2022/0207
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027
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Punkt 4: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027 Stadtrat Holger Klötzner informiert über die deutlich verbesserte Betreuungssituation und den Schulentwicklungsplan.
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Punkt 10: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027 (V-Nr. 2022/0207) Der Schulausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Herausgeberin | Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Schulamt | Abteilung Schulentwicklungsplanung
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
E-Mail schulamt@darmstadt.de
Internet www.darmstadt.de
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Schulentwicklungsplan
2022 – 2027
Teilplan 2
Sekundarstufe I + II
Gesamtschulen
Haupt- und Realschulen
Förderschulen
Gymnasien
Schulentwicklungsplan
2021 – 2026
Teilplan 2
2
Schulentwicklungsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Teilplan 2
Sekundarstufe I + II
Verfasser:
Städtisches Schulamt, Abteilung Schulentwicklungsplanung
in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung,
Abteilung Statistik und Stadtforschung,
dem Jugendamt,
dem Stadtplanungsamt und
SEP-Beratung, Dr. Reinermann-Matatko, Bonn
28.06.2022
3
Inhaltsverzeichnis
VORWORT .............................................................................................................................. 6
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 7
ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................... 8
1 VORBEMERKUNGEN ....................................................................................................... 9
1.1 Zielsetzung der Fortschreibung ........................................................................................... 9
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt .......... 9
1.2.1 Hessisches Schulgesetz ............................................................................................ 9
1.2.2 Schulformen ........................................................................................................... 11
1.2.3 Bildungswege im hessischen Schulsystem .............................................................. 11
1.2.4 Klassenbildung ....................................................................................................... 12
1.2.5 Schulvereinbarungen .............................................................................................. 14
1.3 Berechnungsgrundlagen und Datenaktualität .................................................................... 15
2 KOMMUNALE AUSGANGSSITUATION ......................................................................... 16
2.1 Demografische Entwicklung insgesamt ............................................................................. 16
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren ....................................................... 16
2.1.2 Bestandsbevölkerung .............................................................................................. 17
2.1.3 Wanderungsbewegungen ........................................................................................ 18
2.2 Bevölkerungsvorausberechnungen .................................................................................... 21
2.2.1 Hessisches Landesamt für Statistik ......................................................................... 21
2.2.2 Hessen Agentur ...................................................................................................... 21
2.2.3 Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................................................ 21
2.3 Entwicklung schulrelevanter Altersjahrgänge .................................................................... 22
2.4 Bildungssituation und soziale Lage ................................................................................... 23
2.5 Städtebauliche Entwicklung .............................................................................................. 23
3 ZUSAMMENFASSUNG SEP TEILPLAN 1 PRIMARSTUFE ........................................... 25
4 WEITERFÜHRENDE SCHULEN..................................................................................... 26
4.1 Entwicklung der Schulformen ............................................................................................ 26
4.2 Übergangsverhalten .......................................................................................................... 27
4.2.1 Verteilung nach Schulformen in Jahrgangsstufe 5 in Hessen ................................... 27
4.2.2 Übergang Jahrgangsstufe 4 auf 5 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt .................. 28
4.2.3 Übergang Jahrgangsstufe 6 auf 7............................................................................ 32
4.2.4 Übergang Sek I in Sek II ......................................................................................... 33
4
4.3 Ganztag.............................................................................................................................. 35
4.3.1 Rechtlicher Rahmen ................................................................................................ 35
4.3.2 Finanzielle und personelle Ausstattung .................................................................... 37
4.3.3 Übersicht aktuelle Situation .................................................................................... 38
4.4 G8 – G9 .............................................................................................................................. 39
4.5 Hochbegabtenförderung ..................................................................................................... 39
4.6 Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt ....................................................... 39
4.6.1 Rahmenbedingungen............................................................................................... 40
4.6.2 Einführung und Umfang .......................................................................................... 41
4.6.3 Sozialräume und Trägerstruktur .............................................................................. 41
4.6.4 Grundverständnis der Schulsozialarbeit in Darmstadt .............................................. 43
4.6.5 Prinzipien der Schulsozialarbeit .............................................................................. 43
4.6.6 Schutzauftrag der Schulsozialarbeit ........................................................................ 44
4.7 Berechnung der zukünftigen Bedarfe ................................................................................. 45
4.7.1 Methodik ................................................................................................................. 45
4.7.2 Schritt 1: Besetzung Jahrgangsstufe 4 .................................................................... 46
4.7.3 Schritt 2: Übergangsanteile ..................................................................................... 47
4.7.4 Schritt 3: Gastschüler*innen .................................................................................... 48
4.7.5 Schritt 4: Ergebnis Jahrgangsstufe 5 ....................................................................... 49
4.7.6 Schritt 5: Effekte von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe .......................................... 50
4.7.7 Schritt 6: Ergebnis Klassenbildung .......................................................................... 50
4.8 Handlungsbedarfe .............................................................................................................. 51
4.9 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen ..................................................................... 52
5 INKLUSION ..................................................................................................................... 53
5.1 Allgemeine Einordnung ...................................................................................................... 53
5.2 Inklusive Schulbündnisse, Beratungs- und Förderzentren .................................................. 54
5.3 Kooperationsklassen.......................................................................................................... 55
5.4 Schulbegleitung / Teilhabeassistenz ................................................................................. 55
5.5 Zentrum für schulische Erziehungshilfe ............................................................................. 56
5.6 Prüfkriterien des Kultusministeriums für die inklusive Beschulung ................................... 57
5.6.1 Prüfkriterium 1 – Wohnortnahe Bildungsangebote ................................................... 57
5.6.2 Prüfkriterium 2 – Barrierefreiheit / Zugänglichkeit ................................................... 58
5.6.3 Prüfkriterium 3 – Stationäre Fördersysteme / Förderschulen ................................... 61
5.7 Raumbedarfe für Inklusion................................................................................................. 63
5
5.8 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen..................................................................... 64
5.8.1 Grundsätzliches ...................................................................................................... 64
5.8.2 Förderschwerpunkt Lernen ..................................................................................... 64
5.8.3 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ................................................................. 65
5.8.4 Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ................................................................. 65
5.8.5 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ......................................... 66
6 ZUSAMMENFASSUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN ......................................... 67
6.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen ................................................................................ 67
6.2 Genehmigungsfreie Maßnahmen ....................................................................................... 67
7 SCHULSTECKBRIEFE .................................................................................................... 68
7.1 Haupt- und Realschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen ............................... 69
7.1.1 Bernhard-Adelung-Schule ....................................................................................... 71
7.1.2 Erich Kästner-Schule .............................................................................................. 75
7.1.3 Gutenbergschule..................................................................................................... 79
7.1.4 Mornewegschule ..................................................................................................... 84
7.1.5 Stadtteilschule Arheilgen ........................................................................................ 88
7.1.6 Wilhelm-Leuschner-Schule ...................................................................................... 94
7.2 Gymnasien ........................................................................................................................ 99
7.2.1 Abendgymnasium ................................................................................................. 101
7.2.2 Bertolt-Brecht-Schule ........................................................................................... 103
7.2.3 Eleonorenschule ................................................................................................... 107
7.2.4 Georg-Büchner-Schule .......................................................................................... 111
7.2.5 Justus-Liebig-Schule ............................................................................................. 115
7.2.6 Lichtenbergschule ................................................................................................ 119
7.2.7 Ludwig-Georgs-Gymnasium ................................................................................... 123
7.2.8 Viktoriaschule ....................................................................................................... 127
7.3 Förderschulen ................................................................................................................. 131
7.3.1 Christoph-Graupner-Schule ................................................................................... 133
7.3.2 Ernst-Elias-Niebergall-Schule ................................................................................ 137
7.3.3 Herderschule ........................................................................................................ 140
7.3.4 Mühltalschule ....................................................................................................... 143
6
VORWORT
Schuldezernent
Holger Klötzner
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat als Schulträger die Aufgabe, eine bedarfsgerechte Inf-
ra
struktur für ihre Schulen zur Verfügung zu stellen.
Sowohl durch das stetige Bevölkerungswachstum unserer Stadt als auch durch den nach wie
vor hohen Zuspruch von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
ergeben sich erhöhte Raumbedarfe in den Schulen. Darüber hinaus gilt es, dem sich verän-
dernden pädagogischen Verständnis von schulischer Bildung und den sich aus einer diversen
Schüler*innenschaft ergebenden Bedürfnissen auch baulich Rechnung zu tragen. Denn
schließlich beginnt Bildungsgerechtigkeit bereits beim Gebäude, davon bin ich überzeugt.
Anknüpfend an den bereits verabschiedeten aktuellen Teilplan Primarstufe zum Schulentwick-
lungsplan, folgt nun der Teilplan für die Sekundarstufen I und II. Damit gehen wir einen weite-
ren wichtigen Schritt für eine zukunftsfähige Schullandschaft in Darmstadt mit einem breiten
Angebot unterschiedlicher Schulformen.
Die Entwicklung eines Schulentwicklungsplans ist eine große Herausforderung, denn damit
stellen wir auf Jahre hinweg die Weichen und legen die Basis für hohe Investitionen mit öffent-
lichen Geldern. Mit dem Schulentwicklungsplan wird eine Analyse des gegenwärtigen und des
künftigen räumlichen und organisatorischen Bedarfs von Schulangeboten in Darmstadt vorge-
nommen. Anhand dieser Daten werden die baulichen und organisatorischen Maßnahmen für
die bedarfsgerechte und effiziente Versorgung von Schulen mit Räumen und Ausstattung abge-
leitet. Das Land Hessen nutzt zudem den Schulentwicklungsplan als Grundlage für einen be-
darfsgerechten Einsatz von Lehrkräften in der Zukunft.
Die Analysen und Prognosen des Teilplans für die Sekundarstufe I und II machen dabei deut-
lich, dass es eine Erweiterung des Angebots in verschiedenen Schulformen braucht, um den
Bedarf an Schulplätzen auch zukünftig decken zu können.
Die in den folgenden Ausführungen dargestellte Maßnahmenplanung konkretisiert unsere Visio-
nen.
Ganz herzlich möchte ich unseren Schulen und allen Personen danken, die an dem vorliegenden
T
eilplan zusammengearbeitet und sich bei den Sitzungen zur Schulentwicklung Darmstadts ak-
tiv beteiligt haben.
Ihr
Holger Klötzner
Stadtrat
7
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
SCHULTYPEN SCHULEN IN DARMSTADT
AR Abendrealschule AGYM Abendgymnasium
AGYM Abendgymnasium BAS Bernhard-Adelung-Schule
GOS Gymnasiale Oberstufenschule BBS Bertolt-Brecht-Schule
Oberstufengymnasium CGS Christoph-Graupner-Schule
GS Grundschule ELO Eleonorenschule
GYM Gymnasium EKäS Erich Kästner-Schule
FS Förderstufe EENS Ernst-Elias-Niebergall-Schule
FöS Förderschule GBS Georg-Büchner-Schule
…EMS …Emotionale und soziale Entwicklung GUBS Gutenbergschule
…GE …Geistige Entwicklung HER Herderschule
…HÖR …Hören LIO Justus-Liebig-Schule
…KME …Körperliche und motorische Entwicklung LUO Lichtenbergschule
…KRA …Kranke LGG Ludwig-Georg-Gymnasium
…LER …Lernen MWS Mornewegschule
…SEH …Sehen MTS Mühltalschule
…SPR …Sprachheilförderung STS Stadtteilschule
H + R Haupt- und Realschule VIKO Viktoriaschule
IGS Integrierte Gesamtschule WLS Wilhelm-Leuschner-Schule
KGS Kooperative Gesamtschule
SOFS Sonstige Förderschule
SCHULSPEZIFISCHE BEGRIFFE
AUR Allgemeiner Unterrichtsraum
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
EuE Einwohner*innen
FUR Fachunterrichtsräume
GT Ganztag
JG Jahrgangsstufe
LuB Lern- und Unterrichtsbereich
LuL Lehrer*innen
NAWI Naturwissenschaften
NDHS Nichtdeutscher Herkunftssprache
SEP Schulentwicklungsplan
SJ Schuljahr
Sek Sekundarstufe
SuS Schüler*innen
UBUS Unterrichtsbegleitende Unterstützung
durch sozialpädagogische Fachkräfte
UN Vereinte Nationen
WE Wohneinheiten
8
ZUSAMMENFASSUNG
Aufgrund einer positiven Bevölkerungsentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die im Bereich
der Primarstufe bereits zum Beschluss zur Einrichtung neuer Grundschulstandorte und damit einer Er-
höhung der Kapazitäten geführt hat, ist auch für die weiterführenden Schulen mit einem Anstieg der
Schüler*innenzahlen in den kommenden Jahren zu rechnen.
Unter der Annahme einer Entwicklung entsprechend der letzten Schuljahre, auch in Bezug auf die Be-
schulung von Gastschüler*innen, ergibt sich ein Mehrbedarf von rund 3 Gymnasial-Zügen ab Jahrgangs-
stufe 5 sowie rund 2 Zügen „neben dem Gymnasium“.
Der Mehrbedarf an Gymnasial -Zügen kann über Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Schulstand-
orten, insbesondere der Schulinsel, abgedeckt werden.
Um den Gedanken der schulischen Inklusion zu stärken, bietet sich für den Mehrbedarf an weiteren
Schulplätzen die IGS als Schulform an . Mit einer 3 -Zügigkeit könnte einer der berechneten Gymnasial -
Züge ebenfalls an der neuen IGS aufgenommen werden und damit die für IGS gewünschte Heterogenität
der Schüler*innenschaft befördert werden. Alternativ ist zu prüfen, ob mit dem Ausbau der bestehenden
IGS das Ziel einer Erweiterung der Kapazitäten erreicht werden kann.
Im Bereich der Förderschulen besteht Handlungsbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
aufgrund der absehb ar steigenden Schüler*innenzahlen. Die Kapazitäten werden auch nach Baufertig-
stellung der Christoph-Graupner-Schule nicht ausreichen, um sowohl Darmstädter*innen als auch Gast-
schüler*innen beschulen zu können. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg zur Be-
schulung der Gastschüler*innen muss daher an die Maximalkapazitäten der Christoph-Graupner-Schule
angepasst werden; vorrangig sind die Schüler*innen mit Wohnort Darmstadt aufzunehmen. Es finden
aktuell bilaterale Gespräche zur Lösung der Gesam tproblematik zwischen den beiden Schulträgern
statt, mit der Perspektive einen weiteren Schulstandort im Landkreis Darmstadt -Dieburg zu entwickeln
und entsprechende weitere Kooperationen hierfür zu vereinbaren.
9
1 VORBEMERKUNGEN
1.1 Zielsetzung der Fortschreibung
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Ergebnis-
sen des letzten Schulentwicklungsplanes Primarstufe stellt sich auch für die weiterführenden Schulen
die Frage nach dem zukünftigen Bedarf.
Dies betrifft sowohl den quantitativen Aspekt: reichen die vorhandenen Schulen aus, um auch in Zukunft
alle Schüler*innen adäquat versorgen zu können? Müssen Schulen erweitert oder neue gebaut werden?
In welchen Schulformen zeichnet sich für die k ommenden Jahre Handlungsbedarf ab? Der Schulträger
verfolgt im Bereich der weiterführenden Schulen gemäß §24 Hessischen Schulgesetz (HSchG) das Ziel,
den Schüler*innen ein möglichst vielfältiges Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen und ihnen ent-
sprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung zu ermöglichen.
Aber auch qualitative Aspekte fließen in die Schulentwicklungsplanung ein und sind, wie in den nachfol-
genden Ausführungen zur rechtlichen Grundlage, auch verbindlich als Element ein es Schulentwick-
lungsplanes (SEP) vorgeschrieben. Dies betrifft den steigenden Bedarf an ganztägigen Betreuungsange-
boten, aber auch pädagogisch schlüssige Konzepte für gemeinschaftliches, inklusives Lernen. Nicht erst
seit der Corona-Pandemie gerät zudem die Implementierung von digitalen Lehrformaten für eine hete-
rogene Schüler*innenschaft in den Fokus.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt
1.2.1 Hessisches Schulgesetz
Die Schulträgerschaft obliegt dem städtischen Schulamt, das laut §145 HSchG verpflichtet ist, Schul-
entwicklungspläne zu erarbeiten und bereit zu stellen.
Nach §145 HSchG ist Schulentwicklungsplanung die Analyse des gegenwärtigen und des künftigen
räumlichen und organisatorischen Bedarfs von Schule. Konsequenzen für bauliche und organisatorische
Maßnahmen sind abzuleiten, um die bedarfsgerechte und effiziente Versorgung von Schulen mit Räu-
men und Ausstattung sowie den Einsatz des Personals zu ermöglichen. Schulentwicklungsplanung um-
fasst von daher neben einer qualitativen Beschreibung des vorhandenen und geplanten Schulangebotes
auch die Analyse statistischer Daten als Basis zur Entwicklung und Erhalt eines umfassenden und aus-
gewogenen Bildungsangebotes im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Schulent wicklungsplanung
zeigt auch die Bildungsbedürfnisse auf, die durch eigene Schulen für das Gebiet des Schulträgers nicht
sinnvoll befriedigt werden können. Er enthält sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchfüh-
rungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung.
Bei der Trendfortschreibung der Schülerzahlentwicklung Sekundarstufe I + II sind die Darmstädter
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) berücksichtigt. Ebenso ist der Plan in seiner Endversion
mit den benachbarten Sch ulträgern, insbesondere dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, sowie mit ande-
ren Fachplanungen, vorrangig mit der Jugendhilfeplanung, abgestimmt (§ 145, Abs. 1-7 HSchG).
Anträgen auf die Errichtung, Änderung oder Aufhebung einer Schule kann das Kultusministerium nach §
146 nur dann zustimmen, wenn diese ihre Grundlage in einem bereits genehmigten Schulentwicklungs-
plan haben.
10
Schulentwicklungspläne sind soweit erforderlich innerhalb von 5 Jahren fortzuschreiben.
Bei der Maßnahmenplanung werden berücksichtigt:
• die zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt bestehenden demografischen, regionalen und päda-
gogischen Gegebenheiten
• die Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse
in allen Schulformen
• die Erreichbarkeit der Schulen aufgrund der verkehrlichen Situation
• der Investitionsbedarf im Hinblick auf Raumkapazitäten
• die auf den Schulstandort bezogenen Traditionen.
Der vorliegende Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufe I muss zudem auszuweisen, welche all-
gemeinen Schulen für Unterrichtsangebote für Schüler*innen mit Behinderungen oder Beeinträchtigun-
gen nach den Förderschwerpunkte n nach § 50 Abs. 1 unterhalten werden (§ 51 Abs. 2). Ein genauerer
Blick auf Schüler*innen mit Förderbedarf bietet Kapitel 5.
Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen der Genehmigung des Kultusministeriums.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, als Schulträger und zugleich Jugendhilfeträger, versteht Sch ulent-
wicklungsplanung als eine Standort - und Versorgungsplanung, um ein regional ausgeglichenes, be-
darfsgerechtes und leistungsfähiges Bildungsangebot in der Stadt zu entwickeln und darüber ein quali-
fiziertes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern und z u gewährleisten. Dies impliziert eine qualita-
tive Schulentwicklungs - und Bildungsplanung, die auf quantitativen Betrachtungen basiert und den
demografischen Wandel berücksichtigt.
Die letzte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes allgemein bildende Sc hulen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt wurde am 09.12.2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen . Die Ge-
nehmigung dieses Planes durch das HKM erfolgte mit Erlass vom 20.12.2012 mit folgenden Einschrän-
kungen:
• die Gutenbergschule, die von einer KGS zur IGS umgewandelt werden sollte, durfte nicht zu ei-
ner IGS umgewandelt werden
• der Auflösung der Mühltalschule (Verlagerung der Grundstufe, Aufhebung Mittel - und Hauptstu-
fe) wurde widersprochen
• einer sukzessiven Erhöhung der Gymnasial -Züge an vier Gymnas ien der Stadt, beginnend zum
Schuljahr 2011/12, wurde ebenfalls widersprochen.
Angeregt wurde im Erlass
• die Erhöhung der Zügigkeit der Mornewegschule von 3 auf 4 Züge
• die Umwandlung der Gutenbergschule in eine Mittelstufenschule.
Bei der Frage der Gymnasial-Kapazitäten wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder aus dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg (bis auf Messel und Mühltal) nicht als Begründung für einen höheren Bedarf dienen
können, da der Landkreis selbst ein hinreichendes Schulangebot in allen Bildungsgängen unterhalte.
11
1.2.2 Schulformen
Bezüglich der äußeren Organisation der Schulen gibt § 11 HSchG den in Tabelle 1 dargestellten Rah-
men für die möglichen Schulformen vor ( Darstellung ohne Schulform Grundschule, ohne Förderstufen
sowie Förder- und Berufliche Schulen).
Tabelle 1: Mögliche Organisationsformen von Schulen nach HSchG
Mögliche Organisationsformen von Schulen
Schulform Organisationsmöglichkeiten
Hauptschule Verbundene Grund- und Hauptschule
Verbundene Haupt- und Realschule
Realschule Eigenständige Realschule
Verbundene Haupt- und Realschule
Integrierte Gesamtschule Eigenständige Integrierte Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II
Verbundene Grund- und Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II
Kooperative Gesamtschule Eigenständige Kooperative Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II
Verbundene Grund- und Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II
H- und R-Zweig können als Mittelstufenschule organisiert werden
Mittelstufenschule Eigenständige Mittelstufenschule
Verbundene Grund- und Mittelstufenschule
Gymnasium Eigenständiges Gymnasium mit oder ohne Sekundarstufe II
Oberstufenschule Nur im Schulverbund mit einer Sekundarstufen I-Schule
1.2.3 Bildungswege im hessischen Schulsystem
Die berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen verfügen über eine hohe Durchlässigkeit, die es
den Schüler*innen ermöglicht, über unterschiedliche Bildungswege bestimmte Schulabschlüsse zu er-
reichen. Abbildung 1 zeigt die möglichen Wege von der Grundschule zu den unterschiedlichen berufs-
qualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen. Die studienqualifizierenden Bildungsgän-
ge verteilen sich auf unterschiedliche Schulformen: berufliche Schulen (mit beruflichen Gymnasien und
Fachoberschulen) oder allgemeinbildende Schulen (Gymnasien und gymnasiale Oberstufenschulen mit
gymnasialer Oberstufe). Aus allen allgemeinbildenden Schulformen ist ein Übergang in das berufliche
Bildungswesen möglich.
12
1.2.4 Klassenbildung
Entsprechend § 144a HSchG sollen Schulen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts
ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts - und Erziehungsarbeit erlaubt. Um dies zu gewährleisten,
wurden für die Klassenbildung im Rahmen der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Grö-
ße der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 23. Mai 2017 verbindliche Schülermin-
dest- und Schülerhöchstzahlen festgelegt. Diese Vorgaben sind Grundlage für die Berechnung der Klas-
senbildung in den Einzelschulprognosen.
Wird der Schülermindestwert für die Klassenbildung unterschritten, wird der Unterricht entweder nicht
aufgenommen, oder er erfolgt, sofern die personellen und unterrichts -organisatorischen Voraussetzun-
gen gegeben sind, jahrgangs - oder schulformübergreifend. Auch hierfür sind rechtliche Mindest - und
Maximalgrößen vorgegeben. An den Schulen, an denen der Unterricht (in einzelnen Schuljahren) jahr-
gangs- oder schulformübergreifend erfolgt, wird in den Einzelschulprognosen jeweils mittels einer Fuß-
note hierauf hingewiesen. Gymnasiale Oberstufen und berufliche Gymnasien müssen zudem auf Dauer
im Durchschnitt der Jahrgangsstufen eine Schülerzahl von mindestens 50 je Jahrgangsstufe erreichen.
In den nachfolgenden Tabellen (Tabelle 2 für die allgemeinen Schulen, Tabelle 3 für die Förderschulen)
werden in Auswahl die Werte der Landesverordnung dargestellt.
Abbildung 1: Von der Grundschule zum Abschluss: Übersicht der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule,
Autor: Herr Bersch
13
Tabelle 2: Schülermindest- und -höchstzahlen an allgemeinen Schulen
Schülermindest- und Schülerhöchstzahlen an allgemeinen Schulen
Schulform (Auswahl) Mindestzahl Höchstzahl
Hauptschule/Hauptschulzweig an Kooperativen Gesamtschulen 13 25
Realschule/Realschulzweig an Kooperativen Gesamtschulen 16 30
Jahrgangs- o. schulzweigübergreifende Klassen an verbundenen H - und
R-Schulen oder Gesamtschulen 13 25
Lerngruppen mit erhöhtem Praxisbezug an Hauptschulen,
Integrierten Gesamtschulen und Kooperativen Gesamtschulen 13 18
Förderstufe 14 27
Mittelstufenschule Jg. 5-7 14 27
Mittelstufenschule praxisorientierter Bildungsgang Jg. 8-9 10 20
Mittelstufenschule Mittlerer Bildungsgang Jg. 8-10 14 27
Gymnasium (Jahrgangsstufen 5 bis 10)/
Gymnasialzweig an Kooperativen Gesamtschulen 16 30
Integrierte Gesamtschule 14 27
Jahrgangsstufen mit Binnendifferenzierung an integrierten Gesamtschulen 14 25
Abendhaupt- und Abendrealschule 13 25
Tabelle 3: Schülermindest- und -höchstzahlen an Förderschulen
Schülermindest- und Schülerhöchstzahlen an Förderschulen
Schulform (Auswahl) Mindestzahl Höchstzahl
Schule
- mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung
- mit Förderschwerpunkt Sehen (sehbehinderte SuS)
6 12
Schule
- mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- mit Förderschwerpunkt Lernen
8 16
Schule
- mit Förderschwerpunkt Sehen (blinde SuS)
- mit Förderschwerpunkt Hören
5 10
Schule
- mit Förderschwerpunkt körperliche Entwicklung
- für kranke SuS
- mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
4 8
14
Die Schulen können im Rahmen der ihnen zugewiesenen Wochenstunden und nach Maßgabe ihrer schu-
lischen Konzeption von den Schülerhöchstzahlen nach Satz 1 abweichen. Die Regelungen der Verord-
nung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom 15. Mai 2012, zuletzt geändert durch Verord-
nung vom 1. April 2015, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
Klassen, Gruppen und Kurse sollen so gebildet werden, dass die Fortführung im darauffolgenden Schul-
jahr nach Möglichkeit gesichert ist.
Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie die Absicht zum Besuch der Vorklasse, zum Wechsel an
eine andere Schule oder zur Wiederholung einer Klasse ihrer Kinder möglichst frühzeitig bekanntzuge-
ben haben.
1.2.5 Schulvereinbarungen
Durch Schulvereinbarungen (basierend auf §140 HSchG) werden Regelungen getroffen, in welchem Um-
fang und zu welchen finanziellen Rahmenbedingungen Kinder mit anderen Wohnorten an den Schulen
eines Schulträgers aufgenommen werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat drei öffentlich -
rechtliche Vereinbarungen geschlossen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg haben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 01.08.2020 für eine Dauer von mindestens 10 Jahren)
die Festlegung getroffen, dass jeweils bis zu 140 SuS gegenseitig an den öffentlichen Schulen im Rah-
men der Aufnahmekapazitäten beschult werden können. Schüler*innen, die als erste Fremdsprache eine
Sprache wählen, die an der dem Wohnort nächstgelegenen weiterführenden Schule nicht angeboten
wird, sollen vorrangig aufgenommen werden. Darüber hinaus dürfen die SuS aus den Gemeinden Mühl-
tal und Messel ohne Beschränkungen die öffentlichen Schulen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
anwählen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darm stadt-Dieburg haben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 09.10.2014) die Festlegung getroffen, dass bis zu 30
Schüler*innen aus dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, bevorzugt aus dem Altkreis Darmstadt, an der
Christoph-Graupner-Schule aufgenommen werden. Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit ge-
schlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Schul-
jahresende gekündigt werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstad t-Dieburg haben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 15.10.2008) die Beschulung von Schüler*innen an der
Schule für Kranke, Abteilung der Ernst -Elias-Niebergall-Schule, geregelt. Die Schulplätze stehen beiden
Vertragspartnern zu gleichen Teilen zur Verfügung. Wenn ein Vertragspartner sein Kontingent nicht aus-
schöpft, können die Plätze durch Kinder aus dem Gebiet des anderen Vertragspartners belegt werden.
Die Vereinbarung wurde seitens des Landkreis Darmstadt-Dieburg zum Schuljahresende gekündigt mit
dem Ziel, die Kostenverteilung neu zu regeln. Überarbeitete Vertragsentwürfe liegen aktuell zur Ab-
stimmung vor.
Die drei Vereinbarungen befinden sich in der Anlage dieses Schulentwicklungsplans.
15
1.3 Berechnungsgrundlagen und Datenaktualität
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ein Bildungsmonitoring durch1. Dieses umfasst die Auswertung
der unterschiedlichen Aspekte von Bildung, nicht nur die schulische Bildung. Es wertet die Vergangen-
heit und die aktuelle Situation aus und erstellt keine Prognose für zukünftige Jahre. Bei der Datenaufbe-
reitung für den Schu lentwicklungsplan erfolgte eine enge Abstimmung zwischen dem Schulamt , den
Team Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM), der Abteilung Statistik und Stadtfor-
schung und dem Bereich Jugendhilfe.
Grundlage der Darstellungen der bisherigen Entwicklungen sowie der Berechnungen der Prognosen von
SuS- und Klassenzahlen sind folgende Daten:
• Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 1, Grund -
und Förderschulen (Primarstufe) 2020 – 2025, beschlossen von der Stadtverord netenver-
sammlung am 06.04.20202
• Bevölkerungsprognose nach Altersjahrgängen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Demogra-
fiebericht 33)
• Angaben zur baulichen Entwicklung (Wohnungsbau), Stand 2021
• Schulstatistiken der Vorjahre, ausgewertet über die jeweils endgültige Fassung der LUSD
und HESIS
1 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/bildungsbericht
2 Vorlagennummer 2020/0042
3 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/statmitteilungen/Demografiebericht_3_SM_1_2017.pdf
16
2 KOMMUNALE AUSGANGSSITUATION
2.1 Demografische Entwicklung insgesamt
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren
Die Einwohnerzahl in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Abbildung 2) entwickelte sich seit 1973 deut-
lich positiver als d ie des Landes Hessen und des Regierungsbezirks Darmstadt . Seit Erreichen des
Tiefstwertes von rund 133.500 EW im Jahr 1986 verlief die Entwicklung der Stadt sehr positiv – auch
getragen durch die dynamische wissensbasierte Entwicklung . Mitte der 2000er Jahre verlief die Ent-
wicklung besonders dynamisch. Mit 159.878 EW wurde im Jahr 2019 ein vorläufiger Höchststand er-
reicht; im Jahr 2020 sank dann die Einwohnerzahl erstmals wieder. Nach Ausführ ungen des Amts für
Statistik ist dieser Effekt v.a. auf ein negatives Wanderungssaldo der deutschen Bevölkerung sowie auf
die corona-bedingt geringere Zuwanderung aus dem Ausland zurückzuführen4.
4 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/kurzberichte/Kurzbericht_2-2021-internet.pdf
120.000
125.000
130.000
135.000
140.000
145.000
150.000
155.000
160.000
165.000
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
1973
1975
1977
1979
1981
1983
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2017
2019
Anzahl EW (DA)
Anzahl EW (Hessen und Reg.bez.)
Entwicklung der Einwohnerzahl in Hessen, dem
Regierungsbezirk und der Stadt Darmstadt
(Datenquelle: HESIS)
Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abbildung 2: Entwicklung der Einwohnerzahl in Hessen, dem Regierungsbezirk und der Stadt Darmstadt
17
Für die Schulentwicklungsplanung ist die zukünftige Entwicklung der Zahl der Kinder und Jugendlichen
maßgeblich. Diese wird von zwei Faktoren bestimmt:
• Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Saldo aus Geburten und Sterbefällen)
• Wanderungsbewegungen über die Stadtgrenzen Darmstadts hinweg, bestehend aus Zu - und
Wegzügen.
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2005 positiv. Der Fortgang der natürlichen Bevölke-
rungsentwicklung beruht v.a. aus der Altersverteilung der Bestandsbevölkerung, die nachfolgend aus-
gewertet wird.
2.1.2 Bestandsbevölkerung
Der Altersaufbau nach Geschlecht in der Stadt Darmstadt (Datenstand 31.12.2020 ; Abbildung 3) zeigt
die überdurchschnittlich hohe Anzahl junger Erwachsener im Alter von 20 bis 30 Jahren. Dies ist auf die
Hochschschulstandorte zurück zu führen. Deutlich wird auch: es leben mehr Kinder im Alter von null bis
einschließlich vier Jahren vor Ort als Kinder bzw. Jugendliche im Alter von fünf bis 18 Jahren. Ohne
Berücksichtigung von Zuzugseffekten würde der aktuelle Altersaufbau darauf hindeuten, dass in den
kommenden Jahren mehr Kinder in die Sekundarstufe I hineinwachsen als sich aktuell dort befinden.
Abbildung 3: Altersaufbau nach Geschlecht in der Stadt Darmstadt zum 31.12.2020
18
2.1.3 Wanderungsbewegungen
Von größerer quantitativer Bedeutung waren in den letzten Jahren jedoch die Wanderungsbewegungen.
Die Entwicklung der Wissenschaftsstad t Darmstadt und anderen sog. „Schwarmstädten“ wird stark
durch den Zuzug junger Erwachsener geprägt. Dies bedingt wiederum höhere Geburtenzahlen und ins-
gesamt mehr junge Familien in der Stadt.
