2015/0223
Koordination Sozialpädagogische Betreuung für Asyl suchende Menschen in Darmstadt
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2015/0223
6833 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3131-10 Sachkonto: Personalkosten
Betreff: Koordination Sozialpädagogische Betreuung für Asyl suchende Menschen in
Darmstadt
Vorlage vom: 09.06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Stelle im Umfan g von 1 VZÄ, vorläufig
ausgewiesen nach EG S 12 TVöD, in der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes für Soziales und
Prävention für die Koordinierung der sozialpädagogischen Hilfen für Asylsuchende im Vorgriff
auf den Stellenplan 2016 zu. Die entsprechenden Pe rsonalaufwendungen in Höhe von 64.323
Euro sind in den Haushalten 2016 ff. zu etatisieren.
2. Der Magistrat stimmt einer vorzeitigen Besetzung der im Stellenplan 2016 neu
einzurichtenden Stelle noch im laufenden Haushaltsjahr 2015 zu.
3. Die im Haushaltsjahr 20 15 für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen
Personalaufwendungen werden durch verzögerte Wiederbesetzung von freien bzw.
freiwerdenden Stellen im Gesamtstellenplan generiert.
4. Der Magistrat stimmt abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 10.09.2014 im Rahme n der
Aufstellung des Stellenplans 2015 der alsbaldigen zeitgleichen internen und externen
Stellenausschreibung mit anschließender Besetzung zu.
- 2 -
Anlagen: Stellenbeschreibung Koordination Sozialpädagogische Betreuung von Asyl
suchenden Menschen in Darmsta dt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.06.2015
Die weltpolitischen Ereignisse f ühren dazu, dass immer mehr Menschen gezwungen sind, ihr
Heimatland zu verlassen und nach der Flucht aus Krisengebieten auf unsere humanitäre Hilfe
angewiesen sind.
Diese Menschen aufzunehmen und zu unterstützen ist nicht nur eine Pflicht, sondern ist de m
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein besonderes Bedürfnis. Dafür stellen wir uns
gerne unserer integrations - und sozialpolitischen Verantwortung und bieten Flüchtlingen
bereits seit vielen Jahren die notwendigen Hilfen an. Dies ermöglicht insbe sondere neben den
existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine frühzeitige
Integration in die Sozialräume und bessere Teilhabechancen.
Bei der Unterbringung von Asylsuchenden wird seit vielen Jahren die Strategie der
dezentralen Unterbringung verfolgt, was die Anforderungen an die Koordination der
sozialpädagogischen Betreuung der Menschen vor besondere Herausforderungen stellt.
Die Zuweisung der Asylsuchenden auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt in Hessen
aufgrund der Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen
Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und über die Gebühren für die
Unterbringung (Verteilungs - und Unterbringungsgebührenverordnung) vom 21.12.2009
(zuletzt geändert am 21.11.2014).
Bis 31.03.2015 musste Darmstadt 1% der auf Hessen bezogenen Asylsuchenden
aufnehmen und aufgrund des aus den Vorjahren bestehenden Aufnahmeplus von 227
Personen, sowie geringen Zuweisungen konnten bisher die dezentrale Unterbringung,
Integration in den Sozialraum und die sozialpädagogische Betreuung gut gelingen. Hierfür
wurden wir in vielen Stellen als gutes Beispiel benannt.
Durch die auf 150.000 gestiegene Einwohner/ -innen-Zahl erhöht sich die Zuweisungsquote
ab 01.04.2015 auf 3%. Dies bedeutet, dass pro Quartal 3% der auf Hessen entfallenden
Asylsuchenden nach Darmstadt zugewiesen werden können. Nach der aktuellen Mitteilung
des Regierungspräsidiums Darmstadt sind dies bis zu 281 Personen/Quartal.
Hierfür müssen die erforderlichen Rah menbedingungen geschaffen werden, da es sich um
eine gesetzliche Pflichtleistung handelt, der sich die Kommune nicht entziehen kann.
Derzeit steht im Amt für Soziales und Prävention für die Sachbearbeitung im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes eine Stelle/Verwaltung im Umfang von 1 VZÄ zur Verfügung.
Insbesondere ist neben der Pflicht zur Unterbringung und Existenzsicherung der
zugewiesenen Menschen auch die sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen. Dies lässt
sich auch aus den Gremienbeschlü ssen vom Dezember 2013 ableiten, in welchen die Haltung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Übernahme der integrativen und sozialpolitischen
Verantwortung für Asylsuchende formuliert ist.
Die mit der erhöhten Zuweisung von Asylsuchenden einhergehende Not wendigkeit zur
Koordination der sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen intern und
ämterübergreifend, sowie die Entwicklung von Konzepten erfordert fachspezifische
sozialpädagogische Kenntnisse, die dem Amt für Soziales und Prävention in dem benötigte n
- 4 -
Umfang umgehend zur Verfügung stehen müssen, um die der Wissenschaftsstadt Darmstadt
obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen sicherstellen zu können. Daher ist die beantragte
Maßnahme ist zwingend notwendig.
