V/0212/2021
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2021)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0212/2021 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Netzwerke auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antrags- summe von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussvergabe. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 04.03.2021 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates 23.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rahmen ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine- Welt-Gruppen bündeln und entwicklungspolitisches Engagement unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0212/2021 V/0212/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2021) Beratungsfolge 17.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2021 Mittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, werden im Rahmen der institutionellen Förde- rung 2021 folgende Zuschüsse bewilligt: Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2021 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 8000 02/2021 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt- Gruppen Münster (ÖZ) 720 II Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u- sammenarbeit 2021 8720 (unter Vor- behalt: 8720) Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n- dungen Amt für Bürger- und Ratsservice 11.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0212/2021 Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwick- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit be- schließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Da der Haupt- und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass so- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver- fahren beizubehalten. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 be- schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu emp- fehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. I.V. Gez. Wolfang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0212/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 09:31