2026/0165
Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und Waldkolonie hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"
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2026/0165
7696 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0165
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-51 Sachkonto:
Betreff: Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und
Waldkolonie
hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"
Vorlage vom: 13.05.2026
Beschlussvorschlag :
Der Bericht des Umweltamtes zum Sachstand der möglichen Umsetzung von
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesa utobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend
dazu Eberstadt und Waldkolonie wird zur Kenntnis genommen .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026:
Im Folgenden wird vorerst abschließend zum Bearbeitungsstand des von der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023 beschlossenen Antrags inklusive des
Ergänzungsantrages (Vorlage SV-2023/0044) zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn
A5 im Bereich u.a. der Heimstätte berichtet :
Zur umfassenden Bearbeitung des Beschlusses wur de Kontakt zu den zuständigen Stellen
bei Land und Bund aufgenommen.
Aktuell ist die Autobahn GmbH für die Autobahnen des Bundes zuständig, die im Nachgang
zur Kontaktaufnahme für den Bereich der Heimstätte eine umfangreiche Berechnung der
Lärmbelastung durch die Autobahn A5 durchgeführt hat. Die Heranziehung von
Berechnungen anstatt von Lärmmessungen als Grundlage für die Durchführung von
Lärmschutzmaßnahmen ist hierbei in den entsprechenden Gesetzen hinterlegt und Stand der
Technik. Das Ergebnis der Ber echnung hat ergeben, dass im Bereich der Heimstätte keine
Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz -Richtlinien-StV von 70 dB(A) am Tag und 60
dB(A) in der Nacht vorliegen. Somit besteht aus Sicht der Autobahn GmbH hier keine
Grundlage für ordnungsrecht liche Maßnahmen zum Lärmschutz, wie beispielsweise
Geschwindigkeitsreduzierungen.
Das auf Landesebene für den Lärmschutz an Straßen zuständige Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hatte im Nachgang zur
Untersuchung der Autobahn GmbH angeboten, weitere mögliche Anknüpfungspunkte für
mehr Lärmschutz zu eruieren. Hierzu fand ein Austausch zwischen dem Ministerium und
dem Umweltamt mit folgenden Ergebnissen statt:
• Das Ministerium bestätigt die Ergebnisse der Berechnungen durch die Autobahn
GmbH.
• Bedingt durch die im Vergleich zur Heimstätte größere Entfernung zwischen der
Autobahn A5 und der Wohnbesiedlung im Bereich Waldkolonie und Eberstadt ist
davon auszugehen, dass dort ebenfalls keine Ri chtwertüberschreitungen vorliegen.
• Aus Sicht des Ministeriums haben auch die Thematiken Waldzustand und
Windrichtungsabhängigkeit keine Relevanz hinsichtlich der Umsetzbarkeit von
Geschwindigkeitsreduzierungen.
Als ein möglicher Ansatzpunkt für mehr Lä rmschutz wurde eine Berücksichtigung der
betroffenen Abschnitte der Bundesautobahn A5 im Rahmen der Lärmsanierung genannt.
Die Lärmsanierung ermöglicht bei bestehenden Autobahnen in der Zuständigkeit des Bundes
Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsani erung wird als freiwillige Leistung auf der
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt und kann bereits bei geringeren
Schallpegeln als z.B. die der Lärmschutz -Richtlinien-StV Anwendung finden. Hierbei gilt, dass
vorrangig aktive Lärmschutzmaßn ahmen umzusetzen sind, welche die Emissionen an der
Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg mindern . Beispiele sind Lärmschutzwände oder
lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Nachrangig werden auch passive Lärmschutzmaßnahmen
umgesetzt. Dazu zählen Lärmschutzfenster o der Lüfter. Passive Lärmschutzmaßnahmen
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen, nicht
möglich sind bzw. ihre Kosten nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Im
- 4 -
Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lärm betroffenen Eigentümern 75 % der
notwendigen Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen.
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums war zudem zu berücksichtigen,
dass der sechsspurige Ausbau der A5 Darmstädter Kreuz – Anschlussstelle S eeheim-
Jugenheim im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf benannt ist, was
Auswirkungen auf eine Aufnahme in das Programm und den Zeitplan haben könnte.
