1724/2018
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung von Gremienmitgliedern
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Mitteilung Ausschuss
5373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 28.05.2018 1724/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.05.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 05.06.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 14.11.2018 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung von Gremienmitgliedern Nur mit einer engagierten, tatkräftigen und verantwortungsstarken Bürgerschaft ist die Stadt Köln gut aufgestellt für die Herausforderungen einer Großstadtgesellschaft. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 4. April 2017 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln zum 1. Juli 2017 einzuführen. In Zusammenhang mit dem großen bürgerschaftlichen Engagement stehen auch die Beschlussemp- fehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender und der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik, welche dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Soziales und Senio- ren, sowie dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtfragen/Vergabe/Internationales zur Kenntnis gegeben wurden (Mitteilung 1109/2018). Die von den Stadtarbeitsgemeinschaften gefassten Beschlüsse sehen vor, aus Gleichbehandlungsgründen für beide Gremien Regelungen zur Zahlung von Sitzungsgeld bzw. Aufwandsentschädigung zu treffen, die den Regelungen für die Stadtarbeits- gemeinschaft Seniorenpolitik/Seniorenvertretung entsprechen. Unbestritten leisten alle Gremien wichtige Arbeit. Dennoch sind diese Gremien aufgrund ihrer rechtli- chen Stellung nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Die Mitglieder der Seniorenvertretung wer- den auf der Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt (Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik). Die Sprecherinnen und Sprecher der Senio- renvertretung auf Bezirksebene (für die StadtAG Seniorenpolitik) wiederum werden durch die Senio- renvertreterinnen und -vertreter im Stadtbezirk gewählt. Dadurch, dass die Mitglieder der Senioren- vertretungen durch Kommunalwahl gewählt werden und diese dann wiederum Sprecher für die Stadt AG wählen, besteht eine vom Bürger ausgehende Legitimationskette für die Mitglieder dieser Gremi- en. Ähnliches gilt für die von den Fraktionen des Stadtrates entsandten Mitglieder der Stadt AG Seni- orenpolitik, deren Legitimation ebenfalls über die Kommunalwahl herzustellen ist. Eine solche „Legi- timationskette“ besteht weder bei den Mitgliedern der StadtAG Behindertenpolitik, welche durch den Wahlausschuss der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen erfolgt, noch bei den Mitgliedern der StadtAG LST, bei denen die Nominierung für eine Mitgliedschaft von den auf diesem Gebiet tätigen Organisationen vorgenommen wird, noch bei den Mitgliedern in den Arbeitsgemein- schaften Seniorenpolitik, die von Organisationen entsandt werden und derzeit von den Entschädi- gungszahlungen ausgenommen sind. Die Zusammensetzung weiterer -bisher nicht entschädigter- städtischer Gremien lässt sich ebenfalls nicht auf eine Legitimationskette zurückführen, die auf eine 2 unmittelbare Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger zurückgeht. Neben den bisher anfragenden Gremien (StadtAG Behindertenpolitik und StadtAG LST), für die die Entschädigungszahlungen von der Verwaltung derzeit auf ca. 60.000 € jährlich geschätzt werden, sind im Ratsinformationssystem zudem folgende Gremien erfasst, deren ehrenamtliche Mitglieder bei Gleichbehandlung ebenfalls Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Unterstützung ihrer Gremien erhalten müssten: Veedelsbeirat Lindweiler 15 Mitglieder 5 Sitzungen jährlich Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld 30 Mitglieder 5 Sitzungen jährlich Beirat Porz Mitte 24 Mitglieder 3 Sitzungen jährlich Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16 Mitglieder 6 Sitzungen jährlich Kunstbeirat 14 Mitglieder 3 Sitzungen jährlich Runder Tisch Flüchtlingsfragen 12 Mitglieder 5 Sitzungen jährlich Gestaltungsbeirat 25 Mitglieder 7 Sitzungen jährlich Dazu kämen weitere Gremien wie z. B. der Theaterbeirat, das Arbeitsgremium im Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder die ausländerrechtliche Beratungskommission. Bei Zugrundelegung von 41,70 € je Sitzung und 70,00 € Aufwandsentschädigung monatlich je Mitglied (entsprechend der Regelungen für die StadtAG Seniorenpolitik), wären nach einer ersten Schätzung allein für die im Ratsinformationssystem erfassten Gremien zusätzliche Mittel von ca. 710.000,00 € jährlich erforderlich (zuzüglich Personalkosten für zusätzliche Stellenanteile für die Berechnung und Auszahlung). Insgesamt würden somit Kosten in Höhe von mindestens 770.000, 00 € jährlich anfallen. Zudem ist die Auflistung der Gremien nicht abschließend, da jederzeit neue Gremien ins Leben gerufen werden können. Deren Mitglieder könnten ebenso die Zahlung entsprechender Sit- zungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen erwünschen. Eine Gleichstellung aller Gremienmitglieder ist derzeit mit nicht kalkulierbaren Kosten verbunden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1724/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 23.05.2018 14:46