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0528/2022

Bestellung einer (stellvertretenden) Schriftführung gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Ausschuss 14.02.2022

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Nächste Beratung: Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022, Sitzung am 25.03.2022, TOP 2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2023 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0528/2022 
Freigabedatum 
 14.02.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung einer (stellvertretenden) Schriftführung gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 
31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Beschlussorgan 
Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl 2022 werden Marie Taschenmacher 
als Schriftführerin und Miriam Mezger als stellvertretende Schriftführerin bestellt. 
 
Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 25.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Be-
zirksvertretungen der Stadt Köln bestellt der Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl 2022 auf Vor-
schlag der Verwaltung eine*n städtische*n Bedienstete*n zur Schriftführung bzw. stellvertretenden 
Schriftführung. 
 
Aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen des Wahlamts werden vorgeschlagen: 
 
Marie Taschenmacher als Schriftführerin und 
Miriam Mezger als stellvertretende Schriftführerin

Beratungsverlauf (1)

25.03.2022 Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0528/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.02.2022
Erstellt
11.02.2022 18:10