Um hier Klarheit zu erhalten, wurde im Sinne des zweiten Absatzes des Antragstextes
Kontakt zur Autobahn GmbH aufgenommen und um eine Aufnahme der Bundesautobahn A5
in den Bereichen Heimstättensiedlung, Waldkolonie und Eberstadt in das Programm der
Lärmsanierung gebeten.
Gemäß der nun vorliegenden Antwort der Niederlassung West der Autobah n GmbH hat diese
für ihren Zuständigkeitsbereich die Lärmbetroffenheiten entlang der Autobahnen in Hessen,
Rheinland-Pfalz und im Saarland auf rund 1.600 km Streckenlänge ermittelt. Auf Basis
dieser Untersuchungen wurde eine Dringlichkeitsreihung für die R ealisierung von
Lärmschutzmaßnahmen u.a. bei der Lärmsanierung erstellt. Dabei ist jeweils u.a. die Anzahl
der Lärmbetroffenen und die Höhe der Immissionen, geplante oder bereits realisierte
Lärmschutzmaßnahmen sowie die personellen Möglichkeiten und die f inanziellen Ressourcen
der Autobahn GmbH des Bundes zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Priorisierung kann laut Autobahn GmbH nicht beantwortet werden, ob und
wann und in welchem Umfang freiwillige Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der
Lärmsanierung im Bereic h der Bundes-Autobahn A5 entlang des Stadtgebiets durchgeführt
werden können.
Diese Antwort kann aus Aspekten des Lärm - und Gesundheitsschutzes nicht zufrieden
stellen. Allerdings muss auch fest gestellt werden, dass im Rahmen der Möglichkeiten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt - nach heutigem Stand - alles unternommen wurde, um eine
Verbesserung der Lärmsituation bei den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes
herbeizuführen.
Lärmschutzmaßnahmen im Umfeld des Darmstädter Kreuzes zugunsten von Ebersta dt,
Heimstätte, Siedlung Tann und Waldkolonie werden von Fachdezernenten und Fachamt
weiterhin absolut sinnvoll und geboten im Sinne des Gesundheitsschutzes und der
Lebensqualität der dort lebenden Menschen angesehen. Der Magistrat wird sich daher weiter
für das Thema einsetzen, insbesondere wenn mögliche Gesetzes - und Regeländerungen dafür
Chancen bieten.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 1
7784 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BE
III 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0165
Magistratsbeschluss -Nr.
181
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-51 Sachkonto:
Betreff: Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und
Waldkolonie
hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"
Vorlage vom: 13.05.2026
Beschlussvorschlag :
Der Bericht des Umweltamtes zum Sachstand der möglichen Umsetzung von
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesa utobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend
dazu Eberstadt und Waldkolonie wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026:
Im Folgenden wird vorerst abschließend zum Bearbeitungsstand des von der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023 beschlossenen Antrags inklusive des
Ergänzungsantrages (Vorlage SV-2023/0044) zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn
A5 im Bereich u.a. der Heimstätte berichtet :
Zur umfassenden Bearbeitung des Beschlusses wurde Kontakt zu den zuständigen Stellen
bei Land und Bund aufgenommen.
Aktuell ist die Autobahn GmbH für die Autobahnen des Bundes zuständig, die im Nachgang
zur Kontaktaufnahme für den Bereich der Heimstätte eine umfangreiche Berechnung der
Lärmbelastung durch die Autobahn A5 durchgeführt hat. Die Heranziehung von
Berechnungen anstatt von Lärmmessungen als Grundlage für die Durchführung von
Lärmschutzmaßnahmen ist hierbei in den entsprechenden Gesetzen hinterlegt und Stand der
Technik. Das E rgebnis der Berechnung hat ergeben, dass im Bereich der Heimstätte keine
Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz -Richtlinien-StV von 70 dB(A) am Tag und 60
dB(A) in der Nacht vorliegen. Somit besteht aus Sicht der Autobahn GmbH hier keine
Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz, wie beispielsweise
Geschwindigkeitsreduzierungen.
Das auf Landesebene für den Lärmschutz an Straßen zuständige Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hatte im Nach gang zur
Untersuchung der Autobahn GmbH angeboten, weitere mögliche Anknüpfungspunkte für
mehr Lärmschutz zu eruieren. Hierzu fand ein Austausch zwischen dem Ministerium und
dem Umweltamt mit folgenden Ergebnissen statt:
• Das Ministerium bestätigt die Er gebnisse der Berechnungen durch die Autobahn
GmbH.
