A-R/0017/2025
Die Stadtbücherei regelmäßig auch am Sonntag öffnen!
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A-R-0017-2025
3482 Zeichen
Münster, 13.05.2025 Ratsantrag Die Stadtbücherei regelmäßig auch am Sonntag öffnen! Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung des Personalrates, für die Zentralstelle der Stadtbücherei ein Modell für eine regelmäßige Sonntagsöffnung zu erarbeiten und dem Rat abschließend zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang die grundsätzlichen Möglichkeiten einer rechtssicheren Sonntagsöffnung auch außerhalb von Veranstaltungen. Sollte dies nicht möglich sein, erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und Akteur*innen aus Bildung und Wissenschaft ein passendes Veranstaltungsprogramm. Des Weiteren wird geprüft, mit welchen personellen Konzepten und organisatorischen Maßnahmen eine besucher - und zugleich mitarbeitendenfreundliche Umsetzung des Konzeptes erfolgen kann. 3. Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen (z.B. ProSiB NRW) wird geprüft. 4. Eine Evaluation soll nach einer Probephase von zwei Jahre erfolgen. Begründung: Kommunale Bibliotheken bieten im öffentlichen Auftrag Zugang zu Bildung, Informationen und Kultur und sind öffentliche Orte der Begegnung und des Austauschs. Gerade Familien, alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen könnten dank der Möglichkeit, auch sonntags die Bibliotheken zu besuchen, überhaupt erst von den Bibliotheksdienstleistungen Gebrauch machen. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes wird vom Deutschen Bibliotheksverband seit langem gefordert, steht aber immer noch aus. In Nordrhein-Westfalen ermöglicht jedoch das im Oktober 2019 verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz den Bibliotheken, sonntags bis zu 6 Stunden zu öffnen und dafür hauptamtliches Personal einzusetzen. Das Förderprogramm ProSiB unterstützt Bibliotheken in NRW bei der Umsetzung des Sonntagsöffnungsprogramms mit Zuschüssen zur Organisationsberatung, Förderung der personellen Ausstattung und Förderung eines Veranstaltungsprogramms „Sonntags in Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2025 der Bibliothek“. Voraussetzung für die beiden erstgenannten Förderbausteine sind allerdings Öffnungszeiten von mindestens 4 Stunden an mindestens 20 Sonntagen im Jahr und die Anwesenheit von fachlich geschultem Personal. In NRW hatte beispielsweise die Zentralbibliothek der Stadt Düsseldorf seit ihrer Neu-Eröffnung am 8.11.2021 zunächst sonntags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Da der Sonntag der mit Abstand besucherstärkste Tag der Woche war, wurden die Öffnungszeiten ab dem 01.01.2025 im Sinne der Open Library (Öffnungszeiten ohne Fachpersonal, nur mit Wach- und Sicherheitsdienst) auf 7 Stunden ausgedehnt. Die Besucher*innenzahl an Sonntagen ist von 3000 auf 4000 angestiegen. Insbesondere die dortige Kinderbibliothek wird an den Sonntagen sehr stark besucht und ist zu einer echten Familienbibliothek geworden. Viele Services können von den Besucherinnen und Besuchern in Selbstbedienung genutzt werden. Inzwischen öffnen auch drei Düsseldorfer Stadtteilbüchereien an den Sonntagen, zum 01.10.2025 sollen zwei weitere folgen. Als zentraler öffentlicher Raum hat die Stadtbücherei Münster ein großes Potenzial für Bildung, interkulturellen Austausch und Demokratieförderung, das möglichst häufig zugänglich sein sollte. gez. gez. gez. Petra Dieckmann Ute Hagemann Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0017/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.05.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 15:26