Besetzung eines Vertreters in der Hauptversammlung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG (GWG AG) im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 195/2022 vom 16.08.2022
Stand: Am 16.08.2022 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Besetzung eines Vertreters in der Hauptversammlung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG (GWG AG) im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW))
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