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3150/2023

Erneuerung des Wasserleitungsnetzes Kleingartenanlage Hoffnung - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 13.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5679 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/670/21 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2023 
 3150/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023 
 
Kleingartenanlage Hoffnung e.V., Anlage Niehler Str. und Anlage Kretzer Str. Er-
neuerung des Wasserleitungsnetzes; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des 
Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Kleingartenan-
lage Hoffnung e.V., Anlage Niehler Str. und Anlage Kretzer Str. Erneuerung des Wasserlei-
tungsnetzes“ in Höhe von rd. 294.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 
rd. 704.000 € statt bisher 410.000 €. Unter Berücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tra-
genden Erdarbeiten in Höhe von 28.000 € beläuft sich der städtische Anteil auf nunmehr 
676.000 €. 
 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2022 die Entwurfsplanung 
für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes in der Kleingartenanlage Hoffnung zur Kenntnis 
genommen (3033/2022) und die Verwaltung auf dieser Grundlage beauftragt, die Maßnahme 
mit Gesamtkosten in Höhe von 410.000 € umzusetzen. Der städtische Eigenanteil unter Be-
rücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tragenden Erdarbeiten in Höhe von 28.000 € be-
lief sich auf 382.000 €. 
 
Der finanzielle Mehrbedarf gegenüber den Kostenberechnungen aus der Entwurfsplanung be-
läuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 294.000 €. Die Gesamtkosten inklusive Hono-
rarkosten betragen rd. 704.000 €. Unter Berücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tra-
genden Erdarbeiten beträgt der städtische Anteil 676.000 €. Die Gesamtkostensteigerung liegt 
bei ca. 72%. Die Mehrkosten betreffen ausschließlich die Baukosten. Die Honorarkosten blei-
ben mit ca. 36.000 € unverändert. Siehe nachfolgende Übersicht:

2 
 
  Baubeschluss Submissions- 
ergebnis 
Kosten- 
erhöhung 
absolut 
Kosten- 
erhöhung 
relativ 
Planungskosten 36.000 € 36.000 € 0 € 0% 
Baukosten ohne Erdarbeiten 346.000 € 640.000 € 294.000 € 85% 
Summe städtischer Anteil 382.000 € 676.000 € 294.000 € 77% 
Erdarbeiten 28.000 € 28.000 € 0 € 0% 
Gesamtkosten 410.000 € 704.000 € 294.000 € 72% 
 
Die Kostensteigerungen liegen im Wesentlichen im Bereich der einzelnen Parzellenan-
schlüsse und der notwendigen Trennung zwischen öffentlicher und privater Versorgung. Im 
Hinblick auf die Parzellenanschlüsse liegt die Kostensteigerung insbesondere bei den Was-
serzählerschächten, den Einzelzapfstellen mit dem eigentlichen Wasserhahn für jede Par-
zelle. Die Kostensteigerung bei den Parzellenanschlüssen beträgt ca. 132.000 €.  
 
Für die notwendige Trennung zwischen öffentlicher und privater Versorgung ist ein sogenann-
ter freier Auslauf erforderlich. Dieser stellt die höchste Sicherheitseinrichtung für das Trink-
wassernetz dar. Der freie Auslauf ist nach den geltenden Regelwerken immer dann erforder-
lich, wenn eine Belastung mit mikrobiellen oder viralen Krankheitserregern in der nachge-
schalteten Leitung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist beispielsweise auch bei Tier-
tränken oder Bewässerungsanlagen in der Landwirtschaft der Fall. Hier läuft das Trinkwasser 
frei über einen Überlauf in einen Behälter. Dabei sorgt ein Abstand zwischen dem einströmen-
den Trinkwasser und dem maximalen Wasserspiegel im Behälter für die Trennung von Trink- 
und Brauchwasser. Diesem Behälter ist eine Pumpenanlage nachgeschaltet, die das Wasser 
aus dem Behälter in die anschließende Wasserleitung der Kleingartenanlage fördert. Die Kos-
tenerhöhung für die notwendige Trennung beträgt gegenüber der Kostenberechnung ca. 
50.000 €. Hier sind vor allem die Kostensteigerungen für die Pumpenanlage und die Beton-
schächte ausschlaggebend. 
 
Darüber hinaus begründen sich Mehrkosten durch die Fortschreibung der Planung. Es wurden 
zusätzliche Positionen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung noch nicht abseh-
bar waren. Zudem wurden auf die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung nur zwei Ange-
bote abgegeben, was auf eine gesättigte Marktlage schließen lässt.  
 
Der Kostenanteil des Vereins für die Erdarbeiten liegt mit 28.000 € im Bereich der Kostenbe-
rechnung. Dies ist ein Anteil von ca. 4 % an den Gesamtkosten.  
 
Die Maßnahme soll bis Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden. 
 
Finanzierung 
 
Die Maßnahme ist in Höhe 360.436 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen im Hpl. 2023/2024 inkl. Planfortschreibung 2023 gesichert. Die Mehrkosten in 
Höhe von 294.000 € können im Haushaltsjahr 2023 aus den im gleichen Teilfinanzplan bei Fi-
nanzstelle 6700-1301-3-8600 für die Erneuerung der Wasserleitung DKA Klettenberg veran-
schlagten Auszahlungsmitteln gedeckt werden, da für die Maßnahme „Wasserleitung DKA 
Klettenberg“ eine Anpassung der Planung erforderlich ist.  
 
Die nach Inbetriebnahme der Wasserleitung im Teilergebnisplan der o.g. Produktgruppe 1301 
in Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen entstehenden Abschreibungsaufwendungen er-
höhen sich von bisher eingeplanten 7.640 € p.a. um 5.880 € p.a. auf 13.520 € p.a.  
 
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

23.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3150/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
13.11.2023
Erstellt
04.10.2023 13:12