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V/0212/2021

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2021)

Vorlagen 10.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.03.2021, TOP 3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1999 Zeichen

Anlage A zur V/0212/2021 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen für entwicklungspolitische Netzwerke auf Grundlage der Richtlinien der Stadt 
Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antrags-
summe von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussvergabe. Die 
Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 04.03.2021 beschlossen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die 
die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen vorbehaltlich der Etatentscheidung des 
Rates 23.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken 
zur Verfügung gestellt, die im Rahmen ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine-
Welt-Gruppen bündeln und entwicklungspolitisches Engagement unterstützen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

2330 Zeichen

V/0212/2021 
V/0212/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle 
Förderung 2021) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2021 Mittel für die kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, werden im Rahmen der institutionellen Förde-
rung 2021 folgende Zuschüsse bewilligt: 
 
Nr. 
 
Antragsteller Zuschuss 
(€) 
01/2021 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 
 
 
8000 
02/2021 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt-
Gruppen Münster (ÖZ) 
 
 
720 
 
 
II Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u-
sammenarbeit 
2021 8720 
(unter Vor-
behalt: 
8720) 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
11.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0212/2021 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwick-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. 
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit be-
schließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. 
 
Da der Haupt- und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass so-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 be-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu emp-
fehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Wolfang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0212/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2021
Erstellt
10.03.2021 09:31