2020/0388
Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
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2020/0388
3622 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0388
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto:
Betreff: Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2018 - 2020
Vorlage vom: 01.12.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (siehe hierzu
Magistratsbeschluss 2017/424) zur Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung
zur Kenntnisnahme zu.
Anlagen: BerichtUmsetzung1.GleichstellungsAktionsplan Bericht zur Umsetzung des 1.
Gleichstellungsaktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018 – 2020
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2020:
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015)
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Gleichstellungsaktionspläne zu
erarbeiten, zu beschließen, im Anschluss umzusetzen und zur Umsetzung zu berichten.
Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Erste Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan
beinhaltete die Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren
Umsetzung. Von zentraler Bedeutung war dabei die stärkere Verankerung struktureller
Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation. Es wurden
deshalb in einem Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss-Nr. 2016/56) Bürgerinnen
und Bürgern die Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen eingeholt
(Verwaltung, Forschung, Träger usw.).
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden fünf
Handlungsfeldern zugeordnet:
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
3. Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
4. Abbau von Geschlechterstereotypen
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
Der vorgelegte Bericht stellt die Umsetzung bzw. den Umsetzungsstand der einzelnen
Maßnahmen dar und zeigt anhand nachprüfbarer Daten auf, in welchem Umfang sich das
Engagement im Rahmen der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene“ auf eine positive Veränderung des Geschlechterverhältnisses
ausgewirkt hat.
Darmstadt, den 01.12.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
3684 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV
V 530
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0388
Magistratsbeschluss-Nr.
391
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto:
Betreff: Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2018 - 2020
Vorlage vom: 01.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den Umsetzungsbericht zum 1. Darmstädter Aktionsplan der Europäischen
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (siehe hierzu
Magistratsbeschluss 2017/424) zur Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung
zur Kenntnisnahme zu.
Anlagen: BerichtUmsetzung1.GleichstellungsAktionsplan Bericht zur Umsetzung des 1.
Gleichstellungsaktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018 – 2020
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2020:
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015)
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Gleichstellungsaktionspläne zu
erarbeiten, zu beschließen, im Anschluss umzusetzen und zur Umsetzung zu berichten.
Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Erste Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan
beinhaltete die Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren
Umsetzung. Von zentraler Bedeutung war dabei die stärkere Verankerung struktureller
Instrumente der Gleichstellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation. Es wurden
deshalb in einem Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss-Nr. 2016/56) Bürgerinnen
und Bürgern die Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen eingeholt
(Verwaltung, Forschung, Träger usw.).
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden fünf
Handlungsfeldern zugeordnet:
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
3. Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
4. Abbau von Geschlechterstereotypen
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
Der vorgelegte Bericht stellt die Umsetzung bzw. den Umsetzungsstand der einzelnen
Maßnahmen dar und zeigt anhand nachprüfbarer Daten auf, in welchem Umfang sich das
Engagement im Rahmen der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene“ auf eine positive Veränderung des Geschlechterverhältnisses
ausgewirkt hat.
Darmstadt, den 01.12.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
47993 Zeichen
1
Bericht zur Umsetzung
des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2018 – 2020
Europäische Charta zur Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
2
Herausgeberin | Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frauenbüro
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 13 - 23 40
Telefax (0 61 51) 13 - 20 89
E-Mail frauenbuero@darmstadt.de
Internet www.frauenbuero.darmstadt.de
3
Inhalt
1. Vorwort
2. Einführung
3. Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen
4. Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen
5. Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen
6. Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen
7. Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen
8. Quelle: Erster Darmstädter Gleichstellungsaktionsplan zur Europäischen Charta für
die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Internet: www.frauenbuero.darmstadt.de
4
Vorwort
Die politische Gestaltung unserer Zukunft hängt entscheidend von der echten Gleichstellung
von Frauen und Männern ab. Das Eintreten für gleiche Teilhabe und Demokratie ohne
Ausschluss ist unverzichtbare Grundlage einer Gesellschaft, die ihre Aufgaben und
Herausforderungen überzeugend löst.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
formuliert es so: "In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen
und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg -
nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen,
Städten und Gemeinden."
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Gleichstellungscharta im Mai 2015 hat der
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein klares Bekenntnis und eine starke
Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes von Frauen und
Männern abgelegt. Wichtiges Ziel war und ist, das Gleichstellungsthema durch Beteiligung
von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten noch tiefer in der
Stadtgesellschaft zu verankern und Transparenz zur Umsetzung herzustellen. In einem
umfassenden Beteiligungsprozess konnten bei der Aufstellung des Ersten
Gleichstellungsaktionsplanes 21 Maßnahmen in 5 Handlungsfeldern entwickelt werden, die
an aktuellen Bedarfen und Entwicklungen or ientiert sind und die Wissenschaftsstadt
Darmstadt in ihrem Prozess hin zu einer geschlechtergerechten und partizipativen Politik
vorantreiben.
Ich bin stolz darauf, dass fast alle 21 Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Der nun
vorgelegte Umsetzungsbericht zeigt, in welchen Bereichen Geschlechtergerechtigkeit bereits
verankert ist und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Gerade die so
erfolgreiche Realisierung verdeutlicht auch die Schubkraft, die das europäische Instrument
auch auf lokaler Ebene entfaltet und bestätigt so die Entscheidung, der Charta beizutreten.
