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Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 69449/05, Arbeitstitel "Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)" in Köln-Deutz

Mitteilung Ausschuss 2157/2024 vom 13.08.2024

Stand: Am 19.09.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    A N L A G E 3 2024-07- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69449/05 Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Festsetzungen über die A rt und das Maß der baulichen Nutzung 1.1 Sondergebiet Hochschule (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Zweckbestimmung: Das Sondergebiet Hochschule dient Hochschulen und den da- mit verbundenen Nutzungen. Zulässige Nutzungen, sowie dafür erforderliche Gebäude und Anlagen: a) Hochschulen/ Universitäten aller Art b) Hochschulnahe Nutzungen und sonstige wissenschaf tliche Einrichtungen c) innerhalb der mit dem Zusatz „Einzelhandel zuläs sig“ in der Planzeichnung fest- gesetzten Flächen, außer den Nutzungen nach den Buchstaben a) und b) nur im Erdgeschoss auch insgesamt drei Einzelhandelsbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen,mit einer Verkaufsfläche von maximal 150 m² je Betrieb d) Schank- und Speisewirtschaften, die der Versorgu ng des Gebietes dienen e) innerhalb der mit dem Zusatz „Parkhaus zulässig“ in der Planzeichnung festge- setzten Flächen, außer den Nutzungen nach den Buchstaben a) und b), auch oberirdische Garagen,mehrgeschossige Garagengebäude und Garagenge- schosse in sonst anders genutzten Gebäuden f) innerhalb der der mit dem Zusatz „Studierendenw ohnen“ in der Planzeichnung festgesetzten Flächen Studierendenwohnungen und -wohnheime sowie Woh- nungen für Angehörige der Hochschule. 1.2 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) a) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden die in der Planzeichnung festgesetz- ten Gebäudehöhen als Höchstgrenzen oder als Mindest- und Höchstgrenzen in Meter über Normalhöhe Null (m ü. NHN) festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des Gebäudes. b) Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzte n Gebäudehöhen durch untergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen - z.B. Antennen, Aufzugsüber- fahrten, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter - auf den baulich zugeord- neten Dachflächen überschritten werden: aa) Um bis zu 2,5 m und auf einer Fläche von höchstens insgesamt 60 % je Dachfläche, sofern die Gebäudehöhe nicht mehr als 66,0 m über NHN be- trägt. Die Dachaufbauten müssen zur Gießener Straße um mindestens 5,0 m, ansonsten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante zurückspringen. bb) Um bis zu 2,0 m und auf einer Fläche von höchstens insgesamt 30 % je Dachfläche, sofern die Gebäudehöhe mehr als 66,0 m ü. NHN m beträgt und die Aufbauten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante zurückspringen. - 2 - Antennen und Abluftrohre sind, sofern sie aufgrund technischer Vorschriften o- der aufgrund der Erfordernisse des Hochschulbetriebes notwendig sind, über die obenstehenden zulässigen Maße hinaus zulässig. c) Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO kann eine Überschreitun g der GRZ durch Flächen, die wasserdurchlässig befestigt sind, bis zu einer GRZ von 0,85 zugelassen werden. 2. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB: Festsetzungen über die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der bauli- chen Anlagen 2.1 Bauweise (§ 22 BauNVO) Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO wird folgende abweichende Bauweise festgesetzt: Im Sondergebiet Hochschule sind Gebäude bis zu einer Länge von höchstens 145 m zulässig, sofern sie mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. 2.2 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind die Gebäude mit ihren Längsseiten parallel zu den Baugrenzen oder Baulinien zu errichten. Die Festsetzung gilt jedoch nicht für die überbaubaren Grundstücksflächen, die in der Planzeichnung mit (::) bezeichnet sind. 2.3 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 i. V. m. Absatz 2 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Vordächer und andere untergeordnete Gebäudeteile die festgesetzten Bau- grenzen um ein Maß von maximal 2,0 m überschreiten dürfen, sofern ihre Länge ein Drittel der jeweiligen Gebäudelänge nicht überschreitet und eine lichte Durch- gangshöhe von 4,5 m eingehalten wird. 3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB: Festsetzungen über die F lächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erfor- derlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten a) Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind PKW-Garagen,mehrge schossige Garagen- gebäude sowie Garagengeschosse in sonst anders genutzten Gebäuden nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, für die in der Planzeichnung der Zusatz „Parkhaus zulässig“ eingetragen ist, zulässig. b) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind technische Nebenanlagen mit maschi- neller Lüftung, wie zum Beispiel Klimageräte und Luftwärmepumpen, nur ober- halb der Dachhaut der Gebäude zulässig. 4. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB: Festsetzungen über den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass die Garagenein- und -aus- fahrten ausschließlich in den Bereichen zulässig sind, die in der Planzeichnung mit „Ein- und Ausfahrt“ festgesetzt sind. 5. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB: Festsetzungen über die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsleitungen - 3 - Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB sind Telekommunikations- sowie sonstige Versor- gungsleitungen unterirdisch zu führen. 6. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB: Festsetzungen über die mit Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechten zugunsten der Allgemeinheit und der Versorgungsträger zu be- lastenden Flächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB werden die folgenden mit Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechten zu belastenden Flächen festgesetzt: a) Die mit „Geh- und Fahrrecht 1“ bezeichneten Fläc hen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. Sie sind ferner mit einem Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belas- ten. Dem Fußgängerverkehr ist innerhalb der festgesetzten Flächen der Vorrang einzuräumen. b) Die mit „Geh- und Fahrrecht 2“ bezeichneten Fläc hen sind mit einem Gehrecht, sowie in einer Querschnittsbreite von 6 m mit einem Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. c) Die mit „Gehrecht“ bezeichneten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. d) Die mit „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ bezeichn eten Flächen sind mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Ver- und Entsorgungsträger gemäß Planeintrag zu belasten. 7. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB: Festsetzungen zum Immis sionsschutz 7.1 Lärmschutz a) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schal lschutzmaßnahmen ent- sprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maß- geblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La dB I 55 II 60 III 65 IV 70 V 75 VI 80 VII > 80 a a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zuläs- sig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich bzw. niedrigerer maßgeblicher Außenlärmpegel an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen nach- gewiesen wird. - 4 - Hinweis: Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2018 beruhen auf der freien Schallausbreitung bei der aus schalltechni- scher Sicht ungünstigsten Höhe b) Bei Schlaf- und Kinderzimmern ist bei einem Beur teilungspegel > 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei ge- schlossenen Fenstern und Türen sicher zu stellen. Der Nachweis ist durch ein qualifiziertes Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für Schallschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. c) (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 müssen innerhal b der überbaubaren Grundstücksflächen außerhalb der Wohnnutzung bei schutzbedürftigen Räu- men im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin) durch besondere Fensterkonstruktionen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung Schallpegeldiffe- renzen erreicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel innen von maximal 35 dB(A) während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) bei Büro- und Arbeitsräumen und ähnlichem, sowie 30 dB(A) während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) bei Unterrichts- und Seminarräumen und ähnlichem in den schutzbedürftigen Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. Abweichend von Satz 1 sind keine besonderen Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung erforderlich, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren an- hand einer schalltechnischen Untersuchung nachgewiesen wird, dass auch ohne besondere Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung die in Satz 1 genannten maximalen Beurteilungspegel in- nen in den schutzbedürftigen Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten werden. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt für die Teile des Plangebiets, in denen Beurteilungspegel aus dem Gesamtverkehrslärm während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) von mindestens 70 dB(A) prognostiziert werden und die in der Planzeichnung mit dem Zusatz „Lärmschutzmaßnahme, textl. Festsetzung 7.c)“ gekennzeichnet sind, folgendes: Bei schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin) sind öffenbare Fenster unzulässig, wobei eine ausreichende fensterunabhängige Belüftung im Sinne des § 46 Abs. 2 BauO NRW sicherzustellen ist.bweichend von Satz 2 sind öffenbare Fenster zuläs- sig, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch besondere Fensterkonstruktionen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wir- kung Schallpegeldifferenzen erreicht werden, die gewährleisten, dass die in Absatz 1 Satz 1 genannten maximalen Beurteilungspegel innen in den schutzbedürftigen Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten werden. d) Für die Teile des Plangebiets, in denen Beurteil ungspegel aus dem Gesamtver- kehrslärm während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) von mindestens 70 dB(A) prognostiziert werden und die in der Planzeichnung mit dem Zusatz „Lärm- schutzmaßnahme, textl. Festsetzung 7.1c)“ gekennzeichnet sind, gilt folgendes: Bei schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hoch- bau, Ausgabe Januar 2018 –Beuth Verlag GmbH, Berlin) sind öffenbare Fenster - 5 - unzulässig, wobei eine ausreichende fensterunabhängige Belüftung im Sinne des § 46 Abs. 2 BauO NRW sicherzustellen ist. Abweichend von Satz 2 sind öffenbare Fenster zulässig, wenn im bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu- chung nachgewiesen wird, dass durch besondere Fensterkonstruktionen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung Schallpegeldifferenzen er- reicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel innen von 55 dB(A) während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) in den schutzbedürftigen Räu- men bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. e) Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen am Deutzer Ring (Wohnheim Süd im Bestand) und Deutz-Kalker-Straße (Wohnheim Nord) müssen zum Schutz vor Verkehrslärm in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 –Beuth Verlag GmbH, Berlin) mit bestimmungsgemäßer Schlaffunktion durch besondere Fensterkonstruktio- nen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung Schallpegeldiffe- renzen erreicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel innen von maximal 30 dB(A) während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) in dem schutzbedürftigen Raum bei mindestens einem teilgeöffneten Fenstern nicht überschritten wird. Nachrangig kann eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zur Anwendung kommen. Abweichend von Satz 1 sind keine besonderen Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung erforderlich, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung nachge- wiesen wird, dass bei Wohnungen und Studierendenappartements im Sinne des Satzes 1 auch ohne besondere Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung ein Beurteilungspegel innen von maximal 30 dB(A) während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) in dem schutzbedürftigen Raum oder den schutzbedürftigen Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. f) Zum Schutz vor Verkehrslärm sind innerhalb der ü berbaubaren Grundstücksflä- chen mit der Nutzung „Studierendenwohnen“ sowie für alle weiteren Wohnnut- zungen im Fall der Überschreitung des Gesamtbeurteilungspegels aus dem Ver- kehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) > 62 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) baulich verbundene Außenwohnbereiche nur als verglaste Vor- bauten oder verglaste Loggien zulässig. Durch diese muss sichergestellt wer- den, dass der vorgenannte Gesamtbeurteilungspegel nicht überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren an- hand einer schalltechnischen Untersuchung nachgewiesen wird, dass für den baulich verbundenen Außenwohnbereich ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) von 62 dB(A) nicht überschritten wird. Satz 1 gilt ferner nicht bei Wohnungen und Studierendenappartements mit mehreren baulich verbundenen Außenwohnbereichen, wenn im bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu- chung nachgewiesen wird, dass zumindest bei einem der baulich verbundenen Außenwohnbereiche ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) von 62 dB(A) nicht überschritten wird. 7.2 Belichtung/ Tageslichtversorgung - 6 - Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an der Deutz-Kalker Straße/ Ecke Betzdorfer Straße sind Wohn- und Schlafräume im Erdgeschoss und 1. Oberge- schoss mit Orientierung der Fenster zur der Baulinie, die mit dem Texteintrag „Nut- zungsbeschränkung“ versehen ist, nicht zulässig. Nach Anzeige der abschließen- den Fertigstellung des südlich angrenzenden Baukörpers mit einer festgesetzten zwingenden Höhe von 66,45 m ü.NHN können sie jedoch im Einzelfall zugelassen werden, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer Belichtungsun- tersuchung eine hinreichende natürliche Belichtung nachgewiesen wird. 8. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB: Festsetzungen zur Grüno rdnung a) Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Be- grünungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: (1) Pflanzung von Einzelbäumen An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten sind Bäume BF 41 (GH 742) zu pflanzen. Es sind 379 Bäume als Ausgleich zu pflanzen. Die in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte können um bis zu 5 m verschoben werden. Darüber hinaus gehende Verschiebungen um bis zu 2,5 m können zugelassen werden, sofern dies aus erschließungstechnischen Grün- den, beispielsweise für die Herstellung von Zufahrten erforderlich ist.  (2) Flächenhafte Anpflanzungen Die mit „Grüner Platz“ bezeichnete Fläche zum Anpflanzen ist als Wiese/ Scherrasen PA121 mit einer Mindestgröße von 1.500 m² anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Alle anderen festgesetzten Flächen zum Anpflanzen sind als Rasen oder als Staudenbeete PA12/ GA22 anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. (3) Dachbegrünung Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Sondergebiet sind jeweils min- destens die in der Planzeichnung festgesetzten Flächengrößen in Quadratme- tern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Vegetati- onstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 10 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Photovoltaikelemente sind über der Dachbegrü- nung zulässig. Sofern in der Planzeichnung für die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche keine Flächengröße festgesetzt ist, gelten die vorstehenden Festsetzungen für einen Anteil von mindestens 36% der Dachfläche je Ge- bäude. Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Sondergebiet sind jeweils min- destens die in der Planzeichnung festgesetzten Flächengrößen in Quadratme- tern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit einer intensiven Dach- begrünung mit Raseneinsaat, Gräsern (HH 7 / BR 132) Stauden und/oder Ge- hölzen (BB 1 / GH51) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 30 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustel- len. Bei einer Baumpflanzung ist eine Vegetationstragschicht von 100 cm Tiefe zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25 m³ betragen. Sofern in der Planzeichnung für die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche keine Flächengröße festgesetzt ist, gelten die vorstehenden Festsetzungen für einen Anteil von mindestens 4% der Dachflä- che je Gebäude. - 7 - (4) Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen Bei den unter „Pflanzungen von Einzelbäumen“ festgesetzten Bäumen sowie bei den unter „Dachbegrünung“ in der Planzeichnung festgesetzten Flächengrö- ßen in Quadratmetern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen handelt es sich um Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB. Diese be- ziehen sich auf den ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich im Bebauungsplan. (5) Fassadenbegrünung Die Fassaden von Gebäuden sind innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassa- denbegrünung“ versehenen überbaubaren Grundstücksflächen des festgesetz- ten Sondergebietes mit Ausnahme von Fenstern, Türen und Lüftungseinrichtun- gen mit einer Kletterpflanze mit Bodenanschluss je zwei laufenden Metern Wand bei Rank- und Schlingpflanzen zu begrünen. Bei Rank- und Schlingpflan- zen ist eine Kletterhilfe vorzusehen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn Anforderungen des Brandschutzes, der Haustechnik oder Ähnli- ches dies notwendig machen. Innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassadenbegrünung (1)“ versehenen über- baubaren Grundstücksfläche sind einzelne Gebäudeteile zu begrünen, hierbei mindestens: Die Innenseiten des aus Photovoltaikelementen bestehenden Sichtschutzes von Haustechnikaufbauten auf dem Dach. Innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassadenbegrünung (2)“ versehenen über- baubaren Grundstücksfläche sind einzelne Fassadenabschnitte zu begrünen, hierbei mindestens: Die Fassaden des Parkhauses. b) Bindungen für die Erhaltung von Bäumen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind die in der Planzeichnung zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume adauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang von Ersatzbaumpflanzungen muss dabei mindestens 20 cm betragen. 9. § 9 Abs. 1a BauGB: Externe Ausgleichsmaßnahmen Gemäß § 9 Abs.1a Satz 2 BauGB werden: a) für die Eingriffe im ausgleichspflichtigen Eingr iffsbereich des Bebauungsplanes, ausgenommen die darin befindliche Waldfläche 32.737 Biotopwertpunkte (Be- rechnungsverfahren nach Köln Code) als externe Ausgleichsmaßnahme (s. auch Hinweise, Nr. IV.11.) innerhalb des Grundstücks der Gemarkung Dünn- wald, Flur 51, Flurstücke 1/3; 20/1; 21/1 über ein Ökopunktekonto angerechnet. b) für die Eingriffe innerhalb der im ausgleichspfl ichtigen Eingriffsbereichs befindli- chen Waldfläche 36.000 Biotopwertpunkte (Berechnungsverfahren nach Köln Code) als externe Ausgleichsmaßnahme (s. auch Hinweise, Nr. IV.11.) inner- halb des Grundstücks der Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129 teil- weise, über ein Ökopunktekonto angerechnet. - 8 - II. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 48 BauO NRW und § 89 BauO NRW) 1. Dachform/ Dachneigung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Dächer mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer. 2. Werbeanlagen a) Werbeanlagen sind nur an Gebäuden zulässig. Einschließlich deren Befestigungen und Beleuchtungen dürfen diese Werbeanlagen maximal 0,5 m von der jeweiligen Wandfläche vortreten. Ein Überschreiten der tatsächlichen Wandhöhe durch die Oberkante der Werbeanlage ist nicht zulässig. b) Werbeanlagen auf Dachflächen sowie an Pylonen sind nicht zulässig. c) Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächen so- wie akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind nicht zulässig. d) Werbeanlagen, die unter der Verwendung der Leuchtdioden- (LED)-Technik oder selbstleuchtend hergestellt werden, sind nicht zulässig. Werbeanlagen dürfen nur hinterleuchtet sein. e) Anlagen des Wegeleit- und Orientierungssystems der TH Köln können abweichend von den Festsetzungen nach den Buchstaben a) bis d) akustische Bestandteile so- wie, beispielsweise für die dynamische Information über Veranstaltungen, wech- selnde oder bewegte Sichtflächen aufweisen. Hierfür kann auch die LED-Technik verwendet werden. Sie können auch außerhalb von Gebäuden an Masten oder an- deren Tragkonstruktionen angeordnet werden. Hierbei darf die Höhe über dem Ge- lände 3 m nicht übersteigen. Die Anlagen dürfen nicht innerhalb der öffentlichen Ver- kehrsflächen liegen. III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 1. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden die nach anderen g esetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen: 1.1 Denkmalschutz a) Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter S chutz gestellte Bodendenkmal -Teil einer ehemaligen römischen Wasserleitung- im Reitweg 1, aufgestellt in der Außenanlage vor den Gebäuden der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwe- sen. b) Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter S chutz gestellte Baudenk- mal -Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen, ehem. Inge- nieurfachschule für Bauwesen- in der Betzdorfer Straße 2 c) Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter S chutz gestellte Baudenk- mal - Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der Fachhochschule Köln „Neubau" der 1970er Jahre- .in der Betzdorfer Straße 2. Hinweis: Hierzu liegt eine denk- malrechtliche Abbrucherlaubnis der Bezirksregierung Köln vom 24.05.2013, Az. 35.4.15-03.63 vor. - 9 - 2. Gemäß § 9 Abs. 6a BauGB werden die festgesetzten Überschwemmungsge- biete im Sinne des § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hochwasserentstehungsgebiete im Sinne des § 78d Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich in den Bebauungs- plan übernommen. 2.1 Risikogebiet Das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebi eten des Rheins im Sinne des § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) IV. HINWEISE 1. Rechtsfolgen Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzun gen aufgrund des Preußi- schen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebau- ungsplanes außer Kraft. 2. Rechtsgrundlagen a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 2 3. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 1 8. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58). d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-We stfalen - Landesbauord- nung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421). e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung ge ltende Fassung 3. Lärm- und Luftschadstoffimmissionen Das Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Straß en-, Schienen- und Flugver- kehrs vorbelastet. 4. Erschütterungen Das Plangebiet befindet sich an der unterirdischen Stadtbahntrasse in der Deutz- Kalker Straße. Damit sind Erschütterungsbeeinträchtigungen durch den Stadt- bahnbetrieb möglich. Daraus resultierende Ansprüche können gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. 5. Kampfmittelbeseitigungsdienst Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor Auf- nahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Be- nennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-1452/23 sowie der Bebauungsplan- Nummer einzuschalten. Die Anfrage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt- koeln.de erfolgen. - 10 - 6. Grundwasserabsenkung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist von durch Sümpfungsmaßnah- men des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Be- trieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam blei- ben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planbereich in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bo- denbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situatio- nen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Boden- bewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Bei den Objektplanungen wird daher empfohlen, jeweils eine Anfrage an die RWE Power AG (Stüttgenweg 2 in 50935 Köln) sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband (Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim) zu stellen. 7. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regel werke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Fest- setzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszei- ten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 8. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträ gen Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungs- beiträgen gemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 9. Artenschutz Gemäß der Artenschutzprüfung der Stufe I zum Plangebiet (Bebauungsplan „Öst- lich Reitweg, Campus Deutz der TH Köln in Köln-Deutz“, Aktualisierung der arten- schutzrechtlichen Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe 1); Kölner Büro für Faunistik, Köln, 18.03.2022) ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), sofern folgende Beschränkungen und Maßnahmen beachtet werden: Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sind die erforderlichen Rodungen von Gehölzen außerhalb der Haupt- brutzeiten vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres der im Plangebiet brütenden Vogelarten auszuführen. Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Auf- nahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln durch ei- nen Fachgutachter nach besetzten Nestern und Fledermausquartieren zu suchen - 11 - und bei deren Auffinden die Rodungstätigkeit sofort einzustellen. Bei Abbrucharbeiten: a) Abbrucharbeiten sind nur außerhalb des Zeitraums 01.03.-30.09. durchzufüh- ren. b) Bei Inanspruchnahmen von Vegetationsflächen inne rhalb der Brutzeit wildle- bender Vogelarten, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Individu- enverlusten bzw. Zerstörungen von Nestern und Eiern brütender Vögel vorzu- sehen, z.B. durch eine ökologische Baubegleitung. Die Einzelheiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. c) Durch vorgezogene Kontrollen bzw. eine ökologisc he Baubegleitung und ggf. zu ergreifende Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass es nicht zu einer Gefährdung von Vogelbruten oder von Fledermäusen kommt. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. d) Werden während der Abbrucharbeiten Fledermäuse o der in Gebäuden brü- tende Vogelarten angetroffen, sind die Arbeiten zu unterbrechen. Eine Fortset- zung ist dann nur mit ökologischer Baubegleitung möglich. Die Einzelheiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. e) Am nicht von Rückbau betroffenen Gebäudebestand im Plangebiet, sind vor Beginn der Abrissmaßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbe- hörde anzubringen: 8 Sperlingskoloniehäuser à 3 Bruthöhlen Für die Neubauten: Das Risiko von Vogelschlag ist zu vermindern. Vogelschlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von großflächigen Glasbauteilen, die Verwendung von Glas mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zur Reduk- tion der Spiegelwirkung, die Verwendung von halbtransparentem Glas, das An- bringen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen- oder Punktraster, keine Greifvogelsilhouetten), die Installation von Sonnenschutzsystemen an den Außen- seiten. Die Umsetzung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 10. Baumschutzsatzung a) Bei Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Satz ung zum Schutz des Baum- bestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Gel- tungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsat- zung – BSchS) vom 18.Juli 2023 (in Kraft seit dem 28.Juli 2023, Amtsblatt Nr. 29 vom 2. August 2023) angewandt worden. b) Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist di e zur Zeit der Stellung des Antrages auf Erteilung einer Fällerlaubnis jeweils gültige Fassung der BSchS anzuwenden. Wenn Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällenden Bäume zu leisten sind, gilt die BSchS in der jeweils gültigen Fassung, soweit die be- troffenen Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierungnach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 Gesetz über Naturschutz und Landespflege NRW in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB berücksichtigt wurden. 11. Externe Ausgleichsmaßnahmen Das Biotopwertdefizit von 68.737 Ökopunkten innerhalb des ausgleichspflichti- gen Eingriffsbereichs des Bebauungsplans wird über Flächen der Stiftung Rhei- nische Kulturlandschaft sowie über Flächen der Stadt Köln ausgeglichen. a) Die rechtliche Sicherung der Flächen der Stiftun g Rheinische Kulturlandschaft - 12 - zum Ausgleich von 32.737 Biotopwertpunkten des ausgleichspflichtigen Ein- griffsbereichs außerhalb der darin befindlichen Waldfläche erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag, der zwischen dem Vorhabenträger und der Stiftung geschlossen wird. Hierzu werden der Stadt Köln folgende Flächen bereitge- stellt: Fläche: Ökokonto Dünnwald Gemarkung: Dünnwald Flur: 51 Flurstücke: 1/3, 20/1, 21/1 Flächengröße insgesamt: 89.590 m² Auf der Maßnahmenfläche werden standortuntypische Baumarten entfernt und mit standorttypischen Bäumen ersetzt, bzw. die natürliche, standorttpyi- sche Naturverjüngung gefördert. b) Die rechtliche Sicherung zum Ausgleich von 36.00 0 Biotopwertpunkten der Waldfläche erfolgt auf 4.000 m² der Fläche der Stadt Köln über einen städte- baulichen Vertrag, der zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Köln ge- schlossen wird. Hierzu stellt die Stadt Köln folgende Flächen bereit: Fläche: Kompensationspool Südlich Steinneuer Hof Gemarkung: Meschenich Flur: 55 Flurstück: 129 Flächengröße insgesamt: 296.588 m² Auf der Maßnahmenfläche wurde ein Acker aufgeforstet.
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    l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 69449/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln - Deutz Maßstab 1 : 5 000 1 ■50-•0c:=====1:::i 0■0••••2 1[ 0=0====::J300 Meter � Geltungsbereich vom Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung vom 30.04.14 (überholt) Modifizierter Geltungsbereich im N achgang an den Vorgabenbeschluss des STEA vom 19.09.2019 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­ tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Maßstab 1 : 10 000 N Stadtplanungsamt Lage der externen Ausgleichsfläche Dünnwald zum Bebauungsplan 66449/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln - Deutz Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter Gemarkung: Dünnwald Flur: 51 Flurstücke: 1/3, 20/1, 21/1 Fläche: 89.590 m² Innerhalb dieser Fläche erfolgt die Anrechnung von 32.737 Ökopunkten einer Maßnahme der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die Gesamtmaßnahme (dargestellte Fläche) umfasst ca. 744.000 BWP . Legende: Abgrenzung externe Ausgleichsfläche Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Stadtplanungsamt Lage der externen Ausgleichsfläche Meschenich zum Bebauungsplan 66449/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln - Deutz Gemarkung: Meschenich Flur: 55 Flurstück: Teil von 129 Fläche: 4.000 m² . Maßstab 1 : 5 000 0 10050 200 300 Meter Legende: Abgrenzung externe Ausgleichsfläche
  • Anlage_4_IWZ_4a_B32_B_Planzeichung_Entwurf Blatt 1-3

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    Anlage 4 / hie} & & 1738 a achbogrünung extem 57 jegrünung intern 91 m? Fassadenseginung 1185, CH58, u Dachbegrünung extern 1.836 mi Dachbegrünung intern 219 m? Fassa gr Ibegrünung,extern 21 hbegrüni ‚intern 241 assadenbegrür Geh, und Fahrrecht 1 usplatz ‚Camp! Pas ‚ehrecht\ in ‚grünung:extern 3346 m? ünung intern 300m? een ch GE Jachbegrünung extern 2.325 m? "Dachbegrünung intern 277. m? - Anschluss Bl £ DEETZ Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht. (Stand 0512022) Vermessungsbüro Kroll Dipl.-Ing, Dieter Kroll Zollernstraße 33, 52070 Aachen gez. D. Kroll Offontich bostoltor Vormassungsingeniour ‚Aachen, den 02.02.2024 Für den Planentwurf Stadtplanungsamt gez. Eva Herr Amtsetern ‚Köln, don 06.02.2024 Für den Planentwurf Dezemat VI, Planen und Bauen gez. Markus Greitemann Beigoordnater Köln, don 13.02.2024 Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Planaufstellung am 03.04.2014 nach $ 12 Abs, 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 30.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht. gez. Reker Oberbürgermeisterin Köln, den 17.04.2017 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 02.05.2017 bis 16.05.2017 ( am 02.05.2017) nach $ 3 Abs, 1 BauGB stattgefunden, gez. A. Hupke Bezirksbürgermaister Köln, den 21.03.2024 Zeichenerklärung Der Planentwurf wurde In der Zeit vom 28.03.2024 bis 30.04.2024 nach $ 3 Abs, 2 BauGB mit Begründung veröffentlicht Die Oberbürgermeistern Stadtplanungsamt Im Auftrag, Köln, den Der Planentwurf wurde in der Zeit vom bis nach $ 3 Abs, 2 BauGB. V.m. $ 4a Abs. 3 BauGB mit Begründung erneut, veröffentlicht Die Oborbürgermeistern Stactpanungsamt Im Auftrag Kö, den Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 BauGB durch Beschluss des Rates am geändert worden. Oberbürgermeisterin Kan, den Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am nach & 10 Abs, 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB. beschlossen, Oberbürgermesterin Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat einschließlich des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB wurde am ortsüblich bekannt gemacht. it der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Oberbürgermeisterin Köln, den Bestand g vorhandene Gebaude Durchfahrt Zahl der Vollgeschosse, Dachform Baum Bahngleise Bordstein topografische Begrenzung Flurstücksgrenze Flurgrenze Gemarkungsgrenze vorhandene Höhenlage über NHN Es FD Grenze des räumlichen Geltungs- Seriogabie EEE bene Snnanihenzat 4 Sehntnche ir hr Bee Veaacian CH Gebateah m tür In Ken BETTEN & Senaerene m Marne re (zwingend) len Baugrenze Bezeichnung überbaubarer Grund. stücksflächen, in denen die text- liche Fests. Nr. 2.2 (Stellung der Gebäude) nicht gilt Grenzen zwischen verschiedenen |- Nutzungen bez) Icher Nutzung naslnie auch ehretächen Straßenverkehrsflächen Ein- und Ausfahrtsbereich geplante Verkehrsführung Flächen für Versorgungsanlagen. für Löschwasser vun “ Geplante Geländehöhe inm (über Normalhöhennull (NHN) Fahr- (Fund n (U) zu belastende, bei schmalen Flächen Baum zu erhalten Baum zu pflanzen Tnelelfrdenden Sehen Besten z.B. Altlastverdachtsfläche die dem rl Lämpegelbereich z.B. Vu. IV Flächen zum Anpflanzen von Ban u Orkleham uns Hochwasser Fiskogebit sonstigen Bepflanzungen } Bussleichspichiger EEE] Flächen, deren Böden erheblich mit Einzelanlagen EI (urbowoglehie Kulturdenkmale), jenkmalschutz unterliegen Bebauungsplan Entwurf 69449/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz Blatt 1 von 3 Maßstab 1:500 _ TU Sportplatz Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht. NERIIT III III SS Für den Planentwurf Der Stadter er die Planauf nach $ 12 bescı ‚ntwicklungsausschuss hat stellung am 03.04.2014 Abs, 2 BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 017 SEN Der Beschluss wurde am 30.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht. hatin der Zeit vom 02.05, bis 16.05.2017 ( am 02.05.2017) nach $ 3 Abs, 1 BauGB stattgefunder Zeichenerklärung ZZ, Nornandene Gebäude === Durehfahrt Der Planentwurf wurde in der Zeit vom bis Zahl der Vollgeschosse, nach $ 3 Abs, 2 Bau veröffe Bau ıICBi.V.m.$4aAbs. | ge: 3 BauGB mit Begründung erneut fenlicht. Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am nach & 10 Abs, 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB. beschlossen, © 00 Geplante Geländehöhe inm (über Normalhöhennull (NHN) BEN Dann 7 beischmalen Flächen Ausgleichspfichtiger james Br = Bebauungsplan Entwurf sim] 6949/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz Blatt 2 von 3 „| Maßstab 1:500 _ -Erneute Veröffentlichung- Änderungsplan L 1. 11 Pi N ECHTLICHE FESTSETZUNGEN $9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung Sondergebiet Hochschule ($ 11 Abs. 2 BauNVO) Zweckbestimmung: Das Sondergebiet Hochschule dient Hochschulen und den da- mit verbundenen Nutzungen Zulassige Nutzungen, sowie datur eriorderliche (ebaude und Anlagen: ) Hochschulen/ Universitäten aller Art b) Hochschulnahe Nutzungen und sonstige wissenschaftiche Einrichtungen ©) innerhalb der mit dem Zusatz „Einzelhandel zulässig“ in der Planzeichnung fest- gesetzten Flächen, außer den Nutzungen nach den Buchstaben a) und b) nur im Erdgeschoss auch insgesamt drei Einzelhandelsbetriebe, die der Versorgung des Gobistes dionen,mit einor Verkaufsfläche von maximal 150 m? jo Batrieb 4) Schank- und Speisewirtschaften. die der Versorgung des Gebietes dienen ©) innerhalb der mit dem Zusatz „Parkhaus zulässig" in der Planzeichnung festge- setzten Flächen, außer den Nutzungen nach den Buchstaben a) und b), auch oberirdische Garagen,mehrgeschossige Garagengebäude und Garagenge- schosse in sonst anders genutzten Gebäuden N) innerhalb der der mit dem Zusatz ‚Studierendenwohnen“ in der Planzeichnung festgesetzten Flächen Studierendenwohnungen und -wohnheime sowie Woh- nungen für Angehörige der Hochschule. Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung ($ 16 BauNVO) a) Gemäß $ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden die in der Planzeichnung festgesetz- ten Gebäudehöhen als Höchstgrenzen oder als Mindest- und Höchstgrenzen in Meter über Normalhöhe Null (m ü. NHN) festgesetzt ‚Als oberer Bezugspunkt git die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des Gebäudes, Gemals $ 16 Abs. 5 BauNVO können die festgesetzten Gebaudehöhen durch untergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen - z.B. Antennen, Aufzugsüber- fahrten, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter - auf den baulich zugeord- neten Dachflächen überschritten werden: aa)Um bis zu 2,5 m und auf einer Fläche von höchstens insgesamt 60 % je Dachftäche, sofern die Gebäudehöhe nicht mehr als 66,0 m über NHN be- trägt. Die Dachaufbauten müssen zur Gießener Straße um mindestens 5,0 m. ansonsten mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante zurückspringen. bb)Um bis zu 2,0 m und auf einer Fläche von höchstens insgesamt 30 % je Dachfläche, sofer die Gebäudehöhe mehr als 66,0 m ü. NHN m beträgt und die Aufbauten mindestens um das Maß, ihrer Höhe von der Gebäudekante zurückspringen. Antennen und Abluftrohre sind, sofern sie aufgrund technischer Vorschriften oder aufgrund der Erfordernisse des Hochschulbetriebes notwendig sind, uber die obonstehonden zulässigen Maßo hinaus zuläccig. Gemäß $ 19 Abs. 4 BauNVO kann eine Überschreitung der GRZ durch Flächen, die wasserdurchlässig befestigt sind, bis zu einer GRZ von 0,85 zugelassen werden. $ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB: Festsetzungen über die Bauweise, die überbaubareı una die nıcht überbaubaren Grundstuckstlachen sowie die Stellung der baulı- chen Anlagen Bauweise ($ 22 BauNVO) (Gemäß $ 22 Abs. 4 BauNVO wird folgende abweichende Bauweise festgesetzt: Im Sondergebiet Hochschule sind Gebäude bis zu einer Länge von höchstens 145 m zulässig, sofern sie mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. Stellung der baulichen Anlagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind die Gebäude mit ihren Längsseiten parallel zu den Baugrenzen oder Baulinien zu errichten. Die Festsetzung gilt jedoch nicht für die überbaubaren Grundstücksflächen, die in der Planzeichnung mit (:) bezeichnet sind. Überbaubare Grundstücksfläche ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemäß $ 23 Absatz 3 Satz 3i. V.m. Absatz 2 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Vordächer und andere untergeordnete Gebäudeteile die festgesetzten Bau- grenzen um ein Maß von maximal 2,0 m überschreiten dürfen, sofern ihre Länge, ein Dritel der jeweiligen Gebäudelänge nicht überschreitet und eine lichte Durch- gangshöhe von 4,5 m eingehalten wird. $9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB: Festsetzungen über die Flächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erfor- derlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten a) Gemäß $ 12 Abs. 6 BauNVO sind PKW-Garagen,mehrgeschossige Garagen- ‚gebäude sowie Garagengeschosse in sonst anders genutzten Gebäuden nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, für die in der Planzeichnung der Zusatz „Parkhaus zulässig" eingetragen ist, zulässig, Gemäß $ 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind technische Nebenanlagen mit maschi- neller Lüftung, wie zum Beispiel Klimageräte und Luflwärmepumpen, nur ober- halb der Dachhaut der Gebäude zulässig, $9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB: Festsetzungen über den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass die Garagenein- und -aus- fahrten ausschließlich in den Bereichen zulässig sind, die in der Planzeichnung mit Ein- und Ausfahrt‘ festgesetzt sind. 89 Abs. 1 Nr. 13 BauGB: Festsetzungen über die Führung von oberirdi- schen oder unterirdischen Versorgungsleitungen Gemäß $ 9 Abs. 1|Nr. 13 BauGB sind Telekommunikations- sowie sonstige Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen, $ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB: Festsetzungen über die mit Geh-, Fahr- und Lei tungsrochten zugunsten der Allgemeinheit und der Versorgungsträger zu belastenden Flächen Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB werden die folgenden mit Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechten zu belastenden Flächen festgesetzt: a) Die mit „Geh- und Fahrrecht 1° bezeichneten Flachen sind mit einem Geh- recht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. Sie sind ferner mit einem Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planein- trag zu belasten. Dem Fußgängerverkehr ist innerhalb der festgesetzten Flä- chen der Vorrang einzuräumen. Die mit „Geh- und Fahrrecht 2" bezeichneten Flächen sind mit einem Geh- recht, sowie in einer Querschnittsbreite von 6 m mit einem Radfahrrecht zu- gunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. Die mit „Gehrecht‘ bezeichneten Flächen sind mit einem Gehrecht zuguns- ten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. Die mit ‚Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" bezeichneten Flächen sind mit ei- nem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Ver- und Entsorgungsträger ge- mäß Planeintrag zu belasten. $9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB: Festsetzungen zum Immissionsschutz Lärmschutz a) Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen ent- sprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen, Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz ım Hochbau, Ausgabe Januar ZU18 — Beutn Verlag GmbH, Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maß- geblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel u“ sd 1 55 TI 60 [1 65 v 70 v 75 v 80 Vi > 80° ® Für maßgebliche Außenlärmpegel L,> 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen, Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zuläs- sig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich bzw. niedrigerer maßgeblicher ‚Außenlarmpegel an den Außenbautellen von schutzbedurrigen Raumen nach- gewiesen wird. Hinweis: Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2018 beruhen auf der freien Schallausbreitung bei der aus schalltechni- scher Sicht ungünstigsten Höhe Bei Schlaf- und Kinderzimmern ist bei einem Beurteilungspegel > 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei ge- schlossenen Fenstern und Türen sicher zu stellen. Der Nachweis ist durch ein qualifiziertes Gutachten eines anarkannten Sachverständigen für Schallschutz. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Für die Teile des Plangebiets, in denen Beurteilungspegel aus dem Gesamtver- kehrslärm während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) von mindestens 70 dB(A) prognostiziert werden und die in der Planzeichnung mit dem Zusatz „Lärm- Schutzmaßnahme, textl. Festsetzung 7.10)‘ gekennzeichnet sind, gill folgendes Bei schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hoch- bau, Ausgabe Januar 2018 -Beuth Verlag GmbH, Berlin) sind öffenbare Fenster unzulässig, wobei eine ausreichende fensterunabhängige Belüftung im Sinne des $ 46 Abs. 2 BauO NRW sicherzustellen ist. ‚Abweichend von Satz 2 sind öffenbare Fenster zulässig, wenn im bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu- chung nachgewiesen wird, dass durch besondere Fensterkonstruktionen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung Schallpegeldifferenzen er- reicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel innen von 55 dB(A) während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) in den schutzbedürfigen Räu- men bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen am Deutzer Ring (Wohnheim Süd im Bestand) und Deutz-Kalker-Straße (Wohnheim Nord) müssen zum Schutz vor Verkehrslärm in schulzbedürfligen Räumen im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgahe Januar 2018 -Beuth Verlag GmbH. Berlin) bestimmungsgemäßer Schlaffunktion durch besondere Fensterkonstruktio- nen oder durch andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung Schallpegeldiffe- Tenzen erreicht werden, ale gewanrieisten, dass eın Beurtellungspegel innen von maximal 30 dB(A) während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) in dem schutzbedürftigen Raum bei mindestens einem teilgeöffneten Fenstern nicht überschritten wird. Nachrangig kann eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zur Anwendung kommen. Abweichend von Satz 1 sind keine besonderen Fensierkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung erforderlich, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigunasverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung nachae- wiesen wird, dass bei Wohnungen und Studierendenappartements im Sinne des Satzes 1 auch ohne besondere Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung ein Beurteilungspegel innen von maximal 30 AR(A) während dar Nachtzeit (97:N0 his AN UIhr) in dam sehutzhadiirtigen Raum oder den schutzbedürftigen Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird Zum Schutz vor Verkehrslärm sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- nen mit der Nutzung „Stualerendenwonnen" sowie für alle weiteren Wonnnut- zungen im Fall der Überschreitung des Gesamtbeurteilungspegels aus dem Ver- kehr (Straßen-. Schienen- und Flugverkehr) > 62 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) baulich verbundene Außenwohnbereiche nur als verglaste Vorbauten oder verglaste Loggien zulässig. Durch diese muss sichergestellt werden, dass er vorgenannte Gesamtbeurtellungspegel nicht Oberschultten wird, Dies gilt nicht, wenn im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren an- hand einer schalltechnischen Untersuchung nachgewiesen wird, dass für den baulich verbundenen Außenwohnbereich ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) von 62 dB(A) nicht überschritten wird, Satz 1 gilt ferner nicht bei Wohnungen und Studierendenappartements mit mehreren baulich verbundenen Außenwohnbereichen, wenn im bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu- (chung nachgewiesen wird, dass zumindest bei einem der baulich verbundenen. ‚Außenwohnbereiche ein Gesamtbeurtellungspegel aus dem Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) von 62 dB(A) nicht überschritten wird Belichtung! Tageslichtversorgung Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an der Deutz-Kalker Straße/ Ecke Betzdorfer Straße sind Wohn- und Schlafräume im Erdgeschoss und 1 Obergeschoss mit Orientierung der Fenster zur der Baulinie, die mit dem Text- eintrag „Nutzungsbeschränkung“ versehen ist, nicht zulässig. Nach Anzeige der abschließenden Fertiostellung des südlich angrenzenden Baukörpers mit einer festgesetzten zwingenden Höhe von 66,45 m ü.NHN können sie jedoch im Ein- zeifall zugelassen werden, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer Belichtungsuntersuchung eine hinreichende natürliche Belichtung nachge- wiesen wird $9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB: Festsetzungen zur Grünordnung a) Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gemäs $ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet tolgende Begrünungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten! (1) Pflanzung von Einzeibäumen An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten sind Bäume BF 41 (GH 742) zu pflanzen. Es sind 379 Bäume als Ausgleich zu pflanzen. Die in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte können um bis zu 5 m verschoben werden. Darüber hinaus gehende Verschiebungen um bis zu 2,5 m können zugelassen werden, sofern dies aus erschließungstechnischen Gründen, beispielsweise für die Herstellung von Zufahrten erforderlich it (2) Flächenhafte Anpflanzungen Die mit „Grüner Platz“ bezeichnete Fläche zum Anpflanzen ist als Wicsc/ Scherrasen PA121 mit einer Mindestgröße von 1.500 m? anzulegen, zu pfle- gen und zu erhalten. Alle anderen festgesetzten Flächen zum Anpflanzen sind als Rasen oder als Staudenbeete PA12/ GA22 anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. (3) Dachbegrünung Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Sondergebiet sind jeweils mindestens die in der Planzeichnung fesigesetzten Flächengrößen in Quad- ralmetern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit einer extensi- ven Dachbegrünung DC1 /DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Ve- getationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 10 cm zuzüglich ei- ner Fiter- und Drainschicht herzustellen. Photovoltaikelemente sind über der Dachbegrünung zulässig. Sofern in der Planzeichnung für die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche keine Flächengröße festgesetzt ist, gelten die vorstehenden Festsetzungen für einen Anteil von mindestens 36% der Dach- fläche je Gebäude. Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Sondergebiet sind jeweils mindestens die in der Planzeichnung fesigeseizten Flächengrößen in Quad- ratmetern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit einer inten: ven Dachbegrünung mit Raseneinsaat, Gräsern (HH 7 / BR 132) Stauden und/oder Gehölzen (BB 1 / GH51) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 30 cm zuzüglich einer Filter- und Drain- schicht herzustellen. Bei einer Baumpflanzung ist eine Vegetationstrag- schicht von 100 cm Tiefe zuzüglich einer Filer- und Drainschicht herzustel- Ien. Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25 m? betragen. Sofern in der Planzeichnung für die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche keine Flächengröße festgesetzt ist, geiten die vorstehenden Festsetzungen für ei ‚nen Anteil von mindestens 4% der Dachfläche je Gebäude. (4) Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen Bei den unter „Planzungen von Einzelbäumen“ festgesetzten Bäumen sowie bei den unter „Dachbegrünung“ in der Planzeichnung festgesetzten Flächen- größen in Quadratmetern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen handelt es sich um Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des $ 1a Abs. 3 BauGB. Diese beziehen sich auf den ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich im Bebau- ungsplan. (6) assadenbegrünung Die Fassaden von Gebäuden sind innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassa- denbegrünung“ versehenen überbaubaren Grundstücksflächen des festge- setzten Sondergebietes mit Ausnahme von Fenstern, Türen und Lüftungsein- fichtungen mit einer Kletterpflanze mit Bodenanschluss je zwei laufenden Metern Wand bei Rank- und Schlingpflanzen zu begrünen. Bei Rank- und Schlingpflanzen ist eine Kletterhilfe vorzusehen. Ausnahmen von Satz 1 kön- ‚nen zugelassen werden, wenn Anforderungen des Brandschutzes, der Haus- technik oder Ähnliches dies notwendig machen. Innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassadenbegrünung (1)" versehenen überbaubaren Grundstücksfläche sind einzelne Gebäudeteile zu begrünen, hierbei mindestens: Die Innenseiten des aus Photovoltaikelementen beste- 'henden Sichtschutzes von Haustechnikaufbauten auf dem Dach.Innerhalb der mit dem Texteintrag „Fassadenbegrünung (2)' versehenen überbaubaren Grundstücksäche sind einzeine Fassedenabschnilte zu begrünen, hierbei mindestens: Die Fassaden des Parkhauses. Bindungen für die Erhaltung von Bäumen Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind die in der Planzeichnung zur Erhal- fung fesigesetzten Einzelbäume adauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang von Ersatzbaumpflanzungen muss dabei min- destens 20 cm betragen. $ 9 Abs. 1a BauGB: Externe Ausgleichsmaßnahmen Gemäß $ 9 Abs.1a Satz 2 BauGB werden a) für die Eingriffe im ausgleichspflichtigen Eingrifsbereich des Bebauungspla- nes, ausgenommen die darin befindliche Waldfläche 32.737 Biotopwertpunkte (Berechnungsverfahren nach Köln Code) als exteme Ausgleichsmaßnahme (5. auch Hinweise, Nr. IV.11.) innerhalb des Grundstücks der Gemarkung Dünnwald, Flur 51, Flurstücke 1/3; 2011; 21/1 über ein Ökopunktekonto ange- rechnet. für die Eingriffe innerhalb der im ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs be- indlichen Waldfläche 96.000 Diotopwertpunkte (Derechnungsverfahren nach Köln Code) als externe Ausgleichsmaßnahme (s. auch Hinweise, Nr. IV.11.) innerhalb des Grundstücks der Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129 teilweise, über ein Ökopunktekonto angerechnet. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (69 Abs. 4 BauGB 1.V. m. $ 48 BauO NRW und $ 89 BauO NRW) Dachform/ Dachneigung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zu- lässig. Dächer mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer. Werbeanlagen a) Werbeanlagen sind nur an Gebäuden zulässig. Einschließlich deren Befesti- gungen und Beleuchtungen dürfen diese Warheanlagen maximal 0,5 m von der jeweiligen Wandfläche vortreten. Ein Überschreiten der tatsächlichen Wandhöhe durch die Oberkante der Werbeanlage ist nicht zulässig. b) Werbeanlagen auf Dachflächen sowie an Pylonen sind nicht zulässig, ©) Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflä- (chen sowie akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind nicht zulässig. 4) Werbeanlagen, die unter der Verwendung der Leuchtdioden- (LED)-Technik oder selbstleuchtend hergestellt werden, sind nicht zulässig. Werbeanlagen dürfen nur hinterleuchtet sein. ) Anlagen des Wegeleit- und Orientierungssystems der TH Köln können abwei- chend von den Festsetzungen nach den Buchstaben a) bis d) akustische Be- standteile sowie, beispielsweise für die dynamische Information über Veran- staltungen, wechselnde oder bewegte Sichtflächen aufweisen. Hierfür kann ‚auch die LED-Technik verwendet werden. Sie können auch außerhalb von Gebäuden an Masten oder anderen Tragkonstruktionen angeordnet werden. Hierbei darf die Höhe über dem Gelände 3 m nicht übersteigen. Die Anlagen dürfen nicht innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Il. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 4 Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden die nach anderen gesetzlichen Vorschrif- ten getroffenen Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesracht nach- richtlich in den Bebauungsplan übernommen: Denkmalschutz a) Das nach $ 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte Boden- donkmal_ Teil einor ehemaligen römischen Wasserleitung im Reitwog 1, auf gestellt in der Außenanlage vor den Gebäuden der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen. Das nach $ 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte Bau- denkmal -Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieunwesen, ehem. Ingenieurfachschule für Baunvesen- in der Betzdorfer Strafe 2 Das nach $ 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte Bau- denkmal - Ingenieunwissenschaftliches Zentrum der Fachhochschule Koln „Neubau" der 1970er Jahre- in der Betzdorfer Straße 2. Hinweis: Hierzu liegt eine denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis der Bezirksregierung Köln vom 24.05.2013, Az. 35.4.15-03.63 vor. Gemäß $ 9 Abs. 6a BauGB werden die festgesetzten Überschwemmungsge- biete im Sinne des $ 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebi außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des $ 78b Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hochwasserentstehungsgebiete im Sinne des $ 78d Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich in den Bebau- ungsplan übernommen. Risikogebiet Das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten des Rheins im Sinne des $ 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) IV. HINWEISE Rechtsfolgen Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußi- schen Hluchtlniengeseizes, des Aulbaugeseizes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebau- ungsplanes außer Kraft, Rechtsgrundlagen &) Cs gilt das Daugesetzbuch (Dau@D) in der Fassung der Dekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634). b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 18.3786), ©) Eogilt die Planzeichenverordnung (PianZV) vom 18. Dezember 1000 (BOB. I S.58) ©) Esgilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauord- nung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 8. 421). e) Esgilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung Lärm- und Luftschadstoffimmissionen Das Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Straßen-, Schienen- und Flugver- kehrs vorbelastet. Erschütterungen Das Plangebiet befindet sich an der unterirdischen Stadtbahntrasse in der Deutz- Kalker Straße. Damit sind Erschütterungsbeeinträchtigungen durch den Stadt- bahnbetrieb möglich. Daraus resultierende Ansprüche können gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. Kampfmittelboseitigungedionet Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmittein zu rechnen. Vor Auf- nahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Be- nennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-1452/23 sowie der Bebauungsplan Nummer vinzusuliallen. Dis Anfiaye han pcı E-Mail an harıphnillel@staul- koeln.de erfolgen. Grundwasserabsenkung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Be- trieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam blei- ben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planbereich in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Fer- ner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grund- wasserwiederanstieg zu erwarten. ‚Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbe- wegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Boden- bewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Bei en Objektplanunyen wird dalıcı suıpfullen, jeweils eine Auftaye atı uie RWE Power AG (Stüttgenweg 2 in 50935 Köln) sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband (Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim) zu stellen. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Fest- setzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass. dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 08, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszei- ten zur Einsichtnahme bereitgehalten Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträ- gen gemäß $$ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlaae sind mit der Anaabe von Kürzeln allgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert Artenschutz Gemäß der Artenschutzprüfung der Stufe 1 zum Plangebiet (Bebauungsplan „Öst- lich Reitweg, Campus Deutz der TH Köln in Köln-Deutz‘, Aktualisierung der arten- schutzrechtlichen Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe 1); Kölner Büro für Faunis- tik, Köln, 18.03.2022) ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß $ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch@), sofem folgende Beschränkungen und Maß- nahmen beachtet werden Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot nach $ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sind die erforderlichen Rodungen von Gehölzen außerhalb der Haupt- brutzeiten vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres der im Plangebiet brütenden Vogelarten auszuführen. Sind ınnemaib ıeses Zeitraumes Kodungsarbeiten ertorderlich, ist vor deren Aut- nahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln durch ei- nen Fachgutachter nach besetzten Nestern und Fledermausquartieren zu suchen und bei deren Auffinden die Rodungstätigkeit sofort einzustellen. Bei_Abbrucharbeiten: a) Abbrucharbeiten sind nur außerhalb des Zeitraums 01.03.-30.09. durchzuführen. 0. Baumschutzsatzung a) Bei Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltunasbereichs der Bebauunaspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzuna - BSchS) vom 18.Juli 2023 (in Kraft seit dem 28.Juli 2023, Amtsblatt Nr. 29 vom 2. August 2023) angewandt worden. b) Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist die zur Zeit der Stellung des Antrages auf Erteilung einer Fällerlaubnis jeweils gültige Fassung der BSchS anzuwenden. Wenn Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällenden Bäume zu leisten sind, gl die BSchS In der Jewells gültigen Fassung, sowelt die betroffenen Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierungnach der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- ung nach $ 18 Gesetz über Naturschutz und Landespflege NRW in Verbindung mit $ 1 Abs. 3 BauGB berücksichtigt wurden. Externe Ausgleichsmaßnahmen Das Biotopwertdefizit von 68.737 Ökopunkten innerhalb des ausgleichspflichtigen Eingrffsbereichs des Bebauungsplans wird über Flächen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sowie über Flächen der Stadt Köln ausgeglichen. a) Die rechtliche Sicherung der Flächen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zum Ausgleich von 32.737 Biotopwertpunkten des ausgleichspflichtigen Eingrifsbereichs außerhalb der darin befindlichen Waldfläche erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag, der Zwischen dem Vorhabenträger und der Stiftung geschlossen wird, Hierzu werden der Stadt Köln folgende Flächen bereitgestellt: Fläche: Ökokonto Dünnwald Gemarkung: Dünnwald Flur: 51 Flurstücke: 1/3, 20/1, 21/1 Flachengroße Insgesamt ‚Auf der Maßnahmenfläche werden standortuntypische Baumarten entfernt und mit standortiypischen Bäumen ersetzt, bzw. die natürliche, standorttpyische Naturverjüngung gefördert. Die rechtliche Sicherung zum Ausgleich von 36.000 Biotopwertpunkten der Waldfläche erfolgt auf 4.000 m? der Fläche der Stadt Köln über einen städtebaulichen Vertrag, der zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Köln geschlossen wird. Hierzu stellt die Stadt Köln folgende Flächen bereit: Fläche: Kompensationspool Südlich Steinneuer Hof Flur 55 Flächengröße insgesamt: 296.588 m? ‚Auf der Maßnahmenfläche wurde ein Acker aufgeforstet 89.390 m Gemarkung: Meschenich Flurstück: 128 Kompensa8onspool Südlich Steinneuer Hot ‚Sem. Meschenich, Flur 55, Tell von Flst. 120 4.000 m Weitausgeich tr TH Deuz [oexib: 1114 b) Bei Inanspruchnalrmen von Vegetätionsflächen inneihalb der Brutzeit wildlebender Vogelaiten, sind geeignete Maßnahmen zur Ver- meidung von Individuenverlusten bzw. Zerstörungen von Nestern und Eiern brütender Vögel vorzusehen, z.B. durch eine ökologische Rauhegleitung. Die Finzelheiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. ©) Durch vorgezogene Kontrollen bzw. eine ökologische Baubegleitung und ggf. zu ergreifende Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass es nicht zu einer Gefährdung von Vogelbruten oder von Fledermäusen kommi. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde ab- zustimmen. 4) Werden während der Abbrucharbeiten Fledermäuse oder in Gebäuden brütende Vogelarten angetroffen, sind die Arbeiten zu unterbre- chon. Eino Forteotzung iet dann nur mit ökologlechor Baubogleitung möglich. Dio Einzolhaiton eind mit dor Untoron Naturechutzbo hörde abzustimmen. €) Am nicht von Rückbau betroffenen Gebäudebestand im Plangebiet, sind vor Beginn der Abrissmaßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde anzubringen: 8 Sperlingskoloniehäuser ä 3 Bruthöhlen Für die Neubauten; Das Risiko von Vogelschlag ist zu vermindern. Vogelschlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von aroßflächi- ‚gen Glashauteilen, die Verwendung von Glas mit ainam Außenreflexinsgrad von max. 15 % zur Reduktion der Spiegelwirkung, die Ver- wendung von halbtransparentem Glas, das Anbringen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen oder Punktraster, keine Greifvogelsil uueten), die Installation von Sumnschulzsysteinen an den Außeitseiten. Die Unselzung eifulgl iin Baugenelmigungsveifaliin Berlin) Es wird bescheinigt, dass diese, Planunterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht (Stand 082022) Vermessungsbüro Kroll Dipl.-Ing. Dieter Kroll Zollernstraße 33, 52070 Aachen gez. D. Kroll öffentich bester Vormessungsingeniour Aachen, den 02.02.2024 Für den Planentwurf Stadtplanungsamt gez. Eva Herr Amtsleterin Köln, den 06.02.2024 Für den Planentwurf Dezernat VI, Planen und Bauen gez. Markus Greitemann Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Planaufstellung am 03.04.2014 nach $ 12 Abs. 2 BauGB. beschlossen. Der Beschluss wurde am 30.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht. gez. Reker Oberbürgerme Köln, don 17.04.2017 Öffentlichkeitsbeteilgung hat in der Zeit vom 02.05.2017 Zeichenerklärung bis 16.05.2017 ( am 02.05.2017) nach $ 3.Abs. 1 BauGB stattgefunden. | Bestand , orrandene Gebäude Durchfahrt Zahl der Vollgeschosse Dachform gez. A. Hupke Baum Bezikebürgermaister Bahngleise. Kein, den 21.03.2024 Bordstein Der Planentwurf wurde In der Zeit vom 28.03.2024 bis 30.04.2024 nach $ 3 Abs, 2 BauGB mit Begründung veröffentlicht, Die Oberbürgermeistrin Stadtplanungsamt Im Autrag, Der Planentwurf wurde in der Zeit vom bis, nach $ 3 Abs, 2 BauGB. V.m. $ 4a Abs, 3 BauGB mit Begründung erneut veröffentlicht, Die Oberbürgermeistern Stactplanungsamt ImAutrag, Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 BauGB durch Beschluss des Rates am geändert worden. Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB beschlossen, Oborbürgermasterin topografische Begrenzung Flurstücksgrenze Flurgrenze, Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat einschließlich des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tt der Bebauungsplan in Kraft, Gemarkungsgrenze vorhandene Höhenlage über NHN Oberbürgermeisterin Planung er GRZ H CH Bebauungsplan Entwurf 69449/05 Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz 'eichnung überbaubarer Grund- Stücksflächen, in denen die text- liche Fests. Nr. 2.2 (Stellung der Gebäude) nicht gt Grenzen zwischen verschiedenen Nutzungen beziehungswel Maßen baulicher Nutzung Straßenbegrenzungslinie auch Gebaudehöhe in Meter über gegenüber Verkerstlchen Normalhöhennull (NHN) 'eSonderer Zweckbestimmung (und Höchstmaß) Gebäudehöhe in Meter über Normalhöhennull (NHN) (als Mindest- HöchstmaR) Gebäudehöhe in Meter über Normalhöhennul (NHN) (zwingend) Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Grenze des räumlichen Geltur bereichen des Bebauungsplanes Sordergebie, Niet Überbaubar | überbaubar Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Mi Geh, (@), Fahr- (Fund Leitungsrechten (U) zu belastende Flächen bei schmalen Flächen. 28. ‚Altlastverdachtsfläche Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale). die dem Denkmalschutz unterliegen] Baum zu erhalten Straßenverkehrsflächen Baum zu pflanzen Lärmpegelbereich z.B. Vu.IV Elächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sirauchern und sonstigen Bepflanzungen Ausgleichspflchtiger Eingiiisbereich Ein- und Ausfahrtsbereich, Hochwasser-Risikogebiet Blatt 3 von 3 geplante Verkehrsführung Fuchs aan Baugrenze Maßstab 1:500 Geplante Geländehöhe inm some über Nommalhahennul (NH) SS Stadt Köln Die Onenärgermieui -Erneute Veröffentlichung-
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    Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 13.08.2024 2157/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 69449/05, Arbeitstitel "Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)" in Köln-Deutz hier: Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Anlass und Ziel der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftli- che Zentrum" (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stu- fenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauinge- nieurwesen und Umwelttechnik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorge- nannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsge- bäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) Köln, die Bezeichnung für das frühere IWZ lautet jetzt "Campus Deutz". Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbe- sondere die Bedingungen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Er- weiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Ab- fallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage dieses TH- Masterplankonzepts soll nunmehr ein Bebauungsplan für den künftigen neu ge- stalteten Campus der TH Köln am Standort Deutz aufgestellt werden, der den heutigen städ- tebaulichen Entwicklungszielen und Erfordernissen entspricht. Für das Areal des Campus Deutz soll eine städtebauliche und freiraumplanerische Figur bestimmt werden, die sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten und flächen- effizienten Campus abbildet. Für die Umsetzung des neuen Quartieres sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im südlichen Bereich gegenüber dem Vor- gabenbeschluss geringfügig erweitert. Auf Grund der externen Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen, hier Meschenich, und Mülheim, hier Dünnwald, wird die Vorlage den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Das Verfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz. Die Anforderungen der Leitlinien werden eingehalten. Es wurde ein Energiekonzept erstellt. Die Energiebereitstel- lung soll im Plangebiet über Geothermie mit Wärmepumpentechnik erfolgen. Auf den Dächern der Gebäude sind Photovoltaikanlagen vorgesehen. Eine Abwärmenutzung der Kompressi- onskältmaschinen ist vorgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben fand eine Umweltprüfung statt. Hierfür wurden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Unterlagen zur Offenlage zu entnehmen sind. Verfahrensverlauf: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.04.2014 im Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 25.04.2017 in der Tagespresse sowie am 26.04.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 in der Technischen Hochschule Köln, Altbau, Karl-Schüssler-Saal durchge- führt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirks- bürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rah- men dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme fristverspätet eingegangen. Der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Ent- wurfes (Vorlagennummer 2492/2019) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 12.09.2019 gefasst. Die erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Kombination mit der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 28.03.2024 bis 30.04.2024 statt. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen. Am 20.04.2024 wurde im Amtsblatt der Stadt Köln nachrichtlich auf die Beteiligung hingewiesen. Die erneute Veröffentlichung erfolgt aus den folgenden Gründen: Im Nachgang zur letzten öffentlichen Auslegung wurde die Planung vor dem Hintergrund zur Einhaltung des Immissionsschutzes angepasst. Die Änderungen betreffen die bisherige Fest- setzung zum Lärmschutz unter § 7.1 c) sowie die zeichnerische Darstellung der Lärmschutz- maßnahme 7.1 d) auf dem Planentwurf des Bebauungsplanes. Die Begründung mit Umwelt- bericht wurde dahingehend angepasst. Die Änderungen wurden zur besseren Nachvollzieh- barkeit in den Dokumenten farblich markiert (s. Anlagen 2 – 4). Die verkürzte und erneute Veröffentlichung soll entgegen der gängigen Vorgehensweise aus- nahmsweise in den Schulferien in dem Zeitraum vom 08.08. bis 23.08.2024 durchgeführt wer- den. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan- Entwurfs während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden Vor Satzungsbeschluss wird weiterhin eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (nach derzeitiger Grund- buchlage Land NRW (vertreten durch den BLB) & KStW) getroffen werden. In Folge verpflichtet sich der BLB in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Umsetzung bestimmter städtebaulich erforderlicher Maßnahmen. Regelungen des Vertrags sollen insbesondere werden: 3  Bauverpflichtung  Kinderspielangebot auf dem Campus  Erschließung; insbesondere die Herstellung der äußeren Erschließungsanlagen  Bauordnungsrechtliche Pflichten; insbesondere das Mobilitätskonzept und die inneren Erschließungsanlagen  Regelungen zu Natur, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit: o Verpflichtung zur Einhaltung energetischer Vorgaben auf Grundlage der Leitli- nien zum Klimaschutz der Stadt Köln o Maßnahmen des Grünordnungsplans o Externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen o Baumschutz o Schutz des Mutterbodens / Bodenschutz o Artenschutz  Umwelt und Trinkwasserhygiene  Lärmschutzmaßnahmen  Geh-, Fahr- und Leitungsrecht In einem weiteren städtebaulichen Vertrag wird eine Regelung zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (derzeit Land NRW und KStW) getroffen, in der sich die jeweiligen Eigentümer zur Lärmsanierung der betroffenen Wohnheime innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und auf ihre Kosten verpflichten. Der Umfang der erforderlichen Lärmsanierung richtet sich maßgeblich nach den Inhalten der schalltechnischen Prognose. Ohne eine solche vertragliche Regelung müssten die betroffe- nen Wohnheimgebäude hingegen aller Voraussicht nach auf den Bestand gesetzt werden. In einem weiteren gesonderten Vertrag, wird die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse ge- regelt. Dabei geht es vor allem um die zusätzlichen Verkehrsflächen für den Deutzer Ring so- wie um einzelne Flächen im Bereich der Gießener Straße. Die bis vor Kurzem durch die AWB, Feuerwehr und der Sozialstation mit Kita genutzten städti- schen Grundstücke wurden bereits zu Zwecken der Hochschulnutzung durch das Land NRW erworben. Hinsichtlich des Ausbaus der Gießener Straße sowie der Knotenpunkte Gießener Straße/ Deutzer Ring und Betzdorfer Straße (neu: Campusallee) / Deutzer Ring/ Kannebäckerstraße, sowie der Herstellung des Geh- und Radweges am Deutzer Ring angrenzend an den Campus ist der Abschluss eines Infrastrukturvertrages/ Ausbauvertrages zwischen der Stadt Köln und dem BLB beabsichtigt. Der BLB soll hierbei voraussichtlich als Bauherr fungieren und die Stadt Köln sich an den Kosten beteiligen. Vorberatungen: Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nummer 4287/2013) BV 1 20.02.2014 TOP 7.4 Einstimmig zugestimmt StEA 03.04.2014 TOP 10.9 Einstimmig zugestimmt Vorgabenbeschluss (Vorlagennummer 2494/2019) BV 1 19.9.2019 TOP 9.1 Einstimmig beschlossen StEA 12.9.2019 TOP 3.5 Einstimmig beschlossen Gez. Egerer 4 Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69449/05 und Lage der externen Ausgleichsflächen Anlage 2 Begründung Entwurf mit Umweltbericht Nr. 69449/05 (Änderungen markiert) Anlage 3 Textliche Festsetzungen Entwurf Nr. 69449/05 (Änderungen markiert) Anlage 4 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69449/05 Blatt 1-3 – unmaßstäblich (DinA3) (Än- derungen markiert)
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    / 2 A N L A G E 2 Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 69449/05, „Östlich Reit weg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ 1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 1.1 Anlass der Planung Der im Jahr 1977 fertiggestellte Gebäudekomplex des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der TH Köln im Campus Deutz wurde na ch den Bedürfnissen des Hochschulbetriebes auf dem Stand vom Anfang der 1970er Jahre entworfen. Zahlreiche Anforderungen, die Hochschulgebäude heut e erfüllen müssen, sei es im Hinblick auf die technische Ausstattung, die Raumgr ößen und das Raumprogramm oder die Barrierefreiheit sind in dem Gebäude nicht umsetzbar. Es kommt hinzu, dass das Gebäude eine sehr ungünstige Energiebilanz im B etrieb hat. Untersuchungen haben aufgezeigt, dass eine energetische Sanierung nur mit unzulänglichen Ergebnissen möglich wäre. Ein Neubaustandard nach d en heutigen Anforderungen wäre auch näherungsweise nicht erreichbar. Ferner s ind Schäden an der Betonkonstruktion gegeben, die ebenfalls eine umfassende Sanierung erfordern. Auch in städtebaulicher Hinsicht bestehen triftige Gründe für eine Neustrukturierung des Campus: Das Areal mit dem Ingenieurwissenschaft lichen Zentrum liegt isoliert innerhalb des umgebenden Straßensystems. Die städte bauliche Struktur des Gesamtkomplexes, das heißt Baukörper, Neben- und Fr eianlagen sowie die Erschließungsinfrastruktur verstärkt diese isolierte Lage am ehemaligen Stadtrand von Köln-Deutz. Die ringförmig um den Gebäudekomplex ge führte innere Erschließungsstraße, die in erster Linie für den mo torisierten Individualverkehr (MIV) gestaltet ist, manifestiert die räumlich-funktional e Trennung des Gebäudekomplexes von der Umgebung baulich. Die Anordnung der Frei- u nd Aufenthaltsflächen im Außenbereich auf einem erhöhten Niveau (+1- Ebene) bringt deren funktionale Zuordnung einzig für die Nutzer des Campus zum Ausd ruck und ermöglicht keine selbstverständliche Durchlässigkeit für (potenzielle) Nutzer aus der Nachbarschaft. Die stadträumliche Orientierung wird durch die Niveauanhebung im Außenraum erschwert und ist auch nicht reversibel. Die Örtlichkeit zeig t heute, nachdem Entwicklungen im unmittelbaren Umfeld stattgefunden haben, dass eine qualitätvolle stadträumliche Anbindung des bestehenden Gebäudekomplexes an umgebende Stadtbausteine nicht möglich war, seine Isolierung im Stadtraum der Stru ktur des Gesamtkomplexes immanent ist. Obwohl heute umbaut, bietet der Gesam tkomplex keine Nutzbarkeit, keinen Aufenthaltswert im Stadtraum, ist kein vernetztes und durchquerbares Gebiet. Die seinerzeitige Fachhochschule Köln hat gemeinsam mit dem BLB ab 2008 wiederholt die Sanierung und Modernisierung der IWZ-Gebäude im laufenden Betrieb intensiv und detailliert anhand von Raumprogrammen, Umzugsszenarien und Interimslösungen geprüft und bewertet. Die Untersuc hungen kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Sanierung und Modernisierung des IWZ im laufenden - 2 - / 3 Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 16 Jahren zu unzumutbaren Studien- und Arbeitsbedingungen am Standort Deutz geführt hätte. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 20 11 entschieden, den Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln (TH), ehemals Fachhochschule Köln, stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik sowie die Bibli othek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebro chen und durch Neubauten ersetzt werden. Aufgrund städtebau- und bauhistorischer Aspekte war im Jahr 2012 noch eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung des IWZ erfol gt. Aufgrund der oben bereits beschriebenen Problematiken einer Sanierung des Bes tandsgebäudes wurde durch die Bezirksregierung Köln im Jahr 2013 die denkmalr echtliche Abbrucherlaubnis bezüglich des IWZ erteilt, da ein überwiegendes öff entliches Interesse an dem Abbruch besteht. Der derzeit bestehende Status des IWZ als Denkmal wird in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. De r erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bil dete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte de r TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort und berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der st ufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtsc haftsbetriebe Köln und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des Masterplanes wurde das städtebauliche Planungskonzept zum Bebauungsplan für das künftige Areal der TH Köln am Standort Deutz aufgestellt. Das Planungserfordernis ergibt sich insbesondere daraus , dass der für diesen Bereich rechtsverbindliche Bebauungsplan 69449/03 von 1970 in Teilbereichen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung entgegenst eht, da dieser im künftigen Umgriff des Campus der TH bisher Flächen für den Ge meinbedarf mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen wie „Staatliche Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Sozialeinrichtungen" festsetzt. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen sind nich t festgesetzt. Mit diesem bestehenden Planungsrecht können nur Teile des städ tebaulichen Planungskonzeptes aus dem Masterplan baurechtlich z ugelassen werden. Zudem ist eine städtebauliche Steuerung der künftigen Entwick lung im Sinne des städtebaulichen Planungskonzeptes mit dem bestehend en Planungsrecht nicht umfassend möglich. Aus beiden zuvor genannten Gründ en besteht das Erfordernis der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, der den h eutigen städtebaulichen Entwicklungszielen und Erfordernissen entspricht. - 3 - / 4 1.2 Ziele der Planung Mit der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs z um Teilneubau des Campus Deutz wurden für den Kernbereich des Wettbewerbsgeb ietes, der sich näherungsweise mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes deckt, die folgenden wesentlichen städtebaulichen Ziele formuliert: Für das Areal des Campus sollte eine städtebauliche und freiraumplanerische Figur entwickelt werden, die sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten und flächeneffizienten Cam pus abbildet. Kriterien für eine gelungene Integration waren vor allem eine schlüssi ge Höhenentwicklung der Baukörper innerhalb des Areals, ein angemessener Um gang mit der Topografie und einladende bauliche Strukturen in den Eingangsberei chen des Areals, sowie im Übergang zu den angrenzenden Teilräumen. Entlang de s Deutzer Rings sollte zur baulichen Fassung des künftigen Campus eine Straßen randbebauung geplant werden. Die Neubauten der TH sollten im Zusammenwir ken miteinander, mit dem Bestand und mit dem unmittelbaren Umfeld ein insgesamt markantes Hochschul- und Stadtquartier mit Wiedererkennungswert prägen. Das städtebauliche Konzept für den Campus Deutz der TH Köln beruht auf diesen Planungszielen. Es liegt dem Bebauungsplan zugrunde. 1.3 Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2 014 auf der Grundlage des erstplatzierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz (s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Ö stlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- keit durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung der Einleitung des Bauleitplan- verfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. Auf Grundlage des nachfolgend erstellten Masterplans für den Campus Deutz der TH Köln wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligu ng gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05 .2017 und Aushang im Be- zirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 ein- schließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen k onnten bis zum 16. Mai 2017 ein- schließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbe zirkes Innenstadt gerichtet wer- den. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterpl ans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.09.2019 de n Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurf s gefasst. Teil dieser Beschlussfassung war die Feststellung, dass der Gel tungsbereich des Bebauungsplanes um das im Westen geplante MU-Gebiet reduziert wird. Für das dort vorgesehene „Kreativquartier“ soll in einem spätere n gesonderten Verfahren Planungsrecht geschaffen werden, sobald eine rechtl iche Klärung der - 4 - / 5 Planungsbegünstigung im Sinne des Kooperativen Baulandmodells Köln herbeigeführt wurde. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 16.05.2023 bis zum 11.07.2023 durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 28.03. bis 30.04.2024 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB veröffentlicht// öffentlich ausgelegt. Aufgrund nachfolgender Änderungen der Planinhalte w urde die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB im obe n genannten Zeitraum der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) wiederholt. Aufgrund einer entsprechenden Anregung wurde die textliche Festsetzung Nr. 7c 7.1c) nach der Auslegung verändert. Zudem wurde eine zeichnerische Kennzeichnung zum passiven Schallschutz gemäß der textlichen Festsetz ung 7b 7.1d) in die Planzeichnung eingefügt. Zu diesen Änderungen ist e ine erneute Veröffentlichung/ Auslegung gemäß § 4a i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB er forderlich. Diese soll mit verkürzter Frist im Zeitraum vom 08.08. bis 22.08.2024 erfolgen. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den Deutzer Ring im Südosten, die Gießener Straße, Betzdorfer Straße und die Deutz-Kalker-Straße im Norden, sowie den Reitweg und den südlichen Abschnitt der Betzdor fer Straße, der sich auf dem bestehenden Gelände der TH Köln befindet, im Westen und Südwesten umgrenzt. Im Nachgang an den Vorgabenbeschluss des Stadtentwi cklungsausschusses vom 19.09.2019 wurde der Plangeltungsbereich um den Ber eich des zukünftigen Kreativquartiers reduziert, sodass im Westen der Ge ltungsbereichsgrenze auf dem Gelände der TH Köln in etwa parallel zur Betzdorfer Straße verläuft. Der Plangeltungsbereich umfasst mit dem Stand des L iegenschaftskatasters vom 02.01.2024 die folgenden Flurstücke: Gemarkung Deutz (054972) – Flur 033, Flurstück 759 (teilweise) sowie Flur 034 – Flurstücke 655, 1185, 1189, 1186, 1422, 1921-1924, 1970-1972, 1976, 1992, 1994, 2006, 2009, 2010, 2384 sowie teilweise die Flurstücke 1121, 1421, 1762, 1965, 1995, 1996, 1997, 1998, 2002, 2003, 2005, 2361, 2377, 2385, 2529 und 2578. Die Flächengröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 12,2 ha. 2.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet befindet sich an der östlichen Grenz e des Stadtteils Deutz zu den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule best ehen aus dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwe rk zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz- Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. - 5 - / 6 Östlich der TH an der Gießener Straße befanden sich eine stillgelegte Feuerwache, ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallw irtschaftsbetriebe (AWB) und eine Sozialstation mit Kindertagesstätte. Diese Nutzunge n wurden aufgegeben und die Flächen wurden nach Abriss der Gebäude zur Vorberei tung der Neubebauung beräumt. Das Plangebiet ist umgeben von Wohnbebauung, die pu nktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie einer KFZ- Werkstatt und Dienstleistungen durchmischt ist. Westlich des Campus befinden sich am Reitweg die Werner-von-Siemens-Schule, ein Berufskolleg für Elektrotechnik/ Berufliches Gymnasium. Unmittelbar südlich grenzt die städtische Bezirkssportanlage Reitweg an den Campus. Hier befinden sich unter anderem ein Fußballplatz u nd Leichtathletikanlagen. Die Anlage wird für den Vereinssport intensiv genutzt. Nördlich der Technischen Hochschule liegt eine öffe ntliche Grünfläche, der Pyramidenpark. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich an der G ummersbacher Straße/ Deutz- Kalker Straße die Veranstaltungs- und Sporthalle „Lanxess Arena“. 2.3 Erschließung Verkehrserschließung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule “ sowie die Bushalte- stelle „Betzdorfer Straße“ sind die nächstliegenden Verbindungen zum ÖPNV und innerhalb von circa fünf Minuten fußläufig zu e rreichen. Die S-Bahnhalte- stelle „Trimbornstraße“ kann innerhalb von circa ze hn Gehminuten vom Cam- pus Deutz erreicht werden. Weiterhin befinden sich mehrere Bushaltestellen im Erreichbarkeitsradius von circa zehn Minuten. Ausgehend von der nächstliegenden S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße/Messe Deutz können die S-Bahn Linien S12 und S19 genutzt werden. Beide Linien verkehren tagsüber in einem 20-Minuten-Takt und ver binden den Campus Deutz in Richtung Nord-Westen nach Horrem bzw. Düre n sowie Süd-Osten nach Au (Sieg). Die rund 1,6 km entfernte S-Bahn Haltestelle Messe Deutz bie- tet zusätzliche Verbindungen nach Essen, Düsseldorf und Bergisch Gladbach mittels der S-Bahn Linien S6 und S11. Diese Strecke nverbindungen werden ebenfalls in einem 20-Minuten-Takt bedient. Darüber hinaus ist an diesem Hal- tepunkt auch ein Übergang zu vielen Regional- und Fernverkehrsverbindungen im Bahnverkehr möglich. An der U-Bahn-Haltestelle D eutz Technische Hoch- schule verkehren die Linien 1 und 9 in einem 10-Min uten-Takt an Werktagen. Die Linie 1 verkehrt zwischen Köln-Weiden-West und Bergisch Gladbach - Bensberg. Die Linie 9 verbindet die Endpunkte Sülz und Köln-Königsforst. - 6 - / 7 Aus dem Plangebiet können außerdem sieben Buslinien ohne eine Umsteige- beziehung erreicht werden. Das Gebiet verfügt damit über eine sehr gute Erschließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Fuß- und Radwege Ausgehend vom Campus Deutz schließt die bestehende Radinfrastruktur in nordwestliche und südöstliche Richtung, entlang der Deutz-Kalker Straße und der Gremberger Straße, an das Radverkehrsnetz NRW an. Im östlichen Bereich der Deutz-Kalker Straße steht dem Radverkehr eine e igene Radinfrastruktur sowie eine Führung im Mischverkehr mit dem Fußverke hr zur Verfügung. Das direkte Umfeld der TH Köln wird durch eine überwieg end gemischte Führung des Radverkehrs mit dem Fußverkehr geprägt. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet ist durch die Östliche Zubringerstra ße (L124) und den Deutzer Ring (B55) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. Der Campus Deutz wird im Norden von der Deutz-Kalker Straße als städtische Hauptverkehrsstraße über die Hauptsammelstraße Gieß ener Straße und den Reitweg erschlossen. Im Süden umschließt der Deutze r Ring (B55) als regio- nale Hauptverkehrsstraße das Plan-gebiet. Die Betzdorfer Straße verbindet ak- tuell den internen Verkehr des Plangebietes über eine Ringstraße. Sammelparkplätze sind im Norden des Campus an der Betzdorfer Straße/ Gie- ßener Straße, im Osten an der Bibliothek, sowie im Westen entlang der Ring- straße vorhanden. Wasser- und Energieversorgung Wasserversorgung Das Trinkwasser wird derzeitig im westlichen Bereich des Campus in den be- stehenden Medienkanal eingespeist. Nach Angaben der RheinEnergie AG ist die Menge ausreichend, die physikalische-chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers liegt innerhalb der festgelegten Grenzwerte. Der technische und bauliche Zustand der Wasserversorgungsanlage ist auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Versorgungsleitungen werden im Medi- enkanal zu den einzelnen Gebäuden geführt. An das Trinkwassernetz ist ein Löschwassernetz, welches sich ringförmig um den Gebäudekomplex zieht, an- geschlossen. Das Löschwassernetz ist derzeit nicht vom Trinkwassernetz ge- trennt, sodass das Wasser stagniert und negativen Einfluss auf die Trinkwas- serqualität nimmt. Ein Betriebswassernetz ist auf dem Campus Deutz nicht vorhanden. Das Gebäude im nordwestlichen Bereich, der sogenannte Altbau, ist direkt an das Versorgungsnetz der RheinEnergie AG angeschlossen. Dies soll auch künftig so beibehalten werden. Wärmeversorgung Der Campus wird über eine mit Erdgas betriebene Heizzentrale beheizt. - 7 - / 8 Elektroenergie Die derzeitige Versorgung des Campus wird über zwei Mittelspannungseinspei- sungen direkt aus dem Umspannwerk 110/10 kV „UW Rol shoven“ sicherge- stellt. Hierzu sind zwei Mittelspannungskabel bis zur zentralen Mittelspannungs- schaltanlage im Zentralbau-Ost verlegt. In der norm alen Netz-Fahrweise wird nur eine Zuleitung genutzt. Die zweite Zuleitung is t als Reserve/ Redundanz vorhanden. Abwasser Schmutz- und Oberflächenwasser werden über ein camp usinternes Kanalnetz in die städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet. Ein Hauptsammler befindet sich in der Gießener Straße bzw. unter der Fläche des künftigen Entreeplatzes. 2.4 Bodensituation Ausweislich der geologischen Karte von Köln stehen im Plangebiet geringmächtige, überwiegend lehmige Hochflutbildungen über mehrere Meter mächtigen, kiesigen und sandigen Niederterrassensedimenten des Quartärs an. Im Liegenden der Niederterrassensedimente folgen ausweislich der geo logischen Karte die quartären Mittelterrassensedimente sowie die tertiären (Mitte lmiozän) weißen Quarzsande (Beckensande) über den untermiozänen Tonen der Jüngeren Braunkohlenstufe. Entsprechend der Ingenieurgeologischen Karte Blatt 5007 – Köln ist im Bereich des Untersuchungsgebietes ein oberes Grundwasserstockwerk mit einem Flurabstand von rund 5 Meter in den Terrassensedimenten zu erwarten. Derzeit sind ca. 90% des Bodens im Plangebiet überbaut oder versiegelt. Im Plangebiet sind gemäß den Angaben der Bodenkarte NRW 1:50.000 keine schützenswerten Böden verzeichnet, da die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie in dem im Plangebiet vorliegenden Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüllung aufweisen, seitens des Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet werden. Altlasten Im Bereich der stillgelegten Feuerwache befindet sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) unter der Nr. 105 163 und der Bezeichnung "Gießener Str. 4-6" als Altstandort registriert ist. Es handelt sich um eine ehemalige Betriebstankstell e. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/ gesichert" gelistet, z um Nachweis durchgeführter Maßnahmen liegt hier eine Sanierungsdokumentation von 1997 vor. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG wurde im April 2013 vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragt eine orientierende Altlastuntersuchung auf dem Grundstück “Gießener Straße 6“in 50679 Köln durchzuführen. Aufgrund des vorliegenden generellen Altlastenverda chtes hinsichtlich der zu erwartenden Auffüllungen unterhalb der Oberflächenv ersiegelungen sind auf dem AWB- Betriebsgrundstück im Rahmen einer orientieren den Altlastenerkundung im - 8 - / 9 Bereich des Grundstücks 12 Rammkernsondierungen mit Endteufen von 3 m flächendeckend festgelegt worden. Wesentliches Erge bnis ist, dass die chemischen Untersuchungsergebnisse in der Größenordnung der Vo rsorgewerte der BBodSchV (1999) und deutlich unterhalb der Prüfwerte BBodSchV – Kinderspielfläche liegen. Hier sind für die jetzige und auch für eine zukünftig se nsiblere Nutzung nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Gefährdungen über d ie verschiedenen relevanten Wirkungspfade, wie Boden-Mensch „direkter Kontakt“ und Boden–Sickerwasser– Grundwasser, ableitbar. Die derzeit vorhandenen Obe rflächenbefestigungen aus bituminösen Asphaltdecken und den darunter anstehen den Tragschichten aus Recycling-Baustoffen können im Zuge von zukünftigen Baumaßnahmen aufgenommen, gegebenenfalls aufbereitet (Brechen de r Asphaltdecken) und sowohl vor Ort als auch anderen Ortes einer Wiederverwertu ng als Recyclingmaterial der Güteklasse RCL I zugeführt werden. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die betroffenen Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. Bodendenkmäler In den Außenanlagen des Campus im Zugangsbereich am Reitweg ist ein Teilstück einer ehemaligen römischen Wasserleitung aufgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal. Weitere Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bek annt. Aus Sicht der Bodendenkmalpflege wurden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken erhoben. Kampfmittel Nach Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungs dienstes (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014, ergeben sich Verdachtspunkte auf Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Plangeb iet. Eine Kampfmittel- sondierung und -soweit danach erforderlich- Kampfmi ttelräumung ist durch den BLB vor Beginn der Baumaßnahmen beabsichtigt. 2.5 Schallimmissionen Das Plangebiet ist durch Straßen- und Schienenverke hrslärm sowie in geringerem Ausmaß auch durch Sportlärmimmissionen vorbelastet. Die Thematik Schall- immissionen wird im Umweltbericht im Kapitel 6.5.12.1 näher betrachtet. 2.6 Alternativstandorte Alternativstandorte für die geplante Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar. 2.7 Planungsrechtliche Situation Für das Plangebiet gilt derzeitig der Bebauungsplan 69449/03, 1. Änderung vom 12.04.1976. Dieser Bebauungsplan setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Fe uerwehr und Fuhrpark" und - 9 - / 10 „Sozialeinrichtungen" fest. Das Maß der baulichen N utzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es hande lt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Die B eurteilung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksflächen, die überbaut werden können richtet sich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der näheren Umgebung. Der bestehende Bebauungsplan setzt die vorhandenen öffentlichen Straßen im Umfeld des Campus als öffentliche Verkehrsflächen f est. Ferner ist am Deutzer Ring eine Fläche mit der Bezeichnung „Schutzpflanzung“ ü berdeckend in der Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die am Reitweg gelegene Sportanlage, südwestlich der Fachhochschule, ist als öffentliche Grünfläche, die Flächen am Deutzer Ring bis zur Auffahrt Severinsbrücke sind als verschiedene allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) festgesetzt. 2.8 Abstände zu Störfallbetrieben im Sinne des § 5 0 BImSchG Das Plangebiet befindet sich nicht im Einflussbereich von Störfallbetrieben oder -anla- gen im Sinne des § 50 BImSchG. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Tei labschnitt Region Köln stellt für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, z entralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arb eitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. Inne rhalb der ASB sollen entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden: - Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbund enen Folgeeinrichtungen, - Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, - Flächen für die sonstigen privaten und öffentlich en Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, - gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, - wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und so nstige Grünflächen. Die vorliegende Planung befindet sich daher mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 29. 08.2023 gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass der Bebauu ngsplan an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. 3.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln zum größten Teil als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ dargestellt. - 10 - / 11 Lediglich die Flächen südlich der Gießener Straße s ind als Wohnbauflächen (W) mit ergänzenden Signets für Feuerwehr und Kinderspielpl atz dargestellt. Darüber hinaus stellt der FNP am Deutzer Ring und zwischen den bei den vorgenannten Bauflächen eine kleine Grünfläche mit dem Signet für einen Kinderspielplatz dar. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwicklungskonzepts für den Campus Deutz ist die Einbeziehung der bis vor kurzem durch die Feuerwehr, die Abfallwirtschaft sowie durch die Sozialstation mit Kindertagesstätte (einschließ lich der angrenzenden Grünfläche) genutzten Grundstücke südlich der Gießener Straße i n die Hochschulnutzung. Für diesen räumlichen Bereich mit einer Fläche von circ a 2,9 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da hier Einrich tungen der TH Köln mit entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen sind. Der FNP wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Zur Umsetzung des TH-Masterplans gehörte auch die E ntwicklung eines circa 2,1 ha großen sogenannten Kreativquartiers am Reitweg, das Wohnungen, nicht störendes Gewerbe und eine Kindertageseinrichtung aufnehmen soll. Im gültigen Flächennutzungsplan bildet diese Fläche derzeit eine Teilfläche des sonstigen Sondergebietes für die Fachhochschule. Fü r die langfristige Flächenentwicklung innerhalb der Änderung des Fläch ennutzungsplans findet diese Fläche weiterhin Berücksichtigung gemäß Masterplan. Allerdings ist die Entwicklung dieses Quartiers nun nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes und soll zu einem späteren Zeitpunk t getrennt fortgeführt werden. Diese Anpassung des Geltungsbereichs auf Ebene des Bebauungsplanes ist eine sinnvolle Lösung, um auf zukünftige Entwicklungen g ezielter reagieren zu können. Aufgrund des langen Zeitraums der Entwicklung des C ampus soll die zum Abschluss verfügbare Fläche auf die Bedarfe des Landes eingeh en. Im Zuge dessen werden Richtlinien der Stadt Köln –wie das kooperative Baulandmodell- entsprechend geprüft. Die Konzentration des jetzt zu schaffenden Planungs rechts liegt auf der Hochschulnutzung, welche den aktuellen Bedarf an Er satzfläche hat sowie den Handlungsauftrag durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft beinhaltet. Im Rahmen der 231. Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren zu dem Bebauungsplan für den Campus Deutz gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird, ist die Darstellung des Kreativquartiers als Gemischte Baufläche (M) beabsichtigt, um so die angestrebte Entwicklung zu einem gemischt genut zten Baugebiet bauleitplanerisch vorzubereiten. 3.3 Landschaftsplan Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Kö ln sieht für das Untersuchungsgebiet keine geschützten Teile von Nat ur und Landschaft vor. Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Dessen unge- achtet liegt das Gebiet in einem Raum, für den der LP das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissio nsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Der Landschaftsschutz ist von der Planung nicht betroffen. - 11 - / 12 3.4 Rahmenplanung Das Plangebiet liegt im Bereich der Rahmenplanung R echtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Süd Deutz/ Poll. Die F ertigstellung wurde zwischenzeitlich nicht mehr verfolgt, sondern es wu rden zunehmend Einzelprojekte wie TH Deutz als Gesamtverfahren und Deutzer Hafen bearbeitet. Der Masterplan Innenstadt Köln aus dem Jahr 2008 de finiert bereits das Ziel einer städtebaulichen Neuordnung des Campus Deutz, zu dem 2012 der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt wurde. 3.5 Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich ge förderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichtigen Beit rag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der S tadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells beschlossen und am 1 0.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Für den Bebauungsplan kommt das Kooperative Baulandmodell nicht zur Anwendung, da der Bebauungsplan mit seinem Zusatz „Studierende nwohnen“ nur die Bereiche festsetzt, in denen bereits Studierendenwohnheime v orhanden sind, ohne hierbei die Möglichkeit zur Vergrößerung der vorhandenen Wohnnu tzung zu schaffen. Das Bauleitplanverfahren ist insofern nicht auf ein Vor haben zur Erhöhung des gesamtstädtischen Wohnungsneubaus ausgerichtet. 3.6 Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhal tige und lebenswerte Quartiere“ ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als s tädtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB). So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und a ußerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Her ausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. Die Auswirkungen des Stadtwachstums stellen den Köl ner Wohnungsmarkt trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen jetzt und auch in d en nächsten Jahrzehnten vor große Aufgaben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum is t ungebrochen und kann im Bestand nicht gedeckt werden. Gleichzeitig verfügt Köln nur noch über wenige Flächenpotenziale für den Wohnungsbau. Daher gilt e s, mit den vorhandenen Flächenpotenzialen sparsam umzugehen, flächensparen de Wohnformen zu realisieren und nachhaltig zu wachsen. Der Köln-Katalog zeigt wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Als Schlüsselproj ekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die - 12 - / 13 Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Qua rtiere vorgesehen sind. Der Köln- Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die untersch iedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dich tetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. Der Bebauungsplan für den Campus Deutz beinhaltet k eine Wohnungsbauplanung und kann daher nicht unmittelbar auf eine der Dicht etypologien Bezug nehmen. Ein typologischer Abgleich ist dennoch hilfreich, denn eine flächensparende Entwicklung des Campus kann dabei unterstützen, Flächenpotenzia le für den Wohnungsbau freizumachen. Der zugrundeliegende Masterplan für d en Campus folgt mit seinen kompakten Baublöcken der im Köln-Katalog beschriebenen Strategie der horizontalen Dichte, und mit seinen Hochpunkten teils auch der Strategie der vertikalen Dichte. Zur Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit d er das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innenstadt, in der der Campus verortet wird, eine Quartiersdichte von 1,5 als Mindestwert angegeben. Der Bebauungsplan erreicht mit der festgesetzten GFZ von 2,0 einen Wert von ca. 1, 7 und bewegt sich damit im Zielwertkorridor. 