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AN/0233/2021

Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren

Die Linke. Anfrage nach § 4 02.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.03.2021, TOP 1.4

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3248 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Ausschussvorsitzende 
Denise Abé 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2021 
AN/0233/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 
 
Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, die folgende Anfrage au f die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
04.03.2021 zu setzen. 
 
Seit mehreren Jahrzehnten gilt für das Stadtgebiet der Stadt Köln eine 
Baumschutzsatzung. 
Sie hat den Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet zum Ziel.  Das macht sie 
bedeutsam für die Biodiversität, das Stadtklima, die Luftqualität und den Klimaschutz.  
Diese Satzung wurde schon mehrfach überarbeitet, dabei teilweise verschärft und 
teilweise leider entschärft. Die aktuelle, öffentlich zugängige Version is t aus dem Jahr 
2011 und sollte in den letzten Jahren, laut Aussage der Verwaltung erneut 
überarbeitet und korrigiert werden, da sich einige Fehler eingeschlichen hatten (z.B. 
im Anhang bei den Jahresbäumen) und sie auch in Bezug auf den Klimaschutz und die  
Anpassung an den Klimawandel, aber auch bezüglich Beschlüsse zur essbaren Stadt 
nicht mehr aktuell ist.  
Gerade bei einer Baumschutzsatzung ist, auf Grund der mannigfaltiger Motiv - und 
Ausgangslagen im Umfeld der Betroffenen, die Überwachung der Vorschrift en und 
Vorgaben von herausragender Bedeutung.  
Als ganz besonders kritisch sind dabei die in der bisherigen Baumschutzsatzung 
vorgesehenen und zu beantragenden Erlaubnisse zur Veränderung als auch der 
Fällung geschützter Bäume zu betrachten. Auch die Überwa chung der 
Ersatzpflanzungen ist ein Punkt der unserer Auffassung nach auch einer gründlichen 
Kontrolle bedarf.

Dies Alles obliegt dem Umwelt - und Verbraucherschutzamt. 
 
 
In diesem Zusammenhang stellen sich uns daher folgende Fragen:  
 
1) Wie viele Mitarbeiter*innen überwachen, inkl. der Antragsbearbeitungen, derzeit 
die Vorschriften der Baumschutzsatzung? 
 
2) Wie viele Anträge auf Erlaubnisse zum Eingriff in den geschützten 
Baumbestand wurden in den letzten drei Jahren bearbeitet und wie viele davon 
hatten Fällungen zum Ziel? 
 
3) Wie viele der genehmigten Anträge wurden ausschließlich aufgrund der 
„reinen Aktenlage“, d.h. unter Ausschluss eines Ortstermins bearbeitet und wie 
viele davon waren Fällungen? 
 
4) Wie viele Ersatzpflanzungen wurden im Rahmen der Antragsbearbeitungen 
verordnet und für wie viele wurde eine Ausgleichszahlung verhängt?  
 
5) Wie viele der ausgeführten Ersatzpflanzungen wurden vor Ort kontrolliert 
und bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Bäume, wie häufig auf ihren 
Fortbestand und Zustand kontrolliert? 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Sarah Niknamtavin 
Fraktionsgeschäftsführer Mitglied im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0233/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
02.02.2021
Erstellt
01.02.2021 17:42