Beantwortung der mündlichen Nachfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 06.06.2024 betreffend „Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" (1525/2024)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2360/2024 vom 02.09.2024
Stand: Am 05.09.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 02.09.2024 2360/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Beantwortung der mündlichen Nachfragen von Frau Hoyer (FDP), Frau Dworeck- Danielowski (AfD) und Frau Teschlade (SPD) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 06.06.2024 betreffend „Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" (1525/2024) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Am 06.06.2024 hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren getagt. Mitglieder des Ausschusses hatten zum Jahresbericht 2023 der Maßnahme „Willkommen und Ankom- men in Köln“ verschiedene Fragen. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen nun. Frage 1: Es wurde gefragt, warum es schwieriger geworden ist, dass Menschen mit wenig beruflicher Ausbildung eine Arbeit finden. Antwort 1: In Köln sind bei der Agentur für Arbeit 6.616 freie Stellen gemeldet. Aber nur 1.501 dieser Stellen sind für Menschen ohne Berufsabschluss geeignet. Es gibt also nur wenige Arbeits- plätze für Menschen ohne Berufsausbildung. Arbeitgebende wählen auch bei einfachen Arbei- ten die Menschen aus, die die besten Fähigkeiten haben. Manchmal werden sogar einfache Arbeitsstellen mit Menschen besetzt, die eine gute Ausbildung haben. Die Menschen, die in der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ beraten werden, haben oft keinen Berufsabschluss. Oft haben sie auch keinen Anspruch auf Unterstützung von der Agentur für Arbeit und bekommen auch keine Hilfe für Bildung, Sprachkurse oder Weiter- bildung. Deshalb haben sie es besonders schwer, eine Arbeit zu finden. Frage 2: Es wurde gefragt, ob die Menschen, die eine Arbeit gefunden haben, dort noch immer arbei- ten oder wie lange sie diese Arbeit gemacht haben. Es wurde auch gefragt, ob die Menschen bei ihrer Arbeit noch Unterstützung bekommen. Und es wurde gefragt, welche Gründe es gibt, warum manchmal Menschen keine Arbeit vermittelt werden kann und in welchen Bereichen es besonders schwierig ist, eine Arbeit zu vermitteln. Antwort 2: Die Beratenden erfahren oft nur dann, ob jemand seine Arbeit behalten hat oder nicht, wenn die Person sich von selbst meldet und erneut Hilfe braucht. 2 Viele Probleme machen es schwer, eine Arbeit zu bekommen. Das sind oft: - fehlende Sprachkenntnisse - keine Kinderbetreuung - Obdachlosigkeit oder die Gefahr, die Wohnung zu verlieren - Gesundheitsprobleme - Suchtkrankheiten. Diese Probleme führen oft dazu, dass Jobvermittlungen scheitern oder die Menschen die Jobs nicht lange behalten. Die Berater*innen wissen das, weil die Betroffenen ihnen davon erzäh- len. Frage 3: Es wird gefragt, ob es Hinweise gibt, dass manche Menschen in Bereichen arbeiten, die nicht gesetzlich sind. Antwort 3: Die Vermittlungen führen nicht zu ungesetzlichen Tätigkeiten. Trotzdem kommen Menschen in die Beratung, bei denen es Anzeichen dafür gibt, dass sie in einer unsicheren oder nicht ge- setzlichen Arbeitssituation sind. Für diese Menschen gibt es dann eine besondere Unterstüt- zung bei anderen Beratungsstellen, die sich mit diesem Thema sehr gut auskennen. 1. Frau Hoyer (FDP) bittet die Verwaltung um Auskunft, ob Erkenntnisse vorliegen, wa- rum der Arbeitsmarkt weniger aufnahmefähig gegenüber Menschen mit geringer beruf- licher Qualifikation geworden sei. Ihr subjektiver Eindruck sei, dass in diesem Bereich eine Vielzahl von Stellenmöglichkeiten vorhanden sei. 2. Frau Dworeck-Danielowski (AfD) bittet die Verwaltung um Auskunft, ob Erkenntnisse darüber vorliegen wie lange die erfolgreich vermittelten Arbeitsverhältnisse bestanden haben oder sogar noch fortbestehen würden und ob diese auch von fachlicher Seite begleitet würden. Darüber hinaus bittet sie um Auskunft darüber, ob die Arbeitgeber angesprochen wurden, um diese möglicherweise als Multiplikatoren zu gewinnen. Ferner bittet sie um Auskunft, ob weitere Erkenntnisse, über die im Bericht genannten, vorliegen, warum eine erfolgreiche Vermittlung nicht geglückt sei. 3. Frau Teschlade (SPD) bittet um Auskunft, in welchem Bereich die Vermittlungshemm- nisse gesehen würden und ob Erkenntnisse vorliegen, ob einer Beschäftigung im so- genannten Graubereich nachgegangen werde. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1.: Die aktuellen Strukturdaten der Beschäftigung am Kölner Arbeitsmarkt zum Stichtag 31.12.2023 weisen insgesamt 624.054 Beschäftigte aus, davon hatten 92.022 Beschäftigte keinen beruflichen Abschluss (= 14,7 %). Zum 31.12.2022 wurden 612.598 Beschäftigte gezählt, davon waren 90.176 Beschäftigte ohne Berufsabschluss (= ebenfalls 14,7%). So hat sich trotz einer Zunahme der Beschäftigung insgesamt in den Anteilen von qualifizier- ter und unqualifizierter Beschäftigung keine Veränderungen ergeben. Laut aktuellen Daten der Arbeitsagentur Köln und des Jobcenters Köln (Stand Juni 2024) sind in Köln 54.757 Menschen arbeitslos gemeldet. Hiervon haben 32.888 Menschen keine abge- schlossene Berufsausbildung. Im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit (überwiegend im SGB II / Bürgergeld) liegt der Anteil 3 der Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung bei rund 70 %. Von 39.826 sind 28.002 Per- sonen ohne Berufsabschluss. Dem gegenüber stehen 6.616 gemeldete offene Stellen bei der Agentur für Arbeit Köln, davon lediglich 1.501 Stellen für Menschen ohne Berufsabschluss. Dies bedeutet, dass bei einem vergleichsweise niedrigen Anteil an gering qualifizierten Ar- beitsmöglichkeiten in Köln sowohl eigeninitiativ Arbeitssuchende als auch die von der Kölner Arbeitsverwaltung professionell unterstützten Menschen in massiver Konkurrenz um diese Ar- beitsplätze stehen. Arbeitgebende entscheiden sich auch unterhalb beruflicher Qualifikation für die Bewerber*innen mit den besten Voraussetzungen. In Teilen werden auch Stellen im Helferbereich mit qualifizierten Arbeitnehmenden besetzt. Die Klientel der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK), die mangels fehlen- der Ansprüche einerseits nicht über die professionelle Unterstützung der Arbeitsverwaltung verfügt und andererseits keine Ansprüche auf Unterstützung und Förderung im Regelsystem wie z.B. kostenfreie Grundbildung, Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen, etc. hat, steht ganz am Ende dieser Konkurrenzen. Zu 2.: Die Beratungskräfte erhalten in den meisten Fällen nur eine Rückmeldung über das Fortbe- stehen bzw. die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von Kund*innen, wenn sich diese selbständig melden und erneut eine Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche benöti- gen. Das Beratungs-und Vermittlungsangebot von WAK ist in den lokalen Netzwerken und bei den Arbeitgebenden in den betroffenen Stadtteilen seit Jahren bekannt und wird bei Bedarf auch von Seiten der Arbeitgeber*innen nachgefragt. Wie im Jahresbericht beschrieben, führen multiple Problemlagen wie z.B. - fehlende Sprachkompetenzen - fehlende Kinderbetreuung - (drohende) Wohnungslosigkeit - Gesundheitliche Probleme - Suchterkrankungen dazu, dass Arbeitsvermittlungen nicht gelingen oder nicht von Dauer sind. Zu 3.: Die Personen, die sich in WAK beraten lassen, weisen diverse Vermittlungshemmnisse auf (s. auch WAK Jahresbericht 2023, S. 3,6 und 7). Die Arbeitsvermittlungen durch WAK führen nicht in den „Graubereich“. Gleichwohl kommen Menschen in die Beratung, bei denen es Hinweise auf ein prekäres Be- schäftigungsverhältnis gibt. Hier wird eine Beratung durch die landesseitig geförderten „Beratungsstellen Arbeit“ in Köln - Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) e.V., - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus und - förderungs- & bildungsgemeinschaft jugend- und altenarbeit vingst/ostheim e.V. Vingster Treff) vermittelt bzw. empfohlen. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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05.09.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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