3150/2023
Erneuerung des Wasserleitungsnetzes Kleingartenanlage Hoffnung - Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle VIII/670/21 Vorlagen-Nummer 23.11.2023 3150/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 Kleingartenanlage Hoffnung e.V., Anlage Niehler Str. und Anlage Kretzer Str. Er- neuerung des Wasserleitungsnetzes; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Kleingartenan- lage Hoffnung e.V., Anlage Niehler Str. und Anlage Kretzer Str. Erneuerung des Wasserlei- tungsnetzes“ in Höhe von rd. 294.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr rd. 704.000 € statt bisher 410.000 €. Unter Berücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tra- genden Erdarbeiten in Höhe von 28.000 € beläuft sich der städtische Anteil auf nunmehr 676.000 €. Begründung Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2022 die Entwurfsplanung für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes in der Kleingartenanlage Hoffnung zur Kenntnis genommen (3033/2022) und die Verwaltung auf dieser Grundlage beauftragt, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 410.000 € umzusetzen. Der städtische Eigenanteil unter Be- rücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tragenden Erdarbeiten in Höhe von 28.000 € be- lief sich auf 382.000 €. Der finanzielle Mehrbedarf gegenüber den Kostenberechnungen aus der Entwurfsplanung be- läuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf 294.000 €. Die Gesamtkosten inklusive Hono- rarkosten betragen rd. 704.000 €. Unter Berücksichtigung der vom Kleingartenverein zu tra- genden Erdarbeiten beträgt der städtische Anteil 676.000 €. Die Gesamtkostensteigerung liegt bei ca. 72%. Die Mehrkosten betreffen ausschließlich die Baukosten. Die Honorarkosten blei- ben mit ca. 36.000 € unverändert. Siehe nachfolgende Übersicht: 2 Baubeschluss Submissions- ergebnis Kosten- erhöhung absolut Kosten- erhöhung relativ Planungskosten 36.000 € 36.000 € 0 € 0% Baukosten ohne Erdarbeiten 346.000 € 640.000 € 294.000 € 85% Summe städtischer Anteil 382.000 € 676.000 € 294.000 € 77% Erdarbeiten 28.000 € 28.000 € 0 € 0% Gesamtkosten 410.000 € 704.000 € 294.000 € 72% Die Kostensteigerungen liegen im Wesentlichen im Bereich der einzelnen Parzellenan- schlüsse und der notwendigen Trennung zwischen öffentlicher und privater Versorgung. Im Hinblick auf die Parzellenanschlüsse liegt die Kostensteigerung insbesondere bei den Was- serzählerschächten, den Einzelzapfstellen mit dem eigentlichen Wasserhahn für jede Par- zelle. Die Kostensteigerung bei den Parzellenanschlüssen beträgt ca. 132.000 €. Für die notwendige Trennung zwischen öffentlicher und privater Versorgung ist ein sogenann- ter freier Auslauf erforderlich. Dieser stellt die höchste Sicherheitseinrichtung für das Trink- wassernetz dar. Der freie Auslauf ist nach den geltenden Regelwerken immer dann erforder- lich, wenn eine Belastung mit mikrobiellen oder viralen Krankheitserregern in der nachge- schalteten Leitung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist beispielsweise auch bei Tier- tränken oder Bewässerungsanlagen in der Landwirtschaft der Fall. Hier läuft das Trinkwasser frei über einen Überlauf in einen Behälter. Dabei sorgt ein Abstand zwischen dem einströmen- den Trinkwasser und dem maximalen Wasserspiegel im Behälter für die Trennung von Trink- und Brauchwasser. Diesem Behälter ist eine Pumpenanlage nachgeschaltet, die das Wasser aus dem Behälter in die anschließende Wasserleitung der Kleingartenanlage fördert. Die Kos- tenerhöhung für die notwendige Trennung beträgt gegenüber der Kostenberechnung ca. 50.000 €. Hier sind vor allem die Kostensteigerungen für die Pumpenanlage und die Beton- schächte ausschlaggebend. Darüber hinaus begründen sich Mehrkosten durch die Fortschreibung der Planung. Es wurden zusätzliche Positionen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung noch nicht abseh- bar waren. Zudem wurden auf die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung nur zwei Ange- bote abgegeben, was auf eine gesättigte Marktlage schließen lässt. Der Kostenanteil des Vereins für die Erdarbeiten liegt mit 28.000 € im Bereich der Kostenbe- rechnung. Dies ist ein Anteil von ca. 4 % an den Gesamtkosten. Die Maßnahme soll bis Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Finanzierung Die Maßnahme ist in Höhe 360.436 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen im Hpl. 2023/2024 inkl. Planfortschreibung 2023 gesichert. Die Mehrkosten in Höhe von 294.000 € können im Haushaltsjahr 2023 aus den im gleichen Teilfinanzplan bei Fi- nanzstelle 6700-1301-3-8600 für die Erneuerung der Wasserleitung DKA Klettenberg veran- schlagten Auszahlungsmitteln gedeckt werden, da für die Maßnahme „Wasserleitung DKA Klettenberg“ eine Anpassung der Planung erforderlich ist. Die nach Inbetriebnahme der Wasserleitung im Teilergebnisplan der o.g. Produktgruppe 1301 in Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen entstehenden Abschreibungsaufwendungen er- höhen sich von bisher eingeplanten 7.640 € p.a. um 5.880 € p.a. auf 13.520 € p.a. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3150/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 13:12