Die Auswertung der Melderegisterdaten der Stadt Darmstadt zeig t für die Jahre 2015 -2020 deutliche
Zu- bzw. Fortzugsdynamiken (Abbildung 4):
• Junge Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 25 Jahren ziehen stärker zu als fort
• Menschen im Alter von über 25 Jahren ziehen stärker fort als zu
• Im Alter von null bis einem Jahr ziehen mehr Kinder zu als fort
• In den anderen Altersjahrgängen vor Beginn der Schulpflicht überwiegen Fortzüge
• Die Effekte im Alter von Primarstufe und Sekundarstufe I sind nur minimal ausgeprägt; die
Fortzüge überwiegen leicht.
Abbildung 4: Wissenschaftsstadt Darmstadt: Salden nach Altersjahren
(gewichtete Analyse 2015-2020)
19
Auf die aktuelle Alterspyramide übertragen bedeutet dies:
• Nicht alle jungen Erwachsenen werden vor Ort bleiben, dementsprechend auch nicht vor Ort eine
Familie gründen
• Nicht alle aktuell vor Ort lebenden, noch nicht schulpflichtigen Kinder, werden vor Ort eingeschult,
da ein Teil der Familien vor Beginn der Schulzeit fortzieht
Die Wanderungsbewegungen über die Landesgrenzen hinaus sind stark beeinflusst durch wirtschaftliche
Effekte. Aufgrund der Corona -Pandemie sind Veränderungen eingetreten, die sich auch für das noch
nicht abgeschlossenen Kalenderjahr 2021 weiterhin andeuten. Tabelle 4 zeigt die Salden der Jahre
2017 und 2020 absolut sowie die Veränderung zwischen den beiden betrachteten Jahren in Prozent. Im
Vergleich zu 2017 sind die Wanderungsgewinne über die Landesgrenzen um 37 Prozent gesunken (421
statt 670). Länder mit 2017 sehr hohen Wanderungsgewinnen, Rumänien und Polen, verzeichnen mit
67 und 55 Prozent besonders hohe Rückgänge.
Tabelle 4: Saldo aus Zu- und Fortzügen
Saldo aus Zu- und Fortzügen
2017 2020 Veränderung in %
Bosnien und Herzegowina 41 20 -51%
Bulgarien 72 49 -32%
Kroatien 42 8 -81%
Griechenland 25 21 -16%
Italien 146 66 -55%
Österreich -9 -1 89%
Polen -3 -12 -300%
Rumänien 164 54 -67%
Spanien 42 57 36%
Ukraine 0 18
Serbien 0 29
Sonstige 150 112 -25%
Insgesamt 670 421 -37%
20
Die Wanderungsbewegungen auf kleinräumiger Ebene aus den letzten Jahren geben Aufschluss darüber,
wie dynamisch sich ein Grundschulbezirk im Hinblick auf die schulrelevanten Altersjahrgänge verhält.
Abbildung 5 zeigt eine Auswertung der Effekte der Jahre 2015 bis 2020. Im Schnitt (arithmetisches
Mittel) gab es bei den Kinderjahrgängen vor der Einschulung (U6) die höchsten Zugewinne im
Grundschulbezirk Bessunger Schule ; diese Effekte sind v.a. zurückzuführen auf die Lincoln -Siedlung,
die zum Grundschulbezirk der neuen Luise -Büchner-Schule gehört; diese ist in der Darstellung nicht
enthalten, da nur die bisherige Entwicklung abgebildet ist . Ebenfalls ho he Werte zeig en die
Grundschulbezirke Erich Kästner -Schule, Astrid-Lindgren-Schule, Friedrich-Ebert-Schule und
Frankensteinschule. Deutliche Fortzugseffekte in dieser Alterskohorte zeigen die Grundschulbezirke
Schillerschule, Heinrich -Hoffmann-Schule, geri nger ausgeprägt Elly -Heuss-Knapp-Schule und
Goetheschule. Im Alter der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I sind die Effekte insgesamt geringer.
Auch hier zeigt der Grundschulbezirk Bessunger Schule deutliche Zugewinne.
Die kleinräumige Betrachtung von Wanderungsbewegungen ist bei der Schulentwicklungsplanung für
die Primarstufe von größerer Bedeutung als bei den weiterführenden Schulen, da die Grundschulen
wohnortnah eingerichtet werden müssen. Bei weiterführenden Schulen werden weitere Wege zurück
gelegt. Allerdings ist die Länge der Wege auch abhängig von der Art des angestrebten
Schulabschlusses: generell kann festgestellt werden, dass mit höheren angestrebten Schulabschlüssen
die Schulwege weiter werden. Sollte sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ein Bedarf an
Schulformen neben dem Gymnasium zeigen, so wäre auch hier bei der Bedarfsplanung die
stadträumliche Wachstumsdynamik bei der Standortsuche zu beachten.
Für Prognosen zur weiteren demografischen Entwicklung ist entscheidend, welche Zu- bzw. Fortzugsan-
nahme welcher Alterskohorte beigemessen wird. Nachfolgend werden daher die Ergebnisse bestehender
Bevölkerungsprognosen und -vorausberechnungen unterschiedlicher Institutionen vergleichend darge-
stellt.
Abbildung 5: Zu- und Fortzugseffekte im Alter von bis zu 16 Jahren nach Grundschulbezirken p.a. (2015-2020)
-100
-50
0
50
100
150
Zu- und Fortzugseffekte p.a. (Datengrundlage 2015-2020)
U6 Primar Sek I
21
2.2 Bevölkerungsvorausberechnungen
2.2.1 Hessisches Landesamt für Statistik
Die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Hessischen Landesamts für Statistik (Daten-
stand: 31.12.20185) geht bis zum Jahr 2040 von einem weiteren Ansteigen der Einwohnerza hl der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt aus. Zudem wird sich nach den Berechnungen der Anteil der jungen Men-
schen an der Gesamtbevölkerung weiter erhöhen.
2.2.2 Hessen Agentur
Die im Jahr 2019 vorgelegte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung der Hessen Agentur geht
(ausgehend vom Basisjahr 2017) von einer Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Darmstadt aus : im
Zeitraum 2017 bis 2035 +11,7%, 2035 -2050 dann +5,2% . Der umgebende Landkreis Darmstadt -
Dieburg wird bis 2035 mit +1,5% Wachstum ebenfalls positiv berechnet; im anschließenden Zeitinter-
vall rechnet die Hessen Agentur dort mit einem leichten Rückgang der Einwohnerzahl (-1,7%).6
2.2.3 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung im Demografiebericht 3 7 vorgelegte Vorausberech-
nung der Bevölkerungsentwicklung auf Grundlage des Datenstands zum 31.12.2016 bildet drei Zuzugs-
Szenarien ab, die jeweils ein stabil hohes Wanderungssaldo annehmen:
- Szenario 1 geht von einer jährlichen Nettozuwanderung von 500 Personen aus, was im Ergebnis
im Jahr 2035 zu einer Bevölkerungszahl Darmstadts von 171.007 Personen führen wird.
- Szenario 2 basiert auf einer jährlichen Nettozuwanderung von 800 Personen; die Einwohnerzahl
im Jahr 2035 würde dann 177.055 Personen betragen.
- Szenario 3 geht von einer sehr starken Nettozuwanderung von 1.100 Personen aus. Dieser dau-
erhaft starke Zuzug führt im Jahr 2035 zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Einwohnerzahl
auf 184.093 Personen.
5 https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/AI8_j18.pdf
6 https://redaktion.hessen-agentur.de/publication/2019/990_Bevoelkerungsvoraussch_2019.pdf
7 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/statmitteilungen/Demografiebericht_3_SM_1_2017.pdf
22
2.3 Entwicklung schulrelevanter Altersjahrgänge
In allen drei Szenarien der Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Darmstadt geht die Berechnung
von einem kontinuierlichen Anstieg der Anzahl der Kinder im Alterssegment von 6 bis unter 15 Jahren
aus. In der niedrigsten Variante wäre im Jahr 2030 das Maximum erreicht.
Aktuell erscheint die Variante mit der Annahme von 800 Personen Gewinn pro Jahr am wahrscheinlichs-
ten. Abbildung 6 zeigt die aus den Rohdaten der Bevölkerungsprognose berechneten Jahrgangsbreiten,
d.h. die durchschnittliche Besetzung eines Altersjahrganges in den Kohorten Sekundarstufe I (10 bis
unter 16-Jährige) und Sekundarstufe II (16 bis unter 19-Jährige). Für beide Alterskohorten wird ab dem
Jahr 2023 mit Werten von über 1.400 gerechnet. Bei den Werten ab 2017 handelt es sich um Progno-
sewerte.
Wichtige Grundlage dieses Wachstums ist die weitere Erschließung der Konversionsflächen in Darm-
stadt und der fortgesetzte Wohnungsbau. Ohne eine Vergrößerung des Darmstädter Wohnungsbestands
würde eine wichtige Basis für die fortgesetzte lineare Zuwanderung in die Stadt entfallen.
Abbildung 6: Entwicklung der Jahrgangsbreiten Sek I und II in der Variante 800 Personen
Zuwanderung p.a.
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
Entwicklung der Jahrgangsbreiten Sek I und II in der
Variante 800 Personen Zuwanderung p.a.
JG-Breite Sek I JG-Breite Sek II
23
2.4 Bildungssituation und soziale Lage
Bildung hat in Darmstadt eine lange Tradition. Wissenschaft, Forschung und Kunst sind seit langem eng
mit der Stadt Darmstadt verbunden. Die Vielzahl der wissenschaftlichen Institutionen, das Weltkulturer-
be Mathildenhöhe, die drei Hochschulen und die moder n aufgestellten Unternehmen mit ihren For-
schungs- und Entwicklungsabteilungen sind Ausdruck dieser Entwicklung.
In Folge des Niedergangs der sog. “Weißen Industrie” und dem klassischen Maschinenbau als prägen-
den Darmstädter Industrien seit den 1970ern hat eine Neuorientierung der Stadtentwicklung in Rich-
tung Wissenschaftsstadt seit 1997 stattgefunden. Das hat zur Ansiedlung neuer, moderner Branchen
mit einer stärkeren globalen Ausrichtung und in Folge zu einer Veränderung der Wirtschaftsstruktur
geführt. Mittlerweile sind mehr als 700 Unternehmen der IT -Branche in und um Darmstadt ansässig
und haben die Stadt zu einem Standort mit europäischer Bedeutung gemacht. Auch der in den 1990er
Jahren in die Krise geratene Maschinenbau hat sich z.B. durch die Verbindu ng von hochwertigen Pro-
duktionsmöglichkeiten mit Elektronik und Software (Mechatronik), praktisch neu „erfunden“.
Ein wesentliches Rückgrat dieser Entwicklung ist die breit aufgestellte Forschungslandschaft in Darm-
stadt. Neben drei Universitäten bzw. Hochs chulen gibt es drei Institute der Fraunhofer -Gesellschaft so-
wie zahlreiche weitere Institutionen der Grundlagen - oder angewandten Forschung. Dies beinhaltet ne-
ben zahlreichen internen FuE -Abteilungen in Darmstädter Unternehmen insbesondere die Gesellschaft
für Schwerionenforschung (GSI), die ESA und Eumetsat, alles Einrichtungen von europäischer Bedeu-
tung. Darmstadt weist inzwischen eine ungewöhnlich hohe Dichte an qualitativ besonderen Unterneh-
men, Institutionen und Gesellschaften auf. Das zeigt auch die h ohe Qualifikation der in Darmstadt Be-
schäftigten: Heute hat jeder Vierte mindestens einen Hochschulabschluss.
Auffällig ist der starke Zuwachs in der Zahl der Studierenden seit Begründung der Wissenschaftsstadt.
Auch die Schwerpunktverlagerung der Studienfächer, z.B. bei der TU Darmstadt, hat zur hohen Attrakti-
vität Darmstadts als Studienort beigetragen. Insgesamt sind heute etwa 45.000 Studierende an den
drei Universitäten bzw. Hochschulen der Stadt eingetragen.
2.5 Städtebauliche Entwicklung
Aufgrund der stetig wachsenden Einwohnerzahl ist bereits heute von einer angespannten Situation auf
dem Darmstädter Wohnungsmarkt auszugehen, da diese einen hohen Nachfrageüberhang aufweist 8.
Nach Ergebnissen der von der Abteilung Statistik und Stadtforschung des Amtes für Wirtschaft und
Stadtentwicklung regelmäßig durchgeführten Bürgerumfrage wohnten im Jahr 2018 62,1 % der Haus-
halte in Darmstadt zur Miete und 35,8 % in Wohneigentum.9 Darmstadt ist eine Mieterstadt.
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnungen führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Miet - und
Bodenpreise, worunter bereits heute nicht nur untere Einkommensgruppen, sondern verstärkt auch
mittlere Einkommensgruppen, u.a. junge Familien und Haushalte mit Kindern, leiden. Im Berei ch von
Neuvermietungen stieg die mittlere Nettokaltmiete im Zeitraum von 2006 bis 2016 von 8,75 Euro auf
11,50 Euro pro m². Bei Wiedervermietungen stieg die mittlere Nettokaltmiete im Vergleichszeitraum
von 7,50 Euro auf 10,00 Euro pro m².10
8 U.a. 2.600 wohnungssuchende Haushalte, deren Einkommen innerhalb der in Hessen geltenden Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes liegt
9 Wissenschaftsstadt Darmstadt 2019: Bürgerumfrage 2018 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Statistische Mitteilungen 1|2019, Darmstadt
10 Quelle: Bulwiengesa (2017): RIWIS Report Darmstadt
24
Die Stadt weist aktuell 80.521 Wohnungen in 22.803 Wohngebäuden (Stand 2019) auf. 11 Gemäß einer
Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU)12 aus dem Jahr 2012 werden von diesen Wohnungen
im Jahr 2025 nur noch ca. 4.100 einer Belegungsbindung unterliegen. Die Wisse nschaftsstadt Darm-
stadt unterstützt und forciert daher seit längerer Zeit nicht nur die Realisierung eines nachfrageorien-
tierten Wohnraumangebotes, bei dem alle Akteure und Nachfragegruppen des lokalen Wohnungsmark-
tes in Betracht gezogen werden, sondern konzentriert sich insbesondere darauf, zukünftig im Rahmen
der Aufstellung von Bebauungsplänen, anderen städtischen Maßnahmen zur Wohnraumentwicklung,
städtischen Grundstücksverkäufen und ähnliches – soweit die rechtlichen und tatsächlichen Vorausset-
zungen gegeben sind – mindestens 25 % der neu geschaffenen Bruttogeschossfläche Wohnen für den
öffentlich geförderten, sozialen Wohnungsbau sowie zusätzlich mindestens 20 % der neu geschaffenen
Bruttogeschossfläche Wohnen für mittlere Einkommensgruppen zu sichern.
Obwohl die Bautätigkeit in den letzten Jahren ein hohes Niveau erreicht hat (985 fertiggestellte
Wohneinheiten im Jahr 2019) 13 ist der Neubaubedarf keinesfalls gedeckt. Geht man von dem heute
durchschnittlichen Schlüssel von 2 Personen / Wohneinheit (WE) aus, so hat die Stadt Darmstadt allein
wachstumsbedingt jährlich mind. ca. 580 Wohneinheiten, in der Summe bis 2030 mind. 7.500
Wohneinheiten neu zu schaffen. Um den Bedarf an gefördertem Wohnraum zu decken, müssen jährlich
ca. 230 Wohnungen davon eine soziale Bindung aufweisen.
Dies ist eine große Herausforderung, da die Verfügbarkeit von Flächen für den Wohnungsbau in Darm-
stadt äußerst begrenzt ist. Im Norden und Nordosten, d.h. im Bereich der Stadtteile Wixhausen, Arheil-
gen und Kranichstein, steht die Si edlungsbeschränkungszone des Flughafens Frankfurt am Main einer
neuen Wohnbauentwicklung entgegen. Im Süden, Westen und Osten des Stadtgebietes wirken Natur-
schutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Waldflächen als Restriktionen. Aufgrund der beschränkten
Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich ist die Umnutzung und Nachverdichtung von bestehenden
Siedlungsflächen eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung. Diese ist entsprechend im Masterplan
Darmstadt 2030+ als Leitlinie festgeschrieben.
Im besonderen Fokus stehen daher die Möglichkeiten zur Konversion der ehemaligen Kasernenareale der
US-Streitkräfte. Die Lincoln -Siedlung befindet sich bereits in einem anhaltenden Entwicklungsprozess.
Dort entstehen rund 2.000 Wohneinheiten (5.000 Einwohner*innen) und notwendige Infrastruktureinrich-
tungen, wie Schule und Kindertagesstätten. Auf dem benachbarten Areal der ehemaligen Cambrai -
Fritsch-Kaserne und der Jefferson -Siedlung wird weiterer Wohnraum in Größenordnung von 1. 400
Wohneinheiten (3.100 Einwohner*innen) realisiert. In beiden Quartieren ist ein gemischtes Wohnungsan-
gebot für unterschiedliche Nutzergruppen und ein entsprechend breites Versorgungsangebot geplant.
Die Entwicklung dieser Quartiere wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um den anhaltenden Be-
darf nach Wohnraum in Darmstadt abzudecken. Die Stadt wird daher weitere Möglichkeiten für neue
städtebauliche Entwicklungen prüfen und unterstützen.
11 Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung 2020
12 Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt (2012): Der Bedarf an sozialem Wohnraum in Darmstadt
13 Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung | Statistik und Stadtforschung 2020
25
3 ZUSAMMENFASSUNG SEP TEILPLAN 1 PRIMARSTUFE
Der SEP Primarstufe ( Vorlagennummer 2020/0042) wurde am 02.04.2020 von der Stadtverordneten-
versammlung als Teilplan 1 der Schulentwicklungsplanung allgemeinbildende Schulen beschlossen und
dem HKM im Anschluss zur Genehmigung vorgelegt. Tabelle 5 zeigt die im Teilplan Primarstufe be-
rechneten Prognoseergebnisse. Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt wird vom
Schuljahr 2018/19 zum Schuljahr 2024/25 mit einem Plus von insgesamt 23,4% gerechnet. Dieser
Zuwachs verteilt sich innerhalb der Stadträume unters chiedlich. Es dominieren die Stadträume Mitte
und Süd mit Zugewinnen von über 30%. Im Stadtraum West liegt der Zuwachs nur bei knapp der Hälfte.
Der geringste Zuwachs wird im Stadtraum Nord erwartet.
Für den Übergang in die weiterführenden Schulen rechnet der SEP Primarstufe mit einem Plus von 250
Schüler*innen, d.h. rund 9 Zügen zusätzlich im Vergleich zum Schuljahr 2018/19.
Mit der Genehmigung durch das HKM vom 09. März 2021 ist die Auflage verbunden, spätestens zum
Ende des Schuljahres 2021/22 den SEP für die Sekundarstufe I und II vorzulegen, verbunden mit Aus-
sagen darüber, ob das schulische Angebot ausreichend ist. Zudem ist in der nächsten SEP -
Fortschreibung auszuweisen, ob das Angebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ausreichend
ist.
Tabelle 5: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt
(Quelle: SEP TP Primarstufe)
26
4 WEITERFÜHRENDE SCHULEN
4.1 Entwicklung der Schulformen
Die Anzahl der Schüler*innen in der Sekundarstufe I an den städtischen Schulen in Darmstadt zeigt in
den letzten Jahren einige Veränderungen (Abbildung 714):
• Anstieg der Anzahl an den Gymnasien bzw. Gymnasial -Zweigen von KGS, insbesondere durch
die Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9, seit Schuljahr 2018/19.
• Rückläufige Entwicklung bei den IGS seit Schuljahr 2018/19.
• Rückläufige Entwicklung bei den Förderschulen im kompletten Analysezeitraum; die Situation ist
je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich (Kapitel 5).
• Zum Schuljahr 2021/22 deutlicher Rückgang der Schüler*innen in den NDHS-Klassen.
14 SuS der KGS sind jeweils entsprechend der Zweige H, R und GYM zugeordnet ; SuS in NDHS -Klassen sind gesondert ausgewie-
sen und nicht in den SuS-Zahlen der Schulformen eingerechnet.
Abbildung 7: Entwicklung der SuS-Zahl (Sek I) nach Schulformen (öff. Schulen)
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
NDHS 232 212 142 118 115 71
FöS 347 333 316 306 303 281
IGS 1.372 1.410 1.441 1.424 1.384 1.358
GYM / GYM-Zweig 3.854 3.814 3.771 3.817 4.148 4.219
R / R-Zweig 153 218 204 218 213 231
H / H-Zweig 250 263 277 285 286 293
FS 119 151 158 143 144 148
-
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Entwicklung der SuS-Zahlen nach Schulformen (Sek I)
FS H / H-Zweig R / R-Zweig GYM / GYM-Zweig IGS FöS NDHS
27
4.2 Übergangsverhalten
Das Übergangsverhalten von Jahrgang 4 auf 5, aber auch innerhalb der aufsteigenden Klassen, ist für
eine Schülerzahlprognose von besonderer Bedeutung. Die Übergangsanteile zu einer Schulform be-
stimmen zunächst darüber, wie viele Schüler*innen insgesamt erw artet werden. In einem nächsten
Schritt ist dann das konkrete Anwahlverhalten entscheidend: wird eine Schule in Trägerschaft der Stadt
Darmstadt angewählt, oder eine Schule in anderer Trägerschaft? Und wie verteilen sich die Schü-
ler*innen, die eine Schule in eigener Trägerschaft anwählen, auf die einzelnen Schulen? Zum Hand-
lungspaket „Übergang Grundschule – weiterführende Schule“15, das in Folge des Bildungsberichtes der
Stadt Darmstadt entwickelt wurde, liegen inzwischen konkrete Handlungsempfehlungen vor, die über
die Zuständigkeit der äußeren Schulentwicklungsplanung heraus gehen. Ob die Umsetzung der empfoh-
lenen Maßnahmen bereits während der Gültigkeit dieses Schulentwicklungsplanes zu Veränderungen
des Übergangsverhaltens in der Stadt Darmstadt führen wird, kann aktuell nicht bewertet werden.
Bevor die Situation in der Stadt Darmstadt analysiert wird, erfolgt ein Blick auf die Situation im Land
insgesamt.
4.2.1 Verteilung nach Schulformen in Jahrgangsstufe 5 in Hessen
Abbildung 8 zeigt die Anteile der SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt seit dem
Schuljahr 1998/99. Deutlich wird die Verschiebung der Anteile hin zur Schulform Gymnasium. Auch die
Einführung von G8 an den Gymnasien hat den Übergangsanteil nicht beeinflusst. Zuletzt waren rund
46% der SuS in Jahrgangsstufe 5 an der Schulform Gymnasium. Der Anteil der IGS liegt mit um die
20% seit mehreren Jahren sehr stabil. Ebenfalls sehr stabil ist seit mehreren Jahren der Anteil der Re-
alschulen.16
15 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/bildung-integriert
16 Schularten mit mehreren Bildungsgängen: Mittelstufenschulen im Verbund mit Grundschulen oder Mittelstufenschulen an KGS
29% 29% 29% 30% 33% 35% 37% 40% 42% 43%
2% 4% 4% 6% 6% 20% 32% 35% 37% 39% 40% 40% 41%
41% 39% 39% 37% 38% 25% 14% 12% 10% 8% 7% 6% 5%
16% 16% 16% 16% 15% 14% 14% 14% 15% 17% 18% 19% 18% 19% 19% 19% 19% 19% 20% 19% 20% 20% 21%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Anteile SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt
Schulartunabhängige Orientierungsstufen Hauptschulen
Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschulen
Gymnasien (G9) Gymnasien (G8)
Integrierte Gesamtschulen Freie Waldorfschulen
Förderschulen
Abbildung 8: Anteile SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt
28
4.2.2 Übergang Jahrgangsstufe 4 auf 5 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Im Schuljahr 2020/21 sind 1.266 SuS von Klasse 4 von Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt
an eine weiterführende Schule in Klasse 5 gewechselt. Davon wechselten 1.007 SuS an eine weiterfüh-
rende Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt (79,5%) , 259 SuS an eine weiterführende Schule
anderer Trägerschaft (20,5%). Dieses Größenverhältnis war auch in den Vorjahren zu beobachten.
Im Schuljahr 2021/22 lag nach der vorläufigen Statistik die Anzahl der Übergänge aus den städtischen
Grundschulen aus Jahrgang 4 bei 1. 256 (Abbildung 9). Davon wechselten 990 SuS an eine weiterfüh-
rende Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt ( 78,8%), 144 an eine Schule in öffentlicher Trä ger-
schaft eines umliegenden Landkreises und 131 an eine Schule in privater Trägerschaft.
In die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt wurden im
Schuljahr 2020/21 im Gegenzug 206 SuS aufgenommen, die zuvor keine Gru ndschule in städtischer
Trägerschaft besucht haben. Somit besteht die Klassenstufe 5 an den weiterführenden Schulen in städ-
tischer Trägerschaft aus 1.213 SuS, davon 1.007 SuS, die zuvor an einer städtischen Grundschule wa-
ren (83,0%) und 206 SuS, die an ein er Grundschule in anderer Trägerschaft waren (17,0%). Im Durch-
schnitt sind 91,2% dieser "Einpendler" SuS aus dem Landkreis Da -Di. Der Höchstwert wurde im Schul-
jahr 2016/17 mit 232 SuS erreicht; der Tiefstwert im Betrachtungszeitraum im Schuljahr 2020/2021
mit 182 SuS.
Die Bilanz ist somit negativ ( -53) und war dies bis auf das Schuljahr 2016/17 auch in den Vorjahren
(damals: 231 Klasse 4 an nicht -städtische weiterführende Schulen und 261 Aufnahmen an städtischen
weiterführenden Schulen aus nicht-städtischen Grundschulen; ein Plus von 30).
Abbildung 9: Abgänge aus JG 4 städtischer Grundschulen
1.151
1.258 1.234 1.263 1.266 1.256
-
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Abgänge aus JG 4 städtischer Grundschulen
29
Bei der Betrachtung der Aufnahmen in Jahrgangsstufe 5 nach Wohnort fällt auf, dass die Anzahl der
SuS mit Wohnort Darmstadt, die eine weiterführende Schule in Darmstadt besuchen, in den letzten Jah-
ren angestiegen ist. Im Schuljahr 2020/21 lag sie bei 1.122. In Darmstadt werden in Jahrgangsstufe 5
zudem SuS aus anderen Wohnorten aufgenommen: deren Anzahl war in den letzten Jahren rückläufig
und lag zuletzt bei 201 SuS. Die Anzahl der Kinder mit Wohnort Darmstadt, die an eine weiterführend e
Schule an einen anderen Schulstandort auspendeln, stieg im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 in den
letzten Jahren zunächst bis zum Höchstwert von 165 (2019/20) an. I m Schuljahr 2020/21 waren es
jedoch nur 149 (Abbildung 10).
Abbildung 10: Aufnahmen in JG 5: Wohn- und Schulort Darmstadt
1.030
1.107
1.077
1.100
1.122
256
207
235
251
201
-126 -158 -162 -165 -149
-400
-200
0
200
400
600
800
1.000
1.200
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
Aufnahmen in JG 5:
Wohn- und Schulort Darmstadt
Aufnahme JG 5 in Schulort DA, Wohnort DA
Aufnahme JG 5 in Schulort DA, Wohnort Sonstige
Auspendler JG 5 aus Wohnort DA
30
Die in Abbildung 11 dargestellten Übergangsanteile (berechnet als Anteil der Aufnahmen einer weiter-
führenden Schule in Jahrgangsstufe 5 bezogen auf die Besetzung der Jahrgangsstufe 4 des jeweiligen
Vorjahres; Quell- und Zielschulen jeweils in Trägerschaft der Stadt Darmstadt) zeigen für die verschie-
denen Schulformen17 stabile Werte mit relativ geringen Schwankungen. Insgesamt wird deutlich, dass
über 20% der Schüler*innen, die sich zu Schuljahresbeginn des Vorjahres noch in Jahrgangsstufe 4
einer städtischen Grundschule befinden, im Folgejahr nicht an einer weiterführenden Schule in
Trägerschaft der Stadt Darmstadt ankommen. Auch dieser Anteil zeigt eine hohe Stabilität.
17 KGS-Zweige jeweils HS, RS, GY zugeordnet
Abbildung 11: Entwicklung von Übergangsanteilen in JG 5 (Schulträger: Stadt Darmstadt)
(Datenquelle: SEP TF Primarstufe, LUSD)
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
IGS 14,6% 16,7% 16,9% 15,8% 16,9% 14,1%
GY / GY-Zweig 53,1% 46,8% 48,2% 45,1% 51,6% 51,0%
RS / RS-Zweig 6,0% 6,2% 5,9% 7,7% 4,5% 5,2%
HS / HS-Zweig 1,5% 2,2% 2,4% 1,8% 1,9% 1,7%
FS 5,0% 5,6% 4,9% 4,9% 5,3% 5,2%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
Anteil
Entwicklung von Übergangsanteilen in JG 5
(Schulträger: Stadt Darmstadt)
31
Die Wohnorte der Schüler*innen der städtischen Schulen in Jahrgangsstufe 5 (allgemeine Schulen und
Förderschulen) zeigt Abbildung 12. Die Anzahl der Aufnahmen war in den letzten Jahren nahezu stabil
bei rund 1.300 SuS. Innerhalb der Schülerschaft fand in den letzten Jahren eine Umverteilung statt:
mehr SuS aus der Stadt Darmstadt, weniger aus anderen Wohnorten.
Abbildung 12: Wohnorte in Jahrgangsstufe 5 der städtischen Schulen
967 1.036 1.013 1.023 1.068 1.049
324 280 297 314 262 265
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Wohnorte in Jahrgangsstufe 5
der städtischen Schulen
(Datenquelle: LUSD)
Darmstadt Einpendler*innen
32
4.2.3 Übergang Jahrgangsstufe 6 auf 7
Der Übergang in Jahrgangsstufe 7 hinein führt in den meisten Fällen nicht zu einem Wechsel zwischen
öffentlichem und privatem Schulsystem.
Im Schuljahr 2021/22 besuchten von den 1.308 Schüler*innen, die den Wechsel von Stufe 6 vollzogen,
1.272 ebenfalls eine Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt. Nur 2 S chüler*innen wechselten an
eine Privatschule, 34 an eine öffentliche Schule in sonstiger Trägerschaft. 5 Schüler*innen von einer
Privatschule wechselten an eine Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt.
Wie Tabelle 6 zeigt, finden zwischen den Schulformen nach Jahrgangsstufe 6 insgesamt nur geringe
Übergänge statt. Die höchste Anzahl Abgaben besteht bei der Schulform Gymnasium: von 714 SuS ver-
bleiben 696; die anderen verteilen sich auf die sonstigen allgemeinen Schulen.
Insgesamt finden 1.307 Übergänge von Jahrgangsstufe 6 auf 7 statt. 1.268 Schüler*innen verbleiben
dabei an der zuvor besuchten Schulform; dies entspricht einem Anteil von 97%.
Tabelle 6: Wechsel von JG 6 nach JG 7 nach Quell- und Zielschulformen im SJ 2021/22
Zielschulform
Quellschulform
GYM HR IGS KGS LER SOFS Gesamtergebnis
GYM 696 3 8 7
714
HR
78 1 1
80
IGS 1
229
1 1 232
KGS 1
2 210 1
214
LER
33
33
SOFS
2
22 24
Gesamtergebnis 698 83 240 218 35 23 1307
33
4.2.4 Übergang Sek I in Sek II
Abbildung 13 zeigt die Verteilung der SuS auf die Ziel -Schulformen beim Übergang von Jahrgangsstufe
10 in Jahrgangsstufe 11 im zeitlichen Verlauf seit dem Schuljahr 2016/17. Nach mehreren Jahren mit
einem sehr stabilen Anwahlverhalten – 86% zu den Gymnasien, 14% zu den Beruflichen Gymnasien –
war 2020/21 erstmals eine Änderung festzustellen : 21% zu den Beruflichen Gymnasien – eine Steige-
rung um 50%!
Abbildung 13: Wechsel in JG 11: Ziel-Schulformen
In Abbildung 14 ist der Anteil der Quellschulen neben den Gymnasien dargestellt. Deutlich wird: Der
Anteil lag nach mehreren Schuljahren mit rund 20 Prozent im Schuljahr 2020/21 deutlich darüber
(29%).
Abbildung 14: Wechsel in JG 11: Quell-Schulformen (außer GYM)
86% 86% 86% 86% 79%
14% 14% 14% 14% 21%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Wechsel in JG 11:
Ziel-Schulformen
Anteil an GYM Anteil an BGYM
20% 19%
22% 22%
29%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Wechsel in JG 11:
Quell-Schulformen (außer GYM)
34
Der Anstieg spricht für einen höheren Übergang aus R, R-Zweigen der KGS und IGS in die gymnasiale
Oberstufe. Ggf. handelt es sich auch um einen Pandemie -bedingten Effekt (z.B. aufgrund Verschiebung
des Beginns eines Ausbildungsverhältnisses). Die kommenden Jahre werden zeigen, ob der Anteil nun
dauerhaft auf dem höheren Niveau verbleibt oder ob es sich um ein Ausreißerjahr handelt.
Tabelle 7 zeigt die Quell- und Ziel-Schulformen beim Übergang von Jahrgangsstufe 10 in Jahrgangstufe
11 im Schuljahr 2021/22, wenn in Jahrgangsstufe 10 eine städtische Schule besucht wurde . Von den
108 Übergängen von Realschulen finden 63% (68) an eine Berufliche Schule (BS) statt. Knapp 30%
(32) der Realschüler*innen wählen die GOS. Sie ist damit für Reals chüler*innen deutlich attraktiver als
die Oberstufen der anderen Gymnasien. Ein ähnliches Bild zeigen die IGS: fast 75% Übergänge zu be-
ruflichen Schulen, knapp 25% zu GOS und kaum Übergänge zu sonstigen gymnasialen Oberstufen. Bei
den Gymnasien unterscheiden sich die Laufbahnen der G8 - und G9-Schüler*innen deutlich: Bei G8 ver-
bleiben beim Übergang in Jahrgangsstufe 11 fast alle (98%) Schüler*innen am Gymnasium. Bei G9 ver-
bleiben 212 Schüler*innen (73%) am Gymnasium. Die GOS wählen knapp 17%, 10% wechseln an eine
berufliche Schule.
