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SV-2017/0084

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion

Große Anfragen 06.10.2017

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SV-2017/0084

3585 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2017/0084 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
 
 
 
 
Große Anfrage Stadion 
 
Wir fragen den Magistrat: 
 
1. Welche Rolle übernehmen welche städtischen Gremien und Gesellschaften bei der 
Erarbeitung und dem Beschluss des Masterplans, der zum 31. Oktober 2017 bei der 
Deutschen Fußball-Liga vorgelegt werden muss, um den Fußballspielbetrieb in der 
Zweitligasaison 2017/2018 und darüber hinaus am Böllenfalltor zu sichern? 
 
2. Möchte der Magistrat erste Planungen oder Finanzierungszusagen in die Unterlagen des 
Masterplans aufnehmen? 
 
3. Wäre es sachdienlich, wenn Planungen und Finanzierungszusagen durch einen Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung legitimiert und ihre Gültigkeit damit gestärkt würden? 
 
4. Wie werden darüber hinaus die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit 
beteiligt oder zumindest informiert? 
 
5. Wer übernimmt die Finanzierung der Kosten, die sich laut Schätzung vom 04. Juli 2017 auf 33 
Millionen Euro belaufen? 
 
6. Sollen die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro sowie die 
Sportfördermittel des Landes in Höhe von 3,5 Millionen Euro für den Umbau verwendet 
werden? 
 
7. Sollen weitere städtische Mittel verwendet werden, für die ein Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung notwendig wäre?

2 
 
8. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Stadtverordneten über die Verwendung von 
mindestens 14 Millionen Euro Steuergeld mitentscheiden sollten? Wenn ja, wie sieht das 
Entscheidungsverfahren aus; wenn nein, warum nicht? 
 
9. Was hält der Magistrat von einer Bürgschaft, um unvorhergesehene Finanzierungslücken zu 
schließen und so die Lizenzierung zu sichern? 
 
10. Wird sich der Magistrat seine neue Rechtsauffassung, dass ein Umbau im Bestand nun doch 
möglich ist, von einem unabhängigen Rechtsgutachten bestätigen lassen? 
11. Wird die Stadt Darmstadt Erbbauberechtigte bleiben oder wird der Verein künftig 
Erbbauberechtigter sein? Wird die Stadt Darmstadt oder der Verein Bauherr sein? 
 
12. Gibt es ein Konzept, wie die Lizenzauflage eines doppelt umfahrbaren, äußeren 
Rettungsweges erfüllt werden soll? Wie wird konkret mit der zu geringen Platzkapazität 
hinter Nord- und Südtribüne umgegangen? 
 
13. Welche Kapazität wird das neue Stadion haben? 
 
14. Werden Kapazitätserweiterungen am Standort möglich sein oder sind solche von vornherein 
ausgeschlossen? 
 
15. Auf der Grundlage welcher Baugenehmigung hatte das Stadion früher eine Kapazität von 
über 30.000 Plätzen und auch 2001 noch eine Kapazität von 24.000 Plätzen? 
 
16. Wäre es daher möglich, die Kapazität anzuheben oder eine Anhebung zumindest 
offenzuhalten? 
 
17. Wieviel Prozent des Fassungsvermögens werden für Stehplätze veranschlagt? 
 
18. Wird die Stadt Darmstadt alle Bemühungen, die auf die Erschließung eines 
Alternativstandorts für einen Stadionneubau abzielen, ruhen lassen? (Es sei darauf 
verwiesen, dass beispielsweise der Standort an der B26 lediglich aus Zeitgründen verworfen 
werden musste, da der Heldbock-Käfer nicht rechtzeitig umgesiedelt werden konnte.) 
 
19. Wenn nein, welche Maßnahmen werden geplant bzw. durchgeführt? 
 
Darmstadt, 6. Oktober 2017 
 
 
Tim Huß   Michael Siebel    
Moritz Röder   (Fraktionssprecher) 
(Stadtverordnete)

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9071 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61
Jochen Partsch 64225 Darmstadt Darmstadt

SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Wilhelminenstraße 7a Der Oberbürgermeister
64283 Darmstadt Jochen Partsch

Neues Rathaus am Luisenplatz

Luisenplatz 5 A

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2201 - 04

Telefax: 06151 13-2205

Internet: http://www.darmstadt.de

E-mail: oberbuergermeister@darmstadt.de

Datum:

25.10.2017

Ihre Große Anfrage vom 6. Oktober 2017
Stadion

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Rolle übernehmen welche städtischen Gremien und Gesellschaften bei der Erarbeitung und
dem Beschluss des Masterplans, der zum 31. Oktober 2017 bei der Deutschen Fußball-Liga
vorgelegt werden muss, um den Fußballspielbetrieb in der Zweitligasaison 2017/2018 und darüber
hinaus am Böllenfalltor zu sichern?

