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2026/0165

Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und Waldkolonie hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"

Magistratsvorlage 13.05.2026

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2026/0165

7696 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0165 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-51 Sachkonto:       
 
Betreff: Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der 
Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und 
Waldkolonie 
hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte: 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"  
 
Vorlage vom: 13.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht des Umweltamtes zum Sachstand der möglichen Umsetzung von 
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesa utobahn 5 im Bereich Heimstätte  sowie ergänzend 
dazu Eberstadt und Waldkolonie wird zur Kenntnis genommen . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026: 
 
Im Folgenden wird vorerst abschließend zum Bearbeitungsstand des von der 
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023 beschlossenen Antrags  inklusive des 
Ergänzungsantrages  (Vorlage SV-2023/0044) zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn 
A5 im Bereich u.a. der Heimstätte berichtet : 
 
Zur umfassenden Bearbeitung des Beschlusses wur de Kontakt zu den zuständigen Stellen 
bei Land und Bund aufgenommen.  
 
Aktuell ist die Autobahn GmbH für die Autobahnen des Bundes zuständig, die im Nachgang 
zur Kontaktaufnahme für den Bereich der Heimstätte eine umfangreiche Berechnung der 
Lärmbelastung durch die Autobahn A5 durchgeführt hat. Die Heranziehung von 
Berechnungen anstatt von Lärmmessungen als Grundlage für die Durchführung von 
Lärmschutzmaßnahmen ist hierbei in den entsprechenden Gesetzen hinterlegt und Stand der 
Technik. Das Ergebnis der Ber echnung hat ergeben, dass im Bereich der Heimstätte keine 
Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz -Richtlinien-StV von 70 dB(A) am Tag und 60 
dB(A) in der Nacht vorliegen. Somit besteht aus Sicht der Autobahn GmbH hier keine 
Grundlage für ordnungsrecht liche Maßnahmen zum Lärmschutz, wie beispielsweise 
Geschwindigkeitsreduzierungen.  
 
Das auf Landesebene für den Lärmschutz an Straßen zuständige Hessische Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hatte im Nachgang zur 
Untersuchung der Autobahn GmbH angeboten, weitere mögliche Anknüpfungspunkte für 
mehr Lärmschutz zu eruieren. Hierzu fand ein Austausch zwischen dem Ministerium und 
dem Umweltamt mit folgenden Ergebnissen statt:  
 
• Das Ministerium bestätigt die Ergebnisse der Berechnungen durch die Autobahn 
GmbH. 
 
• Bedingt durch die im Vergleich zur Heimstätte größere Entfernung zwischen der 
Autobahn A5 und der Wohnbesiedlung im Bereich Waldkolonie und Eberstadt ist 
davon auszugehen, dass dort ebenfalls keine Ri chtwertüberschreitungen vorliegen.  
 
• Aus Sicht des Ministeriums haben auch die Thematiken Waldzustand und 
Windrichtungsabhängigkeit keine Relevanz hinsichtlich der Umsetzbarkeit von 
Geschwindigkeitsreduzierungen.  
 
Als ein möglicher Ansatzpunkt für mehr Lä rmschutz wurde eine Berücksichtigung der 
betroffenen Abschnitte der Bundesautobahn A5 im Rahmen der Lärmsanierung genannt.  
 
Die Lärmsanierung ermöglicht bei bestehenden Autobahnen in der Zuständigkeit des Bundes 
Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsani erung wird als freiwillige Leistung auf der 
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt und kann bereits bei geringeren 
Schallpegeln als z.B. die der Lärmschutz -Richtlinien-StV Anwendung finden. Hierbei gilt, dass 
vorrangig aktive Lärmschutzmaßn ahmen umzusetzen sind, welche die Emissionen an der 
Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg mindern . Beispiele sind Lärmschutzwände oder 
lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Nachrangig werden auch passive Lärmschutzmaßnahmen 
umgesetzt. Dazu zählen Lärmschutzfenster o der Lüfter. Passive Lärmschutzmaßnahmen 
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen, nicht 
möglich sind bzw. ihre Kosten nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Im

- 4 - 
Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lärm betroffenen Eigentümern 75 % der 
notwendigen Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen.  
 
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums war zudem zu berücksichtigen, 
dass der sechsspurige Ausbau der A5 Darmstädter Kreuz – Anschlussstelle S eeheim-
Jugenheim im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf benannt ist, was 
Auswirkungen auf eine Aufnahme in das Programm und den Zeitplan haben könnte.  
 
Um hier Klarheit zu erhalten, wurde im Sinne des zweiten Absatzes des Antragstextes 
Kontakt zur Autobahn GmbH aufgenommen und um eine Aufnahme der Bundesautobahn A5 
in den Bereichen Heimstättensiedlung, Waldkolonie und Eberstadt in das Programm der 
Lärmsanierung gebeten.  
 
