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1724/2018

Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung von Gremienmitgliedern

Mitteilung Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 14.11.2018, TOP 7.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer  28.05.2018 
 1724/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.05.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 05.06.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 14.11.2018 
 
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung von Gremienmitgliedern 
Nur mit einer engagierten, tatkräftigen und verantwortungsstarken Bürgerschaft ist die Stadt Köln gut 
aufgestellt für die Herausforderungen einer Großstadtgesellschaft. Als Ausdruck der Wertschätzung 
und Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung 
am 4. April 2017 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln zum 
1. Juli 2017 einzuführen.  
 
In Zusammenhang mit dem großen bürgerschaftlichen Engagement stehen auch die Beschlussemp-
fehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender und der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik, welche dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Soziales und Senio-
ren, sowie dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtfragen/Vergabe/Internationales zur 
Kenntnis gegeben wurden (Mitteilung 1109/2018). Die von den Stadtarbeitsgemeinschaften gefassten 
Beschlüsse sehen vor, aus Gleichbehandlungsgründen für beide Gremien Regelungen zur Zahlung 
von Sitzungsgeld bzw. Aufwandsentschädigung zu treffen, die den Regelungen für die Stadtarbeits-
gemeinschaft Seniorenpolitik/Seniorenvertretung entsprechen.  
 
Unbestritten leisten alle Gremien wichtige Arbeit. Dennoch sind diese Gremien aufgrund ihrer rechtli-
chen Stellung nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Die Mitglieder der Seniorenvertretung wer-
den auf der Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer Wahl für die Dauer von 5 Jahren 
gewählt (Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik). Die Sprecherinnen und Sprecher der Senio-
renvertretung auf Bezirksebene (für die StadtAG Seniorenpolitik) wiederum werden durch die Senio-
renvertreterinnen und -vertreter im Stadtbezirk gewählt. Dadurch, dass die Mitglieder der Senioren-
vertretungen durch Kommunalwahl gewählt werden und diese dann wiederum Sprecher für die Stadt 
AG wählen, besteht eine vom Bürger ausgehende Legitimationskette für die Mitglieder dieser Gremi-
en. Ähnliches gilt für die von den Fraktionen des Stadtrates entsandten Mitglieder der Stadt AG Seni-
orenpolitik, deren Legitimation ebenfalls über die Kommunalwahl herzustellen ist. Eine solche „Legi-
timationskette“ besteht weder bei den Mitgliedern der StadtAG Behindertenpolitik, welche durch den 
Wahlausschuss der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen erfolgt, noch bei den 
Mitgliedern der StadtAG LST, bei denen die Nominierung für eine Mitgliedschaft von den auf diesem 
Gebiet tätigen Organisationen vorgenommen wird, noch bei den Mitgliedern in den Arbeitsgemein-
schaften Seniorenpolitik, die von Organisationen entsandt werden und derzeit von den Entschädi-
gungszahlungen ausgenommen sind. Die Zusammensetzung weiterer -bisher nicht entschädigter- 
städtischer Gremien lässt sich ebenfalls nicht auf eine Legitimationskette zurückführen, die auf eine

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unmittelbare Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger zurückgeht.  
 
Neben den bisher anfragenden Gremien (StadtAG Behindertenpolitik und StadtAG LST), für die die 
Entschädigungszahlungen von der Verwaltung derzeit auf ca. 60.000 € jährlich geschätzt werden, 
sind im Ratsinformationssystem zudem folgende Gremien erfasst, deren ehrenamtliche Mitglieder bei 
Gleichbehandlung ebenfalls Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung ihrer Gremien 
erhalten müssten: 
 
Veedelsbeirat Lindweiler  15 Mitglieder  5 Sitzungen jährlich 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/ 
Müngersdorf/Ehrenfeld  30 Mitglieder  5 Sitzungen jährlich 
Beirat Porz Mitte   24 Mitglieder  3 Sitzungen jährlich 
Naturschutzbeirat bei der 
Unteren Naturschutzbehörde 16 Mitglieder  6 Sitzungen jährlich 
Kunstbeirat   14 Mitglieder  3 Sitzungen jährlich 
Runder Tisch Flüchtlingsfragen 12 Mitglieder  5 Sitzungen jährlich 
Gestaltungsbeirat  25 Mitglieder  7 Sitzungen jährlich 
 
Dazu kämen weitere Gremien wie z. B. der Theaterbeirat, das Arbeitsgremium im Leitlinienprozess 
zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder die ausländerrechtliche Beratungskommission. Bei 
Zugrundelegung von 41,70 € je Sitzung und 70,00 € Aufwandsentschädigung monatlich je Mitglied 
(entsprechend der Regelungen für die StadtAG Seniorenpolitik), wären nach einer ersten Schätzung 
allein für die im Ratsinformationssystem erfassten Gremien zusätzliche Mittel von ca. 710.000,00 € 
jährlich erforderlich (zuzüglich Personalkosten für zusätzliche Stellenanteile für die Berechnung 
und Auszahlung). Insgesamt würden somit Kosten in Höhe von mindestens 770.000, 00 € jährlich 
anfallen. Zudem ist die Auflistung der Gremien nicht abschließend, da jederzeit neue Gremien ins 
Leben gerufen werden können. Deren Mitglieder könnten ebenso die Zahlung entsprechender Sit-
zungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen erwünschen. 
 
Eine Gleichstellung aller Gremienmitglieder ist derzeit mit nicht kalkulierbaren Kosten verbunden. 
 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
29.05.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
05.06.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.11.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1724/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
23.05.2018 14:46