2811/2019
Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindeststandards Teil I
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Anlage 4, Auszug Gesundheitsausschuss 28.01.2020, TOP 5.3
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 29.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 öffentlich 5.3 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll - IR_14_01_2020_SA
2006 Zeichen
Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 15.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 14.01.2020 öffentlich 8.6 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mit Änderung einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/562/5
Vorlagen-Nummer
2811/2019
Freigabedatum
09.01.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindeststandards Teil I
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7
TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu
realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische
Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen
Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvo-
lumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwen-
dungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe
von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stel-
len Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 €
(drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teiler-
gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen.
Integrationsrat 14.01.2020
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020
Gesundheitsausschuss 28.01.2020
Finanzausschuss 03.02.2020
Rat 06.02.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen 252.700 €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 11.7.2017 sind Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung festge-
legt worden (siehe Session 0544/2017/1). Mit gleichem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt,
die Evaluierung der beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen.
Die Evaluierung der medizinischen Grundversorgung wurde von der Verwaltung auf Grund der Ver-
änderung der Unterbringungssituation und der daraus resultierenden geänderten Bedarfe vorgezo-
gen.
Die übrigen Maßnahmen der Mindeststandards werden sukzessive untersucht und in einem ab-
schließenden Bericht (Evaluation Mindeststandards -Teil II, Session 3557/2019) dargestellt, der den
politischen Gremien parallel vorgelegt wird.
Ratsbeschluss bezüglich Mindeststandards vom 11.7.2017
Der o.g. Beschluss sah im Rahmen der Mindeststandards zur Verstärkung der medizinischen Versor-
gung Folgendes vor:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere
in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunter-
künften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei be-
sonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbe-
trieben eingesetzt werden. Die Anbindung der drei Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für zwei Jah-
re beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von
159.000 €. “
Entwicklungen von 2017 bis heute
Seit diesem Beschluss vor zwei Jahren hat es signifikante Entwicklungen gegeben:
Der Höchststand der Zahl unterzubringender Geflüchteter war im Juni 2016 mit ca. 13.800 Menschen
erreicht. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 und in 2017 war ein sich abzeichnender Trend rückläufiger
Unterbringungszahlen erkennbar. Aktuell leben in den städtischen Unterkünften noch 7.542 Geflüch-
3
tete (Stand 30. November 2019). Parallel zu dieser Entwicklung wurde Ende 2017 die Einrichtung
eines neuen Ressourcenmanagements (Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement
für schutzsuchende Menschen, Session: 3217/2017) konzipiert mit folgender Zielsetzung: Räumung
und der Abbau bestehender Notunterkünfte bis Ende 2018, insbesondere Turn- und Leichtbauhallen,
zugunsten besserer Unterbringungsformen (Einhaltung der Standards aus den Kölner Leitlinien zur
Flüchtlingsunterbringung, weniger Bewohner/innen, bessere Qualität, mehr Privatsphäre).
Evaluation – Bericht und Konsequenzen
In den letzten drei Jahren hat sich gezeigt, dass die medizinische Betreuung von geflüchteten Men-
schen in großen Einrichtungen, wie z.B. der Herkulesstraße, mit einem Betreuungsschlüssel von
1:400 nicht ausreichend ist. Zudem hat der veränderte Unterbringungsmix (Abkehr von großen Not-
aufnahmen/Notunterkünften, hin zu vielen dezentralen kleineren Einrichtungen) unmittelbare Auswir-
kung auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort. Eine Koordination der Pflegekräfte in
Notunterkünften ist inzwischen nicht mehr erforderlich. Eingespielt und bewährt hat sich hingegen das
Zusammenwirken von Gesundheits-/Krankenpflegekräften und Hebammen.
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Bericht „Evaluation Mindeststandards (Teil I): Konzept zum
Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Wohnformen für Geflüchtete“ beschreibt
ausführlich die Aufgaben des medizinischen Fachpersonals und schildert die derzeitige Personalsitu-
ation sowie auch die sich ergebenden zukünftigen personellen Bedarfe, um die medizinische Grund-
versorgung in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete gewährleisten zu können. Ebenfalls wird
in dem beigefügten Konzept dargestellt, welche unverzichtbaren Aufgaben derzeit durch die Hebam-
menkräfte, angebunden beim DRK, wahrgenommen werden.
