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2018/0193

Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte

Magistratsvorlage 24.07.2018

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2018/0193

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134 Zeichen

Realisierungsteil
Ideenteil
Kante in Abstimmung für Freianlagen
Einbezug der Fläche in Klärung
Anlage 1
Einbezug der Fläche in Klärung

anlage 4

287 Zeichen

Punkt 13: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0193) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen AfD, Die Linke. und UWIGA 
Enthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und FDP

anlage 5

264 Zeichen

Punkt 3: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0193) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA  
Stimmenthaltung: SPD, UFFBASSE und FDP

anlage 2

7865 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.07.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
II 40 
III 61 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0193 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
273 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188 
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 24.07.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes für den notwendigen Neubau der Heinrich -
Hoffmann-Schule am Standort Darmstraße 2 - 6 wird zugestimmt. 
 
2. Der Beauftragung des Büros stadtbauplan zur Durchführung des Wettbewerbes wird 
zugestimmt. 
 
3. Der Beauftragung für die ersten Leistungsstufen (LP 1 - 3) des durch das Verfahren 
ermittelten Architekturbüros bzw. Planungsbüros wird zugestimmt.

- 3 - 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2018  
 
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss-Nr. 119) wurde am 13.05.2013 
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs- und 
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen 
Standort zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der maroden 
Bausubstanz unwirtschaftlich ist und ein 3-zügiger Ausbau den heutigen Standort 
(Heinrichstraße 78) sprengen würde. 
 
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen vier Jahre und die damit 
verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der 
Innenstadt, wird ein zentral gelegener entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund 
der möglichen Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke 
der Heinrich-Hoffmann-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer 
möglicher Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände 
Darmstraße 2 - 6 entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich 
untersucht. Unter Einbeziehung der in Anlage 1 markierten Flurstücke lässt sich ein 3-zügiger 
Grundschulneubau und eine Kindertagesstätte mit 33 U-3- und 66 Ü-3-Plätzen realisieren. 
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl 
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 % 
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon 
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren 
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur 
Weiterentwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame 
Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus 
verschiedenen Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch 
gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits 
bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu 
verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu 
ermöglichen. 
 
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil der vorhandenen, sanierungsbedürftigen 
städtischen Gebäude hierfür weicht. Neben dem ehemaligen Lehrlings-Wohnheim des 
Abendgymnasiums (Darmstraße 2), welches heute überwiegend von Vereinen genutzt wird, ist 
auch das Gebäude des Gartenhortes (Darmstraße 4) betroffen. 
 
Der Gartenhort verfügt derzeit über 60 Hortplätze, die sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch 
pädagogisch künftig in die geplanten >150 Plätze für Schulkindbetreuung (PfdN) am Standort 
der neuen Schule integriert werden sollen.  
Für die Kinder des Gartenhortes soll von IDA und dem Jugendamt für die Bauzeit zeitnah eine 
Alternative vorgestellt werden. 
 
Für die im Gebäude der Darmstraße 2 untergebrachten Institutionen sind im Anschluss an die 
Gremienbeschlüsse durch den Vermieter (EB IDA) fristgerechte Kündigungen auszusprechen. 
Das Gebäude muss für die Umsetzung des nunmehr um die Kita erweiterten Raumprogramms 
abgerissen oder umgebaut werden. Für die heutigen Nutzer sollen, soweit möglich, alternative 
Raumangebote unterbreitet werden. 
 
…

- 5 - 
 
 
 
Das Naturfreundehaus aus den Nachkriegsjahren befindet sich auf einem, aus städtebaulichen 
Gründen für den Neubau zuträglichen, Erbbaugrundstück. Der in die Jahre gekommene Bau 
hat erheblichen Sanierungsbedarf.  Die Naturfreunde möchten mit Ihrem Erbbaugebäude 
derzeit nicht Teil eines gesamten Neubaus werden. Somit steht das Gelände für den 
Realisierungsteil des Wettbewerbs nicht zur Verfügung. Im Ideenteil des Wettbewerbs sollen 
quartiersbezogene Nutzungen an dieser Stelle planerisch untersucht werden. 
 
