Mandari Insight

SV-2014/0043

Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 29. September 2014 betr. Inklusion an Darmstädter Schulen

Große Anfragen 29.09.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

SV-2014/0043

91.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

207.5 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2014/0043

3991 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2014/0043 
 
 
Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 29. September 2014 betr. Inklusion an 
Darmstädter Schulen 
             
Darmstadt, den 29.09.2014 
 
 
Große Anfrage „Inklusion an Darmstädter Schulen“ 
Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen 
Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit allen anderen Kindern die Schule besuchen können. 
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. 
Leider steht die Finanzierung der Umsetzung der Inklusion unter Ressourcenvorbehalt. Dies 
führt zu unbefriedigenden Zuständen für alle Beteiligten und bringt die Idee der Inklusion in 
Misskredit. Auch in Darmstadt wird von Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern Unzufriedenheit 
geäußert.  
Um einen Eindruck von der Lage zu gewinnen, frage ich den Magistrat: 
Entwicklung der Schülerzahlen in inklusiver Beschulung 
 
1a. Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem 
Förderbedarf in Darmstadt im Schuljahr 2013/2014 die Regelschule besuchten? 
1b. Wie hat sich diese Zahl in den vorhergehenden Schuljahren seit Verankerung der UN-
Konvention im Schulgesetz 2011 entwickelt? 
Bedarf und Bewilligung der Teilhabeassistenz  
2a. Wie viele Anträge auf Teilhabeassistenz in Schulen wurden in den Schuljahren 2010/11, 
2011/12, 2012/13 und 2013/14 gestellt? Wie viele wurden jeweils über das Jugendamt 
und wie viele über das Sozialamt beantragt? Wie teilen sich die Anträge auf zwischen 
Grundschule, Förderschule und Sekundarschule? 
2b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? (mit der gleichen Aufschlüsselung nach 
Schuljahren, Ämtern und Schulformen) 
2c. Für wie viele I-Kinder in KiTas wurden 2012 und 2013 eine Teilhabeassistenz beantragt? 
Für wie viele wurde sie bewilligt? 
Bereitgestellte Ressourcen  
3a. Wie viele Teilhabeassistentinnen und -assistenten in Schulen mit wie vielen Stunden 
wurden in den genannten Schuljahren eingesetzt? 
3b. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Integrationsleistungen in den Jahren 2011 bis 
2013 entstanden? 
 
 
 
Landgraf-Philipps-Anlage 32
 
64283 Darmstadt  
Telefon 06151 / 66 90 310  
Telefax 06151 / 66 90 533  
info@linksfraktion-darmstadt.de  
www.linksfraktion-darmstadt.de

Durchführung der Integrationsdienstleistungen 
 
4a. Welche Träger hat die Stadt mit der Durchführung der Teilhabeassistenz beauftragt? Wie 
groß ist der Anteil dieser Träger am Gesamtaufwand (in Stunden oder Kosten) 
4b. Stellt die Stadt an die Träger Anforderungen an die Rahmenbedingungen für die 
Beschäftigten, insbesondere bezüglich Arbeitsbedingungen, Befristung und Bezahlung? 
Antragstellung und Bewilligungsverfahren  
5a. Wie werden die Eltern vor der Antragstellung über die gesetzlichen Regelungen und über 
die Verfahren informiert, auf deren Grundlage sie den Anspruch auf Unterstützung für ihr 
Kind geltend machen können?  
5b. Gibt es Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistungen bewilligt 
werden? 
5c. Wird die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule (veränderte Rhythmisierung, 
Verlängerung von Pausenzeiten, Ausbau von Ganztagsangeboten und Betreuung ) bei der 
Zumessung der Bewilligungsstunden berücksichtigt? 
5d. Fordert die Stadt als Voraussetzung für die Bewilligung der Teilhabeassistenz 
grundsätzlich die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf? 
5e. Wenn nein: In welchen Fällen ist dies nicht erforderlich und auf welcher Grundlage wird 
dann die Entscheidung über die Unterstützung getroffen? 
5f. Wenn ja: gilt dies auch für I-Kinder, für die bereits in der KiTa Teilhabeassistenz bewilligt 
war? 
5g. Wenn ja: Wird es ggf. vom Magistrat als Problem angesehen, dass die Etikettierung der 
Teilhabeassistenz als sonderpädagogische Maßnahme unter Umständen stigmatisierend 
wirken kann? 
Inklusionsschulen  
6a. Gibt es Planungen, Inklusion an bestimmten Schulen zu konzentrieren?  
6b. Und wenn ja, welche? 
 
