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0896/2026

Umsetzung Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026; hier: Strukturförderfonds 2026

Eilentscheidung Hauptausschuss 15.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 14.1

Anlage 1 - Auszug Hauptausschuss 20.04.2026

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Eilentscheidung Hauptausschuss

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Anlage 1 - Auszug Hauptausschuss 20.04.2026

1841 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Martin Schneider 
Telefon:  (0221) 221 27549 
E-Mail:  Martin.Schneider@stadt- 
koeln.de 
Datum: 23.04.2026 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 20.04.2026 
öffentlich 
5.2 Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 
hier: Strukturförderfonds 2026 
0896/2026 
Die Fraktionen stellen ihre Positionen dar. 
Auf Nachfrage von Herrn Petelkau bestätigt Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert, 
die tatsächlichen Bedarfe seien als Bemessungsgrundlagen herangezogen worden. 
Die Ist-Bedarfe aus 2025 seien zusätzlich um 2% fortgeschrieben worden. 
Sie erläutert, es sei nicht geplant, den Strukturförderfonds nach 2026 fortzuführen. 
Dieses Instrument sei genutzt worden, da zum Zeitpunkt der Verwerfungen auf den 
Energiemärkten im Zuge des Ukrainekrieges die Haushaltsplanung bereits abge-
schlossen gewesen sei. Der Anspruch sei es, die Bedarfe für die geförderten Aufga-
ben adäquat im Haushalt abzubilden. Der Umfang der Förderungen werde in den 
Haushaltsplanaufstellungen festgelegt, welche bekanntlich sehr herausfordernd seien. 
Frau Yazicioglu bittet um die Einbringung einer Mitteilung zu dieser Beschlussfassung 
im Ausschuss Kunst und Kultur, im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für So-
ziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren. 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung des Strukturförderfonds für das 
Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €. 
2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig aus Mehrerträgen 
in Folge der Anhebung der Grundsteuer im Teilergebnisplan der Kämmerei in der 
Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01 – Steuern und 
ähnliche Abgaben. 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimme der AfD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.

Eilentscheidung Hauptausschuss

4541 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 
 0896/2026 
Freigabedatum 
 15.04.2026 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 
hier: Strukturförderfonds 2026 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 20.04.2026 Entscheidung 
Rat 12.05.2026 Genehmigung (DE/EilE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Eine Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe war angesichts der noch abzuwartenden 
Jahresabschlussbuchungen 2025 erst jetzt möglich. Die Träger der Wohlfahrtspflege 
benötigen jedoch schnellstmögliche Sicherheit bzgl. der Höhe ihrer Zuwendungen. 
Ohne eine auskömmliche Kostendeckung müssten sonst Maßnahmen zur Reduktion 
von Personal- und Sachkosten ergriffen werden. 
 
Beschluss des Hauptausschusses:  
 
1. Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung des Strukturförderfonds für 
das Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €. 
 
2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig aus Mehrerträ-
gen in Folge der Anhebung der Grundsteuer im Teilergebnisplan der Kämmerei 
in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01 – 
Steuern und ähnliche Abgaben. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.611.698,73 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Am 13.02.2025 hat der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt 
Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 
bis 2029 beschlossen (0138/2025). Der sog. Strukturförderfonds, der 2023 angesichts 
der durch den Ukrainekrieg entstandenen Kostensteigerungen auf den Energiemärk-
ten als Unterstützungsmaßnahme insb. hinsichtlich der Energiekostenentwicklung ge-
schaffen wurde, ist aktuell nur bis 2025 finanziert.  
 
Durch die Erhöhung der Grundsteuer schon ab 2026 wurden allerdings im Haushalts-
jahr 2026 zusätzliche überplanmäßige Erträge geschaffen, aus denen eine temporäre 
Verlängerung des Strukturförderfonds zumindest im Jahr 2026 finanziert werden kann.  
 
Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht mög-
lich. Die städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 
2027ff. vielmehr erhebliche Einschnitte in allen Teilplänen des Haushaltes erforderlich. 
Dies betrifft auch Förderprogramme und Zuschüsse. Eine Fortsetzung des Strukturför-
derfonds im Jahr 2027 kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Aussicht ge-
stellt werden.

3 
 
 
Die Höhe des für 2026 vorgeschlagenen Strukturförderfonds bemisst sich nach den 
tatsächlichen Bedarfen für Strukturfördermaßnahmen im Vorjahr. Die Mittelabflüsse 
des Jahres 2025 stellen sich wie folgt dar: 
 
Dezernat Bereitzustellende 
Mittel 
OB 197.127,31 € 
IV 2.409.420,25 € 
V 624.261,48 € 
VII 224.949,72 € 
VIII 85.122,35€ 
Summe 3.540.881,11 € 
 
Die Zahlen wurden für 2026 um eine allgemeine Steigerung von 2% fortgeschrieben, 
so dass für 2026 – vorbehaltlich einer ggfs. anderweitigen Verteilung der Mittel durch 
die Gremien – folgende Verteilung vorgesehen ist: 
 
Dezernat Bereitzustellende 
Mittel 
OB          201.069,86 €  
IV       2.457.608,66 €  
V          636.746,71 €  
VII          229.448,71 €  
VIII               86.824,80 €  
Summe          3.611.698,73 €  
 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 durch die o.g. Mehrerträge im Teilergeb-
nisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teil-
planzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben.

Beratungsverlauf (2)

20.04.2026 Hauptausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 14.1 Genehmigung (DE/EilE)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0896/2026
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
15.04.2026
Erstellt
25.03.2026 16:22