Die Zielschulform GOS bildet in Tabelle 7 zu 100% die Bertolt -Brecht-Schule als einziges Oberstufen-
gymnasium der Stadt Darmstadt ab. Die 117 Schüler*innen verteilen sich prozentual wie folgt auf die
Quellschulformen: 41% G9, gut 3% G8, 28% IGS und gut 27% R. Die dargestellte Gesamtzahl zeigt nur
die Übergänge von Jahrgangsstufe 10 auf 11; Wiederholer*innen der Jahrgangsstufe 11 sind daher
nicht in den Angaben berücksichtigt; ebenso sind die Schüler*innen, die in Jahrgangsstufe 10 a n einer
Schule in anderer Trägerschaft waren, nicht dargestellt . In der LUSD sind in Jahrgangsstufe 11 der
Bertolt-Brecht-Schule im SJ 2021/22 251 Schüler*innen ausgewiesen.
Tabelle 7: Übergänge Jahrgang 10 nach Jahrgang 11:
Quell- und Ziel-Schulformen, Quellschule Trägerschaft Darmstadt, SJ 2021/22
Zielschulformen
Quellschulformen
BS GOS GYM KGS Summe
GYM 29 48 212 1 290
GYM8 3 4 343 350
IGS 100 33 1 134
R 68 32 5 3 108
Summe 200 117 561 4 882
35
4.3 Ganztag
4.3.1 Rechtlicher Rahmen
Die Anlage zu §15 HSchG regelt die Rahmenbedingungen von Betreuungsangeboten, Ganztagsangebo-
ten und Ganztagsschulen.
Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote sind:
1. Betreuungsangebote der Schulträger,
2. Schulen mit Ganztagsangeboten,
3. Ganztagsschulen.
Betreuungsangebote nach Abs. 1 Nr. 1, die über den zeitlichen Rahmen der Stundentafel hinausgehen
und sich auch auf die Ferien erstrecken können, führen zu einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und
mit den Aufgaben der Schule abg estimmten Betreuung. Die Schulträger können sie an den Grundschu-
len sowie den eigenständigen Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten
und freien Initiativen zur ganztägigen Betreuung von Kindern ist dabei anzustreben. Die Teilnah me an
diesen Angeboten ist freiwillig.
Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen nach Abs. 1 Nr. 2 und 3 verbinden den Unter-
richt sowie weitere Bildungs - und Betreuungsangebote auf der Grundlage einer pädagogischen und or-
ganisatorischen Konzeption miteinander.
Die Schule mit Ganztagsangeboten nach Abs. 1 Nr. 2 führt Ganztagsangebote in Zusammenarbeit mit
freien Trägern, den Eltern oder qualifizierten Personen durch, welche die kulturelle, soziale, sportliche,
praktische, sprachliche und kognitive En twicklung der Schüler*innen fördern. Die Teilnahme an diesen
Ganztagsangeboten ist freiwillig.
Die Ganztagsschule nach Abs. 1 Nr. 3 erweitert die Angebote der Schulen mit Ganztagsangeboten um
eine rhythmisierte Organisation des Tagesablaufs, bei der Unterr icht und Ganztagsangebote auf den
Vormittag und den Nachmittag verteilt werden können, um die pädagogischen und sonderpädagogi-
schen Belange ganzheitlich berücksichtigen zu können. Ganztagsschulen können in teilgebundener und
in gebundener Form organisiert werden; die Entscheidung darüber trifft die Schulkonferenz. In der teil-
gebundenen Form ist die Teilnahme an diesen Angeboten für die Schüler*innen einzelner Klassen
oder Jahrgangsstufen verpflichtend. In der gebundenen Form ist die Teilnahme für alle Schüler*innen
verpflichtend.
Zu Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen können auf Antrag der Schulkonferenz
Grundschulen, Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und Förderschulen, insbesondere mit Förder-
schwerpunkt geistige Entwicklung, entwickelt werden. Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule
nach Abs. 1 Nr. 3 bedarf der Zustimmung der Gesamtkonferenz. Über die Einrichtung einer Ganztags-
schule entscheidet der Schulträger im Rahmen des Förderplanes des Landes nach § 146 HSchG mit der
Maßgabe, dass die Ganztagsschule keine Grundlage im Schulentwicklungsplan (§ 145 HSchG) haben
muss.
Im Schuljahr 2020/2021 waren an 1.225 Schulen (73% aller allgemeinbildenden Schulen der Grundstu-
fe und der Sekundarstufe I inklusive der Förderschulen) im Land H essen bereits ganztägige Angebote
eingerichtet.
36
Die unterschiedlichen Profile des Ganztags variieren im Betreuungsumfang sowie im Grad der Verbind-
lichkeit der Teilnahme:
• Profil 1: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche an min-
destens sieben Zeitstunden („Offene Ganztagsschule“ gemäß KMK-Definition)
• Profil 2: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche zwischen 7:30 und
16:00 oder 17:00 Uhr
• Profil 3: Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts - und Betreuungsangebot (Rhyth-
misierung) an fünf Tagen pro Woche zwischen 7:30 und 16:00 oder 17:00 Uhr18
Alle Profile werden in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen und dem dazugehörigen Qualitäts-
rahmen beschrieben. Der Qualitätsrahmen weist acht Bereiche aus, die für die Ausgestaltung ganztägigen Ler-
nens von zentraler Bedeutung sind:
1. Qualitätsbereich Steuerung der Schule
2. Qualitätsbereich Unterricht und Angebote
3. Qualitätsbereich Schulkultur, Lehr- und Lernkultur
4. Qualitätsbereich Kooperation
5. Qualitätsbereich Partizipation
6. Qualitätsbereich Schulzeit und Rhythmisierung
7. Qualitätsbereich Raum- und Ausstattungskonzept
8. Qualitätsbereich Pausen- und Mittagskonzept
Für jeden der acht Qualitätsbereiche sind entsprechende Antragsvoraussetzungen genannt, die erfüllt
sein müssen. Außerdem sind dort Kriterien beschrieben, um die Entwicklungsschritte zwischen den ein-
zelnen Profilen zu verdeutlichen. Diese Kriterien sind in verschiedenen Checklisten zusammengefasst.
Sie sollen Schulen dabei unterstützen, den Stand ihrer Entwicklung hin z u einer ganztägig arbeitenden
Schule einschätzen zu können. Jede ganztägig arbeitende Schule verfolgt und dokumentiert in allen
acht Bereichen fortwährend ihre Konzeption. An die Qualitätsbereiche und -kriterien sind auch die Res-
sourcen für die verschiedenen Ganztagsprofile geknüpft. Jede Schule erhält ab dem Zeitpunkt, ab dem
ein Ganztagsprofil genehmigt ist, zwei Schuljahre Zeit, um die geforderten Kriterien des entsprechenden
Profils zu erfüllen. Sofern einzelne Kriterien nicht erfüllt werden, erhalten d ie Schulen je nach Bedarf
Unterstützung, beispielsweise durch die Fachberaterinnen und -berater an den Staatlichen Schulämtern
oder durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen.
Die Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt jährlich von
einem Profil in ein anderes wechseln oder den Ganztag neu einführen. Daraus resultieren entsprechen-
de Mittel- und Lehrkräftezuweisungen.
18 https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Ganztagsprogramm-des-Landes-Hessen/Ganztaegige-Bildung-und-Betreuung
37
4.3.2 Finanzielle und personelle Ausstattung
Abbildung 15 zeigt die Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag in den weiterführenden
Schulen. Während in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18 eine hohe Konstanz zu beobachten ist, gab
es zum Schuljahr 2018/19 einen deutlichen Sprung und auch in den Folgejahren jeweils deutliche Zu-
wächse. Im Schuljahr 2021/22 betrugen die Zuweisungen über 1,1 Mio. €. Die Landeszuweisungen
werden mit kommunalen Mitteln in Höhe von rund 530.000 € je Schuljahr flankiert (Programm familien-
freundliche Schule). Bei Schulen, die zugleich über die Grundstufe Mittel für den Pakt für den Nachmit-
tag erhalten, sind ausschließlich die Mittel für die Sekundarstufe I dargestellt.
Abbildung 15: Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag (Mittel)
- €
200.000 €
400.000 €
600.000 €
800.000 €
1.000.000 €
1.200.000 €
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag an
weiterführenden Schulen: Mittel
Bernhard-Adelung-Schule Christoph-Graupner-Schule Eleonorenschule
Erich Kästner-Schule Ernst-Elias-Niebergall-Schule Georg-Büchner-Schule
Gutenbergschule Justus-Liebig-Schule Lichtenbergschule
Ludwig-Georgs-Gymnasium Mornewegschule Stadtteilschule Arheilgen
Viktoriaschule Wilhelm-Leuschner-Schule
38
Die Landeszuweisungen in Form von Stellen (idR Lehrer*innenstellen, bei der Christoph -Graupner-
Schule anteilig Erzieher*innenstellen) zeigt Abbildung 16. Auch bei den Stellen wird der Sprung zu m
Schuljahr 2018/19 deutlich. Der Anstieg in den Folgejahren verlief weniger dynamisch.
4.3.3 Übersicht aktuelle Situation
Im Schuljahr 2021/22 verfügen alle Schulen in der Sekundarstufe I über ein Angebot am Nachmittag.
Diese verteilen sich zu Schuljahresbeginn wie folgt auf die drei Profile:
• Profil 1: Eleonorenschule, Georg -Büchner-Schule, Justus -Liebig-Schule, Ludwig -Georgs-
Gymnasium, Stadtteilschule Arheilgen, Viktoriaschule
• Profil 2: Lichtenbergschule, Erich Kästner -Schule, Mornewegschule, Bernhard -Adelung-Schule,
Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Gutenbergschule, Wilhelm-Leuschner-Schule
• Profil 3: Christoph-Graupner-Schule
0
5
10
15
20
25
30
35
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag an
weiterführenden Schulen: Stellen
Bernhard-Adelung-Schule Christoph-Graupner-Schule Eleonorenschule
Erich Kästner-Schule Ernst-Elias-Niebergall-Schule Georg-Büchner-Schule
Gutenbergschule Justus-Liebig-Schule Lichtenbergschule
Ludwig-Georgs-Gymnasium Mornewegschule Stadtteilschule Arheilgen
Viktoriaschule Wilhelm-Leuschner-Schule
Abbildung 16: Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag (Stellen)
39
4.4 G8 – G9
Die Abkürzungen G8 und G9 stehen für die Dauer der Regelschulzeit an den Gymnasien. G8 steht für
acht Jahre; das Abitur wird nach der zwölften Jahrgangsstufe erlangt. G9 steht für neun Jahre; das Abi-
tur erfolgt nach der dreizehnten Klasse. Die beiden Schulformen unterscheiden sich nach der Regel-
schulzeit in der Mittelstufe: bei G8 liegt diese bei fünf, bei G9 sechs Jahre.
In der Stadt Darmstadt gibt es mit der Lichtenbergschule ein G8-Gymnasium. An allen anderen Gymna-
sien läuft die Umstellung von G8 auf G9. Dort werden in den nachfolgend aufgeführten Schuljahren je-
weils die letzten G8 -Jahrgänge die Schule verlassen; im jeweils übernächsten Schuljahr sind dann alle
Jahrgangsstufen mit G9-SuS besetzt:
• SJ 2021/22: Justus-Liebig-Schule, Ludwig-Georgs-Gymnasium
• SJ 2022/23: Viktoriaschule
• SJ 2024/25: Georg-Büchner-Schule
• SJ 2026/27: Eleonorenschule
Durch die Umstellung auf G9 steigt die Gesamtklassenzahl in der Sekun darstufe I der Gymnasien an.
Zudem könnte G9 zu einem höheren Übergangsanteil an die Gymnasien führen und dadurch die Klas-
senzahl zusätzlich erhöht werden.
4.5 Hochbegabtenförderung
Seit 2006 verleiht das Land Hessen das Gütesiegel Hochbegabung an Schulen, die die Förderung hoch-
begabter Schüler*innen als Schwerpunkt setzen wollen. Ziel ist eine entsprechende Schul - und Unter-
richtsentwicklung. Neben der Wirkung in die Schulgemeinde hinein zeigt das jeweils für drei Jahre ver-
liehene Gütesiegel auch nach außen an, welche Ziele die Schule verfolgt.
Im Schuljahr 2021/22 tragen folgende Schulen in der Stadt Darmstadt das Gütesiegel Hochbegabung:
• Eleonorenschule
• Ludwig-Georgs-Gymnasium
4.6 Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmst adt sieht in der sozialraumbezogenen Schulsozialarbeit eine wichtige
präventive Pflichtleistung der Jugendhilfe. Ziel der kommunalen Schulsozialarbeit ist die Herstellung
von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sowie die Verringerung von Armut und Ausgrenzung.
Dabei stehen die individuellen Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt und
nicht die Bildungs- und Lehrpläne.
Schulsozialarbeit in Darmstadt ist ein komplexes sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe im So-
zial- und Lebensraum der Schüler*innen und am Ort Schule.
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist Schulsozialarbeit flächendeckend eingeführt und jede Schulform mit
Personalressourcen ausgestattet. Schulsozialarbeit wird sozialraumorientiert umgesetzt und ist an an-
erkannte, freie Träger der Jugendhilfe übertragen. Für die fachliche und administrative Begleitung hat
die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt Darmstadt
in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung, eingerichtet. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt nachhaltig sichergestellt.
Wichtige Säulen der Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind Sozialraumorientierung
und Prävention. Jeder freie Träger der Schulsozialarbeit arbeitet nach einem sozialpädagogischen Kon-
40
zept auf Grundlage der Rahmenkonzeption von 2010, die auf den entsprechenden Sozialplanungsraum
ausgerichtet ist. Das Angebot reicht von Einzelfallberatung, über Sozialkompetenztrainings, Vermittlung
außerschulischer Hilfen, bis hin zu Projektarbeit.
Schulsozialarbeit in Darmstadt
• handelt sozialraumorientiert und bietet einen niedrigschwelligen Zugang,
• ist ein freiwilliges Angebot, welches sich im Besonderen an Schüler*innen richtet, aber auch an
deren Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche und an Lehrkräfte
• ist präventiv orientiert und gleichzeitig im Bedarfsfall auch intervenierend tätig, da sie einen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) innehat.
4.6.1 Rahmenbedingungen
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darms tadt unterliegt den rechtlichen Regelungen des
achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Für Leistungen der Schulsozialarbeit als Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII be-
steht eine objektiv -rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlichen Recht junger Men-
schen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige Leistung, son-
dern Schulsozialarbeit ist gemäß § 13 SGB VIII eine präventive Pflichtleistung. Diese ist zwischen all-
gemeiner Jugendförderu ng und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und somit gleichermaßen
präventiv und intervenierend tätig.
§ 13 Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Ju-
gendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung,
Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld in der Jugendsozial-
arbeit. Die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung i ndividueller Beeinträchtigungen zu
fördern, bildet den Kern der Jugendsozialarbeit. Die gesetzliche Grundlage konzentriert sich im Beson-
deren auf die Zielgruppe der Schüler*innen mit dem übergeordneten Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe
zu fördern.
In der engen und wichtigen Kooperationsbeziehung mit den örtlichen Schulen ist die Schulsozialarbeit
ein Teil des schulischen Gesamtangebotes und in der Folge auch durch das Hessische Schulgesetz ge-
regelt.
Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit ist vom Interaktionsverhältnis mit dem Bildungsort Schule ge-
prägt. Damit wird der Schulsozialarbeit eine besondere Aufgabe in bildungspolitischer Hinsicht zuteil:
Sie entfaltet ihre präventive Wirkung in der Förderung benachteiligter Schüler*innen und steht dabei in
einer engen Kooperationsbeziehung mit dem Bildungsort Schule ohne das verpflichtende Moment der
Schule und stets als freiwilliges Unterstützungsangebot.
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt ist ihrem Selbstverständnis nach eigenständi-
ges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das unter den Bedingungen des Bildungsortes Schule umge-
setzt wird.
Der Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt verabschiedete im Jahr 2010 das „Rah-
menkonzept Schulsozialarbeit“ das seither die Grundlage de r sozialraumorientierten Schulsozialarbeit
in Darmstadt bildet. Darin finden sich neben den Anforderungen an Personal, Strukturen und Koopera-
tionen auch Ausführungen und Orientierungen zum Grundverständnis der kommunalen Schulsozialar-
beit sowie zu den Themenbereichen Inklusion, Partizipation, Genderorientierung und Interkulturalität.
41
Die Umsetzung der Schulsozialarbeit erfolgt gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversamm-
lung aus den Jahren 2010, 2011 und 2020 (MagV Nr. 2010/0080, MagV Nr. 2011/0255, Ma gV Nr.
2020/0237).
4.6.2 Einführung und Umfang
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2010 das Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten
Schulsozialarbeit verabschiedet und die Schulsozialarbeit in drei Ausbaustufen flächendeckend in
Darmstadt eingeführt. Seit dem Schuljahr 2010/11 wurde jede Schulform von der Grundschule über die
weiterführenden Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen sukzessive mit Personalressourcen ausge-
stattet.
Im Jahr 2021 wird die neugegründete Grundschule in der Lincoln Siedlung an die kommunalen Struktu-
ren der Schulsozialarbeit angebunden.
Die Steuerungsinstanz der Schulsozialarbeit ist die Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und
Schulsozialarbeit. Die Fachstelle ist in der Abteilung Kinder - und Jugendförderung des Jugendamtes
angesiedelt und zuständig für die fachliche und administrative Bearbeitung des Themenfeldes der
Schulsozialarbeit. Die Fachstelle beteiligt die relevanten Vertreter*innen der Träger und Behörden im
Tätigkeitsfeld über den Steuerungskreis Schulsozialarbeit.
4.6.3 Sozialräume und Trägerstruktur
Aktuell wird Schulsozialarbeit sozialraumorientiert für 18 Grundschulen, fünf Gesamtschulen, einer
Haupt- und Realschule, sieben Gymnasien, vier Förderschulen und sechs beruflichen Schulen umge-
setzt.
Der Auftrag zur Umsetzung ist an anerkannte, freie Träger der Jugendhilfe übertragen. Für die fachliche
und administrative Begleitung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Koordinierungsstelle Schulso-
zialarbeit im Jugendamt Darmstadt eingerichtet.
42
Sozialraum Nord (Wixhausen, Arheilgen, Kranichstein) und Waldkolonie
Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. (SKA)
Rheinstraße 20a
64283 Darmstadt
Tel: 06151 - 295014
mail@ska-darmstadt.de
www.ska-darmstadt.de
Georg-August-Zinn-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Astrid-Lindgren-Schule
Erich Kästner-Schule (GS)
Käthe-Kollwitz-Schule
Stadtteilschule Arheilgen
Erich Kästner-Schule (IGS)
Sozialraum Innenstadt Nord (Martinsviertel, Johannesviertel)
Kinder - und Jugendarbeit e.V.
Landwehrstr. 26
64293 Darmstadt
Tel. 06151-133815
anne.korbach@schulsozialarbeit-darmstadt.de
https://www.kinderhaus-johannesviertel.de/
Christian-Morgenstern-Schule
Schillerschule
Goetheschule
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Christoph-Graupner-Schule
Bernhard-Adelung-Schule
Justus-Liebig-Schule
Eleonorenschule
Bertolt-Brecht-Schule
Sozialraum Innenstadt Süd (Bessungen/ Heimstättensiedlung)
CJD Rhein-Main, KOMM-Beratungsstelle
Bessunger Straße 77
64285 Darmstadt
Tel: 06151-428870
beratungsstelle.da@komm-cjd.de
www.komm-cjd.de
Heinrich-Hoffmann-Schule
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Heinrich-Heine-Schule
Mornewegschule (GS/ IGS)
Bessunger Schule
Friedrich-Ebert-Schule
Herderschule
Wilhelm-Leuschner-Schule
Viktoriaschule
Ludwig-Georg-Gymnasium
Georg-Büchner-Schule
Lichtenbergschule
Sozialraum Darmstadt Süd (Eberstadt, Lincoln Siedlung)
Mobile Praxis
Grenzallee 4-6
64297 Darmstadt
Tel: 06151-5043992
info@mobilepraxis.net
www.mobile-praxis-gmbh.de
Andersenschule
Frankensteinschule
Ludwig-Schwamb-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
Luise-Büchner-Schule
Mühltalschule
Gutenbergschule
Berufliche Schulen
Internationaler Bund
Alsfelderstr. 23
64289 Darmstadt
Tel: 06151-134234
max.klewno@ib.de
www.internationaler-bund.de
Alice-Eleonoren-Schule
Erasmus-Kittler-Schule
Peter-Behrens-Schule
Heinrich-Emmanuel-Merck-Schule
Friedrich-List-Schule
Martin-Behaim-Schule
43
4.6.4 Grundverständnis der Schulsozialarbeit in Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte aktiv auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken und
strebt ein integriertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzept an. Die Gestaltung moderner Bil-
dungsräume kann heute nur multiprofessionell erfolgen. Dafür bedarf es einer umfassenden Zusam-
menarbeit aller an Bildung b eteiligten Professionen. Die Kooperation muss vertrauensvoll und verbind-
lich gestaltet sein und alle Beteiligten an Bildungsprozessen partizipativ einbinden.
Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige Brückenfunktion im Sozialraum und hat eine wichtige Ver-
mittlungs- und Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen inne. Im Interesse der Kinder und
Jugendlichen trägt die Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung bestehender Angebote und Dienste bei.
Schulsozialarbeit versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern, Jugend-
lichen und deren Familien. Dabei orientiert sich die Schulsozialarbeit in ihren Grundsätzen und Prinzi-
pien an den Maximen der Kinder- und Jugendhilfe.
4.6.5 Prinzipien der Schulsozialarbeit
Im Sinne des § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Jugendhilfe soll
zur Verwirklichung des Rechts beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Mens chen und ihre Fa-
milien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Die Grundsätze und Prinzipen der Schulsozialarbeit, Prävention, Lebenswelt- und Sozialraumorientie-
rung, Partizipation, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sowie Diversität, Inklusion
und Chancengleichheit, spiegeln sich in den Zielen den § 1 SGB VIII wider. Denn das Angebot der
Schulsozialarbeit dient zuallererst den jungen Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung
ihrer Persönlichkeit.
Prävention
Schulsozialarbeit ist grundsätzlich präventiv orientiert. Sie wird in erster Linie nicht nachgehend aktiv,
wenn bereits Not- bzw. Konfliktfälle eingetreten sind. Sie zielt auf stabile, fördernde Verhältnisse (z.B.
Schulklima) und bietet vorbeugende Hilfen in erfahrungsgemäß belastenden Situationen (z.B. Schul-
übergänge).
Der präventive Ansatz soll Schüler*innen und deren Eltern Verwirklichungschancen eröffnen und zur
Gestaltung eigener Lebensräume empowern.
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
Schulsozialarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Ressourcen und Voraussetzungen der jungen
Menschen und nimmt diese in den Blick.
Die Besonderheit der Schulsozialarbeit in Darmstadt ist die Regionalisierung und damit sozialraumori-
entierte Umsetzung. Schüler*in nen, Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche und Lehrkräfte können in
räumlicher Nähe den Zugang zu den Angeboten erhalten - ergänzend zu der Präsenz am Schulstandort.
Schulsozialarbeit kann ihr Angebot so an den Interessen und Bedürfnissen der vor Ort leben den Men-
schen orientieren und sich mit vorhandenen Akteur*innen im Sozialraum abstimmen. Ziel ist es, institu-
tionelle, organisatorische und zeitliche Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen der Schulsozialar-
beit abzubauen.
Partizipation
Im Kontext der Schu lsozialarbeit wird Partizipation zum konstitutiven Element. Lebensweltorientierte
Schulsozialarbeit richtet sich an den Kindern und Jugendlichen aus und realisiert sich über die gezielte
Förderung der Selbstbestimmung junger Menschen. Schulsozialarbeiter*i nnen unterstützen die Beteili-
gung junger Menschen an der Gestaltung von Bildungs- und Lebensräumen.
44
Niedrigschwelligkeit
Der Zugang zu Schulsozialarbeit ist allen jungen Menschen direkt an der Schule und darüber hinaus
auch regional in den Sozialräumen mög lich. Schüler*innen können sich jederzeit mit ihren Anliegen an
die Schulsozialarbeit wenden und müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
Alle Angebote der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich freiwillig. Alle Schulsozialar beiter*innen wahren
die Vertraulichkeit und die Weitergabe von Wissen erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung der be-
troffenen Personen. Die Einhaltung von Regelungen zum Datenschutz ist Bestandteil der Professionali-
tät von Schulsozialarbeit.
Diversität, Inklusion und Chancengleichheit
Schulsozialarbeit adressiert ihr Angebot im Grundsatz an alle Schüler*innen und soll Teilhabemöglich-
keiten öffnen und Inklusion fördern. Die gesetzliche Aufgabe von Schulsozialarbeit liegt im Abbau von
Benachteiligungen und damit muss Schulsozialarbeit auch gegen die Ursachen und Folgen von Diskri-
minierungen wirken.
4.6.6 Schutzauftrag der Schulsozialarbeit
Den Trägern der Schulsozialarbeit kommt im Rahmen des Kindesschutzes eine besondere Aufgabe zu.
Sie haben im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Veränderungen im Verhalten der Kinder oder auch
konkrete Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Eine frühzeitige Unterstützung bei belas-
tenden Situationen kann somit erfolgen und ein Entgegenwirken, im Sinne des präventive n Ansatzes,
initiiert werden. Die Beratung und Begleitung von Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit zum
Schutz des Kindeswohls.
Die Träger der Schulsozialarbeit haben mit dem Städtischen Sozialdienst des Jugendamts Darmstadt
eine Kooperationsver einbarung abgeschlossen, in de r die Verfahrensabläufe des Schutzauftrages im
Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich geregelt sind.
Der Schutz des Kindeswohls ist als Bestandteil des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages von
Schulsozialarbeit zu sehen.
45
4.7 Berechnung der zukünftigen Bedarfe
4.7.1 Methodik
Für die Ermittlung zukünftiger Schülerzahlen wird für die weiterführenden Schul en folgende Berech-
nungsmethodik eingesetzt:
Schritt 1: Ermittlung der Besetzung von Jahrgangsstufe 4 von Schulen in Trägerschaft der Stadt Darm-
stadt als Grundlage für die Übergangssituation von Jahrgang 4 in Jahrgang 5.
Schritt 2: Ermittlung von Übergangsanteilen an die einzelnen Schulstandorte auf Grundlage von Auswer-
tungen der vorangegangenen Schuljahre. Übernahme der Anteile für die Prognosejahre, wenn kein fach-
liches Argument dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anteile für die Prognosejahre.
Schritt 3: Ermittlung der Anzahl der Einpendler*innen an den einzelnen Schulstandorten auf Grundlage
von Auswertungen der vorangegangenen Schuljahre. Übernahme der Anzahlen für die Prognosejahre,
wenn kein fachliches Argument dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anzahlen für die Progno-
sejahre.
Schritt 4: Berechnung der Schülerzahl in Jahrgangsstufe 5 als Summe der vor Ort beschulten Wohnort-
Kinder (Schritt 2) und der Einpendler*innen (Schritt 3).
Schritt 5: Ermittlung der Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe aus den IST-Werten der
Vorjahre; Übernahme der Veränderungswerte für die Prognosejahre, wenn kein fachliches Argument
dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anteile für die Prognosejahre.
Schritt 6: Umrechnung der Schüler*innenzahlen in Klassenzahlen
46
4.7.2 Schritt 1: Besetzung Jahrgangsstufe 4
Datengrundlage bildet der SEP Teil fortschreibung Primarstufe sowie die demografischen Analysen, die
von Seiten der Stadt Darmstadt regelmäßig vorgelegt werden sowie einer aktuellen Auswertung der de-
mografischen Situation, die als Grundlage dieses SEP vorgenommen wurde.
Aus diesen Datengrundlagen ergibt sich folgendes Ergebnis (Abbildung 17). Die in blau dargestellten
Säulen sind dem SEP Teilfortschreibung Primarstufe entnommen. Bei den grün markierten Säulen han-
delt es sich um Schätzwerte aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung. Insbesondere die
Aufsiedlung der Konversionsflächen lässt weitere Zuzüge von Familien mit Kindern erwarten , die dann
Ende der 2020er Jahre die Grundschulen verlassen werden.
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28
Besetzung von Jahrgangsstufe 4
Abbildung 17: Besetzung von Jahrgangsstufe 4
47
4.7.3 Schritt 2: Übergangsanteile
Tabelle 8 zeigt die Aufnahmeanteile bezogen auf die Besetzung von Jahrgangsstufe 4 des jeweiligen
Vorjahres schulscharf in den letzten sechs Schuljahren. Rot dargestellt sind jeweils Anteile, die niedriger
liegen als der Wert der Vorjahre. Das trendgewichtete Mittel der Vorjahre in der letzten Spalte ist in der
Regel auch der Aufnahmeanteil, der für die Berechnung der Einzelschulprognosen in den Steckbriefen
angesetzt wird.
Tabelle 8: Aufnahmeanteile JG 5 SuS aus Darmstadt
Aufnahmeanteile JG 5 SuS aus Darmstadt
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22 ᴓ MW
Stadtteilschule Arheilgen (FS) 5,0% 5,6% 4,9% 4,9% 5,3% 5,2% 5,2%
Stadtteilschule Arheilgen (GY-Zweig) 3,5% 3,5% 2,8% 3,2% 2,7% 2,2% 2,6%
Σ Stadtteilschule Arheilgen 8,5% 9,1% 7,8% 8,1% 8,0% 7,4% 7,8%
Bernhard-Adelung-Schule 4,7% 6,1% 5,6% 6,2% 6,4% 5,6% 6,0%
Eleonorenschule 6,5% 6,1% 6,4% 5,5% 11,2% 10,4% 9,1%
Erich Kästner-Schule 4,2% 4,9% 5,8% 4,7% 5,0% 3,9% 4,6%
Georg-Büchner-Schule 6,8% 6,2% 6,1% 5,9% 5,4% 7,0% 6,2%
Gutenbergschule (HS-Zweig) 0,5% 1,2% 1,1% 0,8% 0,9% 0,8% 0,9%
Gutenbergschule (RS-Zweig) 1,7% 1,9% 2,4% 2,6% 0,9% 2,3% 2,0%
Gutenbergschule (GY-Zweig) 1,6% 1,1% 1,4% 0,0% 2,1% 1,5% 1,4%
Σ Gutenbergschule 3,8% 4,3% 4,9% 3,5% 4,0% 4,7% 4,3%
Justus-Liebig-Schule 6,9% 7,2% 7,1% 9,6% 10,4% 10,4% 9,8%
Lichtenbergschule 11,5% 7,9% 8,9% 7,8% 7,8% 8,0% 8,0%
Ludwig-Georgs-Gymnasium 7,8% 7,1% 6,9% 5,3% 4,5% 4,6% 5,1%
Mornewegschule 5,6% 5,8% 5,5% 4,8% 5,5% 4,6% 5,0%
Viktoriaschule (Viko) 8,5% 7,8% 8,7% 7,9% 7,5% 6,8% 7,4%
Wilhelm-Leuschner-Schule (HS-Zweig) 0,9% 0,9% 1,3% 1,0% 0,9% 0,8% 1,0%
Wilhelm-Leuschner-Schule (RS-Zweig) 4,3% 4,3% 3,5% 5,1% 3,6% 2,9% 3,6%
Σ Wilhelm-Leuschner-Schule 5,3% 5,2% 4,8% 6,1% 4,5% 3,7% 4,5%
Die Aufnahmeanteile entsprechen nicht den Anwahlanteilen: da der erste Anwahlwunsch aufgrund der
maximalen Aufnahmekapazitäten nicht immer erfüllt werden kann, findet eine Schülerlenkung statt. So
wurden zum Schuljahr 2021/22 im Gymnasialbereich 54 Schüler*innen an anderen Standorten als dem
ersten Anwahlwunsch aufgenommen.
48
4.7.4 Schritt 3: Gastschüler*innen
Die Anzahl der Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 lag in den letzten Jahren bei 262 bis 324
(Abbildung 18). In den letzten beiden Schuljahren lag die Anzahl mit 262 bzw. 265 niedriger als in den
meisten Vorjahren. Für die Prognosejahre setzen wir jeweils das trendgewichtete Mittel der Vorjahre an,
soweit nicht fachliche Gründe entgegenstehen.
967 1.036 1.013 1.023 1.068 1.049
324 280 297 314 262 265
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Wohnorte Jahrgangsstufe 5
Trägerschaft Stadt Darmstadt
(Datenquelle: LUSD)
Darmstadt Einpendler*innen
Abbildung 18: Wohnorte Jahrgangsstufe 5, Trägerschaft Stadt Darmstadt
49
4.7.5 Schritt 4: Ergebnis Jahrgangsstufe 5
In den Tabellen der Einzelschulen, die in die Steckbriefe aufgenommen sind, befinden sich jeweils die
Prognose-Ergebnisse.
Ohne lenkende Maßnahmen würde die Anzahl der prognostizierten SuS -Zahl in Jahrgangsstufe 5 die
Raumkapazitäten einzelner Schulen überschreiten. Tabelle 9 zeigt daher die vorgenommenen Eingriffe
in die Prognoseparameter. An insgesamt 7 Schulstandorten müssen, insbesondere in den späteren
Schuljahren, steuernde Eingriffe vorgenommen werden. Die Gesamtzahl der zu lenkenden Schüler*innen
ist am unteren Tabellenende zu sehen. Insgesamt bis zu 100 SuS sind aus den Prognosen der Gymna-
sien herausgerechnet; bei einem Teil handelt es sich um Gastschüler*innen. An anderen Schulformen
werden bis zu 13 SuS in Jahrgangsstufe 5 „abgezogen“.
