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AN/0775/2018

Unterbringung von Flüchtlingen

SPD Anfrage nach § 4 15.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.11.2018, TOP 9.1.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3103 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.05.2018 
 
AN/0775/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
 
Unterbringung von Flüchtlingen 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung in den Kölner Medien 
stellen sich viele Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen in angemieteten 
Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern / Einzelwohnungen und in Köln. Dies be-
trifft rund 22% der untergebrachten Flüchtlinge. 
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Eigentümern bzw. Betreibern 
von Objekten, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, die Unterbrin-
gungskosten pro Kopf oder pro qm erstattet werden? Ist es möglich, dass 
im laufenden Prüfungsverfahren für die Einrichtung einer Flüchtlingsunter-
kunft die Erstattungsmodalität von „pro qm“ auf „pro Kopf“ geändert wird? 
Falls ja, wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, worauf begründet 
sich die Entscheidung  und  welche Mehrkosten sind dadurch entstanden? 
Die Verwaltung wird gebeten die Kriterien für beide Fälle nachvollziehbar 
und transparent darzustellen und zu erläutern, wie im Einzelfall entschie-
den wird.  
2. Wodurch qualifiziert sich eine kostenintensivere Unterbringung von Flücht-
lingen in einem sog. Beherbergungsbetrieb? Welche formellen und materi-
ellen Voraussetzungen stellt die Verwaltung an einen solchen Betrieb und 
wie werden diese Voraussetzungen überprüft?  
 
3. Wie viele Verträge wurden mit Vermietern zur Unterbringung von Flücht-
lingen in Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Einzelwohnungen

- 2 - 
 
geschlossen? Die Verwaltung wird gebeten alle eingegangenen Verträge 
mit Beherbergungsbetrieben und Vertragspartnern an Hand der Kriterien 
Laufzeit, Kündigungsklauseln, den jeweiligen Erstattungskosten, Bele-
gungsplätze, Adresse und Vertragspartner und Eigentümer zu nennen. Da-
bei sind auch ggf. bereits ausgelaufene Verträge aufzulisten. Ebenso sind 
alle Fälle aufzulisten, bei denen es (noch) nicht zu einem Vertragsab-
schluss gekommen ist.  
4. Welche Dienststellen und Ämter der Stadtverwaltung sind an der Ausarbei-
tung von Mietverträgen für die Unterbringung von Flüchtlingen in ange-
mieteten Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern / Einzelwohnungen zu-
ständig und beteiligt?  
5. Nach welchen Kriterien ist für das Objekt Dellbrücker Hauptstr. 209, 
51069 Köln, entschieden worden, die Laufzeit entgegen der üblichen Ver-
waltungspraxis von 3-5 Jahren auf 7 Jahre zu erhöhen? Wer hat diese Ent-
scheidung letztverantwortlich getroffen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dellbrücker Hauptstraße 209

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Details

Aktenzeichen
AN/0775/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
15.05.2018
Erstellt
15.05.2018 15:38