Gemäß der nun vorliegenden Antwort der Niederlassung West der Autobah n GmbH hat diese 
für ihren Zuständigkeitsbereich die Lärmbetroffenheiten entlang der Autobahnen in Hessen, 
Rheinland-Pfalz und im Saarland auf rund 1.600 km Streckenlänge ermittelt. Auf Basis 
dieser Untersuchungen wurde eine Dringlichkeitsreihung für die R ealisierung von 
Lärmschutzmaßnahmen u.a. bei der Lärmsanierung erstellt. Dabei ist jeweils u.a. die Anzahl 
der Lärmbetroffenen und die Höhe der Immissionen, geplante oder bereits realisierte 
Lärmschutzmaßnahmen sowie die personellen Möglichkeiten und die f inanziellen Ressourcen 
der Autobahn GmbH des Bundes zu berücksichtigen.  
 
Aufgrund dieser Priorisierung kann laut Autobahn GmbH nicht beantwortet werden, ob und 
wann und in welchem Umfang freiwillige Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der 
Lärmsanierung im Bereic h der Bundes-Autobahn A5 entlang des Stadtgebiets durchgeführt 
werden können.  
 
Diese Antwort kann aus Aspekten des Lärm - und Gesundheitsschutzes nicht zufrieden 
stellen. Allerdings muss auch fest gestellt werden, dass im Rahmen der Möglichkeiten  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  - nach heutigem Stand  - alles unternommen wurde, um eine 
Verbesserung der Lärmsituation bei den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes 
herbeizuführen.  
 
Lärmschutzmaßnahmen im Umfeld des Darmstädter Kreuzes zugunsten von Ebersta dt, 
Heimstätte, Siedlung Tann und Waldkolonie werden von Fachdezernenten und Fachamt 
weiterhin absolut sinnvoll und geboten im Sinne des Gesundheitsschutzes und der 
Lebensqualität der dort lebenden Menschen angesehen. Der Magistrat wird sich daher weiter 
für das Thema einsetzen, insbesondere wenn mögliche Gesetzes - und Regeländerungen dafür 
Chancen bieten.  
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 1

7784 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BE 
III 56 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0165 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
181 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-51 Sachkonto:       
 
Betreff: Sachstand zur möglichen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der 
Bundesautobahn 5 im Bereich Heimstätte sowie ergänzend Eberstadt und 
Waldkolonie 
hier: Antrag SV-2023/0044 vom 14.09.2023 "Lärmschutz für die Heimstätte: 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 5 umsetzen"  
 
Vorlage vom: 13.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht des Umweltamtes zum Sachstand der möglichen Umsetzung von 
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesa utobahn 5 im Bereich Heimstätte  sowie ergänzend 
dazu Eberstadt und Waldkolonie wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026:  
 
Im Folgenden wird vorerst abschließend zum Bearbeitungsstand des von der 
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023 beschlossenen Antrags  inklusive des 
Ergänzungsantrages  (Vorlage SV-2023/0044) zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn 
A5 im Bereich u.a. der Heimstätte berichtet : 
 
Zur umfassenden Bearbeitung des Beschlusses wurde Kontakt zu den zuständigen Stellen 
bei Land und Bund aufgenommen.  
 
Aktuell ist die Autobahn GmbH für die Autobahnen des Bundes zuständig, die im Nachgang 
zur Kontaktaufnahme für den Bereich der Heimstätte eine umfangreiche Berechnung der  
Lärmbelastung durch die Autobahn A5 durchgeführt hat. Die Heranziehung von 
Berechnungen anstatt von Lärmmessungen als Grundlage für die Durchführung von 
Lärmschutzmaßnahmen ist hierbei in den entsprechenden Gesetzen hinterlegt und Stand der 
Technik. Das E rgebnis der Berechnung hat ergeben, dass im Bereich der Heimstätte keine 
Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz -Richtlinien-StV von 70 dB(A) am Tag und 60 
dB(A) in der Nacht vorliegen. Somit besteht aus Sicht der Autobahn GmbH hier keine 
Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz, wie beispielsweise 
Geschwindigkeitsreduzierungen.  
 
Das auf Landesebene für den Lärmschutz an Straßen zuständige Hessische Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hatte im Nach gang zur 
Untersuchung der Autobahn GmbH angeboten, weitere mögliche Anknüpfungspunkte für 
mehr Lärmschutz zu eruieren. Hierzu fand ein Austausch zwischen dem Ministerium und 
dem Umweltamt mit folgenden Ergebnissen statt:  
 
• Das Ministerium bestätigt die Er gebnisse der Berechnungen durch die Autobahn 
GmbH. 
 