Mit der Unterzeichnung der Charta, der Aufstellung des Ersten Gleichstellungs-
Aktionsplanes und mit seiner Umsetzung konnten wir einen nachhaltigen Prozess starten,
den wir mit einem 2. Gleichstellungsaktionsplan weiter verstetigen werden.. Der vorliegende
Bericht löst die Selbstverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Weltoffenheit und
Geschlechtergerechtigkeit ein und festigt weiter ihren Ruf als internationaler und moderner
Wirtschafts- und Lebensstandort.
Ich danke allen Beteiligten für Ihr Engagement, wodurch es möglich gemacht wurde, dass
nahezu alle Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten!
Barbara Akdeniz
Frauendezernentin
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes und Ausblick
Nach dreijähriger Laufzeit des Gleichstellungsaktionsplans gibt dieser Bericht – als weiterer
Meilenstein in der Gleichstellungspolitik - einen Überblick zur Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen und der Zielerreichung, sowie zum Verlauf des Gesamtprozesses. Er liefert
damit auch eine Basis für die Fortschreibung des Aktionsplans für die kommenden Jahre.
Die meisten Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich war, wurden
Umsetzungs-Hemmnisse sichtbar gemacht, damit diese Maßnahmen modifiziert im
folgenden Aktionsplan wieder aufgegriffen werden können.
Ausblick
Mit der Unterzeichnung der Charta hat der Magistrat das Frauenbüro als federführende
Geschäftsstelle mit der Aufgabe betraut, die Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes
für Darmstadt zu steuern. Mit der Aufstellung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes und
dem hier vorliegenden Umsetzungsbericht konnten wir einen Prozess in unserer Stadt
starten und abbilden, der von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und
Politikern, einem professionellen Netzwerk aus Institutionen und Unternehmen, Vereinen und
Initiativen sowie Mitarbeitenden der Verwaltung getragen wird. Vor und nach der
Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes ist es zu vielfältigen Beratungen
und Diskussionen zu den geplanten Maßnahmen, aber auch zu grundsätzlichen
Gleichstellungsfragen gekommen. Im weiteren Prozess der Umsetzung der Europäischen
Gleichstellungscharta werden wir diese neue Sensibilität nutzen, um die Beteiligung bei der
Umsetzung der Ziele der Charta weiter zu erhöhen.
Der 2. Gleichstellungsaktionsplan wird – unter entsprechender politischer Bewertung der
inhaltlichen Priorisierung - ab 2021 erarbeitet werden. Darin wird der Status-Quo der im
vorliegenden Bericht aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem 1.
Gleichstellungsbericht (Veröffentlichung I. Quartal 2021) sowie der gesetzliche Auftrag des
Frauenbüros fließen mit ein. In die weiteren Handlungsschritte werden aber insbesondere
die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog.
„Istanbul-Konvention“) einen wichtigen Schwerpunkt setzen.
Ich danke allen an der Umsetzung der Maßnahmen Mitwirkenden für das herausragende
Engagement für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Darmstadt!
Edda Feess
Leiterin des Frauenbüros
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
6
Maßnahme
Installieren eines Facharbeitskreises
„Frauen und Erwerbsarbeit“
Es soll unter Vernetzung der relevanten Arbeitsmarktakteurinnen
und -Akteure in Stadt und Landkreis ein Facharbeitskreis
eingerichtet werden, um arbeitsmarktpolitische Instrumente und
Initiativen so zu gestalten, dass sie die differenzierten
Lebenslagen von Frauen angemessen berücksichtigen. Dabei
sollen Transparenz und Austausch sichergestellt werden, um
geschlechtergerechte Arbeit zu fördern.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 11: Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend
alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation
und Arbeitsbedingungen.“
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der
beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der
Bildung zu beseitigen.“
Artikel 27: „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und
-qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch, dass das
Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und
unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist.“
Umsetzungsprozess
Unter Geschäftsführung des Frauenbüros der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Büros für
Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde der
Facharbeitskreis Ende 2016 ins Leben gerufen. Mitglieder sind
u.a. die Agentur für Arbeit Darmstadt, das Jobcenter Darmstadt,
die Kreisagentur für Beschäftigung LaDaDi, die IHK Darmstadt
Rhein Main Neckar, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-
Main, DGB Region Südhessen, die Frauenbeauftragten der
Darmstädter Hochschulen, Hessencampus Darmstadt, VHS
sowie die Frauenweiterbildungsträger femkom e.V. und ZIBB e.V.
Es fanden ca. 2mal jährlich Vernetzungstreffen sowie
Informationsveranstaltungen statt. Eines der wichtigsten Themen
war die Digitalisierung des Arbeitsmarktes und die damit
verbundenen geänderten Anforderungen an Frauen,
insbesondere auch im Hinblick auf Weiterbildungen und die
digitale Transformation von Arbeit. Erkenntnisse aus diesem
Prozess fließen u.a. in die Digitalisierungsstrategie für die
Stadtverwaltung Darmstadt sowie die Arbeitsmarktstrategie ein.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die Vernetzung und der Austausch zwischen den verschiedenen
Arbeitsmarktakteurinnen wurden intensiviert, so dass zukünftig
auch die bilaterale Zusammenarbeit erleichtert wird.
