1596/2023
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 2 BV 6 Vorblatt
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Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 6
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 1596/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnis- ses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2024 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kenn- ziffer 8 (s. Anlage 3 BV 6 Legende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reini- gungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra- ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 3 BV 6 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 6 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Weil es nur wenige Bürger betrifft Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 BV 6 Zusammenfassung
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Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2024 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Martinusstr. von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) A 1 x Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x neu: Martinusstr. von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) A 1 x Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x Wohnwege zwischen Nr. 53 und 57 x 1, 8 Widmung Wohnwege entlang der Garagen bis Nr. 49 x 1, 8 Widmung alt: Ringstr. x Wohnwege zu 123-126, 130, 131, 132, 127, 128, 129, 120, 121, 122, 133, 134, 146-148 x Wohnweg zur Auweilerstr. 117 x Wohnweg zur Chorbuschstr. 11-17 x neu: Ringstr. x x 8 Wohnwege zu 123-126, 130, 131, 132, 127, 128, 129, 120, 121, 122, 133, 134, 146-148 x Wohnweg zur Auweilerstr. 117 x Wohnweg zur Chorbuschstr. 11-17 x Wohnweg neben Nr. 16 bis zum Wohnweg Martinusstr. 39-49 x 1, 8 Widmung Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Seite 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Brückenstraße 5
- Martinusstraße 39
- Chorbuschstraße 11
- Auweilerstraße 117x
- Ringstraße
- Amselweg
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1596/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.08.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 13:36