Die immer wieder vorgenommene Befristung der Finanzierung von Hebammen-Stellen hat in der
Vergangenheit zu einer übermäßig starken Fluktuation des Personals bei den Trägern geführt. Daher
konnte eine kontinuierlich sinnvolle Betreuung nur schwer sichergestellt werden Zudem ist die von der
Stadt Köln angebundene Trägerlandschaft sehr vielfältig. Zur Gewährung von Standards beim stadt-
weiten und insbesondere trägerübergreifenden Einsatz des medizinischen Fachpersonals ist die An-
bindung des Krankenpflegepersonals und der Hebamme (ausgenommen der Notaufnah-
me/Notunterkünfte) an „neutraler“ Stelle von besonderer Bedeutung. So kann ein problemloser, be-
darfsgerechter und zeitnaher Einsatz ermöglicht werden.
Auf Basis des Evaluationsberichtes schlägt die Verwaltung die nachfolgenden, tabellarisch dargestell-
ten Veränderungen und Konsequenzen vor.
Bisher Zukünftig (Evaluationsergebnisse)
Einsatz med. Kräfte vor Ratsbeschluss in
2017 zu Mindeststandards:
2,0 1 Facharzt E15 und 1 SA S12 aus
Projektverlängerung (3884/2016),
Anbindung bei Gesundheitsamt Stadt Köln
5,5 Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen
> 200 Personen durch Anwendung des
Schlüssels 1:400)
2,25 Stellen Hebammen beim DRK: 0,75 Stelle
finanziert durch „wir helfen“ bis 31.12.2018
und
1,5 Stellen finanziert durch das BAMF bis
31.12.2019
Verstärkung durch Mindeststandards 2017:
(Gesamtumfang: 159.000 €)
1,0 Koordinierungsstelle für med. Fachkräfte in
den Notunterkünften
(Anbindung befristet für 2 Jahre beim DRK)
2,0 unverändert
(„Team der Flüchtlingsmedizin“)
2,5 Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen
> 200 Personen durch Anwendung des
Schlüssels 1:400 => Schlüssel wird
überprüft)
M inus 2,25 drittfinanzierte Stellen Hebam-
men ab 01.01.2019 und 01.01.2020
+ 1,0 Stelle Hebamme, E10/ P10 TVöD, ab
01.01.2020, angebunden beim Gesundheitsamt
Stadt Köln
M inus 1,0: wird nicht weiter finanziert
4
2,0 Verstärkung med. Versorgung in Notunter-
künften und anderen Unterbringungs-
formen < 200 (Anbindung befristet für 2
Jahre beim DRK)
M inus 2,0: wird nicht weiter finanziert
+3,0 Stellen, P7 TVöD, für Einrichtungen mit
> 50 Personen, zur Verstärkung des „Teams
Flüchtlingsmedizin“, Anbindung beim Gesund-
heitsamt Stadt Köln,
=> siehe beiliegendes Konzept
Fazit:
Der Beschlussvorschlag sieht einen geänderten Ressourceneinsatz im Umfang von 4,0 Stellen (3,0
Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, 1,0 Stelle Hebamme), angebunden beim Gesund-
heitsamt der Stadt Köln, vor. Im Gegenzug werden die 3,0 Stellen durch den Beschluss Mindeststan-
dards (0544/2017/1) finanzierten Stellen nicht weiter bei dem Träger finanziert. Stattdessen entsteht
eine Stelle für eine Hebamme neu.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Betreuungsschlüssel für die Betreuung von ge-
flüchteten Menschen von 1:400 für Notaufnahmeeinrichtungen > 200 Bewohner/innen nicht ausrei-
chend ist. Für einen qualifizierten Entscheidungsvorschlag für den Rat müssen jedoch noch weitere
Daten gesammelt und ausgewertet werden. Dies wird Bestandteil der nächsten Evaluierung sein.
Ausblick:
Die Mindeststandards werden im Hinblick auf die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten
auch künftig regelmäßig überprüft.
Anlagen
Evaluation Mindeststandards – Teil 1: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den ver-
schiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete
Zur Dringlichkeit:
Eine Entscheidung des Rates am 06.02.2019 ist unbedingt erforderlich, damit die Einstellung von
medizinischem Fachpersonal zur gesundheitlichen Versorgung der in Köln untergebrachten geflüch-
teten Personen schnellstmöglich erfolgen kann. Nur so kann die medizinische Basisversorgung von
Geflüchteten weiterhin gewährleistet werden.
Aufgrund umfangreicher Abstimmungsbedarfe konnte eine frühere Vorlage des Entscheidungsvor-
schlags nicht erfolgen.
Anlage 5, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020
2036 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.02.2020 öffentlich 10.15 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 Beschluss in der Fassung des Integrationsrates: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Konzept Krankenpflegepersonal Unterbringungsressourcen für Geflüchtete
34457 Zeichen
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 1
Evaluation Mindeststandards – Teil I:
Konzept zum Einsatz von
Krankenpflegepersonal in den verschiedenen
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Aktuelle Situation 6
3. Zahlen & Daten 9
4. Ziel 12
5. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals 13
6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals 15
7. Erforderliche Anzahl an medizinischem Fachperson al in den
unterschiedlichen Unterbringungsressourcen 17
8. Unterstützung der medizinischen Versorgung durch Hebammen 19
9. Ausblick 22
Im Text wird die grammatikalisch männliche oder weibliche Form verwendet, gemeint sind aber
alle drei Geschlechter (weiblich / männlich und divers).