Ohne diese Koordinationsstelle sind die komp lexen Anforderungen an eine individuell
notwendige passgenaue sozialpädagogische Unterstützung für die Zielgruppe der
Asylsuchenden nicht umzusetzen und die Arbeitsabläufe mit allen beteiligten Stellen nicht
effizient zu gestalten.
Die fachlich kompetent e Leistung auf der Systemebene hat darüber hinaus unmittelbare
Auswirkungen auf die Qualität der Leistung der Aufgabenwahrnehmung nach den
Leistungsgesetzen und mittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Belastung des städtischen
Haushalts.
Insbesondere für die Menschen, die in Darmstadt Zuflucht suchen und deren Aufnahme nicht
nur eine gesetzliche Verpflichtung sein darf, sondern vielmehr eine Haltung der
Willkommenskultur wiederspiegeln muss, müssen die hierfür notwendigen
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur dann ist eine Unterstützung, wie sie
unerlässlich ist, realisierbar.
Die Stellenbeschreibung für die Koordinationsstelle Sozialpädagogische Betreuung ist als
Anlage beigefügt.
Darmstadt, 09.06.2015
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V.
André Schellenberg André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadtkämmerer Stadträtin
Anlage
anlage 1
11390 Zeichen
1
10.1 – 07.14
Amt für Soziales und Prävention
Betreff: Allgemeine Stellenangaben (laut Stellenplan Jahr )
Stellennummer: neu
Bezeichnung: Koordination Sozialpädagogische Betreuung
aktuelle Bewertung: S 12 TVöD
vb / tb (Stunden): vb 39 Stunden
An:
Amt für Interne Dienste – Personalabteilung
über
Amt für Interne Dienste – Organisationsabteilung
Die Stellenbeschreibung stimmt mit der aktuell gültigen Geschäftsverteilung überein:
ja, Hdz.(10.2) : , Datum:
(ggf. wurden Änderungen/Ergänzungen handschriftlich vorgenommen)
Stellennummer laut LOGA-Stellenplanmodul
1. Stellenbeschreibung
1.1 Organisatorische Einordnung der Stelle
Amt /Betrieb / Verwaltungsstelle: Amt für Soziales und Prävention
Abteilung: Soziale Hilfen (Bereich Asyl)
Sachgebiet:
Kostenstellenverteilung (nachrichtlich): %
%
%
%
%
%
Funktion: Koordination/Sozialpädagogische Betreuung von
Asylsuchenden
2
1.2 Tätigkeitsbeschreibung
Lfd.
Nr.
Beschreibung der am Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeiten
Vertretungstätigkeiten
bitte mit (v + Stellen-Nr.) kennzeichnen!
Zeitanteil in %
1. Koordination der komplexen sozialpädagogischen U nterstützungsleistungen
für Asylsuchende/Flüchtlinge in Darmstadt im Zusammenhang mit der
Aufgabenwahrnehmung des Asylbewerberleistungsgesetzes und den
Sozialgesetzbüchern
Durchführung bzw. Organisation von Kriseninterventionen
Prüfung und Vermittlung von individuellen sozialpädagogischen Hilfen
Kontinuierliche Abstimmung mit der Einzelfallhilfe der Asylberatungsstelle
und Organisationen der Selbsthilfe sowie den internen Diensten
75
2. Aufbau und Organisation einer verbindlichen Zusa mmenarbeit mit den
stadtinternen Unterstützungsstrukturen für den Personenkreis der
Asylsuchenden/Flüchtlinge
Schnittstelle für die sozialpädagogischen Anforderungen aller Hilfe-,
Versorgungs- und Betreuungsangebote für asylsuchende Menschen in
Darmstadt
10
3. Identifikation von Versorgungslücken und Anregun g innovativer
Versorgungskonzepte
Entwicklung und Mitarbeit an Konzepten
5
4. Erhebung und Analyse vorhandener Angebote formel ler und informeller Art
in Kooperation mit der Asylberatungsstelle
Öffentlichkeitsarbeit: Erstellung und/oder Bereitstellung von
Informationsmaterialen
Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in Kooperation mit der
Asylberatungsstelle
5
5. Teilnahme an Teambesprechungen, Fortbildungen un d Supervision 5
1.2.1
Bei folgenden Aufgaben handelt es sich um
a) Pflichtaufgaben
: ( lfd. Nr. gem. Ziffer 1.2: 1-5),
b) freiwillige Aufgaben
: ( lfd. Nr. gem. Ziffer 1.2: ).
Rechtsgrundlage(n), Rechtsquelle(n), Vorgabe(n) Stadtverordnetenversammlung bzw.
