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SV-2016/0014

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. April 2016 betr. Kunstkommission

Antrag 11.05.2016

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SV-2016/0014

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SV-2016/0014

4816 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0014 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. April 2016 betr. Kunstkommission 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 19.04.2016 
 
 
Antrag 
zur Beratung im Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und in der Stadtverordnetenversammlung 
 
Mit Magistratsvorlage 2015/0421 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Bildung 
und Einsetzung einer Kunstkommission. Entsprechend der o. g. Vorlage und der 
Geschäftsordnung für die Kunstkommission vom 18.11.2015 hat diese die Aufgabe den 
Magistrat in Angelegenheiten zur Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum zu beraten (§ 1 
Satz 1 der GO). Die Kommission besteht entsprechend § 2 der GO aus den Mitgliedern 
Oberbürgermeister, drei Magistratsmitgliedern, vier Stadtverordneten und vier sachkundigen 
BürgerInnen. Weitere sachkundige Personen können in beratender Funktion hinzugezogen 
werden, sind von Amts wegen Bestandteil der Kommission (städt. Kulturreferent, Direktor des 
Instituts Mathildenhöhe) oder entstammen den beteiligten städtischen Behörden, ebenfalls in 
beratender Funktion (§ 6 der GO). Die Sitzungen der Kunstkommission sind nicht öffentlich (§ 
6 Abs. 1 Satz 1 der GO). 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt möge prüfen: 
 
1. Das Gremium Kunstkommission um weitere ExpertInnen (§ 6 GO) aus der Künstlerschaft 
Darmstadts zu erweitern, 
2. Die ExpertInnen (§ 6 GO) ganz oder teilweise mit Stimmrecht auszustatten, 
3. Die Diskussionsart der Kunstkommission (§ 6 Abs.1 Satz 1) „nicht öffentlich“ zu erweitern, 
dies könnte ähnlich der Diskussion öffentlich / nicht öffentlich des Gestaltungsbeirats erfolgen, 
der in seiner derart gestalteten Diskussionsform ( öffentlich / nicht öffentlich) einen 
transparenten, öffentlichen und demokratischen Weg beschreitet ohne die Sorgfalt gegenüber 
dem Kunstwerk zu gefährden. 
4. Die Einbeziehung des Kulturausschusses in die Diskussion der Kunstkommission, 
Möglichkeiten und Gestaltung dieser. 
Begründung: 
 
Die hohe Bedeutung der Kunst im öffentlichen Raum ist in der Begründung der 
Magistratsvorlage zur Einrichtung der Kunstkommission in aller Deutlichkeit beschrieben. 
Kunst im öffentliche Raum soll vieles und kann auch vieles – Diskussionen und Nachdenken 
anstoßen, Kunst sichtbar machen für alle BürgerInnen, sie ist eine Form der niederschwelligen 
Begegnung mit Kunst. 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de

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All das erfordert eine transparente und demokratische Diskussion, die mit aller Sorgfalt mit 
dem Kunstwerk und seiner Wirkung im Raum umgeht und dabei die Vielfältigen Aufgaben von 
Kunst im öffentlichen Raum fest und klar im Blick haben sollte. 
Dieser transparente,und demokratische und sorgfältige Umgang mit Kunst im öffentlichen 
Raum spiegelt sich in der Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0421 an einigen Stellen. 
Die Geschäftsordnung der Kunstkommission ist da zurückhaltender. Eine Überprüfung der 
Form der Kunstkommission und der, in Vorlage und Geschäftsordnung beschriebenen 
Kommunikation der Kunstkommission in die Stadtgesellschaft, ist daher unter  den Aspekten 
und innerhalb des Spannungsfelds Transparenz, demokratische Teilhabe und Sorgfalt im 
Umgang mit den Kunstwerken zu überprüfen. 
Die Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0421 verweist auf die Handreichung „Kunst im 
öffentlichen Raum“ des dt. Städtetages vom März 3013, die den Kommunen den Umgang mit 
Kunstwerken im öffentlichen Raum beschreibt, darüber erleichtert und Ideen gibt, wie er und 
die Kommunikation rund um dieses Thema demokratisch, transparent und in aller Sorgfalt 
gestaltet werden kann. Die Handreichung rät dazu, Kommissionen für öffentliche Kunst als die 
politischen Gremien beratendes Expertengremium einzurichten. Sie legt, neben den 
VertreterInnen der städtischen Behörden (Kulturamt, Bau) Wert auf die Hinzuziehung von 
Experten aus den Bereichen Kunstgeschichte, Museen zeitgenössischer Kunst und Experten 
aus der dafür qualifizierten Künstlerschaft. Letzteres ist in der Kunstkommission so nicht zu 
erkennen. Da in Darmstadt eine große Zahl bildender KünstlerInnen leben, Darmstadt darübe r 
hinaus mit der Darmstädter Sezession, dem BKK Darmstadt, dem Sitze des BKK Hessen und 
dem Künstlerrat als selbstorganisierter Vertretung der KünstlerInnen (Sezession, BBK und 
Freie), ist es geboten, diesen Sachverstand in die Diskussion um den Umgang mit Kunst im 
öffentlichen Raum einzubeziehen. 
Kunst im öffentlichen Raum und der Umgang damit sind ein Spiegel der Gesellschaft.  
 
 
Fraktion die LINKE 
Martina Hübscher-Paul 
Robert-Schneider-Straße 72 
64289 Darmstadt 
 
Karl-Heinz Böck  Kris Hartmann 
 
Werner Krone   Katharina Grabietz

Beratungsverlauf (3)

TOP 5
TOP 16.10
TOP 25.9

Orte (2)

  • Robert-Schneider-Straße 72
  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0014
Typ
Antrag
Datum
11.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00