Bei der Interpretation der Werte ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen bereits in der Kapa-
zitätsberechnung als IST aufgenommen wurden:
• Schulinsel: Gesamtkapazität von 10 Zügen ab SJ 2022/23
• Mornewegschule: Kapazität von 4 statt 3 Zügen ab SJ 2026/27
Ohne diese beiden Maßnahmen läge das Defizit bei den Schulformen neben dem Gymnasium ab SJ
2026/27 einen Zug höher. Bei den Gymnasien läge es ab SJ 2022/23 einen Zug höher.
Tabelle 9: Originalwerte der Prognosen und steuernde Eingriffe
50
4.7.6 Schritt 5: Effekte von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe
Die Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe unterscheiden sich deutlich nach Schulfor-
men (Tabelle 10). In den H -Zweigen, den R -Zweigen sowie den IGS nimmt die Schülerzahl ab Jahr-
gangsstufe 7 zu. An den Gymnasien nimmt die Schülerzahl meist (kontinuierlich) ab.
In den Prognosetabellen der Einzelschulen werden die Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahr-
gangsstufe angepasst, wenn sich z.B. aufgrund der Corona-Schuljahre die Effekte deutlich von den Vor-
jahren unterscheiden. Auf solche Eingriffe wird jeweils direkt vor den Tabellen verwiesen.
Die Schulformen neben den Gymnasien können in den aufsteigenden Klassen keine Schüler*innen mehr
aufnehmen, wenn in Jahrgangsstufe 5 die Klassen schon mit hohen Frequenzen starten. Die Größen-
ordnung in den aufsteigenden Klassen liegt bei einem Fehlbedarf von ca. einem Zug.
Tabelle 10: Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I
Veränderungen von JG zu JG in der Sekundarstufe I
5 auf 6 6 auf 7 7 auf 8 8 auf 9 9 auf 10
Stadtteilschule Arheilgen (FS) +3,6%
Stadtteilschule Arheilgen (H-Zweig) -58,4% +15,9% -1,0%
Stadtteilschule Arheilgen (R-Zweig) -35,1% +21,3% +16,3% +6,8%
Stadtteilschule Arheilgen (GYM-Zweig) -0,9% +0,8% -2,8% +1,4% -3,4%
Bernhard-Adelung-Schule +1,6% +3,4% +7,3% +3,2% -22,7%
Eleonorenschule -6,5% -8,5% -4,7% -2,1%
Erich Kästner-Schule +8,0% +7,7% +4,1% +2,7% -18,5%
Georg-Büchner-Schule -3,5% -6,1% -6,4% -1,9%
Gutenbergschule (H-Zweig) -0,6% +27,0% +36,7% +30,5%
Gutenbergschule (R-Zweig) +12,9% +3,7% +8,3% +7,9% +1,5%
Gutenbergschule (GYM-Zweig) +3,0% +2,9% +3,8% +6,4%
Justus-Liebig-Schule -0,2% -1,6% -1,3% -2,4%
Lichtenbergschule -1,3% +1,1% +0,9% -1,4%
Ludwig-Georgs-Gymnasium -1,4% -2,6% -1,8% -4,2%
Mornewegschule +3,7% +1,2% +3,1% +1,3% -28,8%
Viktoriaschule -2,1% -1,6% -1,4% -1,1% -3,7%
Wilhelm-Leuschner-Schule (H-Zweig) +21,4% +15,5% +30,8% +23,7%
Wilhelm-Leuschner-Schule (R-Zweig) +2,0% -1,6% +12,7% +1,9% -2,9%
4.7.7 Schritt 6: Ergebnis Klassenbildung
Zur Umrechnung der Schüler*innenzahlen in Klassen werden die Vorgaben des HSchG berücksichtigt.
Die Klassenanzahlen sind jeweils in den Prognosetabellen der Einzelschulen in den Steckbriefen darge-
stellt.
51
4.8 Handlungsbedarfe
In der Status quo-Prognose überschreiten mehrere Schulstandorte in den dargestellten Schuljahren die
maximale bauliche Zügigkeit. Mit einem Kreis sind in Tabelle 11 Schuljahre gekennzeichnet, in denen es
nur minimale Überschreitungen gibt (<10 Schüler*innen). Höhere Werte sind mit einem Kreuz gekenn-
zeichnet.
Tabelle 11: Überschreitungen der Kapazitäten in der Status quo-Prognose
2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28
Stadtteilschule Arheilgen (FS) o o x
Bernhard-Adelung-Schule o
Schulinsel (Eleonorenschule und
Justus-Liebig-Schule) o o x x x
Georg-Büchner-Schule x x x x x x
Ludwig-Georgs-Schule o o o x x
Viktoriaschule o o x x x
Im Gymnasialbereich bestehen mehrere grundsätzlich denkbare bauliche Erweiterungsoptionen:
• ELO / LIO
• Georg-Büchner-Schule
• Ludwig-Georgs-Schule (Nach Umzug der Alice-Eleonoren-Schule ins BS-Zentrum Mitte)
Wenn an diesen Schulstandorten jeweils 1 zusätzlicher Zug aufgenommen werden könnte, wäre auch in
den späteren Jahren der Bedarf an Beschulungsplätzen ab Jahrgangsstufe 5 abgedeckt.
Der Mehrbedarf in Jahrgangsstufe 5 an anderen Schulformen als den Gymnasi en ist geringer ausge-
prägt. Zu berücksichtigen ist, dass sich an diesen Schulformen durch Rückläufer*innen / Quereinstei-
ger*innen in den höheren Jahrgangsstufen teils Mehrbedarfe ergeben, die bei vollen Klassen ab Jahr-
gangsstufe 5 dann nicht mehr erfüllt werden können.
52
4.9 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen
Tabelle 12 zeigt die vorhandenen Kapazitäten in Zügen im Status quo in Jahrgangsstufe 5 sowi e in der
Sekundarstufe I insgesamt. Zudem ist dargestellt, welche Kapazitäten in mittelfristiger Perspektive für
die einzelnen Standorte aufgrund der Ergebnisse der Prognosen im Schulentwicklungsplan anzustreben
sind. Soweit es sich um laufende Baumaßnahme n handelt, sind die mittelfristigen Kapazitäten in den
Prognosen bereits berücksichtigt; bei Maßnahmen, die erst noch einer Prüfung und eines Baubeschlus-
ses bedürfen, sind die Effekte in den Prognose noch nicht vorweg genommen.
Tabelle 12: vorhandene und perspektivisch vorzusehende bauliche Kapazitäten
Kapazität baulich
im Status quo
Kapazität baulich
mittelfristig Erforderliche Raum-Maßnahme
Sek I
insg.
JG 5 Sek I
insg.
JG 5
Stadtteilschule Arheilgen 4,0 4,0 5,0 5,0 Sanierung und Erweiterung läuft
Bernhard-Adelung-Schule 4,0 4,0 5,0 5,0 Zum SJ 2025/26: Erweiterung um 1 Zug
prüfen
Eleonorenschule 4,5 4,5 5,0 5,0
SJ 2022/23: Schulinsel 10-zügig ausbauen
bis SJ 2026/27: prüfen, ob auch 11 Züge
aufgenommen werden können und ggf. ent-
sprechende Maßnahmen einleiten
Erich Kästner-Schule 3,0 3,0 4,0 4,0 Zum SJ 2025/26: Erweiterung um 1 Zug
prüfen
Georg-Büchner-Schule 4,0 4,0 5,0 5,0 Sanierung läuft, Erweiterungsfläche vorh.
Gutenbergschule 4,5 4,0 4,5 4,0
Justus-Liebig-Schule 4,5 4,5 5,0 5,0
SJ 2022/23: Schulinsel 10-zügig ausbauen
bis SJ 2026/27: prüfen, ob auch 11 Züge
aufgenommen werden können und ggf. ent-
sprechende Maßnahmen einleiten
Lichtenbergschule 6,0 6,0 6,0 6,0
Ludwig-Georgs-Gymnasium 3,0 3,0 3,0 3,0 Sanierung läuft
Mornewegschule 3,0 3,0 4,0 4,0
Ab SJ 2026/27: ehemalige GS-Räume nutzen
und dadurch Kapazität um einen Zug erhö-
hen
Viktoriaschule 4,0 4,0 4,0 4,0
Wilhelm-Leuschner-Schule 3,5 3,5 3,5 3,5 Sanierung und funktionale Erweiterung läuft
Schulorganisatorisch ergeben sich daraus folgende Handlungsbedarfe:
1. Erhöhung der Gymnasial-Kapazitäten schrittweise, beginnend mit der Schulinsel (Organisationsän-
derungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Gesamtkapazität der „Schulinsel“ von 9 auf 10
Züge“)
2. Prüfung der baulichen Erweiterungsoptionen der IGS in Trägerschaft der Stadt Darmstadt; in Ab-
hängigkeit vom Ausgang der Prüfung entweder
a. Organisationsänderungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Kapazität der IGS um
jeweils einen Zug; der erste Zug wäre 2025/26 erforderlich, weitere Züge in den Folgejahren
oder
b. Antrag nach §145 und 146 HSchG zur Errichtung einer neuen 3-zügigen IGS; damit einher-
gehend Begrenzung der BAS auf 3 Züge.
53
5 INKLUSION
5.1 Allgemeine Einordnung
Im Jahr 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Conven-
tion on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) von der UN -Generalversammlung beschlossen
und in der Folge in nationales Recht überfü hrt. In Deutschland trat die UN -Konvention im Jahr 2009 in
Kraft. Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens wurde vom Hessischen Kabinett
im Jahr 2012 verabschiedet.
Der Bereich Bildung stellt einen der in der UN-Konvention beschriebenen Lebensbereiche dar, in denen
behinderten Menschen Teilhabe ermöglicht werden muss.
Für die schulische Bildung stehen Schüler*innen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zwei Wege
zur Verfügung: inklusiver Unterricht als Regelform an der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit
mit sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren und ggf. mit Beteiligung der Förderschule so-
wie der Unterricht an einer Förderschule. Für die Eltern besteht eine Wahlfreiheit.
Gemäß § 50 HSchG ist die sonderpädagogische Förderung nach Förderschwerpunkten gegliedert.
Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung sind:
• Sprachheilförderung (SPR)
• Emotionale und soziale Entwicklung (EMS)
• Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
• Sehen (SEH)
• Hören (HÖR)
• Kranke Schüler*innen (KRA)
Förderschulen mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung sind:
• Lernen (LER)
• Geistige Entwicklung (GE)
Abbildung 19 visualisiert den Unterschied zwischen Exklusion, Integration und Inklusion.
Abbildung 19: Exklusion - Integration - Inklusion
54
Abbildung 20 zeigt die Exklusionsquote, d.h. den Anteil der Schüler*innen, die sich in einem Förder-
schwerpunkt befinden und an einer Förderschule unterrichtet werden. Die Daten werden von der KMK
jährlich erfasst und liegen für Deutschland insgesamt sowie die einzelnen Bundesländer vor. Die neues-
ten Daten stammen aus dem Schuljahr 2019/20. Datenquelle für die Darstellung zur Stadt Darmstadt
ist die Datenfortschreibung 2019 des Bildungsberichts.
Deutlich werden im bundesweiten Vergleich die Unterschiede zwischen den Förderschwerpunkten: wäh-
rend in den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung bereits mehr als je-
des zweite Kind in der inklusiven Beschulung unterrichtet wird, befinden s ich im Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung über 85% der Kinder an Förderschulen. Auch im Land Hessen bestehen diese Un-
terschiede. Insgesamt liegen die hessischen Exklusionsquoten höher als der bundesdeutsche Schnitt.
Nur im Förderschwerpunkt Geistige En twicklung liegt das Land Hessen etwas niedriger. Die Stadt
Darmstadt liegt mit 67% bezogen auf die Kinder mit Wohnort Darmstadt bei einem noch höheren Ex-
klusionswert. Auch in der Stadt Darmstadt sind deutliche Unterschiede nach FSP vorhanden. Sie zeigt
mit 27% im Bereich EMS eine deutlich unter Bund und Land liegende Exklusionsquote; ggf. ist hier ein
Effekt der nicht vor Ort vorhandenen Sek I -Schule in diesem FSP in den Exklusionsquoten sichtbar.
Auch im FSP KME liegt die Stadt Darmstadt mit nur 23% deutli ch unter Bund und Land. Im FSP GE
sind die 84% der Stadt Darmstadt vergleichbar mit den Werten von Bund und Land. Eine höhere Exklu-
sionsquote als Bund und Land wird deutlich in den FSP LER, HÖR und SPR. 59% der SuS mit einem
FSP befinden sich in der Stadt Darmstadt in einem dieser drei FSP.
5.2 Inklusive Schulbündnisse, Beratungs- und Förderzentren
Zentrales Element der inklusiven Beschulung in Hessen sind die inklusiven Schulbündnisse (iSB). Diese
werden in der Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse
(VOiSB) vom 14. Juni 2019 (ABl. S. 524) geregelt. In den iSB kooperieren alle Schulleiterinnen und
Schulleiter der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen miteinander. Sie treffen sich in Bündniskon-
56%
43%
48%
48%
51%
63%
86%
43%
65%
50%
84%
80%
75%
68%
83%
57%
67%
70%
89%
89%
23%
84%
27%
I N S G E S A M T L E R S E H H Ö R S P R K M E GE E M S
EXKLUSIONSQUOTEN NACH FSP IM SJ 2019/20
D Hessen Wohnort DA
Abbildung 20: Exklusionsquoten nach FSP im SJ 2019/20 (Datenquelle: KMK und Stadt Darmstadt)
55
ferenzen und vereinbaren dort, wie die Ziele für die Ausgestaltung der inklusiven Beschulung, unter Be-
rücksichtigung des Elternwunsches, zu erreichen sind. Das Staatliche Schulamt unterstützt die iSB. Das
Hessische Kultusministerium informiert in einer Handreichung über die Ausgestaltung der Bündniskon-
ferenzen und Zielformulierung in den iSB19.
Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive
Beschulung der Schüler*innen an allgemeinen Schulen in Koope ration mit Förderschulen und außer-
schulischen Institutionen. Daher sind sie oftmals an Förderschulen angegliedert.
Überregionale Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schüler*innen mit den Förderschwer-
punkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie kranke Schüler*innen.
Regionale Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) sind für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale
und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung zuständig.
5.3 Kooperationsklassen
Gesetzliche Grundlage von Kooperationsklassen ist § 53 Abs.2 HSchG. Die Schüler*innen der Koopera-
tionsklassen sind Teil der Schülerschaft der Förderschule; sie werden jedoch gemeinsam mit Kindern
ohne Förderbedarf in einer gemeinsamen Klasse an einer Regelschule unterrichtet.
Kooperationsklassen sind in der Stadt Darmstadt im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bislang
nur in der Primarstufe eingerichtet. Schüler*innen der Christoph-Graupner-Schule werden an der Luise-
Büchner-Schule unterrichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern dieser Kinder auch ab Jahr-
gangsstufe 5 eine Beschulung in Form einer Kooperationsklasse wünschen. Der Schulträger setzt sich
dafür ein, dass im Bereich der weiterführenden Schulen eine Fortsetzung der Beschulung der Kinder der
Primarstufen-Kooperationsklassen stattfindet.
Am Schulstandort der Gutenbergschule werden die SuS der Sekundarstufe I der Mühltalschule (Förder-
schwerpunkt Lernen, Haupt- und Verwaltungsstandort in der Nussbaumalle 6 gemeinsam mit der Lud-
wig-Schwamb-Schule GS) in Kooperationsklassen unterrichtet.
5.4 Schulbegleitung / Teilhabeassistenz
Teilhabeassistenzen begründen sich rechtlich auf einem Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen gemäß §35a SGB VIII oder §112 SGB IX.
Hierbei handelt es sich um Einzelfallhilfen, die den jungen Menschen eine optimale Teilhabe an Bildung
ermöglichen sollen. Dabei wird ein junger Mensch von einer Assistenz im Rahmen der Schulzeit und des
tatsächlichen behinderungsbedingten Bedarfs begleitet.
Anträge auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche werden bei dem örtlich zuständigen Träger
der Jugend- oder Eingliederungshilfe gestellt und bearbeitet. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wer-
den Anträge auf Eingliederungshilfe im Jugendamt, Abteilung Eingliederungshilfe gestellt. Im Rahmen
einer umfassenden Bedarfsermittlung wird daraufhin gemeinsam mit den Sorgeberechtigten ein mögli-
cher Bedarf festgestellt und zu möglichen Hilfen beraten. Hierbei w erden auch die vorhandenen schuli-
schen Ressourcen mit einbezogen um festzustellen, inwieweit Antragsstellende in ihrer Teilhabe an Bil-
dung eingeschränkt werden.
19 https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_
organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf
56
Bei entsprechendem Bedarf wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten ein Leistungserbringer mit ein-
bezogen, der die Hilfe durchführen kann. Die Eingliederungshilfe der Stadt Darmstadt arbeitet vertrau-
ensvoll mit verschiedenen freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe zusammen, um die Bedar-
fe der jungen Menschen in Darmstadt decken zu können.
Bei Installierung einer Teilhabeassistenz wird ein Bescheid für die Hilfe ausgestellt, die von einem freien
Träger durchgeführt wird. Diese Hilfe wird in regelmäßigen Abständen in Form von Hilfe - oder Gesamt-
plankonferenzen überprüft und gemeinsam mit den Sorgeberechtigten über Fortführung und Änderung
beraten.
Die Aufgaben der Teilhabeassistenz orientieren sich am konkreten Bedarf der jungen Menschen. Hierbei
kann es sich um pflegerische oder betreuende Maßnahmen oder auch pädagogische Maßnahmen, wie
die Strukturierung der Arbeitsmaterialien oder das Ver- und Bearbeiten von Konflikten oder Stresssitua-
tionen handeln.
5.5 Zentrum für schulische Erziehungshilfe
Das Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) ist eine Kooperation des Staatlichen Schulamtes f ür
die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt -Dieburg und des Jugendamtes der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und besteht seit November 2000. Das ZfsE ist eine Ergänzung und Erweiterung der
bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote der regionalen Beratungs- und Förderzentren und
des Städtischen Sozialdienstes der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Auftrag und Zielgruppe
Die besondere Qualität des ZfsE ist die institutionell verankerte Kooperation von Schule und Jugendhilfe
in einer Einrichtung. Die personelle Besetzung des ZfsE mit Förderschullehrkräften (angebunden an das
rBFZ Nord an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule) und sozialpädagogischen Fachkräften des Städtischen
Sozialdienstes ermöglicht eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Zentraler Gr undgedanke dieser
Kooperationsform ist es, einen umfassenden Blick auf die gesamte Lebens- und Lernwelt von Kindern zu
erhalten und dadurch die jeweiligen Förder - und Unterstützungsbedarfe in Schule und Familie besser
erkennen und verstehen zu können. Somi t können schulische und außerschulische Interventionen und
Hilfemaßnahmen passgenau angeboten, gut auf- und miteinander abgestimmt und koordiniert werden.
Die Beratungs-, Förder- und Unterstützungsangebote des ZfsE sollen dazu beitragen, die Haltekraft de r
allgemeinen Schule zu stärken, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern sowie Eltern und Familien bei der
Bewältigung von Problemlagen zu unterstützen.
Das ZfsE arbeitet in einem inklusiven Schulsystem für Schüler*innen der Grundschulen und der Klassen
5 und 6 der Gesamtschulen der Stadt Darmstadt. Zudem kann das ZfsE bei der Begleitung von Schü-
ler*innen beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und von der Grundschule in eine weiter-
führende Schule unterstützen. In Gymnasien ist das ZfsE nur in Ausnahmefällen tätig und begleitet hier
i.d.R. nur den Übergang von der Grundschule in die fünfte Klasse. Voraussetzung dafür ist die Bera-
tungs- und Fördertätigkeit durch das ZfsE bereits während der Grundschulzeit.
Voraussetzung für die Zuständigkeit des ZfsE ist, dass bei den Kindern von einem mindestens durch-
schnittlichen kognitiven Lernpotential und von einem Unterstützungsbedarf in der sozial -emotionalen
Entwicklung ausgegangen wird.
Kernaufgaben
• Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern
• Ambulante sonderpädagogische Förderung in der Allgemeinen Schule durch die Förderschullehr-
kräfte des ZfsE
• Koordination von schulischen und außerschulischen Hilfen
57
• Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII durch die sozialpädagogi-
schen Fachkräfte (Casemanagement)
• Enge Zusammenarbeit im Helfersystem (Netzwerkarbeit)
Räume
Die Räume für das ZfsE werden vom Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung ge-
stellt. Seit Sommer 2004 befindet sich das ZfsE in der Landwehrstraße 26; 64293 Darmstadt in einem
Gebäude, das zur Eleonorenschule gehört.
5.6 Prüfkriterien des Kultusministeriums für die inklusive Beschulung
Das Hessische Kultusministerium hat den Schulträgern für die Fortschreibung der Schulentwicklungs-
pläne zum Bereich Inklusion Prüfkriterien vorgegeben, die im Rahmen der vorliegenden Planung be-
rücksichtigt werden müssen.
5.6.1 Prüfkriterium 1 – Wohnortnahe Bildungsangebote
Die Beschulung von Schüler*innen mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung er-
folgt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Form inklusiver Beschulung an den allgemeinen Schulen
sowie der exklusi ven Beschulung an Förderschulen. Der Ausbaustatus der inklusiven Beschulung wird
jährlich erhoben.
Abbildung 21 zeigt die Entwicklung der inklusiven Beschulung nach Schultyp. Befanden sich im Schul-
jahr 2014/15 noch 2/3 aller inklu siv beschulten Kinder in der Grundschule, so ist die Inklusion inzwi-
schen in die höheren Jahrgangsstufen aufgewachsen. Innerhalb der weiterführenden Schulen stellen die
Integrierten Gesamtschulen die höchsten Anteile inklusiv beschulter Kinder.
Im Schuljahr 2021/22 findet an acht allgemeinen Schulen inklusiver Unterricht in der Sekundarstufe I
statt. Aus Datenschutzgründen stellt Tabelle 13 die unterschiedlichen beschulten Förderschwerpunkte
ohne Angabe der Nennung der Anzahlen dar. Abgebildet ist jeweils der statistisch erfasste führende
Förderschwerpunkt. Ggf. vorhandene weitere Förderschwerpunkte fehlen in der Aufstellung. Die meisten
Abbildung 21: Entwicklung der inklusiven Beschulung nach Schultyp
(Quelle: Datenfortschreibung 2019 des Bildungsberichts der Stadt Darmstadt)
58
unterschiedlichen Förderschwerpunkte werden an der Erich Kästner Schule unterrichtet. An allen aktuell
inklusiv arbeitenden Schulstandorten werden Schüler*innen im Förderschwerpunkt emotionale und so-
ziale Entwicklung beschult. In den Förderschwerpunkten, in denen sich die meisten Schüler*innen be-
finden, gibt es ein in der Fläche verteiltes Beschulungsangebot. Der Schulträger sollte die weitere Inklu-
sion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung durch die erforderlichen baulichen Maßnahmen unter-
stützen. Der Förderschwerpunk t Sehen gehört zu den insgesamt nur sehr gering vertretenen; es ist
davon auszugehen ist, dass in diesem Förderschwerpunkt auch bei Unterstützung des Schulträgers kei-
ne höhere Quote erreicht würde.
Tabelle 13: Beschulte Förderschwerpunkte an allgemeinen Schulen im SJ 2021/22
Beschulte Förderschwerpunkte an allgemeinen Schulen im SJ 2021/22
EMS GE HÖR KME LER SEH SPR
Stadtteilschule Arheilgen (FS) x
x
x
Stadtteilschule Arheilgen (H-Zweig) x
x
Stadtteilschule Arheilgen (R-Zweig) x
Stadtteilschule Arheilgen (GYM-Zweig) x
x x
x
Bernhard-Adelung-Schule x
x x x
x
Eleonorenschule x
x
Erich Kästner Schule x x x x x
x
Georg-Büchner-Schule x
x
Ludwig-Georgs-Gymnasium x
x
Mornewegschule x
x x
x
Wilhelm-Leuschner-Schule (H-Zweig) x
x
x
Wilhelm-Leuschner-Schule (R-Zweig) x x
5.6.2 Prüfkriterium 2 – Barrierefreiheit / Zugänglichkeit
Tabelle 15 bis Tabelle 16 zeigen getrennt nach Förderschulen, Gesamtschule und Gymnasien den aktu-
ellen Stand der Barrierefreiheit der Schulstandorte und der einzelne n Gebäudeteile differenziert nach
den folgenden Kriterien:
• Personenaufzug
• Barrierefreier Zugang zum Gebäude
• Barrierefreier Zugang zur Verwaltung
• Barrierefreier Zugang Fachräume
• Barrierefreier Zugang Klassenräume
• Barrierefreie Toilette
• Handläufe Treppenaufgang
• Handläufe Außentreppe
• Verbesserte Akustik Klassenraum
• Behindertenparkplätze
Neben den zuvor genannten und dokumentierten Punkten gibt es weitere Aspekte, die die schulische
Inklusion begünstigen, die jedoch teils weniger leicht zu bewerten sind. So kann neben einer barriere-
freien Toilette auch ein erhöhter Pflegraumbedarf vorhanden sein (Duschmöglichkeit, Pflegeliege). Ein
Leitsystem auf dem Schulgelände und innerhalb der Gebäude erlei chtert es insbesondere SuS mit kog-
nitiven Beeinträchtigungen, sich selbständig auf dem Schulgelände bewegen zu können. Das Vorhan-
densein von Differenzierungsflächen ist für mehrere Förderschwerpunkte eine hilfreiche Voraussetzung;
oft genannt wird dieser B edarf von Schulen, die S chüler*innen im Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung unterrichten.
59
Förderschulen
• vorhanden
o nicht vorhanden
— nicht relevant
PERSONENAUFZUG
BARRIEREFREIER ZUGANG
GEBÄUDE
BARRIEREFREIER ZUGANG
VERWALTUNG
BARRIEREFREIER ZUGANG
FACHRÄUME
BARRIEREFREIER ZUGANG
KLASSENRÄUME
BARRIEREFREIE TOILETTE
HANDLÄUFE
TREPPENAUFGANG
HANDLÄUFE
AUSSENTREPPE
VERBESSERETE AKUSTIK
KLASSENRAUM
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE
Christoph-Graupner-Schule •
Hauptgebäude • • • • • • • — •
Ernst-Elias-Niebergall-Schule •
Bau A | Hauptgebäude • • • • — o • — —
Bau C+D+E | Klassentrakt o • — • Nur EG • • — o
Bau F | Klassentrakt o • — • Nur EG o • — •
Bau G | Turnhalle — • — — — o — — —
Herderschule
Hauptgebäude • • • • • • • • •
Nebengebäude inkl. Turnhalle • • • • — • • • •
Außenstelle Bessunger 80 | Ganztag + Vorklasse o • — Nur EG o • • • •
Mühltalschule •
Hauptgebäude | Neubau • • • • • • • — •
Klassentrakt | Altbau o • — Nur EG Nur EG o • — o
Sporthalle — • — — — o — — —
Gesamtschulen
• vorhanden
o nicht vorhanden
— nicht relevant
PERSONENAUFZUG
BARRIEREFREIER ZUGANG
GEBÄUDE
BARRIEREFREIER ZUGANG
VERWALTUNG
BARRIEREFREIER ZUGANG
FACHRÄUME
BARRIEREFREIER ZUGANG
KLASSENRÄUME
BARRIEREFREIE TOILETTE
HANDLÄUFE
TREPPENAUFGANG
HANDLÄUFE
AUSSENTREPPE
VERBESSERETE AKUSTIK
KLASSENRAUM
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE
Bernhard-Adelung-Schule IGS •
Hauptgebäude o o o o o o • o o
Turnhalle — • — — — o — — —
Polytechnikum — • • • — • — — o
Mensa — • • — — • — — —
Erich Kästner-Schule IGS •
Hauptgebäude • • • • • • • • •
Ganztag • • — — — • • • —
Turnhalle o • — — — o • — —
Gutenbergschule KGS •
Gebäude A • • • • • o • • o
Gebäude B o o — o o o • • o
Gebäude C o o — o o o • • o
Gebäude D | Turnhalle — — — — — — — — —
Gebäude E | WC-Anlage — — — — — — — — —
Gebäude F • • — • • • • — o
Mornewegschule IGS •
Hauptgebäude o o o o o o • o o
Mensa/Ganztag • • • — — • • — •
Sporthalle o • — — — • • — —
Mobi-Sku:l — • — — • — — • •
Hermannstr.47 o o — o o o • • •
Stadtteilschule Arheilgen KGS •
Bau A | Verwaltung o • Nur EG Nur EG Nur EG • • — •
Bau B | Klassentrakt o • — — Nur EG o • — o
Bau C | Klassentrakt o • — — Nur EG o • — o
Bau D | Turnhalle — • — — — o — — —
Bau E | Fachklassen • • — • — • • — •
Wilhelm-Leuschner-Schule IGS
Bau A +B | Sporthalle — • — — — • — — —
Bau D | Klassentrakt o o — o o o • — o
Bau E | Verwaltung — • • — — o — — —
Bau F | Klassentrakt o o — o o o • — o
Bau G | Pavillon — • — — • o — — o
NAWI — • — • — • — • o
Tabelle 14: Barrierefreiheit an Gesamtschulen
Tabelle 15: Barrierefreiheit an Förderschulen
60
Die IST-Situation an den Schulstandorten ist heterogen. Eine Barrierearmut ist an mehreren Standorten
gewährleistet; die Schulstandorte Erich Kästner, Justus-Liebig, Eleonoren, Bertolt-Brecht sowie die För-
derschulgebäude sind dabei am weitesten in Richtung vollständiger Barrierefreiheit entwickelt. Das Ziel
der vollumfänglichen Barrierefreiheit wird durch den Schulträger jeweils bedarfsgerecht sowie bei an-
stehenden Bau- / Sanierungsmaßnahmen verfolgt. Es wird zunächst das Ziel verfolgt, in jeder Schul-
form mindestens eine Schule barrierearm anbieten zu können.
Gymnasien
• vorhanden
o nicht vorhanden
— nicht relevant
PERSONENAUFZUG
BARRIEREFREIER ZUGANG
GEBÄUDE
BARRIEREFREIER ZUGANG
VERWALTUNG
BARRIEREFREIER ZUGANG
FACHRÄUME
BARRIEREFREIER ZUGANG
KLASSENRÄUME
BARRIEREFREIE TOILETTE
HANDLÄUFE TREPPENAUF-
GANG
HANDLÄUFE AUSSENTREP-
PE
VERBESSERETE AKUSTIK
KLASSENRAUM
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE
Abendgymnasium •
Gebäude A o o o o o o • — •
Gebäude B + N • • • • • • • — o
Turnhalle — o • — — o — • —
Bertolt-Brecht-Schule •
Hauptgebäude o • • • • • • — o
Fachklassentrakt • • — • • o • — o
Sporthalle — • — — — o — — —
Eleonorenschule
Hauptgebäude • • • • • • • • o
Fachklassen | Nutzung mit LIO o o — o — o • • o
Turnhalle — • — — — o — — —
Mensa | Nutzung mit LIO — • — — — • — • —
Listgebäude | Nutzung mit LIO o o o o o o • • •
Georg-Büchner-Schule
Hauptgebäude | Klassenteppich • • • • • • • — •
Fachklassentrakt — • — • — o — — o
Turnhalle — • — — — o • — —
Mensa — • — — — • — — —
Große Sporthalle o o — — — • • • —
Justus-Liebig-Schule
Hauptgebäude • • • • • • • • •
Pavillon o • — — Nur EG o • — o
Diesterweggebäude o o o o o o • o o
Fachklassen, Mensa, Listgebäude: s. ELO
Lichtenbergschule •
Verwaltung • • • — — • • — —
Atriumgebäude • • • NICHT KG • • • — •
Sporthalle + Mensa — • — — — • — — —
Große Sporthalle — • — — — • • — —
Unterstufengebäude o o o o o o • • •
Ludwig-Georg-Gymnasium
Bau A | Verwaltung o o o o — o • o —
Bau B | Klassentrakt o o — o o o • o o
Bau C | Funktionsbau o o — — — o • • —
Bau D | Sporthalle o o — — — o • o —
Viktoriaschule
Hauptgebäude o o o — o o • o ?
Fachklassenbau o o — o — o • o o
Sporthalle o o — — — o • — —
Tabelle 16: Barrierefreiheit an Gymnasien
61
5.6.3 Prüfkriterium 3 – Stationäre Fördersysteme / Förderschulen
Angebote des Schulträgers Wissenschaftsstadt Darmstadt
Christoph-Graupner-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer Abteilung
körperlich-motorische Entwicklung
Seit 2002 ist die Schule regionales, seit 2018 überregionales Beratungs- und Förderzentrum für körper-
liche und motorische Entwicklung.
Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Förderschwerpunkt Lernen
Seit 1993 ist die Schule Beratungs - und Förderzentrum (Schwerpunkt Lernen) und berät alle Grund -
und SEK I-Schulen sowie die Gymnasien im Norden Darmstadts.
Das Zentrum für schulische Erziehungshilfe, das der Schule angegliedert ist, unterstützt bei diesen Auf-
gaben.
Die Abteilung „Schule für Kranke“ verantwortet den Unterricht an der Prinzessin Margret Klinik in
Darmstadt und den Häuslichen Sonderunterricht für den gesa mten Schulaufsichtsbezirk Landkreis
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (s.u.).