Aller Beteiligten wurden für das wichtige Thema der
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
7
Auswirkungen der digitalisierten Arbeitswelt insbesondere auf
Frauen sensibilisiert. An diesem Thema wird in verschiedenen
Konstellationen fortlaufend weitergearbeitet.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan/
weitere Bearbeitung des
Themas
Ja Nein
X
Keine weitere eigenständige Maßnahme erforderlich.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bearbeitet das Thema „Frauen
und Erwerbsarbeit“ in einem durch das Hessische Ministerium für
Soziales und Integration (HMSI) geförderten Prozess „Konturen
der Arbeitswelt 2030 – Arbeitsmarktstrategische Vorausschau“.
In diesem Prozess werden gemeinsam mit den relevanten
Arbeitsmarktakteurinnen und -Akteure weitere Strategien zur
aktiven Gestaltung und Beeinflussung des Arbeitsmarktes und der
Arbeitswelt in Darmstadt entwickelt. Die Ergebnisse dieser
Maßnahme sind in diesen Prozess eingemündet.
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
8
Maßnahme
Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe
von Frauen
Durch die Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe von Frauen sollen
Maßnahmen umgesetzt werden, die der Integration in den
Arbeitsmarkt und der gesellschaftlichen Teilhabe dienen.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 11: „Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend
alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation
und Arbeitsbedingungen.“
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der
beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der
Bildung zu beseitigen.“
Artikel 27: „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und
-qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch, dass das
Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und
unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren der AK „Frauen und Erwerbsarbeit“ und das
Frauenbüro.
• im AK wurden die Themen „Digitalisierung und digitale
Kompetenzen für Frauen am Arbeitsmarkt“ bearbeitet
• Mitwirkung des Frauenbüros im „Frauenbündnis gegen
Altersarmut von Frauen“
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Ergebnisse werden in die Arbeitsmarktstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt überführt.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan/
weitere Bearbeitung des
Themas
Ja Nein
X
• Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung
Darmstadt werden weibliche Beschäftigte über 50, insbesondere
im Weiterbildungsbedarf, in den Blick genommen
• sozialräumliche Sicht wird in Kooperation mit der
Gemeinwesenarbeit fokussiert
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
9
Maßnahme
Förderung von Frauen in den Unternehmen
der städtischen Beteiligungen
Gemäß §2 (3) des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wirkt
die Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf hin, dass die
Unternehmen der Stadtwirtschaft die Grundsätze des HGlG nach
§4 inhaltlich berücksichtigen, so dass durch systematische
Frauenförderung die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für
Frauen verbessert werden und der Anteil von Frauen in
Führungspositionen zunimmt.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 11: „Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausgewogenen
Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen,
insbesondere zur Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der
Führungsebene“.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren die HEAG Holding AG, die
Stadtwirtschaftskoordination und das Frauenbüro der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
• Aufnahme der Anforderung in den Beteiligungskodex der
HEAG Holding AG
• Führungsfrauennetzwerk-Treffen Merck – Heag Holding –
Stadtverwaltung
• Schritte zur Ausweitung des Netzwerkes
• Gemeinsame Auftaktveranstaltung mit Weiterbildung für
Frauen
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Aufnahme der Frauenförderung gemäß HGLG
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan/
weitere Bearbeitung des
Themas
Ja Nein
X
Unter Federführung der Stadtwirtschaftskoordination sollte die
Umsetzung weiter operationalisiert werden.
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
10
Maßnahme
Bessere Chancen für junge Migrantinnen als Auszubildende
in der Stadtverwaltung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt an, bei Qualifizierungs-
und Ausbildungsmaßnahmen die Potentiale und Interessen von
jungen Frauen mit Migrationshintergrund stärker zu
berücksichtigen, um so sowohl dem Auftrag der Frauenförderung,
als auch dem Auftrag der Interkulturellen Öffnung gerecht zu
werden. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Migrantinnen am
Arbeitsmarkt verbessern
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 11, Absatz 4c: „Aufbau eines Personalbestandes auf
allen Organisationsebenen, der die soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt.“
Umsetzungsprozess
Aufgrund der Abarbeitung in den übergeordneten Prozessen der
interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung sowie der
zeitaufwändigen Einführung eines neuen
Personalgewinnungskonzeptes wurde in Absprache mit der
Personalabteilung diese Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt
im Rahmen des Prozesses „Interkulturelle Öffnung der
Stadtverwaltung“ verschoben.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die Umsetzung der Maßnahme wird verschoben
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
11
Maßnahme
Förderung von Projekten zur Integration von geflüchteten
Frauen in den Arbeitsmarkt
Förderung von Bildungs- und Beratungsprojekten für geflüchtete
Frauen um die Teilhabe von Migrantinnen am Arbeitsmarkt zu
verbessern. Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der
Sprachkompetenz sowie der individuellen Begleitung bei der
persönlichen und beruflichen Perspektive.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang
zu Berufs- und Weiterbildung. ... bedeutsame Rolle der Bildung in
allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit
durch die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben
und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der
beruflichen Entfaltung“,
„Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von Frauen und
Männern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Frauenbüro sowie das Amt für Soziales und
Prävention.
