SV-2014/0043
Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 29. September 2014 betr. Inklusion an Darmstädter Schulen
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SV-2014/0043
3991 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0043
Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 29. September 2014 betr. Inklusion an
Darmstädter Schulen
Darmstadt, den 29.09.2014
Große Anfrage „Inklusion an Darmstädter Schulen“
Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen
Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit allen anderen Kindern die Schule besuchen können.
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen.
Leider steht die Finanzierung der Umsetzung der Inklusion unter Ressourcenvorbehalt. Dies
führt zu unbefriedigenden Zuständen für alle Beteiligten und bringt die Idee der Inklusion in
Misskredit. Auch in Darmstadt wird von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern Unzufriedenheit
geäußert.
Um einen Eindruck von der Lage zu gewinnen, frage ich den Magistrat:
Entwicklung der Schülerzahlen in inklusiver Beschulung
1a. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf in Darmstadt im Schuljahr 2013/2014 die Regelschule besuchten?
1b. Wie hat sich diese Zahl in den vorhergehenden Schuljahren seit Verankerung der UN-
Konvention im Schulgesetz 2011 entwickelt?
Bedarf und Bewilligung der Teilhabeassistenz
2a. Wie viele Anträge auf Teilhabeassistenz in Schulen wurden in den Schuljahren 2010/11,
2011/12, 2012/13 und 2013/14 gestellt? Wie viele wurden jeweils über das Jugendamt
und wie viele über das Sozialamt beantragt? Wie teilen sich die Anträge auf zwischen
Grundschule, Förderschule und Sekundarschule?
2b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? (mit der gleichen Aufschlüsselung nach
Schuljahren, Ämtern und Schulformen)
2c. Für wie viele I-Kinder in KiTas wurden 2012 und 2013 eine Teilhabeassistenz beantragt?
Für wie viele wurde sie bewilligt?
Bereitgestellte Ressourcen
3a. Wie viele Teilhabeassistentinnen und -assistenten in Schulen mit wie vielen Stunden
wurden in den genannten Schuljahren eingesetzt?
3b. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Integrationsleistungen in den Jahren 2011 bis
2013 entstanden?
Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt
Telefon 06151 / 66 90 310
Telefax 06151 / 66 90 533
info@linksfraktion-darmstadt.de
www.linksfraktion-darmstadt.de
Durchführung der Integrationsdienstleistungen
4a. Welche Träger hat die Stadt mit der Durchführung der Teilhabeassistenz beauftragt? Wie
groß ist der Anteil dieser Träger am Gesamtaufwand (in Stunden oder Kosten)
4b. Stellt die Stadt an die Träger Anforderungen an die Rahmenbedingungen für die
Beschäftigten, insbesondere bezüglich Arbeitsbedingungen, Befristung und Bezahlung?
Antragstellung und Bewilligungsverfahren
5a. Wie werden die Eltern vor der Antragstellung über die gesetzlichen Regelungen und über
die Verfahren informiert, auf deren Grundlage sie den Anspruch auf Unterstützung für ihr
Kind geltend machen können?
5b. Gibt es Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistungen bewilligt
werden?
5c. Wird die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule (veränderte Rhythmisierung,
Verlängerung von Pausenzeiten, Ausbau von Ganztagsangeboten und Betreuung ) bei der
Zumessung der Bewilligungsstunden berücksichtigt?
5d. Fordert die Stadt als Voraussetzung für die Bewilligung der Teilhabeassistenz
grundsätzlich die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf?
5e. Wenn nein: In welchen Fällen ist dies nicht erforderlich und auf welcher Grundlage wird
dann die Entscheidung über die Unterstützung getroffen?
5f. Wenn ja: gilt dies auch für I-Kinder, für die bereits in der KiTa Teilhabeassistenz bewilligt
war?
5g. Wenn ja: Wird es ggf. vom Magistrat als Problem angesehen, dass die Etikettierung der
Teilhabeassistenz als sonderpädagogische Maßnahme unter Umständen stigmatisierend
wirken kann?
Inklusionsschulen
6a. Gibt es Planungen, Inklusion an bestimmten Schulen zu konzentrieren?
6b. Und wenn ja, welche?
Karl-Heinz Böck
Martina Hübscher Paul
Werner Krone
anlage 1
9798 Zeichen
Bürgermeister
Rafael Reißer
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bürgermeister
Rafael Reißer
DIE LINKE Darmstadt
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Datum:
30. Januar 2015
Große Anfrage betreffend Inklusion an Darmstädter S chulen vom 29.09.2014
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zu Ihrer einleitenden Feststellung möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten den
inklusiven Gedanken um. Hierfür werden bereits Mittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt. Die
Zuständigkeit der Lehrerversorgung liegt beim Land Hessen, hierzu sind weitere Abstimmungsgespräche
zwischen Schulträger und dem Kultusministerium (Staatlichem Schulamt) notwendig.