Mühltalschule, Förderschwerpunkt Lernen
Durch räumliche und pädagogische Zusammenführun g der Grundstufe der Mühltalschule und der 3 -
zügigen Ludwig-Schwamb-Schule entstand in Eberstadt ein inklusiver Schulstandort mit herausragen-
den Bedingungen. Das inklusive Bildungsangebot der Schule setzt sich in der Hauptstufe in der Koope-
ration mit der Gutenbergschule durch die Bildung von inklusiven Kooperationsklassen fort.
Herderschule, Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören.
Die Herderschule ist zent rale Sprachheilschule mit einer Abteilung Hören. Als „Angebots- und Durch-
gangsschule“ ist es ihr Ziel, die Schüler*innen so zu fördern, dass sie so bald wie möglich an die zu-
ständige Regelschule wechseln können.
Angebote im Einzugsbereich in anderen Trägerschaften
Christophorusschule Mühltal , Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, Lernen und emotionale und
soziale Entwicklung
Die Christophorus-Schule ist eine private, staatlich genehmigte Förderschule für Kinder und Jugendliche
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Lernen und emotio-
nale und soziale Entwicklung. Die Schule unterrichtet auf der Grundlage der anthroposophischen Heil-
pädagogik im Klassenverband mit Kindern unterschiedlichster Lern - und Entwicklungsstörungen über
12 Schuljahre. Finanziert wird die Schule durch öffentliche Zuwendungen des Landes und der Kommu-
nen, aus Spenden und Schulgeldzahlungen der Eltern.
Schule am Geisberg, Förderschwerpunkt emotionale-Soziale Entwicklung
Die Schule am Geisberg der EVIM Bildung gemeinnützige GmbH ist ein 100%iges Tochterunter nehmen
von EVIM (Evangelische Verein für Innere Mission in Nassau) mit dem Hauptsitz in Wiesbaden.
In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Darmstadt und dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Träger EVIM Bildung gGmbH wird ein Beschulu ngsangebot in der Eschollbrücker
Str. für aktuell 24 Schüler*innen betrieben.
Das Unterrichtsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche der Klassen 5 bis 10, die aufgrund ihres
hohen Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emoti onale und soziale
Entwicklung an der allgemeinen Schule zeitweise nicht inklusiv beschult werden können. Über das lang-
same Wiedereingliedern in Kooperationsschulen wird der Weg zurück ins allgemeine Schulsystem ange-
62
bahnt und bestritten. Sollte eine Rückführung nicht möglich sein, können die Jugendlichen den Haupt -
oder Realschulabschluss anstreben.
Der Zugang zur Schule am Geisberg in Darmstadt erfolgt seitens des Jugendamtes über die Koordinato-
rin des Zentrums für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) sowie über die Leitung des regionalen Beratungs-
und Förderzentrums Nord (an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule). Ein enger Austausch und eine gute
Abstimmung dieser beiden Koordinationsstellen erfolgt unter Einbindung der Leitung des regionalen
Beratungs- und Förderzentrums Süd (an der Herderschule) im Rahmen der Fachrunde EMS /schulische
Erziehungshilfe.
Die stetig hohen Anfragezahlen für den Standort Darmstadt sorgen dafür, dass über einen Standort-
wechsel nachgedacht werden muss, da es in der Eschollbrücker Stra ße keinerlei gesicherten Außenbe-
reiche für die Pausensituationen gibt.
Die Schüler*innen und deren Eltern können zusätzlich zum schulischen Angebot der Schule am Geis-
berg sozialpädagogisch unterstützt, gefördert und beraten werden. Dieses Jugendhilfeangebot (Hilfe zur
schulischen Integration) erfolgt durch die ambulanten Hilfen des Trägers EVIM Jugendhilfe.
Schüler*innen der 5. Klasse erhalten durch EVIM Jugendhilfe eine Förderung in Form eines Gruppenan-
gebotes HsI Plus (Hilfen zur schulischen Integration, Soziale Gruppe). Schüler*innen der Jahrgangsstufe
6./7. können bei ent sprechendem Bedarf auch durch das Gruppenangebot unterstützt und gefördert
werden. Insgesamt stehen aktuell 6 Plätze zur Verfügung. Eine Erweiterung des Angebotes wird ange-
strebt.
Sowohl für das Beschulungsangebot (EVIM Bildung gGmbH) als auch für die amb ulanten Hilfen (EVIM
Jugendhilfe) ist eine Beantragung durch die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt Darmstadt
und eine Bewilligung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, gem. § 27 (3) SGB VIII oder im Rahmen der
Eingliederungshilfen, gem. § 35a SGB VIII durch das Jugendamt nötig.
Förderschwerpunkte ohne eigenständige Förderschule im Einzugsbereich
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Eine eigenständige Schule für diesen Förderschwerpunkt ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.
Die Schüler*innen mit Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung werden überwiegend inklu-
siv unterrichtet. Der größte Teil der weiterführenden Schulen ist zumindest in Teilbereichen barrierefrei
erschlossen. Einige Standorte sind zudem mit behindertengerechten Sanitäranlagen ausgestattet. Sind
weitere bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit erforderlich, werden diese in Zusammenarbeit mit
dem EB Immobilienmanagement durchgeführt.
Schüler*innen mit zusätzlichem Förderbedarf geistige Entwicklung oder komplexen Beeinträchtigungen
besuchen in der Regel die Christoph-Graupner-Schule.
Mit der Erich Kästner-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
in Langen, Landkreis Offen bach, besteht eine langjährige Kooperation bezüglich der Aufnahme von
Schüler*innen, deren Eltern die Aufnahme in eine entsprechende Förderschule wünschen.
Das überregionale Beratungs- und Förderzentrum der Christoph-Graupner-Schule kooperiert mit weite-
ren hessischen Förderschulen und Einrichtungen und berät Eltern hinsichtlich einer individuellen Schul-
laufbahn.
Förderschwerpunkt Sehen
Eine eigenständige Schule für diesen Förderschwerpunkt ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.
Soweit keine inklusive Beschulung in allgemeinbildenden Schulen unter Anwendung von entsprechenden
Hilfsmitteln erfolgen kann, gibt es Kooperationsvereinbarungen zur A ufnahme der betroffenen Schü-
ler*innen mit verschiedenen hessischen Förderschulen, Hermann -Herzog-Schule in Fra nkfurt a.M. und
die Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg. Beide Schulen sind zudem überregionale Beratungs- und
63
Förderzentren, wobei für den Schulträgerbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Hermann -
Herzog-Schule zuständig ist.
Schule für kranke Schüler*innen
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt fördern Schüler*innen, die voraussichtlich länger als sechs Wo-
chen in einer Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung aufgenommen werden und daher nicht die
Herkunftsschule besuchen können. Ziel der Sc hule ist es, erkrankte Schüler*innen so zu fördern, dass
sie nach längerem krankheitsbedingtem Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule wieder folgen
können.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschlussfassung vom 19.01.2005 die Ein-
richtung einer Schule für Kranke als Abteilung an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule beantragt, die das
Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 9.3.2007 genehmigt hat. Inhaltlich handelt es sich um
ein Kooperationsmodell zwischen der Stadt Darmstad t, dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, der Ernst -
Elias-Niebergall-Schule sowie der Prinzessin Margret -Klinik in Darmstadt. Grundlage bildet ein durch
das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt Darmstadt entwickeltes,
mit beiden Schulträgern und der Schule abgestimmtes Konzept, das sich an den Richtlinien des Hessi-
schen Kultusministeriums orientiert.
Die räumliche Unterbringung des Unterrichts findet an der Klinik Prinzessin Margret statt.
Die organisatorische Anbindung erfolgt a ls Abteilung an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule, wo eine ent-
sprechende bauliche Infrastruktur neu geschaffen wurde.
5.7 Raumbedarfe für Inklusion
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, eine inklusive Schulkultur sowohl im pädagogischen als
auch im baulichen Bereich zu fördern und zu stärken.
Das bedeutet einen Paradigmenwechsel für Pädagogik und Architektur im Schulbau, es bedeutet erhöh-
te Raumressourcen, Entwicklung von neuen Raum - und Flächenkonzepten auf der Grundlage des Ge-
dankens einer Schule für Alle.
Aus schulischer Sicht stellt Inklusion viele neue Anforderungen, die über den Anspruch Barrierefreiheit
als rein technische Angelegenheit zu begreifen, weit hinausgeht. Im Zusammenhang mit der Entwick-
lung inklusiver Schulen gewinnt die Phase 0, di e Erarbeitung der Flächen- und Raumanforderungen auf
der Grundlage des pädagogischen Konzepts einer inklusiven Schule zunehmend an Bedeutung. „Wie viel
mehr Raum und Fläche benötigt eine inklusive Schule?“
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich werden zwei zentrale Handlungsfel-
der im baulichen Bereich sichtbar:
(1) Herstellung einer Barrierefreiheit (Umsetzung §54 HBO) in einem umfassenden Sinne und
(2) nachhaltige, flexible, an inklusive Pädagogik angepasste Raumkonzepte, zusätzliche Versorgung mit
Differenzierungs- und Rückzugsräumen, Aktivierung pädagogischer Erschließungsflächen, Sanitär-
räume mit erhöhtem Pflegeraumbedarf, gezielter Ausbau von Ganztagsbereichen.
Es zeigt sich, dass für eine erfolgreiche Inklusion insbeso ndere der zweite Teil wichtig ist und hier, an-
ders als etwa in der Thematik Aufzüge und Rampen, bautechnische Fragen weniger im Vordergrund
stehen. Festlegungen zur räumlichen und organisatorischen Anordnung von Differenzierungs - und pä-
dagogischen Erschließungsflächen sowie Rückzugsräumen stellen zentrale planerische Fragestellungen
beim (Um -) Bau der Schulen dar. Neben einer durchgängigen Barrierefreiheit im Sinne der UN -
Behindertenrechtskonvention 2009 sehen alle Neuplanungen und Sanierungen möglichst int uitiv zu
nutzende Lernumgebungen mit einer klaren Orientierung vor.
64
Mit diesen Entscheidungen werden die Weichen für eine erfolgreiche Inklusion im baulichen Bereich
gestellt. Damit verschiebt sich die Diskussion um Raum und Inklusion von einer primär bautechnischen
und investiven Abwägung hin zu einer pädagogisch -konzeptionellen Chance zur Umsetzung von Teilha-
be.
Eine erfolgreiche Inklusion an Regelschulen kann im komplexen Planungsprozess nur gelingen, wenn
die Entscheidungen im baulichen Bereich den Anforderungen aller Nutzergruppen einer Schulgemeinde
(Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern und Betreuungskräfte) entsprechen.
Die Nutzeranforderungen motorischer, sensorischer und kognitiver Art werden in den Planungsprozess
integriert, wobei der Schulträger davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche aller Förderschwerpunkte
im Rahmen der inklusiven Bildung in den weiterführenden Regelschulen unterrichtet werden.
Die unterschiedlichen Förderschwerpunkte und daraus resultierenden Anforderungen machen deutlich,
dass im Schulbau mehr als nur eine barrierefreie Erschließung im Sinne von „rollstuhlgerecht“ notwen-
dig ist. Das Zwei Sinne -Prinzip, Hörsamkeit, Akustik, Leitsysteme haben ebenso Bedeutung wie die an
inklusive Pädagogik angepassten Raumkonzepte. Insbesondere der Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung umfasst einen Großteil der inklusiv beschulten Kinder an Regelschulen (ca. 80%)
und erfordert Antworten in räumlichen Konzepten.
Alle Förderschwerpunkte sollten gleichwertig berücksichtigt werden, eine unverhältnismäßige Aufwer-
tung“ in einem Bereich darf nicht zum Nachteil anderer Nutzer*innengruppen führen.
Das im komplexen Planungsprozess entwickelte räumliche Konzept ist zusätzlich in Einklang zu bringen
mit Themenbereichen wie Brandschutz, Denkmalpflege, baurechtliche Belange und Statik.
5.8 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen
5.8.1 Grundsätzliches
Die Entwicklung im Bereich Beschulung von Schüler*innen mit Förderschwerpunkten ist quantitativ un-
zuverlässiger zu prognostizieren als die Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen insgesamt, da
• Änderungen gesetzlicher Art Auswirkung auf die durchlaufenen Feststellungsverfahren haben
und damit die Förderquoten in den einzelnen Förderschwerpunkten erheblich beeinflussen; mit
solchen Veränderungen rechnen die Schulleitungen der Förderschulen nun auch in den kom-
menden Jahren aufgrund der letzten gesetzlichen Anpassungen;
• Die Wahl zwischen inklusiver und exklusiver Beschulung vom Elternwillen abhängig ist; dieser ist
generell schwer zu prognostizieren, da der Elternwille sich nicht linear verhält. Solange keine
Stabilität des Elternwillens aus Entwicklungen der Vorjahre ablesbar ist, sind Prognosen mit ho-
her Unsicherheit behaftet.
5.8.2 Förderschwerpunkt Lernen
In den Schulen im Förderschwerpunkt Lernen war in den letzten Jahren eine rückläufige Entwicklung zu
erkennen, die gekoppelt war an den Anstieg der inklusiven Beschulung. Wenn nun aufgrund der demo-
grafischen Entwicklung wieder mehr Schüler*innen insgesamt im System vorhanden sind, so wäre ohne
Veränderung von gesetzlichen Parametern mit einem Anstieg der Schüler*innen in den Förderschulen
Lernen zu rechnen. Allerdings ist aufgrund der letzten gesetzlichen Anpassungen bei den Feststellungs-
verfahren nicht unmittelbar mit einem Anstieg zu rechnen.
65
5.8.3 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Anders verhielt sich die Entwicklung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: die Zahlen stiegen an.
Es ist nicht absehbar, dass di e Förderquote insgesamt in den kommenden Jahren rückläufig sein wird.
Insofern stellt sich die Frage, ob bei einer aufgrund der demografischen Ausgangssituation insgesamt
zumindest leicht ansteigenden Anzahl an Schüler*innen in diesem Förderschwerpunkt der Bedarf an
Förderschulplätzen und/oder inklusiven Beschulungsoptionen steigen wird.
Die Christoph-Graupner-Schule wurde 1978 und in den Folgejahren für eine Schülerzahl von 70 -100
Kinder und Jugendliche erbaut. Durch erfolgte Umwidmung von Fachräumen in K lassenräume konnten
im Schuljahr 2018/2019 ca. 140 Schüler*innen (davon einige auch stationär) an bzw. von der Schule
unterrichtet werden. Bis zu 15 Kinder sind Bewohner der Einrichtung Bärenstark, eine stationäre Inten-
sivpflegeeinrichtung für schwerstpflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Darmstadt. Bis zu 30 Kin-
der kommen auf Grundlage der bestehenden öffentlich -rechtlichen Vereinbarung aus dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg.
Eine erste Maßnahme als Reaktion auf die steigenden Schülerzahlen ist die Sanierung und eine bauliche
Erweiterung der Schule, die im Schuljahr 2021 begonnen wurde. Der Wettbewerb hierzu und notwendi-
ge Vergabeverfahren fand en im Jahr 2019 statt. Da aufgrund des begrenzten Schulgrundstücks und
einer sinnvollen pädagogischen Organisationsgröße eine weitere Erhöhung der Kapazität nicht möglich
ist, bedarf es zukünftig weiterer Maßnahmen und Entwicklungsschritte hinsichtlich der Beschulung von
Schüler*innen mit Förderbedarf geistige Entwicklung, bzw. komplexen Beeinträchtigungen.
Daher sind folgende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt -Dieburg
sowie dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt Darmstadt zu
entwickeln und zeitnah zur Umsetzung zu bringen:
• Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden Schulträgern in der
Form, dass die räumlichen Kapazitäten des Schulstandorts Christoph-Graupner-Schule nicht
überschritten werden.
• Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigt eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung im Südwesten des Landkreises zu errichten. In diesem Rahmen soll eine neue Ver-
einbarung zwischen der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg bezüglich der
Beschulung von SuS mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erarbeitet werden. Ziel
ist, dass sowohl die Christoph-Graupner-Schule als auch die neue Schule im Landkreis auch von
SuS der jeweils anderen Gebietskörperschaft besucht werden können, je nachdem welche Schule
für die Kinder und Jugendlichen besser zu erreichen ist.
• Eruierung von Möglichkeiten der Kooperation zwischen Förderschule und Beruflichen Schulen,
z.B. Auslagerung der Berufsorientierungsstufe
• Einrichtung von Kooperationsklassen in der Sekundarstufe I
5.8.4 Förderschwerpunkt Sprachheilförderung
Mit der Sanierung der Herderschule hat die Stadt Darmstadt die Förderschule im Schwerpunkt Sprach-
heilförderung zukunftsfähig aufgestellt. Die Kapazitäten des Schulstandorts sind auch in den kommen-
den Jahren ausreichend für die Beschulung der SuS der Primarstufe und der Sek I. Nicht durch
Darmstädter Kinder belegte Plätze werden auch in den kommenden Jahren mit Kindern aus den umlie-
genden Kreisgebieten belegt werden können. Bedarf an konzeptioneller Weiterentwicklung besteht noch
im Bereich des Betreuungsangebots am Nachmittag.
66
5.8.5 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Eine Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung ist aktuell in Darmstadt nicht
eingerichtet und in den vorhandenen Syste men zu wenige Plätze vo rhanden (Christophorus Schule in
freier Trägerschaft, Schule am Geisberg, Häuslicher Sonderunterricht). Im Gegensatz dazu steht die
hohe Zahl an inklusiv beschulten Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt EMS an den Regelschulen,
an denen nicht die personellen und sächlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, um alle Schü-
ler*innen optimal fördern zu können.
In Abstimmung mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie dem Staatlichen Schulamt für
den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt sind alternative Perspektiven zu entwickeln,
um Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt ein adäquates Bildungsangebot machen zu können.
67
6 ZUSAMMENFASSUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN
6.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
• 2023/2024: Organisationsänderungsantrag zur Umwandlung der Wilhelm -Leuschner-Schule in
eine Mittelstufenschule
• 2026/2027: Antrag nach §145 und 146 HSchG zur Errichtung einer neuen 3 -zügigen IGS samt
gymnasialer Oberstufe; damit einhergehend Begrenzung der BAS auf 3 Züge.
Als Resultat aus den SEP -Gesprächen mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg: Antrag nach §146
HSchG auf organisatorische und bauliche Errichtung einer neuen Förderschule im Förderschwerpunkt
geistige Entwic klung (Organisationsgröße 50 -100 Schüler*innen) durch den Schulträger Landkreis
Darmstadt-Dieburg in Kooperation mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, an einem noch zu identifizie-
renden Standort im Landkreis zum Schuljahr 2025/2026 (Antrag und Bau durch de n Landkreis in Ver-
bindung mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zur Aufnahme von SuS aus Darmstadt). Organisations-
antrag und Berücksichtigung im SEP des Landkreises Darmstadt-Dieburg erforderlich.
6.2 Genehmigungsfreie Maßnahmen
• Einrichtung von Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an einer all-
gemeinen weiterführenden Schule zur Fortsetzung der Beschulungsoption, die in der Primarstu-
fe bereits begonnen wurde
• Erhöhung der Gymnasial-Kapazitäten schrittweise, beginnend mit der Schulinsel (Organisations-
änderungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Gesamtkapazität der „Schulinsel“ von 9
auf 10 Züge“), perspektivisch 11, sowie GBS und ggf. LGG (siehe Steckbriefe)
• Alternativ zu 6.1 Spiegelstrich 3, o rganisatorische und bauliche Erweiterung der 3 bestehenden
integrierten Gesamtschulen um je 1 Zug, Prüfung der baulichen Erweiterungsoptionen
68
7 SCHULSTECKBRIEFE
In den nachfolgenden Einzelsteckbriefen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt werden je-
weils die Spezifika der Schulen, die räumliche IST -Situation, die quantitative und qualitative Weiterent-
wicklung der Schulen sowie der räumliche Handlungsbedarf zusammengefasst.
Vorab werden Begriffe erläutert, die in den Steckbriefen dann ohne weitere Erläuterungen verwendet
werden.
Äußere Differenzierung : die SuS einer Klasse werden nicht in jedem Fach gemeinsam unterrichtet,
sondern besuchen in bestimmten Fächern nach Leistungsniveau differenzierte Angebote.
Binnendifferenzierung: innerhalb einer Klasse findet differenzierter Unterricht statt, indem z.B. ein Teil
der Schülerschaft komplexere Aufgaben löst, während in derselben Zeit andere Schüler*innen einfache-
re Aufgaben bearbeiten.
Modellschule für Kinderrechte . Ziel des Projekts ist es, Kinderrec hte in der Schularbeit zu verankern
und nach Möglichkeit mit in das Schulprogramm aufzunehmen. Die Modellschulen arbeiten in einem
landesweiten Netz20.
Talent Company: modernes schulinternes Berufsinformationszentrum, in dem alle Aktivitäten der Be-
rufs- und Studienorientierung gebündelt werden. Der Talent Company steht an der Schule ein eigener
Raum zur Verfügung.21
Programm des Hessischen Kultusministeriums Schulentwicklung durch Kulturelle Bildung - Kultur
Schule Hessen: Die in dieses Programm aufgenommenen Schulen verpflichten sich:
• mehr Raum und Zeit für Kunst und Kultur zu bieten
• ästhetische Zugangsweisen in allen Fächern zu entwickeln
• ein künstlerisches Curriculum auszuarbeiten22
Comenius: EU-Programm, welches die Zusammenarbeit von Schulen innerhalb der Europäischen Union
fördert mit dem Ziel, interkulturelle Begegnungen zu stärken und Offenheit, Toleranz und Wertschät-
zung zu fördern.
Lesehinweise Diagramme zum Kapazitätsabgleich
Jeweils am Ende eines Steckbriefs befindet sich ein Diagramm, das die Schüler*innen der Sekundarstu-
fe I (und soweit vorhanden auch Sekundarstufe II) in Form von Säulen darstellt. Die Werte der Säulen
sind jeweils auf der linken Diagrammachse abgetragen. Zudem wird die Zügigkeit der Sekunda rstufe I
als Linie dargestellt; die bauliche Kapazität der Schule als gestrichelte Linie. Die beiden Linien werden
jeweils auf die rechte Achse abgetragen und stellen Züge, keine Schüler*innenzahlen dar. Aufgrund der
unterschiedlichen Frequenzen der Klasse n an den verschiedenen Schulen kann keine 1:1 -Umrechnung
einer maximalen Zügigkeit in eine maximale Schüler*innenzahl erfolgen. Es besteht demensprechend
kein Zusammenhang zwischen der rechten und der linken Diagrammachse.
20 https://www.makista.de/wp-content/uploads/2017/04/Flyer-Modellschulen-Kinderrechte-Demokratie_Makista_neu.pdf
21 https://www.strahlemann-stiftung.de/talent-company/
22 https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021 -08/onlineversion_kulturschulehessen.pdf
69
7.1 Haupt- und Realschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen
Im Stadtgebiet Darmstadt besteht neben dem gymnasialen Angebot im Bereich der Sekundarstufe I in
Trägerschaft der Stadt Darmstadt ein schulisches Angebot in Form einer Haupt - und Realschule, drei
integrierten Gesamtschulen und zwei kooperativen Gesamtschulen . Ihre Besonderheiten und baulichen
Rahmenbedingungen werden im Anschluss bei den Einzeldarstellungen der Schulen beschrieben.
Schule Schulform Zügigkeit
Bernhard-Adelung-Schule IGS 4 Züge
Erich Kästner-Schule IGS 3 Züge
Gutenbergschule KGS 4 Züge
Mornewegschule IGS 3 Züge
Stadtteilschule Arheilgen KGS 5 Züge
Wilhelm-Leuschner-Schule H+R 4 Züge
Neben dem städtischen Angebot bestehen zudem folgende Schulen in freier Trägerschaft:
Schule Schulform Zügigkeit
Freie Comenius Schule IGS 1 Zug
Freie Montessori Schule IGS 1 Zug
Sabine-Ball-Schule R 1 Zug
Schulzentrum Marienhöhe R 1-2 Züge
Waldorfschule Darmstadt GYM, andere Abschlüsse möglich 2 Züge
70
71
7.1.1 Bernhard-Adelung-Schule
Stadtteil: Martinsviertel
Schulform /-größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 516 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation 4-zügig, keine Differenzierungsmöglichkeiten
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Bernhard -Adelung-Schule ist Bestandteil des
„Schulcampus Bürgerpark“. Das überwiegende
Einzugsgebiet sind die innerstädtischen Stadtteile
wie Martins- und Johannesviertel.
Folgende Bildungsgänge werden integriert ange-
boten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10)
Durch die enge Kooperation und örtliche Nähe mit
der Bertolt-Brecht-Schule (GOS) und der Heinrich-
Emanuel-Merck-Schule (BG) ist ein nahtloser
Übergang in die Oberstufe gesichert. Ebenso kön-
nen die SuS je nach Abschluss der 10. Klasse
auch eine Ausbildung im dualen System anstreben
und/oder berufliche Schulen und deren vollschuli-
schen Angebote besuchen, wie z.B. Berufsfach-
schulen oder Fachoberschulen.
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich im Klassen-
verband. Die Fachleistungsdifferenzierung mit
zwei Kursniveaus beginnt im JG 7 in den Fächern
Englisch und Mathematik, im J G 8 im Fach
Deutsch und setzt sich im J G 9 in Französisch,
Spanisch, Chemie und Physik fort. Äußere Diffe-
renzierung findet nur in Religion/Ethik, Wahl-
pflichtkursen und der 2. Fremdsprache statt.
Arbeitslehre ist verbindlich von Klasse 5 bis 10.
Hier werden die SuS in besonderer Weise auf die
Arbeitswelt vorbereitet.
An der Bernhard-Adelung-Schule sind jeweils zwei
Klassen eines Jahrgangs einander als Partnerklas-
sen organisatorisch und auch räumlich zugeord-
net.
Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 steht den
SuS mit der Talent Company ein modernes schul-
internes Berufsinformationszentrum zur Verfü-
gung. Im Rahmen des Projekts "Bildung in der
digitalen Welt. Darmstädter Modellschulen" wurde
die Schule über 2 Jahre umfassend auf dem Weg
zu einer digital souverän agierenden Schule unter-
stützt.
Entwicklung und Schulorganisation
Das Anwahlverhalten für die Sch ule ist stabil. Sie
bleibt in ihrer 4-Zügigkeit bestehen.
Erlasse und Anträge
Perspektivisch Entwicklung zum Ganztagsprofil 3.
Dienststellennummer:
6127
Adresse:
Vogelsbergstraße 50
64289 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 07 00
BAS@darmstadt.de
www.bas-darmstadt.de
72
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 16 Uhr | Familien-
freundliche Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Lerntreff, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: SKA Darmstadt e.V.
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungs-
konzept
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Bis zum SJ 2020/21 stieg die Zahl der Schüler*innen in JG 5 an. Im SJ 2021/22 wurden dann anteilig
und absolut weniger SuS aufgenommen. Die Zahl der SuS insgesamt ist seit SJ 2017/18 rückläufig;
aktuell liegt sie bei 516. In den Prognosejahren ist mit eine m Übergangsanteil im Bereich der Vorjahre
(trendgewichtetes Mittel: 6,0%) zu rechnen. In einzelnen Prognosejahren sind leichte Anpassungen der
Vorjahreswerte erforderlich, um die Kapazität der Schule nicht zu überschreiten.
Wohnorte der SuS
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 aus dem LK Darmstadt-Dieburg.
73
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Vier Gebäude der Bernhard -Adelung-Schule
stehen unter Denkmalschutz: die zwei Klassen-
trakte, das Ve rwaltungsgebäude und die Turn-
halle. Diese Gebäude sind bis auf die Turnhalle
in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Barrierefreiheit
Polytechnikum und Mensa barrierefrei er-
schlossen, Behinderten-WC vorhanden.
Räumliche
Situation
Das Raumprogramm bildet sich bis auf not-
wendige Gruppen- und Differenzierungsflächen
ab. Der Musikraum wird aktuell als Care Room
genutzt.
Geplante Maßnahmen
Sanierung und Ertüchtigung der Klassentrakte
und des Verwaltungsgebäudes . Schaffung von
Differenzierungsflächen.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 24 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung (im Mensa-Gebäude) 2
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 2 Chemie | 2 Physik 5 Küche
Ausgabe 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik | 2 Kunst 3 Mensa
wird als Aula genutzt 1
Computerraum 2 Forum | Aula
In Mensa 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Maschinenraum| 1 textiles Gestalten 3 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café 1
Fachraum Forschung 1
Talent Company 1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1957 Hauptgebäude
Verwaltung/Klassentrakt
2 | 1957 Turnhalle
2013 saniert
3 | 1986 Polytechnikum
2013 nach Brand saniert
4 | 2009 Mensa/Ganztag
Grundstücksgröße 21.380 m²
74
Kapazitätsabgleich
In den früheren Prognosejahren stimmen Kapazität und Prognose überein. Im SJ 2027/28 würde die
Prognose die Kapazität des Schulstandorts überschreiten. Aufgrund der Anpassung der Prognosepara-
meter bleibt die Schule im Rahmen ihrer baulichen Kapazitäten.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 525 531 540 536 523 516 526 529 537 545 559 578
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,8 3,8 3,8 3,7 3,8 4,0 3,8 4,0 4,0 3,8 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Bernhard-Adelung-Schule:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
75
7.1.2 Erich Kästner-Schule
Stadtteil: Kranichstein
Schulform / -größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 424 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation 3-zügig, begrenzte Differenzierungsmöglichkeiten
Kurzprofil und Einzugsbereich
Der Einzugsbereich der Schule sind überwiegend
die nördlichen Stadtteile, die Innenstadt und Mes-
sel. Zusammen mit der gleichnamigen, eigenstän-
digen Grundschule fungiert die Schule als Bil-
dungszentrum des Stadtteils und verknüpft ein
umfassendes Netzwerk von Einrichtungen.
Die Schule arbeitet sehr stark inklusiv. Der Unter-
richt erfolgt so weit wie möglich im Klassenver-
band. Ab JG 7 wird in Mathematik und Englisch in
zwei unterschiedlichen Niveaus unterrichtet, ab JG
9 auch in Deutsch und Naturwissenschaften. Stu-
fenwechsel in leistungsdifferenzierten Fächern
sind in jedem Halbjahr möglich. Dadurch bleiben
alle Bildungswege für alle SuS bis JG 10 offen.
Zusätzlich ist eine Individualisierung der Schul-
laufbahn durch die zweite Fremdsprache und den
Wahlpflichtunterricht ab JG 7 möglich.
Die Schule wendet sich zunehmend vom Konzept der
starren Klassenverbände ab. In JG 5 und 6 hat sie hat
mit Lernbüros und Instruktionsräumen in JG 5 und 6
ein neues Raumkonzept eingeführt.
Folgende Bildungsgänge werden integriert ange-
boten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10)
Durch die enge Kooperation mit der Bertolt -
Brecht-Schule ( GOS) und der Heinrich -Emanuel-
Merck-Schule ( BG) ist ein nahtlose r Übergang in
die Oberstufe gesichert. Ebenso können die SuS je
nach Abschluss auch eine Ausbildung im dualen
System anstreben und/oder berufliche Schulen
und deren vollschulischen Angebote besuchen,
wie z.B. Berufsfachschule oder Fachoberschule.
Der Erwer b von Beruflichen Kompetenzen wird
durch berufsvorbereitenden Unterricht „Prakti-
sches Tun“ (J G 5, 6), „Arbeitslehre“ (J G 7, 8),
Betriebspraktika (J G 8, 9), Kompetenzfeststel-
lungsverfahren DIATRAIN im JG 8, Perspektivteam
im JG 9, Schulinterne Ausbildungsmesse, Schüler-
firmen (AG Einzelhandel, Radwerkstatt, Kiosk) und
durch die Kooperation mit der Firma Merck ge-
währleistet.
Im Jahr 2015 ist die Erich Kästner -Schule in das
Programm des Hessischen Kultusministeriums
„Schulentwicklung durch Kulturelle Bildung - Kul-
tur Schule Hessen “ aufgenommen worden. 2017
hat die Schule zudem die Auszeichnung „Fahrrad-
freundlichste Schule Deutschlands“ bekommen.
Dienststellennummer:
3210
Adresse:
Bartningstraße 33
64289 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 79 09 80
EKS-IGS@darmstadt.de
www.eks-igs.de
76
Entwicklung und Schulorganisation
Das Anwahlverhalten für die Schule ist stabil und
sie bleibt in ihrer 3-Zügigkeit bestehen. Die Schule
hat die ersten Schritte zur MINT Schule absolviert.
Mittelfristiges Schulentwicklungsziel ist die Ent-
wicklung zur rhythmisierten Ganztagsschule. Die
Erich Kästner-Schule ist zurzeit die einzige Schule
Darmstadts, die diese Herausforderung annehmen
möchte.
Erlasse und Anträge
Keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Landes
Hessen von 12:15 bis 16 Uhr | Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Lerntreff, AG-Angebote, Schülerfirmen
Jugendhilfeträger: SKA Darmstadt e.V.
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungskon-
zept
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Zahl der Schüler*innen lag in den letzten Jahren sehr stabil. Bis Jahrgangsstufe 9 nimmt die Schule
jeweils noch weitere SuS auf. In den Prognosejahren ist mit einem Übergangsanteil im Bereich der Vor-
jahre (trendgewichtetes Mittel: 4,6%) zu rechnen. In den aufsteigenden Klassen können in mehreren
Jahrgangsstufen in verschiedenen Prognosejahren weniger Rückläufer aufgenommen werden als in den
Vorjahren. Diese Anpassung wurde in der Prognose vorgenommen, um die Kapazitäten der Schule nicht
zu überschreiten.
Wohnorte der SuS
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in JG 5, v.a. aus dem LK Darmstadt-Dieburg.