•
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Die Fortführung des Projektes „FriDa“ von femkom e.V. ist
gesichert (Integration in das Netzwerk Wiedereinstieg NeW)
• Sensibilisierung für die Bedeutung des Themas in der
städtischen AG Integration
• Weitere Wahrung der Perspektive erfolgt in der städtischen
Arbeitsmarktstrategie
• Über die städtische Beschäftigungsförderung fließt das
Fachwissen des Trägers in den Zuschnitt weiterer
Maßnahmen für die Zielgruppe ein.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
12
Maßnahme
Überprüfen der Gendersensibilität in der Berufsberatung
Bei der Berufsberatung sollen keine geschlechtsspezifischen
Rollenzuweisungen vermittelt werden, so dass sich junge
Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und den damit
verbundenen Stereotypisierungen, für ihren Wunschberuf
entscheiden können. Ziel dieser Maßnahme war es daher, zu
überprüfen, wie geschlechtssensibel die Berufsberatung bzw. –
orientierung in Darmstadt gestaltet ist.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 6: „Aktivitäten und Kampagnen ..., um das
Bewusstsein für den schädlichen Einfluß von
Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und
Männern zu schärfen.“
Artikel 11, Absatz 4c: „Aufbau eines Personalbestandes auf
allen Organisationsebenen, der die soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt“.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Frauenbüro und die kommunale
Jugendberufshilfe des Jugendamtes.
Schulen: Es wurden 16 Schulen angefragt hinsichtlich der
Abbildung einer geschlechtssensiblen Berufsorientierung in
ihren Curricula. Von 10 eingegangenen Schulcuriculla
beinhalten 7 geschlechtssensible Berufsberatung in Form des
Girls‘ Day.
Schulsozialarbeit: Von drei Trägern wurde bei einem in den
Berichten zur Berufsorientierung von 2019 die
geschlechtssensible Berufswahl als Ziel formuliert. Bei den
verbleibenden zwei Trägern konnte kein Bezug zur
geschlechtssensiblen Berufsberatung gefunden werden
Außerschulische Berufsorientierung: Zwei Projekte arbeiten
daran, Geschlechterrollen aufzubrechen (Das
Berufsorientierungsprojekt für Darmstädter Frauen ohne
verwertbare Qualifikation und Jugend stärken im Quartier)
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Seitens der Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sind folgende weitere Maßnahmen geplant:
Prüfung von Publikationen der Jugendberufshilfe auf
gendersensible Sprache; auch externe Träger werden zur
Überprüfung aufgefordert
Aufnahme der Überprüfung der Gendersensibilität in die
regionale OloV-Strategie 2020-22
OloV-Schulkoordinatorinnen und -koordinatoren und das
staatliche Schulamt platzieren Gendersensibilität in der
Berufsberatung als Thema und regen zur Aufnahme in die
Schulcurricula an
Gendersensible Berufsorientierung soll Ziel der
Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren von Projekten
der Berufsorientierung werden
Aufnahme gendersensibler Beratung in die Zielvereinbarungen
der Jugendberufsagentur
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
13
Präsentation von best-practise-Beispielen im Rahmen eines
Fachtages für Fachkräfte aus Schule, Jugendsozialarbeit etc.
Fortbildung für Fachkräfte in der Berufsorientierung
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
14
Maßnahme
Vergabe städtischer Preise im Sinne
der Geschlechtergerechtigkeit
Durch die Vergabe städtischer Preise werden verstärkt
Leistungen von Frauen sichtbargemacht und gewürdigt.
BürgerInnen werden darüber informiert, welche Preise zu
vergeben sind und dafür sensibilisiert, Vorschläge einzureichen,
damit die Arbeit von Frauen anerkannt und geehrt wird.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 2, Absatz 3: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner
anerkennt den Grundsatz der ausgewogenen Vertretung in allen
gewählten und öffentlichen Entscheidungsgremien...“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Büro des Oberbürgermeisters, das
Kulturreferat für den Kulturbereich, das Frauenbüro sowie diverse
Vereine, Verbände und Organisationen.
• Bestandsaufnahme weiblicher Preisträgerinnen im Buch
„Darmstädterinnen im Aufbruch“ (gefördert v. Frauenbüro)
• Umbenennung des Bürgerpreises in „Preis der Stadt
Darmstadt für soziale Verdienste“
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Weiterarbeit an der Maßnahme nach Wiederbesetzung der Stelle
im Sachgebiet „Ehrungen“
Exemplarisch wurde durch die Errichtung eines Denkmals für die
Darmstädter Frauenrechtlerin Luise Büchner (Initiative des
Frauenbüros und der Luise-Büchner-Gesellschaft) das Thema
„Ehrungen von Frauen“ bzw. bearbeitet und so die Leistung einer
bedeutenden Tochter unserer Stadt sichtbar gemacht.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
15
Maßnahme
Statistik zum Geschlechteranteil in den
kommunalpolitischen Gremien
Regelmäßige Statistiken sollen über den Geschlechteranteil in
kommunalpolitischen Gremien informieren. Durch die
Sichtbarmachung der Unterrepräsentanz von Frauen in
politischen Ämtern, wird die Thematik in das Bewusstsein gerückt.