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 3
1. Einleitung
Im ersten Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der
Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung:
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen
Gesundheitszustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres
Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder
der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko“.
(
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2019/migrants-
and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-host-populations-reveals-
first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in-europe , Januar 2019 )
„….Dieser Bericht vermittelt einen Eindruck davon, was getan werden muss, um den
gesundheitlichen Bedürfnissen der Flüchtlinge und Migranten wie auch der
ortsansässigen Bevölkerung gerecht zu werden. Da Migranten und Flüchtlinge im
Vergleich zur Bevölkerung der Aufnahmeländer anfälliger für übertragbare wie
nichtübertragbare Krankheiten werden, gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig
Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen
Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die
Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu
schützen….“,“(
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-
releases/2019/migrants-and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-
host-populations-reveals-first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in-
europe )
Die Situation in Köln:
Medizinisches Fachpersonal ist seit 2015 in den großen Notaufnahmeeinrichtungen
(Turnhallen und Leichtbauhallen), sowie den großen Notunterkünften (z.B.
Herkulesstr., Ostmerheimerstr., Ringstr.) eingesetzt worden, um schutzbedürftigen
und / oder kranken Bewohnern individuell vor Ort Unterstützung anzubieten und
erkrankte Personen zu identifizieren und entsprechend ihres Versorgungsbedarfs in
das Kölner Regelsystem einzubinden.
Die Betreuung durch die von der Stadt Köln finanzierten Stellen Gesundheits- und
Krankenpflegekräfte, die aktuell beim Deutschen Roten Kreuz angebunden sind,
erfolgt gemäß der gültigen Vorgaben zur Personalbemessung im Rahmen der von
der Stadt Köln verabschiedeten Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung mit
einem Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle auf 400 Geflüchtete. Dieser Schlüssel
war pragmatisch ermittelt worden ohne dass es hierzu Erfahrungen oder
Erkenntnisse gab. Mit Beschluss des Rates (0544/2017/1) zu den „Mindeststandards
zur Flüchtlingsunterbringung“ wurden 2 zusätzliche Stellen Gesundheits- und
Krankenpflegekräfte eingerichtet, um sicherzustellen, dass auch die medizinische
Betreuung in kleineren Notunterkünften (unter 200 Bewohnern), sowie bei
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 4
besonderem Bedarf (z.B. Infektionsausbrüche, Isolierungsmaßnahmen), in
ausreichendem Maße sichergestellt ist. Dazu kam im gleichen Ratsbeschluss die
Einrichtung einer Koordinationsstelle, da zum damaligen Zeitpunkt mehr als 10
Krankenpflegekräfte beim DRK in den Notunterkünften für Geflüchtete tätig waren.
Damit konnte in Unterkünften mit mehr als 200 Personen ein arbeitstägliches
medizinisches Betreuungsangebot vor Ort sichergestellt werden, bei der
Unterbringung von unter 200 Personen war eine 2-tägige Präsenz in der Woche
möglich.
Der Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit
knapp 14.000 Menschen erreicht. Zu diesem Zeitpunkt waren zur Einhaltung der
oben beschlossenen Mindeststandards knapp 8 Vollzeitstellen
Gesundheits- und
Krankenpflegekräfte und eine Koordinationsstelle erforderlich und auch besetzt. Im
Sommer 2016 zeigte sich auch im Gesundheitsamt eine stark steigende Anzahl von
Beratungs- und Unterstützungsanfragen u.a. bei den „Frühen Hilfen“ des
Gesundheitsamtes aus Flüchtlingsunterkünften. Zusätzlich fielen bei den Besuchen
der Unterkünfte, die aus den unterschiedlichsten Gründen durchgeführt wurden,
Bewohnerinnen und Bewohner mit komplexen medizinischen Problemen auf. Aus
den im Vergleich zu 2015 um das 4-fache gestiegenen Aufträgen des Amts für
Wohnungswesen zur gesundheitlichen Begutachtung waren diese Probleme nicht
ersichtlich.
