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2020/0388

Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Magistratsvorlage 01.12.2020

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2020/0388

3622 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0388 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-10 Sachkonto:       
 
Betreff: Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene  2018 - 2020 
 
Vorlage vom: 01.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt den Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen 
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (siehe hierzu 
Magistratsbeschluss 2017/424) zur Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung 
zur Kenntnisnahme zu.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen: BerichtUmsetzung1.GleichstellungsAktionsplan Bericht zur Umsetzung des 1. 
Gleichstellungsaktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018 – 2020 
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  01.12.2020:  
 
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern  
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015) 
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Gleichstellungsaktionspläne zu 
erarbeiten, zu beschließen, im Anschluss umzusetzen und zur Umsetzung zu berichten.  
 
Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Erste Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan 
beinhaltete die Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren 
Umsetzung. Von zentraler Bedeutung war dabei die stärkere Verankerung struktureller 
Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation. Es wurden 
deshalb in einem Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss-Nr. 2016/56) Bürgerinnen 
und Bürgern die Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen eingeholt 
(Verwaltung, Forschung, Träger usw.). 
 
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden fünf  
Handlungsfeldern zugeordnet: 
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
3. Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
4. Abbau von Geschlechterstereotypen 
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
 
Der vorgelegte Bericht stellt die Umsetzung bzw. den Umsetzungsstand der einzelnen 
Maßnahmen dar und zeigt anhand nachprüfbarer Daten auf, in welchem  Umfang sich das 
Engagement im Rahmen der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler Ebene“ auf eine positive Veränderung des Geschlechterverhältnisses 
ausgewirkt hat.  
 
Darmstadt, den 01.12.2020 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 2

3684 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III 
IV 
V 530 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0388 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
391 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto:       
 
Betreff: Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2018 - 2020 
 
Vorlage vom: 01.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen 
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (siehe hierzu 
Magistratsbeschluss 2017/424) zur Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung 
zur Kenntnisnahme zu. 
 
 
Anlagen: BerichtUmsetzung1.GleichstellungsAktionsplan Bericht zur Umsetzung des 1. 
Gleichstellungsaktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018 – 2020 
Europäische Charta zur Gleichstellung von  Frauen und Männern auf lokaler Ebene

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2020:  
 
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015) 
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Gleichstellungsaktionspläne zu 
erarbeiten, zu beschließen, im Anschluss umzusetzen und zur Umsetzung zu berichten. 
 
Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Erste Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan 
beinhaltete die Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren 
Umsetzung. Von zentraler Bedeutung war dabei die stärkere Verankerung struktureller 
Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation. Es wurden 
deshalb in einem Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss-Nr. 2016/56) Bürgerinnen 
und Bürgern die Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen eingeholt 
(Verwaltung, Forschung, Träger usw.). 
 
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden fünf 
Handlungsfeldern zugeordnet: 
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
3. Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
4. Abbau von Geschlechterstereotypen 
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
 
Der vorgelegte Bericht stellt die Umsetzung bzw. den Umsetzungsstand der einzelnen 
Maßnahmen dar und zeigt anhand nachprüfbarer Daten auf, in welchem Umfang sich das 
Engagement im Rahmen der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler Ebene“ auf eine positive Veränderung des Geschlechterverhältnisses 
ausgewirkt hat. 
 
Darmstadt, den 01.12.2020 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

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47993 Zeichen

1 
 
 
 
 
Bericht zur Umsetzung  
des 1. Gleichstellungsaktionsplanes  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
     2018 – 2020 
 
Europäische Charta zur Gleichstellung  
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

2 
 
    Herausgeberin | Kontakt 
 
    Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Frauenbüro 
    Frankfurter Straße 71 
    64293 Darmstadt 
 
    Telefon (0 61 51) 13 - 23 40 
    Telefax (0 61 51) 13 - 20 89 
    E-Mail frauenbuero@darmstadt.de 
    Internet www.frauenbuero.darmstadt.de

3 
 
Inhalt 
 
 
 
1. Vorwort 
 
2. Einführung 
 
3. Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen 
 
4. Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen 
 
5. Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen 
 
6. Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen 
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen 
 
7. Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen 
 
8. Quelle: Erster Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan zur Europäischen Charta für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
Internet: www.frauenbuero.darmstadt.de

4 
 
Vorwort  
Die politische Gestaltung unserer Zukunft hängt entscheidend von der echten Gleichstellung 
von Frauen und Männern ab. Das Eintreten für gleiche Teilhabe und Demokratie ohne 
Ausschluss ist unverzichtbare Grundlage einer Gesellschaft, die ihre Aufgaben und 
Herausforderungen überzeugend löst.  
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 
formuliert es so: "In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen 
und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg - 
nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, 
Städten und Gemeinden."  
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Gleichstellungscharta im Mai 2015 hat der 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein klares Bekenntnis und eine starke 
Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes von Frauen und 
Männern abgelegt. Wichtiges Ziel war und ist, das Gleichstellungsthema durch Beteiligung 
von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten noch tiefer in der 
Stadtgesellschaft zu verankern und Transparenz zur Umsetzung herzustellen. In einem 
umfassenden Beteiligungsprozess konnten bei der Aufstellung des Ersten 
Gleichstellungsaktionsplanes 21 Maßnahmen in 5 Handlungsfeldern entwickelt werden, die 
an aktuellen Bedarfen und Entwicklungen or ientiert sind und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in ihrem Prozess hin zu einer geschlechtergerechten und partizipativen Politik 
vorantreiben. 
Ich bin stolz darauf, dass fast alle 21 Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Der nun 
vorgelegte Umsetzungsbericht zeigt, in welchen Bereichen Geschlechtergerechtigkeit bereits 
verankert ist und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Gerade die so 
erfolgreiche Realisierung verdeutlicht auch die Schubkraft, die das europäische Instrument 
auch auf lokaler Ebene entfaltet und bestätigt so die Entscheidung, der Charta beizutreten. 
Mit der Unterzeichnung der Charta, der Aufstellung des Ersten Gleichstellungs-
Aktionsplanes und mit seiner Umsetzung konnten wir einen nachhaltigen Prozess starten, 
den wir mit einem 2. Gleichstellungsaktionsplan weiter verstetigen werden.. Der vorliegende 
Bericht löst die Selbstverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Weltoffenheit und 
Geschlechtergerechtigkeit ein und festigt weiter ihren Ruf als internationaler und moderner 
Wirtschafts- und Lebensstandort.  
Ich danke allen Beteiligten für Ihr Engagement, wodurch es möglich gemacht wurde, dass 
nahezu alle Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten! 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Frauendezernentin  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt

5 
 
Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes und Ausblick 
Nach dreijähriger Laufzeit des Gleichstellungsaktionsplans gibt dieser Bericht – als weiterer 
Meilenstein in der Gleichstellungspolitik - einen Überblick zur Umsetzung der einzelnen 
Maßnahmen und der Zielerreichung, sowie zum Verlauf des Gesamtprozesses. Er liefert 
damit auch eine Basis für die Fortschreibung des Aktionsplans für die kommenden Jahre.  
Die meisten Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich war, wurden 
Umsetzungs-Hemmnisse sichtbar gemacht, damit diese Maßnahmen modifiziert im 
folgenden Aktionsplan wieder aufgegriffen werden können. 
 
Ausblick 
Mit der Unterzeichnung der Charta hat der Magistrat das Frauenbüro als federführende 
Geschäftsstelle mit der Aufgabe betraut, die Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes 
für Darmstadt zu steuern. Mit der Aufstellung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes und 
dem hier vorliegenden Umsetzungsbericht konnten wir einen Prozess in unserer Stadt 
starten und abbilden, der von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und 
Politikern, einem professionellen Netzwerk aus Institutionen und Unternehmen, Vereinen und 
Initiativen sowie Mitarbeitenden der Verwaltung getragen wird. Vor und nach der 
Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes ist es zu vielfältigen Beratungen 
und Diskussionen zu den geplanten Maßnahmen, aber auch zu grundsätzlichen 
Gleichstellungsfragen gekommen. Im weiteren Prozess der Umsetzung der Europäischen 
Gleichstellungscharta werden wir diese neue Sensibilität nutzen, um die Beteiligung bei der 
Umsetzung der Ziele der Charta weiter zu erhöhen. 
Der 2. Gleichstellungsaktionsplan wird – unter entsprechender politischer Bewertung der 
inhaltlichen Priorisierung - ab 2021 erarbeitet werden. Darin wird der Status-Quo der im 
vorliegenden Bericht aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem 1. 
Gleichstellungsbericht (Veröffentlichung I. Quartal 2021) sowie der gesetzliche Auftrag des 
Frauenbüros fließen mit ein. In die weiteren Handlungsschritte werden aber insbesondere 
die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur 
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. 
„Istanbul-Konvention“) einen wichtigen Schwerpunkt setzen. 
Ich danke allen an der Umsetzung der Maßnahmen Mitwirkenden für das herausragende 
Engagement für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Darmstadt!  
 
 
Edda Feess 
Leiterin des Frauenbüros 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
6 
 
 
Maßnahme 
 
 
Installieren eines Facharbeitskreises  
„Frauen und Erwerbsarbeit“ 
 
Es soll unter Vernetzung der relevanten Arbeitsmarktakteurinnen 
und -Akteure in Stadt und Landkreis ein Facharbeitskreis 
eingerichtet werden, um arbeitsmarktpolitische Instrumente und 
Initiativen so zu gestalten, dass sie die differenzierten 
Lebenslagen von Frauen angemessen berücksichtigen. Dabei 
sollen Transparenz und Austausch sichergestellt werden, um 
geschlechtergerechte Arbeit zu fördern. 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 11: Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend 
alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation 
und Arbeitsbedingungen.“ 
 
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang 
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in 
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit 
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben 
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der 
beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype 
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der 
Bildung zu beseitigen.“ 
 
Artikel 27: „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und  
-qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch, dass das 
Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und 
unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Unter Geschäftsführung des  Frauenbüros der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Büros für 
Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde der 
Facharbeitskreis Ende 2016 ins Leben gerufen. Mitglieder sind 
u.a. die Agentur für Arbeit Darmstadt, das Jobcenter Darmstadt, 
die Kreisagentur für Beschäftigung LaDaDi, die IHK Darmstadt 
Rhein Main Neckar, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-
Main, DGB Region Südhessen, die Frauenbeauftragten der 
Darmstädter Hochschulen, Hessencampus Darmstadt, VHS 
sowie die Frauenweiterbildungsträger femkom e.V. und ZIBB e.V. 
Es fanden ca. 2mal jährlich Vernetzungstreffen sowie 
Informationsveranstaltungen statt. Eines der wichtigsten Themen 
war die Digitalisierung des Arbeitsmarktes und die damit 
verbundenen geänderten Anforderungen an Frauen, 
insbesondere auch im Hinblick auf Weiterbildungen und die 
digitale Transformation von Arbeit. Erkenntnisse aus diesem 
Prozess fließen u.a. in die Digitalisierungsstrategie für die 
Stadtverwaltung Darmstadt sowie die Arbeitsmarktstrategie ein. 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
Die Vernetzung und der Austausch zwischen den verschiedenen 
Arbeitsmarktakteurinnen wurden intensiviert, so dass zukünftig 
auch die bilaterale Zusammenarbeit erleichtert wird. 
Aller Beteiligten wurden für das wichtige Thema der

