Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen
Gem. Antrag nach § 3 BV5 AN/1005/2026 vom 15.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer AN/1005/2026 Stand: 13.07.2026 Sachstandsbericht Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen - Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - Beschluss: In den Einbahnstraßen im Stadtbezirk Nippes, welche in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben sind, sind Fahrradpiktogramme auf der Straße anzubringen, um dem Autoverkehr Gegenverkehr auf der Fahrbahn anzukündigen. Bei zukünftigen Öffnungen oder Neuplanun- gen von Einbahnstraßen ist diese Kennzeichnung direkt zu Beginn anzubringen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Bei dem Beschluss (Antrag) handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ge- mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeord- nung NRW. Die Verwaltung bedankt sich für die übermittelten Informationen und teilt an die- ser Stelle abschließend mit, dass sie das Anliegen entsprechend den personellen und finanzi- ellen Ressourcen inhaltlich prüfen und, soweit die rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen dies zulassen, in eigener Verantwortung umsetzen wird. -
Gem. Antrag nach § 3 (BV5)
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Linke Grüne Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.06.2026 AN/1005/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen - Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 25. Juni 2026 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: In den Einbahnstraßen im Stadtbezirk Nippes, welche in beide Richtungen für den Radver- kehr freigegeben sind, sind Fahrradpiktogramme auf der Straße anzubringen, um dem Auto- verkehr Gegenverkehr auf der Fahrbahn anzukündigen. Bei zukünftigen Öffnungen oder Neuplanungen von Einbahnstraßen ist diese Kennzeichnung direkt zu Beginn anzubringen. Begründung: Im Dezember 2020 hat die Bezirksvertretung Nippes beschlossen, alle Einbahnstraßen auch in gegenläufiger Richtung für den Radverkehr zu öffnen, es sei denn dies wird durch gesetz- liche Regelungen untersagt (AN/1279/2020). An vielen Stellen wurde das bereits umgesetzt. Dies wird an den meisten Stellen nur durch kleine Verkehrsschilder am Fahrbahnrand ange- zeigt, was durch Autofahrer:innen häufig übersehen wird. So kann es zu gefährlichen Situati- onen kommen zwischen Auto- und Radverkehr, vor allem bei Abbiegevorgängen. Pikto- gramme auf der Straße kündigen entgegenkommende Radfahrer:innen rechtzeitig an, so- dass diese verstärkt auf Gegenverkehr achten. gez. Dommnich gez. Roth gez. Glashagen - 2 -
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