• Bedingt durch die im Vergleich zur Heimstätte größere Entfernung zwischen der 
Autobahn A5 und der Wohnbesiedlung im Bereich Waldkolonie und Eberstadt ist 
davon auszugehen, dass dort ebenfalls keine Richtwertüberschreitungen vorliegen.  
 
• Aus Sicht des Ministeriums haben auch die Thematiken Waldzustand und 
Windrichtungsabhängigkeit keine Relevanz hinsichtlich der Umsetzbarkeit von 
Geschwindigkeitsreduzierungen.  
 
Als ein möglicher Ansatzpunkt für mehr Lärmschutz wurde eine Berücksichtigung der 
betroffenen Abschnitte der Bundesautobahn A5 im Rahmen der Lärmsanierung genannt.  
 
Die Lärmsanierung ermöglicht bei bestehenden Autobahnen in der Zuständigkeit des Bundes 
Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsa nierung wird als freiwillige Leistung auf der 
Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt und kann bereits bei geringeren 
Schallpegeln als z.B. die der Lärmschutz -Richtlinien-StV Anwendung finden. Hierbei gilt, dass 
vorrangig aktive Lärmschutzma ßnahmen umzusetzen sind, welche die Emissionen an der 
Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg mindern . Beispiele sind Lärmschutzwände oder 
lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Nachrangig werden auch passive Lärmschutzmaßnahmen 
umgesetzt. Dazu zählen Lärmschutzfenster  oder Lüfter. Passive Lärmschutzmaßnahmen 
werden dann vorgesehen, wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen, nicht 
möglich sind bzw. ihre Kosten nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Im

Fall der Lärmsanierung erstattet der Bund lä rmbetroffenen Eigentümern 75 % der 
notwendigen Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen.  
 
Aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums war zudem zu berücksichtigen, 
dass der sechsspurige Ausbau der A5 Darmstädter Kreuz – Anschlussstelle  Seeheim-
Jugenheim im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf benannt ist, was 
Auswirkungen auf eine Aufnahme in das Programm und den Zeitplan haben könnte.  
 
Um hier Klarheit zu erhalten, wurde im Sinne des zweiten Absatzes des Antragstextes 
Kontakt zur Autobahn GmbH aufgenommen und um eine Aufnahme der Bundesautobahn A5 
in den Bereichen Heimstättensiedlung, Waldkolonie und Eberstadt in das Programm der 
Lärmsanierung gebeten.  
 
Gemäß der nun vorliegenden Antwort der Niederlassung West der Autob ahn GmbH hat diese 
für ihren Zuständigkeitsbereich die Lärmbetroffenheiten entlang der Autobahnen in Hessen, 
Rheinland-Pfalz und im Saarland auf rund 1.600 km Streckenlänge ermittelt. Auf Basis 
dieser Untersuchungen wurde eine Dringlichkeitsreihung für die  Realisierung von 
Lärmschutzmaßnahmen u.a. bei der Lärmsanierung erstellt. Dabei ist jeweils u.a. die Anzahl 
der Lärmbetroffenen und die Höhe der Immissionen, geplante oder bereits realisierte 
Lärmschutzmaßnahmen sowie die personellen Möglichkeiten und die  finanziellen Ressourcen 
der Autobahn GmbH des Bundes zu berücksichtigen.  
 
Aufgrund dieser Priorisierung kann laut Autobahn GmbH nicht beantwortet werden, ob und 
wann und in welchem Umfang freiwillige Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der 
Lärmsanierung im Bere ich der Bundes-Autobahn A5 entlang des Stadtgebiets durchgeführt 
werden können.  
 
Diese Antwort kann aus Aspekten des Lärm - und Gesundheitsschutzes nicht zufrieden 
stellen. Allerdings muss auch fest gestellt werden, dass im Rahmen der Möglichkeiten  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  - nach heutigem Stand  - alles unternommen wurde, um eine 
Verbesserung der Lärmsituation bei den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes 
herbeizuführen.  
 
Lärmschutzmaßnahmen im Umfeld des Darmstädter Kreuzes zugunsten von Ebers tadt, 
Heimstätte, Siedlung Tann und Waldkolonie werden von Fachdezernenten und Fachamt 
weiterhin absolut sinnvoll und geboten im Sinne des Gesundheitsschutzes und der 
Lebensqualität der dort lebenden Menschen angesehen. Der Magistrat wird sich daher weiter  
für das Thema einsetzen, insbesondere wenn mögliche Gesetzes - und Regeländerungen dafür 
Chancen bieten.  
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0165
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00