3.7 Masterplan Stadtgrün Der Masterplan Stadtgrün ist vom Rat ebenso wie der Köln-Katalog am 23.03.2023 beschlossen worden. Als Fachplanung findet er Einga ng in die Abwägung im Bauleitplanverfahren. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 2 3.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Grün Köln aufzustellen . Die Verwaltung hat auf Basis dieses Ratsbeschlusses in einem ersten Schritt eine gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns durchgeführt . Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erholung, Stadtnatur, Umwelt, Klima sowie Produktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden, umso grö ßer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur. Aufgegliedert in drei Gruppen wurden die Flächen mi t der höchsten Funktionsdichte als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, hochwertige Schutzgebiete, wie geschützte Landschaf tsbestandteile und Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Aus gleichflächen, grundsätzlich dem Immergrün zugeordnet. Das Zukunftsgrün stellen Flächen mit einem großen Potential für die Stärkung der grünen Infrastruktur dar. Das Potentialgrün weist die geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist u m landwirtschaftliche Flächen handelt, die aber neben der lokalen Nahrungsmittelp roduktion sehr wichtig für die Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima aufweisen. Die vorliegende Untersuchung wird fortgeschrieben. Bis 2027 werden nacheinander in allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verte ilung des Stadtgrüns und zur konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl agen in den Veedeln erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch ei ne umfangreiche Bürger*innen- Beteiligung. - 13 - / 14 Auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Maste rplans Stadtgrün kann für den Bebauungsplan 69449/05 festgehalten werden, dass er keinerlei ausgewiesene Potenzialflächen oder Flächen des Immergrüns und Zu kunftsgrüns überplant. Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan werden dur ch den Bebauungsplan beachtet: - es wird ein Grünordnungsplan erstellt (Handlungse mpfehlungen, Teil b) - Freiflächen werden als öffentlich zugängliche Flä chen wo immer möglich naturnah gestaltet (Handlungsempfehlungen, Teil c): Öffentliche Grün- und Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln - Es werden zu den Handlungsempfehlungen des Teils c): Stadtgrün klimaresilient ausgestalten insbesondere die Versic kerungs- und Auffangmöglichkeiten für Starkregenereignisse in Gr ün- und Freiflächen geschaffen, der Straßenraum wird durch Versickerung smöglichkeiten und Bepflanzung aufgewertet, es werden klimaangepasste nachhaltige Pflanz- und Pflegekonzepte entwickelt 3.8 Denkmalschutz Im Plangebiet befinden sich die folgenden Baudenkma le, die in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden: - Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Sc hutz gestellte Bodendenk- mal -Teil einer ehemaligen römischen Wasserleitung- im Reitweg 1, aufgestellt in der Außenanlage vor den Gebäuden der Fakultäten Architektur und Bauingeni- eurwesen. - Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Sc hutz gestellte Baudenkmal -Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen, ehem. Ingenieur- fachschule für Bauwesen- in der Betzdorfer Straße 2 - Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Sc hutz gestellte Baudenkmal - Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der Fachhochschule Köln „Neubau" der 1970er Jahre- .in der Betzdorfer Straße 2. Hierzu liegt eine denkmalrechtliche Ab- brucherlaubnis der Bezirksregierung Köln vom 24.05.2013, Az. 35.4.15-03.63 vor. Die Baudenkmale „Teil einer ehemaligen römischen Wa sserleitung“ im Reitweg 1, sowie „Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauin genieurwesen, ehem. Ingenieurfachschule für Bauwesen“ werden gemäß dem städtebaulichen Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt erhalten. Auch der Umgebungsschutz wird beachtet. Aufgrund städtebau- und bauhistorischer Aspekte war im Jahr 2012 die denkmalrechtliche Unterschutzstellung des IWZ erfol gt. Aufgrund der bereits beschriebenen Problematiken einer Sanierung des Bestandsgebäudes (siehe Kapitel 1) wurde durch die Bezirksregierung Köln im Jahr 20 13 die denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis bezüglich des IWZ erteilt, da ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Abbruch besteht. Der derzeit beste hende Status des IWZ als Denkmal wird in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 3.9 Stadtraum besonderer Bedeutung Als Stadtraum besonderer Bedeutung „stadtweit“ sind ca. 100 m des Reitwegs ab der Einmündung von der Deutz-Kalker Str. nach Süden, sowie Teilbereiche der Flurstücke 1998 und 2385 und der Betzdorfer Str. im Bedeutungs plan zu den - 14 - / 15 Planungsgrundsätzen der Stadt Köln verzeichnet. Hie r sind dementsprechend die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs -Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln- zu beachten. 3.10 Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligun gen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB In der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, die vom 16.05. bis zum 11.07.2023 stattf and, sind die folgenden wesentlichen Stellungnahmen eingegangen und werden vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Rates im Satzungsbe schluss wie folgt in der Abwägung behandelt: PLEdoc GmbH: Die PLEdoc GmbH weist auf das Vorhandensein einer F erngasleitung innerhalb der externen Ausgleichsfläche in Dünnwald hin, in der e in Teil des Eingriffsausgleichs für den Bebauungsplan vorgesehen ist. Diese Trasse nebs t Schutzstreifen dürfe nicht überpflanzt oder unzugänglich gemacht werden. - Die Stellungnahme wurde berücksichtigt. Die Stift ung Rheinische Kulturlandschaft, die die Ausgleichsmaßnahme umsetz t hat Kenntnis von der Ferngasleitung und beachtet die diesbezüglichen Vorgaben des Leitungsbetreibers zur Leitungssicherung. Stadtentwässerungsbetriebe: Die Stadtentwässerungsbetriebe regen an, den Planei ntrag für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bezüglich einer vorhandenen Hauptwasserleitung zu korrigieren, da der Planeintrag die vorhandene Leitung und den Schutzst reifen, sowie die Schachtbauwerke nicht vollständig umfasse. - Die Stellungnahme wurde durch die Korrektur des P laneintrags berücksichtigt. Landschaftsverband Rheinland (LVR), Amt für Denkmalpflege im Rheinland: Die Stellungnahme besagt, dass die Belange der Denk malpflege von dem Bebauungsplan betroffen seien, da sich das denkmalg eschützte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum der Fachhochschu le (IWZ) sowie der Altbau der TH Deutz in der Betzdorfer Str. 2 innerhalb des Pla ngebiets befinden. Der LVR verweist dazu insbesondere auf die Erfordernisse ei ner textlichen und planbildlichen Würdigung bzw. Kennzeichnung der Denkmäler, sowie a uf die Abwägungspflicht vor Abbruch. Die Denkmäler seien darüber hinaus nicht n ur substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, sondern auch in ihrem Wirkungsrau m („Umgebungsschutz“) zu schützen. - Die Stellungnahme wird teilweise, nämlich bezügli ch des Teilstücks einer römischen Wasserleitung sowie bezüglich des sogenan nten „Altbaus“ (Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieu rwesen, ehem. Ingenieurfachschule für Bauwesen) im Bebauungsplan berücksichtigt. Das IWZ wird nicht berücksichtigt. Hierzu liegt eine de nkmalrechtliche Abbrucherlaubnis der Bezirksregierung Köln vom 24.0 5.2013, Az. 35.4.15- 03.63 vor. Es besteht ein vorrangiges öffentliches Interesse an dem Abbruch. - 15 - / 16 Studierendenschaft der TH Köln: Die Studierendenschaft regt im Wesentlichen an, das Planverfahren für das Kreativquartier schneller zu beginnen, studentische n Wohnraum auf dem Campus allgemein zuzulassen, soziale Einrichtungen der Studierendenschaft auf dem Campus (z. B. eine Kita) zu ermöglichen sowie ein nachhaltiges Energiekonzept umzusetzen. - Die Stellungnahme wird zu den folgenden Punkten n icht berücksichtigt: - Es bestehen gewichtige Gründe für eine zeitliche Zurückstellung der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Kreativqua rtier. Das dafür vorgesehene Gelände wird, da die städtebauliche Neuordnung des Campus in Abschnitten und im laufenden Hochschulbetrieb erfolgt, zunächst noch für Hochschulnutzungen sowie für die Baulogistik benötigt. - Aufgrund der erheblichen Vorbelastung des Plangeb iets durch Verkehrslärm und wegen der Flächenbedarfe der eigentlichen Hochs chulnutzung kann das Wohnen im Plangebiet nicht allgemein zugelassen werden. - Die Stellungnahme wird zu den folgenden Punkten b erücksichtigt: - Der Bebauungsplan lässt Nutzungen der Hochschule für soziale Zwecke zu. Damit wird planungsrechtlich die Möglichkeit zur be darfsdeckenden Unterbringung entsprechender Einrichtungen auf dem Campus eröffnet. - Mit der nahezu vollständigen Wärmeversorgung durch Geothermie wird ein nachhaltiges Konzept verfolgt. Regionalfortsamt Rhein-Sieg: In der Stellungnahme werden Bedenken wegen der Inan spruchnahme des als Wald eingestuften Gehölzbestandes am Deutzer Ring, ohne einen Waldausgleich gemäß Landesforstgesetz, geltend gemacht. - Die Stellungnahme wird durch den nunmehr vorgeseh enen Waldausgleich im städtischen Kompensationsflächenpool Steinneuer Hof berücksichtigt. Hier wurde Ackerland aufgeforstet. Kölner Studierendenwerk (KStW): Das KStW erklärt im Hinblick auf Lärmschutzmaßnahme n an seinen Studierendenwohnheimen, die wegen der gutachterlich festgestellten Lärmbelastungen erforderlich werden, dass es die da für anfallenden Kosten nicht werde tragen können. Das KStW sieht zudem die Belan ge von Studierenden im Hinblick auf den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum so wie der Betreuung von Kindern von Studierenden als nicht ausreichend berücksichtigt. - Die Stellungnahme wird durch die vorgesehenen ver traglichen Regelungen zur Lärmsanierung der Wohnheime berücksichtigt. Hier ist eine Lösung zur Kostentragung zwischen dem Land NRW, vertreten durc h den BLB, dem KStW und der Stadt Köln entwickelt worden. - Die Stellungnahme wird bezüglich der Zulassung vo n zusätzlichem studentischem Wohnraum innerhalb des Sondergebietes für den Campus Deutz nicht berücksichtigt. Dies ist mit der erhebl ichen Vorbelastung des Plangebiets durch Verkehrslärm und durch die Fläche nbedarfe der eigentlichen Hochschulnutzung begründet. - Bezüglich der Möglichkeiten der Kinderbetreuung a uf dem Campus wird die Stellungnahme berücksichtigt, denn der Bebauungspla n lässt Nutzungen der Hochschule für soziale Zwecke zu. Damit wird pl anungsrechtlich die - 16 - / 17 Möglichkeit zur bedarfsdeckenden Unterbringung ents prechender Einrichtungen auf dem Campus eröffnet. Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, die vom 28.03. bis 30.04.2024 stattfand, sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In der erneuten Beteiligung der Behörden und sonsti gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, die parallel mit der Verö ffentlichung erfolgte, sind die folgenden wesentlichen Stellungnahmen eingegangen u nd werden vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Rates im Satzungsbe schluss wie folgt in der Abwägung behandelt: DB AG - DB Immobilien: Die DB AG erhebt grundsätzlich keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden: Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Ba hnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Ab gase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könn en. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden , da die Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer der Fl ächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsan lagen in der Nähe der Bahn (zum Beispiel Beleuchtungen von Zuwegungen, Park- / Haltezonen) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer aus geschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen vo n Signalbildern nicht vorkommen. - Die Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichti gen den passiven Schallschutz gegen Schienenverkehrslärm aufgrund de r Prognose der künftigen Streckenbelegung (2030) gemäß den Angaben der DB Netz AG von 2022. Andere Emissionen des Bahnbetriebs sind aufgr und des Abstands der Bebauung im Plangebiet von den Gleisanlagen nicht planungserheblich. - Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahnanlagen sind aufgrund des Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Zude m ist es aufgrund der topographisch erhöhten Lage der Gleise auf einem Ba hndamm nicht wahrscheinlich, dass Beeinträchtigungen des Bahnver kehrs durch Lichtemissionen des Campus Deutz der TH Köln eintreten könnten. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen: Im Bebauungsplan werden zwei Ausgleichsflächen bena nnt. Auf dem Grundstück Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129 befind et sich auch eine Ausgleichsmaßnahme des Landesbetriebes. Die Lage di eser Ausgleichsmaßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Der Lan desbetrieb bittet darum, mit dieser entsprechend Rücksprache zu halten. Aus Sicht des Landesstraßenbaubetriebes bestehen ge gen die Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Sofern sich im Lauf des V erfahrens herausstellt, dass Änderungen an Straßen in der Baulast des Landesbetr iebes notwendig sind, hat die planende Kommune diese mit dem Landesbetrieb abzust immen. Im weiteren Verlauf ist eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. - 17 - / 18 Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass aus dem Bebauungsplan heraus gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können, auch künftig nicht. - Es wurde seitens des Stadtplanungsamtes nochmals eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Im Ergebni s besteht keine Flächenüberschneidung von Ausgleichsmaßnahmen Auf dem über 200.000 m² großen Flurstück in der Gemarkung Meschenich sind v erschiedene Ausgleichsmaßnahmen verortet. Eine 4.000 m² große F läche wird für den Bebauungsplan in Anspruch genommen. Es besteht kein Konflikt mit Maßnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW - Die Stadt Köln wird für den Umbau des Knotenpunkt s Deutzer Ring (B55) / Betzdorfer Straße/ Kannebäckerstraße im Zuge der Um setzung dieser Planungsabsicht eine Verwaltungsvereinbarung mit Straßen NRW abschließen. - Es ist nicht beabsichtigt, in Folge der Planaufst ellung Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Straßen NRW geltend z u machen. Vielmehr sind im Bebauungsplan die erforderlichen p assiven Lärmschutzmaßnahmen an der Bebauung festgesetzt, di e durch die Bauherren/ Eigentümer der Gebäude umzusetzen sind. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH für den BLB NRW: In einer nachgelagerten Prüfung durch den Lärmschut zgutachter/Bauphysiker des BLB hat sich die Festsetzung Nr. 7c) (1) des Offenlageentwurfs als problematisch bzw. nicht umsetzbar herausgestellt. Es handelt sich dab ei um die Anforderungen, dass grundsätzlich (also unabhängig vom Lärmpegelbereich ) ein Nachweis über die Einhaltung der Innenraumpegeln bei teilgeöffnetem F enster für Seminar- und Unterrichtsräume von <= 30dB gefordert wird. Dieser Wert ist aus gutachterlicher Sicht fachlich falsch. Bei Außenlärmpegeln über 45dB kann bei teilgeöffneten Fenstern diese Anforderung grundsätzlich nicht eingehalten werden. - Die textlichen Festsetzungen werden dahingehend g eändert, dass anstelle des bisher geforderten Innenraumpegels von 30 dB(A) bei teilgeöffnetem Fenster ein Innenraumpegel von 55 dB(A), ebenfalls bei teil geöffnetem Fenster festgesetzt wird. Dieser Wert orientiert sich an de r Arbeitsstättenrichtlinie, gewährleistet einen Innenraumpegel, der eine ungest örte Kommunikation bei geschlossenem Fenster ermöglicht und ist aus Sicht der hierzu befassten Gutachterinnen und Gutachter technisch umsetzbar. - Wegen der Änderung der Festsetzung Nr. 7c) erfolg t eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans gem. § 4a BauGB. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ADR): Von der o.g. Planung sind die Belange der Denkmalpf lege betroffen, da sich im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung des Pl angebiets nach § 3 DSchG NRW geschützte Gebäude befinden. Das LVR-ADR verweist diesbezüglich auf seine Stellungnahmen vom 19.5.2017 und 16.6.2023. Da das denkmalgeschützte IWZ aus der Denkmalliste der Stadt Köln ausgetragen werden wird, nimmt das LVR-ADR im weiteren Verlauf lediglich zu Fragen des Umgebungss chutzes den sogenannten „Altbau“ betreffend Stellung. Hier besteht innerhal b der aktuellen Planung eine Bedrängung der östlichen Fassade durch die zu nah an das Gebäude herangezogene Neubebauung. Diese Beeinträchtigung des Denkmals wurde seitens der BZR Köln und des LVR-ADR in einem Abstimmungstermin mit dem BLB NRW und Schüßler-Plan- Architekten erörtert, leider lässt sich diese im vo rliegenden Fall durch zum Zeitpunkt - 18 - / 19 der Denkmaleintragung bereits durchgeführte Planung sschritte nicht im Nachhinein abmildern. Wir bitten um weitere Beteiligung im Verfahren, besonders die Freiflächen um den Altbau herum betreffend. - Eine Beteiligung in den nachfolgenden Baugenehmig ungsverfahren im Umfeld des sogenannten „Altbaus“ ist vorgesehen. Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57): -Verkehrslärmschutz- Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen a us Sicht des Verkehrslärmschutzes keine Bedenken. Das beiliegende schalltechnische Prognosegutachten von Graner+Partner (sc A20495 221222 sgut-2; Stand: 22.12.2022) wurde bereits im Zuge der Überarbeitung des B- Planes im Jahr 2023 geprüft. Derzeit befindet sich ein Vertrag zu Lärmschutzmaßn ahmen bezüglich der Studentenwohnheime in Aufstellung. Aufgrund des Ver trages wurden die Planentwürfe des Bebauungsplanes dahingehend angepa sst, dass die zuvor eingetragenen zeichnerischen Hinweise (Textliche Fe stsetzungen: Lärmschutzmaßnahme 7.1 d) zum Thema Lärmschutz in d en neuen Planentwürfen nicht mehr eingetragen sind. Aus Sicht des Verkehrs lärmschutzes wäre es empfehlenswert, die Planentwürfe gemäß der Darstellung aus 2023 umzusetzen. - Die zeichnerische Kennzeichnung der textlichen Fe stsetzung 7.1d) ist zur erneuten Veröffentlichung wieder eingefügt worden. -Stadtklima / Anpassung an den Klimawandel- Im Hinblick auf § 6 KlAnG, NW (Klimaanpassungsgeset z, NW) sind nachfolgend aufgeführten Belange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen: Der Baumbestand ist möglichst zu erhalten und auf d en Flächen mit natürlichem Bodenanschluss ist die Versiegelung auf ein Minimum zu begrenzen. Hinsichtlich der Thematik Trockenheit / Dürre sollt e eine umfassende Niederschlagswassernutzung vorgesehen werden. Hierbei sind neben den geplanten Versickerungsanlagen mittel- und langfristige Speic hermedien zum Zweck der Bewässerung und eine Bewässerungsplanung in der Vorhabenplanung zu integrieren. Zur Starkregenvorsorge ist das Schwammstadtkonzept zu berücksichtigen. Die geplanten Campusflächen sollten möglichst multi funktional genutzt werden und Campusplätze sind mit möglichst vielen entsiegelten und begrünten Flächen anzulegen. Es ist zu prüfen, ob Parkplatz- und Stel lflächen mit Rasengittersteinen angelegt werden können. Ferner ist der Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden und Studierenden vor den Klimawandelfolgen zu berücksichtigen. Die vorliegen de Planung hat also entsprechende Minderungs- und Schutzmaßnahmen vorzusehen. Zur Abmilderung von sommerlichen Hitzeereignissen i st eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung erforderlich, um eine bessere Verdunstungskühlung zu erzielen. Auf den sonnenzugewandten Fassadenseiten sollten mö glichst helle Materialien und Oberflächen verbaut werden, die sich bei starker So nneneinstrahlung weniger aufheizen. Das Innenraumklima von Aufenthaltsbereic hen sollte energieeffizient und hitzeangepasst reguliert werden können. Bei Neupflanzungen von Bäumen ist darauf zu achten, dass diese hochstämmig sind, einen gewachsenen Bodenanschluss haben und eine hoh e Verdunstungsleistung - 19 - / 20 aufweisen (entsprechend ausladende Äste und Blattfl ächen) sowie bezüglich des Schattenwurfes sinnvoll für Aufenthaltsbereiche platziert werden Die bisher abgegebenen Stellungnahmen zum Vorhaben haben weiter Bestand. - An der städtebaulichen Grundhaltung des Masterpla ns wird für die Planung festgehalten. Die Planung folgt städtebaulichen Typ ologien der europäischen Stadt mit menschlichem Maß. Dies schließt einzelne, abstrakt denkbare Maßnahmen einer primär klimagerechten Planung, wie zum Beispiel die weitere Minderung der Flächeninanspruchnahme durch Bauen in die Höhe aus. Zudem sind gerade Hochhäuser häufig nicht klimagerecht hi nsichtlich der hervorgerufenen Luftströmungen in ihrem Umfeld, des spezifischen Energiebedarfs im Betrieb sowie des Verhältnisses v on Bauaufwand und den damit verbundenen Emissionen zur Nutzfläche. - Die Beibehaltung der bestehenden, ungestalteten G rünfläche am Deutzer Ring lässt sich ebenfalls nicht mit den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans vereinbaren. Eine städtebauliche Neufassung des Deu tzer Rings als Stadtstraße wäre damit nicht möglich und die angest rebte räumliche Verknüpfung des Campus mit seinem Umfeld wäre zumin dest deutlich abgeschwächt. Zudem ließe sich der Nutzflächenbedar f der TH mit einem reduzierten Bebauungsumfang unter Wahrung des Höhen konzepts aus dem Masterplan nicht mehr decken. - Der Geltungsbereich weist heute einen hohen Versieg elungsgrad auf. Dieser hohe Versiegelungsgrad von ca. 90 % ergibt sich aus der bisherigen Nutzung. Der Versiegelungsgrad wird auf ein Maß von 0,8 verringert. Durch eine Vergrö- ßerung der bisher vorhandenen Vegetationsflächen sowie Flächen mit offenem Boden wird die Rückhaltung des Oberflächenwassers v erbessert und es ent- steht eine günstigere Verdunstungskühlung . - Es wird mehr Regenwasser als bisher zur Versicker ung gelangen, da Teilflä- chen des neuen Geländes vom Mischwasserkanalnetz abgekoppelt werden und das Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grund- wasserkörper zugeführt wird. - Es wurde per Überflutungsnachweis nachgewiesen, d ass in einem Starkregen- fall innerhalb des Plangebiet ausreichend Flächen z ur Überflutungsvorsorge vorhanden sind. - Die Gestaltung der Fassaden obliegt der Objektpla nung. Für jedes der neuen Gebäude werden architektonische Wettbewerbe durchge führt, die anhand der Aufgabenstellung die Anforderungen an Energieeffizienz und klimagerechte Ar- chitektur sicherstellt. - Die Auswahl der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt unter Abstimmung mit Amt 67. - Die Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebiets e rfolgen in großem Umfang innerhalb der Erschließungswege sowie auf den Platz flächen. Weitere Minde- rungsmaßnahmen wie die intensive und extensive Dachbegrünung und Fassa- denbegrünung sowie insbesondere die Versickerung de s Oberflächenwassers werden ebenfalls im Bebauungsplan und/oder städteba ulichen Vertrag veran- kert. - 20 - / 21 4. Städtebauliches Planungs- und Freiraumkonzept 4.1 Städtebauliches Konzept Mit der vorliegenden Planung wurde eine städtebauli che und freiraumplanerische Figur entwickelt, die sich in die umgebende Stadtst ruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten und flächeneffizienten Cam pus abbildet. Das Bild der neuen „Campusstadt“ wird durch den großen Campuspla tz geprägt, um den sich die Fakultäten auf Baufeldern, die Stadtblöcke bilden, gruppieren. Dieser Kernbereich gliedert sich in insgesamt fünf Baublöcke, die alle um den zentralen, begrünten Campusplatz gruppiert sind, sowie das Hörsaalzentru m an der Betzdorfer Straße als Solitär und neues Auftaktgebäude. Zur Sicherung der zukünftigen Hochschulentwicklung stehen im Süden und westlich der neuen Mensa Erweiterungsflächen zur Verfügung. Der Campus endet auf seiner Südostseite am Deutzer Ring, der durch die neue Beb auung räumlich gefasst wird. Zugleich dient die geschlossene Bebauung hier dem S challschutz für die inneren Bereiche des Campus. Auf der Nordseite des Campus b leibt das Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen/ Umwel ttechnik erhalten und wird durch das neue Hörsaalgebäude auf dem heutigen Park platz Betzdorfer Straße ergänzt. Eine Nord-Süd-Achse begrenzt den Kernberei ch des Campus nach Westen und stellt zugleich den Übergang zu dem sogenannten Kreativquartier dar, das nach Abschluss der baulichen Entwicklung der eigentlichen Hochschulnutzung am Reitweg entstehen soll. Dieses Quartier liegt nicht im Plan gebiet des Bebauungsplans für den Campus Deutz. Hier sollen in drei Baublöcken sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros und vor allem für solche gewerblichen Nut zungen angesiedelt werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH haben. Die Bebauung ist an den geplanten Blockrändern vier geschossig, wobei einzelne Baukörper aus funktionalen und / oder städtebaulich en Gründen hiervon abweichen. Für den überwiegenden Teil des Campus eignet sich d aher eine Höhenentwicklung von max. 18,5 m für die Blockränder. Am zentralen C ampusplatz bilden mehrere höhere Baukörper, die mit max. 26,0 m vorgesehen si nd, eine räumliche Betonung dieses zentralen Ortes innerhalb des Campus. Zudem ist für das Hörsaalgebäude eine größere Höhe mit 22,0 m vorgesehen, da hier für die Hörsäle größere Höhen als für die Labore und Büros der Fakultätsgebäude erforderlich sind. Die Baufelder sind als Baublöcke mit großen Innenhö fen gedacht, in denen sowohl Gebäude für Werkhallen, als auch Wirtschaftshöfe, r uhige Innenräume mit Aufenthaltsqualität oder Sonderflächen möglich sind und in der Planung der einzelnen Gebäude weiter konkretisiert werden. Insgesamt sind in den Neubauten rund 45.910 qm Nutzfläche geplant, rund 1.000 qm weniger als die heutige Flächengröße des wegfallenden Altbestandes von rund 47.000 qm. Ein sechster Baublock am südlichen Rand bildet die Erweiterungsreserve mit ca. 9.000 qm Nutzfläche. Der Campus endet auf seiner Südostseite am Deutzer Ring, der durch die neue Bebauung räumlich gefasst wird. Die Realisierung der Planung ist in vier Phasen vor gesehen, s. dazu Kapitel 7 dieser Begründung. - 21 - / 22 4.2 Freiraumkonzept In der Neuplanung wird der Freiraum zum Gerüst des Campusgeländes, es entstehen großzügige Stadträume mit hoher Aufenthaltsqualität . Die Pflanzflächen bilden eine räumliche Einheit mit den Plätzen und Wegen auf dem Campusgelände. Alle Orte werden zu Teilen eines urbanen Stadtquartiers mit m ultifunktional nutzbaren Freiflächen. Die Struktur der Freiräume orientiert sich am Vorbi ld der europäischen Stadt mit den Elementen „Straßen / Wege“ und „Plätze“. Der öffent liche Raum auf dem Campus- gelände gliedert sich in fünf unterschiedliche Teil bereiche, deren besonderer Charakter im Folgenden näher beschrieben wird. Auch wenn alle Plätze durch ihre Umgebung und die G estaltung einen eigenen Charakter haben, werden sie durch die gleiche Mater ialwahl doch Teil einer Familie und sind somit ein identitätsstiftendes Element auf dem Campusgelände. Entreeplatz Am Entréeplatz zeigt sich die neue Adresse der TH Köln an der Deutz-Kalker-Straße. Der Platz aus Natursteinbelag ist Bewegungsfläche u nd Verbindung zwischen der U- Bahn-Station, dem Altbau und dem neuen Hörsaalzentrum. Der nördliche Bereich des Wohnheims Nord-West ist mitgestaltet, um als Teil des Entreeplatzes wahrgenommen zu werden. Auf dem Platz befinden sich zahlreiche F ahrradstellplätze und einige Neupflanzungen, da durch die Geländehöhenveränderung nicht viele Bestandsbäume erhalten werden können. Die Neupflanzungen werden i n Gruppen in sogenannte Pflanzinseln gesetzt, die den Natursteinbelag großz ügig aufbrechen. Der Platz umschließt auch das neue Hörsaalzentrum und öffnet durch das Auslichten der Bestandsbäume den Blick zur Straße. Eine große Plat ane im Norden des Gebäudes soll erhalten bleiben und mit einer großen Rundbank eine Aufenthalts- und Treffpunktmöglichkeit bieten. Damit der Neubau des Hörsaalzentrums auf einer einheitlichen Erdgeschosshöhe liegen kann, muss sic h der umgebende Freiraum daran anpassen. Hierzu wird vor dem neuen Nebeneing ang des Altbaus eine 6 m lange Rampe gebaut. Campusplatz Kernbereich des neu gestalteten Campus ist der Campusplatz, um den sich insgesamt fünf Baublöcke gruppieren. Hauptmensa, Bibliothek sowie die Hochpunkte der Blöcke sind zum Platz orientiert und heben seine Funktion als zentralen öffentlichen Ort innerhalb des neuen Hochschulareals hervor. Der Pla tz übernimmt eine wichtige Kommunikations- und Vernetzungsfunktion, ist Kuliss e für das studentische Leben. Der breite Rahmen aus einem dunklen Natursteinbelag umschließt eine zentrale, rechteckige Intarsie aus wassergebundener Fläche. D ie Fläche ermöglicht alle Querverbindungen für den Fußverkehr und der Rahmen verbindet die Campuswege mit den angrenzenden Gebäuden. Gestaltet wird der P latz mit 10 bis 20 m im Durchmesser großen Pflanzinseln, die mit Baumgruppe n sowie Stauden- anpflanzungen aufgewertet werden. Außerdem dienen b is zu 45 m (Durchmesser) große Rasenflächen zu Verweilen. Zusammen mit einer 35 m langen Holztribüne ergeben sie einen einladenden Freiraum für diverse Veranstaltungen, wobei zusätzliche Ausstattungen für die Veranstaltungen a uf den breiten, befahrbaren Rahmen aufgebaut werden sollen. Die Mensa hat die M öglichkeit, ihre - 22 - / 23 Außengastronomie auf die Freifläche westliche des Platzes zu stellen. Auf zusätzliche Einbauten, die die Funktionalität als Veranstaltung sfläche einschränken, wie z. B. Fahrradabstellplätze, soll verzichtet werden. Foyerplatz Der Foyerplatz stellt den seitlichen Zugang vom Rei tweg zum Gelände dar. Der näherungsweise dreieckige Platz erhält wie der Camp usplatz einen Rahmen aus Naturstein und besitzt eine ovale Intarsie aus wass ergebundenen Flächenbelägen sowie Pflanzinseln Ein zentral gelegenes Holzpodest soll dem Aufenthalt dienen. Das vorhandene Denkmal des alten römischen Kanals wird erhalten und in eine neu gestaltete Grünfläche integriert. Das Denkmal steht dabei auf einem Hügel, um es auch in der Höhe nicht versetzen zu müssen. Der südliche Bereich wird bis auf wenige Baumpflanzungen freigehalten, da hier der Verbindungsweg für Fuß- und Radverkehr vom Reitweg zur Campusallee liegt. Campuswege Die Wege folgen dem Prinzip des traditionellen Stra ßenquerschnitts mit Fahrgasse, minimaler Bordsteinhöhe, beidseitiger Baumreihe und Gehwegen bis zur Gebäudekante. Die in sich versetzten Baumreihen bes tehen aus teils unterschiedlichen Leitarten, die durch zusätzliche Arten und Sorten komplementiert werden. Durch die Wiederholung der zusätzlichen Art en und die versetze Anordnung ergibt sich ein zusammenhängendes Bild für den gesa mten Campus. Zwischen den Bäumen werden funktionale Einbauten wie Fahrradstel lplätze, Behindertenstellplätze und die Straßenbeleuchtung angeordnet. Campusallee Die Campusallee stellt das Rückgrat des Areals dar. Die Zufahrten zur Anlieferung der Mensa und den Hallennutzungen erfolgt über die Alle e, sowie im südlichen Bereich über die Zufahrt zum Parkhaus P1. Darüber hinaus ist die Campusallee als Nord-Süd- Achse wichtiges Bindeglied zwischen den nord-westli chen Stadtgebieten Richtung Bahnhof Deutz / Lanxess Arena und den süd-östlichen Wohngebieten. Die Campusallee besteht aus einer ca. 6 m breiten Fahrg asse, seitlichen Gehwegen und eines zusätzlichen, alleebestandenen Multifunktionsbereichs aus einem splittverfüllten Fugenplattenbelag. Letztere wird zum Teil als Stell platz für verschiedene Verkehrsteilnehmer eingeplant, sie kann aber auch a ls Ausstellungs- oder Aktionsfläche genutzt werden. Als weitere Begrünungsmaßnahme ist das Anlegen der Grünfläche „Grüner Platz“ am Deutzer Ring gedacht, welche zur Verbesserung des lokalen Klimas, des Bodens und Wasserhaushaltes, der Lufthygiene und der Erholungsnutzung dient. Mindestens 40% der Dachflächen im Plangebiet sind für eine Begrünung vorgesehen. Dies bedeutet gegenüber dem heutigen Zustand eine d eutliche Verbesserung im Hinblick auf die Minderung der sommerlichen Aufheiz ung und die Regenwasserretention. Der Wert von mindestens 40% hat sich nach den Erfah rungen aus den ersten konkreten Hochbauplanungen, unter anderem für das n eue Hörsaalgebäude und einen Gebäudekomplex am künftigen Campusplatz als realistische Größe erwiesen. - 23 - / 24 Anders als bei Wohnbauten und reinen Bürogebäuden b estehen bei den Gebäuden für die Hochschule zahlreiche Anforderungen an die Nutzung der Dachflächen, die sich mit einer Dachbegrünung nicht kombinieren lassen. H ierbei handelt es sich insbesondere um die umfangreichen Aufbauten für Lüf tungs- und Klimatechnik, Belichtungsflächen z. B. für Seminarräume, sowie Ve rsuchs- und Freilandlabor- flächen, die aus Gründen der knappen Flächenverfügb arkeit und zur Minderung der Versiegelung auf den Dachflächen verortet werden sollen. Aufgrund der vorgenannten technischen Anforderungen an die Gebäude erfolgt im Bebauungsplan überwiegend eine flächenkonkrete Fest setzung der zu begrünenden Dachfläche in Quadratmetern. Dabei wird auf einzeln en Gebäuden ein geringerer Anteil als 40% begrünter Dachfläche erreicht, was m it einem höheren Anteil auf benachbarten Gebäuden kompensiert wird, sodass insg esamt der Flächenanteil von 40% nicht unterschritten wird. Grundsätzlich sind an allen neuen Gebäuden Fassaden begrünungen zur Erhöhung der ökologischen Qualität im Plangebiet vorgesehen. 4.3 Verkehrliche Erschließung und Mobilitätskonzep t Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die ÖPNV-Erschließung des Campus ist in sehr guter Qualität vorhanden und bedarf keiner grundlegenden Ergänzungen oder Verbesserunge n durch die Anlage neuer Linienverbindungen oder Haltestellen. Weiterhin erhält bereits heute jeder Studierende der TH Köln durch Zahlung des Semesterbeitrags ein Semesterticket, das den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhe in-Westfalen umfasst. Zudem macht die Einführung des Deutschland-Tickets die ÖPNV-Nutzung attraktiver. Der Campus wird durch die U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule“ erschlossen. Hier verkehren die Stadtbahnlinien 1 u nd 9. Die Linie 1 verkehrt in der Hauptverkehrszeit in einem annäherndem 5-Minuten-Takt. Durch die städtebauliche Neuordnung des Campus ents tehen neue Wegeverbindungen insbesondere am Deutzer Ring, mit denen die Erreichbarkeit der Haltestelle Trimbornstraße durch kürzere Fußwege ve rbessert wird. Mögliche, langfristig von der TH Köln umsetzbare Maßnahmen, d urch die der ÖPNV noch zusätzlich, auch ohne neue Linienverläufe oder neue Haltestellen, attraktiver gestaltet werden kann, sind die Beschilderung der Wege zu den umliegenden ÖPNV- Haltestellen mit Angabe von Entfernung und Dauer sowie elektronische Anzeigetafeln auf dem Campus mit Angabe der tatsächlichen Abfahrtzeit der Busse/Stadtbahnen an den umliegenden Haltestellen (dynamische Fahrgastinformation) Langfristig ist für den Bereich ÖPNV die Realisieru ng der neuen S-Bahn-Linie 16 geplant. Diese neue S-Bahn-Linie 16 von Leverkusen nach Au (Sieg), deren Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köl n, plant, wird zur weiteren Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für den Campus De utz beitragen. Die neue S-Bahn- Linie 16 soll die größeren Haltepunkte Köln-Mülheim , Köln Messe/ Deutz, Köln Hbf., Köln Süd, Köln/Bonn Flughafen und Troisdorf beinhal ten und es sollen die neuen S- - 24 - / 25 Bahn-Haltepunkte Köln Bonner Wall, Köln-Poll und Köln-Humboldt/Gremberg errichtet werden. Der innerstädtische Abschnitt soll in einem 20-Minuten-Takt bedient werden. Die Linie ist ein Teilprojekt des NVR-Nahverkehrspl ankonzepts 2030+. Durch die geplante S-Bahn-Station „Köln-Humboldt / Gremberg” ergeben sich für den Campus Deutz langfristig neue Verknüpfungsmöglichkeiten. Erschließungskonzepte für alle Verkehrsarten Die Umsetzung des Bebauungsplans erfordert aufgrund der Neustrukturierung des Campus Deutz eine neue Erschließungsplanung für all e Verkehrsarten. Aus diesem Grund sind im Rahmen der Verkehrsuntersuchung [BSV, 2022] sowohl Erschließungskonzepte für den nicht motorisierten I ndividualverkehr (Fußgänger/Radfahrer) als auch für den motorisierte n Individualverkehr erstellt worden. Fußverkehr Das Erschließungskonzept für den Fußverkehr ergibt sich aus den bestehenden straßenbegleitenden Fußgängerwegen und den vorgeseh enen Verbindungs- bzw. Erschließungspunkten zum Campusgelände. Im Bestand sind mit Ausnahme des Deutzer Rings an jeder Straße im Umfeld des Campus Gehwege vorhanden. Aus Richtung Süden kommend kann der Campus über den par allel zur Bahnstrecke verlaufenden Wissener Weg über den Zugang Kannebäck erstraße erreicht werden, dieser überquert die Östliche Zubringerstraße mittels einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer. Aus allen anderen Richtungen kommend sin d ausreichend Gehwege vorhanden. Die nachfolgende Abbildung stellt die zu künftige Erschließung und die Wegeverbindungen differenziert für die straßenbegle itenden Fußgängerverkehrsführungen und den neuen Straßen un d Wegen auf dem Campus dar. Entlang des Deutzer Ring soll auf der westlichen Seite ein Fußweg mit einer Breite von mindestens 2,5 m ausgebildet werden. Bei den neuen Straßen und Wegen im Campus handelt e s sich zum einen um verkehrsberuhigte innere Erschließungsstraßen zu de n Parkhäusern und zum anderen um „autofreie“ Wege, die nur sehr selten von Wirtschafts- und Lieferverkehren befahren werden. Die Durchwegung für die Allgemeinh eit wird hier über entsprechende Wegerechte gesichert werden. Fahrradverkehr Bei dem Erschließungskonzept für den Fahrradverkehr wurde analog zum Fußverkehr zwischen straßenbegleitenden Radverkehrsführungen im angrenzenden Straßennetz, sowie den neuen Straßen und Wegen auf dem Campusgelände unterschieden. Bei den straßenbestehenden Radverkehrsführungen han delt es sich um getrennte Geh- und Radwege entlang der Deutz-Kalker-Straße, d ie in Richtung Westen in die linksrheinisch gelegene Innenstadt von Köln und Ric htung Osten zum Stadtteil Kalk führen. Im restlichen angrenzenden Straßennetz wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt. Hierbei handelt es sich zum einen um Ersch ließungsstraßen in Tempo-30- Zonen und zum anderen um Straßen mit einer relativ geringen Verkehrsbelastung (z. B. die Gießener Straße). Zukünftig soll entlang des Deutzer Rings auf der we stlichen Seite ein Radweg im Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 4,0 m aus gebildet werden, der an das vorhandene Radverkehrsnetz angeschlossen wird. - 25 - / 26 Abb. 1: Wegenetz für den Fußverkehr [BSV, 2022] Abb. 2: Wegenetz für den Fahrradverkehr [BSV, 2022] Autoverkehr einschließlich ruhendem Verkehr Die Erschließungskonzepte für den Autoverkehr werde n differenzenziert nach der inneren und der äußeren Verkehrserschließung. Bei d er inneren Verkehrs- - 26 - / 27 erschließung des Campus können folgende Ziel- und Q uellverkehre unterschieden werden: - Kfz-Verkehre der Studierenden, Beschäftigten und Besuchenden, die zum Großteil zu den Parkhausstellplätzen und den Stellp lätzen auf dem Campus Gelände im Süden fahren. Diese Verkehre treten tägl ich auf, wobei die Zielverkehre in der Morgenspitze zeitlich wesentlic h „komprimierter“ auftreten als die Quellverkehre, die sich über den Tagesverlauf verteilen. - Wirtschaftsverkehre zur An-/Ablieferung der Mensa , die regelmäßig vorzugweise früh morgens oder um die Mittagszeit auftreten. Hierbei handelt es sich im Regelfall um große Transporter, kleine und 2-achsige Lkw (< 7,5 t) oder in seltenen Fällen auch um große meist 3-achsige Lkw. - Erschließungsverkehre zu den Hallen, Laboren und Innenhöfen der Gebäudekomplexe. Diese Verkehre treten nur sehr sel ten auf und können als Anliegerverkehre auch Bereiche des Campus befahren, die sonst ausschließlich für Fuß- und Radverkehre vorgesehen sind. Bei den Erschließungsverkehren kann es sich im Sonderfall a uch um einen Sattelzug handeln – z. B. zum Transport einer großen Maschine. In der nachfolgenden Abbildung wird die innere Ersc hließung des Ziel- und Quellverkehrs zu den Parkhäusern und Stellplätzen dargestellt. Abb.3: Erschließungskonzept für den Autoverkehr - 27 - / 28 Die äußere Erschließung des Campus erfolgt über drei Zu- und Ausfahrten von denen zwei das Gelände über die Gießener Straße, aus dem Norden, erschließen und eine vom Deutzer Ring aus dem Süden. Die aus Fahrtrichtung Deutz-Kalker-Straße erste Möglichkeit von der Gießener Straße auf den Campus zu fahren, ist als Zufahrt bzw. Vorf ahrt mit „repräsentativem Charakter“ vorgesehen. Da über die Zufahrt keine St ellplätze erschlossen werden, sollte die Zufahrt mit einer Schranke versehen werd en und nur von Zufahrtsberechtigten und (seltenen) Lieferverkehre passiert werden dürfen. Die zweite Zu- und Ausfahrt von der Gießener Straße führt direkt zu dem Parkhaus P2/ Nord mit geplanten 250 Stellplätzen. Aufgrund des Zielverkehrs, der vom Deutzer Ring als Linksabbieger zu dem Parkhaus fahren möcht e, ist ein Linksabbiegefahrstreifen erforderlich. Es muss gewä hrleistet sein, dass der Verkehrsfluss auf der Gießener Straße durch den Zie lverkehr zum Parkhaus nicht gestört wird. Für den Fall eines 100 % ausgelastete n Parkhauses, muss durch die Straßenraumgestaltung zwischen der Zufahrt und dem Campusplatz sichergestellt werden, dass in die Straße einfahrende Zielverkehre wenden und das Gelände wieder verlassen können. Ergänzend kann direkt an der Gieß ener Straße eine Parkhausanzeige eingerichtet werden, die über freie Stellplätze informieren. Gemäß dem Planungsstand vom Juli 2021 sind nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 528 Kfz-Stellplätze, davon 19 barrierefrei, er forderlich. Geplant sind insgesamt 657 Kfz-Stellplätze und davon 47 barrierefrei. Es w ird somit ein gewisser Überhang geschaffen, um Parksuchverkehre und Parkplatznutzun gen durch Studierende und Besuchende des Campus zu minimieren. - 28 - / 29 Die Planung sieht vor, dass auch in Zukunft die Hau pterschließung für die Studierenden über den Deutzer Ring erfolgen soll. D ies resultiert aus der Tatsache, dass der Großteil der geplanten Stellplätze auf dem Campus Deutz – insbesondere die 350 Stellplätze in dem (Haupt-)Parkhaus P1/ Süd und weitere 53 oberirdische Stellplätze über den Deutzer Ring erschlossen werden sollen. Der vorhandene Knotenpunkt Deutzer Ring/ Kannebäckerstraße/ Zufahrt TH soll dazu umgebaut werden. Der signalisierte Haupterschließun gsknotenpunkt ist heute mit mehreren freien Rechtsabbiegestreifen angelegt. Mit dieser Erscheinungsform passte er bisher in das bestehende städtebauliche Umfeld m it überwiegend anbaufreien Flächen. Dies wird durch die Neuentwicklungen zukün ftig geändert. Mit dem Knotenpunkt als Haupterschließung des Campus Deutz und der Bebauung des Deutzer Rings durch den Campus erfolgt die Transformation zu einer innerstädtischen Erschließungsachse mit anliegender Bebauung. Funkti onal lässt der Knotenpunkt für den Quellverkehr derzeit ausschließlich ein Rechtse inbiegen auf den Deutzer Ring über einen freien Rechtseinbiegestreifen zu. Für de n Zielverkehr ist die Zufahrt aus allen Richtungen möglich. Mit der geplanten, größeren Bedeutung des Knotenpunktes wird die Anbindung zukünftig aus und in alle Richtungen angeboten. Funktional soll für den Kfz-Verkehr auf dem Deutzer Ring das bestehende Angebot in der Anzahl und dem Richtungsbezug der Fahrstreifen nicht verändert werden. Das Gleiche gilt für den süd- östlichen Ast in Richtung Kannenbäcker- straße/Bahnunterführung mit einer zulässigen Durchf ahrtshöhe von 3,95 m. Im Bereich der Anbindung an den Campus sollen zukünfti g alle Fahrbeziehungen auch für den Quellverkehr eingeplant werden. - 29 - / 30 Mobilitätskonzept Mit dem Mobilitätskonzept [RK GmbH, 2023] werden ve rschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz.-Verkehrs auf und um den Campus vorgeschlagen. Dazu erfolgen Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Autoverkehr Der neue Campus Deutz wird weitgehend autofrei gest altet. Der MIV wird auf direkten Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt Die TH Köln schafft die technische Vorrüstung für e lektrische Ladesäulen in beiden Parkhäusern (20%), die bedarfsangepasst nach gerüstet werden können. Fußverkehr Es ist geplant die Fußwege einladend und barrierefr ei zu gestalten und die Anforderungen aller Zielgruppen zu beachten. Ein barrierefreier Fußverkehr ist u.a. wesentlicher Teil der Inklusion und dient der Erschließung aus dem lokalen Umfeld und als Zubringer zum ÖPNV. Eine weitere, langfristig von der TH Köln umsetzbare Maßnahme ist die Beschilderung der Wege zu den umliegenden ÖPNV-Haltestellen mit Angabe von Entfernung und Dauer. Fahrradverkehr Konkrete Maßnahmen, die von der TH Köln kurzfristig umgesetzt werden, sind: - Direkte Anbindung an das vorhandene Straßen- und Radwegenetz - Ausreichendes Angebot an Fahrradabstellplätzen au f dem Campusgelände. Nach der spezifischen Bedarfsermittl ung durch das Mobilitätskonzept sind auf dem Campus mindestens 56 0 Fahrradstellplätze erforderlich. Der Nachweis dazu erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. - Duschgelegenheiten für Fahrradpendler. Eine mögliche weitere (langfristig von der TH Köln umsetzbare) Maßnahme ist die Bereitstellung von sicheren und wettergeschützt en Fahrradabstellplätzen mit E-Lademöglichkeiten in den beiden Parkhäusern. Öffentlicher Personennahverkehr Wie bereits oben ausgeführt wurde, besteht bereits eine sehr gute ÖPNV- Anbindung des Campus. Mögliche, langfristig von der TH Köln umsetzbare Maßnahmen, durch die der ÖPNV noch zusätzlich, auch ohne neue Linienverläufe oder neue Haltestellen, attraktiver gestaltet werden kann, sind: - Beschilderung der Wege zu den umliegenden ÖPNV-Ha ltestellen mit Angabe von Entfernung und Dauer - Elektronische Anzeigetafeln mit Angabe der tatsäc hlichen Abfahrtzeit der Busse und Bahnen an den umliegenden Haltestellen (d ynamische Fahrgastinformation) - 30 - / 31 4.4 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Das Versorgungsnetz für Trinkwasser und Löschwasser wird innerhalb des Campus, bis auf den bestehenden Anschluss des Gebäudes der Fakultäten Architektur, Bau- und Umweltingenieurwesen innerhalb der geplanten Ca mpuswege und -plätze neu errichtet. Das Versorgungsnetz für die Trinkwasserl eitung ist in drei Strängen gegliedert. Die Wasserversorgung bindet im Kreuzung sbereich Gießener Straße– Betzdorfer Straße östlich des neuen Hörsaalzentrums an das bestehende Versorgungsnetz der RheinEnergie AG an. Im Neubau e rfolgt eine Trennung von Trinkwasser- und Löschwassernetz. Abwasser Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und -plätze als qualifiziertes Mischsystem, mit Anbindung an das bestehende städti sche Mischwasserkanalnetz neu errichtet. Das in den Gebäuden anfallende Schmutzwasser wird ü ber Gebäudeanschlussleitungen gefasst und über die gepl anten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln zugeführt. Auf dem Campusgelände fällt häusliches Abwasser an. Bes ondere Verunreinigungen z. B. durch Labore sind nicht bekannt. Die künftige Entwässerung der Oberflächen erfolgt t eilweise über das Mischwasser- kanalnetz und im zentralen Campusbereich über neu geplante Versickerungsanlagen. Somit werden Teilflächen des neustrukturierten Geländes vom Mischwasserkanalnetz abgekoppelt und deren Oberflächenwasser über unteri rdische Versickerungsanlagen direkt dem Grundwasser zugeleitet. Entsprechend der Vorplanung ist im Bereich des Campusplatzes eine zentrale, unterirdische Versicke rungsanlage vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird über separate Regenwasserkan äle gesammelt und nach Reinigung der Versickerungsanlage (Rigole) zugeführ t. Weitere Versickerungs- anlagen werden dezentral im Bereich des Entreeplatzes angeordnet. Überflutungsnachweis Im Rahmen der Erschließungsplanung (Entwurf) wurde ein Überflutungsnachweis für einen 30-jährigen Bemessungsfall erstellt [BPR Dr. Schäpertöns Consult; 2022] . Die Berechnungsergebnisse für das Regenereignis seltener als einmal in 30 Jahren zeigen Überflutungen von ca. 2,5 - 4,0 cm auf den Oberfläc hen des Campusgeländes. Die Gefährdung von Einbauten, wie Gebäudeeingänge, Innenhöfe, Rampentiefpunkte etc. wurden bei der Nachweisführung besonders betrachtet . Eine Gefährdung ist nicht gegeben, da die Oberflächenplanung generell vorsieh t das Gelände mit mind. 2,5 % Neigung von Gebäudeaußenkanten weg zu führen. Entwä sserungspunkte unterhalb der Rückstauebene wie Gebäudeanschlüsse, werden dur ch geeignete Maßnahmen, z. B. Hebeanlagen, gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ins Gebäude geschützt. Als Flächen für die Überflutungsvorsorge sind der Foyer platz, Flächen am Wohnheim Nord-West, Flächen rundum das Hörsaalgebäude, die Campusallee und weitere Geh- und Fahrwege, der Grüne Platz und Flächen um den da s Wohnheim Süd in die Erhebung eingegangen. Innerhalb dieser Flächen wird für den Starkregenfall eines 30- jährlichen Bemessungsregens und einer 15-minütigen Dauer des Regenereignisses ein Einstauvolumen von 1.780 m³ nachgewiesen. - 31 - / 32 Elektroenergie Ausgehend von der bestehenden 10 kV-Mittelspannungs versorgung sollen über eine zentrale Mittelspannungsschaltanlage auf dem Campus gelände zwei Mittelspannungsringe errichtet werden. In einer Cam pusenergiezentrale werden Niederspannungshauptverteilungen der Allgemeinstrom versorgung (AV) und der zentralen Netzersatzanlage (Notstromversorgung) in getrennten Räumen angeordnet. Von der Energiezentrale aus erfolgt die Niederspann ungsversorgung der einzelnen Baublöcke. Wärmeversorgung/ Energiekonzept Wesentliche Zielgröße des neuen Campus Deutz ist ei n minimaler Primärenergiebedarf und niedrige CO2-Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den Gebäuden. Zur Er reichung dieses Ziels sind sowohl bauliche als auch technische Optimierungspot entiale auszuschöpfen. Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die zu errichtenden Gebäude einen möglichst geringen Endenergiebedarf haben. Mittels entsprechender technischer Maßnahmen ist dieser minimierte Energiebedarf optimal zu decken. Zusätzlich ist im Klimaschutzgesetz des Landes Nord rhein-Westfalen in §7 und im dazugehörigen Klimaschutzplan des Landes NRW die Zi elsetzung der „klimaneutrale Landesverwaltung“ für den Bereich des Sondervermöge ns des BLB NRW (ohne Hochschulen) bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Gemäß §4 haben die Hochschulen eine Vorbildfunktion im Bereich des Klimaschutzes. Um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung zu erreichen, also die vollständige Vermeidung von CO2-Emissionen, sind die nachfolgenden Schritte umzusetzen: Reduktion Unter Reduktion fallen alle Maßnahmen, die den Ende nergiebedarf eines Gebäudes senken. Substitution Die Substitution bezeichnet das Ersetzen fossiler Energieträger wie z.B. Erdgas durch klimafreundliche bzw. klimaneutrale Erzeuger- und B rennstoffkonzepte. Der Endenergiebedarf der Gebäude bleibt dabei unverändert. Kompensation Kompensation beschreibt Ersatzmaßnahmen wie z.B. de n Ankauf von Emissionszertifikaten oder die Initiierung klimafreundlicher Umweltprojekte, um die an einem Standort verursachten, nicht nachhaltigen CO2 -Emissionen an anderer Stelle zu kompensieren. Dabei wird stets die Reihenfolge 1. Reduktion 2. Substitution 3. Kompensation eingehalten. Diese Ziele werden konsequent durch die Einbindung von Energie- und Nachhaltigkeitsberatern des BLB NRW und durch externe Fachleute verfolgt. - 32 - / 33 Der BLB NRW forciert dabei die Maßnahmen der Redukt ion und Substitution. Die Kosten für den Teilbereich Kompensation wurden bereits im Rahmen des nachfolgend erläuterten Energiekonzepts für den Campus Deutz ermittelt. Energiekonzept Das Energiekonzept für den Campus baute ursprünglic h im Wesentlichen auf einer zentralen Wärmeversorgung durch Gas-Blockheizkraftwerke auf. Im Jahr 2022 wurde durch den BLB eine Neubewertung und Neuausrichtung des Energiekonzeptes angestoßen. Resultat der Neuausrichtung ist die kon sequente Nutzung von Umweltenergie. Die wesentlichen Bestandteile des Energiekonzepts sind: - Konsequenter Einsatz von Wärmepumpentechnik in Ve rbindung mit einer Brunnenanlage, die aus mehreren Saugbrunnen für die Entnahme und Schluckbrunnen für die Versickerung bestehen. Dabei wird jedoch kein Wasser "verbraucht" sondern genau so viel Wasser über die Schluckbrunnen dem Erdreich zugeführt wird wie vorher entnommen wurde. Die Nutzung von Brunnenwasser zur Beheizung gewährleistet ganzjährig konstante Temper aturen für den Betrieb der Wärmepumpen und hält die Effizienz der Wärmepumpen auch bei niedrigen Außentemperaturen auf hohem Niveau. - Zentrale statt dezentraler Energieversorgung je G ebäude. Die effizient erzeugte Energie wird über ein lokales Nahwärme- und Kältene tz an die Gebäude verteilt. Hierdurch werden Bereitschafts- und Erzeugerverluste minimiert. - Niedertemperatur-Nahwärmenetz mit Temperaturen vo n 50/30°C: Die niedrigen Netztemperaturen ermöglichen später eine einfache I ntegration von Umweltenergien mittels Wärmepumpe in das Versorgung skonzept (Zukunftsfähigkeit). So kann jederzeit in den weite ren Bauabschnitten eine Einbindung Erneuerbarer Energien geprüft und flexibel umgesetzt werden. - Hochtemperatur-Nahkältenetz mit Temperaturen von 13/19°C: Dieses führt zu einer hohen Effizienz der eingesetzten Kompressions kältemaschinen und zu einem erhöhten Freikühlpotential über die vorgesehene Brunnenanlage. Auch hier wird konsequent die Nutzung von Umweltenergie zur Kühlung verfolgt. - Eine zusätzliche Effizienzmaßnahme ist die Abwärm enutzung der Kompressionskältemaschinen (KKM) zur anteiligen Beheizung des Campus. Durch die niedrigen Temperaturen des Nahwärmenetzes, kann die Abwärme ideal genutzt werden. - Für den Bau der Mensa (2. Bauabschnitt) ist der E insatz einer Solarthermie-Anlage im aktuellen Energiekonzept vorgesehen und ohne Pro bleme mit der zentralen Energieerzeugung kombinierbar. Grundsätzlich bietet die zentrale Versorgung über ein Niedertemperaturnetz die ideale Voraussetz ung, auch in der Zukunft auf veränderte Randbedingungen und neue Technologien zu reagieren. - Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaik: Auf B asis des Masterplans für die Bebauung des Campus wurde im Vorfeld ein Potential von bis zu 860 kWp bei - 33 - / 34 Umsetzung der Bauabschnitte 1-3 ermittelt. Die kons equente Nutzung von Photovoltaik auf den Dachflächen ist ein wichtiger Baustein des Energiekonzepts. - Bis Ende des 3. Bauabschnittes soll auch der Altb au, unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes, soweit energetisch saniert wer den, dass auch dieser mit den niedrigen Vorlauftemperaturen des Campusnetzes beheizt werden kann. Ein Anschluss an die Fernwärme ist dann nicht mehr notw endig und die so freiwerdende Anschlusskapazität steht dann wieder a nderen Gebäuden des Fernwärmenetzes zur Verfügung. 5. Begründung der Planinhalte 5.1 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung dienen der Umsetzung des in Kapitel 4.1 dargestellten städtebaulichen Konzepts. Das vorgesehene Nutzungskonzept erfordert die Fests etzung eines sonstigen Son- dergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung als Hochschulge- biet („Sondergebiet Hochschule“). Hierdurch wird ei ne planungsrechtliche Grundlage für die Nutzungen einer Hochschule mit ihren zugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie für mit der Hochschule verbundene Nutzungen geschaffen. Dieses Sondergebiet dient damit den Einrichtungen u nd Anlagen der Technischen Hochschule, sowie untergeordneten weiteren Nutzunge n, die die eigentliche Hochschulnutzung unterstützen. Dies können kleinere, gastronomische Betriebe sein, die die Mensa funktional ergänzen, oder auch Fachbu chhandlungen und Ähnliches, sowie studentisches Wohnen und auch die notwendigen Parkhäuser/ Garagenebenen. Im städtebaulichen Konzept sind zwei Standorte für das Parken vorgesehen. Diese Nutzung in Parkhäusern/ Garagengebäuden soll nur an den entsprechenden Standorten an der Gießener Straße und am Deutzer Ri ng erfolgen, weil nur so eine entsprechende Verteilung der Verkehre unter Einhaltung der Immissionsrichtwerte und die Freihaltung der Erschließungsflächen insbesonde re um den Campusplatz vom Autoverkehr gesichert ist. Das Sondergebiet wird daher gemäß § 11 BauGB räumlich dahingehend gegliedert, dass oberirdische Garagen u nd mehrgeschossige Garagengebäude nur in den geplanten Standortbereich en zugelassen werden. Ergänzend wird gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO festgesetzt , dass PKW-Garagen und mehrgeschossige Garagengebäude außerhalb dieser Standorte nicht zulässig sind. Fahrzeughallen für die Lehre, wie sie zum Beispiel das Institut für Bau- und Landmaschinentechnik benötigt sowie Unterstände für Nutzfahrzeuge (z. B. Kehrmaschinen) sind durch die Festsetzung nicht ausgeschlossen, da sie an anderen Standorten innerhalb des Campus vorgesehen sind. Bezüglich des studentischen Wohnens wird das Sonder gebiet als Bestandteil der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 1 1 BauNVO räumlich so gegliedert, dass das Wohnen nur in den in der Planz eichnung mit - 34 - / 35 „Studierendenwohnen“ festgesetzten Bereichen zuläss ig ist. Die Zulässigkeit des Wohnens bleibt hierbei auf die Teilflächen des Sond ergebiets beschränkt, die tatsächlich bereits mit Studierendenwohnheimen beba ut sind. Dadurch sind die vorhandenen Wohnheime des Kölner Studierendenwerks in das Plangebiet einbezogen und werden dem Grunde nach im Rahmen der Neustrukturierung des Campus planerisch erhalten. Ein darüber hinaus gehender Bedarf kann künftig in dem angrenzend geplanten Kreativquartier gedeckt werden. Die Flächen innerhalb des SO, in denen kein Studierendenwohnen zulässig ist, werd en für die originären Hochschulnutzungen benötigt. Da die Schwelle der Gesundheitsgefährdung im Bereic h der Wohnheime Nord und Süd bei Beurteilungspegeln ab 60 dB(A) nachts berei ts im Bestand teilweise rechnerisch in der Schallimmissionsprognose erreich t bzw. überschritten ist, ist die planungsrechtliche Zulassung von Wohnnutzungen für Studierende und Angehörige der TH Köln in diesen Teilen des Plangebiets jedoch nur dann abwägungsfehlerfrei möglich, wenn die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse auch hinsichtlich der bestehenden Wohnheime gewährleistet sind. Denn eine Überplanung durch einen Bebauungsplan darf nicht dazu führen, dass sich ein e die menschliche Gesundheit gefährdende Wohnnutzung planerisch verfestigt. Vor Satzungsbeschluss wird eine vertragliche Regelu ng zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (nach derzeitiger Grundbuchlage Land NRW (vertreten durch den BLB) und KStW) getroffen werden, in dem sich die jeweiligen Eigentümer zur Lärmsanierun g der betroffenen Wohnheime innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und auf ihre Kosten verpflichten. Der Umfang der erforderlichen Lärmsanierung richtet sich maßge blich nach den Inhalten der schalltechnischen Prognose. Ohne eine solche vertra gliche Regelung müssten die betroffenen Wohnheimgebäude hingegen aller Voraussi cht nach auf den Bestand gesetzt werden. Es wird somit insgesamt ein Konzept verfolgt, bei dem eine vertragliche Verpflichtung zur Sanierung zum Tragen kommt, damit auch die vorh andene Wohnnutzung den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gerecht w ird. Hierdurch kann letztendlich unter Berücksichtigung des hinreichend gewichtigen städtebaulichen Grundes, am Campus-Standort Deutz knappen und sozia lverträglich vermieteten Wohnraum in Hochschulnähe zu erhalten und zu ermöglichen, und der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse das Abwägungsergebnis e rzielt werden, am Standort der bereits vorhandenen Wohnnutzung studentisches W ohnen dauerhaft planerisch zu sichern. Aufgrund der Planung des Hörsaalgebäudes mit einer Gebäudehöhe von ca. 22 m auf der Südseite des Studierendenwohnheims Nord ist dor t künftig die natürliche Belichtung im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss einge schränkt. Dies ist für den Bestand unproblematisch, weil keine Wohn- und Schlafräume betroffen sind. Um auch für die Zukunft, bei eventuellen baulichen Änderung en, ungünstige Wohnverhältnisse auszuschließen, werden Wohn- und Schlafräume im Erd geschoss und 1. Obergeschoss mit Orientierung zur Südseite planungs rechtlich grundsätzlich nicht zugelassen. Sofern nach Anzeige der abschließenden Fertigstellung des südlich angrenzenden Hörsaalgebäudes im Einzelfall ein guta chterlicher Nachweis der hinreichenden natürlichen Belichtung erfolgt, kann von der Festsetzung im - 35 - / 36 Baugenehmigungsverfahren abgewichen werden. Nach dem städtebaulichen Konzept des Masterplans un d der Überprüfung der strukturellen Verträglichkeit mit dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Köln werden am Campusplatz maximal drei Einzelhande lsbetriebe von je 150 m² Verkaufsfläche zugelassen. Diese können zum Beispiel eine Fachbuchhandlung oder auch einen auf den Bedarf der Studierenden ausgerichteten Kioskbetrieb umfassen. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt. Der Geltungsbereich weist heute einen hohen Versiegelungsgrad auf. Dieser hohe Vers iegelungsgrad von ca. 90 % ergibt sich aus der bisherigen Nutzung. Insgesamt sind wenig Freiflächen vorhanden. Der Großteil an Pflanzflächen ist räumlich Parkplät zen zugeordnet oder als Straßen- begleitgrün bzw. Abstandsgrün zu werten. Lediglich ein zusammenhängender Streifen Straßenbegleitgrün entlang des Deutzer Rings ist nicht überbaut. Mit dem Bebauungsplan intendiert die Stadt Köln die Entwicklung des bestehenden, im Stadtraum isoliert wirkenden Campus zu einem urb anen, vielfältig mit dem umge- benden Stadtraum verflochtenen Innenstadtquartier. Gemäß dieser, mit dem Master- plan entwickelten städtebaulichen Grundkonzeption i st Überbauung des Straßenbe- gleitgrüns am Deutzer Ring notwendig, weil nur so eine städtebauliche Raumkante an der Straße im Sinne der Raumbildung eines innerstäd tischen Quartiers entstehen kann. Die Absenkung des Versiegelungsgrades auf ein Maß von 0,8 dient in diesem Zusam- menhang vor allem der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Durch eine Ver- größerung der bisher vorhandenen Vegetationsflächen sowie Flächen mit offenem Bo- den wird die Rückhaltung des Oberflächenwassers ver bessert und es entsteht eine günstigere Verdunstungskühlung. Außerdem entspricht eine GRZ von 0,8 dem Orientierungswert für Sondergebiete ge- mäß § 17 BauNVO und stellt somit bei der Festsetzun g dieses Gebietstyps den Re- gelfall dar. Für die Umsetzung ist beachtlich, dass nutzungsbedingt in einzelnen Baublöcken des Campus eine vollständige, oder jedenfalls über 0,8 hinausgehende Überbauung erfolgen muss. Hierfür wird eine auf das gesamte Gelände des Campus bezogene Versiegelungsbilanzierung erstellt und mit jedem Bauantrag fortgeschrieben. Diese Bilanzierung dient als Prüfunterlage und sichert es ab, dass die festgesetzte GRZ be- zogen auf den gesamten Campus eingehalten wird. Das Land Nordrhein-Westfalen wird nach dem Erwerb der zuvor städtischen Grundstücke an der Gießener Straße (ehem. Feuerwache, AWB, Sozialstation) sowie nach der Neuvermessung und Par- zellierung der öffentlichen Verkehrsflächen Eigentümer und Nutzer nahezu des ge- samten Baulands im Sondergebiet Hochschule des Campus Deutz sein. Ausgenom- men sind die Grundstücksflächen der Studierendenwohnheime Nord-Ost und Nord- West. Es besteht die Absicht, die derzeit noch unterschiedlichen Buchgrundstücke der Hochschule zu einem Grundstück zu vereinigen. Veranlasser ist hierbei das Land NRW als Eigentümer, vertreten durch den BLB. Die beschriebene Bilanz bezieht sich - 36 - / 37 somit auf das dann neu gebildete Baugrundstück der TH im Sinne des § 19 BauNVO. Um den Bedürfnissen des Hochschulstandortes bezügli ch Parkmöglichkeiten für Mit- arbeitende und Studierende, einschließlich der notwendigen Flächen für das Fahrrad- parken, aber auch sonstigen Wegeflächen und Aufenth altsbereichen gerecht zu wer- den, können Überschreitungen der GRZ mit wasserdurchlässigen Befestigungen, wie zum Beispiel wassergebundenen Wegedecken oder Rasen pflaster bis 0,85 zugelas- sen werden. Trotz dieser Überschreitungsmöglichkeit führt die Planung zu einer Ver- ringerung des derzeitigen Versiegelungsgrades im Pl angebiet, der im Ausgangszu- stand ca. 0,9 beträgt. Die Auswirkungen dieser über das Maß von 0,8 hinaus gehenden Flächenbefestigun- gen auf den Boden und das Mikroklima werden dadurch gemindert, dass es sich um wasserdurchlässige, versickerungsgeeignete Flächen handelt. Eine kompensierende Wirkung hinsichtlich der Rückha ltung und Abflussverzögerung des Oberflächenwassers haben zudem die festgesetzte n Begrünungen von mindes- tens 40% der Summe der Dachflächen im Plangebiet. S ie wirken sich auch begünsti- gend für das Mikroklima aus. Geschossflächenzahl Gemäß dem Masterplan wird für die TH eine Geschossf läche von gerundet 140.000 m² als Höchstwert benötigt. Weitere circa 40.000 m² sind als Bestand des studentischen Wohnens im Plangebiet hinzuzurechnen. Diese insgesamt 180.000 m² entsprechen bei einer Größe des Sondergebiets Hochs chule von rund 104.000 m² einer GFZ von 1,73. Dementsprechend wird nach Rundu ng eine GFZ von 2,0 festgesetzt. Diese unterschreitet die zulässige Höc hstgrenze für Sondergebiete von 2,4 gemäß § 17 BauNVO deutlich. Es wird ein langfri stig angemessener Rahmen für die bauliche Entwicklung des Campus gesetzt, der je doch keine besonders hohe bauliche Verdichtung beinhaltet. Damit wird insbeso ndere dem Bedürfnis nach einer verträglichen Einbindung des Campus bezüglich der zu erwartenden Verkehrsmengen entsprochen. Von gesunden Arbeitsverhältnissen und auch gesunden Wohnverhältnissen kann daher ausgegangen werden. Die GFZ wird zwischen dem künftigen (einheitlichen) Baugrundstück der Hochschule und dem Grundstück des Studierendenwerks für das Wo hnheim Nord-Ost differenziert, und die GFZ für dieses Studierendenwohnheim mit 4,6 entsprechen dem vorhandenen Bauwerk gesondert festgesetzt. Für das Grundstück des Studierendenwohnheims Nord-West mit einer vorhanden en GFZ von 1,9 ist die Festsetzung von 2,0 auskömmlich, hier muss also keine Differenzierung erfolgen. Aufgrund des Abstands der geplanten Bebauung zu dem Hochhaus des Studieren- denwohnheims Nord-Ost, sowie wegen der Festsetzung der GFZ für das Hochhaus waren die Belichtungsverhältnisse gutachterlich zu überprüfen [Peutz Consult, 2022]. Es wurde festgestellt, dass keine erheblichen Beein trächtigungen für die heute vor- handenen Wohnungen zu befürchten sind. Auch von daher sind die gesunden Wohn- verhältnisse durch die Planung berücksichtigt. - 37 - / 38 Gebäudehöhen Um die Inhalte des Masterplanes bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung in Fest- setzungen umzusetzen, eignet sich zunächst vor allem die Festsetzung der Gebäude- höhe nach § 18 BauNVO. Der Masterplan enthält ein Höhenkonzept für die Bebauung, das entsprechend umgesetzt wird. Die Bebauung ist an den geplanten Blockrändern viergeschossig, wobei einzelne Bau- körper aus funktionalen und / oder städtebaulichen Gründen hiervon abweichen. Für den überwiegenden Teil des Campus eignet sich daher eine Höhenfestsetzung von max. 18,5 m für die Blockränder. Diese erlaubt beispielsweise 4 Geschosse mit einer Höhe von je ca. 4,25 m zuzüglich einer Attika von ca. 1,5 m. Am zentralen Campusplatz bilden mehrere höhere Bauk örper, die mit 26,0 m vorge- sehen sind, eine räumliche Betonung dieses zentrale n Ortes innerhalb des Campus. Hier wird überwiegend auch eine Mindesthöhe von 18, 5 m festgesetzt, um mit der Bebauung um den Campusplatz eine wirksame Raumbildu ng auch in der gesamten Höhenentwicklung zu erzielen. Ausgenommen bleibt die Südseite des Campusplatzes mit der vorhandenen Bibliothek, die erhalten bleibt. Hier ist die Festsetzung einer Min- desthöhe von 18,5 m nicht sinnvoll, da die Bibliothek diese nicht erreicht. Für das Hör- saalgebäude ist die Höhe mit 22,0 m vorgesehen, da hier größere Höhen als für die Labore und Büros der Fakultätsgebäude erforderlich sind. In den Bereichen am Campusplatz, in denen nach dem städtebaulichen Konzept Hochpunkte mit einer Höhe von bis zu 26,0 m vorgesehen sind, werden entsprechende Festsetzungen der zulässigen Gebäudehöhe getroffen. In den Blockinnenräumen sollen niedrigere Gebäudeteile bis 11,0 m möglich sein. Die Festsetzungen erfolgen in Meter über Normalhöhe nnull (NHN). Somit ist ein ver- messungstechnisch eindeutiger Höhenbezug gegeben. Die örtlichen Bezugshöhen für die Bemessung der Geb äudehöhen ergeben sich aus den geplanten Höhen der Oberkanten der inneren Ersc hließung des Campus, die im Bebauungsplan eingetragen sind. Dabei muss zur Ermittlung der tatsächlichen Höhen- differenz/ Gebäudehöhe zwischen den eingetragenen Höhen interpoliert werden. Der Campus zeigt sich als nahezu ebenes Gelände. Di e Bestandshöhen liegen zwi- schen 46,25 und 47,50 m über NHN. Die geplanten Höhen bewegen sich ebenfalls in diesem Bereich bis ca. 47,50 m über NHN. Eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhen durc h Technikaufbauten um bis zu 2,0 m bzw. 2,5 m ist zulässig, sofern die in der Festsetzung definierten Bedingun- gen, insbesondere die Beschränkung der Grundflächen der Technikaufbauten, die die zulässigen Gebäudehöhen überschreiten, eingehalten werden. Damit wird einer Kon- zentration von technischen Aufbauten vorgebeugt, weil Dachaufbauten in sehr großer Zahl dazu führen können, dass ein Gebäude faktisch um ein Geschoss erhöht wird, was für die städtebauliche Wirkung relevant ist. Es ist daher sicherzustellen, dass tech- nische Aufbauten stets in ihrem Ausmaß untergeordnet sind. Je niedriger ein Gebäude ist, desto weniger treten Dachaufbauten in Erscheinung; - 38 - / 39 deshalb wurden die Ausmaße in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe beschränkt. Eine ein- heitliche Gestaltung von Dachaufbauten ist für die Fernwirkung entscheidend. Aus grö- ßeren Distanzen und/oder von höheren Aussichtspunkten sind Dachaufbauten einseh- bar und Bestandteil der Dachlandschaft. Eine hetero gene Struktur und Gestaltung führt zu einem unruhigen und nicht attraktiven Gestaltungsbild. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Dachaufbaut en von den Gebäudeaußenkanten einen Abstand halten. Dies ist insbesondere für die Nahwirkung von Bedeutung. Tech- nische Anlagen an den Gebäudekanten treten für den Betrachter ins Blickfeld und füh- ren zu einer optischen Überhöhung der Fassade. Städ tebauliche Räume können so schnell unproportioniert und einengend wirken. Mit dem festgesetzten Abstand ist si- chergestellt, dass aus der Nahperspektive die Aufba uten im Regelfall nicht zu sehen sind. Die Anforderungen des Hochschulbetriebs ergeben es, dass auf den Dachflächen ne- ben haustechnischen Anlagen und Anlagen zur Nutzung der Solarenergie auch Ver- suchs- und Freilandlaborflächen möglich sein müssen. Daher sollen in den niedrigeren Bereichen des Campus bis 66,0 m ü. NHN zulässiger Gebäudehöhe, mit entsprechend geringerer Einsehbarkeit der Dachflächen, maximal 6 0% je Dachfläche mit Dachauf- bauten überstellt werden können, Darüber hinaus werden ab einer Gebäudehöhe von 66,0 m ü. NHN m max. 30% zugelassen. Die Technische Hochschule Köln unterhält ein eigenes Richtfunknetz für die Kommu- nikation zwischen ihren verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Köln und im Um- land. Die Lage und Höhe der Richtfunkantennen muss anhand spezifischer techni- scher Parameter festgelegt werden. Die Richtfunkant ennen können daher die oben genannten Begrenzungen für Dachaufbauten nicht einhalten. Ähnliches gilt für Anten- nenaufbauten zu Forschungs- und Versuchszwecken. Aufgrund technischer Anforde- rungen kann es notwendig werden, Abluftrohre insbesondere von Versuchseinrichtun- gen über die vorgegebenen Maße für Dachaufbauten hinaus zu errichten. Antennen und Abluftrohre werden daher, sofern sie aufgrund technischer Vorschriften oder aufgrund der Erfordernisse des Hochschulbetrie bes notwendig sind über das Maß von 2,0 bzw. 2,5 oberhalb der Gebäudehöhe hinausgehend zugelassen. Zwingende Gebäudehöhe für das Hörsaalgebäude am Entreeplatz Zum Entreeplatz wird für das geplante Hörsaalzentrum eine zwingende Gebäudehöhe in Verbindung mit einer Baulinie ab dem 1. OG. Letz tere wird erforderlich, weil die Erdgeschossebene über die gesamte Frontlänge zum Pl atz um ca. 6 m nach innen zurücktritt und der Baukörper erst ab dem 1. OG an die Platzfläche auskragt. Es ist für die städtebauliche Raumbildung des Entre eplatzes erforderlich, dass das Hörsaalzentrum mit seiner Nordfassade den Platzraum abschließt und dass das Ge- bäude eine räumliche Trennwirkung zwischen dem Platzraum und der östlich angren- zenden Straßenflucht der Gießener Straße erzeugt. Es ist für die wirksame Raumbildung ferner erforderlich, dass das Gebäude mit seiner zentralen Bedeutung am künftigen Hauptzugang zum Ca mpus von der Deutz-Kalker Straße aus in der Höhenentwicklung ausreichend präs ent ist und nicht zu sehr hinter - 39 - / 40 der Höhe des benachbarten Hochhauses zurückbleibt. Die Untersuchungen am städ- tebaulichen Massenmodell während der Entwicklung des Masterplans haben gezeigt, dass ein Hörsaalgebäude mit seiner funktionsbedingt notwendigen Höhe von über 20 m dieser städtebaulichen Anforderung gut entspricht. Es entsteht von der Deutz-Kalker Straße, gerade auch von dem dortigen Ausgang der U-Bahn-Haltestelle aus, eine hohe Sichtbarkeit des Gebäudes, das den Zugang zu dem neu gestalteten Campus markiert. Dabei kann das Gebäude unter Berücksichtigung der Gebäudehöhe, die für einen Saalbau erforderlich ist, zu dem gegenüber liegenden Studierendenwohnheim eine Abstandsflächentiefe von 0,4 H nicht einhalten. Zudem überschneiden sich die Ab- standsflächen des Hörsaalgebäudes und des Hochhauses Nord in Teilen, bzw. fällt eine Abstandsfläche des Hochhauses im Süden auf das Hörsaalgebäude. Im Regelfall sind bei einer Neubebauung oder wesent lichen Änderung der Bestands- bebauung die Abstandflächenregelungen der Landesbauordnung – BauO NRW anzu- wenden. Diese Regelungen beschränken sich insbesond ere auf Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr (Belichtung, Belüftung und Brandschutz) und verfolgen keine städte- baulichen Ziele. Gemäß § 6 Abs, 5 Satz 6 BauO NRW finden die bauordnungsrechtli- chen Bestimmungen über die Tiefe der Abstandsfläche n dann keine Anwendung, wenn von einer städtebaulichen Satzung Außenwände z ugelassen oder vorgeschrie- ben sind, vor denen Abstandsflächen größerer Tiefe liegen müssten, es sei denn, die Satzung ordnet die Geltung dieser Vorschriften an. Für die durch eine Baulinie und die zwingende Wandhöhe auf der Baulinie aus städtebauli chen Gründen im Bebauungs- plan festgesetzte Außenwand des Hörsaalgebäudes fin det die Abstandsflächentiefe von 0,4 H somit keine Anwendung. Hierzu wird nachfolgend begründet, dass durch die F estsetzung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Das Belichtungsgutachten [Peutz, 2022] kommt zu dem Ergebnis, dass mit Realisie- rung der Planung, trotz der Abstandsflächenüberlapp ung, eine sehr gute direkte Be- sonnung für die maßgeblichen Studentenappartements nachweisbar ist. Betroffen von der Abstandsflächenüberlappung ist die südliche Fas sade bzw. die südliche Bau- grenze des Baufeldes Studierendenwohnen an der Deut z-Kalker Straße/Betzdorfer Straße. Für vereinzelte Apartments (Studierendenappartement -.00.012 und 00.011 im 1.OG und 2.OG) ist eine geminderte direkte Besonnung aus zumachen. Jedoch ist für das Studierendenappartement 00.012 weiterhin eine auskö mmliche direkte Besonnung von 4 Stunden gemäß DIN 5034-1 nachweisbar. Am Nach weispunkt wird hier weiter- hin eine Mindestbesonnungsdauer von 4 Stunden zur T agundnachtgleiche eingehal- ten. Auch für das Appartement 00.011 im 2.OG ist ei ne gute Besonnung von 2,5-3 Stunden weiterhin nachweisbar. Für das weniger gut besonnte Appartement -.00.011 i m 1.OG (1,5 Stunden direkte Besonnung) erfolgte eine detailliertere Untersuchung. Um zu prüfen, ob hier weiterhin gesunde Wohnverhältnisse hinsichtlich der Belichtun g vorliegen, wurde eine Tages- lichtsimulation nach DIN 5034:2011 durchgeführt. Er gebnis dieser Untersuchung ist, - 40 - / 41 dass auch mit Realisierung der Planung eine gute Tageslichtsituation nachweisbar ist. Die Anforderungen der DIN 5034-1 werden deutlich erfüllt. Da hier die Kriterien einge- halten werden, gilt dies entsprechend auch in den m ehr besonnten Appartements oberhalb (00.011 im 2.OG) bzw. neben 00.012 im 1.OG). An der Nordfassade des Hörsaalgebäudes sind keine B elichtungsflächen von Räu- men, die dem dauerhaften Aufenthalt dienen, vorgese hen. Eine Beeinträchtigung der Belichtung ist dort somit nicht gegeben. Die Belüftung des Wohnheims erfährt keine merklichen Beeinträchtigungen, denn das Wohnheim ist freistehend errichtet, eine natürliche Belüftung bleibt auch von der Süd- seite des Wohnheims her möglich. Die Verringerung der Abstandsflächentiefe führt zu einem Heranrücken des Hörsaalgebäudes an das Wohnhe im von max. 4,40 m bei einer Gebäudehöhe von ca. 22 m. Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt min- destens 16,43 m. Diese Maßverhältnisse verdeutlichen, dass die Verringerung der Ab- standsflächentiefe keinen wesentlichen Einfluss auf die Belüftung haben kann. Die vorhandenen Feuerwehrbewegungs- und Aufstellflä chen des Wohnheims sind in der Planung beachtet. Das Hörsaalgebäude wird mit insgesamt 4 Treppenhäusern geplant, die der Evakuie- rung im Brandfall dienen. Gemäß dem Brandschutzkonzept zur Entwurfsplanung sind eine vollständige Ausstattung mit Sprinkleranlagen sowie trockene Steigleitungen vor- gesehen. Damit besteht kein Erfordernis für die Bereitstellung einer Feuerwehrumfahrt oder für die Rettung mittels Drehleiter. Das Gebäude ist für die Feuerwehr vom Cam- pusweg W1 sowie vom Entreeplatz anfahrbar. Die Feuerwehrzufahrt gemäß § 5 BauO NRW ist damit gegeben. Durch die Unterschreitung der Abstandsflächen entst ehen gemäß Brandschutzkon- zept keine Beeinträchtigungen des Brandschutzes für das Hörsaalgebäude. Von dem Wohnheim aus besteht bisher ein Blickbezug zu den Bestandsgebäuden der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen, sowie zu dem vorhandenen Parkplatz. Letzterer wird durch den Blickbezug zu dem Hörsaalg ebäude, das auf einem bisheri- gen Parkplatz errichtet werden soll, ersetzt. Eine besonders schützenswerte Aussicht aus dem Wohnheim ist nicht gegeben und wird nicht b eeinträchtigt. Eine Einsicht- nahme aus dem Hörsaalgebäude in das Wohnheim ergibt sich nicht, da das Hörsaal- gebäude auf der Nordseite nicht über Balkone, Fenster etc. verfügt. Die Nutzbarkeit der benachbarten Grundstücke Dritter wird durch die Unterschreitung der Abstandsflächen, die sich auf den Bereich nördl ich des Hörsaalgebäudes bzw. südlich des Studierendenwohnheims beschränkt, nicht beeinträchtigt. Die Festsetzung dient der Nachverdichtung des Hochs chulcampus auf einem derzei- tigen Parkplatz. Eine Beeinträchtigung des Ortsbild es ist aufgrund des Heranrückens des Hörsaalgebäudes an das Wohnheim um ca. 10 m wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen nicht erkennbar. - 41 - / 42 Für das Studierendenwohnheim Nord soll angesichts d er oben beschriebenen Ab- standsflächenüberschneidung Situation planungsrecht lich die Möglichkeit von Ände- rungen, die über den reinen Bestandsschutz hinausge hen und auch eine Neuerrich- tung eines Gebäudes an gleicher Stelle gesichert we rden. Daher wird in den Berei- chen, an denen künftig eine Abstandsflächentiefe von 0,4 H durch das Wohnheim un- terschritten ist eine Baulinie in Verbindung mit einer zwingenden Höhe von 91,7 m über NHN festgesetzt, die den heute dort vorhandenen fünfzehn Geschossen entspricht. Durch die zwingende Festsetzung soll die bestehende Raumbildung mit dem städte- baulich bedeutsamen Hochpunkt am Entreeplatz des Campus planungsrechtlich gesi- chert werden. Zudem wird durch die Festsetzung das bestehende Volumen an Wohn- raum für Studierende gesichert. Belichtung der vorhandenen Wohnbebauung Gießener Straße Da die geplante Bebauung des Campus höher wird als die vorhandenen Bauten süd- lich der Gießener Straße, wurde eine mögliche Beein trächtigung der vorhandenen Wohnbebauung mit dem oben genannten Gutachten ebenf alls geprüft. Gemäß den Ergebnissen wird an den Gebäuden Betzdorfer Straße 1 und Gießener Straße 15-25 die Mindestbesonnungsdauer von 4 Stunden überschrit ten. Unverträgliche Beein- trächtigungen der Belichtung und Besonnung werden d urch die Planung nicht verur- sacht. 5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stell ung der Gebäude Bauweise Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO sind in der abweichenden Bauweise Gebäude mit bis zu 145 m Länge zulässig. Auch diese Festsetzung dient unmittelbar der Umsetzung der städtebaulichen Figur aus dem Masterplan. Gebäude mit mehr als 50 m Länge sind in der überwiegenden Zahl der Blockränder vorgesehen u nd werden die städtebauliche Wirkung des Campus künftig wesentlich prägen. Die g rößten Längenausdehnungen finden sich im Bereich des geplanten Audimax sowie am Deutzer Ring mit ca. 140 bzw. 145 m. Da es sich bei dem Campus planungsrecht lich um ein zusammenhän- gendes Baugrundstück handelt, kommt die Festsetzung der geschlossenen Bauweise zur Umsetzung des Konzepts nicht zur Anwendung, den n es entsteht regelmäßig keine Grenzbebauung. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ugrenzen und Baulinien be- stimmt. Sie orientieren sich eng am städtebaulichen Konzept. Die Baugrenzen definie- ren die einzelnen Baublöcke, die den Campus künftig aufnehmen. Entlang des Deutzer Ringes und der Gießener Straße ist die Baulinie mit der Straßenbegrenzung identisch. Die Festsetzung der Baulinien ist mit der städtebaulichen Planungsabsicht begründet, am Deutzer Ring, der Gießener Straße sowie am Entre eplatz eine einheitliche und raumbildende Bauflucht zu schaffen. Dies ist jeweil s für die Außenwirkung des Cam- pus von besonderer Bedeutung. Zudem soll durch die Festlegung einer unmittelbar an die Straßen und Plätze angrenzenden Bebauung die schallabschirmende Wirkung der Gebäude dort gesichert werden, wo sich die wesentlichen Quellen des Verkehrslärms befinden, der auf den Campus einwirkt. Dies sind de r Deutzer Ring, die Betzdorfer/ Gießener Straße und die Deutz-Kalker Straße nördlich des Entreeplatzes. - 42 - / 43 Mit den Baugrenzen sowie den oben genannten Baulini en werden die Baublöcke räumlich so definiert, dass die Umsetzung des städt ebaulichen Konzepts aus dem Masterplan gewährleistet wird. Stellung der Gebäude Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind die Gebäude mit i hren Längsseiten parallel zu den Baugrenzen zu errichten. Die Festsetzung ist zu r Schaffung eines über das ein- zelne Gebäude hinausgehenden Gesamtzusammenhangs be stimmt. Sie ist damit städtebaulich begründet. Die Festsetzung soll insbe sondere verhindern, dass Zeilen- strukturen errichtet werden, die von dem zugrundeli egenden Konzept der Blockrand- bebauung abweichen. Die Festsetzung greift folglich für die beiden überbaubaren Grundstücksflächen der Wohnhochhäuser Nord und Süd nicht, denn diese weisen keine eindeutigen Längsseiten auf und sind auch nic ht Teil der geplanten Blockrand- bebauungen. Sie sind daher durch einen entsprechend en Planeintrag von der Fest- setzung zur Gebäudestellung ausgenommen. Überschreitung der Baugrenzen Um eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Bauausf ührung zu gewährleisten, wird textlich festgesetzt, dass Vordächer und Gesimse di e Baugrenzen um bis zu 2,0 m überschreiten dürfen. Dabei ist die Überschreitung auf maximal ein Drittel der Länge des jeweiligen Gebäudes beschränkt. Eine lichte Höh e von 4,50 m ist aus Gründen der Nutzbarkeit der Verkehrswege unter anderem durch die Feuerwehr einzuhalten. 5.4 Verkehrsflächen Die öffentlichen Verkehrsflächen der um den Campus vorhandenen Straßen werden den Anforderungen des Verkehrskonzepts (s. dazu Kapitel 4.3) festgesetzt. Die festgesetzten Flächen berücksichtigen am Deutzer Ring den Ausbau des Gehwe- ges und eines Zweirichtungsradweges auf der Westseite sowie den Umbau des Kno- tenpunktes Kannebäckerstraße. An der Gießener und Betzdorfer Straße sind ebenfall s Änderungen der vorhandenen Gehwegflächen berücksichtigt. Die Festsetzungen am Reitweg und für den in Verlängerung des Reitweges zum Deut- zer Ring führenden Rad- und Fußweg beruhen im Wesentlichen auf dem Bestand der Verkehrsanlagen, der hier keine Veränderungen erfahren soll. Der Rad- und Fußweg soll an einer Stelle in Höhe des bestehenden Sportl erheims angepasst werden. Dies ist im Plan berücksichtigt. 5.5 Flächen für Garagen und Stellplätze sowie deren Zufahrten, Nebenanlagen Im Bebauungsplan werden die beiden geplanten Parkhausstandorte für mehrgeschos- sige Garagengebäude und die dafür nötigen Zufahrten festgesetzt. Stellplätze sind ge- mäß § 12 BauNVO in allen Baugebieten für den durch die zugelassene Nutzung ver- ursachten Bedarf zulässig. Innerhalb des Sondergebietes besteht die Zulässigke it für Parkhäuser innerhalb der - 43 - / 44 dafür zeichnerisch festgesetzten Bereiche. Die Fest setzung folgt der Verortung der Parkhäuser im Masterplan und setzt diese -im Wortlaut der textlichen Festsetzung Nr. 3 a) als mehrgeschossige Garagengebäude- an den ent sprechenden Standorten als zulässig fest. Die verkehrlichen und emissionsseiti gen Auswirkungen der Parkhäuser sind für genau diese Standorte gutachterlich bewert et worden und es ist daher erfor- derlich, diese verbindlich festzusetzen. Die Festse tzungen ermöglichen jedoch auch eine Nachnutzung der Parkhausstandorte durch andere Hochschulgebäude sowie eine kleinere Dimensionierung der Parkhäuser, als sie im Masterplan vorgesehen war. Dies ist bei verändertem Bedarf an Stellplätzen dur ch Veränderungen der Mobilität notwendig. Die Zulassung von Nebenanlagen mit maschineller Lüftung, wie zum Beispiel Luft- wärmepumpen und Klimageräten wird auf die Dachflächen beschränkt. Damit sollen störende Wirkungen durch Geräusche minimiert werden, zudem sollen baugestalte- risch störende Montageweisen dieser Geräte an den Fassaden vermieden werden. 5.6 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten de Flächen Ein Gerüst von Campuswegen verbindet den Stadtraum mit dem Hochschulgelände, schafft klare Orientierung und vermittelt zugleich die Urbanität städtischen Lebens. Durch die weitgehende Freihaltung von motorisiertem Verkehr nehmen die Campuswege den Charakter von Promenaden an. Die Campuswege und -plätze sind integrale Bestandteile des Hochschulgeländes und sollen als solche auch für temporäre Nutzungen durch die Hochschule zur Verfügung stehen, die über die reine Erschließungs- und Verbindungsfunktion hinausgehen. Dies können beispielsweise Veranstaltungen im Freien ode r kurzzeitige Belegungen mit Installationen für Forschungszwecke (zum Beispiel M essstationen) sein. Aber auch eine gelegentliche Nutzung eines Fahrbahnabschnitts in Campusweg W3 für die Reinigung der Maschinen des Instituts für Bau- und Landmaschinentechnik und anderer Fahrzeuge der TH gehört zu diesen temporären Nutzungen. Dieser wird dafür in der Oberfläche sowie technisch entsprechend ausgestattet (siehe dazu auch Kapitel 4.2). Die Durchwegung des Campus für die Allgemeinheit wi rd wie folgt planungsrechtlich gewährleistet: Die Campuswege sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB m it einem Gehrecht und Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Hierbei wird aufgrund der hohen Frequentierung durch Fußgänger sowie Radfahrende zw ischen dem Fußgängerbereich mit Zulässigkeit für Radfahrende ( Geh- und Fahrrecht 1) und dem Bereich mit Geh- und Fahrrecht 2, in dem die Breite des Fahrrechts 6 m beträgt unterschieden. Die Bereiche mit Geh- und Fahrrecht 1 sind die Platzflächen des Campusplatzes, des Entreeplatzes und des Foyerplatzes. Sie werden als gemischt durch den Fuß- und Radverkehr nutzbare Bereiche mit Aufenthaltsfunktio n geplant. Ähnlich wie dies in Fußgängerbereichen gemäß der StVO geregelt werden k ann, sollen hier Fuß- und Radverkehr in der gesamten Fläche zulässig sein, wo bei der Radverkehr auf die zu Fuß Gehenden Rücksicht nehmen muss. - 44 - / 45 Die Campuswege in den Bereichen, die mit Geh- und F ahrrecht 2 zu belasten sind, werden mit Trennprofil gestaltet, wobei eine Fahrgasse in 6 m Breite dem Radverkehr zur Verfügung steht. Die Innenflächen auf dem Campusplatz sind als Berei che für den Aufenthalt zur Erholung und bei Veranstaltungen geplant und sollen im Allgemeinen zu Fuß, jedoch nicht als Verbindungswege mit dem Fahrrad nutzbar sein. Hier werden daher Flächen festgesetzt, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sind. Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird g eregelt, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Geh- und Ra dfahrrechte nach ihrer endgültigen Herstellung durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt im Grundbuch zu belasten sind. Die Dienstbarkeiten müs sen jeweils den in Nr. 6 der textlichen Festsetzungen getroffenen Bestimmungen entsprechen. Die vorgenannten Dienstbarkeiten können im Hinblick auf die oben genannten Nutzungsanforderungen des Hochschulbetriebs in den Freiflächen dahingehend beschränkt werden, dass die Wegeflächen in Teilbere ichen vorübergehend für kurze Zeiträume durch Veranstaltungen und andere temporär e Nutzungen der Hochschule in Anspruch genommen werden können. Die Durchwegung en müssen dabei gewährleistet sein. Ebenso werden wie in öffentlichen Straßen auch Möblierungen und andere Einbauten, zum Beispiel Sitzbänke möglich sein. Im Norden und Süden des Campus befindet sich jeweil s ein städtischer Abwasserhauptsammler auf dem Grundstück der TH. Die Trassenräume der Sammler werden zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestan des als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Versorgungsträger zu belastende Flächen festgesetzt. Die Campuswege münden auf dem zentralen Campusplatz . Der Platz wird als wassergebundene Wegedecke und mit Pflanzinseln gest altet und ist zum Spielen, Sonnen, als kommunikativer Treffpunkt und Veranstaltungsort vorgesehen. Zahlreiche Baumpflanzungen tragen zur Qualität der Campuswege und des Platzes bei. 5.7 Begründung von Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 Nr. 25 BauGB zum Anpflanzen, sowie zur Erhaltung von Bäumen, Sträuc hern und sonstigen Bepflanzungen Mit der Umsetzung der Planung sind Eingriffe in Nat ur und Landschaft i. S. d. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden , da „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen“ erfolgen. Be i der Aufstellung von Bauleitplänen ist „über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden“ (§ 18 Abs. 1 BNatSchG). Als Grundlage hierfür ist ein Grünordnungsplan (GOP) als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan erstellt worden, auf dessen Maßnahmen konzept die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Anpflanzungen beruhen. Das Plangebiet ist heute durch die bestehende Bebau ung und Versiegelung geprägt. Die Gebäude der Technischen Hochschule und die Nebe ngebäude, ebenso die Stellplatzflächen sind dominierend. Darüber hinaus finden sich aber auch Biotopstrukturen, die jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen. Hervorzuheben ist der Grüngürtel am Deutzer Ring entlang der östliche n Grenze des - 45 - / 46 Untersuchungsraums. Hier stehen in einem ca.15-20 m breiten Streifen viele Bäume unterschiedlichen Alters und bilden einen durchgehe nden Gehölzstreifen entlang der vielbefahrenen Straße. Der Gehölzstreifen endet im Norden an einigen Mehrfamilienhäusern mit Kinderspielplatz und umgibt auch diese. Als weitere Biotopstruktur ist eine öffentliche Grünfläche im N ordwesten am Reitweg zu nennen, welche die einzige größere flächige Grünstruktur im gesamten Untersuchungsraum darstellt. Darüber hinaus befinden sich viele Einze lbäume entlang von Straßen oder Stellplätzen. Aufgrund des bestehenden Baurechts durch den Bebauu ngsplan 69449/03, 1. Änderung vom 12.04.1976 sind nur Eingriffe in den B estand der dort festgesetzten Grünflächen am Deutzer Ring ausgleichspflichtig im Sinne des §1a BauGB. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen für das Fällen von Bäumen, die innerhalb des bestehenden Baulandes durch die B aumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt sind. In dem Bebauungsplan wird der städtebaulichen Neuor dnung des Campus mit der Entwicklung hin zu einem offenen, mit der Umgebung vernetzten städtischen Quartier in der Typologie der europäischen Stadt der Vorrang gegenüber dem Erhalt der Baumbestände gegeben. Dies geschieht aus den bereit s unter Punkt 1 dieser Begründung dargelegten Gründen. Im Rahmen des Grünordnungsplanes erfolgt eine Eingr iffs- / Ausgleichsbilanzierung um die Defizite des Naturhaushaltes, die durch die Planung entstehen, zu ermitteln. Eingriffe, die innerhalb des bestehenden Bebauungsp lanes entstehen, werden durch Baumpflanzungen sowie Grünfestsetzungen gemindert u nd zum Teil ausgeglichen. Das verbleibende Defizit wird durch externe Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen, die festgesetzt und gemäß § 11 BauGB vertraglich gesich ert werden. Bei Bäumen, die innerhalb des definierten Eingriffsbereiches entfer nt werden, erfolgt der Ausgleich mittels der Bewertung des Köln-Codes. Werden Bäume außerhalb des definierten Eingriffsbereiches gefällt, erfolgt der Ausgleich über die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. Die grundsätzlichen Ziele des Grünordnungskonzeptes sind: • Entwicklung eines zentralen grünen Campusplatzes, • Durchlässigkeit des Campusgeländes in alle Richtu ngen (Campuswege), • Neue Freiraumangebote schaffen (Entreeplatz, Foye rplatz, Campusallee) und • Extensive und intensive Dachbegrünungen Im Einzelnen sind folgende Anpflanzungen und Bindun gen für Bepflanzungen festgesetzt: Anpflanzungen gemäß Maßnahme 11 des Grünordnungsplanes (Eingriffsminderung): Im Plangebiet werden Grünflächen mit Aufenthaltsqua lität angelegt. Ziel ist es, den Grünflächenanteil zu erhöhen und für eine Vernetzun g des Campus-Geländes durch Grünstrukturen zu sorgen und somit auch negative Be einträchtigungen auf den Naturhaushalt zu vermeiden. Hierdurch können das lokale Klima, die Lufthygiene, die landschaftsgebundene Erholungsnutzungen, das Landsc haftsbild sowie der Boden- und Wasserhaushalt verbessert werden. Diese Maßnahme dient auch der Einbindung der neu entstehenden Baukörper in das Ortsbild. Für den Campusplatz sind - 46 - / 47 Rasenflächen als Aufenthaltsflächen und Pflanzinsel n vorgesehen. Die mit „Grüner Platz“ bezeichnete Fläche ist als Grünfläche mit Extensivrasen mit einer Mindestgröße von 1.500 m 2 geplant. Diese wird mit einer artenreichen Blumenwiese angesät z.B. mit der Veitshöchheimer Sommerblumenwiese. Da es sich bei diesen Saatgutmischungen um einjährige Pflanzen handelt, werden die Wiesen i m Spätherbst abgemäht und in jedem Frühjahr neu angelegt. Weitere Pflanzinseln werden mit Staudenmischungen b epflanzt. Diese sollten gute Bodendeckeigenschaften haben sowie mit wenig Pflegeaufwand verbunden sein. Im Norden zwischen Entreeplatz und Foyerplatz, west lich der Mensa, im Kreativquartier im Westen sowie im Süden des Plange bietes sind Schmetterlingswiesen geplant. Anpflanzen von Einzelbäumen gemäß Maßnahme 12 des G rünordnungsplanes (Ausgleich): Im Plangebiet sind insgesamt 379 Bäume zeichnerisch zur Anpflanzung festgesetzt. Die Baumscheiben sind mit bodendeckenden, standortg erechten Stauden oder Sträuchern dauerhaft zu begrünen. Im Bereich des Gr ünen Platzes im Süden sowie im Norden sind einzelne Bäume gemäß der Baumschutzs atzung der Stadt Köln zu erhalten. Entlang des Deutzer Rings wird das Straßenbegleitgr ün beseitigt. Die Bäume außerhalb des definierten Eingriffsbereiches werden gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ersetzt, die innerhalb gelegenen wer den gemäß der Eingriffsregelung NRW ausgeglichen. Am Campusplatz wird es 79 Neupflanzungen geben, am Entréeplatz 32 am Foyerplatz 27, in den Campuswegen 105, in der Campusallee 58, an der Zufahrt zur Campusallee und der Grünfläche am Deutzer Ring 26 Neupflanzunge n. Am zukünftigen Gehweg am Deutzer Ring werden 52 Bäume eingeplant. Im Bauf eld für das Gebäude E sind weitere 7 Bäume als Innenhofbegrünung geplant. Die Baumaßnahmen auf dem Campus sind überwiegend noch nicht konkret planerisch bearbeitet. So sind beispielsweise Zufahrten und Zu gänge sowie Fahrrad- abstellanlagen noch nicht festgelegt, ebenso die Rettungswege. Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, einzelne Baumstandorte um ei n Maß von bis zu 5 m verschieben oder diese innerhalb des Campus zu verlagern. Um letzteres zu gewährleisten werden Verschiebungen von Baumstandorten aus er- schließungstechnischen Gründen über das Maß von 5 m hinaus um weitere max. 2,50 m zugelassen, sofern dies aus erschließungstechnischen Gründen, beispielsweise für die Herstellung von Zufahrten erforderlich ist. Festsetzung von Dachbegrünungen gemäß Maßnahme 13 d es Grünordnungsplanes (Eingriffsminderung): Mit Ausnahme der Vorrichtungen für die technische G ebäudeausstattung sind die Flachdächer der Gebäude auf 36% der überbaubaren Gr undstücksflächen im Plangebiet extensiv mit einer Dachbegrünung mit einer Mindestsubstratschicht von 10 cm zuzüglich Filter- und Drainschicht zu bepflanzen . Diese Begrünungen sind - 47 - / 48 dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Die Maßnahme dient der Minderung der Auswirkungen, die von der Versiegelung der Böden im Plangebiet ausgehen. Anders als bei Wohnbauten und reinen Bürogebäuden b estehen bei den Gebäuden für die Hochschule zahlreiche Anforderungen an die Nutzung der Dachflächen, die sich mit einer Dachbegrünung nicht kombinieren lassen. H ierbei handelt es sich insbesondere um die umfangreichen Aufbauten für Lüf tungs- und Klimatechnik, Belichtungsflächen z. B. für Seminarräume, sowie Ve rsuchs- und Freilandlabor- flächen, die aus Gründen der knappen Flächenverfügb arkeit und zur Minderung der Versiegelung auf den Dachflächen verortet werden sollen. Aufgrund der vorgenannten technischen Anforderungen an die Gebäude erfolgt im Bebauungsplan überwiegend eine flächenkonkrete Fest setzung der zu begrünenden Dachfläche in Quadratmetern. Dabei wird auf einzeln en Gebäuden ein geringerer Anteil als 40% begrünter Dachfläche erreicht, was m it einem höheren Anteil auf benachbarten Gebäuden kompensiert wird, sodass insg esamt der Flächenanteil von 40% nicht unterschritten wird. In Bereichen, die durch bestehende Gebäude geprägt sind sowie in der Erweiterungsfläche, für die bisher keine konkreten Bauabsichten bestehen, erfolgt eine Festsetzung mit 36% der Dachfläche für die extensiv e Dachbegründung je Gebäude als Mindestanforderung. Hierbei genießen die bestehenden Gebäude Bestandsch utz und die Begrünungspflicht greift demzufolge für ggfs. erfolgende Neubauvorhaben. Flachdächer der Gebäude sind, bezogen auf das gesamte Plangebiet auf mindestens 4% der überbaubaren Grundstücksfläche mit einer int ensiven Dachbegrünung mit Raseneinsaat, Gräsern, Stauden und/oder Gehölze zu bepflanzen. Die Vegetationsschicht ist mit einer Stärke von mindest ens 30 cm zzgl. einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Bei einer Baumbepflanzung ist eine Vegetationstragschicht von 100 cm Tiefe. Auch hierzu erfolgt aufgrund der technischen Anford erungen an die Gebäude im Bebauungsplan überwiegend eine flächenkonkrete Fest setzung der zu begrünenden Dachfläche in Quadratmetern. Dabei wird auf einzeln en Gebäuden ein geringerer Anteil als 4% intensiv begrünter Dachfläche erreicht, was mit einem höheren Anteil auf benachbarten Gebäuden kompensiert wird, sodass insg esamt der Flächenanteil von 4% intensiv begrünter Dachfläche nicht unterschritten wird. In Bereichen, die durch bestehende Gebäude geprägt sind sowie in der Erweiterungsfläche, für die bisher keine konkreten Bauabsichten bestehen, erfolgt eine Festsetzung mit 4% der Dachfläche für die intensive Dachbegründung je Gebäude als Mindestanforderung. Die im Plangebiet insgesamt zu begrünende Fläche vo n mindestens 40% (36% extensiv und 4% intensiv, zur Differenzierung der Festsetzungen s. die obenstehenden Ausführungen) korrespondiert mit der Zulassung von Dachaufbauten auf max. 60% der Dachflächen aufgrund der Anforderungen des Hoch schulbetriebs (s. Kapitel 5.2) sowie mit der Notwendigkeit, Versuchsflächen auf de n Dächern anlegen zu können, die der Forschung und Lehre dienen. - 48 - / 49 Eine Kombination der Dachbegrünung mit aufgeständer ten Photovoltaikanlagen ist technisch möglich und nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Sie ist zudem sinnvoll, weil durch die kühlende Wirkung der Begrünung eine Verbesserung des Stromertrags in den Sommermonaten erreicht werden kann. Die mit einem prozentualen Anteil der Begrünung fes tgesetzten Flächen der Bestandsbebauung und des Erweiterungsbereichs Süd g ehen nicht in die Ausgleichsbilanz ein, weil hier kein zeitlicher Realisierungshorizont für die Begrünung angesetzt werden kann. Festsetzung von Fassadenbegrünungen gemäß Maßnahme 14 des Grünordnungs- planes (Eingriffsminderung): Die Fassadenbegrünungen sind, mit Ausnahme von Fens tern, Türen und Lüftungseinrichtungen, mit einer Kletterpflanze je zwei laufenden Metern Wand bei Rank- und Schlingpflanzen zu begrünen. Bei Rank- un d Schlingpflanzen ist eine Kletterhilfe vorzusehen. Hierbei sind standortgerec hte, bodengebundene, rankende, schlingende oder klimmende Pflanzen zu verwenden. D er Pflanzabstand ist in Abhängigkeit von der Begrünungstechnik, der Pflanze nauswahl sowie dem Standort zu wählen. Je nach verwendeter Pflanzenart sind Rankhilfen / Gerüste an der Fassade zu installieren. Der Erhalt der Begrünung ist durch fachgerechte Anlage, dauerhafte Pflege und Unterhaltung sicherzustellen. Für die Umsetzung ist beachtlich, dass aus bautechnischen Gründen, wegen fehlender Möglichkeiten der Pflanzung mit Bodenanschluss sowie nutzungsbedingt an einzelnen Gebäuden die festgesetzte Fassadenbegrünung aus bau technischen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Hierbei handelt es sich um d ie verbleibenden Bestandsgebäude und um die Gebäude B (Hörsaalgebäud e) sowie E (Institutsgebäude an der vorhandenen Bibliothek mit Parkhaus). Für die vorgenannten Bereiche werden daher abweichend der Musterfestsetzungen der Stadt Köln lediglich Mindestanforderungen für die Fassadenbegrünung fest gesetzt, welche mit dem Entwurfsstand der Objektplanung vereinbar sind. Der Grünordnungsplan ist Gegenstand des städtebauli chen Vertrages zu diesem Bebauungsplan und sichert die Umsetzung. Waldausgleich Der Randbereich des Campus am Deutzer Ring ist derzeit auf einer Flächengröße von ca. 0,24 ha als Wald zu beurteilen. Aufgrund der st ädtebaulich begründeten Inanspruchnahme dieser Fläche ist neben dem ökologi schen Ausgleich ein Waldausgleich erforderlich. Dieser erfolgt in dem s tädtischen Kompensationspool Südlich Steinneuer Hof im Stadtteil Meschenich. 