Magistrat, vertragliche Grundlage(n) (
mit Angabe der lfd. Nr. gem. Ziffer 1.2 ):
AsylbLG, Ausländerrecht, alle Bücher SGB
3
1.3 erforderliche Qualifikationen für die Stelle / das auszuübende Aufgabengebiet
1.3.1. Erforderliche berufliche Qualifikation(en) und Erfahrung(en), benötigter Abschluss,
staatliche Anerkennung, Fachkenntnisse etc. (detailliert; Anforderungen für eine
Stellenausschreibung)
• Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
• Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Arbeit mit Flüchtlingen/Asylsuchenden
• Hohes Maß an Interkultureller und sozialer Kompetenz
• Erfahrung in der Netzwerk- Gremienarbeit sowie Moderationserfahrung
• Hohes Maß an Motivation, Kooperationsbereitschaft, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit
und Organisationsfähigkeit, Flexibilität
• Kenntnisse in Krisenintervention und Deeskalation
• Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
• Teamfähigkeit
• Gute Englischkenntnisse
• Kenntnisse im AsylbLG und Ausländerrecht
• Gute PC-Kenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit Office- und
Dokumentationssoftware
1.3.2. weitere wünschenswerte Qualifikationen zur optimalen Aufgabenerfüllung (optional für
die Geschäftsverteilung, Grundlage für Stellenausschreibungen)
Fremdsprachenkenntnisse
1.4 Stellvertretung
1.4.1 aktive Stellvertretung (=der / die Stelleninhaber/in vertritt):
entfällt
ständig in Ab-
wesenheit
Bezeichnung der
Stelle
Stellennummer Vertretungsbereiche aktuelle
Bewertung
1.4.2 passive Stellvertretung (=der / die Stelleninhaber/in wird vertreten durch):
entfällt
ständig in Ab-
wesenheit
Bezeichnung der
Stelle
Stellennummer Vertretungsbereiche aktuelle
Bewertung
ergänzende Erläuterungen warum die Vertretung über die übliche Vertretung im Urlaubs-
und Krankheitsfall hinaus geht und ob die Vertretung ggfs. nur im besonderen Ausnahmefall
übernommen wird:
1.5 Ständig unmittelbar unterstellte Mitarbeiter u nd Mitarbeiterinnen
entfällt
4
Anzahl: Bezeichnung der Stelle(n): Stellen-
nummer(n):
Bewertung:
5
1.6 Befugnisse
(erweiterte Befugnisse durch Vertretungstätigkeiten mit (v + Stellen-Nr.) kennzeichnen)
1.6.1 Unterschrifts- und Feststellungsbefugnisse:
entfällt
entsprechend der Dienstanweisung Unterschrifts- und Entscheidungsbefugnis
1.6.2 Entscheidungs-, Ermessens- und Gestaltungsbefugnisse: entfällt
entsprechend der Dienstanweisung Unterschrifts- und Entscheidungsbefugnis
1.6.3 Weisungsbefugnisse (gegenüber… ) entfällt
1.7 Dienstliche Beziehungen
(erweiterte Befugnisse durch Vertretungstätigkeiten mit (v + Stellen-Nr.) kennzeichnen)
Nr. der Tätigkeit Zusammengefasste Darstellung der wesentlichen dienstlichen Beziehungen
unter Angabe von Zielsetzungen, von erläuterungsbedürftigen oder strittigen
Themen und von Gesprächspartnern / -partnerinnen
1-5 Die Koordination der sozialpädagogischen Hilfen für Asylsuchende in
Darmstadt im Sinne einer Schnittstelle setzt dienstliche Beziehungen mit allen
in diesem Bereich tätigen Akteuren stadtintern und extern in Darmstadt
voraus.
Insbesondere die dienstlichen Beziehungen zu der Abteilung Soziale Hilfen und
anderen Dienststellen der Stadtverwaltung, sowie der Asylberatungsstelle sind
hier von Bedeutung. Ein gutes Netzwerk setzt eine kooperative
Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten zwingend voraus, um
die betroffenen Asylsuchende/Flüchtlinge optimal zu unterstützen.
In Bezug auf die Einzelfallbearbeitung ist die Funktion einer Vermittlungsstelle
zwischen der Koordinationsstelle und den für die Einzelfallunterstützung
Tätigen, sowie den betroffenen Asylsuchenden hervorzuheben.
Die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der Stadtverwaltung ist zwingend
erforderlich, um Arbeitsabläufe der Koordinationsstelle effizient und effektiv zu
gestalten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Kooperation mit den
Abteilungen des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Prävention,
sowie der Ausländerbehörde.
Intern ist der reibungslose Ablauf des Dienstbetriebes gemeinsam mit der
Leistungssachbearbeitung abzustimmen. Darüber hinaus finden regelmäßig
Dienstbesprechungen insbesondere zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
statt.
