2018/0193
Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
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134 Zeichen
Realisierungsteil Ideenteil Kante in Abstimmung für Freianlagen Einbezug der Fläche in Klärung Anlage 1 Einbezug der Fläche in Klärung
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287 Zeichen
Punkt 13: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0193) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD, Die Linke. und UWIGA Enthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und FDP
anlage 5
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Punkt 3: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0193) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: SPD, UFFBASSE und FDP
anlage 2
7865 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
31.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 40
III 61
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0193
Magistratsbeschluss-Nr.
273
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 24.07.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes für den notwendigen Neubau der Heinrich -
Hoffmann-Schule am Standort Darmstraße 2 - 6 wird zugestimmt.
2. Der Beauftragung des Büros stadtbauplan zur Durchführung des Wettbewerbes wird
zugestimmt.
3. Der Beauftragung für die ersten Leistungsstufen (LP 1 - 3) des durch das Verfahren
ermittelten Architekturbüros bzw. Planungsbüros wird zugestimmt.
- 3 -
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2018
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss-Nr. 119) wurde am 13.05.2013
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs- und
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen
Standort zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der maroden
Bausubstanz unwirtschaftlich ist und ein 3-zügiger Ausbau den heutigen Standort
(Heinrichstraße 78) sprengen würde.
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen vier Jahre und die damit
verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der
Innenstadt, wird ein zentral gelegener entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund
der möglichen Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke
der Heinrich-Hoffmann-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer
möglicher Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände
Darmstraße 2 - 6 entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich
untersucht. Unter Einbeziehung der in Anlage 1 markierten Flurstücke lässt sich ein 3-zügiger
Grundschulneubau und eine Kindertagesstätte mit 33 U-3- und 66 Ü-3-Plätzen realisieren.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 %
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur
Weiterentwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame
Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus
verschiedenen Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch
gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits
bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu
verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu
ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil der vorhandenen, sanierungsbedürftigen
städtischen Gebäude hierfür weicht. Neben dem ehemaligen Lehrlings-Wohnheim des
Abendgymnasiums (Darmstraße 2), welches heute überwiegend von Vereinen genutzt wird, ist
auch das Gebäude des Gartenhortes (Darmstraße 4) betroffen.
Der Gartenhort verfügt derzeit über 60 Hortplätze, die sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch
pädagogisch künftig in die geplanten >150 Plätze für Schulkindbetreuung (PfdN) am Standort
der neuen Schule integriert werden sollen.
Für die Kinder des Gartenhortes soll von IDA und dem Jugendamt für die Bauzeit zeitnah eine
Alternative vorgestellt werden.
Für die im Gebäude der Darmstraße 2 untergebrachten Institutionen sind im Anschluss an die
Gremienbeschlüsse durch den Vermieter (EB IDA) fristgerechte Kündigungen auszusprechen.
Das Gebäude muss für die Umsetzung des nunmehr um die Kita erweiterten Raumprogramms
abgerissen oder umgebaut werden. Für die heutigen Nutzer sollen, soweit möglich, alternative
Raumangebote unterbreitet werden.
…
- 5 -
Das Naturfreundehaus aus den Nachkriegsjahren befindet sich auf einem, aus städtebaulichen
Gründen für den Neubau zuträglichen, Erbbaugrundstück. Der in die Jahre gekommene Bau
hat erheblichen Sanierungsbedarf. Die Naturfreunde möchten mit Ihrem Erbbaugebäude
derzeit nicht Teil eines gesamten Neubaus werden. Somit steht das Gelände für den
Realisierungsteil des Wettbewerbs nicht zur Verfügung. Im Ideenteil des Wettbewerbs sollen
quartiersbezogene Nutzungen an dieser Stelle planerisch untersucht werden.
Die Notwendigkeit des Neubaus der Schule ergibt sich nicht nur aus den oben bereits
genannten Gründen und Untersuchungen, sondern auch aus dem Tatbestand, dass das
aktuelle Grundstück der Heinrich-Hoffmann-Schule (Heinrichstraße 78) am 22.12.2015 mit
Urkundenrolle 551/2015 sowie einem weiteren Magistratsbeschluss 2016/0438 an die
Bauverein AG übertragen wurde und dort perspektivisch der Errichtung neuen Wohnraums
dienen soll. Die in den Kaufpreis eingerechnete pachtfreie Zeit endet am 31.12.2020.
Anschließend ist eine jahresweise Verlängerung möglich und eine Jahrespacht in Höhe von
78.532,00 € wird fällig. Diese wird nach Verbraucherindex jährlich angepasst.
Wettbewerbsverfahren
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt
wird ein nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben.
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert.
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum
Osthang, Neubau Schule Lincoln und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich
und wirtschaftlich eingestuft.
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet.
Finanzierung:
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung:
HHR 2017 500.000,- €
Ansatz 2018 300.000,- €
Diese Mittel in Höhe von gesamt 800.000,- € sind auskömmlich für die notwendigen
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten
Architekturbüros bzw. Planungsteam für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3).
Die Betriebskommission hat den Beschlusspunkten der Vorlage am 22.06.2018 zugestimmt.
Darmstadt, 24.07.2018
65-12-00
Der Dezernent I Der Dezernent II Die Dezernentin III
i. V.
