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Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0233/2021 vom 02.02.2021
Stand: Am 04.03.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ausschussvorsitzende Denise Abé Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2021 AN/0233/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, die folgende Anfrage au f die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 04.03.2021 zu setzen. Seit mehreren Jahrzehnten gilt für das Stadtgebiet der Stadt Köln eine Baumschutzsatzung. Sie hat den Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet zum Ziel. Das macht sie bedeutsam für die Biodiversität, das Stadtklima, die Luftqualität und den Klimaschutz. Diese Satzung wurde schon mehrfach überarbeitet, dabei teilweise verschärft und teilweise leider entschärft. Die aktuelle, öffentlich zugängige Version is t aus dem Jahr 2011 und sollte in den letzten Jahren, laut Aussage der Verwaltung erneut überarbeitet und korrigiert werden, da sich einige Fehler eingeschlichen hatten (z.B. im Anhang bei den Jahresbäumen) und sie auch in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, aber auch bezüglich Beschlüsse zur essbaren Stadt nicht mehr aktuell ist. Gerade bei einer Baumschutzsatzung ist, auf Grund der mannigfaltiger Motiv - und Ausgangslagen im Umfeld der Betroffenen, die Überwachung der Vorschrift en und Vorgaben von herausragender Bedeutung. Als ganz besonders kritisch sind dabei die in der bisherigen Baumschutzsatzung vorgesehenen und zu beantragenden Erlaubnisse zur Veränderung als auch der Fällung geschützter Bäume zu betrachten. Auch die Überwa chung der Ersatzpflanzungen ist ein Punkt der unserer Auffassung nach auch einer gründlichen Kontrolle bedarf. Dies Alles obliegt dem Umwelt - und Verbraucherschutzamt. In diesem Zusammenhang stellen sich uns daher folgende Fragen: 1) Wie viele Mitarbeiter*innen überwachen, inkl. der Antragsbearbeitungen, derzeit die Vorschriften der Baumschutzsatzung? 2) Wie viele Anträge auf Erlaubnisse zum Eingriff in den geschützten Baumbestand wurden in den letzten drei Jahren bearbeitet und wie viele davon hatten Fällungen zum Ziel? 3) Wie viele der genehmigten Anträge wurden ausschließlich aufgrund der „reinen Aktenlage“, d.h. unter Ausschluss eines Ortstermins bearbeitet und wie viele davon waren Fällungen? 4) Wie viele Ersatzpflanzungen wurden im Rahmen der Antragsbearbeitungen verordnet und für wie viele wurde eine Ausgleichszahlung verhängt? 5) Wie viele der ausgeführten Ersatzpflanzungen wurden vor Ort kontrolliert und bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Bäume, wie häufig auf ihren Fortbestand und Zustand kontrolliert? gez. gez. Michael Weisenstein Sarah Niknamtavin Fraktionsgeschäftsführer Mitglied im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Beratungsverlauf
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