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
7 
 
 Auswirkungen der digitalisierten Arbeitswelt insbesondere auf 
Frauen sensibilisiert. An diesem Thema wird in verschiedenen 
Konstellationen fortlaufend weitergearbeitet. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan/ 
weitere Bearbeitung des 
Themas 
 
Ja                                                       Nein        
 
X 
 
Keine weitere eigenständige Maßnahme erforderlich.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bearbeitet das Thema „Frauen 
und Erwerbsarbeit“ in einem durch das Hessische Ministerium für 
Soziales und Integration (HMSI) geförderten Prozess „Konturen 
der Arbeitswelt 2030 – Arbeitsmarktstrategische Vorausschau“. 
In diesem Prozess werden gemeinsam mit den relevanten 
Arbeitsmarktakteurinnen und -Akteure weitere Strategien zur 
aktiven Gestaltung und Beeinflussung des Arbeitsmarktes und der 
Arbeitswelt in Darmstadt entwickelt. Die Ergebnisse dieser 
Maßnahme sind in diesen Prozess eingemündet.

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
8 
 
 
Maßnahme 
 
 
Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe 
von Frauen 
 
Durch die Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe von Frauen sollen 
Maßnahmen umgesetzt werden, die der Integration in den 
Arbeitsmarkt und der gesellschaftlichen Teilhabe dienen.  
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 11: „Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend 
alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation 
und Arbeitsbedingungen.“  
 
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang 
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in 
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit 
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben 
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der 
beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype 
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der 
Bildung zu beseitigen.“ 
 
Artikel 27: „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und  
-qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch, dass das 
Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und 
unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren der AK „Frauen und Erwerbsarbeit“ und das 
Frauenbüro. 
 
• im AK wurden die Themen „Digitalisierung und digitale 
Kompetenzen für Frauen am Arbeitsmarkt“ bearbeitet 
• Mitwirkung des Frauenbüros im „Frauenbündnis gegen 
Altersarmut von Frauen“ 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
• Ergebnisse werden in die Arbeitsmarktstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt überführt. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan/ 
weitere Bearbeitung des 
Themas 
 
Ja                                                       Nein        
 
X 
 
• Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung 
Darmstadt werden weibliche Beschäftigte über 50, insbesondere 
im Weiterbildungsbedarf, in den Blick genommen 
• sozialräumliche Sicht wird in Kooperation mit der 
Gemeinwesenarbeit fokussiert

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
9 
 
 
Maßnahme 
 
 
Förderung von Frauen in den Unternehmen  
der städtischen Beteiligungen 
 
Gemäß §2 (3) des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wirkt 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf hin, dass die 
Unternehmen der Stadtwirtschaft die Grundsätze des HGlG nach 
§4 inhaltlich berücksichtigen, so dass durch systematische 
Frauenförderung die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für 
Frauen verbessert werden und der Anteil von Frauen in 
Führungspositionen zunimmt.  
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 11: „Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausgewogenen 
Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen, 
insbesondere zur Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der 
Führungsebene“. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren die HEAG Holding AG, die 
Stadtwirtschaftskoordination und das Frauenbüro der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
• Aufnahme der Anforderung in den Beteiligungskodex der 
HEAG Holding AG 
• Führungsfrauennetzwerk-Treffen Merck – Heag Holding – 
Stadtverwaltung 
• Schritte zur Ausweitung des Netzwerkes 
• Gemeinsame Auftaktveranstaltung mit Weiterbildung für 
Frauen 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
• Aufnahme der Frauenförderung gemäß HGLG 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan/ 
weitere Bearbeitung des 
Themas 
 
         Ja                                                       Nein                
                                                                    X 
 
 
Unter Federführung der Stadtwirtschaftskoordination sollte die 
Umsetzung weiter operationalisiert werden.

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
10 
 
 
Maßnahme 
 
 
Bessere Chancen für junge Migrantinnen als Auszubildende  
in der Stadtverwaltung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt an, bei Qualifizierungs- 
und Ausbildungsmaßnahmen die Potentiale und Interessen von 
jungen Frauen mit Migrationshintergrund stärker zu 
berücksichtigen, um so sowohl dem Auftrag der Frauenförderung, 
als auch dem Auftrag der Interkulturellen Öffnung gerecht zu 
werden. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Migrantinnen am 
Arbeitsmarkt verbessern 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 11, Absatz 4c: „Aufbau eines Personalbestandes auf 
allen Organisationsebenen, der die soziale, wirtschaftliche und 
kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Aufgrund der Abarbeitung in den übergeordneten Prozessen der 
interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung sowie der 
zeitaufwändigen Einführung eines neuen  
Personalgewinnungskonzeptes wurde in Absprache mit der 
Personalabteilung diese Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt 
im Rahmen des Prozesses „Interkulturelle Öffnung der 
Stadtverwaltung“ verschoben. 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Die Umsetzung der Maßnahme wird verschoben 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein      
 
            X 
 
 X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
11 
 
 
Maßnahme 
 
 
Förderung von Projekten zur Integration von geflüchteten 
Frauen in den Arbeitsmarkt 
 
Förderung von Bildungs- und Beratungsprojekten für geflüchtete 
Frauen um die Teilhabe  von  Migrantinnen  am  Arbeitsmarkt zu 
verbessern. Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der 
Sprachkompetenz sowie der individuellen Begleitung bei der 
persönlichen und beruflichen Perspektive.  
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang 
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in 
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit 
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben 
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der 
beruflichen Entfaltung“, 
 
„Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von Frauen und 
Männern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Frauenbüro sowie das Amt für Soziales und 
Prävention.  
•  
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
 