 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher Paul 
Werner Krone

anlage 1

9798 Zeichen

Bürgermeister 
Rafael Reißer 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Bürgermeister 
Rafael Reißer 
  
DIE LINKE Darmstadt 
Stadtverordnetenfraktion 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon: 06151 13-2301 – 04  
Telefax: 06151 13-2214  
Internet: http://www.darmstadt.de  
E-Mail: buergermeister@darmstadt.de 
 
Datum: 
 
   30. Januar 2015 
 
 
Große Anfrage betreffend Inklusion an Darmstädter S chulen vom 29.09.2014 
 
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 
 
zu Ihrer einleitenden Feststellung möchte ich wie folgt Stellung nehmen: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten den 
inklusiven Gedanken um. Hierfür werden bereits Mittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt. Die 
Zuständigkeit der Lehrerversorgung liegt beim Land Hessen, hierzu sind weitere Abstimmungsgespräche 
zwischen Schulträger und dem Kultusministerium (Staatlichem Schulamt) notwendig. 
 
Ihre o. g. Große Anfrage beantworte ich nun wie folgt: 
 
Entwicklung der Schülerzahlen in inklusiver Beschulung 
 
Frage: 
1a.  Ist dem Magistrat bekannt, wie viele Schülerin nen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in  
 Darmstadt im Schuljahr 2013/2014 die Regelschule b esuchten? 
1b.  Wie hat sich diese Zahl in den vorhergehenden Schuljahren seit Verankerung der UN-Koriven- 
 tion im Schulgesetz 2011 entwickelt? 
 
Antwort: 
1a:   Die Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und  Schülern (SuS) bzw. der SuS im gemeinsamen  
 Unterricht an öffentlichen Regelschulen. Im Schulj ahr 2013/14 beträgt 125. 
Antwort: 
1b:  Im Schuljahr 2011/12 betrug die Zahl der inklusiv beschulten SuS bzw. der Sus im gemeinsamen  
 Unterricht an öffentlichen Regelschulen 97. Im Sch uljahr 2012/13 waren es 108. 
…

2 
Bedarf und Bewilligung der Teilhabeassistenz  
Frage:  
2a. Wie viele Anträge auf Teilhabeassistenz in Schu len wurden in den Schuljahren 2010/11,  
2011/12, 2012/13 und 2013/14 gestellt? Wie viele wurden jeweils über das Jugendamt und  
wie viele über das Sozialamt beantragt? Wie teilen sich die Anträge auf zwischen Grundschule, 
 Förderschule und Sekundarschule?   
2b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? (mit  der gleichen Aufschlüsselung nach Schuljahren,  
 Ämtern und Schulformen) 
2c. Für wie viele I-Kinder in Kitas wurden 2012 und  2013 eine Teilhabeassistenz beantragt“ Für  
 wie viele wurde sie bewilligt? 
 
Antwort 2a und 2b: 
 
SGB VIII 
Anträge Bewilligungen Anträge Bewilligungen Anträge Bewi lligungen Anträge Bewilligungen 
2010/ 2011 1 1 2 2 0 0 3 3
2011/2012 6 6 5 5 0 0 11 11 
2012/ 2013 13 13 6 6 3 3 22 22 
2013/ 2014 20 20 6 6 15 15 41 41 
Grundschule Förderschule Sekundarschule Gesamt 
 
 
SGB XII 
Anträge Bewilligungen Anträge Bewilligungen Anträge Bewi lligungen Anträge Bewilligungen 
2010/2011 17 17 16 16 24 24 57 57 
2011/ 2012 22 22 20 20 33 33 75 75 
2012/2013 25 25 23 23 34 34 82 82 
2013/2014 27 27 19 19 21 21 67 67 
Grundschule Sekundarschule Gesamt Förderschule 
 
 
Frage 2c: 
Für wie viele I-Kinder in Kitas wurden 2012 und 2013 eine Teilhabeassistenz beantragt? Für wie viele 
wurden sie bewilligt? 
 