77
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das Schulensemble befindet sich in einem guten
Zustand und ist bis auf wenige Mängel nicht sanie-
rungsbedürftig.
Barrierefreiheit
Alle Funktionsbereiche der Schule sind barrierefrei
erschlossen, Behinderten-WC ist vorhanden.
Räumliche Situation
Die Erich Kästner -Schule besteht aus vier Gebäu-
deteilen und einer Turnhalle. Ein Gebäude wird
zum Teil von der Stadtteilbibliothek und der Volks-
hochschule genutzt. Das notwendige Raumpro-
gramm bildet sich bis auf wenige Gruppenräume
ab. Die Schule wünscht sich zudem einen Raum für
die Schülerfirma.
Sie hat mit Lernbüros und Instruktionsräumen in JG
5 und 6 ein neues Raumkonzept eingeführt. Damit
einhergehend ist die Auflösung von starren Klas-
senverbänden.
Geplante Maßnahmen
Keine Maßnahmen geplant.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 18 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung 8
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik 3 Küche
Ausgabe 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik | 1 textiles Gestalten 2 Mensa
wird als Aula genutzt 1
Computerraum 2 Forum | Aula
In Mensa 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café
Foyer + Mehrzweckraum 1
Weitere Fachräume - Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1995 Hauptgebäude
1998 Fachklassen
2 | 2000 Ganztag/Mehrzweck
3 | 2002 Turnhalle
Grundstücksgröße 10.880 m²
78
Kapazitätsabgleich
Unter Berücksichtigung der Begrenzung der Aufnahmen in den aufsteigenden Jahrgangsstufen stimmen
Kapazität und Prognose überein.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 386 409 434 430 418 424 421 420 422 427 436 456
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0
Züge Sek I: Kapazität 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Erich Kästner-Schule:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
79
7.1.3 Gutenbergschule
Stadtteil: Eberstadt
Schulform / -größe Kooperative Gesamtschule | SJ 2021/22 457 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation 4,5-zügig, begrenzte Differenzierungsmöglichkeiten
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Gutenbergschule hat als überwiegendes Ein-
zugsgebiet die Stadtteile Eberstadt und Bessun-
gen sowie Mühltal.
Folgende Bildungsgänge werden schulformbezo-
gen angeboten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10)
Durch die enge Kooperation mit der Lichtenberg-
schule ist ein nahtloser Übergang auch nach dem
mittleren Bildungsgang in die Oberstufe gesichert.
Die Gutenbergschule ist einer der zwei Schul-
standorte der Mühltalschule (Schule mit Förder-
schwerpunkt Lernen). In enger Zusammenarbeit
zwischen Gutenbergschule und Mühltalschule
werden in räumlich und pädagogisch abgestimm-
ten Kooperationsklassen die SuS un terrichtet und
auf den Berufsorientierten Schulabschluss/ sowie
auf den Hauptschulabschluss vorbereitet.
Als Teil des regionalen Beratungs - und Förder-
zentrums Darmstadt -Süd (rBFZ Darmstadt -
Süd/Herderschule) führt die Mühltalschule die
inklusive Beschulung mit unterschiedlichen För-
derschwerpunkten an der Gutenbergschule durch.
Seit dem S J 2010/2011 ist die Gutenbergschule
„Modellschule für Kinderrechte“. Mit der Talent
Company steht ein modernes schulinternes
Berufsinformationszentrum zur Verfügung, in dem
alle Aktivitäten der Berufs - und Studienorientie-
rung gebündelt werden.
Seit 2020 ist die Schule eine von vier Darmstädter
Schulen, die als Modellschule umfassende Unter-
stützung auf dem Weg zur Bildung in der digitalen
Welt erhält.
Entwicklung und Schulorganisation
Das Anwahlverhalten für die Gutenbergschule ist
im gymnasialen Bereich schwankend bis schwach,
im Bereich H+R relativ stabil.
Am Standort Gutenbergschule bestehen 3 Koope-
rationsklassen der Mühltalschule (FS Lernen).
Erlasse und Anträge
keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 15.00 | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Mittagstreff, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: Mobile Praxis
Caterer: Caseda Gastro Services
Dienststellennummer:
3214
Adresse:
Gabelsbergerstraße 4-8
64297 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 31 00
gutenbergschule@darmstadt.de
www.gut-da.de
80
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Hauptschulzweig
Der H-Zweig der Gutenbergschule bewegt sich in den letzten Jahren bei im Schnitt 97 SuS. Der HS -
Zweig verzeichnet in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 prozentual deutliche Zuwächse. Bei einem stabilen
Übergangsanteil könnte der HS-Zweig in den Prognosejahren in Jahrgangsstufe 5 bis 7 jeweils 1 -zügig,
ab Jahrgangsstufe 8 dann meist auch 2-zügig geführt werden.
Realschulzweig
Der R -Zweig zeigt stark schwankende Übergangsanteile. Wenn in den kommenden Jahren ein Über-
gangsanteil von 2% gehalten werden kann, wären jeweils 2 Eingangsklassen zu bilden. Die Schülerzahl
insgesamt würde damit auf über 300 ansteigen. Die Klassenbildung läge im Bereich der Vorjahre, mit
höheren Frequenzen.
81
Gymnasialzweig
Der GYM-Zweig verzeichnete in den letzten Jahren ebenfalls stark schwankende Übergangsanteile. Un-
ter Annahme eines Übergangs von 1,4% wäre der GYM-Zweig jeweils 1-zügig.
insgesamt
Mit im Schnitt 456 SuS lag die Schülerzahl in den letzten Jahren relativ stabil. Die KGS verzeichnet Zu-
gänge in den aufsteigenden Klassen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Die Klassenbildung in den
Prognosejahren ist analog der Vorjahre zu erwarten.
82
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das Schulensemble befindet sich in einem sanier-
ten Zustand. Die Turnhalle ist noch stark sanie-
rungsbedürftig.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nur im Gebäude F gegeben.
Behinderten-WC vorhanden.
Räumliche
Situation
Die Gutenbergschule besteht aus vier denkmalge-
schützten Gebäuden und dem Gebäude F von
1999. Das Raumprogramm bildet sich bis auf
Gruppen- / Differenzierungsräume ab.
Geplante Maßnahmen
Sanierung der Turnhalle und der Sanitäranlagen.
Rückbau/ Umnutzung Hausme isterwohnung für
schulische Zwecke.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 26 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung -
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4 Küche
Ausgabe 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik/MZR | 1 Kunst 2 Mensa 1
Computerraum (1 sehr klein) 1,5 Forum | Aula 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum | textiles
Arbeiten
4 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café
Lerncafé 1
Weitere Fachräume
Talent Company 1 Gruppenräume 1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1902 Gebäude A
2013 saniert
2 | 1908 Gebäude B
2004 saniert
3 | 1886 Gebäude C
2005 saniert
4 | 1964 Turnhalle [D]
5 | 1887 WC-Anlagen [E]
2014 saniert
6 | 1999 Gebäude F
Grundstücksgröße 9.430 m²
83
Kapazitätsabgleich
Kapazität und Prognose stimmen überein.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 466 460 439 435 472 457 481 507 530 572 590 590
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,2 4,0 3,7 3,8 4,5 4,2 3,8 4,0 4,3 4,5 4,5 4,2
Züge Sek I: Kapazität 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Gutenbergschule:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
84
7.1.4 Mornewegschule
Stadtteil: Bessungen
Schulform / -größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 418 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation Aktuell 3-zügig, später 4-zügig durch Begrenzung der Grundschule
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Mornewegschule ist eine Integrierte Gesamt-
schule mit inzwischen eigenständiger Grundschule
im Stadtteil Bessungen. Das Einzugsgebiet der
Schule ist v.a. die Innenstadt sowie Mühltal. Sie
hat ein schulisches Angebot von der der Vorklasse
bis zum Jahrgang 10.
Folgende Bildungsgänge werden im Sekundarbe-
reich I integriert angeboten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10)
Die Schule ist als Teamschule organisiert, sodass
ein möglichst konstantes Lehrkräfteteam die SuS
durch die sechs Jahre in der Sekundarstufe be-
gleitet.
Die MWS ist bereits seit 2001 Europaschule und
versteht sich als demokratische und lernende In-
stitution. Projektorientierter Unterricht unterstützt
die Vermittlung von toleranten, freiheitlichen und
europäischen Werten der SuS. Zudem hat Ge-
sundheitsförderung einen hohen Stellenwert. Die
Schule ist als gesunde Schule mit den Schwer-
punkten Bewegung, Ernährung und Suchtpräven-
tion vom Hessischen Kulturministerium zertifi-
ziert.
Dem Übergang von Grund – in die Sekundarstufe
liegt ein schuleigenes Konzept zugrunde, das z.B.
durch ein Kompaktseminar ermöglicht, die Lehr-
kräfte und Fächer der neuen Schulstufe kennen zu
lernen.
Der Übertritt in die Berufswelt wird durch Infor-
mationsveranstaltungen und durch Beratung der
Lehrkräfte und der Agentur für Arbeit mitbegleitet.
Entwicklung und Schulorganisation
Zum SJ 2021/22 erfolgte die Organisation stren-
nung von der Grund- und der Sekundarstufe I
Erlasse und Anträge
keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 16.30 | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Lerntreff, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: ASB
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegun gs-
konzept
Dienststellennummer:
4207
Adresse:
Herrmannstraße 21
64285 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 34 18
mornewegschule@darmstadt.de
www.mornewegschule-darmstadt.de
85
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Zahl der Schüler*innen war in den letzten beiden Schuljahren rückläufig. Bereinigt um NDHS / VG
zeigt sich jedoch eine hohe Stabilität. Der Übergangsanteil la g bei im Schnitt 5%. In den Prognosejah-
ren ist mit der Bildung von zunächst drei, in den späteren Jahren dann vier Eingangsklassen zu rech-
nen.
Wohnorte der SuS
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 aus dem LK Darmstadt-Dieburg.
86
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Mensa und Ganztagsbereich sowie Turnhalle (2 -
Felder zzgl. Gymnastikhalle) wurden in den letzten
Jahren neu errichtet. Der Arbeitslehrebereich im
KG wurde aufwendig saniert. Das Hauptgebäude
hat jedoch noch weiteren umfangreichen Sanie-
rungsbedarf.
Barrierefreiheit
Nur Mensa und Turnhalle sind barrierefrei er-
schlossen. Behinderten-WC vorhanden.
Räumliche Situation
Aufgrund der räumlichen Engpässe wurde 2014
ein in der Nähe liegendes Schulgebäude als De-
pendance hergerichtet und aktiviert. Aufgrund der
zuletzt erfolgten Maßnahmen im Bereich der Pri-
marstufe nun auskömmliche Situation.
Geplante Maßnahmen
Weitere Sanierung des Hauptgebäudes.
Herrichtung Außenanlagen
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 18 Sporthalle [Felder]
Gemeinsam mit Grundschule 2
Differenzierung 6 Gymnastikhalle 1
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik 3 Küche
Gemeinsam mit Grundschule 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik | 1 Kunst 2 Mensa
Gemeinsam mit Grundschule 1
Computerraum 2 Forum | Aula
Nutzung der Mensa 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café
Spielraum bei Mensa 1
Weitere Fachräume
Theater in Dependance 1 Gruppenräume 3
Baujahr der Gebäude:
1| 1904 Hauptgebäude
2014 Sanierung
2| 1965 Turnhalle
2016 Neubau
3| 2009 Mensa/Ganztag
4 | 1957 Hermannstraße 47
2014 Herrichtung Zweigst.
Grundstücksgröße 16.770 m²
87
Kapazitätsabgleich
Aufgrund der Möglichkeit der Nutzung von Räumen der Grundschule in den späteren Prognosejahren
stimmen Prognose und Kapazität überein.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 461 470 467 458 443 418 416 422 428 432 445 466
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,8 2,8 3,0 3,0 3,0 3,7
Züge Sek I: Kapazität 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 4,0 4,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Mornewegschule:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
88
7.1.5 Stadtteilschule Arheilgen
Stadtteil: Arheilgen
Schulform /-größe Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe | SJ 2021/22 763 SuS | Ten-
denz steigend
Ganztag Profil 1
Raumsituation Sanierung und Erweiterung auf 5-Zügigkeit im Planungsprozess
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Stadtteilschule Arheilgen ist eine kooperative
Gesamtschule im nördlic hen Stadtteil Darm-
stadts. Der Einzugsbereich besteht v.a. aus den
Stadtteilen Arheilgen, Wixhausen, Kranichstein
sowie Messel.
Parallel zur gymnasialen Eingangsklasse 5 bietet
die Schule für den Jahrgang 5 und 6 als einzige
verbleibende Schule Darmstadts den Unterricht in
einer Förderstufe an, in der die SuS nach ihrem
Leistungsvermögen und Lerntempo unterrichtet
werden. Ab Jahrgang 7 werden für die Haupt - und
Realschulzweige neue Klassen gebildet, die SuS
mit Gymnasialeignung besuchen die bereits be-
stehenden Gymnasialklassen. Folgende Bildungs-
gänge werden schulformbezogen angeboten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10)
Durch die enge Kooperation mit der Bertolt -
Brecht-Schule ist ein nahtloser Übergang in die
Oberstufe gesichert. Ebenso können die SuS be-
rufliche Schulen besuchen, wie das Berufliche
Gymnasium, Berufsfachschulen oder Fachober-
schulen.
Seit 2001 arbeitet die Schule in Comenius Projek-
ten.
Eine Besonderheit im Gymnasialbereich ist die
Profil-wahl in Klasse 5. Die sog. Neigungsklassen
umfassen die Themen Sport | Natur + Technik |
Kunst + Musik.
Der Erwerb beruflicher Kompetenzen ist in allen
drei Bildungsgängen von großer Bedeutung und
wird u.a. von externen Kooperationspartnern und
verbindlichen Praktika gewährleistet.
Entwicklung und Schulorganisation
Das Anwahlverhalten ist seit Jahren stabil bis
steigend. Aufgrund hoher Rückläuferzahlen, Inten-
sivklassen und Quereinsteiger in den Jahrgangs-
stufen 6/7 entwickelt sich die Schule regelmäßig
in die 5 -Zügigkeit. Diese soll daher organisato-
risch wie räumlich künftig vorgehalten werden.
Erlasse und Anträge
Mit Beschluss 2019/0171 wurde von Magistrat
und Stadtverordnetenversammlung die organisa-
torische und bauliche Erweiterung der Stadtteil-
schule zur 5 -Zügigkeit beschlossen und inzwi-
schen genehmigt.
Dienststellennummer:
6136
Adresse:
Grillparzerstraße 33
64291 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 67 00
sts-arheilgen@darmstadt.de
www.sts-arheilgen.de
89
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes
Hessen von 12:15 bis 16Uhr | Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Lernwerkstatt, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: Sozialkritischer Arbeitskreis
e.V.
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungs-
konzept.
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Förderstufe
Die Zahl der Schüler*innen lag in den letzten Jahren sehr stabil. Der Übergangsanteil betrug im Schnitt
5,2%. Für die Prognosejahre muss der Übergangsanteil in mehreren Jahren angepasst werden, um die
Kapazität nicht zu überschreiten (grüne Markierungen).
Hauptschulzweig
Der HS-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren meist 2 Klassen in JG 7 auf. Auch in
den Prognosejahren ergeben sich jeweils 2 Klassen. Aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Übergangs-
anteils in JG 7 im SJ 2020/21 wurde der Wert für die Prognosejahre etwas angehoben ( -50%). Auch in
den aufsteigenden Stufen erfolgen Anpassungen, um Corona-Effekte nicht in den Prognosejahren fortzu-
schreiben und zu berücksichtigen, dass Quereinsteiger*innen nur innerhalb der Schule, nicht jedoch von
außerhalb des Systems aufzunehmen sind (grüne Markierungen).
90
Realschulzweig
Der RS-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren im Schnitt 2 Klassen in JG 7 auf. In
den Prognosejahren ist ebenfalls mit der Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen zu rechnen. Aufgrund
der hohen Anzahl Rückläufer ist davon auszugehen, dass in JG 8 oder 9, aus der 2 -Zügigkeit eine 3 -
Zügigkeit würde; dies entspräche jedoch nicht der Kapazität der Schule . Der Übergang in JG 7 wurde
analog zur Vorgehensweise bei der HS für die Prognose angepasst; ebenso der Übergang in JG 8 und 9;
dies insbesondere um zu berücksichtigen, dass Quereinsteiger*innen nur innerhalb der Schule, nicht
jedoch von außerhalb des Systems aufzunehmen sind (grüne Markierungen).
Gymnasialzweig
Der GY-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren jeweils 2 Klassen auf. In den Progno-
sejahren ist ebenfalls mit der Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen zu rechnen. Der Übergang in JG 10
war in den Corona-Jahren atypisch und wurde daher auf das Niveau der Vorjahre angepasst (grüne Mar-
kierung).
91
insgesamt
Die Stadtteilschule Arheilgen bildete in den Vorjahren ohne NDHS bis zu 36 Klassen. In den Prognose-
jahren ist mit der Bildung von bis zu 32 Klassen zu rechnen, wenn die bei den einzelnen Zweigen vorge-
nommenen Steuerungsmechanismen (verringerte Aufnahmeanzahl von Quereinsteiger*innen aus ande-
ren Schulen, angepasste Übergangsanteile in JG 5) berücksichtigt werden.
Wohnorte der SuS
Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt-Dieburg; in früheren Jahren in Jahrgangsstufe 5 ein knapper
Zug, aktuell nur 7 SuS.
92
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Gebäude A und E befindet sich in einem neuwerti-
gen Zustand. Die Klassentrakte B + C sind stark
sanierungsbedürftig. Die Entwurfsplanung für die
Sanierung und Erweiterung ist abgeschlossen.
Barrierefreiheit
Gebäude E: alle Funktionsbereiche sind barriere-
frei erschlossen, alle weiteren Gebäude nur im
Erdgeschoss. Beh.-WC ist vorhanden.
Räumliche Situation
Nach Bezug von Gebäude E und Umstrukturierung
von Gebäude A bildet sich das Raumprogramm
ab. Nach Sanierung und Erweiterung der Gebäude
B + C wird die Schule neuste pädagogische Mög-
lichkeiten haben und mit Lernlandschaften und
„Marktplatz“ in Clustern unterrichten können.
Geplante Maßnahmen
Sanierung und Erweiterung von Bau B + C.
Ersatzbau der Turnhalle.
Raumbestand [Nach Sanierung und Erweiterung von Trakt B + C]
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 35 Sporthalle [Felder] 2 + Gymnastik
Differenzierung 10
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4 Küche
Produktion 1
Künstlerischer Bereich
2 Musik | 1 Kunst 3 Mensa 1
Computerraum 2 Forum | Aula
Nutzung der Mensa 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café 1
Weitere Fachräume
Trainingsraum 1
Gruppenräume
Große Lernlandschaften nach
Sanierung
1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1971 Hauptgebäude A
2015 Gesamtsanierung
2 | 1971 Klassentrakt B
2014 Schadstoffsanierung
3 | 1971 Klassentrakt C
2014 Schadstoffsanierung
4 | 1971 Turnhalle D
5 | 2013 Neubau E
Fachklassen + Mensa
Grundstücksgröße 18.495 m²
93
Kapazitätsabgleich
Mit den in der Prognose vorgenommenen Anpassungen der Parameter bleibt die Schule in Zukunft
Rahmen ihrer Kapazitäten.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 680 780 779 766 758 763 780 772 754 747 756 772
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 6,4 7,0 7,2 6,6 6,4 6,8 6,8 6,6 6,4 6,4 5,3 5,3
Züge Sek I: Kapazität 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Stadtteilschule Arheilgen:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
94
7.1.6 Wilhelm-Leuschner-Schule
Stadtteil: Bessungen
Schulform / -größe Haupt- und Realschule | SJ 2021/22 447 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation Sanierung und Erweiterung (4-zügig) im Planungsprozess
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Wilhelm -Leuschner-Schule ist die einzige
Haupt- und Realschule in Darmstadt. Das Ein-
zugsgebiet ist die gesamte Stadt.
Die SuS von Haupt- und Realschule werden ab J G
5 getrennt in homogenen Lerngruppen unterrich-
tet. 40 Wahlpflichtkurse in der Realschul e ermög-
lichen die Verwirklichung individueller Neigungen.
Das schuleigene Berufscurriculum bereitet die
SuS praxisnah auf das Arbeitsleben vor.
Folgende Bildungsgänge werden angeboten:
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss
• mittlerer Bildungsga ng (Realschule) inkl. Ab-
schluss
Nach Eignungsvoraussetzungen ist ein Übergang
in die gymnasiale Oberstufe mit Abschluss Abitur
(enge Zusammen arbeit mit der Bertolt -Brecht-
Schule), in die Fachoberschule (FOS) mit Ab-
schluss Fachhochschulreife oder in verschiedene
Berufsausbildungen möglich.
Der Erwerb beruflicher Kompetenzen ist in beiden
Bildungsgängen von großer Bedeutung und wird
u.a. von externen Kooperationspartnern und ver-
bindlichen Praktika gewährleistet.
Die Wilhelm -Leuschner-Schule versteht sich als
„gesunde Schule“ und ist mit den Teilzertifikaten
„Bewegung und Wahrnehmung“ sowie „Sucht- und
Gewaltprävention“ ausgezeichnet.
Seit Oktober 2018 wird das Ganztagesteam der
Wilhelm-Leuschner-Schule durch 4 Personen der
Intensiven Schulkindbetreuung ergänzt, die beim
Jugendhilfeträger BDKJ Darmstadt e.V. angestellt
sind.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Schule wird sich zur Mittelstufenschule entwi-
ckeln.
Erlasse und Anträge
Der Organisationsänderungsantrag zur Umwand-
lung in eine Mittelstufenschule ist in Vorbereitung.
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 2 des Landes
Hessen von 12:15 bis 16Uhr | Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote
Jugendhilfeträger: BDKJ – Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
Caterer: Caseda Gastro Services
Dienststellennummer:
3225
Adresse:
Bessunger Straße 195
64295 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 77 00
wls@darmstadt.de
www.wlsda.de
95
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Hauptschulzweig
In den letzten Jahren konnte in JG 5 jeweils eine Klasse gebildet werden. In den aufsteigenden Klassen
fanden trotz der Zugänge nur selten Klassenteilungen statt. In den Prognosejahren rechnen wir eben-
falls mit einem 1-zügigen Start in JG 5. Eine 2-Zügigkeit ist erst in JG 8 und 9 absehbar.
Realschulzweig
Die Zahl der Schüler*innen war nach mehreren sehr stabilen Jahren im SJ 2021/22 rückläufig. In den
Prognosejahren ergeben sich jeweils zwei Eingangsklassen, jedoch teils mit hoher Frequenz. Die Bil-
dung von drei Eingangsklassen ist daher nicht unwahrscheinlich und der Übergangsanteil in den mar-
kierten Zellen entsprechend angepasst.
96
ARS
Die ARS lag im Schuljahr 2021/22 bei nur noch 98 SuS und damit deutlich niedriger als noch 2016/17.
insgesamt
Wohnorte der SuS
Sehr geringe Anzahl Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt-Dieburg in Jahrgangsstufe 5.
97
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Die Schule befindet sich in einem denkmalge-
schützten Gebäude von 1956 . Sie erhielt 2009
einen Naturwissenschaftlichen Fach trakt. Die
Turnhalle und die dazugehörigen Sanitäranlagen
wurden 2014/15 denkmalgerecht saniert. Der übri-
ge Gebäudebestand steht zur Sanierung an, Pla-
nungen sind beauftragt.
Barrierefreiheit
Nur in Teilen gegeben (Nawi-Trakt, Turnhalle ,
Erdgeschoss). Beh-WC ist vorhanden.
Räumliche Situation
Im Unterrichtsbereich und bei den Fachräumen
bildet sich das Raumprogramm nach der anste-
henden Sanierung ab . Auch Verwaltungsräume
sowie die Gemeinschaftsflächen werden im Rah-
men der Sanierung funktional wie räumlich an den
heutigen Bedarf angepasst.
Die Abendrealschule (2 -Züge) ist am gleichen
Schulstandort untergebracht ist.
Geplante Maßnahmen
Sanierung und Neustrukturierung des Schulen-
sembles sowie Erweiterung vor allem im Verwal-
tungs- und Ganztagsbereich; Neubau Mensa.
Raumbestand (nach Sanierung)
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 24 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung 9
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 2 Chemie | 1 Physik 4 Küche
Lehrküche und Projektküche 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik | 1 Kunst 2 Mensa
Neubau 1
Computerraum 2 Forum | Aula
Sporthalle, Forum Innenhof 2
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum| 1 Textil 4 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft (s. Küche) 0 Schüleraufenthalt/ -café 1
Weitere Fachräume
Stufensaal-Zukunftswerkstatt 1 Gruppenräume 4
Baujahr der Gebäude:
1 | 1956 Turnhalle
2014 I 2015 saniert
2 | 1955 Wohngebäude C
3 | 1956 Klassentrakt D
4 | 1956 Verwaltung E
5 | 1956 Klassentrakt
6 | 1956 Pavillon G
7 | 1956 Kita
8 | 2011 I 2012 Nawi-Trakt
Grundstücksgröße 19.685 m²
98
Kapazitätsabgleich
Kapazität und Prognose stimmen überein.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 477 484 471 488 493 447 454 431 429 428 455 489
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,7 3,5 3,7 3,8 3,7 3,5 3,2 3,2 3,2 3,5 3,7
Züge Sek I: Kapazität 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Wilhelm-Leuschner-Schule:
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten
99
7.2 Gymnasien
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt als rein gymnasiale Angebote über folgende öffentliche Schulen: 6
Gymnasien mit Sekundarstufe I und II (GYM), 1 Oberstufengymnasium (GOS) und 1 Abendgymnasium (Schule
für Erwachsene). Zudem gibt es mit dem Beruflichen Gymnasium (BG, Berufliche Schule) und den Fachober-
schulen weitere Möglichkeiten, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Schule Schulform Zügigkeit
Abendgymnasium GOS
Bertolt-Brecht-Schule GOS
Eleonorenschule GYM G9 4,5 Züge
Georg-Büchner-Schule GYM G9 4 Züge
Justus-Liebig-Schule GYM G9 4,5 Züge
Lichtenbergschule GYM G8 6 Züge
Ludwig-Georgs-Gymnasium GYM G9 3 Züge
Viktoriaschule GYM G9 4 Züge
Zusätzlich bestehen folgende Angebote durch freie Träger:
Schule Schulform Zügigkeit
Edith-Stein-Schule GYM 5 Züge
Freie Waldorfschule GYM, andere Abschlüsse möglich 2 Züge
Sabine-Ball-Schule GYM 2 Züge
Schulzentrum Marienhöhe GYM 2 bis 3 Züge
100
101
7.2.1 Abendgymnasium
Stadtteil: Innenstadt
Schulform Abendgymnasium (Schule für Erwachsene)
Raumsituation Sehr gut | Perspektivischer Umzug ins BSZN
Kurzprofil und Einzugsbereich
Das Abendgymnasium Darmstadt liegt am östli-
chen Rand der Innenstadt im Woogsviertel.
Das Einzugsgebiet ist gleichermaßen aus der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg. Die Anzahl der SuS aus weiter
entfernten Landkreisen ist sehr gering.
Das Abendgymnasium ist eine kostenfreie Schule
für Erwachsene mit dem Ziel des Erwerbs der
Fachhochschulreife oder des Abiturs in Kursen im
Sekundarbereich II. Der Bildungsgang beginnt mit
dem Vorlaufkurs am 1.Februar jeden Jahres. Un-
ter besonderen Umständen ist ein Quereinstieg in
bereits laufende Kurse möglich. Teilnahmevoraus-
setzungen sind:
- eine Vorbildung, die mindestens dem Haupt-
schulabschluss entspricht
- bei Eintritt in den Vorkurs Alter von mindes-
tens 17,5 Jahre n und mindestens 18 Monate
Erwerbstätigkeit
- bei Eintritt in die Einführungsphase abge-
schlossene Berufsausbildung oder Nachweis
einer Berufstätigkeit/Führung eines Familien-
haushalts von 24 Monaten (vom Arbeitsamt
bescheinigte Arbeitslosigkeit kann bis zu einem
Jahr berücksichtigt werden)
- erfolgreiche Teilnahme an einem Einstufungs -
und Aufnahmetest in den Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik.
Der Unterricht findet wahlweise nachm ittags
(14:15-18:55) oder abends (17:30-22:05) statt.
Zurzeit wird der Schulkomplex tagsüber von der
Beruflichen Schule Peter -Behrens-Schule und pa-
rallel und im Anschluss vom Abendgymnasium
genutzt.
Organisatorisch angegliedert ist die Abendschule
Groß-Gerau (H und R).
Entwicklung und Schulorganisation
Herausforderung ist ein sprachsensibler Unter-
richt (DaZ).
In den letzten Jahren verzeichnet die Schule deut-
lich rückläufige SuS -Zahlen, vermutlich aufgrund
konkurrierender Angebote zur Weiterbildung an
Beruflichen und privaten Schulen.
Aus logistischen und organisatorischen Gründen
ist der Umzug ins Berufsschulzentrum Nord zum
Ende der dortigen Bauphase 2024/25 geplant.
Erlasse und Anträge
keine
Dienststellennummer:
5501
Adresse:
Martin-Buber-Straße 32
64287 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 01 00
abendgymnasium@darmstadt.de
www.abendgymnasium-darmstadt.de
102
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Die Gebäude A + B und die Turnhalle wurden 2013
saniert und im Brandschutz ertüchtigt. Gebäude N
steht noch aus und benötigt insbesondere Brand-
schutzertüchtigung.
Räumliche Situation
Gebäude A und die Turnhalle aus dem Baujahr 1911
stehen unter Denkmalschutz. Im Gebäude N befindet
sich das „Kleintechnikum“, ein Ausbildungszentrum
mit Laboren der Firma Merck. Dadurch ist die Schu le
im Bereich der Naturwissenschaft räumlich und tech-
nisch sehr gut ausgestattet. Aufgrund der Brand-
schutzproblematik wird das Kleintechnikum zum Jahr
2024 aufgegeben.
Der Raumbedarf bildet sich in den vorhandenen Ge-
bäuden uneingeschränkt ab.
Barrierefreiheit
Die Gebäude B + N sind über Aufzug barrierefrei er-
schlossen, kein Beh.-WC vorhanden
Geplante Maßnahmen
Umzug ins BSZN geplant 2024/25.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 20 Sporthalle [Felder] -
Differenzierung
Mehrzweck 1 Gymnastikhalle 1
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
2 Bio | 2 Chemie | 2 Physik | Kleintechnikum 7 Küche Kiosk mit Essraum
Mensa
1
-
Künstlerischer Bereich
1 Musik | 1 Kunst 2 Forum | Aula 1
Computerraum 1 Schülerbibliothek 1
Weitere Fachräume - Schüleraufenthalt/ -café 1
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1911 Gebäude A
2008-20013 saniert
2 | 1956 Gebäude B
2004-05 I 2012-13 saniert
3 | 1911 Turnhalle
2006 I 2012-13 saniert
4 | 1989 Gebäude N
Grundstücksgröße 4.400 m²
103
7.2.2 Bertolt-Brecht-Schule
Stadtteil: Martinsviertel
Schulform und -größe GOS | SJ 2021/22 683 SuS | Tendenz stabil
Raumsituation Kapazität 660 SuS
Kurzprofil und Einzugsbereich
Lage: nördliche Innenstadt in unmittelbarer
Nachbarschaft zu verschiedenen Schulen (GS,
IGS, FöS und BS).
Die Bertolt-Brecht-Schule versteht sich als gym-
nasiale Oberstufenschule, an der ein kommuni-
katives, integratives und nicht -autoritäres
Schulklima herrscht und an der sich SuS sozial
und emotional aufgehoben fühlen. Zentrales Ziel
bei Gründung der Schule im Jahr 1974 war die
Herstellung von Chancengleichheit für Kinder
aus bildungsfernen Familien. Neben dem
Schwerpunkt auf Literatur, Respektarbeit und
Geschichte verfügt die GOS über ein MINT-Profil
und einen Schwerpunkt im Bereich Umwelt.
Entwicklung und Schulorganisation
keine
Erlasse und Anträge
Keine
Dienststellennummer:
5212
Adresse:
Kranichsteiner Straße 84
64289 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 08 10
bertolt-brecht-schule@darmstadt.de
www.brechtschule.de
104
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Schule wurde in den letzten Jahren sehr stabil angewählt. Im Schnitt 24,1% der SuS der Jah r-
gangsstufen 9/10 des jeweiligen Vorjahres werden in der EF aufgenommen. Aufgrund der Effekte der
Corona-Pandemie werden die Mittelwerte der Vorjahre für die Prognosejahre auf das Niveau der frühe-
ren Jahre angepasst.
Wohnorte der SuS
Die Bertolt-Brecht-Schule nimmt viele Gastschüler*innen auf. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Situa-
tion im Schuljahr 2021/22. Von den 681 Schüler*innen kommen 379 aus der Stadt Darmstadt – dies
entspricht einem Anteil von 55,7%. Die meisten Gastschüler*innen wohnen im Lan dkreis Darmstadt-
Dieburg. Dies entspricht auch der Situation der Vorjahre.
Wohnort / Stufe 11 12 13 Summe
Darmstadt, Stadt 134 135 110 379
Darmstadt-Dieburg 99 102 64 265
Offenbach 5 2 3 10
Groß-Gerau 13 6 2 21
Sonstige
4 2 6
Summe 251 249 181 681
105
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
2011 wurde das ursprüngliche Haupt - und Nebenge-
bäude um einen Fachklassentrakt ergänzt. Anstelle
des Hauptgebäudes erfolgt ein Neubau, der dann
zusammen mit dem Fachraumtrakt (baulich verbun-
den) das Gesamtraumprogramm abbilden wird. Das
Nebengebäude wird im Sommer 2023 abgerissen,
parallel zum Bauprozess des Neubaus, damit die Au-
ßenanlagen zum Sommer 2024 fertiggestellt werden
können. Das Interimsgebäude befindet sich seit 2018
im Bürgerpark.