Ihre o. g. Große Anfrage beantworte ich nun wie folgt:
Entwicklung der Schülerzahlen in inklusiver Beschulung
Frage:
1a. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Schülerin nen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in
Darmstadt im Schuljahr 2013/2014 die Regelschule b esuchten?
1b. Wie hat sich diese Zahl in den vorhergehenden Schuljahren seit Verankerung der UN-Koriven-
tion im Schulgesetz 2011 entwickelt?
Antwort:
1a: Die Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern (SuS) bzw. der SuS im gemeinsamen
Unterricht an öffentlichen Regelschulen. Im Schulj ahr 2013/14 beträgt 125.
Antwort:
1b: Im Schuljahr 2011/12 betrug die Zahl der inklusiv beschulten SuS bzw. der Sus im gemeinsamen
Unterricht an öffentlichen Regelschulen 97. Im Sch uljahr 2012/13 waren es 108.
…
2
Bedarf und Bewilligung der Teilhabeassistenz
Frage:
2a. Wie viele Anträge auf Teilhabeassistenz in Schu len wurden in den Schuljahren 2010/11,
2011/12, 2012/13 und 2013/14 gestellt? Wie viele wurden jeweils über das Jugendamt und
wie viele über das Sozialamt beantragt? Wie teilen sich die Anträge auf zwischen Grundschule,
Förderschule und Sekundarschule?
2b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? (mit der gleichen Aufschlüsselung nach Schuljahren,
Ämtern und Schulformen)
2c. Für wie viele I-Kinder in Kitas wurden 2012 und 2013 eine Teilhabeassistenz beantragt“ Für
wie viele wurde sie bewilligt?
Antwort 2a und 2b:
SGB VIII
Anträge Bewilligungen Anträge Bewilligungen Anträge Bewi lligungen Anträge Bewilligungen
2010/ 2011 1 1 2 2 0 0 3 3
2011/2012 6 6 5 5 0 0 11 11
2012/ 2013 13 13 6 6 3 3 22 22
2013/ 2014 20 20 6 6 15 15 41 41
Grundschule Förderschule Sekundarschule Gesamt
SGB XII
Anträge Bewilligungen Anträge Bewilligungen Anträge Bewi lligungen Anträge Bewilligungen
2010/2011 17 17 16 16 24 24 57 57
2011/ 2012 22 22 20 20 33 33 75 75
2012/2013 25 25 23 23 34 34 82 82
2013/2014 27 27 19 19 21 21 67 67
Grundschule Sekundarschule Gesamt Förderschule
Frage 2c:
Für wie viele I-Kinder in Kitas wurden 2012 und 2013 eine Teilhabeassistenz beantragt? Für wie viele
wurden sie bewilligt?
Antwort:
Anträge Bewilligungen
2012 13 13
2013 15 15
Zu ergänzen ist an dieser Stelle, dass Integrationsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen des SGB XII
bewilligt werden.
Bereitgestellte Ressourcen
Frage 3a:
Wie viele Teilhabeassistenzen und -assistenten in Schulen mit wie vielen Stunden wurden in den
genannten Schuljahren eingesetzt?
Antwort:
SGB VIII
Schuljahr Assistenzen Gesamtstunden pro Woche
2010/ 2011 6 93
2011/2012 15 310
2012/ 2013 25 478
2013/ 2014 52 1.042
SGB XII
Schuljahr Assistenzen Gesamtstunden pro Woche
2010/ 2011 57 1.484
2011/2012 75 1.957
2012/ 2013 82 2.130
2013/ 2014 67 1.681
…
3
Frage 3b:
Welche Kosten sind der Stadt durch diese Integrationsleistungen in den Jahren 2011 bis 2013
entstanden?
Antwort:
SGB VIII
2011 2012 2013
105.693 € 290.898 € 637.557 €
SGB XII
2011 2012 2013
1.590.176 € 1.800.665 € 1.895.903 €
Durchführung der Integrationsdienstleistungen
Frage 4a:
Welche Träger hat die Stadt mit der Durchführung der Teilhabeassistenz beauftragt? Wie groß ist der
Anteil dieser Träger am Gesamtaufwand (in Std. oder Kosten)?
Antwort:
Im Rahmen des SGB VIII:
Flexible Jugendhilfe – Schulbegleitung
CBF Darmstadt
Die Mäander GmbH
EVIM (Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau), Ambulante Hilfen, Darmstadt
Perspektive GmbH & Co.
LÖ-WE Tagesgruppe
Im Rahmen des SGB XII:
CBF Darmstadt
Jochen Haas
Lebenshilfe Dieburg
Lebenshilfe Darmstadt
Flexible Jugendhilfe – Schulbegleitung
Volunta GmbH
Wichernschule Mühltal
Die Anteile dieser Träger am Gesamtaufwand (in Stunden oder Kosten) wären nur mit einem unverhält-
nismäßig hohen Aufwand zu ermitteln. Hierzu müsste jede der bestehenden Akten per Hand ausgewertet
werden. Ich bitte um Verständnis.