• Die Fortführung des Projektes „FriDa“ von femkom e.V. ist 
gesichert (Integration in das Netzwerk Wiedereinstieg NeW) 
• Sensibilisierung für die Bedeutung des Themas in der 
städtischen AG Integration  
• Weitere Wahrung der Perspektive erfolgt in der städtischen 
Arbeitsmarktstrategie 
• Über die städtische Beschäftigungsförderung fließt das 
Fachwissen des Trägers in den Zuschnitt weiterer 
Maßnahmen für die Zielgruppe ein. 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein       
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
12 
 
 
Maßnahme 
 
 
Überprüfen der Gendersensibilität in der Berufsberatung 
 
Bei der Berufsberatung sollen keine geschlechtsspezifischen 
Rollenzuweisungen vermittelt werden, so dass sich junge 
Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und den damit 
verbundenen Stereotypisierungen, für ihren Wunschberuf 
entscheiden können. Ziel dieser Maßnahme war es daher, zu 
überprüfen, wie geschlechtssensibel die Berufsberatung bzw. –
orientierung in Darmstadt gestaltet ist. 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 6: „Aktivitäten  und  Kampagnen  ...,  um  das 
Bewusstsein  für  den  schädlichen  Einfluß  von 
Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und 
Männern zu schärfen.“  
Artikel 11, Absatz 4c: „Aufbau eines Personalbestandes auf 
allen Organisationsebenen, der die soziale, wirtschaftliche und 
kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt“.  
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Frauenbüro und die kommunale 
Jugendberufshilfe des Jugendamtes. 
 
 Schulen: Es  wurden 16 Schulen angefragt hinsichtlich der 
Abbildung einer geschlechtssensiblen Berufsorientierung in 
ihren Curricula. Von 10 eingegangenen Schulcuriculla  
beinhalten 7 geschlechtssensible Berufsberatung in Form des 
Girls‘ Day. 
 Schulsozialarbeit: Von drei Trägern wurde bei einem in den 
Berichten zur Berufsorientierung von 2019 die 
geschlechtssensible Berufswahl als Ziel formuliert. Bei den 
verbleibenden zwei Trägern konnte kein Bezug zur 
geschlechtssensiblen Berufsberatung gefunden werden 
 Außerschulische Berufsorientierung: Zwei Projekte arbeiten 
daran, Geschlechterrollen aufzubrechen (Das 
Berufsorientierungsprojekt für Darmstädter Frauen ohne 
verwertbare Qualifikation und Jugend stärken im Quartier) 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
Seitens der Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sind folgende weitere Maßnahmen geplant: 
 Prüfung von Publikationen der Jugendberufshilfe auf 
gendersensible Sprache; auch externe Träger werden zur 
Überprüfung aufgefordert 
 Aufnahme der  Überprüfung der Gendersensibilität in die 
regionale OloV-Strategie 2020-22 
 OloV-Schulkoordinatorinnen und -koordinatoren und das 
staatliche Schulamt platzieren Gendersensibilität in der 
Berufsberatung als Thema und regen zur Aufnahme in die 
Schulcurricula an 
 Gendersensible Berufsorientierung soll Ziel der 
Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren von Projekten 
der Berufsorientierung werden 
 Aufnahme gendersensibler Beratung in die Zielvereinbarungen 
der Jugendberufsagentur

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 
13 
 
 Präsentation von best-practise-Beispielen im Rahmen eines 
Fachtages für Fachkräfte aus Schule, Jugendsozialarbeit etc. 
 Fortbildung für Fachkräfte in der Berufsorientierung   
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein     
 
      X  
 
 X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
14 
 
 
Maßnahme 
 
 
Vergabe städtischer Preise im Sinne  
der Geschlechtergerechtigkeit 
 
Durch die Vergabe städtischer Preise werden verstärkt 
Leistungen von Frauen sichtbargemacht und gewürdigt. 
BürgerInnen werden darüber informiert, welche Preise zu 
vergeben sind und dafür sensibilisiert, Vorschläge einzureichen, 
damit die Arbeit von Frauen anerkannt und geehrt wird. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 2, Absatz 3: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner 
anerkennt den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung in allen 
gewählten und öffentlichen Entscheidungsgremien...“ 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Büro des Oberbürgermeisters, das 
Kulturreferat für den Kulturbereich, das Frauenbüro sowie diverse 
Vereine, Verbände und Organisationen. 
 
• Bestandsaufnahme weiblicher Preisträgerinnen im Buch 
„Darmstädterinnen im Aufbruch“ (gefördert v. Frauenbüro) 
• Umbenennung des Bürgerpreises in „Preis der Stadt 
Darmstadt für soziale Verdienste“ 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Weiterarbeit an der Maßnahme nach Wiederbesetzung der Stelle 
im Sachgebiet „Ehrungen“ 
Exemplarisch wurde durch die Errichtung eines Denkmals für die 
Darmstädter Frauenrechtlerin Luise Büchner (Initiative des 
Frauenbüros und der Luise-Büchner-Gesellschaft) das Thema 
„Ehrungen von Frauen“ bzw. bearbeitet und so die Leistung einer 
bedeutenden Tochter unserer Stadt sichtbar gemacht. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein         
 
      X  
 
 X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
15 
 
 
Maßnahme 
 
 
Statistik zum Geschlechteranteil in den  
kommunalpolitischen Gremien 
 
Regelmäßige Statistiken sollen über den Geschlechteranteil in 
kommunalpolitischen Gremien informieren. Durch die 
Sichtbarmachung der Unterrepräsentanz von Frauen in 
politischen Ämtern, wird die Thematik in das Bewusstsein gerückt. 
Parteien sind gemäß GG, Art. 3, Abs. 2 dazu verpflichtet, den 
Frauenanteil zu erhöhen und somit die politische Teilhabe von 
Frauen zu verbessern. 
 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 2, Absatz 3: „Anerkennung des Grundsatzes der 
ausgewogenen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen 
Entscheidungsgremien.“ 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren die Abteilung Statistik, das Büro der 
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste und das 
Frauenbüro. 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Die Statistik zum Geschlechteranteil in den             
kommunalpolitischen Gremien wurde erstellt und im Internet 
zugänglich gemacht:  
www.darmstadt.de/rathaus/politik/stadtverordnetenversammlung 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
        Ja                                                       Nein         
 