Hinzu kamen viele Anfragen aus der Politik, von Ehrenamtlichen oder anderen
städtischen Dienststellen zu den Themen Schutz und medizinische Versorgung in
den Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge. Es wurde ersichtlich, dass
nicht alle kranken, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Personen sicher identifiziert
wurden. Aus diesem Grunde wurden die Unterkünfte verstärkt durch Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes aufgesucht, um gemeinsam mit den vor Ort tätigen Fachkräften
die individuellen Bedarfe der Bewohner und der besonders Schutzbedürftigen zu
ermitteln und eine entsprechende Anbindung und Basisversorgung im
Gesundheitssystem in die Wege zu leiten.
In enger Absprache mit dem Amt für Wohnungswesen erfolgte am 07.07.2016 die
Entscheidung zur Durchführung des Projektes „fachärztliche Beratung in
Flüchtlingsunterkünften“ über einen zunächst begrenzten Zeitraum (Juli – September
2016). Am 13.09.2016 wurde das Projekt und die ersten Ergebnisse im
Gesundheitsausschuss der Stadt Köln vorgestellt. Über die Mitteilung (3884/2016)
vom 09.12.2016 konnte die Fortführung der "Fachärztlichen Beratung in
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete" gesichert werden. Die dafür
notwendigen Personalkapazitäten (1,0 Stelle Facharzt / -ärztin und 1,0 Stelle
Sozialarbeiter /-in) wurden im Bereich der Frühen Hilfen im Gesundheitsamt
eingerichtet. Somit konnten die großen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete
regelmäßig besucht und eine Klärung bei komplexen Fallkonstellationen
durchgeführt und die Menschen dem Regelsystem zugeführt werden. Ausführliche
Informationen dazu können dem „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 5
den Gemeinschafts-und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017)
entnommen werden.
In 2018 war zum einem ein rückläufiger Trend der Unterbringungszahlen von
Geflüchteten zu verzeichnen (aktuell 7756 Geflüchtete, Stand Mai 2019), zum
anderen werden die Geflüchteten zunehmend in abgeschlossene
Unterbringungsressourcen untergebracht, Turnhallen und Leichtbauhallen sind für
die Unterbringung von Geflüchteten aktuell nicht mehr erforderlich und konnten
geschlossen werden. Zum Ende des Jahres 2018 wurden, von den großen
Flüchtlingsunterkünften noch die Herkulesstr. und die Ringstr. (mit einer Sollzahl von
600 bzw. 500 Bewohnern) weiter betrieben. Entsprechend stehen beim
Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aktuell noch 1,5 VK-Stellen unbefristet
(0745/2016) zur Verfügung. Hinzu kommen die beim DRK angebundenen Stellen
aus den Mindeststandards (0544/2017/1): 2,0 VK Stellen sowie 1,0 VK Koordination.
Trotz der besseren Unterbringungssituation und der fallenden Flüchtlingszahlen in
Köln, befinden sich viele dieser Menschen in problematischen (gesundheitlichen)
Lebenslagen, da es noch nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, die „Barrieren“
zu beseitigen, die den Asylbewerbern den Zugang zu eine Basis-
Gesundheitsversorgung versperren (z.B. Unkenntnis über das deutsche
Gesundheitssystem, fehlendes Wissen über Leistungsansprüche (wie
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft), Sprachbarrieren, Angst vor
Institutionen).
„.. Es ist eines der Grundrechte jedes Menschen ..., sich einer möglichst guten
Gesundheit zu erfreuen. Daher ist es unerlässlich, migrantensensible
Gesundheitskonzepte und Programminterventionen zu entwickeln, die Flüchtlingen
und Migranten einen chancengleichen, bezahlbaren und akzeptablen Zugang zu
lebenswichtiger Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und hochwertiger
Gesundheitsversorgung ermöglichen. Dies setzt einen starken und positiven
politischen und gesellschaftlichen Willen und ein entsprechendes Engagement
voraus...“ (zitiert aus: Strategie und Aktionsplan für die Gesundheit von Flüchtlingen
und Migranten in der Europäischen Region der WHO)
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 6
2. Aktuelle Situation
a) Trotz der Schließung von Turn- und Leichtbauhall en und großen
Flüchtlingsunterkünften, werden nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte
(gemeinschaftlich genutzte Küchen und / oder gemeinschaftlich zu nutzende
Sanitäranlagen und / oder Gemeinschafts-Aufenthaltsräume) zur
Unterbringung der Geflüchteten genutzt. Entsprechend der § 17 ÖGDG NRW
Hygieneüberwachung und § 36 Infektionsschutzgesetz ist die untere
Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an
die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und u.a. auch die Nachweise über
durchgeführte Untersuchungen zum Ausschluss einer Lungentuberkulose zu
überprüfen.
Durch regelmäßige Begehungen der Gemeinschaftsunterkünfte durch das
Gesundheitsamt wird das Einhalten der Hygienestandards entsprechend überprüft
und bei Bedarf u.a. auch in Zusammenarbeit mit hauswirtschaftlichem und
medizinischem Fachpersonal optimiert.
Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum
Ausschluss einer Lungentuberkulose (Infektionsschutzgesetz § 36) durch
Fachpersonal. Bei nicht vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende,
altersgerechte Diagnostik veranlasst (Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest).
Besonders unter den Asylbewerbern ist der Betreuungsaufwand von Seiten der
Tuberkuloseberatung als erhöht anzusehen, wie auch bei anderen Erkrankungen
dieser Personengruppe. Das liegt u.a. an der schwierigen Erreichbarkeit dieser
Menschen durch sprachliche und kulturelle Barrieren und dem erschwerten
Zugang in die Strukturen der Regelversorgung. Im Sinne des gesetzlichen
Auftrages des Gesundheitsamtes und der Tuberkulosekontrolle und –beratung ist
es wichtig, diesem erhöhten Betreuungsaufwand nachzukommen (aufsuchende
Beratung, Vermittlung von Arztterminen, ggf. Begleitung). Mit Hilfe von langfristig
eingesetztem Krankenpflegepersonal wäre eine solche Beratung und erforderliche
Kontrolle bzw. Nachverfolgung möglich.
Darüber hinaus wird der Impfstatus der Bewohner durch das medizinische
Personal erfasst und dokumentiert. Bei fehlenden Immunisierungen werden für die
Bewohner entweder zeitnah Impftermine bei einem der niedergelassenen Ärzte
vereinbart und / oder durch das Gesundheitsamt bedarfsgerecht Impftermine in
den größeren Unterkünften angeboten. Dadurch ist es in der Vergangenheit
gelungen, dass größere Infektionsausbrüche verhindert wurden. Im Falle einer
übertragbaren Infektionserkrankung und insbesondere im Falle eines Ausbruches
(Definition nach Infektionsschutzgesetz: „ das Auftreten von 2 oder mehr gleichen
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 7
Erkrankungen) konnte aufgrund der vorliegenden Impfdaten schnell reagiert und
besonders schutzbedürftige Menschen (Schwangere, Wöchnerinnen,
Neugeborene, chronisch Kranke) rasch schutzisoliert werden.
Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in
Zukunft mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des
Impfstatus der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von
Impflücken und zur Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich.
Ohne medizinisches Personal und damit fehlendem Wissen über den
Gesundheitszustand, den Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner
sowie deren insbesondere auch vorhandene Schutzbedürftigkeit kann eine
notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung,
Riegelungsimpfungen, Umgebungsprohylaxen und -untersuchungen) nur zeitlich
verzögert stattfinden mit der Folge einer weiteren Ausbreitung von
Infektionserkrankungen.
b) Schutzbedürftige Personen werden aufgrund der vorhandenen
Unterbringungsressourcen seit 2018 zügiger in eine geschützte bzw. adäquate
Unterbringung transferiert, medizinisches Fachpersonal ist hier nicht vorhanden,
damit fehlt eine bedarfsgerechte Betreuung und / oder Unterstützung. Das
Resultat ist, dass diese Personengruppe in der Regel medizinisch nur
unzureichend bis gar nicht versorgt ist und sich deren gesundheitliche Situation
trotz verbesserter Unterbringung verschlechtern kann. Verbunden mit den
entsprechenden Folgen für den Einzelnen, aber auch höhere Kosten für
notwendige Diagnostik und Therapien.
Aus unterschiedlichsten Untersuchungen ist mittlerweile bekannt, dass z.B.
geflüchtete schwangere Frauen ein wesentlich größeres Risiko haben an
schweren mütterlichen Komplikationen in der Schwangerschaft und unter der
Geburt zu leiden. Ebenso ist die Rate der Säuglingsmortalität bzw. – morbidität
deutlich höher als in der einheimischen Bevölkerung (z.B. Maternal Child Health
Journal (2014) 18: 1628-1638,
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother-
eng.pdf?ua=1 ).
Ebenso ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund z.B. aus Angst
davor, den aufenthaltsrechtlichen Status zu verlieren, medizinische Leistungen oft
erst so spät wie möglich in Anspruch nehmen (aus: Schwerpunktbericht der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Migration und Gesundheit, Robert-
Koch-Institut, 2008).
c) Eine „Übergabe“ von kranken und hilfsbedürftigen Menschen findet zwischen
einzelnen Unterkünften und Trägern aus Sorge vor einer Verletzung des
Datenschutzes nicht immer im ausreichenden Maße statt. Dies hat zur Folge, dass
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 8
begonnene Therapien abgebrochen, vereinbarte Arzttermine in Fachambulanzen
nicht wahrgenommen wurden oder in einer weiteren Klinik / Praxis wegen
Unkenntnis der Vorgeschichte eine erneute (medizinisch und wirtschaftlich
kostenintensive, aber unnötige und belastende) Diagnostik durchgeführt worden
ist.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 9
3. Zahlen / Daten
Das ärztliche Team der Flüchtlingsmedizin (2 x 0,5 VK Facharzt) hat im Laufe des
Jahres durchschnittlich 35 Personen im Monat (15 – 59) mit den unterschiedlichsten
Erkrankungen in das medizinische Regelsystem begleitet und / oder vermittelt.