Parteien sind gemäß GG, Art. 3, Abs. 2 dazu verpflichtet, den
Frauenanteil zu erhöhen und somit die politische Teilhabe von
Frauen zu verbessern.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 2, Absatz 3: „Anerkennung des Grundsatzes der
ausgewogenen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen
Entscheidungsgremien.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren die Abteilung Statistik, das Büro der
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste und das
Frauenbüro.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die Statistik zum Geschlechteranteil in den
kommunalpolitischen Gremien wurde erstellt und im Internet
zugänglich gemacht:
www.darmstadt.de/rathaus/politik/stadtverordnetenversammlung
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
16
Maßnahme
Prüfauftrag: Übernahme der Kinderbetreuungskosten
während Sitzungen für PolitikerInnen und ehrenamtlich
Tätige („sachkundige BürgerInnen“) z. B. in Beiräten und
Magistratskommissionen nach § 72 HGO
Durch die Sicherstellung von Kinderbetreuung und deren
Kostenübernahme während Sitzungen für Politikerinnen und
Politiker, sollen vor allem Frauen ermutigt und gestärkt werden,
sich kommunalpolitisch zu engagieren.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 2, Absatz 2: „Anerkennung dass Frauen und Männern die
gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und –umsetzung
teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen
Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen.“
Artikel 2, Absatz 4: „Maßnahmen zu treffen, ... um es gewählten
Vertreterinnen zu ermöglichen, Privatleben ... und öffentliche
Aufgaben miteinander zu vereinbaren, ... in dem
Betreuungseinrichtungen ... uneingeschränkte Teilhabe
ermöglichen.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Büro der Stadtverordnetenversammlung und
Gremiendienste sowie das Frauenbüro.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Prüfauftrag umgesetzt: Zielgruppe erhält Zugang zur
unternehmensnahen Ad-Hoc-Betreuung „Fluggis
Abenteuerland“ mit kurzfristiger Anmeldemöglichkeit und
umfassenden Betreuungszeiten.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
17
Maßnahme
Ausbau des Inklusiven Angebotes der Beratungsstellen
Das inklusive Angebot der Beratungsstellen im
Gewaltschutzbereich soll beispielsweise durch barrierefreien
Zugang, leichte Sprache in Beratungen und
Informationsmaterialien gestärkt werden. Das Ziel dieser
Maßnahme ist, häuslicher und sexualisierter Gewalt präventiv
entgegen zu wirken.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 22: Geschlechterspezifische Gewalt ... „Bereitstellung
oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer“;
vgl.
Artikel 10: Anerkennung, dass „Diskriminierung aus Gründen
einer Behinderung verboten ist“,
Artikel 14: „Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu
entsprechenden Gesundheitsinformationen erhalten“ sowie
Artikel 18, Absatz 1: „Recht aller Menschen auf Schutz vor (...)
sozialer Ausgrenzung“.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren pro familia Darmstadt e.V., Wildwasser e.V. und
„Frauenräume“ – Frauenhaus-Beratungsstelle.
• Weiterarbeit der Facheinrichtungen im Rahmen der „AG
Frauen“ innerhalb des lokalen Aktionsplans zur UN-
Behindertenrechtskonvention; Beispiel: zugehende
Angebote der Frauenhaus-Beratungsstelle
• Weiterarbeit im Rahmen der kommunalen Umsetzung der
Istanbul-Konvention
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
In Bezug auf die Umsetzung der „Istanbul“-Konvention
bleiben Barrierefreiheit, Inklusion und das Erreichen der
besonders betroffenen Zielgruppe der Mädchen und
Frauen mit Behinderung ein ständig weiterhin zu
bearbeitendes Thema.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2.
Aktionsplan/Weiterarbeit
am Thema
Ja Nein
x
Verstetigung im Rahmen der Projektgruppe des lokalen
Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention ist erfolgt
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
18
Maßnahme
Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ für
Frauen/Mädchen mit Migrationshintergrund und/oder mit
Behinderung
Das Projekt soll Fachkräfte in ihrer Arbeit mit geflüchteten Frauen
und/oder Frauen mit Behinderung informieren und schulen, damit
sie die betroffenen Mädchen und Frauen bei ihrem Weg in die
Klinik unterstützen bzw. darauf vorbereiten und professionell
begleiten können.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 14: „Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu
entsprechenden Gesundheitsinformationen erhalten“,
Artikel 22 „Bereitstellung öffentlicher Informationen über ...
Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsächlich gesprochenen
Sprachen“,
Artikel 10: Anerkennung, dass „Diskriminierung aus Gründen
einer Behinderung verboten ist“.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren pro familia Darmstadt e.V., das Frauenbüro und
das Klinikum Darmstadt.
• In 2018 machten über 7 Frauen von der Möglichkeit
Gebrauch, sich nach einer Vergewaltigung ohne
polizeiliche Anzeige medizinisch versorgen zu lassen und
die Körperspuren rechtssicher – für ggf. eine spätere
Anzeige – aufbewahren zu lassen.
• Zwei Weiterbildungen für MultiplikatorInnen wurden
durchgeführt, Zielgruppe: Schulsozialarbeit,
Beratungsstellen, Sozial- und Krisenberatung der TU,
Jugendhilfe, Weißer Ring, KollegInnen aus Darmstädter
Flüchtlingseinrichtungen, medizinische Fachpersonen
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Klinikum Darmstadt: im Projektzeitraum von 5 Jahren 20 Fälle von
medizinischer Versorgung nach Vergewaltigung mit polizeilicher
Anzeige sowie 9 Fälle ohne Anzeige
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen, im Rahmen der
Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) wird jedoch eine
Verbesserung der Umsetzung angestrebt.