 X        
 
       X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen 
16 
 
 
Maßnahme 
 
 
Prüfauftrag: Übernahme der Kinderbetreuungskosten 
während Sitzungen für PolitikerInnen und ehrenamtlich 
Tätige („sachkundige BürgerInnen“) z. B. in Beiräten und 
Magistratskommissionen nach § 72 HGO 
 
Durch die Sicherstellung von Kinderbetreuung und deren 
Kostenübernahme während Sitzungen für Politikerinnen und 
Politiker, sollen vor allem Frauen ermutigt und gestärkt werden, 
sich kommunalpolitisch zu engagieren. 
 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 2, Absatz 2: „Anerkennung dass Frauen und Männern die 
gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und –umsetzung 
teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen 
Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen.“ 
 
Artikel 2, Absatz 4: „Maßnahmen zu treffen, ... um es gewählten 
Vertreterinnen zu ermöglichen, Privatleben ... und öffentliche 
Aufgaben miteinander zu vereinbaren, ... in dem 
Betreuungseinrichtungen ... uneingeschränkte Teilhabe 
ermöglichen.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Büro der Stadtverordnetenversammlung und 
Gremiendienste sowie das Frauenbüro. 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
  Prüfauftrag umgesetzt: Zielgruppe erhält Zugang zur 
unternehmensnahen Ad-Hoc-Betreuung „Fluggis 
Abenteuerland“ mit kurzfristiger Anmeldemöglichkeit und  
umfassenden Betreuungszeiten. 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
        Ja                                                       Nein     
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
17 
 
 
Maßnahme 
 
 
Ausbau des Inklusiven Angebotes der Beratungsstellen 
 
Das inklusive Angebot der Beratungsstellen im 
Gewaltschutzbereich soll beispielsweise durch barrierefreien 
Zugang, leichte Sprache in Beratungen und 
Informationsmaterialien gestärkt werden. Das Ziel dieser 
Maßnahme ist, häuslicher und sexualisierter Gewalt präventiv 
entgegen zu wirken. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 22: Geschlechterspezifische Gewalt ... „Bereitstellung 
oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer“; 
vgl. 
 
Artikel 10: Anerkennung, dass „Diskriminierung aus Gründen 
einer Behinderung verboten ist“,  
 
Artikel 14: „Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu 
entsprechenden Gesundheitsinformationen erhalten“ sowie  
 
Artikel 18, Absatz 1: „Recht aller Menschen auf Schutz vor (...) 
sozialer Ausgrenzung“. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren pro familia Darmstadt e.V., Wildwasser e.V. und 
„Frauenräume“ – Frauenhaus-Beratungsstelle. 
 
• Weiterarbeit der Facheinrichtungen im Rahmen der „AG 
Frauen“ innerhalb des lokalen Aktionsplans zur UN-
Behindertenrechtskonvention; Beispiel: zugehende 
Angebote der Frauenhaus-Beratungsstelle 
• Weiterarbeit im Rahmen der kommunalen Umsetzung der 
Istanbul-Konvention 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
In Bezug auf die Umsetzung der „Istanbul“-Konvention 
bleiben Barrierefreiheit, Inklusion und das Erreichen der 
besonders betroffenen Zielgruppe der Mädchen und 
Frauen mit Behinderung ein ständig weiterhin zu 
bearbeitendes Thema. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. 
Aktionsplan/Weiterarbeit 
am Thema 
 
         Ja                                                       Nein      
          x 
 
 
Verstetigung im Rahmen der Projektgruppe des lokalen 
Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention ist erfolgt

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
18 
 
 
Maßnahme 
 
 
Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ für 
Frauen/Mädchen mit Migrationshintergrund und/oder mit 
Behinderung 
 
Das Projekt soll Fachkräfte in ihrer Arbeit mit geflüchteten Frauen 
und/oder Frauen mit Behinderung informieren und schulen, damit 
sie die betroffenen Mädchen und Frauen bei ihrem Weg in die 
Klinik unterstützen bzw. darauf vorbereiten und professionell 
begleiten können. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 14: „Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu 
entsprechenden Gesundheitsinformationen erhalten“, 
 
Artikel 22 „Bereitstellung öffentlicher Informationen über ... 
Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsächlich gesprochenen 
Sprachen“,  
 
Artikel 10: Anerkennung, dass „Diskriminierung aus Gründen 
einer Behinderung verboten ist“. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren pro familia Darmstadt e.V., das Frauenbüro und 
das Klinikum Darmstadt. 
 
• In 2018 machten über 7 Frauen von der Möglichkeit 
Gebrauch, sich nach einer Vergewaltigung ohne 
polizeiliche Anzeige medizinisch versorgen zu lassen und 
die Körperspuren rechtssicher – für ggf. eine spätere 
Anzeige – aufbewahren zu lassen.  
• Zwei Weiterbildungen für MultiplikatorInnen wurden 
durchgeführt, Zielgruppe: Schulsozialarbeit, 
Beratungsstellen, Sozial- und Krisenberatung der TU, 
Jugendhilfe, Weißer Ring, KollegInnen aus Darmstädter 
Flüchtlingseinrichtungen, medizinische Fachpersonen 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Klinikum Darmstadt: im Projektzeitraum von 5 Jahren 20 Fälle von 
medizinischer Versorgung nach Vergewaltigung mit polizeilicher 
Anzeige sowie 9 Fälle ohne Anzeige  
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein                
 
          X 
 
Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen, im Rahmen der 
Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung 
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher 
Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) wird jedoch eine 
Verbesserung der Umsetzung angestrebt.