Frage 4b:
Stellt die Stadt an die Träger Anforderungen an die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten,
insbesondere bezüglich Arbeitsbedingungen, Befristungen und Bezahlung?
Antwort:
Die Rahmenbedingungen werden durch Qualitäts-, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen
den freien Trägern der Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, hier das Jugendamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, vereinbart. In diesen Vereinbarungen halten wir uns an die Hessische
Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsent-
wicklung und Entgelte nach §§ 78a ff SGB VIII (KJHG). Diese werden ebenfalls auf die Träger im Rahmen
des SGB XII übertragen.
Antragstellung und Bewilligungsverfahren
Frage 5a:
Wie werden die Eltern vor der Antragstellung über die gesetzlichen Regelungen und über die Verfahren
informiert, auf deren Grundlage sie den Anspruch auf Unterstützung für ihr Kind geltend machen
können?
…
4
Antwort:
Für den Bereich des SGB XII gilt: Die Eltern werden zunächst durch die zuständige Grundschule und den
Kindergarten informiert. Weitergehend erfolgt die Information über die Beratungs- und Förderzentren.
Der Fachdienst Eingliederungshilfe berät insbesondere bei bestehenden Integrationsmaßnahmen
teilweise in Form von Runden Tischen und Hilfeplangesprächen sowie auf Anfrage der Eltern und wenn
eine Einladung zum Förderausschuss erfolgt.
Für den Bereich des SGB VIII gilt: Die Eltern stellen beim Städtischen Sozialdienst des Jugendamtes
einen Antrag auf Leistungen nach dem § 35a SGB VIII. In einem geregelten Ablauf werden Gespräche mit
den Beteiligten geführt. Bis zur Entscheidung und im anschließenden Hilfeplanprozess werden Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern an sämtlichen Schritten beteiligt.
Frage 5b:
Gibt es Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistung bewilligt werden?
Antwort:
Da es sich bei den Maßnahmen ausschließlich um Einzelfallentscheidungen handelt, gibt es keine
Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistung bewilligt werden.
Frage 5c:
Wird die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule (veränderte Rhythmisierung, Verlängerung von
Pausenzeiten, Ausbau von Ganztagsangeboten und Betreuung) bei der Zumessung der Bewilligungs-
stunden berücksichtigt?
Antwort:
Die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule muss bei der Zumessung der Bewilligungsstunden seine
Berücksichtigung finden.
Frage 5d:
Fordert die Stadt als Voraussetzung für die Bewilligung der Teilhabeassistenz grundsätzlich die
Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf?
Antwort:
Ein schulischer Förderbedarf zur Bewilligung einer Teilhabeassistenz ist nicht zwingend erforderlich und
auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Frage 5e:
Wenn nein: In welchen Fällen ist dies nicht erforderlich und auf welcher Grundlage wird dann die
Entscheidung über die Unterstützung getroffen?
Antwort:
Für das SGB XII gilt: Die Ermittlung eines Förderbedarfes erfolgt über Berichte der Kindertagesstätten,
der Schulen, therapeutischen Disziplinen und persönliche Gespräche.
Für das SGB VIII gilt: Die Voraussetzungen eines Antrages sind in den gesetzlichen Vorgaben geregelt. So
muss ein Gutachten über die Abweichung der seelischen Gesundheit eines Arztes für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines
Arztes, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und
Jugendlichen verfügt, vorliegen.
Frage 5f:
Wenn ja: gilt dies auch für I-Kinder, für die bereits in der Kita Teilhabeassistenz bewilligt war?
Antwort:
Nein, hier gibt es keine Unterschiede.
…
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Frage 5g:
Wenn ja: Wird es ggf. vom Magistrat als Problem angesehen, dass die Etikettierung der Teilhabeassis-
tenz als sonderpädagogische Maßnahme unter Umständen stigmatisierend wirken kann?
Antwort:
Die aktuelle Rechtslage sieht einen Anspruch auf individuelle Leistung im Rahmen des SGB XII und des
SGB VIII vor, den wir fach- und sachgerecht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung
stellen. Um mögliche Stigmatisierung zu vermeiden, prüfen wir Modelle, wie der Rechtsanspruch im
Klassenkontext umgesetzt werden könnte.
Inklusionsschule
Frage6a:
Gibt es Planungen, Inklusion an bestimmten Schulen zu konzentrieren?
Antwort:
Im Hessischen Schulgesetz sind keine Schwerpunktschulen vorgesehen.
Frage 6b:
Und wenn ja, welche?
Antwort:
Siehe 6a.
Mit freundlichen Grüßen
Rafael Reißer
Bürgermeister
Büro des Oberbürgermeisters
Büro des Bürgermeisters
Magistratsgeschäftsstelle + PDF
Pressestelle (x) zur Kenntnis
( ) zur Publikation
Kopie - 40-
Kopie V
Kopie z. V.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Luisenplatz 5a
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0043
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 29.09.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00