Barrierefreiheit
Alle Funktionsbereiche der Schule werden mit dem
Neubau barrierefrei erschlossen sein, Behinderten-
WC vorhanden.
Räumliche Situation
Der Raumbedarf lässt sich im Fachklassentrakt und
im Neubau abbilden. Zusätzliche Flächen und Raum-
angebote für selbstorganisiertes Lernen werden kon-
zeptionell in Form von Lernlandschaften im Neubau
geschaffen. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht
am Berufsschulzentrum Nord eine großzügige Mensa
zur gemeinschaftlichen Versorgung der Schulen im
Campus Bürgerpark (Fertigstellung. 2.Halbjahr 2021).
Geplante Maßnahmen
2021 Abriss des Hauptgebäudes (erfolgt)
2022 Baubeginn Neubau, Fertigstellung 2024
2023 Abriss Nebengebäude
Raumbestand [INKLUSIVE NEUBAU]
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klassen- / Gruppenräume 25
Sporthalle [Felder]
Rollsporthalle/zusätzlich. Angebote
in Bürgerparkhalle, 6-Feld Halle
1
Selbst organisiertes Lernen SOL
Offene Lernlandschaften 3
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
3 Bio | 3 Chemie | 3 Physik 9
Küche BSZN
Mensa im BSZN Campus Bürger-
park
1
Künstlerischer Bereich
3 Musik | 2 Kunst 5 Forum | Aula 1
Computerraum 1 Schülerbibliothek 1
Weitere Fachräume
Proberaum DSP| Kunst + IT-Raum 2 Schüleraufenthalt/ -café 1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1972 Hauptgebäude
2021 Abriss
2 | 1979 Nebengebäude
2023 geplanter Abriss
3 | 1972 Sporthalle
4 | 2011 Fachklassentrakt
Grundstücksgröße 13.245 m²
106
Kapazitätsabgleich
Die Kapazität entspricht der prognostizierten Schüler*innenzahl.
2016
/17
2017
/18
2018
/19
2019
/20
2020
/21
2021
/22
2022
/23
2023
/24
2024
/25
2025
/26
2026
/27
2027
/28
SuS Sek II: IST /
PROGNOSE 665 643 654 653 692 681 649 614 633 654 668 668
SuS Sek II: Kapazität 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660
0
100
200
300
400
500
600
700
800Anzahl SuS
Bertolt-Brecht-Schule:
SuS und Zügigkeit
107
7.2.3 Eleonorenschule
Stadtteil: Johannesviertel
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 838 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 1
Raumsituation „Schulinsel“ bisher insgesamt baulich 9-zügig; Perspektive 10-zügig
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Eleonorenschule liegt in unmittelbarer Nachbar-
schaft zur Justus-Liebig-Schule ( ebenfalls Gymnasi-
um) auf der so genannten "Schulinsel". Das Einzugs-
gebiet der Schule ist das gesamte Stadtgebiet sowie
der Landkreis.
Sprachlich (bis zu drei Fremdsprachen); Ab JG 5 Be-
ginn mit 2 Fremdsprachen (Spanisch/ Englisch oder
Englisch/ Französisch). Die zweite Sprache als Ne-
benfach.
Seit 2009: Gütesiegel „Hochbegabtenförderung“ des
Hessischen Kultusministeriums
2018: Auszeichnung „MINT-freundliche Schule
Gütesiegel „Berufs - und Studienorientierung“ für die
Studien- und Berufs orientierung in der gymnasialen
Oberstufe.
Seit 2011 einziges Gymnasium in Darmstadt, das zur
selbständigen Schule wurde.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Eleonorenschule und die Justus-Liebig-Schule
sehen sich als sehr gut kooperierende Gymnasien
und möchten die „Schulinsel“ gemeinsam noch weiter
stärken. Beide Schulen wollen und können sich nach
zwischenzeitlich abgeschlossener Sanierung 5 -zügig
ausrichten.
Erlasse und Anträge
Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es eine Rückkehr zu
G9; damit zusammenh ängend die Überlegung ins
Ganztagsprofil 2 zu wechseln.
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes
Hessen von 12:15 bis 15:15 Uhr| Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: Kinder - und Jugendarbeit e.V.
Darmstadt.
Dienststellennummer:
3202
Adresse:
Julius-Reiber-Straße 1
64293 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 19 00
eleonorenschule@Darmstadt.de
www.eleonorenschule.de
108
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
In den letzten beiden Schuljahren hat die Eleonorenschule jeweils 5 statt 4 Eingangsklassen aufgenom-
men. In den Prognosejahren wären bei einem Übergangsanteil von 9,1% zunächst weiterhin 5, in den
späteren Jahren dann sechs Eingangsklassen zu bilden. Aufgrund der Kapazität der Schulinsel insge-
samt wird der Übergangsanteil in den Prognosejahren angepasst (grüne Markierungen).
Wohnorte der SuS
Rückläufige Anzahl Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt -Dieburg in Jahrgangsstufe 5 : bis SJ
2019/20 noch mehr als ein Zug, aktuell nur noch 10.
109
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde
2013/14 komplett saniert und ist damit funktional und
in der Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht
worden.
Turnhalle ( ehem. Stadthalle, denkmalgeschützt) und
Fachklassentrakt stehen zur Sanierung an.
Es gibt einen Masterplan zur baulichen Entwicklung
der Schulinsel, der z.Zt. auf die Aktualität überprüft
wird.
Barrierefreiheit
Das Hauptgebäude und die Turnhalle der Schule sind
barrierefrei erschlossen, der Fachtrakt nicht, Beh.-WC
vorhanden.
Räumliche Situation
Die beiden Schulen auf der „Schulinsel“ teilen sich
den Fachklassentrakt, die Mensa sowie die nicht zum
Schulkomplex gehörende Sporthalle Kasinostraße.
Die Oberstufen nutzen zudem gemeinsam die Klas-
senräume der ehemaligen Diesterwegschule Grund-
schule (Listgebäude). Auf der Schulinsel lassen sich
insgesamt 10 Züge durch die gemeinsame Nutzung
mit der LIO und durch die Sanierung abbilden. Weite-
res Entwicklungspotenzial besteht für beide Schulen
im Hauptgebäude der ehemaligen Diesterwegschule
auf dem gleichen Gelände.
Geplante Maßnahmen
Neubau Fachklassentrakt (gemeinsame Nutzung ELO
/ LIO) steht an.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse
[16 HG / 9 Listbau] 35 Sporthalle [Felder]
Kasinostraße, Gymnastikhalle 2
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
[gemeinsam mit Justus-Liebig-Schule]
4 Bio | 3 Chemie | 2 Physik | NAWI
10 [1] Küche Gemeinsam mit LIO
Mensa Gemeinsam mit LIO
1
1
Künstlerischer Bereich
2 Musik | 2 Kunst 4 Forum | Aula
In Turnhalle oder Mensa 1
Computerraum 2 Schülerbibliothek 1
Schüleraufenthalt/ -café 1
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1911 Hauptgebäude
2014 Gesamtsanierung
2 | 1912/2014 Foyer-Schülercafe
3 | 1911 Turnhalle
4 | Schulsozialdienst Landwehrstr.
Grundstücksgröße Gesamt mit
Justus-Liebig-Schule: 27.310 m²
110
Kapazitätsabgleich
Die Kapazität liegt für die Schulinsel insgesamt bei 10 Zügen. Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass
mit der vorgelegten Prognose die Kapazität eingehalten werden kann. Dies wäre auch der Fall, wenn es
zu einer anderen Anwahl der beiden Schulen käme, also 4-6 oder 6-4 Züge.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 593 551 528 511 561 569 583 611 644 761 761 765
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 288 300 299 302 279 269 267 267 249 156 186 217
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,4 4,0 4,0 3,8 4,2 4,4 4,4 4,6 4,6 4,5 4,7 4,7
Züge Sek I: Kapazität 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Eleonorenschule:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
111
7.2.4 Georg-Büchner-Schule
Stadtteil: Woogviertel
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 770 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil I
Raumsituation 4-zügig, daher aktuell beengte Situation
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Georg-Büchner-Schule ist ein 4 -zügiges Gymna-
sium mit bilingualem Profil (Bilinguale Abiturprüfung
Englisch. Sie ist zudem Partnerschule des Leistungs-
sports am Schulsportzentrum, se tzt einen Schwer-
punkt auf gesunde Schule und ist s eit 2019 M INT-
freundliche Schule. Die Schule soll zum Talentförder-
zentrum ausgebaut werden.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Georg-Büchner-Schule kann sich ohne lenkende
Maßnahmen mittelfristig zu eine r 5 -Zügigkeit in der
Sekundarstufe I entwickeln.
Erlasse und Anträge
Keine
Betreuungsangebot
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes
Hessen 12:00 bis 15:00 Uhr.
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freies Spiel ,
AGs.
Träger: Verein für innovative Jugendhilfe e.V.
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungskon-
zept.
Der Wechsel der Schule ins Profil 2 wird aktuell vor-
bereitet.
Dienststellennummer:
5123
Adresse:
Nieder Ramstädter Straße 120
64285 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 29 00
gbs@darmstadt.de
www.gbs-darmstadt.de
112
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Georg-Büchner-Schule befindet sich aktuell mit dem letzten Sek I -Jahrgang in der Umstellung auf
G9. In den letzten Jahren nahm sie mehrfach fünf Eingangsklassen auf. In den Prognosejahren ergeben
sich bei einem Übergangsanteil von 6,2% und 52 Einpendle r*innen jeweils fünf Eingangsklassen, im
letzten Prognosejahr dann knapp sechs Eingangsklassen. Um die Kapazität der Schule nicht zu über-
schreiten, wurden in der Prognose die Aufnahmen der Gastschüler*innen begrenzt (grüne Markierun-
gen).
Wohnorte der SuS
Im Schnitt in Jahrgangsstufe 5 52 Gastschüler*innen, v.a. aus dem LK Darmstadt-Dieburg, vereinzelt
aus Offenbach.
113
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Die Georg-Büchner-Schule wurde in Teilen (Fach-
klassentrakt) saniert und mit einer neuen Mensa
denkmalgerecht erweitert. Es besteht weiterer gra-
vierender Sanierungsbedarf im Bereich des Klas-
senteppichs und der Turnhallen.
Räumliche Situation
Die Georg -Büchner-Schule ist ein denkmalge-
schützter Meisterbau von Schwippert aus dem
Jahr 1960 und wurde später durch einen Fach-
klassentrakt und vor wenigen Jahren um eine
Mensa ergänzt. Der Raumbedarf bildet sich in den
vorhandenen Gebäuden ab.
Barrierefreiheit
Durch die aktuelle Errichtung eines Aufzugs ist die
GBS als einziges Gymnasium barrierefrei in allen
Funktionsbereichen erschlossen. Beh.WC vorhan-
den.
Geplante Maßnahmen
Sanierung der beiden Turnhallen.
Aktuell Sanierung der kleinen Turnhalle in Pla-
nung.
Sanierung der Hausmeisterwohnung für den Ganz-
tag; Fertigstellung 2023
Bei Bedarf bietet das Schulgrundstück Erweite-
rungsoptionen.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 25
Sporthalle [Felder]
zudem 1 Turnhalle
Schwerpunktschule Sport
3
Differenzierung
Mehrzweck | Großgruppenraum | Hörsaal 3
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
3 Bio | 3 Chemie | 4 Physik 10 Küche
Mensa
1
1
Künstlerischer Bereich
2 Musik [1 Saal von 150m²] | 3 Kunst 5 Forum | Aula
Alte Turnhalle 1
Computerraum 2 Schülerbibliothek 1
s Schüleraufenthalt/ -café 1
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1955 Hauptgebäude/
Klassenteppich
2012 Sanierung
2 | 1955 Fachklassentrakt
3 | 1955 Turnhalle
2013 Anpassungsarbeiten
4 | 2012 Mensa
5 | 1983 Sporthalle
Grundstücksgröße: 38.850 m²
114
Kapazitätsabgleich
Aufgrund der in der Prognose vorgenommenen Anpassungen der Parameter liegt die Klassenbildung im
Rahmen der Kapazitäten des Standorts.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 464 433 451 490 543 574 599 584 560 561 545 545
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 264 274 245 224 188 196 187 138 164 212 293 296
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,6 3,8 4,0 4,0 4,4 4,2 4,3 4,2 4,0 4,0 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Georg-Büchner-Schule:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
115
7.2.5 Justus-Liebig-Schule
Stadtteil: Johannesviertel
Schulform / -größe G9 | SJ 2021/22 958 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation „Schulinsel“ bisher insgesamt baulich 9-zügig; Perspektive 10-zügig
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Justus -Liebig-Schule liegt in unmittelbarer
Nachbarschaft mit der Eleonorenschule ( ebenfalls
Gymnasium) im Johannesviertel auf der so ge-
nannten "Schulinsel".
Die Schule ist Einzugsgebiet für SuS aus dem
ganzen Stadtgebiet und zum Teil auch aus dem
Landkreis.
Im Schulprofil sind mehrere Schwerpunkte veran-
kert.
Neben Englisch kann auch Französisch als erste
Fremdsprache gewählt werden. In der Darmstäd-
ter Region bietet die Schule als einziges Gymnas i-
um Französisch auch als fakultativen bilinguale n
Zweig bis zum Abitur an. Als dritte Fremdsprache
wird optional Latein angeboten. Die Schule bietet
das Fremdsprachenzertifikat CertiLingua an.
Einen weiteren wichtigen Profilbaustein stellt das
ausdifferenzierte naturwissenschaftliche Unter-
richtsangebot dar.
Im musischen Bereich wird als besonderes Profi-
langebot seit über 10 Jahren „darstellendes Spiel“
in der Oberstufe als Alternative zu Kunst oder Mu-
sik angeboten.
Zudem trägt die Schule das Zertifikat Gesu nd-
heitsfördernde Schule.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Justus -Liebig-Schule sieht sich mit der Eleo-
norenschule als sehr gut kooperierende Gymnasi-
en. Sie möchten die „Schulinsel“ gemeinsam wei-
ter stärken. Beide Schulen wollen und können sich
nach zwischenzeitlich abgeschlossener Sanierung
5-zügig ausrichten.
Erlasse und Anträge
keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 2 des Landes
Hessen von 12:15 bis 15.15 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote
Jugendhilfeträger: Kinder - und Jugendarbeit e.V.
Darmstadt
Dienststellennummer:
5124
Adresse:
Landwehrstraße 28 / Julius-Reiber-Str. 3
64293 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 36 00
schulleitung@lio-darmstadt.de
www.lio-darmstadt.de
116
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Justus-Liebig-Schule hat in den Vorjahren zunächst vier, dann fünf Eingangsklassen gebildet. Bei
einem Übergangsanteil von 9,8% und 17 Einpendler*innen ergeben sich für die Prognosejahre ohen
Anpassung der Parameter sechs Eingangsklassen. Die Schule führt aktuell mit 958 SuS bereits über
150 mehr als noch vor sechs Jahren. Im letzten Prognosejahr ergeäben sich weitere 250 SuS mehr als
heute! Ein Teil der Zuwachses ist auf die G9 -Umstellung zurück zu führen, ein Teil jedoch auch auf die
steigenden Schülerzahlen ab der Eingangsstufe. Die Justus-Liebig-Schule zeigt in der Sekundarstufe I in
den aufsteigenden K lassen jeweils Effekte nahe Null. Für die Prognosejahre wird die Anzahl der
Gastschüler*innen abgesenkt sowie die Übergangsanteile soweit angepasst, dass die Kapazität der
Schulinsel insgesamt nicht überschritten wird (grüne Markierungen).
Wohnorte der SuS
Rückläufige Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5, v.a. aus LK Darmstadt-Dieburg.
117
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde
komplett saniert und ist jetzt funktional und in der
Ausstattung auf de m neusten Stand (Fertigstellung
und Umzug April 2022).
Zur weiteren Entwicklung der Schulinsel gibt es
einen Masterplan, der aufgrund neuerer Überle-
gungen und Entwicklung überarbeitet werden muss.
Insbesondere müssen Planungen zum Ersatz des
überalterten, gemeinsam mit der E LO betriebenen,
Fachklassentrakts angestellt werden.
Räumliche Situation
Die Justus-Liebig-Schule bildet mit der Eleonoren-
schule die „Schulinsel“. Bei de Schulen teilen sich
den Fachklassentrakt, die Mensa, sowie die Sport-
halle Kasino straße. Die Oberstufe nutzt zudem
Klassenräume in der ehemaligen Diesterweg
Grundschule (Listgebäude). Auf der Schulinsel las-
sen sich insgesamt 10 Züge durch die gemeinsame
Nutzung mit der ELO und durch die Sanierung ab-
bilden. Weiteres Entwicklungspotenzial besteht für
beide Schulen im Hauptgebäude der ehemaligen
Diesterwegschule auf dem gleichen Gelände.
Barrierefreiheit
Das Hauptgebäude und die Turnhalle der Schule
sind barrierefrei erschlosse n, Fachklassentrakt
nicht, Beh.-WC vorhanden.
Geplante Maßnahmen
Neubau Fachklassentrakt (gemeinsame Nutzung
ELO / LIO) steht an.
Raumbestand [nach Sanierung]
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse (26 im HG, 9 im Listbau) 35 Sporthalle [Kasinostraße] 2
Differenzierung (6 im HG, 2 im Listbau) 8
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften [gemeinsam mit ELO]
4 Bio | 3 Chemie | 2 Physik | NAWI 10/[1] Küche Gemeinsam mit ELO
Mensa Gemeinsam mit ELO
1
1
Künstlerischer Bereich
2 Musik | 3 Kunst 5 Forum | Aula
Alte Turnhalle 1
Computerraum 1 Schülerbibliothek 1
Weitere Fachräume
Maker Space 1 Schüleraufenthalt/ -café 1
Gruppenräume 2
Baujahr der Gebäude:
1 | 1911 Hauptgebäude
2022 Abschluss Sanierung
2 |1979 Fachklassentrakt
3 |1973 Pavillon
Grundstücksgröße g esamte Schulin-
sel: 27.310 m²
118
Kapazitätsabgleich
Die Kapazität liegt für die Schulinsel insgesamt bei 10 Zügen. Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass
mit der vorgelegten Prognose die Kapazität eingehalten werden kann. Dies wäre auch der Fall, wenn es
zu einer anderen Anwahl der beiden Schulen käme, also 4-6 oder 6-4 Züge.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 536 563 559 622 763 767 793 829 859 862 866 869
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 245 228 242 243 170 191 182 239 201 221 240 256
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,0 4,0 4,0 4,4 4,5 4,5 4,7 4,8 5,0 5,0 5,0 5,0
Züge Sek I: Kapazität 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Justus-Liebig-Schule:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
119
7.2.6 Lichtenbergschule
Stadtteil: Bessungen
Schulform / -größe G8 | SJ 2021/22 1181 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 2
Raumsituation 6-zügig
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Lichtenbergschule ist das größte Gymnasium und
das einzige G8 -Gymnasium der Stadt Darmstadt. In
der südlichen Innenstadt gelegen ist die Schule über-
wiegend Einzugsgebiet für SuS aus den Stadttei len
Eberstadt und Bessungen. Die günstige Anbindung
an den ÖPNV ermöglicht jedoch auch SuS aus weiter
entfernten Stadtgebieten den Besuch der Schule. Es
besteht eine Oberstufen -Kooperation mit der Guten-
bergschule in Eberstadt (KGS).
Seit 2000 ist die Schule als Europaschule des Landes
Hessen, seit 2011 als erstes hessisches Gymnasium
mit dem OloV -Gütesiegel für Berufs - und Studienori-
entierung zertifiziert. Als „Internationale Bege gnungs-
schule“ mit angegliedertem Sprachenzentrum, einem
breit gefächertem Fre mdsprachenangebot, internatio-
nalen Schulpartnerschaften und einem großen Ange-
bot an Austauschfahrten fördert sie die Mehrsprachig-
keit und interkulturelle Kompetenz mit dem Ziel, junge
Menschen zu weltoffenen, verantwortungsvollen und
toleranten Bürgerinnen und Bürger heranzubilden.
Das internationale Sprachenzentru m steht mit ihrem
multilingualen Angebot allen allgemeinbildenden
Schulen offen, wodurch der Lichtenbergschule eine
überregionale Bedeutung zukommt.
Neben dem Schwerpunkt im MINT -Bereich bietet di e
Schule ab J G 7 bilingualen Unterricht in mindestens
einer Naturwissenschaft und einer Gesellschaftswis-
senschaft an. Die MINT-Förderung beginnt bereits im
JG 5 mit dem Mint Club. Die besondere Förderung im
MINT-Bereich wird durch die Unterstützung externer
Bildungspartner ermöglicht. Seit 2015 können das
Hessische Internationale Abitur und akkreditierte
Sprachzertifikate an der Schule erworben werden, die
den SuS den Zugang zu international orientierten
Studiengängen erleichtern sollen.
Entwicklung und Schulorganisation
Keine
Erlasse und Anträge
Keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 2 des Landes
Hessen von 12:15 bis 16:00 Uhr | Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG-Angebote
Jugendhilfeträger: Die Villa e.V.
Dienststellennummer:
5125
Adresse:
Ludwigshöhstraße 105
64285 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 47 00
luo@luo-darmstadt.de
www.luo-darmstadt.de
120
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Lichtenbergschule war in den letzten fünf Schuljahren jeweils 5 -zügig in der Eingangsstufe. In den
Prognosejahren ergibt sich bei einem Übergangsanteil von 8,0% und 33 Einpendler*innen zunächst die
Bildung von fünf, in den späteren Jahren dann von sechs Eingangsklassen.
Wohnorte der SuS
Stabiler Anteil Gastschüler*innen aus LK Darmstadt-Dieburg, ca. 25% in JG 5
121
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das Atriumgebäude wurde energetisch saniert.
Die ehemalige Gymnastikhalle wurde schon vor
Jahren zur Mensa umgebaut . Die Sanierung
der Sporthalle bzw. Aula befindet sich in der
Umsetzung (Baubeginn 03/2022). Das Verwal-
tungsgebäude ist seit Kurzem fertig saniert und
neustrukturiert. Das Unterstufengebäude ist
noch unsaniert, Anmeldung von Finanzmitteln
ist vorgesehen.
Räumliche Situation
Die räumliche Situation der Lichtenbergschule
ist auskömmlich für ein 6 -zügiges G8 -
Gymnasium.
Barrierefreiheit
Bis auf das Unterstufengebäude sind alle Funk-
tionsbereiche barrierefrei erschlossen. Beh.-WC
vorhanden.
Geplante Maßnahmen
Kleine Sporthalle befindet sich im Sanierungs-
prozess. Im Anschluss folgt die Sanierung des
Unterstufengebäudes.
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 40 Sporthalle [Felder]
Große und kleine Turnhalle 4
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
2 Bio | 4 Chemie | 6 Physik 12 Küche
Mensa
1
1
Künstlerischer Bereich
3 Musik | 3 Kunst 6 Forum | Aula
Mensa | kleine Turnhalle 2
Computerraum 3
Schülerbibliothek
Großes und kleines Wissenszent-
rum
2
Weitere Fachräume
Erdkunde 1 Schüleraufenthalt/ -café 2
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1968 Verwaltung
2021 saniert
2 | 1968 Atriumgebäude
2013 saniert
3 | 1968 Sporthalle mit Mensa
2005 Mensa saniert
2022 Sanierung Sporthalle
4 | 1991 Große Sporthalle
5 | 1968 Moped-Fahrradhalle
6 | 1973 Unterstufengebäude
1994 WCs saniert
Grundstücksgröße: 28.600 m²
122
Kapazitätsabgleich
Die Lichtenbergschule liegt auch in den Prognosejahren im Rahmen ihrer Raumkapazität.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 784 787 749 721 710 675 685 690 701 716 739 761
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 460 465 448 488 494 506 464 461 434 440 434 440
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 5,6 5,6 5,4 5,2 5,2 5,0 5,0 5,0 5,0 5,2 4,3 4,7
Züge Sek I: Kapazität 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Lichtenbergschule:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
123
7.2.7 Ludwig-Georgs-Gymnasium
Stadtteil: Woogsviertel
Schulform /-größe G9 | SJ 2021/22 698 SuS | Tendenz stabil 3-zügig
Ganztag Profil 1
Raumsituation 3-zügig, angemessene Raumsituation
Kurzprofil und Einzugsbereich
Das Ludwig -Georgs-Gymnasium ist das älteste
Gymnasium in Südhessen. Es ist das einzige alt-
sprachliche Gymnasium der gesamten Bildungs-
region.
Durch die Innenstadtlage (gute Verkehrsanbin-
dung) und das besondere Profil hat die Schule
kein dominierendes Einzugsgebiet.
Seit 2004 hat die S chule vom Hessischen Kultus-
ministerium das "Gütesiegel Hochbegabung" zuer-
kannt bekommen.
Das Schulprofil ist geprägt durch das altsprachli-
che Angebot (Latein als erste und Englisch als
zweite Fremdsprache in Jahrgang 5; altgriechisch
und Französisch ab Jah rgang 9, später Hebräisch
und Neu-Griechisch als Arbeitsgemeinschaften).
Im Bereich der Naturwissenschaften werden die
Klassen im J G 8 + 9 für Physik und Chemie ge-
teilt, um den Schwerpunkt auf das Experimentie-
ren legen zu können. Besonders ist in J G 8 das
Erlernen von informationstechnischer Grundaus-
bildung im Zusammengang mit Politik und Wirt-
schaft.
Entwicklung und Schulorganisation
Seit dem Schuljahr 2018/19 kooperiert die Schule
mit der benachbarten Viktoriaschule und seit dem
SJ 2021/22 mit der Oberstufe der Georg-Büchner-
Schule. So sichern die Kooperationspartner ge-
genseitig ihr vielfältiges Angebot in Grund - und
Leistungskursen. Für die vorhandene 3 -zügige
Organisation verfügt die Schule über ein aus-
kömmliches Raumangebot.
Erlasse und Anträge
Keine.
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes
Hessen von 12:00 bis 16:00 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt]
Pädagogische Mittagsbetreuung, Lernzeit, Ar-
beitsgemeinschaften
Jugendhilfeträger: Die Villa , Verein für innovative
Jugendhilfe e.V.
Caterer: E & A Catering
Dienststellennummer:
5126
Adresse:
Nieder-Ramstädter-Straße 2
64283 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 48 00
lgg@darmstadt.de
www.lgg-darmstadt.de
124
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Das Ludwig-Georgs-Gymnasium hat in den letzten Jahren jeweils drei Eingangsklassen gebildet. Bis SJ
2018/19 waren es vier Eingangsklassen. Bei einem Übergangsanteil von 5,1% und Gastschüler*innen
analog der Vorjahre ergäben sich in den Prognosejahren eher vier Eingangsklassen; allerdings mit rela-
tiv geringer Frequenz. Für die Prognosejahre wurden die Anzahl der Gastschüler*innen sowie der Über-
gangsanteil leicht angepasst, um die Kapazität der Schule nicht zu überschreiten (grüne Markierungen).
Im laufenden Schuljahr wird der letzte G8-Jahrgang die Schule verlassen.
Wohnorte der SuS
Stabiler Anteil von gut 20% Gastschüler*innen in JG 5, v.a. aus LK Darmstadt-Dieburg.
125
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Einzelne Bauteile, insbesondere Bau A und Sani-
täranlagen wurden saniert. Es besteht trotzdem ein
großer Instandhaltungsrückstau und Sanierungs-
bedarf. Aktuell laufen Planungen zur Sanierung
von Bauteil B. Die Sanierung von Bauteil A wird im
April 2022 abgeschlossen.
Räumliche Situation
Das Ludwig-Georg-Gymnasium ist ein denkmalge-
schützter Meisterbau von Max Taut aus den 50er
Jahren. Der Raumbedarf bildet sich in den vorhan-
denen Gebäuden nicht ab. Es werden daher zu-
sätzlich Räume im benachbar ten Gebäude „Altes
Pädagog“ genutzt. Für das Ganztagsangebot wer-
den zudem Räume außerhalb der Schule ange-
mietet. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen auf
dem kleinen innerstädtischen Schulgrundstück
nicht. Erweiterungspotenzial bietet sich perspekti-
visch an der benachbarten Berufsschule (Alice -
Eleonoren-Schule), wenn diese im Rahmen der
Berufsschulentwicklungsplanung und der darin
verfolgten Konzentration der Berufsschulstandorte
an 2 Großstandorte / Kompetenzzentren ausgezo-
gen sein wird.
Barrierefreiheit
Nach Sanierung Beh.-WC im Bauteil B.
Geplante Maßnahmen
Ende 2022 Baubeginn Sanierung Bau teil B
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 22 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung
Seminarräume 2
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
2 Bio | 2 Chemie | 3 Physik 7 Küche außerhalb der Schule
Mensa außerhalb der Schule
1
1
Künstlerischer Bereich
2 Musik | 3 Kunst 5 Forum | Aula
Kleine Aula im Souterrain 2
Computerraum 1 Schülerbibliothek 1
Weitere Fachräume
Erdkunde 1 Schüleraufenthalt/ -café
angemietet 2
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1954 Verwaltung Bau A
2013 Fenstererneuerung
2018 Teil-Sanierung
2 | 1954 Schulbau B,C
2022 Sanierung Bau B
3 | 1966 Schließen Freiklassen B
2013 Sanierung WCs, KG, C
4 | 1963 Sporthalle
Grundstücksgröße: 8.550 m²
126
Kapazitätsabgleich
Aufgrund der Anpassungen der Prognose -Parameter bleibt die Schule im Rahmen ihrer baulichen
Kapazitäten.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 461 486 509 514 582 550 530 513 488 491 505 512
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 215 209 224 220 138 148 149 201 183 170 150 132
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,4 3,6 3,8 3,8 3,7 3,5 3,3 3,2 3,0 3,0 3,0 3,0
Züge Sek I: Kapazität 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Ludwig-Georgs-Gymasium:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
127
7.2.8 Viktoriaschule
Stadtteil: Bessungen
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Viktoriaschule, im Stadtteil Bessungen gelegen,
ist ein 4 -zügiges Gymnasium mit musikalischem
Schwerpunkt. Bläser - und Streicherklassen in den
Jahrgängen 5 + 6, Schwerpunktangebote Musik in
den Jahrgängen 7 – 10 sowie Musik als Leistungskurs
in der Oberstufe sind in enger Zusammenarbe it mit
der Akademie für Tonkunst eingerichtet.
Auch alle Naturwissenschaften können bis zum Abitur
belegt werden.
Neben Englisch wird auch Französisch als 1. Fremd-
sprache angeboten.
Entwicklung und Schulorganisation
keine
Erlasse und Anträge
keine
Ganztag
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes
Hessen von 12:00 bis 15:30 Uhr | Familienfreundliche
Schule [Stadt Darmstadt]
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freies Spiel.
Jugendhilfeträger: Die Villa, Verein für innovative Ju-
gendhilfe e.V.
Caterer: Küchenkönig
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 826 SuS | Tendenz steigend
Ganztag Profil 1
Raumsituation 4-zügig; Defizit im Bereich Ganztag, Sanierungsbedarf
Dienststellennummer:
5127
Adresse:
Hochstraße 44
64285 Darmstadt
Kontakt:
06151 – 13 48 70 00
viktoriaschule@darmstadt.de
www.viktoriaschule-darmstadt.de
128
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre
Die Viktoriaschule hat in den letzten Jahren jeweils 4 Eingangsklassen gebildet. Die Umstellung auf G9
wird mit dem letzten G8 -Abiturjahrgang im SJ 2022/23 abgeschlossen. Bei einem kontinuierlichen
Übergangsanteil von 7,4% und stabilen Anzahlen Gastschüler*innen wären in den kommenden Jahren
jeweils fünf Eingangsklassen zu bilden . Die Paramet er sind in der Prognose angepasst, um die
Kapazität des Schulstandorts nicht zu überschreiten.
Wohnorte der SuS
Schwankender Anteil Gastschüler*innen aus LK Darmstadt-Dieburg; aktuell über 20% in JG 5.
129
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das Hauptgebäude ist teilsaniert . W eitere Sanie-
rungsmaßnahmen sind geplant. Die Sanierung der
Fachklassen und der Turnhalle stehen noch aus.
Räumliche Situation
Die Viktoriaschule besteht aus einem denkmalge-
schützten Hauptgebäude von 1898, einem Fach-
klassenbau und einer Sporthalle aus den 60er
Jahren. Der Raumbedarf bildet sich in den vorhan-
denen Gebäuden nicht ab. Die Mittagsversorgung
wird daher außerhalb in räumlicher Kooperation
mit der evangelischen Paulusgemeinde angebo-
ten.
Es besteht Erweiterungsbedarf. Eine begrenzte
bauliche Erweiterungsmöglichkeit besteht in einer
Baulücke zur Heinrichstraße bzw. in der Neustruk-
turierung des Turnhallenbereichs. Mensa fehlt.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist bislang nur in der Turnhalle er-
reicht, Beh.-WC vorh.
Altbau (Klassen, Fachräume und Verwaltung) mit
Sockelgeschoss nicht barrierefrei.