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
19 
 
 
Maßnahme 
 
 
Runder Tisch zur Einführung des 
Prostituiertenschutzgesetzes – in Verbindung mit 
Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen 
Ausbeutung 
 
Der Fokus liegt hierbei auf der Würde und das 
Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die gesundheitliche 
Situation soll dabei berücksichtigt werden. Die in der Prostitution 
tätigen Frauen sollen vor Gewalt geschützt und der 
Menschenhandel bekämpft werden. Das Ziel dieser Maßnahme 
ist, dass sich Mädchen und Jungen / Frauen und Männer sicher 
bewegen und Hilfe und Unterstützung bei Gewalterfahrungen 
erhalten können. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 23: Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet 
sich, Politiken und Aktionen zur Verhinderung des 
Menschenhandels einzurichten und zu verstärken....z. B. 
sachgerechte Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern 
einschließlich des Zugangs zu medizinischer Behandlung, 
angemessenem und sicherem Wohnraum und 
Übersetzungsdiensten. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Bürger- und Ordnungsamt, die 
Ausländerbehörde, die allgemeine Ordnungsbehörde, das 
Gesundheitsamt, das Frauenbüro, das Amt für Soziales und 
Prävention und die Polizei 
 
• Die Stelle des Prostitutionsschutzbeauftragten in der 
Ordnungsbehörde wurde neu besetzt 
• Die Verfahrensabläufe zwischen den handlungspflichtigen 
Behörden sind erarbeitet 
• Es wird eine Weiterbildung zum Thema Menschenhandel 
durchgeführt 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Die bereits terminierte Fortbildung mit FIM e.V. zum Thema 
Menschenhandel musste aufgrund der Corona-Pandemie 
verschoben werden.  
Die Erweiterung des Runden Tisches um Externe steht noch aus.
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein              
                                                                      X 
 
 
           X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt 
20 
 
 
Maßnahme 
 
 
Projekt „Fit für Gewaltprävention in pädagogischen 
Berufsfeldern“ als Angebot für ErzieherInnenschule 
 
Das Projekt dient als Weiterbildung für ErzieherInnen. Die 
ErzieherInnen erlernen einen professionellen Umgang mit 
häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dadurch wird häuslicher und 
sexualisierter Gewalt präventiv entgegengewirkt und 
Fachpersonen erwerben eine stabile Handlungssicherheit. 
 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 2, Absatz 1: Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner 
anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem 
Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender 
Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche 
und emotionale Integrität von Menschen verstößt. 
 
Absatz 2: ... Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, 
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins 
Leben zu rufen ... z. B.: Sicherstellen, dass professionelle 
MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von 
Opfern ausgebildet sind. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren pro familia e.V., Wildwasser e.V. sowie 
Frauenräume – Frauenhaus-Beratungsstelle. 
 
 Finanzierung verstetigt und  Ausweitung von 2 auf 6 
Klassen der Alice-Eleonoren-Schule 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein      
 
           x         
 
                                                                      x

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen 
21 
 
 
Maßnahme 
 
 
Überprüfung und Aktualisierung des städtischen Regelwerks 
und Informationsmaterials zur geschlechtergerechten 
Sprache 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überprüft und aktualisiert die 
stadtinternen Rundverfügungen sowie Informationsmaterialien im 
Hinblick auf die Geschlechtsrollendiversität. Dadurch kann die 
vorhandene Geschlechtsrollenvielfalt sichtbar gemacht und 
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und 
Identität entgegen gewirkt werden. 
 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 6, Absatz (1): „Die Unterzeichnerin/der Unter-zeichner 
verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und sprachliche 
Wendungen ... zu bekämpfen ..., welche auf der Vorstellung der 
Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereo-
typen Geschlechterrollen für Frauen und Männer beruhen.  
 
Absatz 2: Zu diesem Zweck sorgt die Unter-zeichnerin / der 
Unterzeichner dafür, dass die eigenen öffentlichen und internen 
Mitteilungen dieser Verpflichtung voll entsprechen und positive 
Geschlechterbilder und -beispiele befördern. 
 
Absatz 3: Die Unterzeichnerin / der Unterzeichner unterstützt des 
Weiteren die eigenen MitarbeiterInnen durch Ausbildungs- und 
andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung 
stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen und regelt auch 
die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren der Oberbürgermeister, das Frauenbüro, das 
Standesamt, das Rechtsamt, sowie das Amt für Interne Dienste. 
 
• Nach abschließender Rechtsprechung bzgl. des sog.  
„3. Geschlechtes“ wurde eine Regelung zu den 
städtischen Stellenausschreibungen verabschiedet (KEIN 
Rückfall auf das generische Maskulin, sondern Paarformel 
gem. Hess. Gleichberechtigungsgesetz, ergänzt durch 
Zusatz (m/w/d).  
• Das Allgemeine Regelwerk zur geschlechtergerechten 
Sprache wurde 2019 entsprechend überarbeitet. 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Die Rundverfügung 39/2019 hat eine Gültigkeit bis zum 
31. Dezember 2024 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein        
 