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
19
Maßnahme
Runder Tisch zur Einführung des
Prostituiertenschutzgesetzes – in Verbindung mit
Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung
Der Fokus liegt hierbei auf der Würde und das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die gesundheitliche
Situation soll dabei berücksichtigt werden. Die in der Prostitution
tätigen Frauen sollen vor Gewalt geschützt und der
Menschenhandel bekämpft werden. Das Ziel dieser Maßnahme
ist, dass sich Mädchen und Jungen / Frauen und Männer sicher
bewegen und Hilfe und Unterstützung bei Gewalterfahrungen
erhalten können.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 23: Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet
sich, Politiken und Aktionen zur Verhinderung des
Menschenhandels einzurichten und zu verstärken....z. B.
sachgerechte Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern
einschließlich des Zugangs zu medizinischer Behandlung,
angemessenem und sicherem Wohnraum und
Übersetzungsdiensten.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Bürger- und Ordnungsamt, die
Ausländerbehörde, die allgemeine Ordnungsbehörde, das
Gesundheitsamt, das Frauenbüro, das Amt für Soziales und
Prävention und die Polizei
• Die Stelle des Prostitutionsschutzbeauftragten in der
Ordnungsbehörde wurde neu besetzt
• Die Verfahrensabläufe zwischen den handlungspflichtigen
Behörden sind erarbeitet
• Es wird eine Weiterbildung zum Thema Menschenhandel
durchgeführt
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die bereits terminierte Fortbildung mit FIM e.V. zum Thema
Menschenhandel musste aufgrund der Corona-Pandemie
verschoben werden.
Die Erweiterung des Runden Tisches um Externe steht noch aus.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
20
Maßnahme
Projekt „Fit für Gewaltprävention in pädagogischen
Berufsfeldern“ als Angebot für ErzieherInnenschule
Das Projekt dient als Weiterbildung für ErzieherInnen. Die
ErzieherInnen erlernen einen professionellen Umgang mit
häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dadurch wird häuslicher und
sexualisierter Gewalt präventiv entgegengewirkt und
Fachpersonen erwerben eine stabile Handlungssicherheit.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 2, Absatz 1: Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner
anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem
Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender
Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche
und emotionale Integrität von Menschen verstößt.
Absatz 2: ... Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in,
Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins
Leben zu rufen ... z. B.: Sicherstellen, dass professionelle
MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von
Opfern ausgebildet sind.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren pro familia e.V., Wildwasser e.V. sowie
Frauenräume – Frauenhaus-Beratungsstelle.
Finanzierung verstetigt und Ausweitung von 2 auf 6
Klassen der Alice-Eleonoren-Schule
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
x
x
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
21
Maßnahme
Überprüfung und Aktualisierung des städtischen Regelwerks
und Informationsmaterials zur geschlechtergerechten
Sprache
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überprüft und aktualisiert die
stadtinternen Rundverfügungen sowie Informationsmaterialien im
Hinblick auf die Geschlechtsrollendiversität. Dadurch kann die
vorhandene Geschlechtsrollenvielfalt sichtbar gemacht und
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und
Identität entgegen gewirkt werden.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 6, Absatz (1): „Die Unterzeichnerin/der Unter-zeichner
verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und sprachliche
Wendungen ... zu bekämpfen ..., welche auf der Vorstellung der
Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereo-
typen Geschlechterrollen für Frauen und Männer beruhen.
Absatz 2: Zu diesem Zweck sorgt die Unter-zeichnerin / der
Unterzeichner dafür, dass die eigenen öffentlichen und internen
Mitteilungen dieser Verpflichtung voll entsprechen und positive
Geschlechterbilder und -beispiele befördern.
Absatz 3: Die Unterzeichnerin / der Unterzeichner unterstützt des
Weiteren die eigenen MitarbeiterInnen durch Ausbildungs- und
andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung
stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen und regelt auch
die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren der Oberbürgermeister, das Frauenbüro, das
Standesamt, das Rechtsamt, sowie das Amt für Interne Dienste.
• Nach abschließender Rechtsprechung bzgl. des sog.
„3. Geschlechtes“ wurde eine Regelung zu den
städtischen Stellenausschreibungen verabschiedet (KEIN
Rückfall auf das generische Maskulin, sondern Paarformel
gem. Hess. Gleichberechtigungsgesetz, ergänzt durch
Zusatz (m/w/d).
• Das Allgemeine Regelwerk zur geschlechtergerechten
Sprache wurde 2019 entsprechend überarbeitet.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die Rundverfügung 39/2019 hat eine Gültigkeit bis zum
31. Dezember 2024
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
x
x
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
22
Maßnahme
Sensibilisierung von Vätern in der Verwaltung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert eine gezielte, an
Väter adressierte Kommunikation über Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verbesserter Teilhabe.
