AN/0775/2018
Unterbringung von Flüchtlingen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
3103 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.05.2018 AN/0775/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung in den Kölner Medien stellen sich viele Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen in angemieteten Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern / Einzelwohnungen und in Köln. Dies be- trifft rund 22% der untergebrachten Flüchtlinge. Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Eigentümern bzw. Betreibern von Objekten, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, die Unterbrin- gungskosten pro Kopf oder pro qm erstattet werden? Ist es möglich, dass im laufenden Prüfungsverfahren für die Einrichtung einer Flüchtlingsunter- kunft die Erstattungsmodalität von „pro qm“ auf „pro Kopf“ geändert wird? Falls ja, wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, worauf begründet sich die Entscheidung und welche Mehrkosten sind dadurch entstanden? Die Verwaltung wird gebeten die Kriterien für beide Fälle nachvollziehbar und transparent darzustellen und zu erläutern, wie im Einzelfall entschie- den wird. 2. Wodurch qualifiziert sich eine kostenintensivere Unterbringung von Flücht- lingen in einem sog. Beherbergungsbetrieb? Welche formellen und materi- ellen Voraussetzungen stellt die Verwaltung an einen solchen Betrieb und wie werden diese Voraussetzungen überprüft? 3. Wie viele Verträge wurden mit Vermietern zur Unterbringung von Flücht- lingen in Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Einzelwohnungen - 2 - geschlossen? Die Verwaltung wird gebeten alle eingegangenen Verträge mit Beherbergungsbetrieben und Vertragspartnern an Hand der Kriterien Laufzeit, Kündigungsklauseln, den jeweiligen Erstattungskosten, Bele- gungsplätze, Adresse und Vertragspartner und Eigentümer zu nennen. Da- bei sind auch ggf. bereits ausgelaufene Verträge aufzulisten. Ebenso sind alle Fälle aufzulisten, bei denen es (noch) nicht zu einem Vertragsab- schluss gekommen ist. 4. Welche Dienststellen und Ämter der Stadtverwaltung sind an der Ausarbei- tung von Mietverträgen für die Unterbringung von Flüchtlingen in ange- mieteten Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern / Einzelwohnungen zu- ständig und beteiligt? 5. Nach welchen Kriterien ist für das Objekt Dellbrücker Hauptstr. 209, 51069 Köln, entschieden worden, die Laufzeit entgegen der üblichen Ver- waltungspraxis von 3-5 Jahren auf 7 Jahre zu erhöhen? Wer hat diese Ent- scheidung letztverantwortlich getroffen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Dellbrücker Hauptstraße 209
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0775/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 15.05.2018 15:38