D——] 4. Wie werden darüber hinaus die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit beteiligt oder zumindest informiert? Antwort: Die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit werden durch die Magistratsvorlage informiert. Darüber hinaus hat am 24.10.2017 gemeinsam mit dem Verein eine Pressekonferenz stattgefunden, die die wesentlichen Bestandteile des Masterplans kommuniziert hat. Der Masterplan wurde im Vorfeld mit der DFL durch den SV Darmstadt 98 abgestimmt. 5. Wer übernimmt die Finanzierung der Kosten, die sich laut Schätzung vom 4. Juli 2017 auf 33 Millionen Euro belaufen? Antwort: Die Kosten für den Umbau des Stadions belaufen sich auf 28,5 Mio. Euro. Stadt/Land/Verein teilen sich die Kosten im Schlüssel 15/3.5/10 Mio. Euro. Für den Umbau des Stadions werden nach der aktuellen Kostenschätzung investive Mittel in Höhe von 28,5 Mio.-Euro notwendig. Diese setzen sich aus Umbaukosten in Höhe von 25,5 Mio. Euro und einem Risikozuschlag von 3,0 Mio. Euro zusammen. Die Finanzierung der Kosten wird zwischen der Stadt mit einem Anteil von 15,0 Mio. Euro, dem SV Darmstadt 1898 e.V. beziehungsweise dessen Tochtergesellschaft SV 98 Stadion GmbH mit einem Anteil von 10,0 Mio. Euro und dem Land Hessen mit einem Anteil von 3,5 Mio. Euro aufgeteilt. Zusätzlich fallen für die Stadt Investitionskosten von 1,5 Mio. Euro für den städtischen Anteil am Annexgebäude sowie ein Sachkostenzuschuss an den SV 98 (vorhandenes Anlagevermögen der DSG GmbH für den Betrieb des Stadions) an. 6. Sollen die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro sowie die Sportfördermittel des Landes in Höhe von 3,5 Millionen Euro für den Umbau verwendet werden? Antwort: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 24.07.2014 zur Vorlage-Nr. 2014/0246 wurde die Verwendung der Mittel aus dem Landesausgleichstock für dem Umbau des Böllenfalltorstadions sowie für notwendige Sofort- Maßnahmen zur Sicherstellung des dortigen Spielbetriebes beschlossen. Seit dieser Zeit sind zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung des Spielbetriebes umgesetzt worden. Die vorhandenen Restmittel werden für den Umbau des Stadions verwendet. Die Sportfördermittel des Landes Hessen in Höhe von 3,5 Millionen Euro sollen für den Umbau des Stadion verwendet werden. 7. Sollen weitere städtische Mittel verwendet werden, für die ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig wäre? Antwort: Nein. Allerdings ist vorgesehen, eine städtische Bürgschaft für die Betriebsgesellschaft des SV 98 in Höhe von max. 5,5 Mio. Euro auszureichen, für die ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. 8. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Stadtverordneten über die Verwendung von mindestens 14 Millionen Euro Steuergeld mitentscheiden sollten? Wenn ja, wie sieht das Entscheidungsverfahren aus; wenn nein, warum nicht? 10. 11. 12. 13. 14. 15. Antwort: Die Stadtverordneten sollen selbstverständlich über die Bereitstellung der städtischen Investitionsmittel entscheiden. Was hält der Magistrat von einer Bürgschaft, um unvorhergesehene Finanzierungslücken zu schließen und so die Lizenzierung zu sichern? Antwort: Die Ausgabe einer Bürgschaft an den SV Darmstadt 1898 e. V. oder an dessen Tochtergesellschaft SV 98 Stadion GmbH ist Bestandteil der Finanzierung des Umbaus des Merck-Stadions am Böllenfalltor. Wird sich der Magistrat seine neue Rechtsauffassung, dass ein Umbau im Bestand nun doch möglich ist, von einem unabhängigen Rechtsgutachten bestätigen lassen? Antwort: Die Rechtsauffassung wird von einem externen juristischen Gutachten der Frankfurter Kanzlei FPS bestätigt. Wird die Stadt Darmstadt Erbbauberechtigte bleiben oder wird der Verein künftig Erbbauberechtigter sein? Wird die Stadt Darmstadt oder der Verein Bauherr sein? Antwort: Für den Teil des Stadions und der