Seit Schließung der großen Unterkünfte und die daraus resultierende „Reduzierung“
des medizinischen Betreuungspersonals wird das Team der Flüchtlingsmedizin
immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kontaktiert und bei der
Betreuung der kranken- und / oder schutzbedürftigen Menschen um Unterstützung
gebeten (siehe Abbildung 1 – „monatliche Anzahl der im Jahr 2018 „betreuten“
Personen“):
Abb.1:
monatliche Anzahl der durch das fachärztliche Team der Flüchtlingsmedizin
betreuten Menschen im Jahr 2018
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 10
Mittlerweile haben die „Einsatzorte“ (unterschiedliche Unterbringungsressourcen für
Geflüchtete) deutlich zugenommen. Auch kleinere Unterkünfte mit unter 60
Bewohnern werden bei Bedarf besucht.
Im Oktober 2017 (Stichtag 31.10.2017) wurden 9 verschiedene
Gemeinschaftsunterkünfte betreut, bis Dezember 2018 ist die Zahl auf 56 besuchte
Unterkünfte angestiegen (siehe Abbildung 2 – Anzahl besuchter Unterkünfte für
Geflüchtete in den Jahren 2017 und 2018).
Abb. 2 :
Anzahl der vom Team der Flüchtlingsmedizin besuchten Unterkünfte im Jahr 2017
und im Jahr 2018
9
56
0
10
20
30
40
50
60
2017 2018
Anzahl der besuchten Unterkünfte
in den Jahren 2017 und 2018
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 11
Abb. 3:
Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen im Jahr 2018
Abb. 4 :
Verteilung der Erkrankungen der Kinder im Jahr 2018
47
39
25
8
4
1 1
3
Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen in 2018
(n = 128)
internistisch gynäkologisch psychiatrisch/psychologisch
neurologisch chirurgisch augenärztlich
HNO ärztlich Sonstiges
70
9
7 2
Verteilung der Erkrankungen der Kinder in 2018
(n = 88)
pädiatrisch kinder- und jugendpsychiatrisch kinderchirurgisch minderjährig schwanger
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 12
Nach wie vor wird deutlicher, dass viele Menschen die Wege ins medizinische
Regelsystem nicht finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssystem un d über medizinische
Versorgungs- und Vorsorgesysteme und -möglichkeiten
- Sprachbarrieren
- kulturelles (Miss-) Verständnis und kulturell bed ingtes Misstrauen
- Diskriminierung, Angst vor „institutionellen“ Strukturen
- strukturelle Barrieren (wie z.B. Krankenbehandlun gsschein, verschiedene Ämter,
Hausarzt / Facharzt)
Ziel ist es daher, dass die Geflüchteten
A) bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen,
B) eine medizinische Basisversorgung erhalten und
C) bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chroni sch Kranke,
Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit
etc.) fachgerecht versorgt und angebunden sind.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 13
4. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals
Das medizinische Fachpersonal ((Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegekräfte)
sollte aus Sicht des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zukünftig (mit Einverständnis
der Betroffenen) folgende Aufgaben übernehmen:
Erfassung der gesundheitlichen Situation der Bewohner in Form eines
Gesprächsangebotes.
Durchsicht / „Check“:
- medizinische Berichte (Arztbriefe etc.)
- Befund der lt. Infektionsschutzgesetz notwendigen Tuberkulosediagnostik
- Impfpass (Impfungen nach STIKO vollständig?)
- Vorsorgeheft der Kinder (Regelmäßige Untersuchung en durchgeführt?
Anbindung an einen Kinderarzt erfolgt?)
- Mutterpasses bei Schwangeren (Anbindung an Gynäko logen? Regelmäßige
Untersuchungen durchgeführt? Entbindungstermin bekannt? Anbindung an
Schwangerenberatungsstelle erfolgt? Anmeldung in Geburtsklinik erfolgt?
Hebammenversorgung gesichert?)
Ergebnis des „Checks“:
A) Die Bewohner sind entsprechend ihres medizinisch en Bedarfs grundversorgt
und im Regelsystem angekommen.