Jochen Partsch Rafael Reißer Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Oberbürgermeister
Der Dezernent IV Die Dezernentin V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
267 Zeichen
Punkt 9: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0193) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP
anlage 7
154 Zeichen
Punkt 13: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0193) Die Vorlage wurde durch den Magistrat zurückgezogen.
anlage 6
275 Zeichen
Punkt 9: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0193) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD
2018/0193
7811 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0193
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Neubau Heinrich -Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 24.07.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes für den notwendigen Neubau der Heinrich -
Hoffmann-Schule am Standort Darmstraße 2 - 6 wird zugestimmt.
2. Der Beauftragung des Büros stadtbauplan zur Durchführung des Wettbewerbes wird
zugestimmt.
3. Der Beauftragung für die ersten Leistungsstufen (LP 1 - 3) des durch das Verfahren
ermittelten Architekturbüros bzw. Planungsbüros wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2018
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss-Nr. 119) wurde am 13.05.2013
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs- und
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen
Standort zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der marode n
Bausubstanz unwirtschaftlich ist und ein 3-zügiger Ausbau den heutigen Standort
(Heinrichstraße 78) sprengen würde.
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen vier Jahre und die damit
verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der
Innenstadt, wird ein zentral gelegener entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund
der möglichen Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke
der Heinrich-Hoffmann-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer
möglicher Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände
Darmstraße 2 - 6 entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich
untersucht. Unter Einbeziehung der in Anlage 1 markierten Flurstücke lässt sich ein 3-zügiger
Grundschulneubau und eine Kindertagesstätte mit 33 U-3- und 66 Ü-3-Plätzen realisieren.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 %
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur
Weiterentwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame
Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus
verschiedenen Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch
gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits
bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell en g zu
verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu
ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil der vorhandenen, sanierungsbedürftigen
städtischen Gebäude hierfür weicht. Neben dem ehemaligen Lehrlings-Wohnheim des
Abendgymnasiums (Darmstraße 2), welches heute überwiegend von Vereinen genutzt wird, ist
auch das Gebäude des Gartenhortes (Darmstraße 4) betroffen.
Der Gartenhort verfügt derzeit über 60 Hortplätze, die sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch
pädagogisch künftig in die geplanten >150 Plätze für Schulkindbetreuung (PfdN) am Standort
der neuen Schule integriert werden sollen.
Für die Kinder des Gartenhortes soll von IDA und dem Jugendamt für die Bauzeit zeitnah eine
Alternative vorgestellt werden.
Für die im Gebäude der Darmstraße 2 untergebrachten Institutionen sind im Anschluss an die
Gremienbeschlüsse durch den Vermieter (EB IDA) fristgerechte Kündigungen auszusprechen.
Das Gebäude muss für die Umsetzung des nunmehr um die Kita erweiterten Raumpr ogramms
abgerissen oder umgebaut werden. Für die heutigen Nutzer sollen, soweit möglich, alternative
Raumangebote unterbreitet werden.
…
- 4 -
Das Naturfreundehaus aus den Nachkriegsjahren befindet sich auf einem, aus städtebaulichen
Gründen für den Neubau zuträglichen, Erbbaugrundstück. Der in die Jahre gekommene Bau
hat erheblichen Sanierungsbedarf. Die Naturfreunde möchten mit Ihrem Erbbaugebäude
derzeit nicht Teil eines gesamten Neubaus werden. Somit steht das Gelände für den
Realisierungsteil des Wettbewerbs nicht zur Verfügung. Im Ideenteil des Wettbewerbs sollen
quartiersbezogene Nutzungen an dieser Stelle planerisch untersucht werden.
Die Notwendigkeit des Neubaus der Schule ergibt sich nicht nur aus den oben bereits
genannten Gründen und Untersuchungen, sondern auch aus dem Tatbestand, dass das
aktuelle Grundstück der Heinrich-Hoffmann-Schule (Heinrichstraße 78) am 22.12.2015 mit
Urkundenrolle 551/2015 sowie einem weiteren Magistratsbeschluss 2016/0438 an die
Bauverein AG übertragen wurde und dort perspektivisch der Errichtung neuen Wohnraums
dienen soll. Die in den Kaufpreis eingerechnete pachtfreie Zeit endet am 31.12.2020.
Anschließend ist eine jahresweise Verlängerung möglich und eine Jahrespacht in Höhe von
78.532,00 € wird fällig. Diese wird nach Verbraucherindex jährlich angepasst.
Wettbewerbsverfahren
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt
wird ein nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben.
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert.
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum
Osthang, Neubau Schule Lincoln und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich
und wirtschaftlich eingestuft.
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet.
Finanzierung:
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung:
HHR 2017 500.000,- €
Ansatz 2018 300.000,- €
Diese Mittel in Höhe von gesamt 800.000,- € sind auskömmlich für die notwendigen
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführu ng des
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten
Architekturbüros bzw. Planungsteam für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1 -3).
Die Betriebskommission hat den Beschlusspunkten der Vorlage am 22.06.201 8 zugestimmt.
- 5 -
Darmstadt, 24.07.2018
65-12-00
Der Dezernent I Der Dezernent II Die Dezernentin III
i. V.
Jochen Partsch Rafael Reißer Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Oberbürgermeister
Der Dezernent IV Die Dezernentin V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (7)
Orte (2)
- Heinrichstraße 78
- Darmstraße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0193
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00