Zur Information und Ansprache wird ein Info-Flyer für
Beschäftigte/Väter veröffentlicht. Führungskräfte werden für die
Rechte von Vätern und die Pflicht zum personellen/
organisatorischen Ausgleich auch bei kürzerer Beurlaubung
sensibilisiert.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 11, Absatz 1 bis 3 sowie 4d: „Unterstützung der
MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von Beruf,
gesellschaftlichem Leben und Familie durch: Einführung von
Politiken, die wenn möglich eine Anpassung der Arbeitszeit sowie
Regelungen für die Betreuung von Familienmitgliedern von
MitarbeiterInnen vorsehen; Ermutigung männlicher Mitarbeiter,
ihre Karenzmöglichkeiten auszuschöpfen.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Frauenbüro, die Frauenbeauftragte der
Eigenbetriebe, die Personalabteilung sowie männliche
Beschäftigte mit Kindern
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Es wurde ein Flyer zur Information und Motivation von
(werdenden) Vätern in der Stadtverwaltung erstellt und an alle
Beschäftigten verteilt. Der Flyer ist zu finden unter
www.frauenbuero.darmstadt.de/gleichstellungspolitik-in-der-
stadtverwaltung
• im Elternzeitprojekt der Stadtverwaltung „Übergänge
gestalten“ wurde die Adressierung auch der Väter verankert
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
23
Maßnahme
Überprüfung und ggf. Anpassung der städtischen
Leitlinien/Satzung über Sondernutzungen/Werberichtlinie
gegen sexistische und frauenfeindliche Werbung auf
Werbeflächen in Darmstadt
Die Maßnahme soll einer Herabwürdigung und Diskriminierung
von Frauen zu kommerziellen Werbezwecken entgegen wirken.
Dafür sollen Kontrollmechanismen in Kraft treten, die sexistische
Werbung erkennen, einordnen und präventiv entgegen wirken
können.
Bezug zur
europäischen
Charta
Grundsätze Pkt. 4: „Die Beseitigung von Geschlechter-
stereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die
Gleichstellung von Frauen und Männern“.
Artikel 6, Absatz 3: Die Unter-zeichnerin/der Unterzeichner
unterstützt ... die MitarbeiterInnen durch Ausbildungs ...
Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper
Einstellungen ... und regelt auch die Verhaltensstandards in
dieser Hinsicht.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Frauenbüro, Darmstadt Marketing e.V., das
Stadtplanungsamt, das Ordnungsamt, und die Abteilung
Sicherheitswesen und Bußgeldstelle.
• Die Überprüfung erfolgte im Rahmen eines Workshops mit
einer juristischen Referentin
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Die vorhandenen Regelungsmöglichkeiten sind
ausreichend und müssen über das Ordnungsrecht
umfassend ausgeschöpft werden.
• Eine weitere geplante Fortbildung zur Unterbindung von
sexistischer Werbung auf Privatgrundstücken konnte
aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2019 nicht
durchgeführt werden.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
24
Maßnahme
Aufnahme von fortlaufenden Beiträgen zu Gender-Themen in
die AG Bildung der Stadt und die Bildungskonferenz der
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg
In der AG Bildung und der Bildungskonferenz werden
geschlechtsspezifische Aspekte regelmäßig thematisiert, z.B. die
Bedeutung des "Lebenslangen Lernens" im Kontext
Lebensverlaufsperspektive, Berufswahl als Weichenstellung mit
langfristigen Auswirkungen, Arbeit 4.0 usw.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 13, Absatz 1, 2 und 3: „Die Unterzeichnerin/der
Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, stereotype
Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der
Bildung zu beseitigen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie/er sich,
folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern: Prüfung
von Lehrmitteln an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
sowie von Lehrmethoden, um sicherzustellen, dass diese
stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken.“
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren die AG Bildung der Stadt sowie das Frauenbüro
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Hier gibt es Überschneidungen mit der Maßnahme „Ermittlung
der Qualifizierungsbedarfe von Frauen“ im Handlungsfeld
„Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“ (siehe Seite )
Das Frauenbüro ist festes Mitglied in der AG Bildung und
bringt dort fortlaufend seine Expertise zu Genderaspekten ein
(bisher: Erstellung des 1. Bildungsberichtes sowie der daraus
resultierenden Handlungsempfehlungen)
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
25
Maßnahme
Erstellen eines Gleichstellungsberichtes
Zur Bestandsaufnahme der Darmstädter Gleichstellungspolitik soll
als Basis zur Entwicklung und politischen Steuerung weiterer
zukünftiger Maßnahmen erstmals ein Gleichstellungsbericht
erstellt werden. In diesem Rahmen sollen auf Grundlage der
Lebensverlaufsperspektive eine Überprüfung der vorhandenen
Datenlagen und eine genderorientierte Erhebung/Interpretation
stattfinden. Es soll einen Austausch mit der Praxis und eine
Datenerhebung im Netzwerk geben und auf bestehende Daten
aus den Netzwerken zurückgegriffen werden.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 25, Absatz 2: „Die Unterzeichnerin verpflichtet sich
sicherzustellen, dass die „Erstellung, Annahme und Umsetzung
dieser Politiken und Pläne“ auf der Grundlage „relevanter lokaler
und sonstiger Daten“ erfolgen.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Frauenbüro, das Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung/Abteilung für Statistik und Stadtforschung, die
Hochschule Darmstadt (Fachbereich Soziale Arbeit) und diverse
Praxisexpertinnen und Experten
, wie z. B. Träger und Frauenvereine.