B) Die Bewohner sind
nicht im Regelsystem angekommen und entsprechend
auch nicht bedarfsgerecht versorgt; sie benötigen z.B. Unterstützung bei
• der Anbindung an niedergelassene Ärzte oder Fachkl iniken (z.B.
Kinderarzt, Frauenarzt, sozialpädiatrische Zentren der Kinderkliniken,
Psychiater und sozialpsychiatrische Zentren, Dialyse etc.)
• der Anbindung an eine Schwangerenberatungsstelle / Geburtsklinik /
Hebamme etc.
• der Umsetzung von Therapieempfehlungen (Tablettene innahmen,
Kontrolluntersuchungen, Physiotherapien, Frühförderungen u.a. …)
• der Anbindung an Pflegedienste
• der Anbindung an die unterschiedlichsten Beratungs stellen
(Migrationsberatung, Flüchtlingsberatung, Familienberatung etc.), dies
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern vor Ort
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 14
Erstellen von Impflisten
- um Impfsprechstunden des Kinder- und Jugendgesund heitsdienstes beim
Gesundheitsamt der Stadt Köln nach Bedarf planen zu können
- um im Falle eines Infektionsausbruches mit dem Ge sundheitsamt zügig über
das weitere Procedere entscheiden zu können, wie z.B.
• Durchführung von Riegelungs-Impfungen und anderen Impfaktionen
(Planung, Organisation und Unterstützung bei der Durchführung)
• Unterstützung bei erforderlichem Transferstopp und Schaffung zeitnaher
Isolierungsmöglichkeiten in den Reserveunterkünften
• Betreuung der erkrankten Personen in der Isolierun gseinheit
• Schutzisolierung besonders schutzbedürftiger Perso nen
• Schulung der Bewohner bzgl. individueller Therapie maßnahmen
(Windpocken, Läuse, Krätze, Fieber, etc.)
niederschwellige Kontaktaufnahme zu den Bewohnern
- regelmäßige „Pflege“-Sprechstunden für die Bewohn er in der Unterkunft
- nach Krankenhausaufenthalten gezielt Kontaktaufna hme zu den betroffenen
Bewohnern, um den Genesungsprozess zu fördern und eine erneute
Krankenhauseinweisung zu vermeiden.
- Aufklärung und Information über das bestehende Ge sundheitssystem im
Rahmen der regelmäßigen Betreuung in der Unterkunft
Unterstützung der Einhaltung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen
- Fachliche Unterstützung bei der Erstellung und Fo rtschreibung des
Hygieneplans für die jeweilige Gemeinschaftsunterkunft und Umsetzung der
hygienischen Standards
- Im Rahmen eines Infektionsausbruches individuelle Schulung der Bewohner
bzgl. der erforderlichen Verhaltensmaßnahmen
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 15
6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals:
a) Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, dass in den Notunterkünften (aktuell -
Stand Mai 2019) Herkulesstraße und Ringstraße medizinisches Fachpersonal
täglich vor Ort ist.
b) Ein stadtweiter und insbesondere trägerübergreif end möglicher Einsatz des
medizinischen Fachpersonals muss problemlos, bedarfsgerecht und zeitnah
möglich sein. (Hintergrund: unterschiedliche Betreuungsträger in den
Unterkünften).
c) Das Fachpersonal muss gut mit den Kliniken, den niedergelassenen Ärzten,
den unterschiedlichsten Beratungsstellen und den verschiedenen Ämtern der
Stadtverwaltung vernetzt sein.
c) Eine enge tägliche Absprachen bzgl. der Versorgu ng der Menschen in
Zusammenarbeit mit dem Team der Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes
ist erforderlich.
d) Es erfolgt entsprechend der individuellen Bedarfe bei der Versorgung der
Geflüchteten die enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des
Gesundheitsamtes (wie z.B. die Infektionshygiene, die Tuberkuloseberatung,
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Kinder- und
Jugendpsychiatrische Beratungsstelle etc.).
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und aufgrund der Erfahrungen der letzten
Jahre empfiehlt sich die Anbindung der Krankenpflegekräfte
a) für die Notunterkünfte (wie z.B. Herkulesstraße) bei den jeweiligen Trägern
(wie z.B. DRK).
b) Für alle übrigen Unterkünfte für Geflüchtete, d.h. Wohnheime, Systembauten,
mobile Wohneinheiten, Hotels etc., erfolgt die Anbindung an das Team der
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes . Die Arbeit dieser
Krankenpflegekräfte in den genannten Einrichtungen findet in enger Absprache
mit den jeweiligen Betreuungsträgern und dem Amt für Wohnungswesen, aber
insbesondere mit den vor Ort zuständigen Sozialarbeitern statt.
