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1906/2024

Zeitplanung zur Einbringung des Doppelhaushalts 2025/2026

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 1.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9823 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer           13.06.2024 
 1906/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.06.2024 
 
Zeitplanung zur Einbringung des Doppelhaushalts 2025/2026 
1. Ausgangssituation 
 
a) Bisheriger Aufstellungsprozess in Köln 
 
In seiner Sitzung am 05.02.2024 wurde der Finanzausschuss über den Start des verwaltungs-
internen Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026 informiert (Mit-
teilung 3716/2023).  
 
Es wurde - wie in den Vorjahren - das Ziel formuliert, durch frühzeitige Einbringung des Haus-
haltsplanentwurfs in den Rat ein Inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2025/2026 zum Jahres-
beginn 2025 zu gewährleisten. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Rahmenbe-
dingungen angesichts der sich abzeichnenden Mehrbelastungen sehr herausfordernd sind 
und einen stark strukturierten Aufstellungs- sowie Beratungs- und Priorisierungsprozess zur 
Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung erfordern. 
  
Diese Einschätzung hat sich in den zurückliegenden Monaten des Aufstellungsprozesses wei-
ter verfestigt. Zusätzliche Finanzierungserfordernisse und in der Folge Haushaltsbelastungen 
ergeben sich neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des 
Angriffskrieges in der Ukraine insbesondere durch die Kostenentwicklungen im Bereich Sozia-
les und Jugend, Klinken sowie Schulen, aber auch durch die deutlich gestiegenen Zinsen so-
wie die hohen Tarifabschlüsse. Letztere führen zu deutlichen Steigerungen beim Personalauf-
wand und externen Dienstleistungen. Diese schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen 
sind nicht nur auf der Ebene des Bundes, sondern auch beim Land NRW und vor allem bei 
den Kommunen deutlich spürbar.  
 
Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens wurden daher alle zusätzlichen Bedarfe auf 
der Aufwandsseite hinsichtlich ihrer zwingenden Notwendigkeit sowie dahingehend über-
prüft, ob sie durch interne Umschichtungen innerhalb der fachbezogenen Budgets zumindest 
teilweise aufgefangen werden können. In Teilen wurden verbindliche Reduktionspfade festge-
legt. Bei Aufgabenausweitungen oder der Übernahme neuer Aufgaben wurde betrachtet, ob 
eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme besteht. 
 
Angesichts der hoch dynamischen Kostenentwicklung auf der Aufwandsseite lassen sich trotz 
einer verschärften Prüfung und restriktiven Veranschlagungspraxis massive Nachsteuerungs-
bedarfe auf der Aufwandsseite nicht vermeiden. In Teilen sind sie Ausdruck gesamtgesell-
schaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, in Teilen - wie z. B. bei den Schulmieten - 
auch Folge bewusster und notwendiger Weichenstellungen der letzten Jahre.

2 
 
Für die Beurteilung der künftigen Haushaltswirtschaft der Stadt kommt daher der weiteren 
Entwicklung der Ertragsseite eine wichtige Rolle zu: Zwar rechnet die Stadt auch weiterhin 
noch mit Steuereinnahmen auf sehr hohem Niveau (s. Mitteilungsvorlage zur Steuerschät-
zung, Vorlage Nr. 1716/2024), aber das prognostizierte Wachstum bleibt hinter den zwischen-
zeitlichen Prognosen zurück und wird nicht ausreichen, um mit den derzeit absehbaren Kos-
tensteigerungen Schritt halten zu können.  
 
In der Folge zeichnen sich für die kommenden Jahre in Köln trotz der im bisherigen Prozess 
bereits identifizierten Umschichtungs-, Nachsteuerungs- und Konsolidierungsmöglichkeiten 
derzeit durchgängig jährliche Haushaltsdefizite im hohem dreistelligen Millionenbereich 
ab. Dies wird über die im Doppelhaushalt 2025/2026 abzubildenden Jahre von 2025 bis 2029 
einen Vermögensverzehr in Milliardenhöhe nach sich ziehen und stellt eine Gefahr für die 
langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt dar.  
 
Dem ist daher schon aus Gründen der Finanzverantwortung und mit Blick auf die Refinanzie-
rung der Stadt frühzeitig und effektiv zu begegnen.  
 
b) Einordnung in die Gesamtsituation 
 
Diese deutlichen Herausforderungen für die kommunale Haushaltswirtschaft zeigen sich nicht 
nur für Köln, sondern flächendeckend, weshalb auch das Ministerium für Heimat, Kommuna-
les, Bau und Digitalisierung in einer Handreichung zum neuen kommunalen Haushaltsrecht 
erst jüngst ausgeführt hat:  
 