Trainingsplätze wird die neue Stadiongesellschaft des SV 98 erbbauberechtigt, für den Annex der SV Darmstadt 1898 e.V.,Bauherr ist jeweils der Erbbauberechtigte. Gibt es ein Konzept, wie die Lizenzauflage eines doppelt umfahrbaren, äußeren Rettungsweges erfüllt werden soll? Wie wird konkret mit der zu geringen Platzkapazität hinter Nord- und Südtribüne umgegangen? Antwort: Die Umfahrung ist keine Lizenzauflage sondern ein Soll-Kriterium des DFL-Stadionhandbuchs. Mit Zustimmung der Sicherheitsbehörden kann auf diese Umfahrung verzichtet werden. Zur Kompensation sind alle vier Sektoren des Städions anfahrbar. Insofern reicht die Fläche hinter den Kopftribünen. Welche Kapazität wird das neue Stadion haben? Antwort: Nach Beendigung aller Umbauphasen wird das Stadion 18.603 Zuschauern Platz bieten, davon 9.558 Stehplätze und 9.045 Sitzplätze. Werden Kapazitätserweiterungen am Standort möglich sein oder sind solche von vornherein ausgeschlossen? Antwort: Das umgebaute Stadion wird vier Einzeltribünen aufweisen. Durch Schließen der Ecken kann die Kapazität leicht erhöht werden. Hierbei sind die räumlich begrenzten Möglichkeiten der Gesamtanlage zu beachten. Weiteres s. Antwort zu Frage 16. Auf der Grundlage welcher Baugenehmigung hatte das Stadion früher eine Kapazität von über 30.000 Plätzen und auch 2001 noch eine Kapazität von 24.000 Plätzen? Antwort: Die Kapazität ergibt sich aus der Baugenehmigung vom 08.12.1978 (AZ: BN-1978-650) - Erweiterung der Stehplatztribühne Ost. Das Stadion hatte danach eine Bestandskapazität von 22.000 Personen. Aus den Berechnungen des obigen Bauantrages durch den damals zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes ergibt sich ein Zugang von 9.060 Personen und damit eine Kapazitätserhöhung auf 31.000 Besucher. Im Laufe der Jahre wurde die Zuschauerkapazität, auch durch Anforderungen des Fußballverbandes und der Sicherheitsbehörden, reduziert. 16. Wäre es daher möglich, die Kapazität anzuheben oder eine Anhebung zumindest offenzuhalten? Antwort: . Eine Anhebung der zurzeit aktuell geplanten Kapazität in der Zukunft ist abhängig von den dann rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem den Immissionsschutzanforderungen in der Zukunft. Die Frage, ob eine Anhebung der Kapazität aus baulichen Gründen auf dem begrenzten Bau- grundstück überhaupt in Frage kommt oder der Bauherr, der SV 98, der dies nicht beantragt hat, benötigt oder wünscht, ist in der Zukunft zu beantworten. 17. Wieviel Prozent des Fassungsvermögens werden für Stehplätze veranschlagt? Antwort: 51,38 % der Plätze sind Stehplätze, s. auch Antwort zu Frage 13. 18. Wird die Stadt Darmstadt alle Bemühungen, die auf die Erschließung eines Alternativstandorts für einen Stadionneubau abzielen, ruhen lassen? (Es sei darauf verwiesen, dass beispielsweise der Standort an der B26 lediglich aus Zeitgründen verworfen werden musste, da der Heldbock-Käfer nicht rechtzeitig umgesiedelt werden konnte.) Antwort: Derzeit gilt die volle Aufmerksamkeit der Umsetzung des Masterplans. 19. Wenn nein, welche Maßnahmen werden geplant bzw. durchgeführt? Antwort: Auch die Kartierungen sind inzwischen abgeschlossen, es sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Mit freundlichen Grüßen ochen Partsch berbürgermeister Verteiler: Büro der Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste Pressestelle DR zur Kenntnis U] zur Veröffentlichung Dezernat | Dezernat Ill Dezernat IV IDA DSG
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Punkt 15.1: Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion (V-Nr. SV-2017/0084) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Antwort zur Großen Anfrage Kenntnis.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2017/0084
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 06.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00