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Elektromobilität im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 0049/2019 vom 28.01.2019

Stand: Am 31.01.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0049/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Elektromobilität im Stadtbezirk Nippes hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 06.11.2014, TOP 8.1.1 Die BV Nippes hatte in ihrer Sitzung am 06.11.2014 beschlossen, Standorte an den S-Bahnhöfen Longerich und Nippes für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen (siehe Antrag-Nr. AN/1355/2014). Im Rahmen der Erstellung des nun vorliegenden Standortkonzepts für die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum (s. Vorlage-Nr. 3677/2018) wurden diese Standortvor- schläge mit überprüft. Zu beiden Vorschlägen konnten den im Konzept beschriebenen Auswahlkrite- rien entsprechende Standorte gefunden werden, wobei der Stationsstandort am S-Bahnhof Longerich zunächst als optional eingestuft wurde. Im Ortskern von Longerich ist jedoch ein prioritär einzurich- tender Standort vorgesehen. Darüber hinaus wird im Standortkonzept die Einrichtung von Ladestatio- nen für den gesamten Stadtbezirk Nippes flächendeckend beschrieben. Im Rahmen der Erstellung des Ladesäulenstandortkonzepts wurde auch die Frage der Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrräder beleuchtet. Da Akkus von Elektrorädern eine Reichweite von über 100 Kilometern aufweisen und in der Regel in privaten Haushalten oder am Arbeitsplatz geladen werden, erscheint das Laden an öffentlichen Stationen entbehrlich. Im Rahmen der Einrichtung von Mobilstationen wird die Einrichtung von Ladestationen für Elektroräder bei Bedarf jedoch Berücksich- tigung finden.

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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