Antwort:

Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co.KG (DSG) als städtische Gesellschaft berät den SV
Darmstadt 98 zum baulichen Masterplan. Zur Umsetzung hat der Verein einen Generalplaner
beauftragt. Der Magistrat hat am 24.10.2017 dem Vorgehen zugestimmt. Die Ausschüsse und die
Stadtverordnetenversammlung werden anschließend damit befasst.

2. Möchte der Magistrat erste Planungen oder Finanzierungszusagen in die Unterlagen des
Masterplans aufnehmen?

Antwort:
Ja, der Magistrat sichert die Umsetzung durch die Zusage von Investitionszuschüssen.

3. Wäre es sachdienlich, wenn Planungen und Finanzierungszusagen durch einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung legitimiert und ihre Gültigkeit damit gestärkt würden?

Antwort.
Ja, die Stadtverordnetenversammlung wird am 07.11.2017 über die finanziellen Bedingungen
abstimmen können und den Masterplan ggf. stärken.
Mitglied
im

Familie
D——]

4. Wie werden darüber hinaus die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit beteiligt oder
zumindest informiert?

Antwort:

Die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit werden durch die Magistratsvorlage
informiert. Darüber hinaus hat am 24.10.2017 gemeinsam mit dem Verein eine Pressekonferenz
stattgefunden, die die wesentlichen Bestandteile des Masterplans kommuniziert hat. Der Masterplan
wurde im Vorfeld mit der DFL durch den SV Darmstadt 98 abgestimmt.

5. Wer übernimmt die Finanzierung der Kosten, die sich laut Schätzung vom 4. Juli 2017 auf 33
Millionen Euro belaufen?

Antwort:
Die Kosten für den Umbau des Stadions belaufen sich auf 28,5 Mio. Euro. Stadt/Land/Verein teilen
sich die Kosten im Schlüssel 15/3.5/10 Mio. Euro.

Für den Umbau des Stadions werden nach der aktuellen Kostenschätzung investive Mittel in Höhe
von 28,5 Mio.-Euro notwendig. Diese setzen sich aus Umbaukosten in Höhe von 25,5 Mio. Euro
und einem Risikozuschlag von 3,0 Mio. Euro zusammen. Die Finanzierung der Kosten wird
zwischen der Stadt mit einem Anteil von 15,0 Mio. Euro, dem SV Darmstadt 1898 e.V.
beziehungsweise dessen Tochtergesellschaft SV 98 Stadion GmbH mit einem Anteil von 10,0 Mio.
Euro und dem Land Hessen mit einem Anteil von 3,5 Mio. Euro aufgeteilt.

Zusätzlich fallen für die Stadt Investitionskosten von 1,5 Mio. Euro für den städtischen Anteil am
Annexgebäude sowie ein Sachkostenzuschuss an den SV 98 (vorhandenes Anlagevermögen der
DSG GmbH für den Betrieb des Stadions) an.

6. Sollen die Mittel aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 10,5 Millionen Euro sowie die
Sportfördermittel des Landes in Höhe von 3,5 Millionen Euro für den Umbau verwendet werden?

Antwort:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
24.07.2014 zur Vorlage-Nr. 2014/0246 wurde die Verwendung der Mittel aus dem
Landesausgleichstock für dem Umbau des Böllenfalltorstadions sowie für notwendige Sofort-
Maßnahmen zur Sicherstellung des dortigen Spielbetriebes beschlossen. Seit dieser Zeit sind
zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung des Spielbetriebes umgesetzt worden. Die vorhandenen
Restmittel werden für den Umbau des Stadions verwendet.

Die Sportfördermittel des Landes Hessen in Höhe von 3,5 Millionen Euro sollen für den Umbau
des Stadion verwendet werden.

7. Sollen weitere städtische Mittel verwendet werden, für die ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung notwendig wäre?

Antwort:

Nein. Allerdings ist vorgesehen, eine städtische Bürgschaft für die Betriebsgesellschaft des SV 98
in Höhe von max. 5,5 Mio. Euro auszureichen, für die ein gesonderter Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung notwendig ist.

8. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Stadtverordneten über die Verwendung von mindestens
14 Millionen Euro Steuergeld mitentscheiden sollten? Wenn ja, wie sieht das Entscheidungsverfahren
aus; wenn nein, warum nicht?

10.

11.

12.

13.

14.

15.

Antwort:
Die Stadtverordneten sollen selbstverständlich über die Bereitstellung der städtischen
Investitionsmittel entscheiden.

Was hält der Magistrat von einer Bürgschaft, um unvorhergesehene Finanzierungslücken zu
schließen und so die Lizenzierung zu sichern?

Antwort:

Die Ausgabe einer Bürgschaft an den SV Darmstadt 1898 e. V. oder an dessen Tochtergesellschaft
SV 98 Stadion GmbH ist Bestandteil der Finanzierung des Umbaus des Merck-Stadions am
Böllenfalltor.

Wird sich der Magistrat seine neue Rechtsauffassung, dass ein Umbau im Bestand nun doch möglich
ist, von einem unabhängigen Rechtsgutachten bestätigen lassen?

