2892/2024
Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 2892/2024 Freigabedatum 30.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt für das Schuljahr 2025/26 die Bean- tragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln für die Ge- samtschulen und folgende neue Schulen: - Gymnasium Neustadt/Nord mit Start im Interim Ubierring 45, 50679 Köln und Zielstandort in Neustadt/Nord - Gymnasium Brügelmannstraße, Brügelmannstraße 10, 50679 Köln (Zielstandort), - Gesamtschule Kalk mit Start im Interim Brügelmannstraße 10, 50679 Köln und Ziel- standort Corintostraße 1, 51103 Köln (Odysseum) Auf die Abfrage eines Zweit- und Drittwunsches wird verzichtet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 08.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dieser Vorlage wird die Vorlage 2550/2024 ersetzt. Es wird auf Anlage 1 Bezug genommen. Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) regeln das Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden Schulen. Danach beginnt das Verfahren mit dem durch das Ministerium be- stimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grund- schulen. Im Schuljahr 2025/26 ist dies der 07.02.2025. Das vorgezogene Verfahren kann gemäß Zif. 1.1.2 zu § 1 VVzAPO-S I auf Antrag des Schul- trägers von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn ein Anmeldeüber- hang zu erwarten ist. Auf Grund des Schulplatzmangels bei den Gesamtschulen ist das vorge- zogene Verfahren für diese Schulform geübte Praxis in Köln. Die Auswertung der Anmelde- zahlen zeigte einen weiterhin bestehenden Anmeldeüberhang an Gesamtschulen, der sich auf einige Stadtbezirke konzentriert. Insbesondere fehlen im Rechtsrheinischen Gesamtschul- plätze. Die Schulgründungen zum Schuljahr 2024/25 und die neuen Schulen 2025/26 konnten und können diesen Mangel noch nicht ausgleichen. Auch im Anmeldeverfahren 2025/26 er- wartet die Verwaltung Anmeldeüberhänge an den Gesamtschulen, so dass die bisherige Pra- xis für das kommende Anmeldeverfahren beibehalten wird. Nach Abschluss des Anmeldever- fahrens 2025/26 werden die Anmeldezahlen ausgewertet und die Situation für das Anmelde- verfahren 2026/27 neu bewertet. Gemäß VVzAPO-S I ist das Anmeldeverfahren für neu genehmigte Schulen im Errichtungs- jahr so zu gestalten, dass im Falle des Nichterreichens der Mindestgröße die Durchführung eines weiteren Anmeldeverfahrens an fortzuführenden Schulen möglich ist. Eine Verlänge- rung der Anmeldefrist um eine Woche ist auf Antrag möglich, wenn das vorgezogene Verfah- ren für die neuen Schulen zugelassen ist. Da derzeit die für eine Genehmigung der Schulen notwendigen Anmeldezahlen nicht vorhersehbar sind, plant die Verwaltung, bei Nichterreichen der Mindestgröße einen Antrag auf Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens um eine Woche für die neuen Schulen - Gymnasium Brügelmannstraße - Gymnasium Neustadt/Nord - Gesamtschule Kalk. zu stellen. Das Anmeldeverfahren an allen übrigen Schulformen ist erst nach Abschluss der Verlänge- rungswoche vorgesehen. Damit entspricht die Verwaltung der Verwaltungsvorschrift, dass bei Nichterreichen der Mindestgröße die Schüler*innen an den anderen weiterführenden Schulen angemeldet werden können. Gleichzeitig zur ersten Anmeldewoche im dreigliedrigen System findet eine weitere Anmelde- möglichkeit an den Gesamtschulen mit freien Kapazitäten statt. Die Aufnahmeentscheidungen werden bei einem Anmeldeüberhang durch Anwendung der von den Schulleiter*innen vor dem Verfahren festgelegten Auswahlkriterien getroffen. Alle Anmeldungen werden gleichbe- handelt. 3 Danach können Schüler*innen, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten haben, an einer anderen Schulform oder einer anderen Gesamtschule mit freien Kapazitäten anmeldet werden. Schüler*innen, die nach der zweiten Anmeldewoche im dreigliedrigen System keine Schul- platz-Zusage erhalten haben, können vom 07.04. – 11.04.2025 an Schulen mit freien Plätzen angemeldet werden. Die Aufnahmeentscheidungen werden bei einem Anmeldeüberhang durch Anwendung der von den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Beginn der Verfahren festgelegten Auswahlkriterien getroffen. Das Anmeldeverfahren für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet zeitgleich statt. Der Zeitplan ist mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 1 - Auszug
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Telefon: (0221) 221 Fax: (0221) E-Mail: Datum: 18.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 09.09.2024 öffentlich 7.2 Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2025/26 2550/2024 I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag: Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beantragt interfraktionell die Verwaltung, eine überarbeitete Beschlussvorlage in einer Sondersitzung, die vor der regulären Ausschusssitzung stattfinden soll, vorzulegen. Diese möge beinhalten: - das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen und neueröffnete Gymnasien - das von der Bezirksregierung vorgegebene Zeitfenster von sechs Wochen - das von der Bezirksregierung vermutlich vorgegebene Prinzip des Verzichts von „First-in, First-serve“ - den Verzicht einer Abfrage eines Zweit- und Drittwunsches. I. Abstimmungsergebnisüber den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsan- trag: Einstimmig zugestimmt. II. Die Ursprungsvorlage wird durch den interfraktionellen mündlichen Erset- zungsantrag ersetzt.
Anlage 2 - Zeitplan
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Zeitplan Anmeldungverfahren SEK I zum Schuljahr 2025/26 KW Februar 2025 1 Sa 2 So 6 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr Aushändigung Halbjahreszeugnisse = Start Anmeldung vorgezogenes Verfahren 8 Sa 9 So 7 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 8 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 9 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr März 2025 1 Sa 2 So 10 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 11 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 12 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 13 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 14 31 Mo April 2025 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 15 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 16 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 07.-11.04.2025 Anmeldungen übrige Schulformen mit freien Kapazitäten 14.-18.04.2025 Woche mit Entscheidung, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide 17.-21.02.2025 Entscheidungswoche mit Verteilkonferenz Gemeinsames Lernen, Bescheiderteilung, zentraler Versand 17.-21.02.2025 Verlängerungswoche für neue Schulen, wenn vorgegebene Anmeldezahlen nicht erreicht werden, Bescheiderteilung und Versand 24.02.-07.03.2025 Anmeldungen übrige Schulformen sowie Gesamtschulen und neue Schulen mit freien Kapazitäten (Karneval 27.02.-05.03.2025 einschl. Aschermittwoch) 10.-14.03.2025 Woche mit Entscheidung, Verteilkonferenz, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide 17.-28.03.2025 Anmeldungen übrige Schulformen (dreigliedriges System) mit Verteilkonferenz Gemeinsames Lernen; 31.03.-04.04.2025 Woche mit Entscheidung, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide 07.-14.02.2025 Anmeldungen vorgezogenes Verfahren Gesamtschulen (Bestand) und neue Schulen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die Terminierung der Anmeldephasen ist abhängig von der Entscheidung, ob ein vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen und neue Schulen oder ein paralleles Verfahren aller Schulformen durchgeführt wird. Der Zeitplan für das Anmeldeverfahren muss den Schulen frühzeitig für die Planung des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Ein vorgezogenes Anmeldeverfahren bedarf der Genehmigung durch die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln auf Antrag durch die Stadt Köln. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 08.10.2024 erforderlich. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Brügelmannstraße 10
- Corintostraße 1
- Ubierring 45
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2892/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.09.2024
- Erstellt
- 18.09.2024 14:12