"Zeichnet sich bei der Haushaltsplanung ab, dass ein Jahresfehlbetrag zu besorgen ist, so hat 
die Kommune zunächst eigenverantwortlich zu prüfen, ob dieser Fehlbetrag durch Einspa-
rungen oder durch die Erhöhung von Erträgen ausgeglichen werden kann. Bei den Ein-
sparungen sind auch Strukturveränderungen zu prüfen.  
Beispiele:  
Wir wissen: Zahlreiche Kommunen befinden sich bereits seit Jahren in einer äußerst heraus-
fordernden Finanzumgebung, so dass etliche Haushaltsverbesserungsmaßnahmen oder so-
gar Haushaltssicherungsmaßnahmen bereits ergriffen worden sind. Der Anteil freiwilliger 
Leistungen in diesen Kommunalhaushalten ist entsprechend gering ausgeprägt. Nichtsdes-
totrotz gilt es, sich auch an diesen Stellen mit Einsparmöglichkeiten und dem Für und Wider 
im Hinblick auf das Gemeinschaftsleben vor Ort auseinanderzusetzen.  
Bei gesetzlichen und/oder vertraglichen und/oder freiwilligen Leistungen, die über die Kommu-
nen erbracht werden, ist der Leistungsstandard stets einer kritischen Würdigung zu unterzie-
hen. Auch kann geprüft werden, ob Leistungen im Rahmen einer interkommunalen Koopera-
tion erbracht werden können [...].  
Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung sind auch Prozesse, deren Aufbau und Ab-
lauf, einer kritischen Würdigung auf Optimierungsmöglichkeiten zu unterziehen. Sofern Ver-
waltungen bzw. Verwaltungsteile in Anmietungsobjekten untergebracht sind, kann - vor dem 
Hintergrund von Home-Office-Quoten - auch geprüft werden, ob Abmietungen vorgenommen 
werden können. [...] 
Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung ist es des Weiteren empfehlenswert, sich mit 
dem Verhältnis von Konsum- und Investitionsausgaben auseinanderzusetzen. Bevor 
neue freiwillige Leistungen und damit Mehraufwendungen in einer Zeit beschlossen werden, 
in denen die öffentlichen Haushalte mit potentiell weniger Finanzmitteln auszukommen haben 
und der Druck auf die Erhaltung des öffentlichen Vermögens zunimmt, ist sich eingehend mit 
deren nachhaltiger Finanzierbarkeit - aus einer Haushaltskraft - auseinanderzusetzen. Der 
Grundsatz der generationengerechten Haushalts- und Finanzpolitik nach § 1 Absatz 1 
Satz 3 GO NRW ist zu beachten."  
 
Mit dem 3. Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (3. 
NKFWG), welches am 5.3.2024 beschlossen und rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft getre-
ten ist, hat der Gesetzgeber bestimmte Erleichterungen in der Haushaltswirtschaft - wie unter 
anderem die erweiterte Möglichkeit der Veranschlagung eines globalen Minderaufwands und 
eines Fehlbetragsvortrags - geschaffen. Gleichzeitig führt er mit Blick auf die geordnete kom-
munale Finanzwirtschaft zusätzliche Genehmigungserfordernisse ein, in deren Rahmen die o.

3 
 
g. Aspekte zum Tragen kommen und erforderlichenfalls ein verpflichtendes Haushaltssiche-
rungskonzept angeordnet werden kann. Letzteres würde die Handlungsfähigkeit der Stadt 
Köln massiv einschränken. 
 
Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen in NRW zeigt, dass die Herausforderungen 
auch dort enorm sind und in vielen Städten derzeit an Gegensteuerungsmaßnahmen und 
Konsolidierungs-, Sanierungs- oder Stabilisierungskonzepten gearbeitet wird.   
 
2. Aktualisierte Zeitplanung 
 
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt für die Zukunft angesichts der oben skizzierten finanziel-
len Herausforderungen zu bewahren, den Haushaltsausgleich zumindest perspektivisch wie-
der in den Blick nehmen zu können und die Haushaltswirtschaft weiter eigenverantwortlich ge-
stalten zu können, bedarf es daher grundlegender struktureller Veränderungen sowohl auf der 
Aufwands- als auch auf der Ertragsseite – einschließlich einer verstärkten Aufgabenkritik und 
Prioritätensetzung. Diese Maßnahmen und weitere Schritte müssen wegen ihrer Bedeutung 
für alle Leistungsbereiche der Stadt und die Stadtgesellschaft jedoch sorgsam abgewogen 
werden.  
 
Aus diesen Gründen hat sich die Verwaltung zu einer Aktualisierung der Zeitplanung für die 
Haushaltseinbringung entschieden. Ziel ist es, schon zur Haushaltseinbringung verwaltungs-
seitige Vorschläge zur dringend notwendigen Stabilisierung und Verbesserung der Haushalts-
situation vorzulegen, um eine Beratungsgrundlage für den Rat zu schaffen. Es ist derzeit be-
absichtigt, den Haushalt noch in 2024 einzubringen. Je nach Einbringung und erforderlichem 
Beratungszeitraum könnte sodann möglichst frühzeitig im Jahr 2025 die Verabschiedung er-
folgen, so dass die Genehmigung durch die Bezirksregierung auf dieser Basis eingeholt wer-
den kann. Im Anschluss an die erteilte Genehmigung kann die Haushaltssatzung dann be-
kanntgemacht werden und der Haushalt damit schnellstmöglich in Kraft treten. Auf diesem 
Weg soll die sog. haushaltslose Zeit, in der sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushalts-
führung nach § 82 GO befindet, möglichst kurz gehalten werden.  
 
Ein erfolgreicher Abschluss dieser aktualisierten Zeitplanung setzt voraus, dass die vorzuneh-
menden strukturellen Veränderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite zeitnah abgeschlos-
sen und planerisch trag- und genehmigungsfähige Jahresergebnisse erarbeitet werden kön-
nen.  
 
3. Fazit  
 
Die derzeitigen Rahmenbedingungen belasten die Finanzsituation aller Kommunen, Länder 
und auch den Bund. Ziel der Verwaltung ist es, möglichst zügig einen genehmigungs- und 
tragfähigen Doppelhaushalt 2025/2026 einzubringen und die Zeit der Verschiebung möglichst 
kurz zu halten.  
 
Der Aufstellungsprozess wird von der gesamten Verwaltung konzentriert und fokussiert fortge-
setzt. Die Gremien werden fortlaufend unterrichtet.  
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Finanzausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
1906/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
11.06.2024 17:27