Antwort: 
 
 Anträge Bewilligungen 
2012 13 13 
2013 15 15 
 
 
Zu ergänzen ist an dieser Stelle, dass Integrationsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen des SGB XII 
bewilligt werden.  
 
Bereitgestellte Ressourcen 
 
Frage 3a: 
Wie viele Teilhabeassistenzen und -assistenten in Schulen mit wie vielen Stunden wurden in den 
genannten Schuljahren eingesetzt? 
 
Antwort: 
 
SGB VIII 
Schuljahr Assistenzen Gesamtstunden pro Woche 
2010/ 2011 6 93 
2011/2012 15 310 
2012/ 2013 25 478 
2013/ 2014 52 1.042 
 
 
SGB XII 
Schuljahr Assistenzen Gesamtstunden pro Woche 
2010/ 2011 57 1.484 
2011/2012 75 1.957 
2012/ 2013 82 2.130 
2013/ 2014 67 1.681 
 
 
…

3 
Frage 3b: 
Welche Kosten sind der Stadt durch diese Integrationsleistungen in den Jahren 2011 bis 2013 
entstanden? 
 
Antwort: 
 
SGB VIII 
2011 2012 2013 
105.693 € 290.898 € 637.557 €  
 
SGB XII 
2011 2012 2013 
1.590.176 € 1.800.665 € 1.895.903 €  
 
Durchführung der Integrationsdienstleistungen 
 
Frage 4a: 
Welche Träger hat die Stadt mit der Durchführung der Teilhabeassistenz beauftragt? Wie groß ist der 
Anteil dieser Träger am Gesamtaufwand (in Std. oder Kosten)? 
 
Antwort: 
Im Rahmen des SGB VIII: 
Flexible Jugendhilfe – Schulbegleitung 
CBF Darmstadt 
Die Mäander GmbH 
EVIM (Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau), Ambulante Hilfen, Darmstadt 
Perspektive GmbH & Co. 
LÖ-WE Tagesgruppe 
 
Im Rahmen des SGB XII: 
CBF Darmstadt 
Jochen Haas 
Lebenshilfe Dieburg 
Lebenshilfe Darmstadt 
Flexible Jugendhilfe – Schulbegleitung 
Volunta GmbH 
Wichernschule Mühltal 
 
Die Anteile dieser Träger am Gesamtaufwand (in Stunden oder Kosten) wären nur mit einem unverhält- 
nismäßig hohen Aufwand zu ermitteln. Hierzu müsste jede der bestehenden Akten per Hand ausgewertet 
werden. Ich bitte um Verständnis. 
 
Frage 4b: 
Stellt die Stadt an die Träger Anforderungen an die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten, 
insbesondere bezüglich Arbeitsbedingungen, Befristungen und Bezahlung? 
 
Antwort:  
Die Rahmenbedingungen werden durch Qualitäts-, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen 
den freien Trägern der Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, hier das Jugendamt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, vereinbart. In diesen Vereinbarungen halten wir uns an die Hessische 
Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsent- 
wicklung und Entgelte nach §§ 78a ff SGB VIII (KJHG). Diese werden ebenfalls auf die Träger im Rahmen 
des SGB XII übertragen.   
 
Antragstellung und Bewilligungsverfahren 
 
Frage 5a: 
Wie werden die Eltern vor der Antragstellung über die gesetzlichen Regelungen und über die Verfahren 
informiert, auf deren Grundlage sie den Anspruch auf Unterstützung für ihr Kind geltend machen 
können? 
 
…

4 
Antwort: 
Für den Bereich des SGB XII gilt: Die Eltern werden zunächst durch die zuständige Grundschule und den 
Kindergarten informiert. Weitergehend erfolgt die Information über die Beratungs- und Förderzentren. 
Der Fachdienst Eingliederungshilfe berät insbesondere bei bestehenden Integrationsmaßnahmen 
teilweise in Form von Runden Tischen und Hilfeplangesprächen sowie auf Anfrage der Eltern und wenn 
eine Einladung zum Förderausschuss erfolgt. 
 