         x         
 
                                                                      x

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen 
22 
 
 
Maßnahme 
 
 
Sensibilisierung von Vätern in der Verwaltung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert eine gezielte, an 
Väter adressierte Kommunikation über Möglichkeiten der 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verbesserter Teilhabe. 
Zur Information und Ansprache wird ein Info-Flyer für 
Beschäftigte/Väter veröffentlicht. Führungskräfte werden für die 
Rechte von Vätern und die Pflicht zum personellen/ 
organisatorischen Ausgleich auch bei kürzerer Beurlaubung 
sensibilisiert. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 11, Absatz 1 bis 3 sowie 4d: „Unterstützung der 
MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von Beruf, 
gesellschaftlichem Leben und Familie durch: Einführung von 
Politiken, die wenn möglich eine Anpassung der Arbeitszeit sowie 
Regelungen für die Betreuung von Familienmitgliedern von 
MitarbeiterInnen vorsehen; Ermutigung männlicher Mitarbeiter, 
ihre Karenzmöglichkeiten auszuschöpfen.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Frauenbüro, die Frauenbeauftragte der 
Eigenbetriebe, die Personalabteilung sowie männliche 
Beschäftigte mit Kindern 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
• Es wurde ein Flyer zur Information und Motivation von 
(werdenden) Vätern in der Stadtverwaltung erstellt und an alle 
Beschäftigten verteilt. Der Flyer ist zu finden unter 
www.frauenbuero.darmstadt.de/gleichstellungspolitik-in-der-
stadtverwaltung 
• im Elternzeitprojekt der Stadtverwaltung „Übergänge 
gestalten“ wurde die Adressierung auch der Väter verankert 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein    
 
 X 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen 
23 
 
 
Maßnahme 
 
 
Überprüfung und ggf. Anpassung der städtischen 
Leitlinien/Satzung über Sondernutzungen/Werberichtlinie 
gegen sexistische und frauenfeindliche Werbung auf 
Werbeflächen in Darmstadt 
 
Die Maßnahme soll einer Herabwürdigung und Diskriminierung 
von Frauen zu kommerziellen Werbezwecken entgegen wirken. 
Dafür sollen Kontrollmechanismen in Kraft treten, die sexistische 
Werbung erkennen, einordnen und präventiv entgegen wirken 
können.  
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Grundsätze Pkt. 4: „Die Beseitigung von Geschlechter-
stereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern“. 
 
Artikel 6, Absatz 3: Die Unter-zeichnerin/der Unterzeichner 
unterstützt ... die MitarbeiterInnen durch Ausbildungs ... 
Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper 
Einstellungen ... und regelt auch die Verhaltensstandards in 
dieser Hinsicht.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Frauenbüro, Darmstadt Marketing e.V., das 
Stadtplanungsamt, das Ordnungsamt, und die Abteilung 
Sicherheitswesen und Bußgeldstelle. 
 
• Die Überprüfung erfolgte im Rahmen eines Workshops mit 
einer juristischen Referentin 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
• Die vorhandenen Regelungsmöglichkeiten sind 
ausreichend und müssen über das Ordnungsrecht 
umfassend ausgeschöpft werden. 
• Eine weitere geplante Fortbildung zur Unterbindung von 
sexistischer Werbung auf Privatgrundstücken konnte 
aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2019 nicht 
durchgeführt werden. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein             
 
                                                                    X    
 
           X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen 
24 
 
 
Maßnahme 
 
 
Aufnahme von fortlaufenden Beiträgen zu Gender-Themen in 
die AG Bildung der Stadt und die Bildungskonferenz der 
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg 
 
 
In der AG Bildung und der Bildungskonferenz werden 
geschlechtsspezifische Aspekte regelmäßig thematisiert, z.B. die 
Bedeutung des "Lebenslangen Lernens" im Kontext 
Lebensverlaufsperspektive, Berufswahl als Weichenstellung mit 
langfristigen Auswirkungen, Arbeit 4.0 usw.   
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 13, Absatz 1, 2 und 3: „Die Unterzeichnerin/der 
Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, stereotype 
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der 
Bildung zu beseitigen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie/er sich, 
folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern: Prüfung 
von Lehrmitteln an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen 
sowie von Lehrmethoden, um sicherzustellen, dass diese 
stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken.“ 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren die AG Bildung der Stadt sowie das Frauenbüro 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 Hier gibt es Überschneidungen mit der  Maßnahme „Ermittlung 
der Qualifizierungsbedarfe von Frauen“ im Handlungsfeld 
„Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“ (siehe Seite ) 
 Das Frauenbüro ist festes Mitglied in der AG Bildung und 
bringt dort fortlaufend seine Expertise zu Genderaspekten ein 
(bisher: Erstellung des 1. Bildungsberichtes sowie der daraus 
resultierenden Handlungsempfehlungen) 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein        
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
25 
 
 
Maßnahme 
 
 
Erstellen eines Gleichstellungsberichtes 
 
Zur Bestandsaufnahme der Darmstädter Gleichstellungspolitik soll 
als Basis zur Entwicklung und politischen Steuerung weiterer 
zukünftiger Maßnahmen erstmals ein Gleichstellungsbericht 
erstellt werden. In diesem Rahmen sollen auf Grundlage der 
Lebensverlaufsperspektive eine Überprüfung der vorhandenen 
Datenlagen und eine genderorientierte Erhebung/Interpretation 
stattfinden. Es soll einen Austausch mit der Praxis und eine 
Datenerhebung im Netzwerk geben und auf bestehende Daten 
aus den Netzwerken zurückgegriffen werden. 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 25, Absatz 2: „Die Unterzeichnerin verpflichtet sich 
sicherzustellen, dass die „Erstellung, Annahme und Umsetzung 
dieser Politiken und Pläne“ auf der Grundlage „relevanter lokaler 
und sonstiger Daten“ erfolgen. 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Frauenbüro, das Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung/Abteilung für Statistik und Stadtforschung, die 
Hochschule Darmstadt (Fachbereich Soziale Arbeit) und diverse 
Praxisexpertinnen und Experten 
, wie z. B. Träger und Frauenvereine. 
•  
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
Der Bericht liegt derzeit in einer Rohfassung vor. Die 
Endabstimmung wird bis Ende 2020 erfolgen. Die Fertigstellung 
und Verteilung ist im I. Quartal 2021 geplant.  
Ergebnisse werden in Maßnahmen des 2. 
Gleichstellungsaktionsplanes einmünden. 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein    
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
26 
 