• Bedingt durch die im Vergleich zur Heimstätte größere Entfernung zwischen der
Autobahn A5 und der Wohnbesiedlung im Bereich Waldkolonie und Eberstadt ist
davon auszugehen, dass dort ebenfalls keine Richtwertüberschreitungen vorliegen.
• Aus Sicht des Ministeriums haben auch die Thematiken Waldzustand und
Windrichtungsabhängigkeit keine Relevanz hinsichtlich der Umsetzbarkeit von
Geschwindigkeitsreduzierungen.
Als ein möglicher Ansatzpunkt für mehr Lärmschutz wurde eine Berücksichtigung der
betroffenen Abschnitte der Bundesautobahn A5 im Rahmen der Lärmsanierung genannt.
Die Lärmsanierung ermöglicht bei bestehenden Autobahnen in der Zuständigkeit des Bundes
Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsa nierung wird als freiwillige Leistung auf der
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt und kann bereits bei geringeren
Schallpegeln als z.B. die der Lärmschutz -Richtlinien-StV Anwendung finden. Hierbei gilt, dass
vorrangig aktive Lärmschutzma ßnahmen umzusetzen sind, welche die Emissionen an der
Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg mindern . Beispiele sind Lärmschutzwände oder
lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Nachrangig werden auch passive Lärmschutzmaßnahmen
umgesetzt. Dazu zählen Lärmschutzfenster oder Lüfter. Passive Lärmschutzmaßnahmen
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen, nicht
möglich sind bzw. ihre Kosten nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Im
Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lä rmbetroffenen Eigentümern 75 % der
notwendigen Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen.
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums war zudem zu berücksichtigen,
dass der sechsspurige Ausbau der A5 Darmstädter Kreuz – Anschlussstelle Seeheim-
Jugenheim im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf benannt ist, was
Auswirkungen auf eine Aufnahme in das Programm und den Zeitplan haben könnte.
Um hier Klarheit zu erhalten, wurde im Sinne des zweiten Absatzes des Antragstextes
Kontakt zur Autobahn GmbH aufgenommen und um eine Aufnahme der Bundesautobahn A5
in den Bereichen Heimstättensiedlung, Waldkolonie und Eberstadt in das Programm der
Lärmsanierung gebeten.
Gemäß der nun vorliegenden Antwort der Niederlassung West der Autob ahn GmbH hat diese
für ihren Zuständigkeitsbereich die Lärmbetroffenheiten entlang der Autobahnen in Hessen,
Rheinland-Pfalz und im Saarland auf rund 1.600 km Streckenlänge ermittelt. Auf Basis
dieser Untersuchungen wurde eine Dringlichkeitsreihung für die Realisierung von
Lärmschutzmaßnahmen u.a. bei der Lärmsanierung erstellt. Dabei ist jeweils u.a. die Anzahl
der Lärmbetroffenen und die Höhe der Immissionen, geplante oder bereits realisierte
Lärmschutzmaßnahmen sowie die personellen Möglichkeiten und die finanziellen Ressourcen
der Autobahn GmbH des Bundes zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Priorisierung kann laut Autobahn GmbH nicht beantwortet werden, ob und
wann und in welchem Umfang freiwillige Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der
Lärmsanierung im Bere ich der Bundes-Autobahn A5 entlang des Stadtgebiets durchgeführt
werden können.
Diese Antwort kann aus Aspekten des Lärm - und Gesundheitsschutzes nicht zufrieden
stellen. Allerdings muss auch fest gestellt werden, dass im Rahmen der Möglichkeiten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt - nach heutigem Stand - alles unternommen wurde, um eine
Verbesserung der Lärmsituation bei den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes
herbeizuführen.
Lärmschutzmaßnahmen im Umfeld des Darmstädter Kreuzes zugunsten von Ebers tadt,
Heimstätte, Siedlung Tann und Waldkolonie werden von Fachdezernenten und Fachamt
weiterhin absolut sinnvoll und geboten im Sinne des Gesundheitsschutzes und der
Lebensqualität der dort lebenden Menschen angesehen. Der Magistrat wird sich daher weiter
für das Thema einsetzen, insbesondere wenn mögliche Gesetzes - und Regeländerungen dafür
Chancen bieten.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0165
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00