1.8 Handlungsspielraum
(erweiterte Befugnisse durch Vertretungstätigkeiten mit (v + Stellen-Nr.) kennzeichnen)
entfällt
6
Nr. der Tätigkeit Bei welchen Arbeiten ist der Handlungsspielraum am größten?
1-5 Die Koordination der sozialpädagogischen Hilfen für Asylsuchende/Flüchtlinge
erfordert eine hohe interkulturelle und soziale Kompetenz und Fachwissen.
Verhandlungsgeschick und gute Kenntnisse in Bezug auf die Bedarfe des
besonderen Personenkreises zur Organisation und Umsetzung der
Dienstleistungen im Versorgungsnetz bilden die Grundlage, effizient auf der
Systemebene tätig zu sein.
Der Gestaltungsspielraum ergibt sich insbesondere aus der komplexen
Aufgabenstellung der möglichen Unterstützungs- und Hilfesangebote für
Asylsuchende/Flüchtlinge in Darmstadt. Gerade in Bezug auf die dezentrale
Unterbringung in den Sozialräumen, führt dies zur Mitarbeit in den damit
zusammen hängenden weiteren Kooperationen.
1.9 Reichweite und Auswirkungen des Arbeitsverhalt ens
keine
Auf wen wirkt sich das Arbeitsverhalten hauptsächlich aus?
Nr. der Tätigkeit Bei welchen Arbeiten ist Art und Umfang der Auswirk ungen am größten?
1-5 Die Qualität des Arbeitsverhaltens hat auf alle Personen, die zur Zielgruppe
Asylsuchende/Flüchtlinge gehören unmittelbare Auswirkungen.
Die fachlich kompetente Leistung auf der Systemebene hat darüber hinaus
unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Leistung der
Aufgabenwahrnehmung nach den Leistungsgesetzen und mittelbare
Auswirkungen auf die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts.
Die Kooperation mit den Querschnittsbereichen hat unmittelbare
Auswirkungen, sowohl intern auf die Sozialleistungsbereiche, als auch extern
auf die Darstellung des Amtes für Soziales und Prävention nach außen.
Im Zusammenwirken mit den beteiligten Stellen, sowie den betroffenen
Menschen wirkt sich das Arbeitsverhalten mittelbar durch die Gestaltung der
Willkommenskultur aus
7
2. Antrag auf Neubewertung
entfällt
entfällt nicht
a) Grund:
Neuschaffung Anlage: Beschluss
Änderung der Geschäftsverteilung Anlage: Genehmigung
temporäre Aufgabenneuverteilung (z.B. höherwertige Tätigkeit) Anlage: Genehmigung
voraussichtliche Dauer der temporären Aufgabenneuv erteilung:
b) Die unter Punkt 2 beschriebene Tätigkeit ist seit dem übertragen.
Verfügung vom:
c) persönliche Eignung des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin (Abschluss, staatliche
Anerkennung etc.)
d) Die derzeitige Bezahlung richtet sich seit nach Vergütungsgruppe
Fallgruppe TVöD.
e) Bewertungsvorschlag des Aufgabengebietes: Vergütungsgruppe S 12 Fallgruppe
TVöD.
erstellt,
Darmstadt, den 21.05.2015
zuständige(r) Vorgesetzte(r)
Kenntnisnahme der / des Stelleninhaber(in)s:
Ich habe die von mir regelmäßig auszuübenden Tätigkeiten gem. Stellenbeschreibung und
obigen Bewertungsvorschlag zur Kenntnis genommen. Mir ist darüber hinaus bekannt, dass ich
neben diesen Tätigkeiten verpflichtet bin, auf Weisung der/des Vorgesetzten Einzelaufträge
auszuführen, die dem Wesen nach zu meinem Tätigkeitsgebiet gehören oder sich aus der
dienstlichen Notwenigkeit ergeben (arbeitgeberseitiges Direktionsrecht).
Darmstadt, den
(D. Beschäftigte)
8
Darmstadt, den
10.1
I. Das Aufgabengebiet ist der Entgeltgruppe / Vergütungsgruppe / Lohngruppe /
Besoldungsgruppe Fallgruppe TVöD / BAT / HLT / BBesG zuzuordnen.
II. Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber ist richtig eingruppiert / eingereiht / besoldet.
III. Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber ist ab nach der Entgeltgruppe /
Vergütungsgruppe / Lohngruppe / Besoldungsgruppe TVöD / BAT / HLT /
BBesG höher zu gruppieren / zu befördern.
IV. Ein Exemplar für die Sachakte Stellenbeschreibungen (Stellen-Nr. )
V. Vorlage Magistrat / Vorlage PR / Fertigung der Verfügung
VI. Wvl.: / z.d.A. (Personalhauptakte)
i. A.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0223
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00