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SV-2022/0012

Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2022 betr. Information des Bauausschusses über eingegangene Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag 16.03.2022

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Punkt 20.7: Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2022 betr. Information des 
Bauausschusses über eingegangene Bauanträge und Bauvoranfragen 
 (V-Nr. SV-2022/0012) 
 
Der Antrag wird zurückgestellt.

SV-2022/0012

1970 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2022/0012 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 16. März 2022 betr. Information des Bauausschusses 
über eingegangene Bauanträge und Bauvoranfragen 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT     SPD-Stadtverordnetenfraktion   
SPD-FraktionPostfach 11 14 0264229 Darmstadt     Darmstadt 
         Wilhelminenstr. 7a 
         64283 Darmstadt 
 
         Fon: 06151 – 2 79 02 75 
         Fax: 06151 – 2 79 02 71 
         info@spdfraktion-da.de 
         www.spdfraktion-da.de 
 
 
Antrag 
 
Information des Bauausschusses über eingegangene Bauanträge und Bauvoranfragen 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt, die Mitglieder des Bauau sschusses über eingegangene 
Bauanträge  und Bauvoranfragen für Vorhaben zur Errichtung von Gebäuden ab der 
Größenordnung von vier Wohneinheiten und sonstige ab einer Gesamtfläche von 500 qm  BGF, 
die nach § 31, § 33, § 34 oder nach § 35 BauGB zu beurteilen sind, in schriftlicher Form 
mindestens eine Woche vor den Sitzungen des Bauau sschusses  zu informieren. Die 
Information soll beinhalten: Lage des Vorhabens (Straße und Hausnummer, soweit erforderlich 
Flurstück und Parzelle), Art des Vor habens, Größe des Vorhabens und planungsrechtliche 
Beurteilungsgrundlage. 
 
Begründung: 
Die Information des Bauausschusses über die eingegangenen Bauanträge und Bauvoranfragen 
dient der Gewährleistung der sich aus dem Selbstverwaltungsrecht ergebenden gemeindlichen 
Planungshoheit. Die Ausübung der gemeindlichen Planungshoheit obliegt der 
Stadtverordnetenversammlung und dem Bauausschuss als vorbereitendem Organ.  Nur bei 
rechtzeitiger Information des Bauausschusses kann die gemeindliche Planungshoheit du rch die 
Zurückstellung eines Vorhabens nach § 15 BauGB oder durch Erlass einer Veränderungssperre 
nach § 14 BauGB sichergestellt werden. 
 
 
Darmstadt, 16. März 2022 
 
 
Anne Marquardt  Carolin Simon 
(Fraktionsvorsitzende)  (Stadtverordnete)

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  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2022/0012
Typ
Antrag
Datum
16.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00