Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2020 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
Berichtsvorlage 13/1759 vom 29.05.2020
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