Die Notwendigkeit des Neubaus der Schule ergibt sich nicht nur aus den oben bereits 
genannten Gründen und Untersuchungen, sondern auch aus dem Tatbestand, dass das 
aktuelle Grundstück der Heinrich-Hoffmann-Schule (Heinrichstraße 78) am 22.12.2015 mit 
Urkundenrolle 551/2015 sowie einem weiteren Magistratsbeschluss 2016/0438 an die 
Bauverein AG übertragen wurde und dort perspektivisch der Errichtung neuen Wohnraums 
dienen soll. Die in den Kaufpreis eingerechnete pachtfreie Zeit endet am 31.12.2020. 
Anschließend ist eine jahresweise Verlängerung möglich und eine Jahrespacht in Höhe von 
78.532,00 € wird fällig. Diese wird nach Verbraucherindex jährlich angepasst. 
 
Wettbewerbsverfahren 
 
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt 
wird ein nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen 
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben. 
 
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert. 
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum 
Osthang, Neubau Schule Lincoln und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich 
und wirtschaftlich eingestuft. 
 
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet. 
 
Finanzierung: 
 
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung: 
 
  HHR 2017   500.000,- € 
  Ansatz 2018   300.000,- € 
 
Diese Mittel in Höhe von gesamt 800.000,- € sind auskömmlich für die notwendigen 
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des 
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten 
Architekturbüros bzw. Planungsteam für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3). 
 
Die Betriebskommission hat den Beschlusspunkten der Vorlage am 22.06.2018 zugestimmt.

Darmstadt, 24.07.2018 
65-12-00 
 
 
 
Der Dezernent I                   Der Dezernent II               Die Dezernentin III 
          i. V.  
 
 
 
Jochen Partsch                    Rafael Reißer                    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister               Bürgermeister                  Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
Der Dezernent IV                  Die Dezernentin V 
 
 
 
 
André Schellenberg               Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer                     Stadträtin

anlage 3

267 Zeichen

Punkt 9: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0193) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP

anlage 7

154 Zeichen

Punkt 13: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0193) 
 
Die Vorlage wurde durch den Magistrat zurückgezogen.

anlage 6

275 Zeichen

Punkt 9: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0193) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen Die Linke. und UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD

2018/0193

7811 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0193 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  14-11709-00 Investitionsnummer:  00188 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Neubau Heinrich -Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 24.07.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes für den notwendigen Neubau der Heinrich -
Hoffmann-Schule am Standort Darmstraße 2 - 6 wird zugestimmt.  
 
2. Der Beauftragung des Büros stadtbauplan zur Durchführung des Wettbewerbes wird 
zugestimmt. 
 
3. Der Beauftragung für die ersten Leistungsstufen (LP 1 - 3) des durch das Verfahren 
ermittelten Architekturbüros bzw. Planungsbüros wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Lageplan

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2018  
 
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss-Nr. 119) wurde am 13.05.2013 
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs- und 
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen 
Standort zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der marode n 
Bausubstanz unwirtschaftlich ist und ein 3-zügiger Ausbau den heutigen Standort 
(Heinrichstraße 78) sprengen würde. 
 
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen vier Jahre und die damit 
verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der 
Innenstadt, wird ein zentral gelegener entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund 
der möglichen Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke 
der Heinrich-Hoffmann-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer 
möglicher Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände 
Darmstraße 2 - 6 entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich 
untersucht. Unter Einbeziehung der in Anlage 1 markierten Flurstücke lässt sich ein 3-zügiger 
Grundschulneubau und eine Kindertagesstätte mit 33 U-3- und 66 Ü-3-Plätzen realisieren. 
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl 
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 % 
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon 
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren 
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur 
Weiterentwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame 
Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus 
verschiedenen Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch 
gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits 
bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell en g zu 
verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu 
ermöglichen. 
 
Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil der vorhandenen, sanierungsbedürftigen 
städtischen Gebäude hierfür weicht. Neben dem ehemaligen Lehrlings-Wohnheim des 
Abendgymnasiums (Darmstraße 2), welches heute überwiegend von Vereinen genutzt wird, ist 
auch das Gebäude des Gartenhortes (Darmstraße 4) betroffen. 
 
Der Gartenhort verfügt derzeit über 60 Hortplätze, die sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch 
pädagogisch künftig in die geplanten >150 Plätze für Schulkindbetreuung (PfdN) am Standort 
der neuen Schule integriert werden sollen.  
Für die Kinder des Gartenhortes soll von IDA und dem Jugendamt für die Bauzeit zeitnah eine 
Alternative vorgestellt werden. 
 
Für die im Gebäude der Darmstraße 2 untergebrachten Institutionen sind im Anschluss an die 
Gremienbeschlüsse durch den Vermieter (EB IDA) fristgerechte Kündigungen auszusprechen. 
Das Gebäude muss für die Umsetzung des nunmehr um die Kita erweiterten Raumpr ogramms 
abgerissen oder umgebaut werden. Für die heutigen Nutzer sollen, soweit möglich, alternative 
Raumangebote unterbreitet werden. 
 
…

- 4 - 
 
 
Das Naturfreundehaus aus den Nachkriegsjahren befindet sich auf einem, aus städtebaulichen 
Gründen für den Neubau zuträglichen, Erbbaugrundstück. Der in die Jahre gekommene Bau 
hat erheblichen Sanierungsbedarf.  Die Naturfreunde möchten mit Ihrem Erbbaugebäude 
derzeit nicht Teil eines gesamten Neubaus werden. Somit steht das Gelände für den 
Realisierungsteil des Wettbewerbs nicht zur Verfügung. Im Ideenteil des Wettbewerbs sollen 
quartiersbezogene Nutzungen an dieser Stelle planerisch untersucht werden. 
 
Die Notwendigkeit des Neubaus der Schule ergibt sich nicht nur aus den oben bereits 
genannten Gründen und Untersuchungen, sondern auch aus dem Tatbestand, dass das 
aktuelle Grundstück der Heinrich-Hoffmann-Schule (Heinrichstraße 78) am 22.12.2015 mit 
Urkundenrolle 551/2015 sowie einem weiteren Magistratsbeschluss 2016/0438 an die 
Bauverein AG übertragen wurde und dort perspektivisch der Errichtung neuen Wohnraums 
dienen soll. Die in den Kaufpreis eingerechnete pachtfreie Zeit endet am 31.12.2020. 
Anschließend ist eine jahresweise Verlängerung möglich und eine Jahrespacht in Höhe von 
78.532,00 € wird fällig. Diese wird nach Verbraucherindex jährlich angepasst. 
 
Wettbewerbsverfahren 
 
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt 
wird ein nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen 
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben.  
 
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert. 
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum 
Osthang, Neubau Schule Lincoln und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich 
und wirtschaftlich eingestuft. 
 
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet. 
 
Finanzierung: 
 
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung: 
 
  HHR 2017   500.000,- € 
  Ansatz 2018   300.000,- € 
 
Diese Mittel in Höhe von gesamt 800.000,- € sind auskömmlich für die notwendigen 
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführu ng des 
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten 
Architekturbüros bzw. Planungsteam für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1 -3). 
 
Die Betriebskommission hat den Beschlusspunkten der Vorlage am 22.06.201 8 zugestimmt.

- 5 - 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 24.07.2018 
65-12-00 
 
 
 
Der Dezernent I                   Der Dezernent II               Die Dezernentin III 
          i. V.  
 
 
 
Jochen Partsch                    Rafael Reißer                    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister               Bürgermeister                  Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
Der Dezernent IV                  Die Dezernentin V 
 
 
 
 
André Schellenberg               Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer                     Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

TOP 273
TOP 9
TOP 13
TOP 6
TOP 3
TOP 13
TOP 9

Orte (2)

  • Heinrichstraße 78
  • Darmstraße 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0193
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00