Antwort:

Die Rechtsauffassung wird von einem externen juristischen Gutachten der Frankfurter Kanzlei FPS
bestätigt.

Wird die Stadt Darmstadt Erbbauberechtigte bleiben oder wird der Verein künftig
Erbbauberechtigter sein? Wird die Stadt Darmstadt oder der Verein Bauherr sein?

Antwort:

Für den Teil des Stadions und der Trainingsplätze wird die neue Stadiongesellschaft des SV 98
erbbauberechtigt, für den Annex der SV Darmstadt 1898 e.V.,Bauherr ist jeweils der
Erbbauberechtigte.

Gibt es ein Konzept, wie die Lizenzauflage eines doppelt umfahrbaren, äußeren Rettungsweges
erfüllt werden soll? Wie wird konkret mit der zu geringen Platzkapazität hinter Nord- und Südtribüne
umgegangen?

Antwort:

Die Umfahrung ist keine Lizenzauflage sondern ein Soll-Kriterium des DFL-Stadionhandbuchs. Mit
Zustimmung der Sicherheitsbehörden kann auf diese Umfahrung verzichtet werden. Zur
Kompensation sind alle vier Sektoren des Städions anfahrbar. Insofern reicht die Fläche hinter den
Kopftribünen.

Welche Kapazität wird das neue Stadion haben?

Antwort:

Nach Beendigung aller Umbauphasen wird das Stadion 18.603 Zuschauern Platz bieten, davon
9.558 Stehplätze und 9.045 Sitzplätze.

Werden Kapazitätserweiterungen am Standort möglich sein oder sind solche von vornherein
ausgeschlossen?

Antwort:

Das umgebaute Stadion wird vier Einzeltribünen aufweisen. Durch Schließen der Ecken kann die
Kapazität leicht erhöht werden. Hierbei sind die räumlich begrenzten Möglichkeiten der
Gesamtanlage zu beachten. Weiteres s. Antwort zu Frage 16.

Auf der Grundlage welcher Baugenehmigung hatte das Stadion früher eine Kapazität von über

30.000 Plätzen und auch 2001 noch eine Kapazität von 24.000 Plätzen?

Antwort:

Die Kapazität ergibt sich aus der Baugenehmigung vom 08.12.1978 (AZ: BN-1978-650) -
Erweiterung der Stehplatztribühne Ost. Das Stadion hatte danach eine Bestandskapazität von
22.000 Personen. Aus den Berechnungen des obigen Bauantrages durch den damals zuständigen
Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes ergibt sich ein Zugang von 9.060 Personen und damit eine
Kapazitätserhöhung auf 31.000 Besucher.

Im Laufe der Jahre wurde die Zuschauerkapazität, auch durch Anforderungen des Fußballverbandes
und der Sicherheitsbehörden, reduziert.

16. Wäre es daher möglich, die Kapazität anzuheben oder eine Anhebung zumindest offenzuhalten?

Antwort: .
Eine Anhebung der zurzeit aktuell geplanten Kapazität in der Zukunft ist abhängig von den dann
rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem den Immissionsschutzanforderungen in der Zukunft.
Die Frage, ob eine Anhebung der Kapazität aus baulichen Gründen auf dem begrenzten Bau-
grundstück überhaupt in Frage kommt oder der Bauherr, der SV 98, der dies nicht beantragt hat,
benötigt oder wünscht, ist in der Zukunft zu beantworten.

17. Wieviel Prozent des Fassungsvermögens werden für Stehplätze veranschlagt?

Antwort:
51,38 % der Plätze sind Stehplätze, s. auch Antwort zu Frage 13.

18. Wird die Stadt Darmstadt alle Bemühungen, die auf die Erschließung eines Alternativstandorts für
einen Stadionneubau abzielen, ruhen lassen? (Es sei darauf verwiesen, dass beispielsweise der
Standort an der B26 lediglich aus Zeitgründen verworfen werden musste, da der Heldbock-Käfer
nicht rechtzeitig umgesiedelt werden konnte.)

Antwort:
Derzeit gilt die volle Aufmerksamkeit der Umsetzung des Masterplans.

19. Wenn nein, welche Maßnahmen werden geplant bzw. durchgeführt?

Antwort:
Auch die Kartierungen sind inzwischen abgeschlossen, es sind keine weiteren Maßnahmen geplant.

Mit freundlichen Grüßen

ochen Partsch
berbürgermeister

Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
und Gremiendienste
Pressestelle DR zur Kenntnis
U] zur Veröffentlichung
Dezernat |
Dezernat Ill
Dezernat IV
IDA
DSG

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Punkt 15.1: Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Oktober 2017 betr. Stadion 
 (V-Nr. SV-2017/0084) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Antwort zur Großen Anfrage 
Kenntnis.

Beratungsverlauf (1)

TOP 15.1

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5A

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0084
Typ
Große Anfragen
Datum
06.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00