•
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Der Bericht liegt derzeit in einer Rohfassung vor. Die
Endabstimmung wird bis Ende 2020 erfolgen. Die Fertigstellung
und Verteilung ist im I. Quartal 2021 geplant.
Ergebnisse werden in Maßnahmen des 2.
Gleichstellungsaktionsplanes einmünden.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
26
Maßnahme
Konstante Berücksichtigung des Querschnittsthemas
Gender Mainstreaming bei zukünftigen Planungen
zur Stadtentwicklung
Enge Verzahnung des Planungsprozesses „Masterplan2030+“ mit
der Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von
Frauen und Männern durch Mitwirkung des Frauenbüros in der
Projektkoordination. Diskussionsergebnisse um frauengerechtes
Bauen und Wohnen bzw. eine gender- und menschengerechte
Stadt fließen in Darmstadt in zukünftige Planungen zur
Stadtentwicklung ein (z. B. Leitlinienentwicklung).
Bezug zur
europäischen
Charta
Abschnitt „Planung und nachhaltige Entwicklung“:
Artikel 24 - Nachhaltige Entwicklung,
Artikel 25 - Stadt- und Lokalplanung,
Artikel 26 - Mobilität und Verkehr,
Artikel 27 - Wirtschaftliche Entwicklung,
Artikel 28 – Umwelt
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Stadtplanungsamt und das Frauenbüro.
•
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
• Das Frauenbüro gab Stellungnahmen und fachliche
Informationen zum geschlechtergerechten Planen und
Bauen in der Projektsteuerungsgruppe Masterplan 2030*
(PKO)
• An Foren zum Masterplan 2030+ nahm eine Frauen- und
Gleichstellungsbeauftrage (in Doppelrolle als Architektin) teil
• Es wurde eine Weiterbildung der Sozialplanerin zu
Genderaspekten initiiert. Diese soll perspektivisch auch für
Planerinnen im Stadtplanungsamt als Inhouse-Schulung
angeboten werden.
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
27
Maßnahme
Neuauflage eines Flyers zur Information über kostengünstige
und kostenfreie Freizeit- und Kulturangebote
Die Zahl der Alleinerziehenden hat in den vergangenen Jahren
stetig zugenommen. Der Anteil an Alleinerziehenden lag in 2015
in Darmstadt bei 26 Prozent, ca. 90 % von ihnen sind Frauen.
Alleinerziehende sind fast durchgängig einem deutlich höheren
Armutsrisiko ausgesetzt. In Darmstadt beträgt der Anteil der
Alleinerziehenden an allen Arbeitslosengeld-II-
Leistungsbezieherinnen und -beziehern ca. 10 Prozent. Um
diesen Alleinerziehenden – aber auch anderen Menschen, die
über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügen -
dennoch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu
ermöglichen, sollen die kostengünstigen bzw. kostenlosen
Freizeit-/Kulturangebote bekannter gemacht werden. Der Flyer
soll in mehreren Sprachen erscheinen.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 20, Absatz 1: „Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht
aller Menschen auf Mitwirkung an kulturellem Leben und
Kunstgenuss“.
Umsetzungsprozess
Beteiligt war das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Die Erstellung des Flyers erfolgte 2019, die Verteilung 2020.
Der Flyer ist hier zu finden:
www.frauenbuero.darmstadt.de/publikationen
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
X
Bericht zur Umsetzung des 1. Gleichstellungsaktionsplanes
Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
28
Maßnahme
Sichtbarmachen und Dokumentieren der Darmstädter
Frauengeschichte im Rahmen der Dokumentationspflicht des
Frauenbüros
Durch die Dokumentation der Leistungen von Darmstädter Frauen
wird deren gesellschaftlicher Beitrag in der historischen
Perspektive sichtbar. Durch diese „Positiv-Beispiele“ können
kommende Generationen an deren Leistungen anknüpfen.
Bezug zur
europäischen
Charta
Artikel 6: „ ...die Unterzeichnerin/der Unterzeichner sorgt dafür, ...
dass die eigenen Mitteilungen ... positive Geschlechterbilder und
– beispiele befördern“.
Umsetzungsprozess
Beteiligte waren das Stadtarchiv und das Frauenbüro.
• Unterstützung des Buchprojektes „Darmstädterinnen im
Aufbruch: Autonome Frauenprojekte der letzten
Jahrzehnte“ von Barbara Obermüller, Kirsten Koch-
Schäfer und Ruth Häntschke
• Aktenplan und Übergabeprocedere der städtischen Akten
des Frauenbüros mit Stadtarchiv abgestimmt
• Unterstützung des Buches von Agnes Schmidt „Auf zur
Wahl, Bürgerin! Darmstadt und das Frauenwahlrecht“.
Dieses widmet sich den Lokalpionierinnen, die als erste
Frauen am 21. Juni 1919 neu in die Darmstädter
Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden. Es ist
erhältlich in der Luise-Büchner-Bibliothek, in der
Buchhandlung Lesezeichen und im Bessunger Buchladen
• im Sommer 2019 wurden wichtige Dokumente aus der
Vorgeschichte der Gründung des Frauenhauses vom
Frauenbüro an das Stadtarchiv übergeben.
Ergebnis/
Zielerreichung/
Erfolge
Maßnahme
abgeschlossen?
Übertrag in 2. Aktionsplan
Ja Nein
X
29
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0388
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00