Die Anbindung im Gesundheitsamt ermöglicht amtsinterne Absprachen und
Abstimmungen bei z.B. Planung und Organisation von Riegelungsimpfungen,
geplanten Impfaktionen, Organisation der erforderlichen altersspezifischen
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 16
Tuberkulosediagnostik. Gleichzeitig erfolgt die Einbindung des Pflegepersonals
in die wöchentlich stattfindenden Flüchtlingsbesprechungen des
Gesundheitsamtes.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 17
7. Erforderliche Anzahl an Gesundheits- und Kranken pflegekräften in den
unterschiedlichen Unterbringungsressourcen:
Zentrale Notunterkünfte:
In 2015 wurde pragmatisch die Arbeitshypothese aufgestellt, dass mit einem
Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle auf 400 geflüchtete Menschen eine
Versorgung möglich sei. Nach 3 Jahren Arbeit und Erfahrung in der medizinischen
Betreuung von geflüchteten Menschen zeigt sich, dass dieser Betreuungsschlüssel
nicht ausreichend ist, es wird wahrscheinlich eine Anhebung erforderlich werden
(z.B. auf 1 : 200), um ein tägliches Sprechstunden- und Versorgungsangebot in den
zentralen Notunterkünften (wie der Herkulesstr.) weiter aufrechterhalten zu können.
Dies wird in den kommenden Monaten genauer und detaillierter erfasst und zu einem
späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Im Rahmen der täglichen Arbeit müssen „Ankommen - Checks“ (z.B. Organisation
der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impfpässen, Mutterpässen und
Kindervorsorgeheften und vorhandene Arztberichte etc.), laufende Beratungen und
Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Gabe von Fieberzäpfchen) stattfinden,
um die medizinische Basisversorgung der Menschen sicher zu stellen.
Die Erfahrung zeigt auch, dass Menschen nicht ausreichend versorgt werden, wenn
kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs-) Angebot vorgehalten wird. Die
Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt ebenfalls.
Andere Unterbringungsressourcen:
Bei der Belegung der unterschiedlichen Unterbringungsressourcen mit Familien wird
aus fachlicher Sicht bei einer Größe von 80 und mehr Bewohnern aufgrund der
baulichen Situation (Gemeinschaftsräume, viele Kreuzungsstellen, enges
Zusammenleben) die Betreuung durch eine medizinische Fachkraft (mindestens
einmal monatlich und bei Bedarf) für erforderlich gehalten, um die Grundversorgung
der Menschen zu gewährleisten. Dies würde unter Berücksichtigung der aktuell
(Stand: April 2019) vorhandenen Unterbringungsressourcen folgenden Bedarf
ergeben:
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 18
Größe der
Einrichtung
Anzahl
Einrichtungen
(Stand April 2019)
Soll -
Bewohnerzahl
Einsätze
(=Arbeitstage)
pro Unterkunft
pro Jahr
über 80 Personen 36 5315
1 x pro Monat: 12
Arbeitstage pro
Jahr
50 –80 Personen 27 1738
1 x pro Halbjahr: 2
Arbeitstage pro
Jahr
unter 50
Personen 39 1123 bei Bedarf
Aus dieser Rechnung ergibt sich für die regelmäßigen Besuche in den Unterkünften
mit über 50 Personen schon eine Mindestanzahl an Arbeitstagen von 486
Arbeitstagen pro Jahr (2 Vollzeitkräfte). Hinzuzurechnen sind die Arbeitstage, die
aufgrund individueller Bedarfe der dort untergebrachten Menschen (wie akute
Erkrankungen, Entlassung aus stationärer Behandlung) und aufgrund der
dargestellten besonderen Aufgaben des medizinischen Fachpersonals anfallen.
Dabei wird von einer Mindestanzahl von 200 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Somit werden für die medizinische Basisbetreuung der Menschen außerhalb von den
großen Notunterkünften 3 Vollzeitstellen (Kinder-) Krankenpflege benötigt. Diese
Zahl ist knapp kalkuliert und muss entsprechend überprüft werden.
In der oben angegebenen Zahl an zu betreuenden Unterkünften, sind die reinen
Männerunterkünfte (14 Unterkünfte (davon 7 mit mehr als 80 Bewohnern und 4 mit
mehr 50 als Bewohnern) mit einer Sollzahl von 1304 Bewohnern) noch nicht
berücksichtigt. Der Schwerpunkt der regelmäßigen Besuche in Unterkünften liegt hier
bei solchen, in denen Familien mit Kindern oder allein reisende Frauen mit und ohne
Kinder leben.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 19
8. Bisherige Unterstützung der medizinischen Versor gung durch Hebammen
Über das „BAMF“ und die Stiftung „Wir helfen“ konnten im Jahr 2018 2,25
Hebammenstellen beim DRK geschaffen werden. