0850/2025
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte zum Stichtag 31. Dezember 2024
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Anlage 1 Maßnahmenübersicht ISEK Porz-Mitte Stand 31.12.2024
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Seite 1 Anlage 1: Sachstand Maßnahmenübersicht ISEK Porz-Mitte, Stand: zum Stichtag 31.12.2024 Nr. Maßnahmen Projektkurzbeschreibung Status 31.12.2024 Umsetzungs- zeitraum der Maßnahme Fördermittel (70 Prozent der för- derfähigen Kosten beantragt) Gesamt- kosten Bauliche Maßnahmen 1 Gestaltung Park- anlage Glashüt- tenstraße Erweiterung der Grünfläche durch Entsie- gelung des angrenzenden Parkplatzes so- wie Entwicklung eines attraktiven öffentli- chen Erholungs- und Grünraums mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m² in Umsetzung 2019 - 2027 3.828.345 € 5.578.113 € 2 Aufwertung Rheinboulevard Porz Barrierefreie, stadtgestalterische und frei- raumplanerische Aufwertung des Porzer Rheinboulevards mit einer Gesamtfläche von ca. 12.200 m² in Planung Förderung bean- tragt in 2024 2020 - 2027 4.050.890 € 5.794.831 € 2a Freiraumplaneri- scher Wettbewerb Entwicklung einer einheitlichen Gesamtkon- zeption für den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer Wettbewerb in 2019 durchgeführt und abgeschlossen 2018 - 2019 109.200 € 156.004 € 3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung der Fuß- gängerzone in der Bahnhofstraße unter Be- rücksichtigung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte (umzugestaltende Ge- samtfläche: ca. 5.400 m²) in Vorbereitung Förderung bean- tragt in 2024 2023 - 2032 3.784.200 € 5.407.328 € 3a Ankauf Grund- stück sowie Niederlegung Dechant-Sche- ben-Haus Grundstücksankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses sowie die damit verbundene notwendige Fassadeninstand- setzung der Sakristei in Vorbereitung Förderung bean- tragt in 2024 2018 - 2027 1.187.736 € 5.470.382 € 4 Aufwertung Ver- bindungsachse Rheinboulevard Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung der einzi- gen autofreien Verbindungsachse zwischen in Vorbereitung Förderung bean- tragt in 2024 2023 - 2030 2.790.200 € 4.503.293 € Seite 2 Nr. Maßnahmen Projektkurzbeschreibung Status 31.12.2024 Umsetzungs- zeitraum der Maßnahme Fördermittel (70 Prozent der för- derfähigen Kosten beantragt) Gesamt- kosten zur Neuen Mitte Porz der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboule- vard Porz für den Fuß- und Radverkehr un- ter Berücksichtigung von Gestaltungsele- menten aus der Neuen Mitte Porz (Gesamt- fläche von ca. 860 m²) Flankierende Maßnah- men 5 Büro für Vernetzung und Aktivierung - Modul 1: Einsatz eines Zentrenmanage- ments als Schnittstelle zwischen Gewer- betreibenden und Eigentümer*innen - Modul 2: Durchführung einer Immobilien- eigentümerberatung durch eine*n Quar- tiersarchitekt*in - Modul 3: Einsatz eines Quartiersmanage- ments in Umsetzung Bewilligung bis Ende 2027 (Verlängerung bis 2032 beantragt in 2024) 2023 – 2027 (2028-2032) 812.157 € (991.200 €) 1.310.225 € (1.566.000 €) 6 Haus-, Hof- und Fassaden- programm Aufwertung von Hausfassaden, Herstellung und Aufwertung von Mietergärten, Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Au- ßenwänden in Umsetzung Bewilligung bis Ende 2027 2023 - 2027 175.000 € 500.000 € 7 Prozessbeglei- tende Evaluation Analyse und Bewertung der Wirkung der im ISEK definierten Maßnahmen im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirt- schaftlichen, funktionalen und sozialen Situ- ation im Programmgebiet Porz-Mitte in Umsetzung Bewilligung bis Ende 2027 (Verlängerung bis 2032 beantragt in 2024) 2023 – 2027 (2028 – 2032) 81.312 € (65.100 €) 116.160 € (93.000 €)
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152 Vorlagen-Nummer 24.03.2025 0850/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Beirat Porz Mitte 24.06.2025 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte zum Stichtag 31. Dezember 2024 Der vorliegende Sachstandsbericht informiert über die Voraussetzungen zur Städtebauförde- rung, den aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung des Integrierten Stadtentwicklungs- konzeptes Porz-Mitte zum Stichtag 31. Dezember 2024. Zudem gibt die Anlage einen kurzen Überblick zum Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen. 1. Einordnung 1.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte Die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte wurde in der Sitzung des Rates am 8. September 2022 beschlossen (Vorlagen-Nr. 0953/2022). Das In- tegrierte Stadtentwicklungskonzept besteht aus einer umfassenden Analyse des Programm- gebiets Porz-Mitte und beinhaltet bauliche und begleitende Maßnahmen zur Revitalisierung des Bezirkszentrums Porz-Mitte. Durch die städtebauliche Aufwertung der zentralen öffentli- chen Bereiche rund um den Friedrich-Ebert-Platz sowie die Stärkung des Einzelhandels und der Bewohnerschaft sollen aktuelle städtebauliche und funktionale Handlungserfordernisse des Bezirkszentrums Porz begegnet werden. Die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte vorgeschlagenen Maßnahmen set- zen die Schwerpunkte entsprechend auf die Belebung des Zentrums, die Gestaltung des öf- fentlichen Raumes und der Grünflächen sowie auf Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhan- dels. Im Programmgebiet Porz-Mitte sind insgesamt sieben baulich-investive und begleitend-flankie- rende Maßnahmen vorgesehen, für die Städtebaufördermittel eingeworben werden. 2 1.2 Gestaltung der „Neuen Mitte Porz“ durch moderne stadt Der Bau der Außenanlagen des Friedrich-Ebert-Platzes durch moderne stadt rund um die drei neuen Wohn- und Geschäftshäuser wird voraussichtlich im Herbst 2025 komplett abgeschlos- sen sein. Damit sind die Voraussetzungen einer weiteren städtebaulichen Aufwertung der an- grenzenden Einkaufs- und Grünbereiche geschaffen, um das Bezirkszentrum nachhaltig zu stärken. 2. Städtebauförderung Zum 1. Januar 2024 wurde die geltende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförder- richtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) neu gefasst. Diese Änderung hat vor allem formale Konsequenzen (siehe Mitteilung 2364/2024 vom 19.09.2024), insbesondere: - Mit Bewilligung eines Erstantrags werden Förderziele festgelegt und die grundsätzliche Anerkennung einer maximal zehnjährigen Förderung des beantragten Maßnahmenpa- ketes ausgesprochen. - Für das gesamte Maßnahmengebiet wird im zweiten Jahr nach Erstbewilligung eine Förderobergrenze als Höhe der maximal zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. - Für alle investiven Maßnahmen ist nach Erstantragstellung die Erreichung der Leis- tungsphase 6 bis zum fünften Bewilligungsjahr Fördervoraussetzung und durch Fort- setzungsanträge anzuzeigen. 2.1 Überleitung neue Städtebauförderrichtlinie Die Änderung der Städtebauförderrichtlinie hat Auswirkungen auf die aktuellen Faktoren und Rahmenbedingungen der Umsetzung des Maßnahmenpaktes des Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes Porz-Mitte. Da für dieses Programmgebiet bereits Einzelbewilligungen vorlie- gen, ist die Gesamtmaßnahme entsprechend den Übergangsregelungen der neuen Städte- bauförderrichtlinie überzuleiten. Im Rahmen der Überleitung und Anwendung der neuen Städtebauförderrichtlinie ist die Ge- samtmaßnahme bis zum 31.12.2032 umzusetzen. 2.2 Sachstand der Fördermittelbeantragung Im Herbst 2023 wurden 3,1 Mio. Euro Städtebaufördermittel für die Umsetzung der baulichen Teilmaßnahmen „Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße“ sowie die flankierenden Maßnah- men (Büro für Vernetzung und Aktivierung, Haus-, Hof- und Fassadenprogramm, Zentren-Ver- fügungsfonds, Bürgerorientierter Verfügungsfonds, Prozessbegleitende Evaluation) bis 2027 durch die Bezirksregierung Köln bewilligt Für das Teilprojekt „Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße“ liegt eine zusätzliche Förderbe- willigung aus dem Aufruf „Wohnviertel im Wandel“ des Europäischen Fonds für regionale Ent- wicklung (EFRE) in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro vor. Im Rahmen der Überleitung in die Städtebauförderrichtlinie 2023 wurde im September 2024 für die noch nicht bewilligten Fördermaßnahmen des ISEK (Rheinboulevard Porz, Fußgänger- zone Bahnhofstraße, Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz) ein Erstantrag nach der neuen Städtebauförderrichtlinie gestellt. Gleichzeitig wurde im Erstantrag aufgrund des verlängerten Umsetzungszeitraums auch ein ergänzendes flankierendes Maßnahmenpaket (Büro für Vernetzung, Zentren- und Bürgerori- entierter Verfügungsfonds und Abschlussevaluation) für den Zeitraum 2028 bis 2032 bean- tragt. Die Förderbewilligung des Erstantrages ist für Herbst 2025 zu erwarten. Die einzelnen Sachstände zu den Maßnahmen können der Anlage 1 entnommen werden. 3 3. Fazit und Ausblick Das Gesamtprojektmanagement zur Steuerung und Koordination der Fördermittelbeantragung sowie zur übergreifenden Maßnahmenkoordination liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweils zuständigen Fachämter. Die Neugestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße in Federführung des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen wird als erste bauliche Maßnahme des ISEK derzeit realisiert. Die Planung der Umgestaltung des Rheinboulevard Porz erfolgt planmäßig und wird entspre- chend des Baubeschlusses vom 23.09.2024 (Vorlage 0224/2024) weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der beantragten Maßnahme „Fußgängerzone Bahnhofstraße“ sowie „Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ werden im Hinblick auf die Einhal- tung der geänderten Fördervoraussetzungen der neuen Städtebauförderrichtlinie als Heraus- forderung angesehen. Daher ist auf städtischer Seite ein weiterer Ausbau des dezernatsüber- greifenden Steuerungsprozesses und des Projektcontrollings erforderlich, der in 2024 bereits gestartet und durch die Initiierung eines ämterübergreifenden Lenkungskreises vertieft worden ist. Begleitend zu diesen baulichen Maßnahmen flankiert das Büro Porz Mitte durch die Aktivie- rung und Stabilisierung des Einzelhandels, der Bewohnerschaft und gezielter Informations- und Netzwerkkampagnen den Revitalisierungsprozess bis mindestens Ende 2027. Gez. Haack Anlagen Anlage 1 Maßnahmenübersicht ISEK Porz-Mitte Stand 31. Dezember 2024
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bahnhofstraße
- Friedrich-Ebert-Platz
- Glashüttenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0850/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 15:04