5.8 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen 5.8.1 Lärmschutz Für den Bebauungsplan liegt ein schalltechnisches G utachten vor. [Graner + Partner Ingenieure; 2022]. Das Gutachten berücksichtigt den Straßenverkehr, Schienenverkehr, sowie den Sportlärm. Fluglärm ist als Lärmquelle im Plangebiet grundsätzlich unkritisch. - 49 - / 50 Für die Gebietsart „Sondergebiet Hochschule" sind gemäß DIN 18005 keine konkreten Orientierungswerte genannt. Sondergebiete werden mi t einer weiten Spanne der zu berücksichtigenden Orientierungswerte angegeben, di e im Einzelfall je nach zu berücksichtigendem Schutzanspruch einzustufen sind. Für das Sondergebiet wird aufgrund der vorgesehenen Nutzungen durch die TH, die in ihrem Emissionsverhalten mit nicht wesentlich st örendem Gewerbe vergleichbar sind, sowie aufgrund der vorhandenen Wohnheime der Schutzanspruch eines Mischgebietes in Ansatz gebracht. Nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) als einschlägiger fachlicher Beurteilungsgrundlage gelten folgende Orientierungswerte: Verkehrslärm: 60 dB(A) tags/ 50 dB(A) nachts Gewerbelärm: 60 dB(A) tags/ 45 dB(A) nachts a) Straßenverkehrslärm Die höchsten Verkehrsgeräuscheinwirkungen sind im N ahbereich der stärker frequentierten Verkehrsachsen östlich und nördlich des Plangebietes zu erwarten. Die maximalen Belastungen im Sondergebiet Hochschule entstehen dabei im Bereich des Deutzer Rings im östlichen Plangebiet, wo tagsüber Beurteilungspegel von bis zu 70 dB(A) und nachts von bis zu 62 dB(A) prognostiziert werden. Im nördlichen Plangebietsbereich ergeben sich Beurteilungspegel v on bis zu 65 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht. Im Bereich des südlichen Pla ngebietes sind tagsüber Beurteilungspegel von 61…68 dB(A) und nachts von 52 …60 dB(A) zu erwarten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Pla ngebietes deutlich. Insbesondere im Bereich der Innenhoflagen ergeben s ich deutlich niedrigere Geräuscheinwirkungen. Im mittleren Plangebietsberei ch sind demnach Beurteilungspegel tagsüber von < 35...60 dB(A) und < 35…52 dB(A) nachts zu erwarten. Die in Ansatz gebrachten Orientierungswerte gemäß D IN 18005 (60/50 dB(A) tags/nachts) werden somit tagsüber und nachts teilw eise deutlich überschritten. Im Kernbereich des Plangebietes verbleiben große Berei che, in denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalten werden. b) Schienenverkehrslärm Im Plangebiet sind die höchsten Geräuscheinwirkunge n durch den Schienenverkehr aufgrund der hier mit dem geringsten Abstand östlic h gelegenen Bahntrasse im südöstlichen Bereich zu erwarten. Hier ergeben sich tagsüber und nachts Beurteilungspegel von ≤65 dB(A) ohne relevante Diff erenzen in den einzelnen Geschossen. Die Geräuscheinwirkungen reduzieren sic h in nördliche Richtung, so dass in diesem Bereich des Plangebietes tagsüber Beurteilungspegel von ≤ 65 dB(A) erwartet werden und während des Nachtzeitraumes Beurteilungspegel von ≤ 59 dB(A). In diesem Bereich ergeben sich um bis zu 5 dB(A) ge ringere Geräuscheinwirkungen in den unteren Geschossen. Im mittleren Bereich des Sondergebietes Hochschule sind aufgrund der Schallabschirmung der Gebäude des Plan gebietes geringere - 50 - / 51 Geräuscheinwirkungen zu erwarten. Hier ergeben sich tags/nachts Beurteilungspegel in einer Größenordnung von 35…65 dB(A). Die für das Sondergebiet Hochschule in Ansatz gebrachten Orientierungswerte gemäß DIN 18005 (Mischgebiet) werden für die Schienenverk ehrsgeräusche während des Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Plangebietsbereich überschritten, in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen erfüllt. Während des Nachtzeitrau- mes ergeben sich im Bereich der äußeren Plangebiets grenzen ebenfalls Überschrei- tungen der Orientierungswerte, im Kernbereich des Plangebietes werden die Orientie- rungswerte in großen Teilen eingehalten. Da die kritischen Lärmimmissionen von 70 dB(A) am Tag und 60dB(A) in der Nacht im Plangebiet überschritten werden, wird neben den Ein zelbetrachtungen von Straßen- und Schienenverkehr auch ein Summenbeurteilungspege l für den Gesamtverkehrslärm Straße und Schiene ermittelt und beurteilt. c) Gewerbelärm Relevante Gewerbelärmquellen, die auf das Plangebie t einwirken, sind nicht vorhanden. d) Flugverkehrslärm Für das Plangebiet sind keine Lärmschutzbereiche na ch dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt. Laut dem Schallimmissio nsplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln (Stand 2014) ist tagsüber und nachts ein in Anlehnung an das Fluglärmgesetz ermittelter energie äquivalenter Dauerschallpegel von ≤ 40 dB(A) zu erwarten. Die Orientierungswerte zur DIN 18005 innerhalb sind somit eingehalten. e) Sportlärm Die beiden Sportplatzanlagen südwestlich des Plange bietes wurden nach Angaben des Sportamtes der Stadt Köln aus dem Jahr 2020 nic ht voll ausgenutzt. Es wird geplant, die Sportanlage zukünftig einer Generalsan ierung zu unterziehen, jedoch stehen der konkrete Zeitpunkt sowie der Umfang der Sanierungsmaßnahmen derzeit noch nicht fest. Für eine zukünftig modernisierte A nlage an gleicher Stelle ist nach Angaben des Sportamtes der Stadt Köln von folgender Maximalnutzung auszugehen: - Montag bis Freitag Schulnutzung 08.00 bis 16.00 U hr - Montag bis Freitag Vereinssport 16.00 bis 21.30 U hr (22.00 Uhr) - Samstag bis Sonntag Meisterschaftsspiele, Vereins sport ca. 09.00 bis 20.00 Uhr Aus schalltechnischer Sicht wurde im Gutachten für die beiden Sportplätze von einer möglichen Maximalnutzung durch die Fußballabteilung ausgegangen. Im Vergleich zu anderen üblichen Vereinssportarten ist dies regelmä ßig aus schalltechnischer Sicht der ungünstigste Nutzungszustand. Es wird davon aus gegangen, dass beide Sportplätze in den o.g. Zeiten (werktags 08.00 bis 22.00 Uhr und sonntags 09.00 bis 22.00 Uhr) ununterbrochen genutzt werden. Ein Nutzu ngsbetrieb während des Nachtzeitraumes sowie der morgendlichen Ruhezeiten gemäß 18. BImSchV ist nicht üblich und wurde nicht betrachtet. - 51 - / 52 Die Berechnungsergebnisse des Schallgutachtens zum Sportlärm zeigen, dass die Anforderungen der 18. BImSchV sowohl für den Traini ngsbetrieb an Werktagen als auch für den Spielbetrieb an Sonntagen und Werktage n innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten in allen Bereichen eingehalten werden. A ufgrund der deutlichen Unterschreitung der Immissionsrichtwerte und zulässigen Maximalpegel sind über die bereits in Ansatz gebrachten Maximalannahmen hinaus weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Sportanlage gegeben. f) Prüfung der möglichen Schallminderungsmaßnahmen Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebie te sind durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm insbesondere am östlichen Rand des Plangebietes überschritten. Am Deutzer Ring werden auch die Sani erungsschwellenwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht überschritte n, wobei an dem bestehenden Wohnheim Süd nur der Nachtwert von 60 dB(A) überschritten wird. Es sind somit Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. Grundsätzlich sind dabei die folgenden Handlungsoptionen zu prüfen: - Einhalten von Mindestabständen, - Differenzierte Ausweisung von Baugebieten, - Aktive Schallschutzmaßnahmen, - Passive Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen. Das Einhalten von Mindestabständen scheidet als Lös ungsansatz teilweise aus, da dies keine Straßenrandbebauung am Deutzer Ring ermö glichen würde. Aus stadtbaugestalterischen Gründen soll entsprechend d em Masterplan eine straßenbegleitende Bebauung umgesetzt werden. Eine Blockrandbebauung mit überwiegend geschlossene r straßenbegleitender Bauflucht ist vorgesehen. Diese städtebauliche Form schirmt die geplante Bebauung des Blockinnenbereichs vor Straßenverkehrslärm wirk sam ab und hat damit eine Schallschutzfunktion für den Innenhof. Innerhalb des Plangebietes, das der Hochschulnutzun g dienen soll, können keine Baugebietsausweisungen festgesetzt werden, die grundsätzlich Nutzungen mit einem geringeren Schutzanspruch zum Deutzer Ring vorsehen . Hierfür stünden nur die Ausweisungen als Gewerbe- oder Industriegebiet zur Verfügung, die der geplanten Nutzung nicht entsprechen. Aufgrund der räumlich engen Zuordnung zwischen Emit tenten und Immissionsorten und aufgrund der geplanten Gebäudehöhen sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden an den Grundstücksgrenzen städtebaulich für das Plangebiet nicht geeignet, da sie die geplante Beba uung von der Umgebung abschotten würden und sich städtebaulich mit einer hohen Störwirkung für das Orts- und Landschaftsbild darstellen würden. Für das Plangebiet kommen somit aus städtebaulichen Gründen passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht, die den erforder lichen Schallschutz in den - 52 - / 53 Gebäuden in Form von Mindestanforderungen an das resultierenden Schalldämmmaß der Außenbauteile, und soweit erforderlich den Einb au schallgedämmter Lüftungsanlagen sicherstellen. Der nach DIN 4109 ma ßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich dabei aus der Summe der jeweils ungü nstigeren Beurteilungspegel (tags oder nachts) der maßgeblich auf die Planbebau ung einwirkenden Emittentenarten Straßenverkehrslärm, Schienenverkeh rslärm und Gewerbelärm. Bei der Ermittlung der Lärmbelastung wurde der Beitrag des Fluglärms nicht berechnet, weil dieser einen vernachlässigbar geringen Einfluss auf die Ergebnisse hat. Die Hochschulnutzung in einem stark lärmbelasteten Bereich ist dennoch gerechtfertigt, um dem stadtentwicklungspolitischen Ziel der Standortsicherung für den Campus Deutz der TH Köln gerecht werden zu können, ein ausreichendes Nutzflächenangebot für die Hochschule bereit zu ste llen, und um dem Grundsatz zu entsprechen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§§ 1 Absatz 5 und 1a Absatz 2 BauGB). Insbesondere auch im Sinne einer optimierten Ausnut zung der Infrastruktur aufgrund der sehr guten Anbindung des Plangebietes an den ÖP NV ist eine Ansiedlung von schutzbedürftigen Nicht-Wohnnutzungen in lärmvorbel asteten innerstädtischen Bereichen, wie sie hier erfolgen soll, stadtentwick lungspolitisch erforderlich und gerechtfertigt. Die Festsetzung einer Nutzung für studentisches Woh nen ist davon abhängig, dass der vorhandene Gebäudestand schalltechnisch ertücht igt wird. Andernfalls würde die vorhandene schutzbedürftige Wohnnutzung in unmittel barer Nähe zum Deutzer Ring und zur Bahnstrecke, wo die Schwelle der Gesundheit sgefährdung bei einem nächtlichen Beurteilungspegel von 60 dB (A) übersch ritten ist, durch die Festsetzung dauerhaft weiter beeinträchtigt. Deshalb wird zwisc hen der Stadt Köln und dem Land NRW / KStW ein städtebaulicher Vertrag, oder, sofer n dies aus rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte, eine anderweitige vertrag liche Regelung zum Bebauungsplan geschlossen, um den Wohnheimbestand zur Einhaltung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse schalltechnisch zu ertücht igen (siehe Begründung unter 5.1). Darstellung der Lärmpegelbereiche im Plan Nach DIN 4109 werden Lärmpegelbereiche unterschiede n, die jeweils eine Spanne maßgeblicher Außenlärmpegel von 5 dB(A) umfassen: Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel (Obergrenze) in dB(A) I bis 55 II 55 … 60 III 60 … 65 IV 65 … 70 V 70 ... 75 VI 75 … 80 VII über 80 - 53 - / 54 Die Lärmpegelbereichsgrenzen werden in der Planurku nde bei angenommener freier Schallausbreitung mit den maximalen Pegeln dargestellt. Danach ergeben sich für das gesamte Plangebiet während des Tageszeitraumes die Lärmpegelbereiche: IV - V und während des Nachtzeitraumes die Lärmpegelbereiche: IV – VII. Die aus den maßgeblichen Außenlärmpegeln resultierenden Nachwei se zur Schalldämmung (resultierendes Schalldämm-Maß) der Außenbauteile s ind im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens durch die Eignung der ge wählten Gebäude- konstruktionen, einschl. Fenster und Nebeneinrichtu ngen, wie Rollladenkästen, etc. nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau", anhand der prognostizierten maßgeblichen Außenlärmpegel an den jeweiligen Fassaden zu führen. g) Schutzkonzept und Festsetzungen Aufgrund der erheblichen Lärmbelastungen werden gee ignete passive Schutzmaßnahmen getroffen. Allgemeine Anforderungen Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, d ass entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten maßgeblichen Außenlärmp egel passive Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von Auf enthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, Beuth Verlag GmbH, Berlin)) zu treffen sind. Die Minderung der zu treffenden Sc hallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im bauaufsichtlichen Gene hmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung niedrigere Lärmpegelb ereiche bzw. niedrigere maßgebliche Außenlärmpegel an einzelnen Gebäudeteil en oder Geschossebenen nachgewiesen werden. Schlafräume Für Schlafräume, die in den zulässigen Wohnheimen v orhanden sind, ist bei wesentlichen baulichen Änderungen eine schalltechni sche Ertüchtigung vorzunehmen, die vorzugsweise eine natürliche Belüf tung mit schalldämmenden, in Kippstellung geöffneten Fenstern erlaubt. Ist dies nicht möglich, so kann eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte L üftungseinrichtungen bei geschlossenen Fenstern und Türen vorgesehen werden. Von den vorstehenden Anforderungen kann abgewichen werden, wenn im bauau fsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung Außenlärmpegel von höchstens 45 dB(A) für den Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) nachgewiesen werden. Nach dem allgemein anerkannten Stand der Forschung ist ein ungestörter Schlaf oberhalb eines durch Außenlärm hervorgerufenen Inne nraumpegels von 30 dB(A) nicht mehr hinreichend zu gewährleisten. Zudem muss in Schlafräumen auch ein ausreichender Luftwechsel gemäß DIN 4108 gegeben sein, um den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse zu entsprechen. Die beiden vorgenannten Anforderungen können bis zu einem Beurteilungspegel nachts (22-6 Uhr) von 45 dB(A) dadurch erfüllt werden, dass ein Fenster im Schlafraum (zu den Schl afräumen gehören auch die Kinderzimmer) in Kippstellung geöffnet wird. Das in Kippstellung geöffnete Fenster bewirkt eine Schallpegelminderung von zumindest 15 dB(A), sodass der Innenraumpegel nicht über 30 dB(A) beträgt. Wird je doch ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) im Nachtzeitraum überschritten, müssen zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse spezielle Fensterkonstruktionen zu r natürlichen Belüftung, oder - 54 - / 55 aber, sofern sich so der Schallschutz nicht gewährl eisten lässt, zusätzliche Belüftungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den e rforderlichen Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern und Türen zu gewährleisten. Dies wird im Bebauungsplan, in dessen gesamtem Geltungsbereich Beurteilungspegel v on über 45 dB(A) nachts bei freier Schallausbreitung zu erwarten sind, entsprechend festgesetzt. Der Inhalt der textlichen Festsetzung 7.1 b) ist im Ergebnis darauf gerichtet, dass hinsichtlich des Gesamtlärmpegels „ein Innenraumpeg el von 30 dB(A) im Nachtzeitraum bei teilgeöffneten Fenstern nicht überschritten wird.“ Es wird demnach bezweckt, durch passive Schallschutzmaßnahmen eine Wohnnutzung auch in solchen Bereichen zu ermöglichen, in denen bei schutzwürdig en Räumen i. S. d. DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018) ande rnfalls ein Beurteilungspegel innen von 30 dB(A) nachts bei teilgeöffneten Fenstern überschritten würde. Dies berücksichtigt zum einen den Stand der Lärmfor schung, wonach mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen bereits zu rechnen ist, wenn ein Pegel von 30 dB(A) in den Innenräumen überschritten wird (vgl. B VerwG Beschl. v. 17.5.1995 – 4 NB 30/94, BeckRS 1995, 21529). Zum anderen wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört (BVerwG Urt. v. 21.9.2 006 – 4 C 4/05, BeckRS 2006, 26945). Zudem ist zu berücksichtigen, dass Bewohner n von Wohnhäusern nicht zugemutet werden kann, die Fenster grundsätzlich ge schlossen zu halten; ausschließlich dauerhaft geschlossene, nicht öffenb are Schallschutzfenster scheiden daher bei schutzbedürftigen Räumen zur Wohnnutzung aus (vgl. VGH München Beschl. v. 2.12.2010 – 15 ZB 08.1428, BeckRS 2011, 45006). Jedenfalls dann, wenn eine natürliche Luftzufuhr in Schlafräumen wegen der nächtlichen Lärmbelastung nicht mehr möglich ist, ist zur Wahrung angemessener Wohn verhältnisse der Einbau technischer Belüftungseinrichtungen zur Einhaltung des Beurteilungspegel innen von 30 dB(A) nachts in Betracht zu ziehen (vgl. BVerwG Urt. v. 21.9.2006 – 4 C 4/05, BeckRS 2006, 26945). Unter der Bezeichnung „besondere Fensterkonstruktio nen“ werden alle baulich- technischen Ausführungen zusammengefasst, die ausschließlich das Element Fenster betreffen. Dazu zählt zum Beispiel das sogenannte H afenCity-Fenster. Das Ziel der Maßnahme besteht immer darin, in der betroffenen Wo hnung eine Teilöffnung (definierte/begrenzte Kippstellung) des Fensters be i gleichzeitig noch ausreichender Schalldämmung zur Einhaltung des Beurteilungspegels für Innen von 30 dB(A) in der Nacht zu ermöglichen. Mit der Formulierung „bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung“ sind solche Maßnahmen gemeint, die zur Erhöhung der Schalldämmung des Außenbauteils bei gekipptem Fenster zusätzlich baul ich-technische Lösungen vorsehen. Dieser Ansatz kommt also insbesondere dan n in Betracht, wenn der bloße Einbau besonderer Fensterkonstruktionen angesichts der Lärmkulisse nicht ausreichen würde, um nachts einen Innenraumpegel vo n maximal 30 dB(A) bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster zu erreiche n. Zu Beispielen für „bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung“ vergleiche Berliner Lei tfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2021, S. 113 f. - 55 - / 56 In der Praxis sind je nach Geschossebene und wirksa mer Schallabschirmung durch die Baustruktur insbesondere an den von den Straßen abgewandten Fassaden günstigere Beurteilungspegel zu erwarten als bei de r freien Schallausbreitung. Wenn dazu im Baugenehmigungsverfahren ein entsprechender Nachweis geführt wird, kann der niedrigere Beurteilungspegel berücksichtigt wer den und somit auf Sonderkonstruktionen oder zusätzliche Belüftungseinrichtungen verzichtet werden. Schallschutzkonzept in besonders belasteten Bereich en (Lärmeinwirkung > 70 dB(A) tagsüber/ > 60 dB(A) nachts) Schallschutzkonzept für die Hochschulnutzung bei Be urteilungspegeln bei 70 dB(A) tags An zwei kleineren Abschnitten der Baulinien zum Deu tzer Ring, im Norden im Eckbereich Deutzer Ring/ Gießener Straße sowie im S üden im Bereich nördlich der Zufahrt zum Deutzer Ring sind Beurteilungspegel aus dem Gesamtverkehrslärm von 70 dB(A) bzw. >70 dB(A) prognostiziert. Schützenswerte Aufenthaltsräume wie zum Beispiel Bü ros, Seminarräume und Ähnliches, die Fassadenabschnitte zum Deutzer Ring mit einem Gesamtbeurteilungspegel für Verkehrslärm von 70 dB(A) und mehr aufweisen, dürfen im Regelfall keine öffenbaren Fenster an den besond ers belasteten Fassaden aufweisen. Hiermit werden geeignete Innenraumpegel sichergestellt. Dies ist mit einer schallgedämmten Lüftung zu kombinieren. Eine Gesund heitsgefahr ist dann nicht zu befürchten. Nach dem Stand der Technik ist es mit geeigneten Fe nsterkonstruktionen oder zweischaligen Konstruktionen wie zum Beispiel Fenst ern in Kombination mit vorgesetzten Prallscheiben möglich, Innenraumpegel von 35 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern zu erreichen. Der Wert von 35 dB(A) ist in der DIN 4109:2018 für Büroräume und ähnliche Arbeitsräume vorgesehen. deutlich zu reduzieren. Sofern nachgewiesen werden kann, dass an schutzwürdigen Räumen wie z.B. Seminar- und Unterrichtsräumen der Beurteilungspegel innen bei t eilgeöffnetem Fenster 55 dB(A) einhält sind öffenbare Fenster zulässig. Der Wert orientiert sich an der Tatsache, dass bei einem geschlossenen Fenster die Werte für eine ungestörte Kommunikation von 40-45 dB(A) eingehalten werden können. (s. dazu Umw eltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3047.pdf ). Anders als bei Schlafräumen ist bei Seminar- und Unterrichtsräumen das durchgehende Öffnen bzw. Teilöffnen der Fenster nic ht zwingend erforderlich um gesunde Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Hier ist ein Stoßlüften als ausreichend anzusehen. Auch arbeitsschutzrechtlich werden Fenst erlüftungen nicht zwingend vorgeschrieben. Ferner ist zu beachten, dass am Deutzer Ring je nac h Geschossebene günstigere Beurteilungspegel für den Gesamtverkehrslärm vorliegen können als 70 dB(A). Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig, ö ffenbare Fenster am Deutzer Ring vollständig auszuschließen. Der Bebauungsplan ist insoweit an das planungsrechtliche Übermaßverbot aus § 1 BauGB gebu nden. Öffenbare Fenster werden daher zugelassen, wenn im bauordnungsrechtli chen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung Gesamtbeurteilungspe gel aus dem Verkehr von weniger als 70 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 ) oder Innenraumpegel von - 56 - / 57 höchstens 35 55 dB(A) bei einem teilgeöffneten Fens tern Fenster nachgewiesen werden .., Die Einhaltung der zulässigen Innenraumpegel im Si nne der VDI-Richtlinie 2719 und der DIN 4109 bei teilgeöffneten Fenstern i st hierbei im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachzuweisen. Aufgrund der Schallimmissionssituation wird das Woh nen am Deutzer Ring in den Neubaubereichen des Campus ausgeschlossen. Die Hers tellung von Wohnungen oder Wohnheimen sieht der Masterplan in diesem Bere ich auch nicht vor. Insoweit sind die prognostizierten Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und mehr in diesem Bereich nicht kritisch im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Schallschutzkonzept für die Wohnnutzung bei Beurteilungspegeln ab 60 dB(A) nachts Im Sondergebiet ist die Wohnnutzung in den Wohnheim en Nord und Süd (Hochhäuser) heute vorhanden und genehmigt. Sie wir d daher trotz der Lärmbelastungen oberhalb 60 dB(A) in der Nacht weit erhin zugelassen, wobei Anforderungen an den Lärmschutz neu festgesetzt werden. Der Beurteilungspegel von 60 dB(A) nachts stellt hier zudem den sogenannten S anierungsschwellenwert dar, Dies macht es neben der Festsetzung der Anforderung en an den Lärmschutz auch erforderlich, eine Regelung zur Umsetzung zu treffe n bzw. eine realistische Perspektive für die Umsetzung der erforderlichen Lärmsanierung aufzuzeigen. Vor Satzungsbeschluss wird eine vertragliche Regelu ng zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (nach derzeitiger Grundbuchlage Land NRW (vertreten durch den BLB) und KStW) getroffen werden, in dem sich die jeweiligen Eigentümer zur Lärmsanierun g der betroffenen Wohnheime innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und auf ihre Kosten verpflichten. Der Umfang der erforderlichen Lärmsanierung richtet sich maßge blich nach den Inhalten der schalltechnischen Prognose. Ohne eine solche vertra gliche Regelung müssten die betroffenen Wohnheimgebäude hingegen aller Voraussi cht nach auf den Bestand gesetzt werden. Die Zulassung der Wohnnutzung in dem hoch lärmbelas teten Bereich und die oben genannte Festsetzung zum Schallschutz werden weitergehend wie folgt begründet: Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung wird an den vorhandenen Wohnheimen Nord und Süd nur im Nachtzeitraum in einzelnen Gesc hossen und Fassadenabschnitten erreicht. Sie wird nur am Wohnh eim Süd um bis zu 6 dB(A) überschritten. Es kann somit grundsätzlich dasselbe Schallschutzko nzept für die Schlafräume verfolgt werden, wie es allgemein ab einem Beurteil ungspegel von 45 dB(A) im Nachtzeitraum vorzusehen und festgesetzt ist. Für die Außenbauteile gelten ohnehin die Anforderun gen der DIN 4109 (2018). Die DIN 4109 schreibt für Aufenthaltsräume in Wohnungen vor, dass ein Innenraumpegel von 30 dB(A) bei geschlossenen Fenstern und Außentüren gewährleistet sein muss. Da Beurteilungspegel von 60 dB(A) (Schwellenwertpegel) nachts in den Teilbereichen des Sondergebietes SO, in denen sich die Wohnheime (Hochhäuser) Nord, Deutz- Kalker Straße 118, und Süd, Deutzer Ring 5 befindet überschritten sind, bedarf es hierzu einer gesonderten Abwägung des Schallschutzk onzeptes für die betroffenen - 57 - / 58 Bereiche. Das Einhalten von Mindestabständen scheid et als Lösungsansatz aus, da die Bebauung bereits vorhanden ist. Aufgrund der rä umlich engen Zuordnung zwischen Emissionsquellen und Immissionsorten sowie vor allem aufgrund der Ausformung der Wohnheime als Hochhäuser sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden nicht geeignet. Als aktiv e Schallschutzmaßnahme könnte die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschw indigkeit auf Verkehrslärm 30 km/h dienen. Diese kann allerdings in Ermangelung e iner Rechtsgrundlage nicht im Bebauungsplan festgesetzt und somit auch hier nicht in die Abwägung eingestellt werden. Maßnahmen im Netz der Deutschen Bahn, wie z um Beispiel die Verbesserung der Bremsen bei Güterwagen sind im Gru ndlagenmaterial für die Schallimmissionsprognose bereits berücksichtigt worden. Wohnnutzungen können in hoch lärmbelasteten Bereichen zugelassen werden, wenn gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben. Die Recht sprechung ging diesbezüglich in den 1970er Jahren nach dem damaligen Stand der T echnik davon aus, dass ab dem Erreichen der o. g. Schwellenwertpegel ein gesundes Wohnen nicht mehr möglich sein werde. Schutzgegenstand ist ein den berechtigt en Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten entsprechendes Wohnen, das die ang emessene Nutzung der Wohnbereiche sowohl innerhalb als auch außerhalb de r Gebäude umfasst (BVerwG, 21.05.1976 - BVerwG IV C 80.74). Nach dem heutigen Stand der Technik ist es unter zumutbarem Kostenaufwand hingegen möglich, die Auße nbauteile so auszulegen, dass gesunde Innenraumpegel von 30 dB(A) gewährleistet werden. Für die Planung kommen somit auch in den stark lärmvorbelasteten Bereichen passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht, die den erforder lichen Schallschutz für die Schlafräume in Form von Mindestanforderungen an das resultierende Schalldämmmaß der Außenbauteile sowie mehrschaliger Konstruktionen wie Prallscheiben, oder entsprechenden Fensterkonstrukt ionen wie sogenannte „Hamburger Fenster“, ggfs. in Kombination mit schal lgedämmten Lüftungsanlagen erbringen. Der Bebauungsplan enthält unter Nr. 7b 1 d) die entsprechende textliche Festsetzung bei genehmigungspflichtigen Änderungs- oder Neuvorhaben. Schalltechnische Sanierung und Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag: Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind in de n Festsetzungen des Bebau- ungsplans für künftige Bebauungen und Nutzungen geregelt. Vor Satzungsbeschluss wird eine vertragliche Regelu ng zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (nach derzeitiger Grundbuchlage Land NRW (vertreten durch den BLB) un d KStW) getroffen werden, indem sich die jeweiligen Eigentümer zur Lärmsanierung der betroffenen Wohnheime innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und auf ihre Kosten verpflichten. Dies kann entweder im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungspl an, oder, soweit es sich aus rechtlichen Gründen als erforderlich erweist, in ei nem gesonderten Vertrag erfolgen. Die planerische Konfliktbewältigung hinsichtlich de r bestehenden Wohnnutzungen erfolgt somit auf vertraglich gesicherter Grundlage . Hierdurch kann letztendlich unter Berücksichtigung des hinreichend gewichtigen städtebaulichen Grundes, am Campus- Standort Deutz knappen und sozialverträglich vermie teten Wohnraum in Hochschulnähe zu erhalten und zu ermöglichen, und d er Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse das Abwägungsergebnis erzielt werd en, am Standort der bereits - 58 - / 59 vorhandenen Wohnnutzung studentisches Wohnen dauerh aft planerisch zu sichern (siehe auch Kap. 5.1). Außenwohnbereiche Ein Beurteilungspegel von höchstens 62 dB(A) ist in den Außenwohnbereichen, wie zum Beispiel Balkonen, Loggien und Terrassen zu gewährleisten. Dieser Wert markiert die Schwelle, bei deren Überschreitung unzumutbare Störungen der Kommunikation und der Erholung zu erwarten sind. Grundsätzlich is t dies durch verglaste Vorbauten und Loggien umsetzbar. Es kann baulich sichergestel lt werden, dass der Beurteilungspegel von 62 dB(A) nicht überschritten wird. Klarstellend wird festgesetzt, dass die oben genannten Bestimmungen sowohl für Auß enwohnbereiche von Wohnungen als auch von Wohnheimplätzen gelten. Außenwohnbereiche sind an den durch Beurteilungspeg el von 62 dB(A) und mehr betroffenen Fassaden der Wohnheime derzeit nicht vo rhanden. Sie sollen jedoch für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen werden, wenn der notwendige Schallschutz sichergestellt wird. Daher ist die oben genannte Festsetzung erforderlich. h) Schallemissionen der Hochschule in der Umgebung Parkhäuser Für die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Par kplätze und die Parkhäuser P1 und P2 wurden im Rahmen des Schallgutachtens orient ierende Berechnungen durchgeführt. Dabei wurde in einem ersten Schritt v on einer weitestgehend offenen Ausführung der Parkhausfassaden ausgegangen und die gemäß Verkehrsgutachten ermittelten Verkehrsbewegungshäufigkeiten für den ü blichen Betrieb des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums wurden berücks ichtigt. Im Ergebnis konnte dabei festgestellt werden, dass die gemäß TA Lärm z ulässigen Immissionsrichtwerte im Bereich der bestehenden Wohnnachbarschaft währen d des Tageszeitraumes erfüllt werden. Von einer Nutzung der Parkhäuser im Nachtzeitraum wird aufgrund der typischen Nutzungszeiten der Hochschule nicht ausgegangen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Schallquellen mi t möglicher Störwirkung für die Umgebung, wie beispielsweise technische Anlagen, Wa renanlieferungen, Außengastronomie noch nicht im Detail bekannt sind, kann eine diesbezügliche Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Nachbars chaft erst im Rahmen der nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Aufgrund der städtebaulichen Konzeption, der vorhandenen Gebiets einstufungen sowie der zwischenliegenden schallabschirmenden Bebauung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Anforderungswerte gemäß TA Lä rm ggf. unter Berücksichtigung von zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden können. Planbedingter Mehrverkehr Der durch das Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten Bereichen der vorhandenen schutzbedürftigen Nachbarschaft zu keiner relevanten Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbel astung. In einigen Bereichen werden sogar zukünftig geringere Verkehrslärmbelast ungen prognostiziert. Die höchsten Änderungen der vorhandenen Verkehrsgeräusc he sind im Bereich des Reitweges zu erwarten. Die schalltechnischen Erhebl ichkeitsschwellen von 70/60 dB(A) werden in der Umgebung des Plangebiets keinem Bereich durch die Verkehre - 59 - / 60 des Plangebiets und durch den damit verursachten Ve rkehrslärm überschritten (s. hierzu auch Tabelle 4 im Umweltbericht Kapitel 6.5.12.1). 5.8.2 Belichtung/ Tageslicht in Wohnungen Für das Studierendenwohnheim Nord-Ost entsteht durc h die Festsetzung der Baulinien am Bestand und für das neue Hörsaalgebäud e (siehe dazu, insbesondere auch zu den städtebaulichen Gründen Nr. 5.3 dieser Begründung) die Notwendigkeit, die Errichtung von Wohnungen in künftig unzureichen d belichteten Geschossebenen an der nach Süden gerichteten Baulinie zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um das EG und das 1. Obergeschoss, das im Bestand in diese n Geschossen keine Fenster von Wohnräumen aufweist. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 7.2 sind Wohn- und Schlafräume im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit Orientierung de r Fenster zur der Baulinie, die mit dem Texteintrag „Nutzungsbeschränkung“ versehen ist, nicht zulässig. Nach Anzeige der abschließenden Fertigstellung des südlich angrenzenden Baukörpers mit einer festgesetzten zwingenden Höhe von 66,45 m übe r NHN können sie jedoch im Einzelfall zugelassen werden, wenn im bauordnungsre chtlichen Verfahren anhand einer Belichtungsuntersuchung eine hinreichende natürliche Belichtung nachgewiesen wird. Damit wird einerseits dem Schutz der Wohngesundheit Rechnung getragen. Es handelt sich hier um eine Schutzvorkehrung vor Vers chattung und damit um eine Regelung zur Bewältigung ggf. fehlender Lichtimmissionen, die nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind. 5.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die folgenden ö rtlichen Bauvorschriften erlassen: Das Flachdach wird zur Gewährleistung eines einheit lichen Erscheinungsbildes als Dachform für das gesamte Plangebiet festgesetzt. Neben dem Erscheinungsbild von Gebäuden beeinflusse n Werbeanlagen das Ortsbild, weil sie im Hinblick auf eine starke Auff älligkeit gestaltet werden. Um das heute vorhandene Ortsbild nicht durch Werbeanlagen übermäßig zu beeinflussen, werden im Bebauungsplan Regelungen getroffen, die einen Rahmen zur Vermeidung negativer stadtgestalterischer Einflüsse festlegen, aber gleichzeitig den Erfordernissen der zulässigen gewerblichen Betriebe (Büro, Gastron omie) einer angemessenen werblichen Darstellung Rechnung tragen. Werbeanlagen sind zudem straßenrechtlich nur an der Stätte der Leistung zulässig oder aber ihr Standort muss sich außerhalb des fest gesetzten (zukünftigen) öffentlichen Straßenlandes befinden. Hinweistafeln des Wegeleit- und Orientierungssystems der TH können, beispielsweise bei der Ankündigung von Veranstaltungen, auch werbliche Inhalte enthalten. Sie sind dennoch keine Werbeanlagen im eigentlichen Sinne, d a ihr Hauptzweck in der Wegeorientierung und Leitung der Verkehre liegt. Es wird daher klarstellend - 60 - / 61 festgesetzt, dass die Komponenten des Wegeleitsystems durch die Festsetzungen zu Werbeanlagen nicht erfasst werden. Anlagen des Wegeleit- und Orientierungssystems sowie Parkplatzbelegungsanzeiger sind ausschließlich im Bauland aufzustellen und dür fen nicht in (zukünftiges) öffentliches Straßenland hineinragen. In den öffent lichen Verkehrsflächen hat die entsprechende Beschilderung gemäß der StVO die Priorität. 6. Umweltbericht A Einleitung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entsc hieden, das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fach hochschule (FH) Köln am Standort Deutz zu belassen, aber stufenweise neu zu entwickeln, da der Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an eine n zeitgemäßen Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 20 15 die Technische Hochschule (TH) Köln. Die Fakultäten und Einrichtungen des IWZ werden seitdem als „Campus Deutz“ bezeichnet. Als rechtsverbindliche bauleitplanerische Grundlage stellt die Stadt Köln den Bebauungsplan (B-Plan) 69449/05 „Östlich Reitweg (C ampus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ auf. Das rund 12,3 ha große Plangebiet liegt im Osten des rechtsrheinischen Stadtteils Deutz. Abb. 1: Lage des Plangebiets im Raum (Hintergrundka rte: Geobasis NRW 2022, ergänzt) - 61 - / 62 Im Bebauungsplanverfahren ist gemäß § 2 Abs. 4 Baug esetzbuch (BauGB) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 un d § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser Prüfung werd en die voraussichtlichen (erheblichen) Umweltauswirkungen ermittelt sowie im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltaspekte der Planände rung werden für eine ordnungsgemäße und sachgerechte Abwägung so aufbereitet, dass die Kommune sie mit dem ihnen nach der Rechtsordnung zukommenden Ge wicht in die Abwägung einstellen kann. Zur Vorbereitung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung ist die 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Köln, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen soll, erforderlich. Zu dies er Planänderung wurde ebenfalls ein Umweltbericht erstellt. 6.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplans Mit der Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zum Teilneubau des Campus Deutz wurden für den Kernbereich des Wettbewerbsgeb ietes städtebauliche Zielsetzungen formuliert. Für das Areal sollte eine städtebauliche und freiraumplanerische Figur entwickelt werden, die sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten und flächeneffizienten Campus abbildet. Kriterien für eine Integration waren vor allem eine schlüssige Höhenentwicklung der Baukörper, ein angemessener Umgang mit der Topografie und einladende bauliche Strukturen in den Eingangsberei chen des Areals, sowie im Übergang zu den angrenzenden Teilräumen. Entlang de s Deutzer Rings sollte zur baulichen Fassung des künftigen Campus eine Straßen randbebauung geplant werden. Die Neubauten der TH sollten im Zusammenwir ken miteinander, mit dem Bestand und mit dem unmittelbaren Umfeld ein insgesamt markantes Hochschul- und Stadtquartier mit Wiedererkennungswert prägen. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes des städtebaulichen Wettbewerbes wu rde, unter Einbeziehung an das Hochschulgelände im Nordosten grenzender Grunds tücke, ein TH-Masterplan erstellt und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts weiterentwickelt. Das Planungsrecht des rechtswirksamen B-Plans 69449 /03, 1. Änderung von 1976, bei dem es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB handelt, steht in Teilbereichen der vorgese henen städtebaulichen Entwicklung entgegen. Der B-Plan 69449/05 soll die im städtebaulichen Kon zept definierten Grundlagen für die städtebauliche Neuordnung des Hochschulgebietes in Festsetzungen umsetzten und das Planungsrecht an die heutigen städtebaulich en Entwicklungsziele und Anforderungen anpassen. Die wesentlichen Festsetzun gen lassen sich wie folgt zusammenfassen (ausführliche Beschreibung s. städte baulicher Teil der Begründung): Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Hochschule; zulässige Nutzungen:  Hochschulen/Universitäten aller Art;  hochschulnahe Nutzungen und sonstige wissenschaftl iche Einrichtungen; - 62 - / 63  am Campusplatz einzelne ergänzende Nutzungen des E inzelhandels und der Gastronomie  Bestandssichernde Festsetzung der vorhandenen Stud ierendenwohnheime, in Verbindung mit der Verpflichtung im städtebaulichen Vertrag zu diesem Be- bauungsplan, mit einer schalltechnischen Sanierung die Einhaltung der Anfor- derungen an gesunde Wohnverhältnisse im vorhandenen Bestand im Hinblick auf die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose für die Zukunft sicherzustel- len Maß der baulichen Nutzung  Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 (Überschreitung bis 0, 85 durch Stellplätze und deren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,85 ist möglich);  Geschossflächenzahl (GFZ): 1,8;  Mindestgebäudehöhen und maximale Gebäudehöhen (s. Planzeichnung); ma- ximale Gebäudehöhe für bestimmte Teilnutzungsgebiete: 73,1 m über NHN, dies entspricht ca. 27 m über der Geländeoberfläche;  maximale Gebäudehöhe im Norden / Süden des Plangeb iets (Studierenden- wohnheime, Bestand): 93,0 (Nord)/ 120,8 (Süd) Meter über NHN Dachform und -neigung  Flachdächer mit maximaler Neigung von 5 Grad. Flächen für Nebenanlagen  Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten sind nur in den dafür festgesetz- ten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig  oberirdische Garagen und mehrgeschossige Parkhäuse r sind nur in zwei hier- für zeichnerisch festgesetzten Teilflächen zulässig. Straßenverkehrsflächen  Bestehende öffentliche Verkehrsflächen und geplant e Erweiterungen (Deutzer Ring, Gießener Straße). Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  Passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend der in der Planzeichnung dar- gestellten Lärmpegelbereiche und weiteren Lärmschutzfestsetzungen. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  Pflanzung von Einzelbäumen (Campusallee, Campusweg e, Plätze) sowie Staudenpflanzungen auf Plätzen;  Anlage einer arten- und blütenreichen Wiese mit ei ner Mindestgröße von 1.500 m2 (Grünfläche am Deutzer Ring im Süden des Plangebiets);  Dachbegrünung: Mindestens 40 % der Flachdächer inn erhalb des Sonderge- bietes, davon 36 % extensiv und 4 % intensiv;  Begrünung der Fassaden mit Kletterpflanzen (zuläss ige Ausnahmen s. textli- che Festsetzungen). - 63 - / 64 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. 6.2 Bedarf an Grund und Boden Die folgende Tabelle stellt die Flächenanteile der im rechtswirksamen B-Plan ausgewiesenen Festsetzungen und der geplanten Fests etzungen gegenüber. Im geplanten Sondergebiet (10,46 ha) ist, unter der Be rücksichtigung der zulässigen Überschreitung der GRZ bis zu 0,85, die Überbauung mit Hauptgebäuden, Garagen und Stellplätzen inkl. Zufahrten und baulichen Anla gen unterhalb der Geländeoberfläche auf einer 8,89 ha großen Fläche m öglich. Der rechtswirksame B- Plan lässt im Bereich der Baugrundstücke für den Ge meinbedarf (10,84 ha) eine vollständige Überbauung zu. Etwa 90 % (11 ha) des 12,22 ha großen Plangebiets s ind gegenwärtig überbaut bzw. versiegelt. Tab. 1 Vergleich bisheriger und beabsichtigter Festsetzungen Art der Festsetzung B-Plan 69449/03, 1. Änd. Plan 69449/05 ha % ha % Baugrundstücke für den Gemeinbedarf 10,84 88,7 (davon Schutzpflanzung) (0,70) (5,7) Sondergebiet Hochschule 10,46 85,6 (davon Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, ohne Einzelbaumpflanzung) (0,37) (3,0) Straßenverkehrsflächen 1,27 10,4 1,76 14,4 (davon Schutzpflanzung) (0,22) (1,8) Öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) 0,11 0,9 Summen (gerundet) 12,22 100,0 12,22 100,0 6.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen fest- gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutz es Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägig en Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschrifte n und „Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweilige n Umweltbelange in Bauleitplan- Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finde n sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Ver ordnungen, dem Bundes- naturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnu ng, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutz gesetz (DSchG). Auf - 64 - / 65 Landesebene greifen weitere Regelungen wie die Geru chsrichtlinie Nordrhein- Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das La ndeswassergesetz Nordrhein- Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebot es) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzo nen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Gese tze, deren Ziele nicht tangiert werden und europäische Richtlinien, die bereits in nationales Recht umgesetzt wurden, werden nicht aufgeführt. Tab. 2 Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Landschaft, Landschaftsplan BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Schutzziele der LP- Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Pflanzen BNatSchG, LNatSchG NRW Baumschutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild-lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - 65 - / 66 Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Boden BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge, Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, Landeswassergesetz NW, Wasserschutzzonen- Verordnung Versickerung von Niederschlagswasser, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Grundwasserneubildung erhalten und verbessern Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, Klimaschutzkonzept Köln BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch - 66 - / 67 Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Luftschadstoffe– Emissionen/Immissionen Bundesimmissions- schutzgesetz; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-füllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmissions- schutzgesetz; Luftreinhalteplan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissions- schutzgesetz; Lichterlass NW; LAI- Hinweise; GIRL; LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Erneuerbare Energien/Energie- effizienz BauGB; Beschluss Stadtentwicklungsaus- schuss zur solaren Optimierung; EEG, DIN 5034; EnergieeinsparVO, Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas-Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Lärm Bundesimmissions- schutzgesetz; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; - 67 - / 68 Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Altlasten BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, Boden- Grundwasser; Sanierung; Erschütterungen Bundesimmissions- schutzgesetz; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung Gefahrenschutz : Hochwasserschutz Störfallrecht Magnetfeldbelastung Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW, HWRW-RL; HochwasserschutzG II Seveso-III-Richtlinie; KAS-18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissions- schutzgesetz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert WHG Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisiko- prophylaxe Einhaltung von Achtungs- und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmalschutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer - 68 - / 69 Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 6.4 Grundlagen 6.4.1 Derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochsch ule sowie versiegelte Verkehrsflächen stellen die dominierenden Strukture n dar. Die Endpunkte des Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durch je weils ein als Studierendenwohnheim genutztes Hochhaus markiert. E in weiteres Wohngebäude des Studierendenwerkes Köln befindet sich am nordwestlichen Rand, an das sich der Altteil der Hochschule anschließt. Außerhalb des heutigen Campusgeländes waren im Nordosten des Plangebiets bis 2022 Anlagen der Feue rwehr und der Abfallwirtschaftsbetriebe, eine Kindertagesstätte m it einem Familienzentrum, eine Jugendeinrichtung sowie ein Mehrfamilienhaus vorhan den. Diese Nutzungen wurden aufgegeben und die Flächen wurden nach Abriss der G ebäude zur Vorbereitung der Neubebauung beräumt. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen un d -gruppen sowie Scherrasenflächen und Zierstrauchrabatten bilden di e wesentlichen Grünelemente innerhalb der ansonsten versiegelten Freianlagen. Z wei größere Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster bzw. schmalen Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befahrenen Deutzer Ring erstreck t sich die größte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter, von Bäumen dominierter Gehölzstreifen, der im Nordosten des Plangebiets von einem Siedungsgehölz ergänzt wird. Das angrenzende Plangebietsumfeld setzt sich aus pu nktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben durchmischter Wohnbebauu ng, einem Berufskolleg/Beruflichen Gymnasium, einer Gewerbefl äche (Autohandel), der Bezirkssportanlage „Reitweg“ und dem „Pyramidenpark“ zusammen. 6.4.2 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurc hführung der Planung (Nullvariante) Die Nullvariante (Prognosenullfall) dient der Progn ose über die Entwicklung des Plangebiets bei Nichtdurchführung der Planung unter Berücksichtigung des geltenden Planungsrechts des B-Plans 69449/03, 1. Änderung. D ie Hochschulnutzung würde fortgesetzt werden. Möglicherweise käme es zu Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden der Hochschule. Eine Wieder aufnahme der bereits aufgegeben Nutzungen (Feuerwache, Betriebshof der A bfallwirtschaftsbetriebe, Mehrfamilienhaus, soziale Einrichtungen, Spielfläch e) ist dagegen unwahrscheinlich. Aufgrund der planungsrechtlichen Gegebenheiten sind keine grundsätzlich anders- artigen städtebaulichen Entwicklungen möglich. Ein ggf. teilweise durch Sukzession - 69 - / 70 entstandenes Siedlungsgehölz in einer brachgefallen en öffentlichen Grünfläche, die als Kinderspielplatz festgesetzt ist bietet wenig Entwicklungspotential aufgrund seiner Lage. Der als Schutzpflanzung im Bebauungsplan fest gesetzte Gehölzstreifen am Deutzer Ring bleibt erhalten und kann weiterentwick elt werden. Sowohl das schalltechnische Prognosegutachten (GRANER + PARTNER INGENIEURE 2022) als auch die Luftschadstoffuntersuchung (P EUTZ CONSULT 2023) greifen bei ihren Prognosenullfall-Berechnungen auf die Daten des Ver kehrsgutachtens (BSV GMB H 2022; erste Fassung der Prognose 2020) zurück. „Im Prognosenullfall werden alle städtebaulichen Entwicklungen und Infrastrukturmaßn ahmen im Umfeld des Plangebiets berücksichtigt, deren Umsetzung bis zum Prognosehorizont 2030 zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert bzw. sehr wahrsche inlich angesehen werden kann.“ (BSV GMB H 2022: 14). Insgesamt dürfte der Umweltzustand der Nullvariante, bezogen auf das Prognosejahr 2030, für das Plangebiet selbs t im Wesentlichen den aktuell bestehenden (bzw. bereits aufgegebenen) Nutzungen und Qualitäten entsprechen. 6.4.3 Beschreibung des Umweltzustandes bei Durchfüh rung der Planung Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der über wiegend bereits sanierten Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwes en und Umwelttechnik (Altteil des Hochschulkomplexes) sowie der Bibliothek vor. A lle übrigen Bestandsgebäude sollen sukzessiv abgebrochen und durch Neubauten er setzt werden. Ein neuer, zentraler Campusplatz soll von einem neuen Hörsaalzentrum und fünf angrenzenden Baublöcken (u.a. Mensa und Fakultäten) eingefasst werden. Die Flachdächer erhalten auf mindestens 40 % ihrer Fläche eine Begrünung. Di e Gebäudefassaden sollen teilweise mit Kletterpflanzen begrünt werden. Die Freiflächengestaltung sieht verschiedene Typologien vor und orientiert sich dabei am Vorbild der europäischen Stadt mit den Elementen Platz, Promenade und sonstigen Wegen. Ziel ist die Öffnung des Campus al s urbanes Stadtquartier mit multifunktional nutzbaren Flächen. Der öffentliche Raum gliedert sich in diese Teilräume:  Entréeplatz (Vorplatz des neuen Hörsaalzentrums);  Campusplatz (zentraler Kommunikationsort und Treff punkt mit Rasenflächen, Staudenmischpflanzungen und Baumgruppen);  Foyerplatz (Zugangsbereich vom Reitweg, Pflanzinse ln);  Grünfläche im Süden des Plangebiets (Wiesenfläche mit einzelnen randlichen Baumanpflanzungen);  Campusallee mit Baumanpflanzungen (Verbindung zwis chen Umgebung, ge- plantem Kreativquartier und Campus);  Campuswege mit Baumanpflanzungen (Gerüst zwischen Plätzen, Allee und den Gebäuden);  weitgehend autofreies Erschließungskonzept mit Flä chen ausschließlich für den Fußgängerverkehr oder mit Vorrang für den Fußgänger- oder Radfahrverkehr. Die Umstrukturierung des Campus soll, innerhalb eines 15- bis 20-jährigen Zeitraums, in drei Bauphasen erfolgen. In einer ersten Phase i st zum einen der Neubau des Hörsaalgebäudes geplant, das östlich des Gebäudes d er Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik an der Gießener Straße errichtet wird. Zum anderen werden ein Institutsgebäude im unmittelbare n Anschluss an die bestehende Bibliothek sowie ein Parkhaus errichtet. Damit geht auch die Neugestaltung der - 70 - / 71 Freiflächen im Norden des Campus mit Ausnahme des C ampusplatzes einher. In der zweiten Phase wird, südlich der Gießener Straße, de r Campusplatz mit den unmittelbar angrenzenden Neubauten (Fakultäten und Mensa) und einem weiteren Parkhaus geschaffen. In der dritten Bauphase ist südlich und westlich davon der Ab- bruch des Hauptgebäudes der IWZ und der benachbarte n Hallenbauten sowie im Anschluss die Neuerrichtung der weiteren Hochschulgebäude vorgesehen. Im Norden zwischen Entreeplatz und Foyerplatz, westlich der Mensa, im Süden des Plangebiets sowie östlich angrenzend ist die Anlage temporärer „Schmetterlingswiesen“ geplant, die bis zur Realisierung der zukünftigen Bebauung erhalten bleiben. Bei der vorliegenden Überplanung bestehenden Bauplanungsrechtes ist zu prüfen, ob ein Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vorlieg t. Für die Schutzpflanzung entlang des Deutzer Rings sowie die öffentliche Grünfläche (Spielplatz) ist die Eingriffsregelung anzuwenden, zum einen aufgrund de r rechtlichen Bindung, zum anderen, da sich der Biotopwert durch den hier gepl anten Zustand (Sondergebiet) verringert. Dabei ist nicht der reale Bestand, sondern die Biotopwertdifferenz zwischen dem bestehenden und dem neu zu schaffenden Planungsrecht zu berücksichtigen. Nach dem Abschluss der Hochschulneuordnung ist die Entwicklung eines im Westen an das Plangebiet grenzenden, bis zum Reitweg reich ende Mischnutzung als sogenanntes „Kreativquartier“ geplant. In drei Baub löcken sollen sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros und vor allem solche gewer blichen Nutzungen angeboten werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln be sitzen. Ferner ist eine Kindertagesstätte vorgesehen. Für die Planvorhaben wird zur gegebenen Zeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Wesentliche Zielgröße des neuen Campus Deutz ist ei n minimaler Primärenergiebedarf und niedrige CO2-Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den Gebäuden. Zur Er reichung dieses Ziels sind sowohl bauliche als auch technische Optimierungspot entiale auszuschöpfen. Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die zu errichtenden Gebäude einen möglichst geringen Endenergiebedarf haben. Mittels entsprechender technischer Maßnahmen ist dieser minimierte Energiebedarf optimal zu decken. Zusätzlich ist im Klimaschutzgesetz des Landes Nord rhein-Westfalen in §7 und im dazugehörigen Klimaschutzplan des Landes NRW die Zi elsetzung der „klimaneutrale Landesverwaltung“ für den Bereich des Sondervermöge ns des BLB NRW (ohne Hochschulen) bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Gemäß §4 haben die Hochschulen eine Vorbildfunktion im Bereich des Klimaschutzes. Um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung zu erreichen, also die vollständige Vermeidung von CO2-Emissionen, sind die nachfolgenden Schritte umzusetzen: Reduktion Unter Reduktion fallen alle Maßnahmen, die den Ende nergiebedarf eines Gebäudes senken. Substitution Die Substitution bezeichnet das Ersetzen fossiler Energieträger wie z.B. Erdgas durch klimafreundliche bzw. klimaneutrale Erzeuger- und B rennstoffkonzepte. Der Endenergiebedarf der Gebäude bleibt dabei unverändert. - 71 - / 72 - 72 - / 73 Kompensation Kompensation beschreibt Ersatzmaßnahmen wie z.B. de n Ankauf von Emissionszertifikaten oder die Initiierung klimafreundlicher Umweltprojekte, um die an einem Standort verursachten, nicht nachhaltigen CO2 -Emissionen an anderer Stelle zu kompensieren. Dabei wird stets die Reihenfolge 1. Reduktion 2. Substitution 3. Kompensation eingehalten. Diese Ziele werden konsequent durch die Einbindung von Energie- und Nachhaltigkeitsberatern des BLB NRW und durch externe Fachleute verfolgt. Der BLB NRW forciert dabei die Maßnahmen der Redukt ion und Substitution. Die Kosten für den Teilbereich Kompensation wurden bereits im Rahmen des nachfolgend erläuterten Energiekonzepts für den Campus Deutz ermittelt. Energiekonzept Das Energiekonzept für den Campus sieht die konsequ ente Nutzung von Umweltenergie vor, um weitestgehende CO2-Neutralitä t im Betrieb zu erreichen. Wichtigster Baustein ist ein konsequenter Einsatz v on Wärmepumpentechnik in Verbindung mit einer Brunnenanlage, die aus mehrere n Saugbrunnen für die Entnahme und Schluckbrunnen für die Versickerung bestehen. Dabei wird jedoch kein Wasser "verbraucht" sondern genau so viel Wasser üb er die Schluckbrunnen dem Erdreich zugeführt wird wie vorher entnommen wurde. Die Nutzung von Brunnenwasser zur Beheizung gewährleistet ganzjähri g konstante Temperaturen für den Betrieb der Wärmepumpen und hält die Effizienz der Wärmepumpen auch bei niedrigen Außentemperaturen auf hohem Niveau. 6.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange 6.5.1 Tiere (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung der Planung (K ÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2022) wurden im Plangebiet 15 weit verbreitete und ungefährdete Brutvogelarten (Tab. 3) registriert. Für zwei weite re Arten, den Buntspecht und den Eichelhäher, besteht Brutverdacht. Als Gastvogelart en wurden Halsbandsittich und Stieglitz registriert. Nachweise von regional gefäh rdeten und/oder in Kolonien brütenden Arten liegen für den Hausperling und die Türkentaube (beides Brutvögel) sowie den Mauersegler (Nahrungsgast) vor. Die Habitatausstattung mit einem hohen Anteil natur ferner Strukturen, die zentrale Lage innerhalb einer Großstadt und das hohe Maß an Störeinwirkungen stellen limitierende Faktoren für ein Vorkommen planungsrelevanter Arten dar. Planungsrelevante Vogelarten (Tab. 3): Mehlschwalbe und Mauersegler wurden als Nahrungsgäste, die Arten Graureiher, Star und Turmf alke wurden als Durchzügler beobachtet. Ein gelegentliches Aufsuchen des Plange biets zur Nahrungssuche kann für die Arten Mäusebussard, Star sowie Turm- und Wa nderfalke nicht gänzlich - 73 - / 74 ausgeschlossen werden. Nachweise fehlen hierfür jed och ebenso wie für Bruten planungsrelevanter Arten. Säugetiere/Fledermäuse: Die gebäudebewohnenden Arten Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus wurden jagend erfasst, letztere nur unregelmäßig. Hinweise auf größere Quartieransammlungen (Wochenstuben, Sommer- und Winterquartiere) liegen nicht vor. Einzelquartiere, insbesondere der Zwergfledermaus, können jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner wurd e die Rauhautfledermaus, allerdings nur vereinzelt und sehr unregelmäßig, en tlang des Gehölzstreifens am Deutzer Ring nachgewiesen. Sonstige Tiergruppen : In Ermangelung geeigneter Habitatstrukturen kann ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilien-, Amphibien- , Libellen- und Schmetterlingsarten ausgeschlossen werden. Eine tabellarische Erfassung der nachgewiesenen Vogelarten ist im Anhang zu dieser Begründung enthalten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Da von einer weitgehenden Beibehaltung der Lebensra umverhältnisse auszugehen ist, sind auch bezüglich des Artenspektrums keine w esentlichen Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Das Eintreten des auch für nicht planungsrelevante europäische Vogelarten geltenden Tötungsverbotes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) wird durch e ntsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert. Durch baubedingte Störwirkungen und anlagebedingte Teillebensraumverluste (u.a. Einzelbäume und Gehölzstreifen) wird es zumindest vorübergehend zu einer Verdrängung einzel ner Arten kommen. Aufgrund ihrer geringen Spezialisierung und der bestehenden Grünflächen im Plangebietsumfeld kann davon ausgegangen werden, dass Ausweichmöglichkeiten in ausreichender Größe und Qualität zur Verfügung steh en. Der Wirkungsraum des Planvorhabens wird weitgehend auf das Plangebiet beschränkt bleiben. Für den Haus- sperling, eine nicht planungsrelevante, aber in der regionalen Rote Liste auf der Vorwarnliste stehende Art, werden zur Sicherung des Brutangebotes Höhlenbrüterkästen installiert. Für die vorkommende n Fledermausarten können sich unter Umständen artenschutzrechtlich relevante Gefährdungen ergeben, wenn es zum Rückbau von Gebäuden kommt. Für diese Arten werden daher ebenfalls Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Folgende Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzreleva nter Verbotstatbestände sind gemäß des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu berücksichtigen: Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sind die erforderlichen Rodungen von Gehölzen außerhalb der Hauptbrutzeiten vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres der im Plangebiet brütenden Vogelarten auszuführen. - 74 - / 75 Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Aufnahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbe hörde der Stadt Köln durch einen Fachgutachter nach besetzten Nestern un d Fledermausquartieren zu suchen und bei deren Auffin den die Rodungstätigkeit sofort einzustellen. Bei Abbrucharbeiten: - Abbrucharbeiten sind nur außerhalb des Zeitraums 01.03.-30.09. durch- zuführen. - Bei Inanspruchnahmen von Vegetationsflächen inner halb der Brutzeit wildlebender Vogelarten, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Individuenverlusten bzw. Zerstörungen von Nestern u nd Eiern brütender Vögel vorzusehen, z.B. durch eine ökologische Baubegleitung. Die Einzel- heiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. - Durch vorgezogene Kontrollen bzw. eine ökologisch e Baubegleitung und ggf. zu ergreifende Schutzmaßnahmen ist sicherzuste llen, dass es nicht zu einer Gefährdung von Vogelbruten oder von Fleder mäusen kommt. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. - Werden während der Abbrucharbeiten Fledermäuse od er in Gebäuden brütende Vogelarten angetroffen, sind die Arbeiten zu unterbrechen. Eine Fortsetzung ist dann nur mit ökologischer Baubegleitung möglich. Die Ein- zelheiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. - Am nicht von Rückbau betroffenen Gebäudebestand i m Plangebiet, sind vor Beginn der Abrissmaßnahmen in Abstimmung mit de r Unteren Natur- schutzbehörde anzubringen: 8 Sperlingskoloniehäuser à 3 Bruthöhlen Mit den im Zuge der Begrünung des Gebiets vorgesehe nen Maßnahmen werden all- gemeine Habitatfunktionen gefördert und Lebensraumverluste teilweise ausgeglichen. Für die Neubauten: - Das Risiko von Vogelschlag ist zu vermindern. Vog elschlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von gro ßflächigen Glas- bauteilen, die Verwendung von Glas mit einem Außenr eflexionsgrad von max. 15% zur Reduktion der Spiegelwirkung, die Verw endung von halb- transparentem Glas, das Anbringen entsprechender Ma rkierungen (z.B. Streifen- oder Punktraster, keine Greifvogelsilhoue tten), die Installation von Sonnenschutzsystemen an den Außenseiten. Die Um setzung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Für Vögel können bereits gewöhnliche Glasscheiben eine Kollisionsgefahr darstellen. Die Gefahr ist umso größer, je transparenter und gr oßflächiger die Glasfront ist und inwieweit sich die Umgebung, insbesondere Gehölze, spiegeln. Sollte ein Verzicht auf ggf. geplante größere Glasfronten bei einzelnen Gebäuden nicht möglich sein, werden Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Vogelschlagrisi kos erforderlich (z.B. Verwendung von Glas mit geringem Reflexionsgrad und Teilflächen-Markierung). Die Maßnahmen sind im Rahmen des jeweiligen Baugenehmig ungsverfahren zu prüfen und zu konkretisieren. - 75 - / 76 Bewertung Die Überplanung von Habitatstrukturen mit Funktionen für weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelanges „Tiere“ dar. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung der betroffenen Strukture n sowie der weitgehenden Wiederherstellung der derzeit vorliegenden Habitats trukturen, entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des Naturs chutzes und der Landschaftspflege laut Bundesnaturschutzgesetz für den besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die entscheiden den Eingriffe werden im Rahmen des Abrisses des Gebäudebestandes erfolgen und sich im Rahmen Abrisses umsetzen. Der Abriss findet bereits aktuell im Vorfeld der Rechtskraft des Bebauungs- planes statt. Unter Berücksichtigung der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag formulierten und zu berücksichtigenden Vermeidungsmaßnahmen, für den Ab riss und die Auswirkungen der Planung, sind keine Vorhabenwirkungen erkennbar , die Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG erwarten las sen und einer Realisierung der Planung entgegenstehen würden. Zwischen den bestehenden und den bei einer Nichtdur chführung des Planvorhabens zu erwartenden Habitatfunktionen sowie den sich nac h der Planrealisierung darstellenden Habitatfunktionen sind keine wesentlichen Unterschiede erkennbar. 6.5.2 Pflanzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen un d Baumgruppen, Scherrasenflächen und mit Ziersträuchern bepflanzte Rabatten sind als typische Grünelemente stark verdichteter großstädtischer Qua rtiere anzutreffen. Laut der im Zuge des Grünordnungsplans (F ROELICH & SPORBECK 2023) durchgeführten Bestandserfassung kommen als Baumarten überwiegend Platanen, Berg- und Feldahorne sowie Hainbuchen vor. Zwei große Stellpl atzanlagen werden von einem Baumraster (Einzelbäume in mit Ziersträuchern bepfl anzten Baumbeeten) oder schmalen Gehölzstreifen gegliedert. Parallel des De utzer Rings erstreckt sich ein ca. 15 bis 20 m breiter und ca. 8.000 m2 großer, von Bäumen dominierter Gehölzstreifen. Er bildet, in Verbindung mit einer kleineren brachg efallenen Grünanlage (Siedungsgehölz) die größte zusammenhängende Grünfl äche. Während die Bestandsränder des Siedlungsgehölzes von einer Hain buchenreihe und einem Abschnitt des o.g. Gehölzstreifens gebildet werden, besteht das Bestandsinnere aus jüngeren Bäumen (Stangenhölzer, hoher Anteil Feldah orn). Anhaltspunkte für ein Vorkommen geschützter Pflanzen liegen nicht vor. In sgesamt waren im Plangebiet zum Zeitpunkt der Erfassung (2017) 861 Bäume vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die Baum- und Gehölzbestände würden erhalten bleibe n. Die Bäume würden ihre Reifephase fortsetzen, bis die jeweilige Art ihre o ptimale Kronengröße und maximale Blüten- und Samenproduktionskapazität erreicht hat. Die sich anschließende Altersphase würde sich durch abnehmendes Wachstum u nd verringerte Vitalität auszeichnen. Die Pflege der Grünflächen würde wie bisher fortgesetzt. - 76 - / 77 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Bis auf einige kleinere Baumbestände im Altteil der Hochschule, an der Betzdorfer Straße sowie im Bereich des geplanten Entreeplatzes und Grünen Platzes, kommt es sukzessive zu einem vollständigen Verlust der Veget ation und folgender Strukturen (Biotoptypen):  Einzelbäume und Baumgruppen, Baumreihen (über die Freianlagen verteilt);  breiter Gehölzstreifen (Schutzpflanzung entlang de s Deutzer Rings);  Siedlungsgehölz (im Nordosten des Plangebiets);  Schnitthecken und schmale freiwachsende Hecken (sp oradisch vorkommend);  Zierstrauchrabatten und artenarme Scherrasenfläche n (über die Freianlagen verteilt). Es kommt zu einer Inanspruchnahme von 176 Bäumen (v on 861 insgesamt vorhandenen Bäumen), die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen (FROELICH & SPORBECK 2023). Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die meisten Bäume müssen für die neuen Baufelder un d den neuen öffentlichen Gehweg am Deutzer Ring gefällt werden. Nur ein klei ner Teil der Bestandsbäume außerhalb der geplanten Hochbauten kann erhalten we rden. Der überwiegende Teil der Bäume befindet sich auf Hügeln und damit auf ei nem höheren als dem geplanten Geländeniveau (Vermeidung einer Barrierewirkung auf dem zukünftigen Campusgelände). Weitere Gründe für nicht vermeidbare Fällungen sind eine zu große Nähe von Baugruben sowie die Lage von Baustelleneinrichtungen. Der Biotopwertverlust durch die Überplanung der im rechtswirksamen B-Plan 69449/03 festgesetzten Schutzpflanzung und der öffe ntlichen Grünfläche (Spielplatz) ist gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregel ung auszugleichen (s. Umweltbericht, Abschnitt 6.5.20). Im Plangebiet sind insgesamt 379 Baumpflanzungen vorgesehen. Weitere Maßnahmen mit teils kompensator ischer Funktion bilden die übrigen geplanten Begrünungsmaßnahmen (Scherrasenfl ächen und Staudenmischpflanzungen im Bereich von Plätzen, tem poräre „Schmetter- lingswiesen“, Dach- und Fassadenbegrüngen). Dennoch verbleibt ein Kompensationsdefizit, welches plangebietsextern aus zugleichen ist. Für die betroffenen, unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume wurde ein Erfordernis von 520 Ersatzpflanzungen ermittelt (F ROELICH & SPORBECK 2023). Die Festlegung der Standorte für die Ersatzpflanzungen erfolgt im Rahm en des jeweiligen Fällgenehmigungsantrags. Bewertung Freiräume im besiedelten Bereich einschließlich ihr er Bestandteile, zu denen auch Bäume und Gehölzstrukturen gehören, sind laut Bunde snaturschutzgesetz (§ 1 Abs. 6) zu schützen. Konfliktmindernd wirken sich im vorliegenden Fall die allgemeine Bedeutung der betroffenen Strukturen sowie die geplanten Ersatzpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Ausgleichsmaßnahmen a us. Die geplante Vegetation unterscheidet sich von der bestehenden V egetation in ihrer Art und Ausprägung, mit Ausnahme des Gehölzstreifens, nicht wesentlich. Ferner genießt eine Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbepl anten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich (§ 1 Abs. 5 BNatSchG). Vor den genannten Hintergründen - 77 - / 78 ist die Realisierung der Planung mit einer insgesam t mäßigen Beeinträchtigung des Umweltbelanges „Pflanzen“ verbunden. 6.5.3 Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Siedlungs- und Verkehrsflächen enthalten nicht nur bebaute versiegelte Flächen, wie z.B. Gebäude und Straßen, sondern auch private und öffentliche Grünflächen (Gärten, Parks, Friedhöfe etc.). Für das Plangebiet weist das „Amtliche Liegenschaftskataster- Informationssystem“ (ALKIS) folgende Bodennutzungen aus, die allesamt der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen sind: Baulich geprägte SuV  Wohnbaufläche (Nutzung wurde aufgegeben)  Fläche besonderer funktionaler Prägung o Bildung und Forschung o Sicherheit und Ordnung / Soziales (Nutzungen wurden aufgegeben)  Industrie- und Gewerbefläche o Versorgungsanlage, Elektrizität o Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung (Nutzungen wurden aufgegeben)  Straßenverkehr - Verkehrsbegleitfläche / Straße  Weg, Fahrweg Siedlungsfreifläche  Vegetation (Gehölz) Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die bestehenden Nutzungen würden voraussichtlich fo rtgesetzt werden. Für die bereits aufgegebenen Nutzungen (Abfallwirtschaftsbe triebe, Feuerwache, Wohnnutzung etc.) ist eine Wiederaufnahme nicht wahrscheinlich. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von S iedlungs- und Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der Planrea lisierung nicht verbunden. Die Nutzungen des neuen B-Plans sind ebenfalls der Kate gorie „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen. Die statistische Nutzungskategorie „Siedlungsfreifläche“ mit der Spezifikation „Vegeta tion - Gehölz“ (Gehölzsteifen und Siedlungsgehölz am Deutzer Ring) entfällt. Der entl ang des Deutzer Rings geplante Grünstreifen mit einer Baumreihe wird in der zukünf tigen Flächenstatistik als „Verkehrsbegleitfläche“ geführt werden. Der gemäß a ltem Planungsrecht zulässige Anteil überbaubarer Fläche (10,41 ha) reduziert sich gemäß neuem Planungsrecht auf 8,85 ha. Der Freiflächenanteil mit Aufenthaltsmöglichkeit (Plätze, Allee, Wege) nimmt zu. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich - 78 - / 79 Bewertung Als eine Maßnahme der Innenentwicklung folgt die Pl anung dem Gebot des Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und sc honend umzugehen. Das Plangebiet ist sowohl hinsichtlich der bisher planu ngsrechtlich zulässigen Gebietstypen als auch der bestehenden realen Nutzungen vollständig als „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ einzustufen. Dies gilt sowohl f ür den Zustand bei einer Nichtdurchführung (Nullvariante) als auch bei einer Durchführung der Planung. Eine Flächenneuinanspruchnahme im Sinne eines „Flächenve rbrauchs“ findet daher nicht statt. Für den Umweltbelang „Fläche“ ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. 6.5.4 Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Ausgangsmaterial der ursprünglich im Plangebiet ans tehenden Böden waren lehmig- sandige Hochflutsedimente auf der Niederterrasse de s Rheins. Laut Bodenkarte haben sich im Südwesten als Bodentyp eine Parabraun erde mit sandigem Lehm und im zentralen Abschnitt des Plangebiets Braunerden m it schwach lehmigem Sand bis stark sandigen Lehm entwickelt. Der Norden des Plan gebiets ist als Stadtboden klassifiziert. Die Böden sind staunässefrei und wei sen keinen Kontakt zum Grundwasser auf. Im ehemals landwirtschaftlich genu tzten Plangebiet wurden die natürlichen Bodenverhältnisse infolge von Bauaktivi täten vollständig überformt. Oberflächennah stehen in den bisher geotechnisch er kundeten Freiflächen Anschüttungen aus umgelagerten Böden (mit mineralischen Fremdbeimengungen) in Schichtstärken von ca. 1,6 bis 4,1 m an (ICG DÜSSELDORF GMB H 2020, 2019). Die Anschüttungen sind bis auf einen geringen Flächenanteil versiegelt. Im Bereich unter- kellerter Gebäude ist von einem vollständigen Abtra g der natürlichen Bodenprofile auszugehen. Der 3. Auflage der „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“ liegt nicht mehr wie bisher eine dreistufige Schutzwürdigkeitsbewertung zugrunde, sondern das Maß der Funktionserfüllung. Demnach gelten Böden mit hoher bis sehr hoher Funktions- erfüllung als schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie im vorliegenden Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüll ung aufweisen, wurde seitens des Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen Bodenverhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Bestand beträgt die zulässige Flächenversiegelun g im Bauland 9,8 ha sowie innerhalb der Straßenverkehrsflächen 1,1 ha. Nach neuem Planungsrecht sind 8,85 ha (85%) als maximal versiegelbare Fläche im Sondergeb iet und 1,7 ha Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Daraus resultier t unter der Voraussetzung, dass die übrige Fläche im neuen B-Plangebiet unversiegel t bleibt, eine Verringerung der zulässigen Flächenversiegelung um ca. 0,45 ha. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Oberboden überplanter Grünflächen ist − sofern dies er für neue Pflanz- und Ansaatflächen geeignet ist − zwischenzulagern und wieder zu verwenden. - 79 - / 80 Bewertung Betroffen sind überformte und daher weniger schutzw ürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung und durch die weitgeh ende Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß, wird de n Zielen der einschlägigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbeeinträchtigung en entsprochen. Für den Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. Vielmehr ergeben sich aufgrund der Begrenzung der überbaubaren Fläch e Potenziale für die Wiederherstellung von Bodenfunktionen. 6.5.5 Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Das Plangebiet ist innerhalb des hydrogeologischen Raumes Niederrheinische Tieflandbucht“ dem Teilraum „Terrassenebenen des Rh eins und der Maas“ zugeordnet. Der Untergrund ist Bestandteil des Grun dwasserkörpers (GWK) 27_25 „Niederungen des Rheins“, einem sehr ergiebigen Por en-Grundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit, der im Plangebiet von Tonen und Sanden der Köln-Schichten mit deutlich geringerer D urchlässigkeit unterlagert wird. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist, b edingt durch Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie Trichlorethen und Perch lorat, schlecht. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird als gut beurteilt (MULNV o. J. a.). Die generellen hydrogeologischen Verhältnisse werde n durch den ca. 1,25 km entfernten Rhein geprägt, der die Grundwasserstände und die Grundwasserfließrichtung maßgeblich beeinflusst. „U nter regulären Verhältnissen bildet sich ein Grundwasserfluss aus, der im betrac hteten Bereich nach Südwesten auf den Rhein gerichtet ist.“ (ICG D ÜSSELDORF GMB H 2019: 10). Die Aufzeichnungen der im Jahr 2019 errichteten Grundwassermessstellen korrespondieren erwartungsgemäß gut mit dem generellen Verlauf des Rheinwasserstands am Kölner Pegel. Die aufgezeichneten Grundwasserstände in den bisher untersuchten Bereichen liegen etwa zwischen 37,5 und 38,5 m (39,2 m) über NHN. Die Grund- wasserflurabstände betragen, bezogen auf die niedri gste Höhe im Plangebiet (ca. 46 m über NHN), mindestens 7,5 bis 8,5 m (6,8 m) (ICG DÜSSELDORF 2020, 2019). Aufgrund der weitgehenden Überbauung und Flächenversieglung (ca. 90 %) kann nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und zur Grundwasserneubildung beitragen. Das Gebiet enthält keine Oberflächengewässer. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen hydrogeologischen Verhältniss e wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Da die Überdeckung durch bauliche Anlagen im Bereic h des Sondergebiets „Hochschulnutzung“ auf 85% der Baugrundstücke begre nzt wird, ist von einer Verringerung sowohl der bisher planungsrechtlich zu lässigen als auch der realen Versiegelung auszugehen. Es wird mehr Regenwasser a ls bisher zur Versickerung - 80 - / 81 gelangen, da Teilflächen des neuen Geländes vom Mis chwasserkanalnetz abgekoppelt werden und das Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt wird. Die vorgesehenen Brunnenanlagen für die Geothermien utzung sollen so ausgelegt werden, dass genau so viel Wasser über die Schluckbrunnen dem Erdreich zugeführt wird wie vorher entnommen wurde. Somit entsteht kei ne Beeinträchtigung des Grundwasserdargebots. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unt erirdische Versickerungsanlage vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird über separat e Regenwasserkanäle gesammelt und der Versickerungsanlage zugeführt. We itere Versickerungsanlagen werden dezentral im Bereich des Entreeplatzes angeo rdnet (s. Umweltbericht, Abschnitt 6.5.14). Bewertung Flächenversiegelungen werden weitgehend auf das erf orderliche Maß begrenzt. Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes werden nicht beeinträchtigt (Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemis chen Zustands des Grundwassers). Aufgrund eines etwas geringeren Vers iegelungsgrads und die geplanten Versickerungsanlagen ist – im Vergleich zwischen der Nullvariante und dem Planfall – eine tendenzielle Verbesserung des menge nmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten. 6.5.6 Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 6.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen (inkl. Treibha usgase) Das ursprüngliche Luftschadstoffgutachten aus dem Jahr 2020 ist 2023 auf den letzten Stand der Verkehrsprognose, die aktuelle Emissionsg rundlage HBEFA 4.2, das Prognosejahr 2028 sowie eine Aktualisierung von Hin tergrunddaten angepasst worden. Die Version von 2023 ist Bestandteil der Ve röffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Das Ergebnis ändert sich gegenüber der Versi on von 2020 im Wesentlichen durch die verminderte Hintergrundbelastung. Diese lag im Mittel der Vorjahre 2017-19 im Gutachten von 2020 bei 25,7 µg/m³ für NO 2 (Stickstoffdioxid), 17,5 µg/m³ für PM 10 und 11,7 µg/m³ für PM 2,5 (jeweils Feinstaub). Im Gutachten von 2023 betrage n die Werte 20,5 µg/m³ für NO 2, 14,5 µg/m³ für PM 10 und 10,3 µg/m³ für PM 2,5 . Die Abnahme wird nur unwesentlich auf Sondereffekte der Corona-Beschränkungen zurückgeführt. Andere Parameter wie die Änderungen in der Fahrzeugflotte sind ausschlaggebend [Peutz Consult, 2023]. Auch die Prognose 2028 ist günstiger als die vorherige Prognose 2025. Die Prognose 2025 ergab für den Planfall maximale Werte von 35,4 µg/m³ für NO 2, 21,3 µg/m³ für PM 10 und 13,2 µg/m³ für PM 2,5 . Im Gutachten von 2023 betragen die maximalen Werte für 2028 20,9 µg/m³ für NO 2, 17,2 µg/m³ für PM 10 und 11,2 µg/m³ für PM 2,5 . Bestand Luftverunreinigende Stoffe treten als Partikel (z.B. Staub), Gase (z.B. Stickstoffdioxid) oder Gerüche auf. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung, kommt es insbesondere in - 81 - / 82 urbanen Räumen durch lokale Emittenten (Verkehr, In dustrie, Gewerbe, Kleinfeuerungsanlagen) zu einer Erhöhung der Grundb elastung. Als lokale, plangebietsinterne, u.a. das Treibhausgas Kohlendio xid (CO 2) emittierende Quellen sind der Kfz-Verkehr sowie die Wärmeversorgung von Gebäuden auf der Basis fossiler Energieträger zu nennen. Empirische Daten zum gegen wärtigen plangebiets- bezogenen Emissionsaufkommen liegen nicht vor. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Im Rahmen der Luftschadstoffuntersuchung (P EUTZ CONSULT 2023) wurden die Emissionen der im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßenabschnitte für die Schadstoff-Komponenten NO 2, PM 10 , PM 2,5 für den Prognosehorizont 2028 berechnet. Ob Modernisierungsmaßnahmen im jetzigen Gebäudebest and hinsichtlich einer emissionsärmeren Wärmeversorgung durchgeführt werde n würden, kann nicht beurteilt werden. Eine zunehmende Nutzung umwelt- u nd klimaverträglicher Verkehrsmittel (z.B. E-Mobilität) würde, im Verglei ch zum Ist-Zustand, zu einer Verringerung des lokalen Emissionsaufkommens verkeh rsbedingter Luftschadstoffe führen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Auch nach der Planrealisierung wird der Kfz-Verkehr als lokale Emissionsquelle vorliegen. Laut Verkehrsgutachten (BSV GMB H 2022) sind, gemäß einer Prognose der TH Köln, für den Planfall keine größeren Zu- oder Abnahmen der Studierendenzahlen und der TH Köln-Angestellten zu erwarten, da keine neuen Nutzungen (z.B. neue Fakultäten) vorgesehen sind, sodass von einer etwa gleichbleibenden Verkehrsbelastung und verkehrsbedingten Emissionsme nge ausgegangen werden kann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die verkehrsbedingten Emissionen durch eine verbesserte Abgasreinigung und eine Zunahme der Elektromobilität sinken werden. Für die Wärmeversorgung des Campus sind Wärmepumpen mit Geothermie vorgesehen. Die heutigen Emissionen aus der Haustechnik können dadurch weitestgehend minimiert werden. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Ziel des zur Neu- und Umgestaltung des Campus Deutz erstellten Mobilitätskonzeptes (RK GMB H 2023) ist primär die Bereitstellung einer ausgewo genen Angebotsstruktur umweltverträglicher und damit auch emissionsarmer b is -freier Verkehrsmittel (öffentlicher Nahverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr ). Hierfür geeignete Maßnahmen werden im Rahmen des weitgehend autofreien Erschließungskonzeptes für den Camus Deutz berücksichtigt. Das Mobilitätsk onzept nennt darüber hinaus weitere Maßnahmen, die von der TH Köln kurzfristig umgesetzt werden oder langfristig umsetzbare Möglichkeiten darstellen. Zu den kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen gehören beispielsweise eine technische Vorrüstung für elektrische Ladesäulen in den Parkhäusern sowie ein ausreichendes Angebot an Fahr radstellplätzen und Duschgelegenheiten für Fahrradpendler. Aufgrund der bereits heute sehr guten ÖPNV-Anbindung des Campus sieht die Stadt Köln kurz - bis mittelfristig keine Notwendigkeit für einen Ausbau. Das Konzept zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz (BLB NRW 2023) nennt als wesentliche Zielgröße einen minimalen Primärenergie bedarf und Anfall an CO 2- Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Be haglichkeitsstandards in den - 82 - / 83 Gebäuden. Hinsichtlich der technischen und bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung dieses Ziels wird auf Abschnitt 6.5.15 des Umweltberichts verwiesen. Bewertung Für die bei der Wärmeerzeugung anfallenden Emissionsmenge (vor allem CO 2) ist, im Vergleich zum Prognosenullfall, aufgrund der vorges ehenen effizienteren, klima- und umweltfreundlicheren Technologien von einer Verringerung auszugehen. Auch für die verkehrsbedingten Emissionen ist aufgrund einer ins gesamt stagnierenden Verkehrsbelastung und einer wahrscheinlichen Zunahm e klimafreundlicher Mobilität ein Rückgang anzunehmen. Das Planvorhaben steht nic ht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Luftreinhalteplans (LRP) Köln. 6.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so auch in Köln, die überwiegend durch den Kfz-Verkehr emittierten Komponenten Feinstaub PM 10 und PM 2,5 (Partikelförmige Luftverunreinigungen mit einem Durchmesser von maximal 10 bzw. 2,5 Mikrogramm) und Stickstoffdioxid (NO 2) in den Fokus geraten. Die Feinstaubbelastung bei PM 10 ist landesweit zurückgegangen. Der Grenzwert der 39. Verordnung zur Durchführung des B undes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftquali tätsstandards und Emissionshöchstmenge – 39. BImSchV) für den PM 10 -Jahresmittelwert wird seit einigen Jahren an allen Messstellen des Luftqualitä ts-Überwachungssystems eingehalten (LANUV 2021). Der Grenzwert für den Jah resmittelwert von NO 2 wurde erstmalig im Jahr 2020 an allen NRW-Probenahmestell en, begünstigt durch die Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie (Lockdown), unterschritten. Der Gehölzstreifen entlang des Deutzer Rings und die übrigen Bäume des Plangebiets nehmen lufthygienische Funktionen wahr (Staubminder ung, Bindung von CO 2 und Freisetzung von Sauerstoff). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität bez üglich der insbesondere verkehrsbedingten Schadstoffkomponenten NO 2 sowie Feinstaub PM 10 und PM 2,5 wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung ( PEUTZ CONSULT 2023) die Werte für den Prognosenullfall (Nichtdurchführung d es Vorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030, Prognosehorizont 2028) berechnet. „Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass im Prognosenullfall die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwerte NO 2, PM 10 und PM 2,5 , Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) im gesamten Untersuchungsgebiet (Plangebiet inkl. Kreativquartier und Annex-Bebauung) eingehalt en werden. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten hierbei aufgrund der h ohen Verkehrsbelastung und der durch dichte Randbebauung verminderten Belüftung en tlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer Ring sowie entlang der Ostseite des Deutzer Rings auf.“ (PEUTZ CONSULT 2023, s. auch Umweltbericht, Abschnitt 6.5.17). - 83 - / 84 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Laut Verkehrsgutachten (BSV G MB H 2022) resultieren Veränderungen der Kfz- Belastungen an den Campus Deutz grenzender Straßen gegenüber dem Prognosenullfall nicht durch ein für 2030 zusätzlic h anzusetzendes Verkehrsaufkommen, sondern ausschließlich durch die neue Erschließungssituation. Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im Planfall (Prognosehorizont 2028) die Verkehrsmengen [im Sinne einer veränderten räumlichen Verteilung] und hiermit auch die freigesetzten Luftschadstoff-Emissionsmengen. D es Weiteren verändern sich durch die Plangebäude die Belüftungsverhältnisse. D urch diese Veränderungen steigen die Luftschadstoffkonzentrationen gemäß der Luftschadstoffuntersuchung (PEUTZ CONSULT 2023) entlang des Deutzer Rings im Umfeld der Plan gebäude leicht an. Für die Gießener Straße östlich der Kreuzung De utzer Ring ist eine leichte Verbesserung der Belüftungssituation zu erwarten (s . Umweltbericht, Abschnitt 6.5.17). Die Realisierung der Planung ist mit einem Verlust lufthygienisch wirksamer Grünstrukturen verbunden. Wegen der geplanten Baump flanzungen, der Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie der Elektromob ilität und der geplanten weitgehenden Nutzung erneuerbarer Energie (Wärmepum pen) als CO 2-einsparende Technologie ist insgesamt von einer Immissionsminderung auszugehen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die in den Abschnitten 6.5.6.1 und 6.5.15 genannten emissionseinsparenden Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Immissionsbelastung. Zu dieser tragen auch die zu realisierenden Baumanpflanzungen sowie die Dach- und Fassadenbegrünungen, beispielsweise durch Staubbind ung und -reduktion, bei. Die Leistungskapazität von Bäumen zur Lufthygiene hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Art, dem Alter sowie dem Kronenvolumen. Je älter Bäume sind, desto mehr CO 2 können sie in der Regel speichern. Bewertung Die in der 39. BImSchV verankerten Grenzwerte (Jahr esmittelwerte NO 2, PM 10 und PM 2,5 , Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) werden auch nach Realisierung der Planung unterschritten, also eingehalten (PEUTZ CONSULT 2023). Aufgrund der Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität sowie baulich er und technischer Maßnahmen zur Emissionsreduzierung ist − im Vergleich zum Pro gnosenullfall − eine Immissionsverringerung anzunehmen. 6.5.7 Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Städte und Ballungsräume verursachen aufgrund der p hysikalischen Eigenschaften ihrer Oberflächen im Vergleich zu ihrem weniger sta rk bebauten und stärker durchgrünten Umland klimatische Effekte, die unter dem Begriff „Stadtklima“ zusammengefasst werden. Die Folgen des Stadtklimas sind ein erhöhtes thermisches Niveau im Vergleich zum Umland („Städtische Wärmein sel“), oftmals eingeschränkte Belüftungsverhältnisse aufgrund der teilweise dicht en und hohen Bebauung, meist niedrigere Luftfeuchtigkeitsverhältnisse und eine V erschlechterung der städtischen Luftqualität. „Die Größten Temperaturunterschiede z wischen Stadt und Umland sind - 84 - / 85 bei austauscharmen Wetterlagen zu erwarten, die dur ch wolkenarme und wind- schwache Bedingungen geprägt sind.“ (s. Planungshin weiskarte zukünftige Wärmebelastung, LANUV 2013). Die Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung “ stellt für das Kölner Stadtgebiet Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigenschaften dar und unterscheidet zwischen Siedlungs- und Freiflächenkl imatopen. Die Siedlungsklimatope sind in drei Klassen unterteilt. Die in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Gebiete sind der Klasse III zugeordnet, so auch die gesamte Kölner Innenstadt einschließlich des Plange biets. Kennzeichen dieses Lastraums sind, im Vergleich zum Freiland, starke V eränderungen aller Klimaelemente, Windfeldstörungen, intensive Wärmein seln, Störungen lokaler Windsysteme und eine Minderung der Frischluftzirkulation. Die langjährigen übergeordneten Windverhältnisse in Köln entsprechen der Windrichtungsverteilung der Kölner Bucht mit – bedi ngt durch die Ausrichtung des Rheintals – dominierenden Windrichtungen aus Südost en. „Ein sekundäres Windrichtungsmaximum entfällt auf Anströmungen aus Richtung West“ (P EUTZ CONSULT 2022). Einen entscheidenden Einfluss auf die Belüf tung der Innenstadt hat der sogenannte „Rheintalwind“. In austauscharmen St rahlungsnächten setzt sich die nächtlich entstehende Kaltluft dem Relief der Kölne r Bucht folgend aus Richtung Süden hangabwärts in Bewegung. Beim Erreichen einer bestimmten Mächtigkeit strömt sie als „Rheintalwind“ weiter talabwärts und überlagert dabei die lokalen Kaltluftabflüsse. Trotz der dichten Bebauung wird die Kaltluft in der zweiten Nachthälfte bis an den Rhein transportiert. Dieses regionale Windsystem (Bergwind) gewährleistet aufgrund seiner starken Ausprägung nicht nur in aus tauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen, sondern auch in winterlichen Strahlungsnächten eine Belüftung der Deutzer Innenstadt (LANUV 2013). Die Waldfunktionskarte (MULNV o. J. b) weist dem Ge hölzstreifen an der Deutzer Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine lokale Klimaschutzfunktion zu. Eine ausgleichende Wirkung (Beschattung, Abkühlung durch Verdunstung) auf Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsextreme besitzen auch die übrigen Baumbestände. Für das Verfahren wurde ein stadtklimatologisches G utachten erstellt, welches die klimatischen Auswirkungen der stufenweisen Neuentwi cklung des Campus Deutz Geländes aufzeigt (P EUTZ CONSULT 2022). Hierfür wurden mithilfe des mikroskaligen Stadtklimamodells ENVI-met in der Version 5.02 (Win ter Release 2021/2022) der Istfall sowie insgesamt drei Planvarianten in drei verschiedenen Bebauungsstadien untersucht. Simuliert wurde ein heißer Sommertag mi t der an Hitzetagen in Köln typischen südöstlichen Windrichtung. Die Beurteilung der klimatischen Veränderungen erfo lgte anhand der simulierten Temperaturverhältnisse zu zwei verschiedenen Uhrzei ten sowie anhand der bioklimatischen Kenngröße des PET-Wertes am Nachmit tag. Zusätzlich wurden die Windverhältnisse in einer Höhe von 1,5 m und 13 m ü ber Grund ausgewertet und dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass bei allen dr ei Planvarianten eine Veränderung des nachmittäglichen Temperaturniveaus im Plangebiet selbst und in der - 85 - / 86 nahen Umgebung erfolgt. Hierbei ist im östlichen Te il des Plangebietes mit Temperaturerhöhungen und im westlichen Teil mit Abk ühlungen zu rechnen. Die Planvariante 3, die die Realisierung des Kreativqua rtiers und der Bebauung auf der südlichen Erweiterungsfläche einbezieht, erweist si ch in Bezug auf das nachmittägliche Temperaturniveau als günstigste Planvariante. Bezüglich der bioklimatischen Belastung entstehen durch das Planvorhaben innerhalb des Plangebietes einige Bereiche, in denen eine Ver besserung der bioklimatischen Belastung erzielt wird. Dies ist vor allem auf die vorgesehenen Baumneupflanzungen, die verbesserte Durchlüftung und die Entsiegelung der Oberflächen zurückzuführen. Jedoch resultieren aus dem Vorhaben auch Bereiche m it hoher bis extremer thermische Belastung, insbesondere in den Innenhöfe n der neuen Hochschulgebäude. Darüber hinaus wird auch vereinze lt im restlichen Plangebiet, bedingt durch verminderte Durchlüftung sowie durch Baumfällungen und der damit einhergehenden fehlenden Verschattungswirkung und V erdunstungskühlung, eine höhere thermische Belastung prognostiziert. Eine Verschlechterung der bioklimatischen Belastung ssituation im Umfeld des Planvorhabens kann auf Grundlage der Berechnungserg ebnisse für alle aber Planvarianten ausgeschlossen werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Infolge des Klimawandels werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Hitzebelastungen und Starkniederschlagsereignisse deutlich zunehmen. Laut Planungshinweiskarte (LANUV 2013) mit der hier dargestellten, zu erwarte nden Wärmebelastung (Periode 2021 bis 2050) sind der nördliche und mittlere Absc hnitt des Plangebiets, mit Ausnahmen einiger Randzonen, den Flächen der Klasse 1 und damit den „sehr hoch belasteten Siedlungsflächen“ zuzuordnen. So ist hie r, im Vergleich zu klimaaktiven Freiflächen, beispielsweise mit einer um 40 bis 80 % höheren Anzahl von Tagen mit starker Wärmebelastung (≥ 32 °C) zu rechnen. Richtu ng Süden und am östlichen Rand schließen sich „hoch belastete Siedlungsfläche n“ (Klasse 2) an. Die südliche Spitze des Plangebiets ist als „belastete Siedlungsfläche“ (Klasse 3) gekennzeichnet. Das Areal würde überwiegend weiterhin in den Sommermonaten zu den thermisch am stärksten belasteten Stadtgebieten gehören. Die im alten B-Plan ausgewiesene Schutzpflanzung mit ihrer lokalen klimatischen Funktion würde erhalten bleiben. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die geplante Blockrandbebauung mit abgestuften Gebä udehöhen, breiten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen Campusp latz, dürfte eine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung als bisher ermöglichen. Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Innenstadt relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. Das Maß der Überbauung (einsc hließlich ihrer zulässigen Überschreitung) wird auf 85 % des Sondergebiets bes chränkt. Im alten B-Plan, der keine GRZ festsetzt, ist außerhalb der Grünfläche u nd Schutzpflanzung eine vollständige Versiegelung möglich. Trotz der gering eren Dichte der neuen Bebauung und überwiegend offener Innenhöfe ist für den Campus Deutz, aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelungsgrades, nicht von einer wese ntlichen Abschwächung der für den Status quo (s.o.) prognostizierten Wärmebelastung auszugehen. Allerdings kann an dieser Stelle nicht konkret beurteilt werden, in wieweit die vorgesehenen - 86 - / 87 Dachbegrünungen durch ihre Verdunstungskühlung zu e inem merklichen Ausgleich sommerlicher Umgebungstemperatur und damit einer Mi nderung von Wärmeinseln führen könnten. Der Beitrag dürfte vor dem Hintergr und des zu begrünenden Dachanteils (40%) eher gering sein. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren Grünelementen wird durch Kühlungseffekte z u einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. Es wird davon aus gegangen, dass durch die Verwendung reflektierender Materialien und heller F arben eine Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächenbefestigungen im Rahmen der weiteren Detailplanung erreicht werden kann. Bewertung Die stadtklimatischen Verhältnisse des Plangebiets, insbesondere während sommerlicher Hitzephasen, werden sich – trotz der b ioklimatischen Gunstwirkungen der vorgesehenen Grünflächen und -strukturen – vora ussichtlich nicht signifikant verbessern. Hierfür wären eine geringere bauliche D ichte und Flächenversiegelung sowie ein noch höherer Grünanteil erforderlich. 6.5.8 Wirkungsgefüge (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bei den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima ist das Wirkungsgefüge zwischen den genannten Landschaf tsfaktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Stoffkreisläufe und Energieströme im Naturhaushalt. Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der abiotischen und biotischen Funktionselemente der je weiligen Landschaftsfaktoren werden im Rahmen der Auswirkungsprognose mittelbar berücksichtigt, da die betroffenen Elemente im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Faktoren beinhalten. 6.5.9 Landschaft (Ortsbild) (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Großform- und Punktbebauung bestimmen die bauliche Struktur des Plangebiets. Hinsichtlich der Gestalt und teilweise auch der Fun ktion der Bebauung lassen sich folgende baulichen Elemente und Komplexe des Campus Deutz unterscheiden:  Das nördliche und südliche Ende des Campusgeländes wird durch ein 15- bzw. 23-geschossiges Hochhaus (Studierendenwohnheime) geprägt.  Ein bis zu viergeschossiger Altbaukomplex der TH K öln mit einem viergeschos- sigen Wohnblock (Studierendenwohnheim) sowie eine S tellplatzanlage bilden den nördlichen Abschnitt des Campus.  Der mittlere und südliche Abschnitt wird von einem bis zu 12-geschossigen Kreuzbau des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) dominiert. wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 in die Denkmallist e der Stadt Köln einge- tragen wurde. Einzelne bauliche Elemente dieses Hauptgebäudes weisen eine - 87 - / 88 markante Farbgebung auf (s. auch Umweltbericht, Abs chnitt 6.5.13). In Rich- tung Süden schließen sich flache Hallenbauten an. Östlich des Komplexes be- finden sich eine weitere Stellplatzanlage und das f ünfgeschossige Bibliotheks- gebäude mit einer schwebenden Verbindung zum Kreuzbau. Den Nordosten des Plangebiets prägten dagegen bis z um Abriss der Gebäude nicht mehr genutzte Gebäude und Betriebsflächen. Dazu geh ört das ehemalige Areal der Feuerwehr und der Abfallwirtschaftsbetriebe, besteh end aus zumeist eingeschossigen, sich um zwei Höfe gruppierende Hal len sowie westlich davon zwei dreigeschossige Gebäude (Kita, Mehrfamilienhaus). Z ur Gießener Straße hin ist das Gelände durch einen Bauzaun gesichert. Nach dem Abr iss der Gebäude ist ein unbebautes Baustellengelände vorhanden. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung sowie fehlender Dach- und Fassadenbegrünung, weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Als typische urbane Grünelemente sind Einzelbäume, Baumgruppen, Zierstrauchrabatten sowie Scherrasenflächen vertreten. Zwischen dem Deutzer R ing und dem Campusgelände erstreckt sich ein breiter Gehölzstreifen, der im N ordosten durch ein Siedlungsgehölz ergänzt wird. Zwischen dem Gehölz und dem o.g. Mehrfamilienhaus befand sich früher ein Spielplatz, heute nur noch eine Rasenfläche. Von Bedeutung für das Ortsbild sind vor allem die Bäume und der Gehölzstreifen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bezüglich des IWZ und einen ebenfalls denkmalgeschü tzten Altbau wären grundsätzliche bauliche Veränderungen bereits aus D enkmalschutzgründen nicht möglich. Für die übrigen Gebäude und Freiflächen wä re ebenfalls von einem Fortbestand auszugehen. Die im alten B-Plan festges etzten Grünflächen (Schutzpflanzung, Spielplatz) würden erhalten bleiben. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Grundgedanke des Bebauungskonzeptes für den neuen C ampus ist, anstatt der bestehenden massiven, großformatigen Bebauung, eine dezentrale durchlässige Bauweise mit Einzelgebäuden zu schaffen, die individuell an die Raumnutzungen der Institute angepasst ist und sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt. Die Baufelder sind als Baublöcke mit großen Innenhöfen gedacht, i n denen sowohl Gebäude für Werkhallen, als auch Wirtschaftshöfe, ruhige Innenr äume mit Aufenthaltsqualität und Sonderflächen möglich sind. Das Bild des neuen Camp us wird insbesondere durch den großen Campusplatz geprägt, um den sich die aus fünf Baublöcken bestehenden Fakultäten gruppieren. Das Hörsaalzentrum an der Betzdorfer Straße als Solitär bildet das neue Auftaktgebäude. Der Campus endet auf seine r Südostseite am Deutzer Ring, der durch die neue Bebauung räumlich gefasst wird. Auf der Nordseite des Campus bleibt das Gebäude der Fakultäten Architektu r und Bauingenieur- wesen/Umwelttechnik erhalten und wird durch das neu e Hörsaalgebäude auf dem heutigen Parkplatz Betzdorfer Straße ergänzt. Eine Nord-Süd-Achse begrenzt den Kernbereich des Campus nach Westen und stellt zugle ich den Übergang zum zukünftigen Kreativquartier dar. Die Bebauung ist an den geplanten Blockrändern in d er Regel viergeschossig. (Höhenentwicklung von max. 19,5 m). Der zentrale Ca mpusplatz erhält durch - 88 - / 89 mehrere, höhere Baukörper (max. 27,0 m) eine räumliche Betonung. Zudem ist für das Hörsaalgebäude mit 22,0 m eine größere Höhe vorgesehen. Die weitgehende Neugestaltung des Areals bedingt vo rübergehende (u.a. Einzelbäume) und dauerhafte (Gehölzstreifen) Verlus te von Grünelementen mit Bedeutung für das Ortsbild. Das neue Freiraumkonzept übernimmt die Funktion eines verbindenden Gerüstes des Campusgeländes, aus großz ügigen begrünten Plätzen und Wegen mit hoher Aufenthaltsqualität und Sichtbezügen zur Umgebung. Die Plätze erhalten durch ihre Umgebung und Gestaltung einen eigenen Charakter, weisen aber durch die Verwendung gleicher Materialen einen gestalterischen Zusammenhang auf. Ein Teil der Gebäudefassaden wird mit Kletterpflanzen begrünt. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden zur Einbin dung der Gebäude in das Ortsbild und zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen. Die Festsetzungen zur Begrünung sowie die im Rahmen der Freiflächenge staltung zum Einsatz kommenden Typologien sind Abschnitt 6.4.3 des Umweltberichtes zu entnehmen. Um das Ortsbild nicht durch Werbeanlagen übermäßig zu beeinflussen, werden im Bebauungsplan Regelungen getroffen, die einen Rahme n zur Vermeidung negativer stadtgestalterischer Einflüsse festlegen. Bewertung Das Plangebiet ist Bestandteil einer großflächig vo n Bebauung geprägten Stadtlandschaft. Das derzeitige Campusgelände weist einen besonderen baulichen Charakter auf. Allerdings wird die Bauweise, sowohl aus städtebaulicher als auch freiraumplanerischer Sicht, im Allgemeinen als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Die nunmehr verfolgte kleinteiligere, sich zu den Rände rn öffnende Bebauung wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Komplex. Insgesamt ist von einer Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. 6.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „[...] die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerart lichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen.“ Nach wie vor liegen keine umfassenden Ansätze zur planungspraktischen Operati onalisierung der biologischen Vielfalt vor. Eine plangebietsbezogene Einschätzung der biologischen Vielfalt ist daher an dieser Stelle nur anhand des Biotoptypen- und de s bekannten Tier- und Pflanzenartenspektrums möglich. Die Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür sind insbesondere der hohe Anteil an Gebäud en und versiegelten Flächen, artenarme Scherrasen- und Zierstrauchrabatten sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine geringe biologische Vielfalt ist auch bei eine r Fortsetzung des Status quo anzunehmen. - 89 - / 90 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Nach der Fertigstellung der Begrünungsmaßnahmen wir d sich relativ kurzfristig eine zumindest dem Niveau des Vor-Eingriffszustands ents prechende Vielfalt einstellen. Bestimmte Biotoptypen (Gehölzstreifen, Siedlungsgeh ölz) werden zwar vor Ort nicht wiederhergestellt, dafür kommen einige bisher nicht vertretene Strukturen hinzu (u.a. Dach- und Fassadenbegrünungen, Wiese, Staudenpflanzungen). Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Hierzu zählen alle im B-Plan festgesetzten Begrünungsmaßnahmen einschließlich der Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern. Bewertung Aufgrund der Etablierung bisher nicht im Änderungsgebiet vertretener Biotoptypen ist eine etwas größere biologische Vielfalt zu erwarten. 6.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2 000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind ca. 4 km (FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ) und 7,3 km (Vogelschutz- und FFH-Gebiet DE-4405-401/302 „Königsforst“) entfe rnt (LANUV o. J.). Eine Betroffenheit der Erhaltungsziele kann aufgrund der Art des Planvorhabens und der genannten Distanzen ausgeschlossen werden. 6.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 6.5.12.1 Lärm Bestand Straßenverkehrsgeräusche werden im Plangebiet beispielweise durch das Aufsuchen der Stellplatzanlagen verursacht, wirken aber in de utlich stärkerem Maße von den angrenzenden Straßen in das Gebiet ein. Zu nennen s ind hier insbesondere der Deutzer Ring und die östliche Zubringerstraße (L 124). Eine weitere, als Vorbelastung zu berücksichtigende Geräuschquelle stellt der Schi enenverkehr im näheren Umfeld des Plangebiets dar. Für das Plangebiet sind keine Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt. Laut dem Schallimmissionsplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln ( Stand 2014) ist tagsüber und nachts ein in Anlehnung an das Fluglärmgesetz ermit telter energieäquivalenter Dauerschallpegel von ≤ 40 dB(A) zu erwarten. Südwes tlich, in unmittelbarer Nachbarschaft des Hochschulareals, befinden sich zw ei Sportplätze als zu berücksichtigende Geräuschvorbelastung. Relevante g ewerbliche Lärmquellen sind nicht vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Im Prognosenullfall (Nichtdurchführung des Vorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030) sind für den Deutzer Ring (je nach Abschnitt zwischen 19.400 und 28.400 Kfz/24h), die östliche Zubringerstraße (25.4 39 Kfz/24h) und den östlichen Abschnitt der Gießener Straße (10.000 Kfz/24h) die höchsten durchschnittlichen Verkehrsbelastungen anzunehmen. Für den Schienenverkehr liegen Angaben der DB AG zur Zugfrequentierung für den Planungshorizont 2 025 vor (G RANER + PARTNER - 90 - / 91 INGENIEURE 2022). Für die Sportplätze südwestlich des Plangeb iets wird von einer möglichen Maximalnutzung durch die Fußballabteilung ausgegangen. Im Vergleich zu anderen üblichen Vereinssportarten ist dies regelmä ßig aus schalltechnischer Sicht der ungünstigste Nutzungszustand. Es wird davon aus gegangen, dass beide Sportplätze in den o.g. Zeiten (werktags 08.00 bis 22.00 Uhr und sonntags 09.00 bis 22.00 Uhr) ununterbrochen genutzt werden. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Rahmen des schalltechnischen Prognosegutachtens (GRANER + PARTNER INGENIEURE 2022) wurde geprüft, ob und ggf. unter welchen Vor aussetzungen die Entwicklung des Plangebiets im Einklang mit den Anf orderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden schalltechnische Prognoseberechnungen durchgeführt und die – getrenn t nach den jeweiligen Geräuschemittenten (z.B. Straßenverkehr) – auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen prognostiziert. Ferner wurden d ie Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr bzw. die Verkehrsverlagerungen untersucht. Bezüglich der schallschutztechnischen Einordnung und orientierenden Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßen-, Schienen- und Flugverkehrsgeräusche wird die DIN 18005 herangezogen. „Die bei der Planu ng von Baugebieten zugrunde zulegenden Richtwerte sind, unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen, unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Im missions-Vorbelastung ab“ (G RANER + PARTNER I NGENIEURE 2022: 9). Die Schutzbedürftigkeit der Hochschulnutzung und den darin integrierten Studier endenwohnheimen gegenüber Lärmimmissionen ist mit der eines Mischgebiets verg leichbar. Die DIN 18005 gibt für Mischgebiete 60 dB (A) für den Tageszeitraum und 50 /45 dB (A) für den Nachtzeitraum als Orientierungswerte an. Der im vor liegenden Fall nicht anzuwendende niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Straßenverkehrslärm (G RANER + PARTNER INGENIEURE 2022: 29f.) Die höchsten Verkehrsgeräuscheinwirkungen sind im N ahbereich der stärker frequentierten Verkehrsachsen östlich und nördlich des Plangebietes zu erwarten. Die maximalen Belastungen im "Sondergebiet Hochschule" entstehen dabei im Bereich des Deutzer Rings im östlichen Plangebiet, wo tagsüber Beurteilungspegel von bis zu 70 dB(A) und nachts von bis zu 62 dB(A) prognostizi ert werden. Im nördlichen Plangebietsbereich ergeben sich Beurteilungspegel v on bis zu 65 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht. Im Bereich des südlichen Pla ngebietes sind tagsüber Beurteilungspegel von 61...68 dB(A) und nachts von 52…60 dB(A) zu erwarten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Pla ngebietes deutlich. Insbesondere im Bereich der Innenhoflagen ergeben s ich deutlich niedrigere Geräuscheinwirkungen. Im mittleren Plangebietsberei ch sind demnach Beurteilungspegel tagsüber von < 35...60 dB(A) und < 35…52 dB(A) nachts zu erwarten. Die in Ansatz gebrachten Orientierungswerte gemäß D IN 18005 (60/50 dB(A) tags/ nachts) werden somit tagsüber und nachts teilweise deutlich überschritten. Im Kernbereich des Plangebietes verbleiben große Berei che, in denen die Orientierungswerte tags/ nachts eingehalten werden. - 91 - / 92 Schienenverkehrslärm (G RANER + PARTNER INGENIEURE 2022: 29) Im Plangebiet treten die höchsten Geräuscheinwirkungen durch den Schienenverkehr im südöstlichen Bereich aufgrund des hier geringste n Abstands zu der östlich gelegenen Bahntrasse auf. Hier ergeben sich tagsüber und nachts Beurteilungsp egel von ≤ 65 dB(A) ohne relevante Differenzen in den einzelnen Geschossen. Die Geräuscheinwirkungen reduzieren sich zunächst in nördliche Richtung, im nördlichsten Teil des Plangebietes werden tagsüber ebenfalls Beurteilungspegel von ≤ 6 5 dB(A) erwartet. Während des Nachtzeitraumes ergeben sich hier Beurteilungspegel von ≤ 59 dB(A). In diesem Bereich ergeben sich um bis zu 5 dB(A) geringere Ge räuscheinwirkungen in den unteren Geschossen. Im mittleren Bereich des Sonder gebietes Hochschule sind aufgrund der Schallabschirmung der Gebäude des Plan gebietes geringere Geräuscheinwirkungen zu erwarten. Hier ergeben sich tags/nachts Beurteilungspegel in einer Größenordnung von 35…65 dB(A). Die für das Sondergebiet Hochschule in Ansatz gebrachten Orientierungswerte gemäß DIN 18005 werden für die Schienenverkehrsgeräusche während des Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Plangebietsbereich überschritten, in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen erfüllt. Während des Nachtzeitraumes ergeben sich im Bereich der äußeren Plangebietsgrenzen ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte, im Kernbereich des Plangebietes werden die Orientierungswerte in großen Teilen eingehalten.“ Flugverkehrslärm Laut dem Schallimmissionsplan des Umwelt- und Verbr aucherschutzamtes der Stadt Köln (Stand 2014) ist tagsüber und nachts ein Dauer schallpegel von ≤ 40 dB(A) zu erwarten, sodass die Orientierungswerte zur DIN 180 05 innerhalb des Plangebiets in Bezug auf die Flugverkehrsgeräusche unterschritten, also eingehalten werden. Sportlärm Die Berechnungsergebnisse des Schallgutachtens zum Sportlärm zeigen, dass die Anforderungen der heranzuziehenden 18. BImSchV sowo hl für den Trainingsbetrieb an Werktagen als auch für den Spielbetrieb an Sonnt agen und Werktagen innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten in allen Bereichen ein gehalten werden. Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der Immissionsrichtwerte und zulässigen Maximalpegel - bezogen auf einen Schutzanspruch des Sondergebiets, der demjenigen eines Mischgebiets entspricht - sind, über die bereits in Ansatz gebrachten Maximalannahmen hinaus, weitere Entwicklungsmöglich keiten im Rahmen einer Generalsanierung und Modernisierung für die Sportanlage gegeben. Verkehr innerhalb des Plangebiets Für die vorgesehenen ebenerdigen Parkplätze und die Parkhäuser wurden orientierende Berechnungen durchgeführt. Dabei wurde von einer weitgehend offenen Ausführung der Parkhausfassaden und einer ausschlie ßlichen Nutzung während des Tageszeitraumes ausgegangen, und es wurden die gemä ß Verkehrsgutachten ermittelten Verkehrsbewegungshäufigkeiten für den ü blichen Betrieb des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums berücksichtigt . Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sowohl die gemäß TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte als auch die - 92 - / 93 Orientierungswerte der DIN 18005 im Bereich der Woh nnachbarschaft während des Tageszeitraumes unterschritten, also eingehalten werden. Eine Nachtnutzung ist nicht vorgesehen und deshalb nicht bewertet worden. Planungsbedingte Verkehrszunahme auf öffentlichen Straßen „Der durch das Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten Bereichen der vorhandenen schutzbedürftigen Nachbarschaft zu keiner relevanten Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbel astung. In einigen Bereichen werden sogar zukünftig geringere Verkehrslärmbelast ungen prognostiziert. Die schalltechnischen Erheblichkeitsschwellen von 70/60 dB(A) werden in keinem Bereich überschritten.“ (GRANER + PARTNER INGENIEURE 2022: 57). Tab. 4 Ergebnisse der Einzelpunktberechnung an exemplarischen Gebäuden zur Überprüfung der Geräuschimmissionen in der Nachbar schaft durch den Verkehr auf öffentlichen Straßen (G RANER + PARTNER INGENIEURE 2022: 57) Immis- sions- punkt (IP) Beurteilungs- pegel nach RLS 90 Prognose Nullfall in dB(A) Tag/Nacht Beurteilungs- pegel nach RLS 90 Prognose Planfall in dB(A) Tag/Nacht Pegeldifferenz Prognose Planfall – Prognose Nullfall in dB(A) Tag/Nacht Immissions- grenzwert gem. 16. BImSchV in dB(A) Tag/Nacht IP3 Südost; Deutzer Ring 5a 66,9/59,5 66,4/58,1 -0,5/-1,4 64/54 IP4; Gießener Str. 23 63,9/56,4 62,2/53,5 -1,6/-2,8 64/54 IP5; Burgen- landstr. 3c 55,7/47,9 56,1/47,6 +0,3/-0,3 59/49 IP6; Camberger Str. 2 64,6/57,2 64,9/56,5 +0,2/-0,7 59/49 IP7; Gießener Str. 29 67,2/59,7 67,0/58,7 -0,2/-1,0 64/54 IP8; Gießener Str. 1 65,4/57,8 64,0/55,4 -1,3/-2,4 64/54 IP9; Deutz- Kalker Str. 11a 67,1/58,3 67,0/58,3 -0,1/0,0 64/54 IP10; Reitweg 2- 4 59,6/51,7 59,6/51,7 0,0/0,0 64/54 IP11; 55,8/48,2 56,1/48,4 +0,3/+0,2 57/47 - 93 - / 94 Immis- sions- punkt (IP) Beurteilungs- pegel nach RLS 90 Prognose Nullfall in dB(A) Tag/Nacht Beurteilungs- pegel nach RLS 90 Prognose Planfall in dB(A) Tag/Nacht Pegeldifferenz Prognose Planfall – Prognose Nullfall in dB(A) Tag/Nacht Immissions- grenzwert gem. 16. BImSchV in dB(A) Tag/Nacht Eitorfer Str. 22-24 (Berufs- kolleg) Gesundheitsgefährdender Lärm (Gesamtverkehrslärm au s Straßen- und Schienenverkehr) An zwei kleineren Abschnitten der Baulinien zum Deu tzer Ring, im Norden im Eckbereich Deutzer Ring/ Gießener Straße sowie im S üden im Bereich nördlich der Zufahrt zum Deutzer Ring sind Beurteilungspegel aus dem Gesamtverkehrslärm von 70 dB(A) prognostiziert. Dieser Wert stellt die Sch welle der Gesundheitsgefährdung im Tagzeitraum (6-22 Uhr) dar. An den beiden Wohnheimen Nord und Süd sind Beurteil ungspegel von 60 dB(A) im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) erreicht bzw. um bis zu 6 dB(A) überschritten. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die vorgesehene Blockrandbebauung mit überwiegend g eschlossener, straßenbegleitender Bauflucht schirmt die geplante Bebauung des Blockinnenbereichs vor Straßenverkehrslärm wirksam ab und besitzt dami t eine Schallschutzfunktion für die Innenhöfe. Aus städtebaulichen Gründen kommen an den Außenbauteilen ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Vor diesem Hinte rgrund wurden im schalltechnischen Prognosegutachten „[…] Lärmpegelb ereiche gemäß der DIN 4109 ermittelt, auf deren Basis verträgliche Innenraumpe gel für die jeweils geplanten Nutzungsbereiche geschaffen werden können. Der nach der DIN 4109 maßgebliche Außenlärmpegel er rechnet sich dabei aus der Summe der jeweils ungünstigeren Beurteilungspegel ( tags oder nachts) der maßgeblich auf die Planbebauung einwirkenden Emitte ntenarten Straßen- Schienenverkehrslärm und Gewerbelärm. Die bei freie n Schallausbreitungsbedingungen ermittelten Lärmpegelbereiche umfassen jeweils eine Spanne maßgeblicher Außenlärmpegel von 5 dB(A) und werden im B-Plan textlich festgesetzt. Schützenswerte Aufenthaltsräume wie zum Beispiel Bü ros, Seminarräume und Ähnliches, die Fassadenabschnitte zum Deutzer Ring mit einem Gesamtbeurteilungspegel für Verkehrslärm von 70 dB( A) und mehr aufweisen, bedürfen gesonderter Schutzmaßnahmen. Diese Bereich e werden im Plan gekennzeichnet und dürfen im Regelfall keine öffenb aren Fenster an den besonders belasteten Fassaden aufweisen. Andere Maßnahmen sin d möglich, wenn der - 94 - / 95 festgesetzte Innenraumpegel (55 dB(A) bei teilgeöff netem Fenster) eingehalten werden kann. Eine Gesundheitsgefahr ist dann nicht zu befürchten. Für die Wohnnutzung in den Studierendenwohnheimen N ord und Süd werden aufgrund von prognostizierten Überschreitungen eine s Beurteilungspegels von 60 dB(A) im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) besondere Fes tsetzungen zum Schutz der Schlafräume getroffen. Hier sind zweischalige Konst ruktionen oder besondere Fensterkonstruktionen (Prallscheiben, kalte Winterg ärten, „Hamburger“ Kastenfenster) ggfs. in Kombination mit schallgedäm mten Lüftungsanlagen festgesetzt. Die gesunden Wohnverhältnisse werden für die Wohnheime Nord und Süd durch eine Sanierungsverpflichtung auf Grundlage eines städteb aulichen Vertrags gesichert, da hier die Schwelle der Gesundheitsgefährdung bei Beu rteilungspegeln über 60 dB(A) nachts bereits im Bestand überschritten ist. Denn die allgemeine, über den einfachen Bestandsschutz der vorhandenen Wohnheim-Bebauung hi nausgehende positive Festsetzung von Wohnnutzung für Studierende und Ang ehörige der TH Köln ist nur dann rechtlich möglich, wenn die auf diese Weise ve reinbarten Schallschutzfestsetzungen dazu führen, dass gesunde Wohnverhältnisse auch im Bestand gewährleistet sind. Eine Verfestigung von W ohnnutzung durch einen Bebauungsplan in einem stark lärmvorbelasteten Bere ich wäre ohne eine solche Sanierungsvorgabe unter Berücksichtigung des Abwägu ngsgebots nicht rechtssicher möglich. (siehe Kap. 5.1 und 5.9.7 der Begründung). Für die Wohnnutzungen wird zudem der Schutz der Auß enwohnebereiche oberhalb eines Beurteilungspegels durch den Gesamt-Verkehrsl ärm (Straßen., Schienen- und Flugverkehrslärm) von 62 dB(A) festgesetzt. Bewertung Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere dur ch den Verkehr angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Die für das „Sondergebi et Hochschule“ in Ansatz gebrachten Orientierungswerte gemäß DIN 18005 (60/5 0 dB(A) tags/nachts entsprechend einer Mischgebietseinstufung) für Verk ehrsgeräusche werden entlang der Verkehrstrassen teilweise deutlich überschritten. Im Kernbereich des Plangebiets verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierun gswerte tags/nachts eingehalten werden. Es sind passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt w orden, sodass für die geplanten Nutzungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. Da sich die Orientierungswerte in vorbelasteten Bereichen, insbesondere in der Nähe von Verkehrswegen, oft nicht einhalten lassen, kann gemäß der DIN 18005 im Rahmen der Abwägung von den Werten abgewichen werde n. Voraussetzung hierfür sind eine plausible Begründung (s. städtebaulicher Teil der Begründung) und der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung. Ferner sind , wie dies im vorliegenden Fall auch erfolgt, bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzus ehen und planungsrechtlich abzusichern. In Teilbereichen des Plangebietes werden die kritischen Lärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 d(A) nachts durch Verkehrsgeräusche überschr itten. Betroffen sind hier zum - 95 - / 96 einen die Hochschulnutzung entlang des Deutzer Ringes für die hochschulspezifische Nutzung im Tagzeitraum sowie zwei Studentenwohnheim e im Nachtzeitraum. Für diese Bereiche sind weiterreichende Festsetzungen getroffen worden, sodass auch für diese Bereiche gesunde Wohn- und Arbeitsverhältniss e bei Umsetzung der Maßnahmen gewahrt werden. 6.5.12.2 Altlasten Bestand Eine den ehemaligen Hof der Abfallwirtschaftsbetrie be umfassende Fläche ist im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Fläc hen unter der Nr. 105163 und der Bezeichnung „Gießener Str. 4-6“ als Altstandort (eh emalige Betriebstankstelle) registriert. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/gesichert“ gelistet; zum Nachweis durchgeführter Maßnahmen liegt eine Sanier ungsdokumentation von 1997 vor. Zwei weitere Altstandorte mit den Nummern 1051 16 und 105116-001 sowie die Altablagerung Nr. 105115 tangieren den äußersten Süden des Plangebiets. Aufgrund des generellen Altlastenverdachts hinsicht lich der unter den Oberflächenversiegelungen zu erwartenden Auffüllungen, wurden 2014 auf der Fläche Nr. 105163 orientierende Bodenuntersuchungen mit 12 Rammkernsondierungen durchgeführt (NRW. URBAN GMB H 2014). Die chemischen Untersuchungsergebnisse lagen in der Größenordnung der Vorsorgewerte der Bu ndes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und deutlich unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen vor. Für die damalige und ei ne zukünftig sensiblere Nutzung wurden gutachterlicherseits keine Gefährdungen über die verschiedenen relevanten Wirkungspfade wie Boden – Mensch „direkter Kontakt“ oder Boden – Sickerwas- ser – Grundwasser abgeleitet. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die betroffenen Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Änderung der jetzigen Situation ist aufgrund e ines nicht bestehenden Handlungsbedarfs bzw. Gefährdungspotenzials unwahrscheinlich. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Oberflächenbefestigung aus bituminösen Asphaltd ecken und die darunter anstehenden Tragschichten aus Recycling-Baustoffen im Bereich der Fläche Nr. 105163 können im Zuge der Baumaßnahme aufgenommen, aufbereitet (Brechen der Asphaltdecken) und einer Wiederverwertung als Recyc lingmaterial zugeführt werden (NRW. URBAN GMB H 2014). Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich - 96 - / 97 Bewertung Von dem sanierten Altstandort Nr. 105163 im Bereich der ehemaligen Fläche der Abfallwirtschaftsbetriebe geht keine Gesundheitsgef ährdung aus. Das übrige Plangebiet ist frei von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen. 6.5.12.3 Besonnung / Belichtung Bestand Es sind weder für die Bestandsgebäude innerhalb des Plangebiets noch für den benachbarten Gebäudebestand nachteilige Auswirkunge n durch Schattenwurf bekannt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Unter Berücksichtigung der aus den planungsrechtlic hen Gegebenheiten ableitbaren Bebauung ergeben sich zwischen dem bestehenden Stud ierendenwohnheim im Norden des Plangebiets und einer fiktiven südlich b enachbarten Bebauung (Ist- Zustand: Stellplatzanlage) keine Überlappungen der Abstandsflächen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Für den Planfall wurden Abstandsflächenüberlappunge n zwischen dem o.g. Wohnheim und einem südlich davon geplanten Gebäude festgestellt. Aus diesem Grund wurden die Auswirkungen der Planung auf die B esonnungssituation des Studierendenwohnheim durch eine Studie (P EUTZ CONSULT 2022) untersucht und bewertet. Im Rahmen einer Simulation wurde die Beso nnungsdauer bzw. der Schattenwurf der Gebäude für einzelne Zeitabschnitte berechnet. „Nach Teil 1 der DIN 5034 sollte für Wohngebäude eine minimale Besonnung sdauer der Fassaden zur Tagesnachtgleiche (einer der beiden Tage im Jahr, a n denen der lichte Tag und die Nacht gleich lang sind – in Deutschland ist dies durchschnittlich der 21. März bzw. der 23. September) von 4 Stunden in der Fensterebene als Mindestmaß erreicht werden.“ (PEUTZ CONSULT 2022: 5). Laut dem Ergebnis der Verschattungsstudi e ist nach einer Realisierung der Planung, im Vergleich zum Planungs recht, in Teilbereichen eine Verminderung der Besonnungsdauer in zwei Ebenen aus zumachen. „Hierbei ist jedoch ausschließlich ein Teilbereich eines Apparte mentfensters einer Wohneinheit betroffen […]. Mit Realisierung der Planung sind für diesen Teilbereich noch weiterhin 2,5 Stunden direkte Besonnung festzustellen. In Fenstermitte, welche der Nachweisort der DIN 5034-1 ist, ist weiterhin eine Mindestbeson nungsdauer von 4 Stunden auszumachen.“ Für vereinzelte Appartements (Studierendenapparteme nt -.00.012 und 00.011 im 1.OG und 2.OG) ist eine verminderte direkte Besonnu ng auszumachen. Es konnte jedoch für das Appartement -.00.012 im 1. Und 2. OG eine ausreichende Besonnung von 4 Stunden festgestellt werden. Auch für das Appartement 00.011 im 2.OG ist eine gute Besonnung von 2,5-3 Stunden weiterhin nachweisbar. Für das weniger gut besonnte Appartement -.00.011 i m 1.OG (1,5 Stunden direkte Besonnung) erfolgte eine detailliertere Untersuchung. Um zu prüfen, ob hier weiterhin gesunde Wohnverhältnisse hinsichtlich Belichtung vo rliegen, wurde eine Tageslichtsimulation nach DIN 5034:2011 durchgeführ t. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass auch mit Realisierung der Pl anung eine gute Tageslichtsituation nachweisbar ist. Die Anforderun gen der DIN 5034-1 werden - 97 - / 98 deutlich erfüllt. Da hier die Kriterien eingehalten werden, gilt die entsprechend auch in den mehr besonnten Appartements oberhalb (00.011 im 2.OG) bzw. neben 00.012 im 1.OG) (PEUTZ CONSULT 2022). Die im Belichtungsgutachten enthaltene Untersuchung für die Bestandsgebäude nördlich des Plangebiets (Gießener Straße 15-25, Betzdorfer Straße 1) zeigt, dass bei einer Realisierung der Planung an den Südfassaden d er genannten Gebäude eine sehr gute direkte Besonnung nachweisbar ist (Besonn ungsdauer von mindestens 4 Stunden zur Tagesnachtgleiche). Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Trotz der Abstandsflächenüberlappung ist weiterhin eine sehr gute direkte Besonnung für die maßgeblichen Studierenden-Apartments nachwe isbar. An dem am ungünstigsten betroffenen Appartement wird eine Min destbesonnungsdauer von 4 Stunden eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Besonnungssituation der B estandbebauung an der Gießener Straße, die gegenüber der heranrückenden P langebäude liegen, kann ausgeschlossen werde. 6.5.12.4 Sonstige Gesundheitsrisiken (Hochwasser, Starkregen) Bestand Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko Das Plangebiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord. Es weist zum Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf und ist laut den Hochwassergefahrenkarten (S TADT K ÖLN o. J. d) durch die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. S ollten die Einrichtungen versagen, wäre der Nordosten des Plangebiets bei ei nem im Mittel alle 100 Jahre auftretenden (HQ 100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 200 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch einmal in 1000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis (HQ extrem) würde es zu einer Überströmung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme ei nes flachen Hügels im Nordwesten, zu einer Überflutung des Plangebiets, ü berwiegend mit Überflutungshöhen zwischen 1 und 2 m, kommen. Das Plangebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hoch wasserrisikokarten (MULNV o. J. c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären die Ho chschulnutzungen als „Flächen mit besonderer funktionaler Prägung“ betroffen. Starkregengefährdung Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengef ahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zei gen die Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkrege nereignissen aufgrund von Geländehöhen und Topographie auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für ein mittleres (stati stisch 30-jährlich), ein intensives - 98 - / 99 (statistisch 50-jährlich), ein außergewöhnliches (s tatistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis ist. Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr kleinräumige Unterschiede auf. Weite Teile des Plan gebiets weisen eine geringe Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig au sgeprägte Gefährdung beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsinterne Wege und die ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und Abfallwirtschaftsbetrieben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die sehr geringe Hochwassergefährdung und die für w eite Teile des Plangebiets geltende geringe Starkregengefährdung würde auch be i einer Nichtrealisierung der Planung weiterhin Bestand haben. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung), Schutz-, Verminde- rungsmaßnahmen sowie Bewertung Starkregengefährdung Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde ein Überflutungsnachweis für einen 30- jährlichen Bemessungsfall erstellt (A TELIER LOIDL & BPR CONSULT 2022). Die Berechnungsergebnisse für das Regenereignis zeigen Überflutungen von ca. 2,5 - 4,0 cm auf den Oberflächen des Campusgeländes . Eine Gefährdung ist nicht gegeben, da die Oberflächenplanung generell vorsieht, dass Gelände mit mindestens 2,5 % Neigung von den Gebäudeaußenkanten wegzuführe n. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene, wie etwa Gebäudeanschlüsse, werden durch geeignete Maßnahmen, z.B. Hebeanlagen, gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ins Gebäude geschützt. Es wurde nachgewiesen, dass in einem Starkregenfall innerhalb des Plangebiet ausreichend Flächen zur Überflutungsvorsorge vorhan den sind. Als Flächen für die Überflutungsvorsorge sind der Foyerplatz, Flächen am Wohnheim Nord-West, Flächen rundum das Hörsaalgebäude, die Campusallee und weit ere Geh- und Fahrwege, der Grüne Platz und Flächen um den das Wohnheim Süd in die Erhebung eingegangen. Innerhalb dieser Flächen wird für den Starkregenfal l eines 30- jährlichen Bemessungsregens und einer 15-minütigen Dauer des R egenereignisses ein Einstauvolumen von 1.780 m³ nachgewiesen. Klimawandelbedingt ist von zunehmenden Starkregener eignissen (Regenmengen ab 15 I/m 2 in einer Stunde) auszugehen. Auch vor diesem Hinte rgrund gewinnt eine Verminderung und verzögerte Abgabe des Regenwassers zur Entlastung der Kanalisation durch die Berücksichtigung entsprechen der Maßnahmen an Bedeutung (hier: Dachbegrünung, Versickerungsanlagen, versick erungsfähige Flächenbefestigungen, s. auch Umweltbericht, Abschnitt 6.5.14). Hochwassergefährdung Für das Plangebiet besteht sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlage n am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei einem Extremhochwasser un d gleichzeitig hohen - 99 - / 100 Grundwasserständen bleibt die Gefährdungslage gegen über der Nullvariante unverändert. 6.5.12.5 Erholung Bestand Die Freiflächen im Bereich des Campus dienen vor al lem der Erschließung und dem ruhenden Verkehr (Stellplatzanlagen). Den Grünstruk turen kommt primär eine gestalterische Funktion, dem Gehölzsteifen am Deutz er Ring darüber hinaus eine Schutzfunktion, zu. Der Gehölzsteifen und das einge zäunte Siedlungsgehölz weisen nicht zuletzt aufgrund ihrer Lage keine Erholungsnu tzung für eine Spielplatznutzung auf. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die derzeitige Bebauungsstruktur des Campus Deutz b ietet kaum räumlichen Mög- lichkeiten für die Entwicklung von Flächen mit Aufe nthaltsqualität. Vor diesem Hintergrund ist von einem Fortbestand der bisherigen Situation auszugehen. Auch für das weniger dicht bebaute Areal im Nordosten des Pl angebiets ist bei Nichtdurchführung der Planung bezüglich des Angebot s an Erholungsflächen keine grundsätzliche Veränderung zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung Das Freimraumkonzept sieht im Wesentlichen folgende , überwiegend multfunktional nutzbare Freianlagen vor:  Entréeplatz: Errichtung einer Rundbank um eine zu erhaltende Platane als Auf- enthalts- und Treffpunktmöglichkeit;  Campusplatz: Zentraler Ort mit Kommunikations- und Aufenthaltsfunktionen (Rasenflächen zum Verweilen, Holztribüne für Veranstaltungen, Möglichkeit der Mensa für eine Außengastronomie westlich des Platzes);  Foyerplatz: Platz mit Holzpodest als Aufenthaltsor t;  Campusallee: Alleebestandener Multifunktionsbereic h seitlich der Fahrgasse und der Gehwege mit der Möglichkeit der Nutzung als Ausstellungs- oder Akti- onsfläche. Die Baufelder sind als Baublöcke mit lärmgeschützten großen Innenhöfen gedacht, in denen auch Bereiche mit Aufenthaltsqualität bereitgestellt werden sollen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Der bestehenden Bebauungsstruktur des Plangebiets g eht mit einem Mangel an Aufenthalts- und Kommunikationsort geeigneter Freif lächen einher. Dies würde sich bei einer Nichtdurchführung der Planung nicht grund sätzlich ändern. Mit den laut Freiraumkonzept vorgesehenen Freianlagen werden auf dem Campus großzügige Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. - 100 - / 101 6.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) Bestand Das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) wurde in der Zeit von 1977 bis 1979, basierend auf einer neuartigen Planungs- und Konstr uktionsmethode, errichtet und wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 unter der De nkmalnummer 8762 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. „Das Bauwerk entstand in Montage-Bauweise aus Beton fertigteilen, kombiniert mit Ortbeton auf der Grundlage des Bausystems der „Zent ralen Planungsstelle zur Rationalisierung von Landesbauten (ZPL)“ in Nordrhein-Westfalen. […] Den baulichen Schwerpunkt der Anlage bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau, dessen vier Flügel sich von den Enden zur Mitte von vier auf maximal z wölf, zum Teil zurückspringende Geschosse aufeinanderstapeln: Als bauliche Figurati on entstand so ein mehrflügeliges, pyramidales Hochhaus. […] Die verti kale Erschließung erfolgt über oktogonale Turmbauten, die im Zentrum des Kreuzes i n unterschiedlicher Höhe vierfach gebündelt sind; die übrigen Erschließungstürme bilden an den Enden einiger Flügelbauten ebenfalls vertikale Dominanten. Durch die markante Farbgebung (Beton; grau oder weiß; Fensterprofile: braun, mit gelben A ußenjalousien; Verkleidung der Erschließungstürme: blau) wird die Gebäudestruktur unterstrichen. Das Balken- Platten-System der umlaufende Wartungsbalkone aus B etonfertigteilen rückt das Fassadenbild der gestapelten, an den Schmalseiten getreppten Flügel in die Nähe der zeitgenössischen Architektur Japans […]. Aufgrund s einer architektonischen Signifikanz und seiner beträchtlichen Höhe ist es [ das IWZ] von stadtteilprägender Bedeutung mit einer gewissen Fernwirkung in die Gesamtstadt hinein“ (K RINGS 2013). Die Bezirksregierung Köln hat noch im Jahr der Unte rschutzstellung − basierend auf der Feststellung eines überwiegenden öffentlichen I nteresses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem d ie Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb in dem bestehenden Gebäu de nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezirksregierung die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher eingestuft. Bei dem von der Architekturfakultät genutzten Altbau nördlich des IWZ handelt es sich ebenfalls um ein Baudenkmal. Die Planung greift in diesen Bestand nicht ein. Der Umgebungsschutz wird durch die Planung unter Würdig ung der Tatsache, dass die Planungen bereits seit über 10 Jahren betrieben wer den und die Unterschutzstellung hier erst im August 2022 erfolgte, berücksichtigt. Im Nordosten des Plangebiets, südlich des dortigen Studierendenwohnheims, befindet sich ein Bodendenkmal. Dabei handelt es sich um den Abschnitt eines zu Tage geförderten, römischen Abwasserkanals. Im Süden des Plangebiets hat das Kunst- am-Bau-Objekt „Sonnenuhr“ seinen Platz. Die Waldfunktionskarte (MULNV o. J. b) weist dem Ge hölzstreifen an der Deutzer Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine Lä rmschutz- und lokale Klimaschutzfunktion zu. Aufgrund dieser spezifischen Funktionen kann die rund 0,9 ha große Gehölzfläche als sonstiges Sachgut betrachtet werden. - 101 - / 102 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne die Realisierung der Planung würde es, auch un ter Berücksichtigung einer erforderlichen denkmalgerechten Sanierung, nicht zu wesentlichen baulichen Veränderungen des IWZ kommen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Umsetzung des Bebauungsplans bedingt den Abriss des IWZ und die dauerhafte Beseitigung des Gehölzes mit Lärmschutz- und lokaler Klimaschutzfunktion. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Der römische Abwasserkanal bleibt an seinem jetzige n Ort erhalten. In Abstimmung mit dem für die Bodendenkmäler der Stadt Köln zuständigen Römisch-Germanischen Museum muss er während der Bauphase mit einer Einhausung gesichert werden. Das Kunstobjekt „Sonnenuhr“ wird von der TH Köln vo r dem Abbruch des Hügels am Reitweg von seinem Standort entfernt und zwischenge lagert. Im Rahmen der dritten Bauphase wird es an seinem alten Standort, im Berei ch der neu gestalteten Grünfläche im Süden des Plangebiets, wieder aufgestellt. Bewertung Mit der Realisierung der Planung kommt es zum Verlu st des IWZ, dessen Unterschutzstellung als Baudenkmal seitens der Bezi rksregierung Köln allerdings zeitlich befristet wurde. 6.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Lich t, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwä ssern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB) Da vor der Neuerrichtung umfangreiche Gebäudeabbrüc he erfolgen, werden emissionsmindernde Maßnahmen im Rahmen der jeweilig en Abbruchanzeige zu konkretisieren sein. Vermeidung betriebsbedingter Lichtemissionen (Außenbeleuchtung) Die bisherige Beleuchtung des Campus Deutz erfolgt über Lichtmasten sowie Pollerleuchten in konventioneller Technik. Campuswe ge und Campusallee sowie die neuen Plätze sollen mit Mastleuchten in LED-Technik ausgestattet werden. Gerüche, Strahlung Mit den geplanten Nutzungen sind, zumindest außerha lb von Laboren oder Werkstätten, keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. Sachgerechter Umgang mit Abfällen Die Verwertung / Entsorgung bei Erd- und Aushubarbe iten anfallenden Bodenmaterials ist auf der Grundlage der einschlägi gen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (Bundes-Bodenschutz- u nd Altlastenverordnung, Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) v orzunehmen. Im Gutachten zur Baugrunduntersuchung (ICG DÜSSELDORF 2020) wird empfohlen, das Anschüttungsmaterial komplett zu entsorgen, da eine Trennung in wiederverwertbares (nicht bindiges) und nicht wiederverwertbares (bind iges) Material zu aufwendig ist. Ferner müssen punktuell vorkommende Auffüllungen au s Hochofenschlacke - 102 - / 103 voraussichtlich auf einer Deponie entsorgt werden ( s. Abschnitt 6.5.12). Eine Gefährdung des Grundwassers im Rahmen der Erdarbeit en durch die Auswaschung von Schadstoffen ist durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigungen ist die Erreichung einer hohen Verwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung. Betriebsbedingt infolge der Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten vergleichbare Abfälle werden – unter Berücksichtigu ng einer getrennten Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Rahmen der kommun alen Abfallentsorgung entsorgt. Sachgerechter Umgang mit Abwässern Ableitung von Grund- und Oberflächenwasser während der Bauphase: Die Gründungssohlen geplanter Tiefgaragen und ggf. vorg esehener Untergeschosse liegen außerhalb des Grundwasserleiters. Eine Grund wasserhaltung für das Bauvorhaben wird nicht erforderlich. Schmutzwasser: Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und -plätze als qualifiziertes Mischsystem neu errichtet und an das bestehende städtische Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Das in den Gebä uden anfallende Schmutzwasser wird über Gebäudeanschlussleitungen g efasst und über die geplanten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln zugeführt. Auf dem Campusgelände fällt häusliches A bwasser an. Besondere Verunreinigungen, z.B. durch Labore, sind nicht bekannt. Oberflächenwasser: Die künftige Oberflächenentwässerung erfolgt zum ei nen über das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu gepl ante Versickerungsanlagen. Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unt erirdische Versickerungsanlage vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird über separat e Regenwasserkanäle gesammelt und nach einer Vorreinigung der unterirdi sche Versickerungsanlage (Rigole) zugeführt. Weitere Versickerungsanlagen we rden dezentral im Bereich des Entreeplatzes angeordnet. Ziel ist eine maximal mög liche Abkoppelung zu entwässernder Fläche vom Mischwasserkanalnetz. Die vorgesehenen Dachbegrünungen werden zu einer Rückhaltung und Reduzierung des Niederschlagsabflusses führen. Der Wasserrückhalt eines extensiven Gründachs liegt im Jahresmittel bei 50 bis 60% vom Niederschlag, bei intensiv begrünten Dächern mit dickeren Substratschichten liegt er noch deutlich darüber. 6.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) Bestand Eine Nutzung erneuerbarer Energien findet nicht statt. Der Wärmeschutz der Gebäude erfolgte vermutlich nach dem zur damaligen Zeit üblichen Standard. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Veränderung gegenüber dem Status quo ist nicht erkennbar. - 103 - / 104 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Wesentliche Zielgröße der Neukonzeption für die Ene rgieversorgung des Campus Deutz ist ein minimaler Primärenergiebedarf und nie drige CO2-Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Behaglichkeitssta ndards in den Gebäuden. Zur Erreichung dieses Ziels sind sowohl bauliche als au ch technische Optimierungspotentiale auszuschöpfen. Durch baulich e Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die zu errichtenden Gebäude e inen möglichst geringen Endenergiebedarf haben. Mittels entsprechender tech nischer Maßnahmen ist dieser minimierte Energiebedarf optimal zu decken. Zusätzlich ist im Klimaschutzgesetz des Landes Nord rhein-Westfalen in §7 und im dazugehörigen Klimaschutzplan des Landes NRW die Zi elsetzung der „klimaneutrale Landesverwaltung“ für den Bereich des Sondervermöge ns des BLB NRW (ohne Hochschulen) bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Gemäß §4 haben die Hochschulen eine Vorbildfunktion im Bereich des Klimaschutzes. Die Planung wird die Klimaschutzleitlinien der Stad t Köln einhalten. Um diese, sowie darüber hinausgehend das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung zu erreichen, also die vollständige Vermeidung von CO2-Emissionen , sind die nachfolgenden Schritte umzusetzen: Reduktion Unter Reduktion fallen alle Maßnahmen, die den Ende nergiebedarf eines Gebäudes senken. Substitution Die Substitution bezeichnet das Ersetzen fossiler Energieträger wie z.B. Erdgas durch klimafreundliche bzw. klimaneutrale Erzeuger- und B rennstoffkonzepte. Der Endenergiebedarf der Gebäude bleibt dabei unverändert. Kompensation Kompensation beschreibt Ersatzmaßnahmen wie z.B. de n Ankauf von Emissionszertifikaten oder die Initiierung klimafreundlicher Umweltprojekte, um die an einem Standort verursachten, nicht nachhaltigen CO2 -Emissionen an anderer Stelle zu kompensieren. Dabei wird stets die Reihenfolge 1. Reduktion 2. Substitution 3. Kompensation eingehalten. Diese Ziele werden konsequent durch die Einbindung von Energie- und Nachhaltigkeitsberatern des BLB NRW und durch externe Fachleute verfolgt. Der BLB NRW forciert dabei die Maßnahmen der Redukt ion und Substitution. Die Kosten für den Teilbereich Kompensation wurden bereits im Rahmen des nachfolgend erläuterten Energiekonzepts für den Campus Deutz ermittelt. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen/ Energiekonzept Das Energiekonzept für den Campus baute ursprünglic h im Wesentlichen auf einer zentralen Wärmeversorgung durch Gas-Blockheizkraftwerke auf. Im Jahr 2022 wurde - 104 - / 105 durch den BLB eine Neubewertung und Neuausrichtung des Energiekonzeptes ange- stoßen. Resultat der Neuausrichtung ist die konsequente Nutzung von Umweltenergie. Die wesentlichen Bestandteile des Energiekonzepts sind: - Konsequenter Einsatz von Wärmepumpentechnik in Ve rbindung mit einer Brun- nenanlage, die aus mehreren Saugbrunnen für die Entnahme und Schluckbrunnen für die Versickerung bestehen. Dabei wird jedoch ke in Wasser "verbraucht" son- dern genau so viel Wasser über die Schluckbrunnen d em Erdreich zugeführt wird wie vorher entnommen wurde. Die Nutzung von Brunnenwasser zur Beheizung ge- währleistet ganzjährig konstante Temperaturen für den Betrieb der Wärmepumpen und hält die Effizienz der Wärmepumpen auch bei nie drigen Außentemperaturen auf hohem Niveau. - Zentrale statt dezentraler Energieversorgung je G ebäude. Die effizient erzeugte Energie wird über ein lokales Nahwärme- und Kältene tz an die Gebäude verteilt. Hierdurch werden Bereitschafts- und Erzeugerverluste minimiert. - Niedertemperatur-Nahwärmenetz mit Temperaturen vo n 50/30°C. Die niedrigen Netztemperaturen ermöglichen später eine einfache I ntegration von Umweltener- gien mittels Wärmepumpe in das Versorgungskonzept (Zukunftsfähigkeit). So kann jederzeit in den weiteren Bauabschnitten eine Einbi ndung Erneuerbarer Energien geprüft und flexibel umgesetzt werden. - Hochtemperatur-Nahkältenetz mit Temperauren von 1 3/19°C führt zu einer hohen Effizienz der eingesetzten Kompressionskältemaschin en und zu einem erhöhten Freikühlpotential über die vorgesehene Brunnenanlage. Auch hier wird konsequent die Nutzung von Umweltenergie zur Kühlung verfolgt. - Eine zusätzliche Effizienzmaßnahme ist die Abwärm enutzung der Kompressions- kältemaschinen (KKM) zur anteiligen Beheizung des Campus. Durch die niedrigen Temperaturen des Nahwärmenetzes, kann die Abwärme ideal genutzt werden. - Für den Bau der Mensa (2. Bauabschnitt) ist der E insatz einer Solarthermie-Anlage im aktuellen Energiekonzept vorgesehen und ohne Pro bleme mit der zentralen Energieerzeugung kombinierbar. Grundsätzlich bietet die zentrale Versorgung über ein Niedertemperaturnetz die ideale Voraussetz ung, auch in der Zukunft auf veränderte Randbedingungen und neue Technologien zu reagieren. - Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaik. Auf B asis des Masterplans für die Bebauung des Campus wurde im Vorfeld ein Potential von bis zu 860 kWp bei Umsetzung der Bauabschnitte 1-3 ermittelt. Die konsequente Nutzung von Photo- voltaik auf den Dachflächen ist ein wichtiger Baustein des Energiekonzepts. - Bis Ende des 3. Bauabschnittes soll auch der Altb au, unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes, soweit energetisch saniert wer den, dass auch dieser mit den niedrigen Vorlauftemperaturen des Campusnetzes beheizt werden kann. Ein Anschluss an die Fernwärme ist dann nicht mehr notw endig und die so freiwer- dende Anschlusskapazität steht dann wieder anderen Gebäuden des Fernwärme- netzes zur Verfügung. - 105 - / 106 Ferner werden Maßnahmen zur Förderung der Elektromo bilität ergriffen (BLB NRW 2023). Für die Außenbeleuchtung des Campus soll LED -Technik eingesetzt werden, die eine deutlich höhere Energieeffizienz als die d erzeit genutzte konventionelle Technik aufweist. Bewertung Im Vergleich zum Ist-Zustand bzw. zur Nullvariante ist von einer erheblichen Minderung des lokalen CO 2-Emissionsaufkommens auszugehen. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln für Nichtwohng ebäude sowie das darüber hinausgehende Ziel einer klimaneutralen Landesverwa ltung zu erreichen, also die vollständige Vermeidung von CO2-Emissionen, soll da s oben beschriebene Konzept einen Vorbildcharakter entfalten. 6.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sons tigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrech tes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) Bestand Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Dessen ungeachtet liegt das Gebiet in einem Raum, für den der LP das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissio nsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Festsetzungen des Landschaftsplans sind nicht betroffen. Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt. Der Stadtteil Deutz und somit auch das Plangebiet liegen innerhal b der Umweltzone und damit im Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans. Weder der L uftreinhalte- noch der Lärmaktionsplan führen konkrete standortbezogene Zi ele und Einzelmaßnahmen für das Plangebiet auf. Bewertung Durch die Planung werden weder Festsetzungen des La ndschaftsplans noch Darstellungen wasser- und abfallrechtlicher Pläne berührt. Konkrete Maßnahmen und Zielvorgaben immissionsschutzrechtlicher Pläne lieg en für das Plangebiet nicht vor. Allgemeine Maßnahmen des Luftreinhaltplans für das Stadtgebiet (u.a. Verbesserung für des Radverkehrs, Förderung der E-Mobilität) fin den sich im Mobilitätskonzept wieder. 6.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Besch lüssen der EG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschrit ten werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) Das ursprüngliche Luftschadstoffgutachten aus dem Jahr 2020 ist 2023 auf den letzten Stand der Verkehrsprognose, die aktuelle Emissionsg rundlage HBEFA 4.2, das Prognosejahr 2028 sowie eine Aktualisierung von Hin tergrunddaten angepasst worden. Die Version von 2023 ist Bestandteil der Ve röffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Das Ergebnis ändert sich gegenüber der Versi on von 2020 im Wesentlichen durch die verminderte Hintergrundbelastung (siehe d azu auch Kapitel 6.5.6.1). Diese lag im Mittel der Vorjahre 2017-19 im Gutachten von 2020 bei 25,7 µg/m³ für NO 2 (Stickstoffdioxid), 17,5 µg/m³ für PM 10 und 11,7 µg/m³ für PM 2,5 (jeweils Feinstaub). Im Gutachten von 2023 betragen die Werte 20,5 µg/m³ für NO 2, 14,5 µg/m³ für PM 10 und 10,3 µg/m³ für PM 2,5 . - 106 - / 107 Die Abnahme wird nur unwesentlich auf Sondereffekte der Corona-Beschränkungen zurückgeführt. Andere Parameter wie die Änderungen in der Fahrzeugflotte sind ausschlaggebend [PEUTZ CONSULT , 2023]. Auch die Prognose 2028 ist günstiger als die vorherige Prognose 2025. Die Prognose 2025 ergab für den Planfall maximale Werte von 35,4 µg/m³ für NO 2, 21,3 µg/m³ für PM 10 und 13,2 µg/m³ für PM 2,5 . Im Gutachten von 2023 betragen die maximalen Werte für 2028 20,9 µg/m³ für NO 2, 17,2 µg/m³ für PM 10 und 11,2 µg/m³ für PM 2,5 . Bestand Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so auch in Köln, die Komponenten Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2) in den Fokus geraten. Der Straßenverkehr ist – neben d em regionalen Hintergrund – Hauptverursacher von NO 2-Belastungen im Kölner Stadtgebiet (B EZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021). Grundsätzlich hängt die örtliche Belastungssituatio n sehr stark von der Verkehrsbelastung der Straße und deren Bebauungsstr uktur ab. „In der Regel muss eine geschlossene Bebauung vorliegen, damit es zu e iner Grenzwertüberschreitung im Straßenbereich kommt, da die Schadstoffkonzentra tion mit dem Abstand von der Straße sehr schnell durch Verdünnung mit der Umgebu ngslauft abnimmt. (B EZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021: 14). Weder für das Plangebiet noch sein unmittelbares Umfeld liegen empirische Daten zur aktuellen lufthygienischen Situation vor. Die berechnete Hintergrundbelastung hält die Grenzwerte der 39. BImSchV vollständig ein: Hier betragen die Mittelwerte für 2020-22: 20,5 µg/m³ für NO 2, 14,5 µg/m³ für PM 10 und 10,3 µg/m³ für PM 2,5 im Vergleich zu den Grenzwerten von 40,0 µg/m³ für NO 2, 40,0 µg/m³ für PM 10 und 25,0 µg/m³ für PM 2,5 . Auch die Grenzwerte für Kurzzeitbelastungen bei Feinstaub sind deutlich eingehalten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Im Rahmen der Luftschadstoffuntersuchung (P EUTZ CONSULT 2023) wurden die Emissionen der im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßenabschnitte für die Schadstoff-Komponenten NO 2, PM 10 , PM 2,5 für den Prognosehorizont 2028 berechnet. Mit den Ergebnissen der Emissionsberechnung und wei teren Daten wurden für 11 Immissionsorte die Immissionsbelastung rechnerisch ermittelt. Die Schadstoffkonzentration an einem Immissionsort setz t sich aus der großräumig vorhandenen Hintergrundbelastung und der Zusatzbelastung aus dem lokalen Verkehr zusammen. Für den Prognosenullfall sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Stickstoffdioxid (NO 2): Der Grenzwert der 39. BImSchV zum NO 2-Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 wird im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten aufgrund der hohen Ver kehrsbelastung und der durch dichte Randbebauung verminderten Belüftung entlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer Ring sowie entlang der Ostseite de s Deutzer Rings auf. Für den Immissionsort Gießener Straße wird mit 21,3 µg/m 3 die höchste NO 2-Konzentration prognostiziert. Feinstaub (PM 10 ): Der Grenzwert der 39. BImSchV zum PM 10 -Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 wird im gesamte Untersuchungsgebiet deutlich einge halten. Die mit 17,4 µg/m 3 höchste Belastung tritt wiederum an der Gießener S traße auf. Die maximal - 107 - / 108 zulässige Anzahl an Überschreitungstagen (35 pro Ja hr) wird nicht überschritten (maximal 4 Tage). Feinstaub (PM 2,5 ): Der Grenzwert der 39. BImSchV zum PM 2,5 -Jahresmittelwert von 25 µg/m 3 wird an allen Immissionsorten deutlich unterschrit ten (maximale Konzentration 11,4 µg/m 3 am Immissionsort Gießener Straße 44). Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im Pl anfall die Verkehrsmengen (im Sinne einer veränderten räumlichen Verteilung) und damit auch die freigesetzten Luftschadstoff-Emissionsmengen. Des Weiteren veränd ern sich durch die Plangebäude die Belüftungsverhältnisse. Die Berechn ungen für den Planfall zeigen folgende Ergebnisse: Stickstoffdioxid (NO 2): Im Vergleich zum Prognosenullfall verändern sich im Planfall durch die Realisierung des Planvorhabens die Belüft ungsverhältnisse sowie, durch Änderung der Verkehrsmengen, die freigesetzten Scha dstoffemissionen. Hierdurch steigt die NO 2-Belastung an einem Immissionsort um maximal 0,5 µg/m³ an. An sieben Immissionsorten hingegen kommt es durch die geänderten Belüftungsverhältnisse zu einer Abnahme der jahresmittleren NO 2-Belastung um bis zu 0,6 µg/m³. Der Grenzwert zum NO 2-Jahresmittelwert wird somit auch nach Realisierung des Planvorhabens an den Bestandsgebäuden der Umgebung nicht überschritt en. So beträgt die höchste jahresmittlere NO 2-Belastung an Bestandsgebäuden 20,9 µg/m³. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Grenzwert für kurzzeitige NO 2-Belastungenspitzen nicht eingehalten wird, beträgt maximal 1,3%. Feinstaub (PM 10 ): Im Vergleich zum Prognosenullfall steigen die jahresmittleren PM 10 - Belastungen an sechs Immissionsorten leicht an. Die Zunahme maximal 0,2 µg/m³. An drei Immissionsorten sinkt die jahresmittlere PM 10 -Belastung leicht um maximal 0,3 µg/m³, während an fünf Immissionsorten keine Ve ränderung auftritt. Mit einer maximalen jahresmittleren PM 10 -Konzentration von 17,2 µg/m³ wird auch nach Realisierung des Planvorhabens der Grenzwert zum PM10 -Jahresmittelwert (40 µg/m³) an allen Bestandsgebäuden eingehalten. Die maximale Anzahl an Überschreitungstagen pro Jahr an Bestandsgebäuden beträgt weiterhin 4 Tage. Feinstaub (PM 2,5 ): Bezüglich der Konzentrationsentwicklungen gelten die gleichen generellen Aussagen wie für den PM 10 -Jahreswert. Die Belastung nimmt überwiegend leicht um 0,1 – 0,2 µg/m³ ab und steigt nur an einem Immissionsort um 0,2 µg/m³. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die in den Abschnitten 6.5.6.1 und 6.5.15 des Umwel tberichts beschriebenen Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsreduzierung unterstützen die Vorgabe der 39. BImSchV zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität unterhalb der Grenzwerte. Bewertung Die in der 39. BImSchV definierten Grenzwerte (Jahr esmittelwerte NO 2, PM 10 und PM 2,5 , Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) werden auch nach Realisierung des Planvorhabens weiterhin deutlich eingehalten. Mit d er 39. BImSchV wurden verschiedene Richtlinien des Europäischen Parlament s und des Rates in nationales Recht zur Luftreinhaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden haben sich nach § 26 - 108 - / 109 BImSchV zu bemühen, in Gebieten und Ballungsräumen, wo die Immissionsgrenzwerte (u.a. für Partikel PM 10 , PM2 ,5 und Stickstoffdioxid) und Zielwerte unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrecht zu erhalten und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksi chtigen. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. Die höchsten mittler en Belastungen betragen im Prognose-Nullfall 21,3 µg/m 3 für NO 2 bei einem Grenzwert von 40 µg/m 3, sowie 17,4 µg/m 3 für Feinstaub (PM 10 ) bei einem Grenzwert von 40 µg/m 3 und 11,4 µg/m 3 für Feinstaub (PM 2,5 ) bei einem Grenzwert von 25 µg/m 3. Die höchsten mittleren Belastungen betragen im Prognose-Planfall 20,9 µg/m 3 für NO 2 bei einem Grenzwert von 40 µg/m 3, sowie 17,2 µg/m 3 für Feinstaub (PM 10 ) bei einem Grenzwert von 40 µg/m 3 und 11,2 µg/m 3 für Feinstaub (PM 2,5 ) bei einem Grenzwert von 25 µg/m 3. Die maximal zulässige Anzahl an Überschreitungstage n hinsichtlich der Feinstaubbelastung PM 10 ist im Prognose-Nullfall und -Planfall mit 4 Tagen im Jahr gleich hoch. Der Grenzwert von 35 Tagen im Jahr wird sicher unterschritten. Die Grenzwerte werden somit im Prognose-Planfall ei ngehalten und eine Verschlechterung gegenüber dem Prognose-Nullfall tritt durch die Planung nicht ein. 6.5.18 Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a bis d zu berücksichtigen. Darunter werden an dieser Stelle die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen menschlichen Nutzungen und beispielsweise dem Boden oder der Vegetation verstanden. Wechselwirkungen werden im S inne funktionaler und struktureller Beziehungen zwischen und innerhalb der Umweltschutzbelange zunächst im Rahmen der Bestandsdarstellung berücksichtigt, d a die hier zugrunde gelegten Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Umweltbelangen beinhalten. Besondere Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, d ie ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen könnten, sind nicht zu erwarten. 6.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer U nfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) Störfall-Risiken (Seveso III-Betriebsbereiche) Im Umfeld des Plangebiets sind keine Betriebe oder Betriebsbereiche im Sinne des Störfallrechts bekannt, deren Sicherheitsabstände d urch die Planung unterschritten werden könnten (s. kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallverordnung - KABAS). - 109 - / 110 Erdbebengefährdung Laut dem Normen-Handbuch Eurocode (Erdbeben) und de r geologischen Karte der Untergrundklassen für NRW liegt das Plangebiet in d er Erbebenzone 1 und ist in die Untergrundklasse T einzuordnen (ICG INGENIEURE GMB H 2020). In dieser Zone können leichte Erdbeben mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden auftreten. Die geplanten Gebäude werden unter Beachtung DIN EN 1998-1/NA: 2021-07 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: G rundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) errichtet. Gefährdung durch Kampfmittel Im Zuge der Luftbildauswertung des Kampfmittelbesei tigungsdienstes (KDB) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014 haben si ch Verdachtspunkte auf Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Plangeb iet ergeben. Eine Kampfmittelsondierung (ggf. Kampfmittelräumung) wir d vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt. Gefahrenpotenzial im Baustellenbetrieb Auch bei einer Beachtung der einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Unfall verhütung sowie einem ordnungsgemäßen Betrieb von Baufahrzeugen und Bauma schinen können Unfälle, z.B. infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit, nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine erhöhte branchenunübliche Eintrittswahrscheinlichkeit, insbesondere für schwere Unfälle, ist nicht zu prognostizieren. Gefahrenpotential gegenüber Bränden In einem Brandschutzkonzept werden alle erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von B ränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandf all (Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte, Rettungswege) ermöglic hen, dargelegt. Das bereits vorliegende Brandschutzkonzept für die geplante Infrastruktur stellt die Grundlage für die Brandschutzordnung dar. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen. Weder gegenwärtig noch nach Umsetzung des Planvorhabens ist ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ge genüber Bränden erkennbar bzw. zu erwarten. 6.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Im Rahmen des Grünordnungsplans (F ROELICH & SPORBECK 2023) wurde geprüft, ob der neue Bebauungsplan einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet und eine Ausgleichsverpflichtung im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB auslöst. Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ist auf Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervorgerufen werden, anzuwenden (§ 1a Abs. 3 BauGB und § 18 BNatSchG). Beim rechtswirksamen B-Plan 69449/03, 1. Änderung handelt es sich um einen einfachen Bebauun gsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, sofern der Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt ist oder zulä ssig war (§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB). Dies hat zur Folge, dass für die Ausweisungen der Schutzpflanzung entlang - 110 - / 111 des Deutzer Rings sowie des Spielplatzes die Eingri ffsregelung anzuwenden ist, da sich der Biotopwert durch den hier geplanten Zustand (Sondergebiet) vermindert, nicht jedoch für das übrige Plangebiet des B-Plans 69449/05. Laut Grünordnungsplan weist der gemäß des „Köln-Cod es“ bewertete eingriffsrelevante Bereich einen Gesamtflächenwert von 78.741 Biotopwertpunkten auf (Tab. 5): Tab. 5 Ausgangszustand des Plangebiets Biotoptyp Bio- topwert [Punkt/m 2] Fläche [m 2] Bio- topwert x Fläche Nicht eingriffsrelevanter Bereich Öffentliche Gebäude mit Freiflächen, hoher Versiegelungsgrad; überbaubarer Bereich gemäß des rechtskräftigen B- Plans 1 113.453 0 Eingriffsrelevanter Bereich Innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz, Stammdurchmesser 20-50 cm 9 6.334 57.006 Laubforste, starkes Baumholz, einheimisch und standortgerecht 19 2.415 45.885 Gesamtflächenwert A (Summe) 122.202 102.891 Die im Plangebiet als Kompensation anrechenbare Maß nahmen (Einzelbaumpflanzungen, Dachbegrünungen) ergeben in sgesamt einen Flächenwert von 37.839 Punkten (Tab. 6). Das Biotopwertdefizit von – 68.737 Punkten (Tab. 7) kann nicht innerhalb des B-Plangebiets ausgeglichen werden. Daher werden externe kompensatorische Maßnahmen erforderlich. Der Ausgle ich des Biotopwertdefizits erfolgt über die Aufwertung von Flächen der Stiftun g Rheinische Kulturlandschaft (Ökokonto Dünnwald) mit 32.737 Ökopunkten, sowie au f einer Fläche von 4.000 m² innerhalb des Kompensationspools Südlich Steinneuer Hof in der Gemarkung Meschenich, wo der Waldausgleich vorgesehen ist, mi t 36.000 Ökopunkten. Auf der knapp 9 ha großen Maßnahmenfläche Dünnwald, am nörd lichen Stadtrand von Köln werden standortuntypische Baumarten entfernt und du rch standorttypische Bäume ersetzt bzw. die Naturverjüngung gefördert. Auf der Maßnahmenfläche in Meschenich ist bereits e ine naturnahe Anlage der dortigen Waldfläche erfolgt. - 111 - / 112 Tab. 6 Planzustand des Plangebiets Biotoptyp Bio- topwert [Punkt/m 2] Fläche [m 2] Bio- topwert x Fläche Verkehrsflächen Verkehrsflächen – Straßen, sonstige versiegelte Verkehrsflächen 0 17.750 0 Sondergebiet Sondergebiet (GRZ 0,85 – 85% Versiegelung) 0 89.793 0 Dachflächenbegrünung extensiv 1 11.138 11.138 Dachflächenbegrünung intensiv 5 1.247 6.235 Einzelbaumpflanzung Einzelbaumpflanzung/Gehölzstreifen entlang von Straßen 9 2.274 20.466 Gesamtflächenwert A (Summe) 122.202 37.839 Tab. 7 Biotopwertbilanz Gesamtbilanz Biotopwert- punkte 37.839 (Planzustand) minus 102.981 (Ausgangszustand) - 68.737 6.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhabe n benachbarter Gebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Unter kumulierenden Wirkungen kann das Zusammenwirk en von Belastungen des Planvorhabens mit einem oder mehreren Vorhaben (im Sinne eines baulichen Projektes) aus benachbarten Plangebieten verstanden werden, die für sich genommen ggf. irrelevant sein können, zusammengenommen aber möglicherweise erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen auslösen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung, des schalltechnischen Prognosegutachtens und der Lu ftschadstoffuntersuchung wurden die für die jeweilige Untersuchung relevante n Emissions- bzw. Immissionsbeiträge, die aus realistischen städtebau lichen Entwicklungen und Infrastrukturvorhaben im näheren Umfeld des Plangeb iets zu erwarten sind, berücksichtigt (s. Umweltbericht, Abschnitt 6.6). Sonstige Planvorhaben, die aufgrund eines engen räumlichen Zusammenhangs und sich übers chneidender Einwirkungsbereiche zu kumulierenden Auswirkungen m it der geplanten Umstrukturierung des Campus Deutz führen könnten, s ind mit Ausnahme des Kreativquartiers, nicht bekannt. Bezüglich des Krea tivquartiers beststeht jedoch kein zeitlicher Zusammenhang, da es erst nach der Fertig stellung des Campus realisiert wird. - 112 - / 113 6.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Abbruchverfahren Bei dem geplanten Rückbau der Gebäude handelt es si ch um einen kontrollierten Abbruch, d.h. ein Abbruch mit vorhergehender Beräumung unter Berücksichtigung von Forderungen zum sortenspezifischen Erfassen im Rahm en der vorlaufenden Schadstoffbelastung, der Entkernung mit getrennter Entsorgung der Abbruchmaterialien. Gebäudeerrichtung Die Verwendung von Baustoffen und ggf. spezieller T echniken wird auf den nachfolgenden Planungsstufen konkretisiert. Die im Zuge der Gebäudeerrichtung und des Gebäudebetriebs zu erfüllenden allgemeinen Anfo rderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden auf der Baugenehmigungsebene geprüft und geregelt. Dadurch wird vermieden, dass umweltbelastende, gesu ndheitsschädliche Stoffe und Techniken eingesetzt werden. 6.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmö glichkeiten (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Im Umweltbericht sind gemäß Nr. 2 Buchstabe d der Anlage 1 zum BauGB in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten und die wesentlichen Gründe der getroffenen Wahl darzustellen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind. „Bei der Aufs tellung eines Bebauungsplans beziehen sich die in Betracht kommenden anderweitig en Planungsmöglichkeiten grundsätzlich auf das Bebauungsplangebiet. In Betra cht kommen nur solche Planungsalternativen, die ebenfalls zur Umsetzung d er Planungsziele geeignet erscheinen. Anderweitige zentrale Standorte oder dezentrale Lös ungen wurden bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. Bei einer kompletten räumlichen Ve rlagerung des Campus hätten Synergieeffekte durch die vorhandenen infrastruktur ellen Bedingungen nicht genutzt werden können. Dezentrale Lösungen schieden aufgrund der ineffizienten räumlichen Struktur und den damit einhergehenden höheren Aufwendungen aus. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs zum Teilneubau des C ampus Deutz am bestehenden Standort wurden verschiedene städtebaul iche/freiraumplanerische Lösungen eingereicht und das Konzept weiterverfolgt , welches den höchsten Erfüllungsgrad hinsichtlich der ausgegebenen Zielse tzungen verspricht. Mit einer Sanierung und einem weitgehenden Bestandserhalt lie ßen sich die städtebaulichen und freiraumplanerischen Ziele nicht erreichen. - 113 - / 114 C Zusätzliche Angaben 6.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwie- rigkeiten Auf fehlenden Kenntnissen oder auf technischen Lück en beruhende Schwierigkeiten sind bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichts nicht aufgetreten. Es werden in den unter Punkt 6.9 des Umweltberichts aufgeführten Gutachten die gängigen und fachlich einschlägigen Untersuchungsve rfahren für die Prognoseerstellung berücksichtigt. 6.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblic hen Auswirkungen Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden „[…] die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilf e zu ergreifen; […]“. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchtstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und di e Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3.“ Erhebliche Umweltauswirkungen sind nach den Ergebni ssen des vorliegenden Umweltberichts nicht zu erwarten. Vor diesem Hinter grund sind auch keine Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich. Die Stadt Köln ist aufgrund der o.g. Informationspflicht von den z uständigen Fachbehörden über unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt, die von den Fachbehörden erkannt werden, zu informieren. 6.8 Zusammenfassung Planungsanlass und wesentliche Zielsetzung der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entsc hieden, das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fach hochschule (FH) Köln am Standort Deutz zu belassen, aber stufenweise neu zu entwickeln, da der Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an eine n zeitgemäßen Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 20 15 die Technische Hochschule (TH) Köln Die Fakultäten und Einrichtungen des IWZ werden seitdem als „Campus Deutz“ bezeichnet. Das Planungsrecht des bestehenden Bebauungsplans (B -Plans), in dessen Geltungsbereich sich das Planvorhaben befindet, ste ht in Teilbereichen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung entgegen. Als neue rechtsverbindliche bauleitplanerische Grundlage stellt die Stadt Köln den B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“ a uf. Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der überwiegend bereits saniert en Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik (Altteil des Hochschulkomplexes), der Bibliothek sowie der Studierendenwohnheime vor. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen sukzessive abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. - 114 - / 115 Im Bebauungsplanverfahren ist – gemäß des Baugesetz buches (BauGB) – für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durch zuführen. Grundlage dieser Prüfung bildet ein Umweltbericht, in dem die voraus sichtlichen (erheblichen) Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Ist-Zustand Das rund 12,3 ha große Plangebiet liegt im Osten de s rechtsrheinischen Stadtteils Deutz. Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochschule sowie versiegelte Verkehrsflächen stellen die dominierenden baulichen Strukturen dar. Etwa 90 % (11 ha) des Plangebiets sind gegenwärtig überbaut b zw. versiegelt. Die Endpunkte des Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durc h jeweils ein als Studierendenwohnheim genutztes Hochhaus markiert. E in weiteres Wohngebäude des Studierendenwerks Köln befindet sich am nordwes tlichen Rand, an das sich der Altteil der Hochschule anschließt. Im Nordosten des Plangebiets prägen ein nicht mehr genutztes Areal der Feuerwehr und der Abfallwirtsch aftsbetriebe, das Erscheinungsbild. Die Nutzung der östlich an dieses Areal grenzenden Strukturen (Kindertagesstätte, Mehrfamilienhaus, Spielplatz) wurden ebenfalls aufgegeben. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen un d -gruppen sowie Scherrasenflächen und Zierstrauchrabatten bilden di e wesentlichen Grünelemente innerhalb der ansonsten versiegelten Freiflächen. Z wei größere Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster bzw. schmalen Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befahrenen Deutzer Ring erstreckt sich die gr ößte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter Gehölzstreifen, der im Nord osten des Plangebiets durch ein Siedungsgehölz (brachgefallene Grünfläche) ergänzt wird. Oberflächengewässer kommen nicht vor. Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere Es wurden fast ausschließlich weit verbreitete und wenig spezialisierte Vogelarten nachgewiesen. Ferner gelang die Erfassung von drei Fledermausarten. Eine Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen im Zuge des Gebäuderückbaus und der sonstigen Baufeldräumung wird durch eine Bauzeitenb eschränkung vermieden (Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten und der Aktivitätszeit von Fledermäusen). Für den Haussperling werden zur Sicherung des Brutangebots Höhlenbrüterkästen installiert. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung der b etroffenen Strukturen sowie den durchzuführenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaß nahmen, stellt die Überplanung von Lebensraumstrukturen eine mäßige, n icht erhebliche Beeinträchtigung des Umweltbelangs dar. Unter Berüc ksichtigung der genannten Maßnahmen sind keine Vorhabenwirkungen erkennbar, d ie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erwarten lassen und einer Realis ierung der Planung entgegenstehen würden. Pflanzen Die Neustrukturierung des Campus Deutz geht mit ein em fast vollständigen Vege- tationsverlust einher. Es werden 176 Bäume in Anspr uch genommen, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen und für die 520 Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Auch der breite Gehölzstreifen entlang des Deutzer Rings entfällt. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutu ng der betroffenen - 115 - / 116 Vegetationstypen, die im Plangebiet vorgesehenen Baumpflanzungen (379 Stück) und sonstigen Begrünungsmaßnahmen sowie eine plangebiet sexterne Ausgleichs- maßnahme aus, sodass – analog zum Umweltbelang „Tie re“ − eine insgesamt mäßige, nicht erhebliche Beeinträchtigung zu konsta tieren ist. Es erfolgt neben dem Biotopwertausgleich ein externer Waldausgleich auf einer Fläche von ca. 4.000 m² im Stadtteil Meschenich. Fläche Sowohl die realen als auch die im alten B-Plan festgelegten Bodennutzungen sind der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ zuzuordne n. Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Umwandlung von beispielsweise landwirtschaftlich genutztem Freiraum in Siedlungs- und Verkehrsfläche findet nicht statt. A ls eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baug esetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Auf den Umwel tbelang „Fläche“ ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. Boden Im ehemals landwirtschaftlich genutzten Plangebiet wurden die natürlichen Bodenver- hältnisse vollständig infolge von Bauaktivitäten üb erformt. Betroffen sind weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Inn enentwicklung und durch die weitgehende Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß wird den Zielen der einschlägigen Fachgesetze zur Minder ung von Bodenbeeinträchtigungen entsprochen. Tendenziell is t von einer Abnahme versiegelter zu Gunsten biotisch aktiver Flächen auszugehen. Für den Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. Vielmehr ergeben sich, wenn auch in relativ geringem Umfang, Potenziale für die Wiederherstellung von Bodenfunk- tionen. Wasser Das Grundwasser steht im Plangebiet oberflächenfern an. Aufgrund der bestehenden Überbauung und Flächenversieglung kann derzeit nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und zur Grundwasserneubildung beitragen. Das Planvorhaben greift nicht in den Grundwasserleiter ein. Es wird nach der Planrealisierung mehr Regenwasser als bisher versickern, da Teilflächen d es neuen Geländes vom Mischwasserkanalnetz abgekoppelt werden und das Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt wird. Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes werden nicht beeinträchtig t (Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Z ustands des Grundwassers). Durch einen geringeren Versiegelungsgrad und die geplante örtliche Versickerung einer Teilmenge des Regenwassers, ist eine tendenzielle Verbesserung des mengenmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten. Die vorgesehenen Geothermiebrunnen werden für das G rundwasseraufkommen keine Verschlechterung mit sich bringen, da sie aufkommensneutral betrieben werden. Luft – Luftschadstoffe (auch Treibhausgase) Da keine größeren Zu- oder Abnahmen der Studierende nzahlen und der TH Köln- Angestellten prognostiziert werden, wird nicht von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, sondern – infolge der neuen Erschließungssituation – von einer veränderten räumlichen Verteilung der Verkehrsmengen ausgegangen. Des Weiteren verändern sich durch die geplanten Gebäude die Belü ftungsverhältnisse. Durch die genannten Veränderungen steigen die Luftschadstoffk onzentrationen entlang des Deutzer Rings im Umfeld der neuen Gebäude leicht an . Für die Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer Rings ist eine leichte Verbesserung der - 116 - / 117 Belüftungssituation zu prognostizieren. Die in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verankerten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub werden auch nach Realisierung der Pla nung deutlich unterschritten, also eingehalten. Aufgrund der Förderung klimafreun dlicher Mobilität, baulicher Maßnahmen zum energiesparenden Wärmeschutz von Gebä uden, der Nutzung effizienterer Technologien zur Energieversorgung un d der durchzuführenden Begrünungsmaßnahmen ist im Vergleich zur Bestandssituation mit einer Verringerung der lokalen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Klima Die Innenstadt und damit auch das Plangebiet gehöre n zu den in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Geb ieten in Köln. Die geplante Blockrandbebauung mit abgestuften Gebäudehöhen, bre iten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen Campusplatz, dürfte e ine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung als bisher ermöglichen. Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen sowie we itere Begrü- nungsmaßnahmen werden zu einer Minderung klimatisch er Belastungen beitragen. Dennoch ist, aufgrund des nach wie vor sehr hohen V ersiegelungsgrades, nicht von einer wesentlichen Abschwächung thermischer Belastu ngen während sommerlicher Hitzeperioden auszugehen. Wirkungsgefüge Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen un d innerhalb der Landschaftsfaktoren Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima werden im Rahmen der Umweltprognose für den jeweiligen Faktor beschrieben und bewertet. Landschaft (Ortsbild) Das bestehende Campusgelände weist einen besonderen baulichen Charakter auf. Allerdings wird die massive Bauweise, sowohl aus st ädtebaulicher als auch freiraumplanerischer Sicht, als nicht mehr zeitgemä ß angesehen Die nunmehr verfolgte kleinteiligere, sich zu den Rändern öffne nde Bebauung wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte K omplex. Die weitgehende Neugestaltung des Areals bedingt zunächst auch den Verlust von Grünelementen mit Bedeutung für das Ortsbild. Das neue Freiraumkonzep t sieht ein die Baublöcke verbindendendes Gerüst aus begrünten Plätzen und We gen mit hoher Aufenthaltsqualität und Sichtbezügen zur Umgebung v or. Ferner wird ein Teil der Gebäudefassaden mit Kletterpflanzen begrünt. Insges amt ist eine Steigerung der visuellen Qualität des Areals zu erwarten. Biologische Vielfalt Die Umsetzung der Planung führt zumindest zu keiner Verschlechterung, sondern tendenziell zu einer etwas größeren biologischen Vielfalt. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete Eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten (Vogels chutzgebiete, Fauna-Flora- Habitat-Gebiete) kann aufgrund der Art des Planvorh abens und seiner räumlichen Entfernung zu den Gebieten ausgeschlossen werden. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm Straßenverkehrsgeräusche wirken in hohem Maße von den angrenzenden Straßen in das Plangebiet ein, insbesondere der Deutzer Ring u nd die östliche Zubringerstraße. Als weitere Geräuschquellen sind der Schienenverkeh r und der Betrieb von zwei Sportplätzen zu nennen. Die für das Hochschulgebiet nach der Planrealisierung - 117 - / 118 heranzuziehenden Orientierungswerte gemäß der DIN 1 8005 „Schallschutz im Städtebau“ werden teilweise deutlich überschritten, also nicht eingehalten. Im Kernbereich des Plangebiets verbleiben große Bereic he, in denen die Orientierungswerte tagsüber und nachts eingehalten werden. Die Werte für Schienenverkehrsgeräusche werden während des Tagesz eitraums im nordöstlichen und südöstlichen Plangebiet überschritten, in allen anderen Bereichen im Wesentlichen erfüllt. Während des Nachtzeitraums er geben sich im Bereich der äußeren Plangebietsgrenzen ebenfalls Überschreitung en der Orientierungswerte; in der Kernzone werden die Werte dagegen in großen Tei len eingehalten. Da in vorbelasteten Bereichen, insbesondere in der Nähe v on Verkehrswegen, eine Einhaltung oft nicht möglich ist, kann gemäß der DI N 18005 im Rahmen der Abwägung – unter der Voraussetzung einer plausiblen Begründung und dem Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung sowie der Ve rankerung einer schalltechnischen Sanierung einzelner Gebäude in ei nem städtebaulichen Vertrag – von den Orientierungswerten abgewichen werden. Fe rner sind, wie dies im vorliegenden Fall auch erfolgt, bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Altlasten Von einem sanierten Altstandort (Standort einer ehe maligen Betriebstankstelle) geht keine Gesundheitsgefährdung aus. Im Süden des Plang ebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablager ung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist der zeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die betroffenen Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. Besonnung/Belichtung Wegen einer Abstandsflächenüberlappung zwischen ein em bestehenden Studierendenwohnheim im Norden des Plangebiets und einem südlich davon geplanten Gebäude wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die Untersuchung zeigt, dass trotz der Abstandsflächenüberlappung weiterhin eine sehr gute direkte Besonnung für die maßgeblichen Studierenden-Apparte ments nachweisbar ist. An dem am ungünstigsten betroffenen Appartement wird d ie gemäß der DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen, Allgemeine Anforderunge n) empfohlene Mindestbesonnungsdauer von vier Stunden eingehalten . Eine weiterhin sehr gute Besonnung ist für die untersuchten Wohnnutzungen in der Gießener und Betzdorfer Straße zu konstatieren. Gefahrenschutz (Starkregen, Hochwasser) Bei einem statistisch einmal in 30 Jahren auftreten den Starkregenereignis kommt es zu Überflutungen in geringer Höhe auf dem Campusgel ände. Eine Gefährdung von Gebäuden ist durch eine Berücksichtigung entspreche nder baulich-technischer Maßnahmen vermeidbar. Für das Plangebiet besteht sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei einem statistisch einmal in 1.000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis würde es zu einer Überströmung de r Schutzanlagen und zu einer weitgehenden Überflutung des Geländes kommen. Erholung Die bestehende Bebauungsstruktur des Campus geht mi t einem Mangel an als Auf- enthalts- und Kommunikationsort geeigneter Freifläc hen einher. Mit den laut Freiraumkonzept vorgesehenen Freianlagen werden auf dem Campusgelände großzügige Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. - 118 - / 119 Kultur- und sonstige Sachgüter Ein von der Architekturfakultät genutzter Altbau (Baudenkmal) nördlich des IWZ bleibt ebenso erhalten wie ein im Nordosten des Plangebiet s ausgestelltes Bodendenkmal (Abschnitt eines zu Tage geförderten römischen Abwa sserkanals). Die Realisierung des B-Plans geht mit dem Abbruch des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) einher. Das IWZ wurde wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Bezirksregierung Kö ln hat noch im selben Jahr − basierend auf der Feststellung eines überwie genden öffentlichen Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt und damit die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher eingestuft, da die Anforderunge n an einen zeitgemäßen Studienbetrieb in dem bestehenden Gebäude als nicht mehr erfüllt angesehen wurden. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerü che, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Mit der Hochschulnutzung sind keine Geruchsemission en oder Strahlungen verbunden. Bei der Wärme- und Kälteerzeugung anfall ende Abwärme kann überwiegend für die Energieversorgung der Gebäude mitgenutzt werden. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigungen ist die Erreichung einer hohen Wiederverwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung. Die Verwertung/ Entsorgung des bei Erd- und Aushubarbeiten anfallenden Bodenmaterials wird auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen und unterg esetzlichen Regelungen vorgenommen. Durch die Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten vergleichbare Abfälle werden – unter Berücksichtigu ng einer getrennten Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Rahmen der kommun alen Abfallentsorgung entsorgt. Das in den Gebäuden anfallende Schmutzwasser wird ü ber Gebäudeanschlussleitungen gefasst und über die gepl anten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln zugeführt. Die künftige Oberflächenentwässerung erfolgt zum einen über das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu geplante Versickerungsanlagen. Die zu realisierenden Dachbegrünungen werden zu einer Rückhaltung und Red uzierung des Niederschlagsabflusses und damit auch zu einer Entl astung der städtischen Kanalisation führen. Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie Das Energiekonzept für den neuen Campus Deutz beruh t auf der konsequenten Nutzung von Umweltenergie, um einen nahezu CO2- neu tralen Betrieb zu erreichen. Insbesondere werden Geothermie für die Wärmeversorg ung und Photovoltaik soweit wie möglich genutzt. Eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherung der Energieeffizienz im Neubau kommt hinzu. Bis Ende des 3. Bauabschnitt es soll auch der Altbau, unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes, energetisch saniert werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand bzw. zur Nullvariante ist von einer erheblichen Minderung des lokalen CO 2-Emissionsaufkommens auszugehen. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln für Nichtwohng ebäude werden eingehalten. Die Planung soll auch das darüber noch hinausgehende Zi el einer klimaneutralen Landesverwaltung erreichen. - 119 - / 120 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt. Der Stadtteil Deutz liegt innerhalb der Umweltzone und damit im W irkungsbereich des Luftrein- halteplans. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Die zuständigen Behörden haben sich gemäß der 39. V erordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bemühen, in Gebieten und Ballungsräumen, wo die in der Verordnung festgelegt en Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten werden, die bestmögl iche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Ei nklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und dies bei allen relevanten Pl anungen zu berücksichtigen. Das Planvorhaben steht nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. Wechselwirkungen Besondere Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswi rkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswi rkungen führen könnten, sind nicht zu erwarten. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen Eine erhöhte Anfälligkeit des Planvorhabens für die Auswirkungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen (hier Erdbeben), Störfällen o der schweren Unfällen ist nicht erkennbar. Eingriffsregelung Für die im alten B-Plan 69449/03, 1. Änderung ausge wiesene Schutzpflanzung entlang des Deutzer Rings sowie den Spielplatz ist die Eingriffsregelung anzuwenden, da sich der Biotopwert durch den hier geplanten Zus tand (Sondergebiet) vermindert. Betroffen ist hier sowohl die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche als auch die Schutzpflanzung entlang des Deutzer Rings. Für das übrige Plangebiet findet die Eingriffsregelung keine Anwendung. Laut Grünord nungsplan weist der ein- griffsrelevante Bereich einen Gesamtflächenwert von 78.741 Biotopwertpunkten auf. Die im Plangebiet als Kompensation anrechenbare Maß nahmen (Einzelbaum- pflanzungen, Dachbegrünungen) ergeben insgesamt ein en Flächenwert von 34.154 Punkten. Der Ausgleich des Biotopwertdefizits in Hö he von 40.902 Punkten erfolgt durch die ökologische Aufwertung von Flächen der St iftung Rheinische Kulturlandschaft am nördlichen Stadtrand von Köln. Resümee Nicht erhebliche mäßige Beeinträchtigungen entstehen für die Umweltbelange „Tiere“ und „Pflanzen“. Für die übrigen Umweltbelange sind bei einer Planrealisierung – im Vergleich zum tatsächlichen und planungsrechtlich z ulässigen Zustand – keine bzw. keine zusätzlichen Belastungen zu prognostizieren. Vielmehr sind überwiegend Verbesserungen für die Umwelt zu erwarten. Einen ab wägungserheblichen Umweltbelang stellt die Überschreitung der Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ in Teilen des neustrukt urierten Campus Deutz und punktuell auch die Überschreitung der kritischen Lä rmimmissionen des Gesamtverkehrs dar. Eine Gesundheitsgefährdung kann durch passive Schallschutzmaßnahmen und die entsprechenden Festse tzungen im Bebauungsplan einschließlich der Umsetzung einer schalltechnische n Sanierung bei einzelnen Gebäuden im Bestand sicher ausgeschlossen werden. - 120 - / 121 6.9 Referenzliste der Quellen Gutachten A TELIER LOIDL UND BPR DR. SCHÄPERTÖNS CONSULT (13.12.2022): Überflutungsnachweis für einen 30-jährigen Bemessungsfall BLB NRW - BAU - UND LIEGENSCHAFTSBETRIEB NORDRHEIN -WESTFALEN , REGIONALNIEDERLASSUNG KÖLN (15.11.2023): Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei dem Ersatzneubau Technische Hochschule Köln – C ampus Deutz. – Energiekonzept, Köln. BSV GMB H – BÜRO FÜR STADT - UND VERKEHRSPLANUNG DR. ING . RHEINHOLD BAIER GMB H (13.12.2022): Aktualisierung und Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zum Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan „Östlich Reitweg“ im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. F ROELICH & SPORBECK (20.11.2023): TH-Köln Ersatzneubau Campus Deutz. - Grünordnungsplan im Auftrag des Bau- und Liegenscha ftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. G RANER + PARTNER INGENIEURE GMB H (22.12.2022): Schalltechnisches Prognosegutachten Bebauungsplan „Camus Deutz“ in Kö ln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMB H (25.02.2020): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 2. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Blo ck B - Hörsaalzentrum) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMB H (21.10.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 1. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Gebäude A und Parkhaus P1) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMB H (26.08.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, Geotechnische Vorabstellungnahme Infrastrukturmaßnahmen KEMPEN KRAUSE BERATENDE INGENIEURE GMB H (15.03.2022): Köln, Betzdorfer Straße, TH Köln, Gebäude B Hörsaalzentrum, Ersatzneubau Campus Deutz, Stellungnahme Abstandsflächen und Feuerwehraufstellflächen K ÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (18.03.2022): Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz“. Aktualisierung d er artenschutzrechtlichen Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe I). - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. NRW.URBAN GMB H & CO. KG (17.02.2014): Orientierende Altlastenuntersuchung auf dem Grundstück Gießener Straße 6 in 50679 Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. - 121 - / 122 PEUTZ CONSULT (07.12.2022): Belichtungsuntersuchung zum Bauvorha ben TH Campus Deutz in Köln, Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschafts- betriebes NRW, Niederlassung Köln. P EUTZ CONSULT (15.11.2023): Luftschadstoffuntersuchung zum gepla nten Ersatzneubau des Campus Deutz der Technischen Hochs chule Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetr iebes NRW, Niederlassung Köln. P EUTZ CONSULT (24.06.2022): Mikroskalige Klimauntersuchung für d as Vorhaben Ersatzneubau Campus Deutz der Technischen Hochschul e Köln - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. RK GMB H - RUDOLF KELLER VERKEHRSINGENIEURE GMB H (14.11.2023): Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für den B-Plan „Östlich Reitweg “ in Köln-Deutz. - Bericht im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Weitere Unterlagen und Quellen: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Hrsg.) (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln - dritte Fortschreibung 2021. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN (Hrsg.) (2021): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2020. – 26. S., Recklinghausen. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN NRW (Hrsg.) (2013): Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht. – LANUV-Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen. Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (s. i. d. Anlagekarten) LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR , UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN - WESTFALEN (o. J.): Infosysteme und Datenbanken » Naturschutz » Bio- topschutz » Biotopkataster NRW » Karten » Landschaftsinformationen / >Schutzgebiete >Biotopkataster >Biotopverbund >FFH- und Vogelschutzgebiete >Gesetzlich geschützte Biotope >Alleen MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. a): Fachinformationssystem ELWAS der Wasserwirtschaftsverwaltung NRW. Karte » Grundwasser » Grundwasserkörper: Lage, Zustandsbewertung und Datenblatt zum GWK 27-05. - 122 - / 123 MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. b): Waldinformation NRW. Themen, Karten: Waldfunktionen MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT , LANDWIRTSCHAFT , NATUR - UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN -WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. c): Flussgebiete NRW. Gefahren und Risikokarten Rhein. S TADT KÖLN (2020): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. https://www.stadt-oeln.de/mediaasset/content/pdf15 /kp2030/stadtstrategie.pdf [30.11.2021] S TADT KÖLN - ABTEILUNG BODEN - UND GRUNDWASSERSCHUTZ (2018): Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln. S TADT KÖLN (1991a): Landschaftsplan Köln. Stand: Januar 2021. S TADT KÖLN , Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet des Rheines Hrsg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Köln, (s. i. d. Anlagenkarten) S TADT KÖLN - STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE (STEB) (o. J. d): Hochwassergefahrenkarten (Überschwemmungstiefen und Überschwemmungsausbreitungen für verschiedene Wasserstände am Rhein, Starkregenkarten (Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen); (s. i. d. Anlagekarten). - 123 - / 124 Tabellenanhang zum Umweltbericht für den B-Plan Nr. 69449/05: Tiere und Eingriffsregelung zu Punkt 6.5.1 Tiere Tabelle 1 Kartierte Tierarten : Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt ) und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB / RL TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = ge fährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Vogelarten Art Status planungs- relevant VS-RL RL NRW RL NB Amsel Brutvogel - - * * Bachstelze Brutvogel - - * * Blaumeise Brutvogel - - * * Buchfink Brutvogel - - * * Buntspecht Brutverdacht - - * * Eichelhäher Brutverdacht - - * * Elster Brutvogel - - * * Graureiher Durchzügler + - * * Grünling Brutvogel - - * * Halsbandsittich Nahrungsgast - - * * Hausrotschwanz Brutvogel - - * * Haussperling Brutvogel - - * V Heckenbraunelle Brutvogel - - * * Kohlmeise Brutvogel - - * * Mauersegler Nahrungsgast + - * V Mehlschwalbe Nahrungsgast + - 3 2 Ringeltaube Brutvogel - - * * Rotkehlchen Brutvogel - - * * Star Durchzügler + - 3 3 Stieglitz Nahrungsgast - - * * Straßentaube Brutvogel - - * * Schwanzmeise Brutvogel - - * * Türkentaube Brutvogel - - * * Turmfalke Durchzügler + - V 3 Zaunkönig Brutvogel - - * * Zilpzalp Brutvogel - - * * - 124 - / 125 Säugetiere Art Status planungs- relevant FFH RL NRW RL TL Zwergfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * Breitflügelfledermaus jagend + FFH Anh. IV 2 2 Rauhautfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * zu Punkt 6.5.20 Eingriffsregelung Tabelle 2 Bilanz zur Eingriffsregelung Bestandswert gesamter Planbereich - zur Information Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Biotopwert [P/m²] Fläche [m²] Gesamtwert [P] Öffentliche Gebäude mit Freiflä- chen, hoher Versiegelungsgrad (überbaubarer Bereich gemäß B-Plan Nr. 6844 Sb/03) HN1 SB171 1 113.453 0 Innerstädtische Baumgruppen u. Alleen mit mittlerem Baumholz HM52 PA43 9 6.334 57.006 Laubforste, starkes Baumholz, einheimisch und standortgerecht, einheimische Baumarten die der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechen. AX12 GH3121 19 2.425 45.885 Summe 122.202 102.891 Planwert gesamter Planbereich - zur Information Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Biotopwert [P/m²] Fläche [m²] Gesamtwert [P] Versiegelte Flächen - Straßen VF2 0 17.750 0 Versiegelte Fläche mit besonderer Zweckbestimmung - Geh- und Radweg VF2 0 0 0 Sondergebiet (GRZ 0,85) HN1 SB171 1 89.739 0 Dachflächenbegrünung extensiv nicht vorkommend nicht vorkommend 1 11.138 11.138 Dachflächenbegrünung intensiv nicht vorkommend nicht vorkommend 5 1.247 6.235 Einzelbaumpflanzungen/Gehölz- streifen entlang von Straßen HM52 PA42 9 2.274 20.466 Summe 122.202 37.839 a) Bestandswert ausgleichspflichtiger Eingriffsflächen Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Biotopwert [P/m²] Fläche [m²] Gesamtwert [P] Innerstädtische Baumgruppen u. Alleen mit mittlerem Baumholz HM52 PA43 9 6.334 57.006 Laubforste, starkes Baumholz, einheimisch und standortgerecht, einheimische Baumarten die der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechen. AX12 GH3121 19 2.425 45.885 8.749 102.891 - 125 - / 126 b) Planwert ausgleichspflichtiger Eingriffsflächen (Anteil am Plangebiet: 7,16%) Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Biotopwert [P/m²] Fläche [m²] Gesamtwert [P] Sondergebiet (GRZ 0,85) HN1 SB171 0 7.775 0 Dachflächenbegrünung extensiv nicht vorkommend nicht vorkommend 1 811 811 Einzelbaumpflanzungen/Gehölz- streifen entlang von Straßen HM52 PA42 9 163 1.467 Summe 8.749 2.278 Eingriffswert (a-b): -100.613 / 127 Für den externen Ausgleich werden die erforderlichen 68.737 Ökopunkte (nach Köln Code1991): - Mit 32.737 Punkten aus dem Ökokonto Dünnwald der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erworben. Die Gesamtfläche, auf der die Maßnahmen umgesetzt werden, hat eine Größe von 89.590 m² und umfasst eine Aufwertung von 744.367 Biotopwertpunkten. Auf der Maßnahmenfläche werden standortuntypische Bauma rten entfernt und mit standorttypischen Bäumen erse tzt, bzw. die natürliche, standorttypische Naturverjüngung gefördert. - Mit 36.000 Punkten aus dem Kompensationspool Südl ich Steinneuer Hof im Meschenich der Stadt Köln erworben. Die Bezugsfläche umfasst 4.000 m² und dient zugleich dem Waldausglei ch gemäß Bundeswaldgesetz/ Landesforstgesetz NRW. D ie Maßnahme umfasst die Aufforstung von Ackerland und ist bereits erfolgt. c) Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereiches innerhalb des Plangebiets Bestand Zielbiotop Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Wert [P/m²] Biotoptyp Ludwig Code Köln Code Wert [P/m²] Differenz [P/m²] Fläche [m²] Gesamtwert [P] Dachflächen, versiegelt nicht vor- kommend nicht vor- kommend 0 Dachbegrünung extensiv nicht vor- kommend nicht vor- kommend 1 1 11.138 11.138 Dachflächen, versiegelt nicht vor- kommend nicht vor- kommend 0 Dachbegrünung intensiv nicht vor- kommend nicht vor- kommend 5 5 1.247 6.235 Gebäude, Verkehrs- fläche HN1, VF2 SB171 0 Einzelbaumpflanzungen/Gehölzstreifen entlang von Straßen HM52 PA42 9 9 2.274 20.466 Summe 14.659 37.839 - 127 - / 128 7. Planverwirklichung 7.1 Überplanungen/ Bestandsschutz Die Überplanung der vorhandenen Bausubstanz im Plangebiet geschieht im Interesse und auf Veranlassung des Landes NRW. Belange des Be standsschutzes für vorhandene bauliche Anlagen und Nutzungen der Techn ischen Hochschule sind nur für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gegeb en. Diese werden bestandsorientiert überplant und bleiben erhalten. Die vorhandenen Studierendenwohnheime haben Bestandsschutz, ihre baurechtliche Zulässigkeit wird durch die Festsetzungen des Bebau ungsplans nicht grundsätzlich verändert. Für die Wohnheime Nord (Deutz-Kalker Str aße 118) und Süd, (Deutzer Ring 5) ist es jedoch notwendig, aufgrund der prognostizierten Beurteilungspegel aus dem Gesamtverkehrslärm Festsetzungen zu Schallschut zmaßnahmen zu treffen sowie einen städtebaulichen Vertrag über eine lärmt echnische Sanierung abzuschließen, um eine Einhaltung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse beim überplanten Bestand zu erreichen. 7.2 Hinweise auf Fachplanungen (Ver-, Entsorgung) Das Plangebiet ist im Bestand erschlossenes Bauland . Die vorhandenen nichtöffentlichen Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Leitungen) im Plangebiet sind überaltert, entsprechen weitgehend nicht dem a nerkannten Stand der Technik und sind für eine weitere Nutzung teilweise nicht geeignet. Für die Neuerschließung im Plangebiet sowie für Änd erungen und Anpassungen im öffentlichen Straßenraum und an den Ver- und Entsor gungsnetzen, die durch die Planung veranlasst werden, lässt der BLB die erford erlichen Fachplanungen erarbeiten, die in die Erschließungsregelungen zum städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB sowie in einen erforderlichen Ausbauvertra g für öffentliche Verkehrsanlagen (s. unten, Nr. 7.4) aufgenommen wer den. Da es sich bei dem Bebauungsplan für den Campus Deutz nicht um einen v orhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird kein Durchführungsvertr ag gemäß § 12 BauGB geschlossen. 7.3 Umlegung, Baulasten, Grunddienstbarkeiten Bodenordnende Maßnahmen nach § 45 ff BauGB (Umlegun g) sind nicht erforderlich. Die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse erfolgt auf vertraglicher Basis nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Die Geh- und Radfahrrechte zugunsten der Allgemeinheit im Plangebiet sind der Stadt Köln durch das Land NRW mit dinglicher Sicherung (Grunddienstbarkeit) sowie durch Baulasten einzuräumen. Einträge in das Baulastenver zeichnis können hier erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen. Auf dem Gelände der TH sind derzeit 74 Stellplätze für Wohnungen/ Wohnheimplätze des Studierendenwerks durch Baulast gesichert. Dies e Stellplätze müssen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans verlagert werden. Hierzu wird eine Umschrei- bung der bestehenden Baulast erforderlich. - 128 - Die Abstandsflächen der beiden Hochhäuser des Studi erendenwerks liegen teilweise nicht auf den Grundstücken des Studierendenwerks, sondern auf dem Grundstück der TH. Hierzu sind bisher keine Baulasten eingetragen, dies kann im Zuge der Umset- zung des Bebauungsplans erforderlich werden. 7.4 Städtebauliche Verträge Der BLB verpflichtet sich in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Umsetzung bestimmter städtebaulich erforderlicher M aßnahmen. Regelungen des Vertrags sollen insbesondere werden:  Die Freiraumgestaltung des Plangebietes,  Die Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätskonzepte s, wie die Schaffung von Car-Sharing-Stellplätzen,  Die Ausgleichsmaßnahmen für den Biotopwertausgleic h innerhalb und außerhalb des Plangebietes,  Klimaleitlinien und Umsetzung Energiekonzept,  Lärmsanierung des vorhandenen Wohnheimbestands, si ehe dazu auch unten,  Beantragung von Grunddienstbarkeiten und Baulasten ,  Qualifizierungsverfahren/ Wettbewerbe in der Objek tplanung.  Bauverpflichtung  Kinderspielangebot auf dem Campus  Erschließung; insbesondere die Herstellung der äuß eren Erschließungsanlagen  Bauordnungsrechtliche Pflichten; insbesondere das Mobilitätskonzept und die inneren Erschließungsanlagen  Regelungen zu Natur, Energie, Umwelt und Nachhalti gkeit: o Verpflichtung zur Einhaltung energetischer Vorgabe n auf Grundlage der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln o Maßnahmen des Grünordnungsplans o Externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen o Baumschutz o Schutz des Mutterbodens / Bodenschutz o Artenschutz  Umwelt und Trinkwasserhygiene  Lärmschutzmaßnahmen  Geh-, Fahr- und Leitungsrecht In einem weiteren städtebaulichen Vertrag oder, soweit es sich aus rechtlichen Gründen als erforderlich erweist, in einem gesonder ten Vertrag, wird eine Regelung zwischen der Stadt und den Eigentümern von sanierungsbedürftigen Wohnheimen im Plangebiet (derzeit Land NRW und KStW) getroffen we rden, in dem der sich die jeweiligen Eigentümer zur Lärmsanierung der betroffenen Wohnheime innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und auf ihre Kosten verpflich ten. Der Umfang der erforderlichen Lärmsanierung richtet sich maßgeblic h nach den Inhalten der schalltechnischen Prognose. Ohne eine solche vertra gliche Regelung müssten die betroffenen Wohnheimgebäude hingegen aller Voraussi cht nach auf den Bestand gesetzt werden. Im städtebaulichen Vertrag oder, soweit es sich aus rechtlichen Gründen als erforderlich erweist, in einem In einem weiteren ge sonderten Vertrag, wird die - 129 - Neuordnung der Grundstücksverhältnisse geregelt. Da bei geht es vor allem um die zusätzlichen Verkehrsflächen für den Deutzer Ring s owie um einzelne Flächen im Bereich der Gießener Straße. Die bis vor Kurzem durch die AWB, Feuerwehr und der Sozialstation mit Kita genutzten städtischen Grundstücke wurden bereits zu Zwecken der Hochschulnutzung durch das Land NRW erworben. Hinsichtlich des Ausbaus der Gießener Straße sowie der Knotenpunkte Gießener Straße/ Deutzer Ring und Betzdorfer Straße (neu: Ca mpusallee) / Deutzer Ring/ Kannebäckerstraße, sowie der Herstellung des Geh- und Radweges am Deutzer Ring angrenzend an den Campus ist der Abschluss eines In frastrukturvertrages/ Ausbauvertrages zwischen der Stadt Köln und dem BLB beabsichtigt. Der BLB soll hierbei voraussichtlich als Bauherr fungieren und d ie Stadt Köln sich an den Kosten beteiligen. Die erstmalige Herstellung des Geh- und Radweges am Deutzer Ring durch den BLB bedarf eines Erschließungsvertrags im Sinne des § 124 BauGB. Dieser kann ggfs. in den oben genannten Ausbau-/ Infrastrukturvertrag integriert werden. 7.5 Kosten für die Stadt Köln, Kostenübernahme durc h den Veranlasser der Planung Der BLB übernimmt alle Kosten, die die Aufstellung des Bebauungsplanes betreffen. Kosten für den städtischen Haushalt entstehen insoweit nicht. Hinsichtlich des Ausbaus der Gießener Straße, der K notenpunkte Gießener Straße/ Deutzer Ring und Betzdorfer Straße (neu: Campusalle e) / Deutzer Ring/ Kannebäckerstraße, sowie bezüglich der erstmaligen Herstellung des Geh- und Radweges am Deutzer Ring ist eine Teilung der Koste n zwischen der Stadt Köln und dem BLB vorgesehen. Diese Maßnahmen sind nicht in G änze durch die Neuordnung des Campus veranlasst. Nach den Einzelmaßnahmen dif ferenzierte Kostenteilungsschlüssel zu den Ausbau- und Erschlie ßungsmaßnahmen werden im Zuge der Vertragsbearbeitung des Ausbau-/ Infrastru kturvertrags und des Erschließungsvertrags festgelegt. 7.6 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur Die Planung löst keinen Bedarf an städtischen Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betrieb der Hochschule heraus notwendige Anlage n wie zum Beispiel Kinderbetreuungsplätze für die Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden liegen im eigenen Verantwortungsbereich der TH Köln. 7.7 Realisierung in Bauphasen Die Umgestaltung des Campus soll voraussichtlich in insgesamt 3 Bauphasen (ca. 6 Bauabschnitten) erfolgen. In einer ersten Phase ist zum einen der Neubau des Hörsaalgebäudes vorgesehen, das östlich des Gebäude s der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik an der Gießener Straße errichtet wird. Zum anderen wird ein Institutsgebäude im unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bibliothek sowie ein Parkhaus errichtet. Damit geht auch die Neugestaltung der Freiflächen im Norden des Campus einher. In der zwe iten Phase wird auf den früher durch die AWB, die Feuerwache und die Sozialstation genutzten Flächen südlich der Gießener Straße der Campusplatz mit den unmittelbar daran angrenzenden - 130 - Neubauten (Institutsgebäude und Mensa) und einem we iteren Parkhaus geschaffen. In der weiteren dritten Bauphase erfolgt südlich un d westlich davon der Abbruch des Hochhauses und einem Großteil der Hallenbauten und die Neuerrichtung des weiteren Hochschulgebäudes. Der BLB wird für die Planung der einzelnen Gebäude und Freianlagen die weiteren Verfahren – weitestgehend Qualifizierungsverfahren - durchführen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser Verfahren ist grundsätzlich vorgesehen. Der BLB wird dazu im Zuge des weiteren Planungsfortschritts mit der Stadt Köln ein Beteiligungsformat abstimmen. 8. Flächenangaben Art der Festsetzung B-Plan 69449/05 ha % Sondergebiet Hochschule 10,46 85,6 (davon Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, ohne Einzelbaumpflanzungen) (0,37) (3,0) Straßenverkehrsflächen 1,76 14,4 Summen 12,22 100,0 Der Bebauungsplan-Entwurf 69449/05 wird gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründun g erneut und verkürzt veröffentlicht. Köln, den Beigeordneter

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 05.09.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 16.09.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 19.09.2024 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 17.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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