Für den Bereich des SGB VIII gilt: Die Eltern stellen beim Städtischen Sozialdienst des Jugendamtes 
einen Antrag auf Leistungen nach dem § 35a SGB VIII. In einem geregelten Ablauf werden Gespräche mit 
den Beteiligten geführt. Bis zur Entscheidung und im anschließenden Hilfeplanprozess werden Kinder, 
Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern an sämtlichen Schritten beteiligt.   
 
Frage 5b: 
Gibt es Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistung bewilligt werden?  
 
Antwort:   
Da es sich bei den Maßnahmen ausschließlich um Einzelfallentscheidungen handelt, gibt es keine 
Richtlinien, nach denen in Darmstadt Art und Umfang der Leistung bewilligt werden.  
 
Frage 5c: 
Wird die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule (veränderte Rhythmisierung, Verlängerung von 
Pausenzeiten, Ausbau von Ganztagsangeboten und Betreuung) bei der Zumessung der Bewilligungs- 
stunden berücksichtigt? 
 
Antwort:  
Die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule muss bei der Zumessung der Bewilligungsstunden seine 
Berücksichtigung finden.  
 
Frage 5d: 
Fordert die Stadt als Voraussetzung für die Bewilligung der Teilhabeassistenz grundsätzlich die 
Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf? 
 
Antwort:  
Ein schulischer Förderbedarf zur Bewilligung einer Teilhabeassistenz ist nicht zwingend erforderlich und 
auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.  
 
Frage 5e:  
Wenn nein: In welchen Fällen ist dies nicht erforderlich und auf welcher Grundlage wird dann die 
Entscheidung über die Unterstützung getroffen? 
 
Antwort:  
Für das SGB XII gilt: Die Ermittlung eines Förderbedarfes erfolgt über Berichte der Kindertagesstätten, 
der Schulen, therapeutischen Disziplinen und persönliche Gespräche. 
 
Für das SGB VIII gilt: Die Voraussetzungen eines Antrages sind in den gesetzlichen Vorgaben geregelt. So 
muss ein Gutachten über die Abweichung der seelischen Gesundheit eines Arztes für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines 
Arztes, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und 
Jugendlichen verfügt, vorliegen.  
 
Frage 5f: 
Wenn ja: gilt dies auch für I-Kinder, für die bereits in der Kita Teilhabeassistenz bewilligt war?  
 
Antwort:   
Nein, hier gibt es keine Unterschiede.  
 
 
…

5 
Frage 5g: 
Wenn ja: Wird es ggf. vom Magistrat als Problem angesehen, dass die Etikettierung der Teilhabeassis- 
tenz als sonderpädagogische Maßnahme unter Umständen stigmatisierend wirken kann? 
 
Antwort:  
Die aktuelle Rechtslage sieht einen Anspruch auf individuelle Leistung im Rahmen des SGB XII und des 
SGB VIII vor, den wir fach- und sachgerecht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung 
stellen. Um mögliche Stigmatisierung zu vermeiden, prüfen wir Modelle, wie der Rechtsanspruch im 
Klassenkontext umgesetzt werden könnte. 
 
Inklusionsschule 
 
Frage6a: 
Gibt es Planungen, Inklusion an bestimmten Schulen zu konzentrieren? 
 
Antwort: 
Im Hessischen Schulgesetz sind keine Schwerpunktschulen vorgesehen. 
 
Frage 6b: 
Und wenn ja, welche? 
 
Antwort: 
Siehe 6a. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister 
 
 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro des Bürgermeisters 
Magistratsgeschäftsstelle + PDF 
Pressestelle (x) zur Kenntnis 
  ( ) zur Publikation 
Kopie - 40-  
Kopie V 
Kopie z. V.

Beratungsverlauf (1)

TOP 21.1

Orte (2)

  • Luisenplatz 5a
  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0043
Typ
Große Anfragen
Datum
29.09.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00