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AN/1005/2026

Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen

Gem. Antrag nach § 3 BV5 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.1.11

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (BV5)

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Sachstandsbericht BV

1185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1005/2026
Stand: 13.07.2026 
Sachstandsbericht  
Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen 
- Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - 
Beschluss: 
 
In den Einbahnstraßen im Stadtbezirk Nippes, welche in beide Richtungen für den Radverkehr 
freigegeben sind, sind Fahrradpiktogramme auf der Straße anzubringen, um dem Autoverkehr 
Gegenverkehr auf der Fahrbahn anzukündigen. Bei zukünftigen Öffnungen oder Neuplanun-
gen von Einbahnstraßen ist diese Kennzeichnung direkt zu Beginn anzubringen.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bei dem Beschluss (Antrag) handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ge-
mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeord-
nung NRW. Die Verwaltung bedankt sich für die übermittelten Informationen und teilt an die-
ser Stelle abschließend mit, dass sie das Anliegen entsprechend den personellen und finanzi-
ellen Ressourcen inhaltlich prüfen und, soweit die rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen 
dies zulassen, in eigener Verantwortung umsetzen wird.

Gem. Antrag nach § 3 (BV5)

1803 Zeichen

Linke 
Grüne 
Volt 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.06.2026 
AN/1005/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen 
- Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
der Bezirksvertretung Nippes am 25. Juni 2026 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
In den Einbahnstraßen im Stadtbezirk Nippes, welche in beide Richtungen für den Radver-
kehr freigegeben sind, sind Fahrradpiktogramme auf der Straße anzubringen, um dem Auto-
verkehr Gegenverkehr auf der Fahrbahn anzukündigen. Bei zukünftigen Öffnungen oder 
Neuplanungen von Einbahnstraßen ist diese Kennzeichnung direkt zu Beginn anzubringen.  
 
Begründung: 
 
Im Dezember 2020 hat die Bezirksvertretung Nippes beschlossen, alle Einbahnstraßen auch 
in gegenläufiger Richtung für den Radverkehr zu öffnen, es sei denn dies wird durch gesetz-
liche Regelungen untersagt (AN/1279/2020). An vielen Stellen wurde das bereits umgesetzt. 
Dies wird an den meisten Stellen nur durch kleine Verkehrsschilder am Fahrbahnrand ange-
zeigt, was durch Autofahrer:innen häufig übersehen wird. So kann es zu gefährlichen Situati-
onen kommen zwischen Auto- und Radverkehr, vor allem bei Abbiegevorgängen. Pikto-
gramme auf der Straße kündigen entgegenkommende Radfahrer:innen rechtzeitig an, so-
dass diese verstärkt auf Gegenverkehr achten. 
 
gez. Dommnich  gez. Roth  gez. Glashagen

- 2 -

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1005/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5
Datum
15.06.2026
Erstellt
15.06.2026 11:16