 
Maßnahme 
 
 
Konstante Berücksichtigung des Querschnittsthemas 
Gender Mainstreaming bei zukünftigen Planungen  
zur Stadtentwicklung  
 
Enge Verzahnung des Planungsprozesses „Masterplan2030+“ mit 
der Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von 
Frauen und Männern durch Mitwirkung des Frauenbüros in der 
Projektkoordination.  Diskussionsergebnisse um frauengerechtes 
Bauen und Wohnen bzw. eine gender- und menschengerechte 
Stadt fließen in Darmstadt in zukünftige Planungen zur 
Stadtentwicklung ein (z. B. Leitlinienentwicklung).  
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Abschnitt „Planung und nachhaltige Entwicklung“:  
 
Artikel 24 - Nachhaltige Entwicklung,  
Artikel 25 - Stadt- und Lokalplanung, 
Artikel 26 - Mobilität und Verkehr,  
Artikel 27 - Wirtschaftliche Entwicklung,  
Artikel 28 – Umwelt 
 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Stadtplanungsamt und das Frauenbüro. 
 
•  
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
• Das Frauenbüro gab Stellungnahmen und fachliche 
Informationen zum geschlechtergerechten Planen und 
Bauen in der Projektsteuerungsgruppe Masterplan 2030* 
(PKO) 
• An Foren zum Masterplan 2030+ nahm eine Frauen- und 
Gleichstellungsbeauftrage (in Doppelrolle als Architektin) teil  
• Es wurde eine Weiterbildung der Sozialplanerin zu 
Genderaspekten initiiert. Diese soll perspektivisch auch für 
Planerinnen im Stadtplanungsamt als Inhouse-Schulung 
angeboten werden. 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein       
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
27 
 
Maßnahme 
 
Neuauflage eines Flyers zur Information über kostengünstige 
und kostenfreie Freizeit- und Kulturangebote 
 
Die Zahl der Alleinerziehenden hat in den vergangenen Jahren 
stetig zugenommen. Der Anteil an Alleinerziehenden lag in 2015 
in Darmstadt bei 26 Prozent, ca. 90 % von ihnen sind Frauen. 
Alleinerziehende sind fast durchgängig einem deutlich höheren 
Armutsrisiko ausgesetzt. In Darmstadt beträgt der Anteil der 
Alleinerziehenden an allen Arbeitslosengeld-II-
Leistungsbezieherinnen und -beziehern ca. 10 Prozent. Um 
diesen Alleinerziehenden – aber auch anderen Menschen, die 
über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügen - 
dennoch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu 
ermöglichen, sollen die kostengünstigen bzw. kostenlosen 
Freizeit-/Kulturangebote bekannter gemacht werden. Der Flyer 
soll in mehreren Sprachen erscheinen. 
  
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 20, Absatz 1: „Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht 
aller Menschen auf Mitwirkung an kulturellem Leben und 
Kunstgenuss“. 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligt war das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
 Die Erstellung des Flyers erfolgte 2019, die Verteilung 2020.  
 Der Flyer ist hier zu finden: 
www.frauenbuero.darmstadt.de/publikationen 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                       Nein         
 
 X 
 
      X

Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes 
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen 
28 
 
 
Maßnahme 
 
 
Sichtbarmachen und Dokumentieren der Darmstädter 
Frauengeschichte im Rahmen der Dokumentationspflicht des 
Frauenbüros 
 
Durch die Dokumentation der Leistungen von Darmstädter Frauen 
wird deren gesellschaftlicher Beitrag in der historischen 
Perspektive sichtbar. Durch diese „Positiv-Beispiele“ können 
kommende Generationen an deren Leistungen anknüpfen. 
 
 
 
Bezug zur 
europäischen  
Charta 
 
 
Artikel 6: „ ...die Unterzeichnerin/der Unterzeichner sorgt dafür, ... 
dass die eigenen Mitteilungen ... positive Geschlechterbilder und 
– beispiele befördern“. 
 
Umsetzungsprozess 
 
 
Beteiligte waren das Stadtarchiv und das Frauenbüro. 
 
• Unterstützung des Buchprojektes „Darmstädterinnen im 
Aufbruch: Autonome Frauenprojekte der letzten 
Jahrzehnte“ von Barbara Obermüller, Kirsten Koch-
Schäfer und Ruth Häntschke  
• Aktenplan und Übergabeprocedere der städtischen Akten 
des Frauenbüros mit Stadtarchiv abgestimmt 
• Unterstützung des Buches von Agnes Schmidt „Auf zur 
Wahl, Bürgerin! Darmstadt und das Frauenwahlrecht“. 
Dieses widmet sich den Lokalpionierinnen, die als erste 
Frauen am 21. Juni 1919  neu in die Darmstädter 
Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden. Es ist 
erhältlich in der Luise-Büchner-Bibliothek, in der 
Buchhandlung Lesezeichen und im Bessunger Buchladen 
• im Sommer 2019 wurden wichtige Dokumente aus der 
Vorgeschichte der Gründung des Frauenhauses vom 
Frauenbüro an das Stadtarchiv übergeben.  
 
Ergebnis/ 
Zielerreichung/ 
Erfolge 
 
 
 
 
Maßnahme 
abgeschlossen?  
 
Übertrag in 2. Aktionsplan 
 
         Ja                                                      Nein                
 
          X

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  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0388
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00