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2892/2024

Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Ausschuss 30.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 08.10.2024, TOP 5.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug

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Anlage 2 - Zeitplan

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

4933 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2892/2024 
Freigabedatum 
30.09.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der 
Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt für das Schuljahr 2025/26 die Bean-
tragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln für die Ge-
samtschulen und folgende neue Schulen:  
 
- Gymnasium Neustadt/Nord mit Start im Interim Ubierring 45, 50679 Köln und  
Zielstandort in Neustadt/Nord  
 
- Gymnasium Brügelmannstraße, Brügelmannstraße 10, 50679 Köln (Zielstandort), 
- Gesamtschule Kalk mit Start im Interim Brügelmannstraße 10, 50679 Köln und Ziel-
standort Corintostraße 1, 51103 Köln (Odysseum) 
 
 
Auf die Abfrage eines Zweit- und Drittwunsches wird verzichtet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 08.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dieser Vorlage wird die Vorlage 2550/2024 ersetzt. Es wird auf Anlage 1 Bezug  
genommen. 
 
Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen 
in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) regeln das Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der 
weiterführenden Schulen. Danach beginnt das Verfahren mit dem durch das Ministerium be-
stimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grund-
schulen. Im Schuljahr 2025/26 ist dies der 07.02.2025.  
 
Das vorgezogene Verfahren kann gemäß Zif. 1.1.2 zu § 1 VVzAPO-S I auf Antrag des Schul-
trägers von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn ein Anmeldeüber-
hang zu erwarten ist. Auf Grund des Schulplatzmangels bei den Gesamtschulen ist das vorge-
zogene Verfahren für diese Schulform geübte Praxis in Köln. Die Auswertung der Anmelde-
zahlen zeigte einen weiterhin bestehenden Anmeldeüberhang an Gesamtschulen, der sich auf 
einige Stadtbezirke konzentriert. Insbesondere fehlen im Rechtsrheinischen Gesamtschul-
plätze. Die Schulgründungen zum Schuljahr 2024/25 und die neuen Schulen 2025/26 konnten 
und können diesen Mangel noch nicht ausgleichen. Auch im Anmeldeverfahren 2025/26 er-
wartet die Verwaltung Anmeldeüberhänge an den Gesamtschulen, so dass die bisherige Pra-
xis für das kommende Anmeldeverfahren beibehalten wird. Nach Abschluss des Anmeldever-
fahrens 2025/26 werden die Anmeldezahlen ausgewertet und die Situation für das Anmelde-
verfahren 2026/27 neu bewertet.  
 
Gemäß VVzAPO-S I ist das Anmeldeverfahren für neu genehmigte Schulen im Errichtungs-
jahr so zu gestalten, dass im Falle des Nichterreichens der Mindestgröße die Durchführung 
eines weiteren Anmeldeverfahrens an fortzuführenden Schulen möglich ist. Eine Verlänge-
rung der Anmeldefrist um eine Woche ist auf Antrag möglich, wenn das vorgezogene Verfah-
ren für die neuen Schulen zugelassen ist. Da derzeit die für eine Genehmigung der Schulen 
notwendigen Anmeldezahlen nicht vorhersehbar sind, plant die Verwaltung, bei Nichterreichen 
der Mindestgröße einen Antrag auf Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens um 
eine Woche für die neuen Schulen  
- Gymnasium Brügelmannstraße 
- Gymnasium Neustadt/Nord 
- Gesamtschule Kalk. 
zu stellen.  
Das Anmeldeverfahren an allen übrigen Schulformen ist erst nach Abschluss der Verlänge-
rungswoche vorgesehen. Damit entspricht die Verwaltung der Verwaltungsvorschrift, dass bei 
Nichterreichen der Mindestgröße die Schüler*innen an den anderen weiterführenden Schulen 
angemeldet werden können.  
 
Gleichzeitig zur ersten Anmeldewoche im dreigliedrigen System findet eine weitere Anmelde-
möglichkeit an den Gesamtschulen mit freien Kapazitäten statt. Die Aufnahmeentscheidungen 
werden bei einem Anmeldeüberhang durch Anwendung der von den Schulleiter*innen vor 
dem Verfahren festgelegten Auswahlkriterien getroffen. Alle Anmeldungen werden gleichbe-
handelt.

3 
Danach können Schüler*innen, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten haben, an 
einer anderen Schulform oder einer anderen Gesamtschule mit freien Kapazitäten anmeldet 
werden.  
 
Schüler*innen, die nach der zweiten Anmeldewoche im dreigliedrigen System keine Schul-
platz-Zusage erhalten haben, können vom 07.04. – 11.04.2025 an Schulen mit freien Plätzen 
angemeldet werden. Die Aufnahmeentscheidungen werden bei einem Anmeldeüberhang 
durch Anwendung der von den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Beginn der Verfahren 
festgelegten Auswahlkriterien getroffen. 
 
Das Anmeldeverfahren für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
findet zeitgleich statt.  
 
Der Zeitplan ist mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und als Anlage 2 beigefügt.

Anlage 1 - Auszug

1228 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Telefon: (0221) 221  
Fax:  (0221)  
E-Mail:  
Datum: 18.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 09.09.2024 
öffentlich 
7.2 Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen 
der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2025/26 
2550/2024 
I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag: 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beantragt interfraktionell die Verwaltung, 
eine überarbeitete Beschlussvorlage in einer Sondersitzung, die vor der regulären 
Ausschusssitzung stattfinden soll, vorzulegen. Diese möge beinhalten:  
- das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen und neueröffnete 
Gymnasien 
- das von der Bezirksregierung vorgegebene Zeitfenster von sechs Wochen 
- das von der Bezirksregierung vermutlich vorgegebene Prinzip des Verzichts 
von „First-in, First-serve“  
- den Verzicht einer Abfrage eines Zweit- und Drittwunsches. 
 
I. Abstimmungsergebnisüber den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsan-
trag: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II. Die Ursprungsvorlage wird durch den interfraktionellen mündlichen Erset-
zungsantrag ersetzt.

Anlage 2 - Zeitplan

1600 Zeichen

Zeitplan Anmeldungverfahren SEK I zum Schuljahr 2025/26
KW Februar
2025
1 Sa
2 So
6 3 Mo  
4 Di
5 Mi
6 Do
7 Fr Aushändigung Halbjahreszeugnisse = Start Anmeldung vorgezogenes Verfahren
8 Sa
9 So
7 10 Mo
11 Di
12 Mi
13 Do
14 Fr
15 Sa
16 So
8 17 Mo
18 Di
19 Mi
20 Do
21 Fr
22 Sa
23 So
9 24 Mo
25 Di
26 Mi
27 Do
28 Fr
März
2025
1 Sa
2 So
10 3 Mo
4 Di
5 Mi
6 Do
7 Fr
8 Sa
9 So
11 10 Mo
11 Di
12 Mi
13 Do
14 Fr
15 Sa
16 So
12 17 Mo
18 Di
19 Mi
20 Do
21 Fr
22 Sa
23 So
13 24 Mo
25 Di
26 Mi
27 Do
28 Fr
29 Sa
30 So
14 31 Mo
April
2025
1 Di
2 Mi
3 Do
4 Fr
5 Sa
6 So
15 7 Mo 
8 Di
9 Mi
10 Do
11 Fr
12 Sa
13 So
16 14 Mo
15 Di
16 Mi
17 Do
18 Fr
19 Sa
20 So
07.-11.04.2025 Anmeldungen übrige Schulformen mit freien Kapazitäten 
14.-18.04.2025 Woche mit Entscheidung, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide
17.-21.02.2025 Entscheidungswoche mit Verteilkonferenz Gemeinsames Lernen, Bescheiderteilung, zentraler Versand
17.-21.02.2025 Verlängerungswoche für neue Schulen, wenn vorgegebene Anmeldezahlen nicht erreicht werden, 
Bescheiderteilung und Versand
24.02.-07.03.2025 Anmeldungen übrige Schulformen sowie Gesamtschulen und neue Schulen mit freien Kapazitäten
(Karneval 27.02.-05.03.2025 einschl. Aschermittwoch)
10.-14.03.2025 Woche mit Entscheidung, Verteilkonferenz, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide
17.-28.03.2025 Anmeldungen übrige Schulformen (dreigliedriges System) mit Verteilkonferenz 
Gemeinsames Lernen; 
31.03.-04.04.2025 Woche mit Entscheidung, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide
07.-14.02.2025 Anmeldungen vorgezogenes Verfahren Gesamtschulen (Bestand) und neue Schulen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

773 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Terminierung der Anmeldephasen ist abhängig von der Entscheidung, ob ein 
vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen und neue Schulen oder ein paralleles Verfahren 
aller Schulformen durchgeführt wird. Der Zeitplan für das Anmeldeverfahren muss den 
Schulen frühzeitig für die Planung des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden. 
Ein vorgezogenes Anmeldeverfahren bedarf der Genehmigung durch die Schulaufsicht bei 
der Bezirksregierung Köln auf Antrag durch die Stadt Köln. Aus diesem Grund ist eine 
Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 08.10.2024 
erforderlich. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war 
eine frühere Vorlage nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brügelmannstraße 10
  • Corintostraße 1
  • Ubierring 45

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Details

Vorlagen-Nr.
2892/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.09.2024
Erstellt
18.09.2024 14:12