Geplante Maßnahmen
Prüfung von baulichen Erweiterungsoptionen (lau-
fende Studien)
Raumbestand
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 24 Sporthalle [Felder] 1
Differenzierung 3 Zusätzliche Nutzung der Böllenfall-
torhalle
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
3 Bio | 3 Chemie | 3 Physik 9
Küche außerhalb der Schule
Mensa / Mittagessen Paulus ge-
meinde
1
Künstlerischer Bereich
2 Musik | 3 Kunst 5 Forum | Aula
Säulenhalle 1
Computerraum 2 Schülerbibliothek 1
Weitere Fachräume
Erdkunde 1 Schüleraufenthalt/ -café 1
Gruppenräume -
Baujahr der Gebäude:
1 | 1898, Hauptgebäude Klassen
2015 Brandschutzsanierung
2021 Fenstersanierung
2 | 1960 Fachklassenbau
3 | 1962 Sporthalle
Grundstücksgröße 7.600 m²
130
Kapazitätsabgleich
Aufgrund der Anpassung der Prognoseparameter bleibt die Viktoriaschule in den Prognosejahren im
Rahmen ihrer Raumkapazitäten.
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 538 528 538 551 569 672 676 675 676 678 683 688
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 282 296 266 252 238 154 171 203 294 295 291 286
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Viktoriaschule:
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I
131
7.3 Förderschulen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über vier Förderschulen in eigener Trägerschaft:
Schule Förderschwerpunkt Zügigkeit Sek I
Christoph-Graupner-Schule GE 2 Züge
Ernst-Elias-Niebergall-Schule LE 2 bis 3 Züge
Herderschule SPR/HÖ 1 Zug
Mühltalschule LE
132
133
7.3.1 Christoph-Graupner-Schule
Stadtteil: Martinsviertel
Studio SF Simon Fischer & Architekten GmbH, Mannheim
Schulentwicklung Stetiges Wachstum ist trotz Inklusion weiterhin zu erwarten
Ganztag Gebundener Ganztag z.Zt. bis 14:30 | nachschulische Betreuung NRD
Raumsituation Angespannt | Sanierung mit Erweiterung in Planung
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Christoph-Graupner-Schule ist Schule mit För-
derschwerpunkt geistige Entwicklung und einer
Abteilung körperlich -motorische Entwicklung. Seit
2002 ist die Schule zudem regionales, seit 2018
überregionales Beratungs - und Förderzentrum für
körperbehinderte Schüler*innen aus allgemeinbil-
denden Schulen und weiteren Förderschulen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreis
Darmstadt-Dieburg. Schon seit 1979 ist die Schule
als Gebundene Ganztagsschule organisiert. Die
Schule liegt im nördlichen Martinsviertel am Rande
des Bürgerparks. Die Schüler*innen stammen
überwiegend au s Darmstadt ; gemäß öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung werden bis zu 30 Plätze
an Schüler*innen aus dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg vergeben. Die Schule wird von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von
6 bis maximal 20 Jahren besucht.
Zur Schule gehört auch die unterrichtliche Versor-
gung der „Bärenfamilie“, in der intensivpflichtige
Kinder und Jugendliche betreut werden.
In der Primarstufe wurde eine erste Koopera -
tionsklasse an der Luise-Büchner-Schule eingerich-
tet. Die Nachfrage von Sei ten der Elternschaft ist
vorhanden. Für den Übergang in die Sekundarstufe
I sind Lösungen mit den Regelschulen zu finden.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Schülerzahlen der Christoph -Graupner-Schule
sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Auch
in den kommenden Jahren ist mit einer mindestens
stabilen, ggf. eher steigenden Schüler*innenzahlen
für den versorgten Förderschwerpunkt GE und
KME zu erwarten. Die Entwicklung muss engma-
schig beobachtet werden, da auch nach Sanierung
der Schule die Kapa zität beschränkt bleibt (140
SuS). In enger Absprache mit dem benachbarten
Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg sind ent-
sprechende Konzepte und Vereinbarungen zu ent-
wickeln.
Erlasse und Anträge
Keine
Betreuungsangebot
Die Schule befindet sich in einer Erprobungs-
phase für eine Verlängerung der bisherigen Be-
treuungszeiten (14:20) auf 15:20 an zwei Ta-
gen. Im Rahmen der bevorstehenden Sanierung
wird neben der räumlichen Umstrukturierung
ein neues pädagogisches und organisatorisches
Ganztagskonzept angestrebt.
Dienststellennummer:
4732
Adresse:
Vogelsbergstraße 38
64289 Darmstadt
Kontakt:
06151 13-481600
Christoph-Graupner-Schule@darmstadt.de
www.christoph-graupner-schule.de
134
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Die Christoph -Graupner-Schule befindet sich ins-
gesamt in erheblich sanierungsbedürftigem Zu-
stand. Handlungsbedarf besteht insbesondere in
Bezug auf Anzahl und Ausstattung der Sanitärräu-
me, die barrierefreie Erschließung sowie die Flucht-
und Rettungswege für alle Funktionsbereiche.
Aufgrund der aktuell laufenden Bauarbeiten wurde
die Schule an zwei Interimsstandorte ausgelagert:
Teile der Luise-Büchner-Schule sowie Schulcontai-
ner am Donnersbergring.
Räumliche Situation
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen war die
Raumsituation angespannt. Sowohl die Vorhaltung
von Räumen als auch deren Qualität war, gemes-
sen an den künftigen Herausforderungen, nicht
ausreichend.
Um dem steigende n Bedarf gerecht zu werden,
wurde ein Wettbewerb zur Erweiterung und Sanie-
rung der Schule durchgeführt. Seit 2020 erfolgt die
Umsetzung der Planungsergebnisse. Die Planung
für die Erweiterung basiert auf einer Organisations-
größe von bis zu 140 Schüler*innen.
Barrierefreiheit
Alle Funktionsbereiche der Schule waren und wer-
den barrierefrei erschlossen, Behinderten -WC u nd
Hygienebereiche für Schüler*innen mit erhöhtem
Pflegebedarf vorhanden
Geplante Maßnahmen
Erweiterung / Sanierung läuft (Fertigstellung 2024)
Baujahr der Gebäude:
1 | seit 2020 Generalsanierung
und Erweiterung des Hauptge-
bäudes aus dem Jahr 1979
Grundstücksgröße 13.000 m²
135
Raumbestand (Wettbewerbsvorgaben)
FUNKTIONEN SOLL SOLL
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag Fachunterrichtsräume
Klasse 20 Kunst 1
Gruppe | Differenzierung 4 Werken 1
Ganztag | Inklusion | Therapie 4 Ton 1
Ganztag | Physiotherapie 2 Musik 1
IT | Computerraum 1
Gemeinschaftsflächen Garten 1
Küche Ausgabeküche 1 Hauswirtschaftsraum 1
Mensa mit Lehrküche 1 Snoezelen 2
Schülerbibliothek | Mediathek 1 Sport- und Freiflächen
Sporthalle 1
Psychomotorik 1
Warmwasser-
Nichtschwimmerbecken
1
136
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung
In der Christoph-Graupner-Schule wurde in den letzten Jahren eine steigende Anzahl Schüler*innen be-
schult. Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Schüler*innen (10-15) sich nicht in den stationären
Klassen befindet, sondern über die Bärenstark-Familie unterrichtet wird, und sich bis zu 5 Kinder in der
Kooperationsklasse der Luise-Büchner-Schule befinden.
Ausblick: zukünftige Entwicklung
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Fö rderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität entspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.
In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl zu rechnen , da aus
den unteren Jahrgangsstufen eine höhere Schüler*innenzahl aufwächst.
Die Kapazität der Schule von 140 SuS (inklusive der Aufnahmeverpflichtung aus dem Kooperationsver-
trag mit dem Landkreis) wird somit überschritten.
137
7.3.2 Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Stadtteil: Martinsviertel
Schulentwicklung Stabile Schülerzahlen
Ganztag Profil 2
Raumsituation Großzügig
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule ist eine der zwei
Förderschulen für Lernhilfe und wurde 1969 erbaut.
Die Schule liegt im nördlic hen Martinsviertel, die
Schüler*innen kommen aus dem gesamten Stadt-
gebiet (Schwerpunkt Kranichstein, Morneweg) und
in geringer Zahl aus dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg. Seit 2018 ist die Schule Träger des Güte-
siegels „Berufsorientierung“ für weitere 5 Jahre.
Bereits s eit 1993 ist die Schule Beratungs - und
Förderzentrum (Schwerpunkt Lernen) und berät alle
Grund- und SEK I-Schulen sowie die Gymnasien im
Norden Darmstadts. Das Zentrum für schulische
Erziehungshilfe, das der Schule angegliedert ist,
unterstützt bei diesen Aufgaben.
Die Abteilung „Schule für Kranke“ verantwortet den
Unterricht an der Prinzessin Margret Klinik in Darm-
stadt und den Häuslichen Sonderunterricht für den
gesamten Schulaufsichtsbezirk Landkreis Darm-
stadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt.
Seit 2006 ist die Schule „familienfreundliche Schu-
le“.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule hat in den letzten
6 Jahren mehr als ein Viertel an Schülerzahlen ver-
loren. Die Schule führt nun 220 Schüler*innen ins-
gesamt. In den kommenden Jahren ist mit einer
Stabilisierung, ggf. auch einem leichten Anstieg der
Schülerzahl zu rechnen. Die Entwicklung von Inklu-
sion an den allgemeinen Schulen und die Auswir-
kungen auf den Förderschulbereich muss weiterhin
aufmerksam beobachtet werden.
Erlasse und Anträge
Keine
Ganztag
Die Schule befindet sich mit der Sekundarstufe I im
Profil 2.
Aktueller Träger: Sozialkritischer Arbeitskreis e.V.
Dienststellennummer:
4623
Adresse:
Vogelsbergstraße 46
64289 Darmstadt
Kontakt:
06151 13-482400
E-E-Niebergall-Schule@darmstadt.de
www.eens-da.de
138
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Zwischen 2007 und 201 2 wurden das Hauptgebäude
mit Mensa und Verwaltungsbereich und der östliche
Klassentrakt (F) erweitert und saniert. Die übrigen
Gebäudetrakte sind sanierungsbedürftig.
Räumliche Situation
Auskömmliches Raumangebot.
Die Raumanalyse bet rachtet den Bedarf für die
Grund- Mittel- und Hauptstufe, d.h. die Klassen stufen
1-10.
An der Schule für Kranke fehlt ein Pausenraum / Leh-
rerzimmer. Aktuell sind dort 5 LuL eingesetzt.
Barrierefreiheit
Wesentliche Funktionsbereiche der Schule sind barri-
erefrei erreichbar (Ausnahme Klassen in den OG
Bauteil C,D,F), Beh.-WC vorhanden.
Geplante Maßnahmen
Bauteil E Fertigstellung 2022
Fortführung der Gesamtsanierung von Bauteil B, C, D
und G (Turnhalle)
Raumbestand (Wettbewerbsvorgaben)
FUNKTIONEN SOLL SOLL
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag Fachunterrichtsräume
Klasse
1 DAZ, 1 MZW 20 Kunst | Werken
92 qm und 30 qm
1
Gruppe | Differenzierung 10 Musik 1
Ganztag | Inklusion | Therapie
1 Sprachheilraum 6 IT | Computerraum 1
Gemeinschaftsflächen Physik
Küche Ausgabeküche 1 Lehrküche| Hauswirtschaft
Mensa | Aula 1 Sport- und Freiflächen
Multifunktion Klasse | Multifunktion 1 Sporthalle 1
Schülerbibliothek | Mediathek 1 Psychomotorik
Baujahr der Gebäude:
1 | 1969 Hauptgebäude
2007, 2012 saniert
2 | 1969 Klassentrakte
Block F 2010 saniert
3 | 1969 Turnhalle
Grundstücksgröße 18.500 m²
139
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung
In der Sekundarstufe I der Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurden in den letzten Jahren weniger Schü-
ler*innen beschult als noch weniger Jahre zuvor: waren es im Schuljahr 2016/17 noch 180 SuS, so sind
es im laufenden Schuljahr nur noch 149 – gut 30 weniger. Auch in der Primarstufe zeigt sich eine rück-
läufige Entwicklung.
Ausblick: zukünftige Entwicklung
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Fö rderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität entspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.
Aufgrund der veränderten Vorgaben zur Einleitung von Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs
Lernen ist davon auszugehen, dass in den kommenden Schuljahren zunächst weniger Schüler*innen an
der Ernst -Elias-Niebergall-Schule aufgenommen werden. Ob sich dann mittelfristig die Schü-
ler*innenzahl wieder nach oben bewegt oder längere Zeit auf einem niedrige ren Niveau verlaufen wird,
ist davon abhängig, ob weitere Veränderungen in Bezug auf die Feststellung von Förderbedarfen statt-
finden.
140
7.3.3 Herderschule
Stadtteil: Bessungen
Schulentwicklung Stabile Schülerzahlen
Ganztag In Entwicklung
Raumsituation Gut
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Herderschule ist eine Schule mit dem Förder-
schwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hö-
ren. Als „Angebots- und Durchgangsschule“ ist es ihr
Ziel, die Schüler*innen so zu fördern, dass sie so bald
wie möglich an die zuständige Regelschule wechseln
können.
Die Schule hat zwei Vorklassen, sowie eine zweizügi-
ge Grundstufe (Klassen 1 – 4) und eine einzügige
Mittel- und Hauptstufe (Klassen 5 – 9). Der Unterricht
ist so organisiert, dass sowohl begleitende als auch
integrierte Sprachförderung und auditive Wahrneh-
mungsförderung (Hörerziehung) erteilt werden kann.
Die Herderschule (Sprachheilschule) und die Mühltal-
schule (Schule mit dem Fördersc hwerpunkt Lernen)
bilden gemeinsam das regionale Beratungs - und För-
derzentrum Darmstadt-Süd.
Neben dem Stadtgebiet versorgt die Herderschule im
Rahmen der vorhandenen Kapazitä t (1 Zug) in der
Hauptstufe (7-9) auch SuS aus dem Landkreis Darm-
stadt-Dieburg, dem Landkreise Groß -Gerau, Kelster-
bach und dem Odenwaldkreis. Eine zuvor bestehende
Kooperationsvereinbarung unter den genannten
Schulträgern wurde vor einigen Jahren aufgrund der
Entwicklung eigener Schulträger-Angebote und inklu-
siver Beschulung von deren Seite aufgekündigt.
Im Rahmen des Projekts "Bildung in der digitalen
Welt. Darmstädter Modellschulen" wurde die Schule
über 2 Jahre umfassend auf dem Weg zu einer digital
souverän agierenden Schule unterstützt.
Entwicklung und Schulorganisation
Die Schule möchte ein eigenes Ganztagsangebot
entwickeln. Sie wünscht sich die Poolbildung bei den
Teilhabeassistenzen.
Erlasse und Anträge
Keine
Betreuungsangebot/ Ganztag
Die Schule hat sich zum SJ 2023/24 zur Aufnahme in
das Ganztagsprogramm beworben . Ein Träger mit
Räumlichkeiten auch für das Mittagessen hat Interes-
se an der Kooperation. Die Vergabe der Betreuungs-
leistung wird aktuell ausgeschrieben.
Dienststellennummer:
4624
Adresse:
Am Kapellberg 2
64285 Darmstadt
Kontakt:
06151 278653-0
herderschule@darmstadt.de
www.herderschule-schule.de
141
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Die Schule wurde grundsaniert.
Räumliche Situation
Nach erfolgter Fertigstellung der Sanierung/ Neustruk-
turierung und Ausbau des Dachgeschosses im Jahr
2020 verfügt die Schule über ausreichende und quali-
tativ hochwertige Räume, die den Anforderungen ei-
ner modernen Sprachheilschule gerecht werden.
Barrierefreiheit
Alle wesentlichen Funktionsbereiche der Schule sind
barrierefrei erreichbar mit Ausnahme der Außenstelle
Bessunger Str. 80, dem Vorklassenstandort.
Behinderten-WC jeweils vorhanden.
Geplante Maßnahmen
Keine
Raumbestand
FUNKTIONEN IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag Fachunterrichtsräume
Klasse 15 Kunst | Werken 2
Klasse | Vorklasse
Außenstelle, Bessunger Str. 2 Musik 1
Gruppe | Differenzierung 8 Lehrküche 1
Ganztag | Inklusion | Therapie
Außenstelle, Sprachförderung 4
Therapie | Audiometrie 1
Gemeinschaftsflächen Sport- und Freiflächen
Küche Lehrküche 1 Sporthalle
Psychomotorikhalle
1
Mensa Flurbereich 1
Multifunktion 1
Schülerbibliothek | Mediathek | PC 1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1900 Hauptgebäude
2020 Aufstockung und
Sanierung
2 | 1995 Bauteil 2;
2020 Sanierung
3 | 2011 Außenstelle
2013, Nutzungsänderung
und Sanierung
Grundstücksgröße: 2.940 m²
142
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung
In der Sekundarstufe I der Herderschule wurden in den letzten Jahren weniger Schüler*innen beschult
als noch weniger Jahre zuvor: waren es im Schuljahr 2016/17 noch 93 SuS, so sind es im laufenden
Schuljahr nur noch 61 – gut 30 weniger. Die Entwicklung in der Primarstufe verlief im selben Zeitr aum
sehr stabil. Der Rückgang der Anzahl der Schüler*innen in den aufsteigenden Klassen entspricht auch
dem grundsätzlichen Ansatz der Sprachheilschulen, die Kinder in möglichst jungen Jahren so zu för-
dern, dass sie anschließend an eine allgemeine Schule wechseln können.
Ausblick: zukünftige Entwicklung
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Förderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität en tspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.
Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Herderschule in den kommenden Jahren stabil
bleibt.
143
7.3.4 Mühltalschule
Stadtteil: Eberstadt
Schulentwicklung Leicht sinkend, perspektivisch stabil
Ganztag Teilnahme am Betreuungsangebot der Gutenbergschule
Raumsituation Differenzierungsmöglichkeiten fehlen
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Mühltalschule ist eine der zwei Schulen in
Darmstadt mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Eine Schule- Zwei Schulstandorte: Die Mühltal-
schule arbeitet räumlich und pädagogisch eng
mit zwei Regelschulen in Eberstadt zusammen.
Am Schulstandort der Ludwig -Schwamb-Schule
sind die Primarstufe (Grundstufe - Klassen 1-4),
sowie der Verwaltungsbereich der Mühltalschule
verortet. Am Schulsta ndort der Gutenbergschu-
le werden die SuS der Sekundarstufe I in Ko-
operationsklassen unterrichtet.
Als Teil der Herderschule, als regionales Bera-
tungs- und Förderzentrum Darmstadt-Süd (rBFZ
Darmstadt-Süd), führt die Mühltalschule die
inklusive Beschulung mi t unterschiedlichen
Förderschwerpunkten in Regelschulen in Eber-
stadt durch.
Entwicklung und Schulorganisation
Keine
Erlasse und Anträge
Keine
Betreuungsangebot
Das Ganztagsangebot der Gutenber gschule
steht den SuS der Mühltalschule zur Verfügung.
Perspektivisch entwickelt die Mühltalschule ihr
pädagogisches Ganztagskonzept für den Schul-
standort Gutenbergschule.
Dienststellennummer:
4626
Adresse (Verwaltung, Schul-
leitung, Primarstufe):
Nussbaumallee 6
64297 Darmstadt
Adresse (Sek. I):
Gabelsberger Straße 4-8
64297 Darmstadt
Kontakt:
06151 13 48 3100
Muehltalschule@Darmstadt.de
www.muehltalschule.de
144
Bauliche und räumliche Situation
Sanierungsstand
Das Schulensemble befindet sich in einem sanierten
Zustand. Nur die Turnhalle ist noch stark sanierungs-
bedürftig.
Räumliche Situation
Die Gutenbergschule besteht aus vier denkmalge-
schützten Gebäuden und dem Gebäude F von 1999.
Das Raumprogramm bildet sich bis auf Gruppen - /
Differenzierungsräume ab.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nur im Gebäude F gegeben, Behin-
derten-WC vorhanden.
Geplante Maßnahmen
Die Sanierung der Turnhalle und der Sanitäranlagen.
Rückbau/ Umnutzung der Hausmeisterwohnung für
schulische Zwecke.
Raumbestand (kompletter Bestand Gutenbergschule)
IST IST
Lern- und Unterrichtsbereich Sport- und Freiflächen
Klasse 26 Sporthalle [Felder] 1
Fachunterrichtsräume Gemeinschaftsflächen
Naturwissenschaften
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4 Küche
Ausgabe 1
Künstlerischer Bereich
1 Musik/MZR | 1 Kunst 2 Mensa 1
Computerraum (1 sehr klein) 1,5 Forum | Aula 1
Arbeitslehre
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum | textiles
Arbeiten
4 Schülerbibliothek 1
Hauswirtschaft 1 Schüleraufenthalt/ -café
Lerncafé 1
Weitere Fachräume
Talent Company 1 Gruppenräume 1
Baujahr der Gebäude:
1 | 1902 Gebäude A
2013 saniert
2 | 1908 Gebäude B
2004 saniert
3 | 1886 Gebäude C
2005 saniert
4 | 1964 Turnhalle [D]
5 | 1887 WC-Anlagen [E]
2014 saniert
6 | 1999 Gebäude F
Grundstücksgröße 9.430 m²
145
Quantitative Entwicklung
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung
In der Sekundarstufe I der Mühltalschule wurden in den letzten Jahren im Schnitt 31 Schüler*innen be-
schult; im Schuljahr 2016/17 lag die Anzahl mit 40 noch 25% höher als im laufenden Schuljahr. Dies
entspricht der allgemeinen Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen aufgrund der inklusiven Beschu-
lung der Kinder. Die Entwicklung in der Primarstufe verlief im selben Zeitraum sehr stabil auf niedrigem
Niveau.
Ausblick: zukünftige Entwicklung
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Förderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität en tspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.
Die Mühltalschule wird auch in den kommenden Jahren nicht mit ansteigenden Schüler*innenzahlen
rechnen können; wie bei der Ernst-Elias-Niebergall-Schule ist dies bedingt durch die veränderten Verfah-
ren zur Festlegung der Förderschwerpunkte und damit verbunden höheren Anteilen inklusiv beschulter
Kinder.
1
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
dieser vertreten durch den
Oberbürgermeister Jochen Partsch und den
Bürgermeister Rafael Reißer
und
der Landkreis Darmstadt-Dieburg,
vertreten durch den Kreisausschuss,
dieser vertreten durch den
Landrat Klaus Peter Schellhaas und den
Ersten Kreisbeigeordneten Robert Ahrnt
schließen gemäß § 140 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),
in Verbindung mit §§ 1, 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969
(GVBL. I S 307), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2017 (GVBl. S. 618), folgende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
§ 1 Allgemeinbildende Schulen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg (im Folgenden gemeinsam: „die
Vertragspartner“) erklären sich bereit, aus der jeweils anderen Gebietskörperschaft bis zu maximal 140
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 an ihren Schulen aufzunehmen, sofern es die
Aufnahmekapazitäten der Schulen der aufnehmenden Gebietskörperschaft unter Bezugnahme auf §§ 144
ff. HSchG und durch die nach § 144a Abs. 5 HSchG erlassene „Verordnung über die Festlegung der Anzahl
und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen“ - SchulkapazitätsVO - vom 21. Juni
2011 (ABl. S. 232) zulassen1. Hierbei haben Schülerinnen und Schüler Vorrang, die als erste Fremdsprache
eine Sprache gewählt haben, die an der jeweils zu ihrer Wohnung nächstgelegenen weiterführenden Schule
des gewählten Bildungsgangs nicht als erste Fremdsprache angeboten wird.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht nicht. Darüber hinaus erklärt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereit, Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Mühltal und Messel
ohne Einschränkung in der Jahrgangsstufe 5 an Darmstädter Schulen aufzunehmen.
1 Ergebnis des Mediationsverfahrens durch das Hessische Kultusministerium mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2011.
2
§ 2 Gastschulbeiträge
(1) Die Vereinbarungspartner sind einander nach den §§ 163 und 165 des Hessischen
Schulgesetzes zur Zahlung von Gastschulbeiträgen verpflichtet. Die Gastschulbeiträge reichen zur
Kostendeckung nicht aus. Aus diesem Grund beteiligen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig
an den ungedeckten Kosten und vereinbaren abweichend von § 165 Hessisches Schulgesetz
einen höheren Gastschulbeitrag.
(2) Abweichend von den auf Grundlage des § 165 Hessisches Schulgesetz vom Hessischen
Kultusministerium jährlich festgesetzten Gastschulbeträgen leisten die Vereinbarungspartner einander für
alle Schulformen (mit Ausnahme der Christoph-Graupner-Schule, für die eine gesonderte Vereinbarung
besteht; siehe § 5) das 1,5-fache der vom Hessischen Kultusministerium nach der aktuellen
Berechnungssystematik jährlich festgesetzten Gastschulbeiträge. Wenn das Hessische
Kultusministerium die Berechnungssystematik für die Ermittlung der Gastschulbeiträge hin zu einer
Vollkostendeckung verändert, wird der Faktor neu verhandelt und entsprechend angepasst.
(3) Hiervon abweichend wird die Kostenbeteiligung für die gemäß § 2 aufgenommenen Schülerinnen
und Schüler der Christoph-Graupner-Schule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom
09.10.2014 geregelt.
§ 3 Abrechnung der Gastschulbeiträge
(1) Das Abrechnungsjahr entspricht dem laufenden Haushaltsjahr.
Für die Abrechnung der Gastschulbeiträge sind die Schülerzahlen der Gastschülerstatistik des
Hessischen Kultusministeriums zum Stichtag 01.11. des dem Abrechnungsjahr vorausgehenden
Kalenderjahres maßgebend.
(2) Die entsprechenden Gast-Schülerlisten sind dem jeweils anderen Vereinbarungspartner bis
spätestens zum 01.04. des Abrechnungsjahres vorzulegen. Eventuelle Beanstandungen sollen
spätestens bis zum 30.06. des Abrechnungsjahres erfolgen.
Sollte die jährliche Festsetzung der Gastschulbeiträge durch das Hessische Kultusministerium bis
zum 01.04. noch nicht bekannt sein, erfolgt die Vorlage der Schülerlisten umgehend nach
Veröffentlichung der Festsetzung durch das Hessische Kultusministerium.
Zum 01.08. ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Gesamtbetrages zu
leisten.
(3) Die Endabrechnung erfolgt zum 15.12. für das jeweilige Abrechnungsjahr.
(4) Die Abrechnung nach dieser Vereinbarung erfolgt erstmalig im Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage
der Schülerzahlen zum Stichtag 01.11.2020. Im Haushaltsjahr 2020 erfolgt die Abrechnung auf
Basis der bis 31.07.2020 geltenden Vereinbarung.
3
§ 4 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigungsfrist
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 01.08.2020 in Kraft.
(2) Sie gilt zunächst für zehn Jahre und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
nicht die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende von einem der
Vereinbarungspartner schriftlich erklärt wird.
§ 5 Außerkrafttreten und Fortgeltung anderer Vereinbarungen
(1) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung die bereits
zwischen den Vereinbarungspartnern bestehenden nachfolgenden Vereinbarungen außer Kraft:
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.03.1997 (Schulvereinbarung) für Haupt-, Real- und
Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen, Sonderschulen, Lehranstalt für PTA
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 22.06.1999 für die Herderschule
(2) Die nachfolgenden Vereinbarungen zwischen den Vereinbarungspartnern gelten fort:
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Schule für Kranke vom 15.10.2008 –
organisatorisch angegliedert der Ernst-Elias-Niebergall-Schule in Trägerschaft der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 09.10.2014 betreffend den Sonderunterricht in der
Christoph-Graupner-Schule, Darmstadt
§ 6 Salvatorische Klausel
( 1 ) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam bzw. lückenhaft sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die
Vereinbarungspartner haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht
wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilunwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit
unverzüglich behoben wird.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene
Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vereinbarungspartner gewollt haben
oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie die
Unwirksamkeit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten.
4
Für den Magistrat Für den Kreisausschuss
der Wissenschaftsstadt Darmstadt: des Landkreises Darmstadt-Dieburg:
Darmstadt, Darmstadt,
_
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Rafael Reißer
Bürgermeister
Klaus Peter Schellhaas
Landrat
Robert Ahrnt
Erster
Kreisbeigeordneter
2022/0207
6429 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0207
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2,
Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027
Vorlage vom: 28.06.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2,
Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027, in welche die Anregungen und Erkenntnisse aus dem
zuvor durchgeführten Beteiligungsverfahren eingeflossen sind, wird in vorliegender Fa s-
sung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
2. Die beschossene Fortschreibung des Schulentwicklungsp lans wird sodann dem hessischen
Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt.
- 2 -
Anlagen: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan
2, Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027
(Anlage nur im Parlis)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2022:
I. Entwurf des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2,
Sekundar- und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 – 2027
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) regelt die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen
durch den Schulträger in § 145.
Hiernach sind Schulentwicklungspläne innerhalb von 5 Jahren nach der Zustimmung durch
das Kultusministerium auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und – soweit erforderlich –
fortzuschreiben.
Aufgrund des enormen Umfangs und Umbruchs (Konversion) in der städtebaulichen Entwic k-
lung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, verbunden mit den ebenso umfangreichen gesel l-
schaftlichen Veränderungen sowi e im Schulwesen (Beispiel Digitalisierung oder Ganztag), hat
sich das Schuldezernat aufgrund des hohen Umfangs der zu behandelnden Themen dazu
entschieden, den Schulentwicklungsplan für allgemeinbildende Schulen in 2 Teilplänen - Pri-
marbereich und Sekunda rbereich - zu behandeln.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Sch u-
len, Teilplan 2, Sekundar - und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 - 2027 enthält en t-
sprechend den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulg esetzes die Ausweisung des
gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarfs sowie von Schulstandorten. Das örtliche Bi l-
dungsangebot wird dargestellt und reflektiert. Der Plan liefert damit die Grundlagen für einen
zweckentsprechenden Schulbau sowie den Rahmen fü r eine Standortentwicklungs - und Aus-
stattungsplanung bis zum Jahr 2027. Er versteht sich als Leitlinie für die Entscheidungsfi n-
dung zu den erforderlichen schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnah men.
Schließlich enthält der Schulentwicklungsp lan (SEP) sowohl die langfristige Zielplanung des
Schulträgers als auch die einzelnen Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der geplanten
zeitlichen Verwirklichung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zeichnet sich aus durch ein außergewöhnlich hohes Maß
an Bevölkerungszuwachs und städtebaulicher Wohnverdichtung, welches im Entwurf des
Schulentwicklungsplans explizit in einem Kapitel behandelt und bezüglich der daraus resu l-
tierenden sozialen Infrastrukturbedarfe problematisiert wird. Die Folge - nämlich eine Vi el-
zahl an notwendigen Schulerweiterungen und möglicherweise auch Neugründungen, also
Organisationsanträgen nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) - wird im beige-
fügten Planungsentwurf konkret benannt und mit statistischen Daten unterfüttert.
Seit Genehmigung des letzten Schulentwicklungsplans, eingegangen im Januar 2013, hat
sich zudem der Schul - und Bildungsbereich stetig weiterentwickelt, insbesondere auch im
Bereich der Grundschulen und Förderschulen. Zu nennen sind hier schwerpunktmäßig die
Verstetigung inklusiver Beschulung und der Ausbau von Ganztagsangeboten sowie deren
große Nachfrage.
Weiterhin haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesgesetzgebers zur U m-
setzung inklusiven Unterrichts deutlich konkretisiert und es wird versuc ht durch das Instr u-
ment der Einführung und Organisation inklusiver Schulbündnisse (aktuell: Verordnung über
die Aufgabe und Organisation der inklusiven Schulbündnisse VOiSB, vom 14.6.2019), einen
verlässlichen Arbeitsrahmen für die an Schule Beteiligten zu schaffen.
. . .
- 4 -
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans greift darüber hinaus weitere Angebote und Planu n-
gen auf. Zu nennen ist hier insbesondere der Ausbau und die Weiterentwicklung des Gan z-
tagsschulbereichs, womit der zunehmenden Bedeutung de r schulischen Betreuungsangebote
im Sinne qualitativer Schulentwicklung sowie der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf Rechnung getragen werden soll.
Die aus dem umfassenden bisherigen Planungsprozess abgeleiteten Maßnahmen sind in den
Kapiteln 4.9. sowie 5.7 und 6.1 des vorliegenden Entwurfs des Schulentwicklungsplans z u-
sammengefasst aufgeführt.
Im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung und zur möglichst breiten Berücksichtigung
begründeter Interessenslagen wurde der Entwurf des Schu lentwicklungsplans in das Beteil i-
gungsverfahren gegeben und im Schulausschuss wie in der Schulkommission beraten.
Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken aus dem durchgeführten Beteiligungsverfahren
wurden inhaltlich abgewogen und in den jetzt vorliegen den abschließenden Entwurf eingea r-
beitet.
Der so abgerundete und abgestimmte Schulentwicklungsplan wird hiermit Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Zustimmung der städtischen Gremien erfolgt die Vorlage zur Genehmigung beim He s-
sischen Kultusministerium.
Darmstadt, 28.06.2022
Plr- -40- kra/la
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 4
294 Zeichen
Punkt 26: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundarstufe I und II, 2022 - 2027 (V-Nr. 2022/0207) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke. und UFFBASSE
Beratungsverlauf (5)
Orte (23)
- Mina-Rees-Straße 12
- Rheinstraße 20a
- Landwehrstraße 26
- Bessunger Straße 77
- Grenzallee 4
- Hermannstraße 47
- Vogelsbergstraße 50
- Bartningstraße 33
- Gabelsbergerstraße 4
- Grillparzerstraße 33
- Martin-Buber-Straße 32
- Kranichsteiner Straße 84
- Julius-Reiber-Straße 1
- Kasinostraße
- Nieder-Ramstädter Straße 120
- Ludwigshöhstraße 105
- Hochstraße 44
- Heinrichstraße
- Nußbaumallee 6
- Marktplatz
- Donnersbergring
- Am Kapellberg 2
- Eschollbrücker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0207
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00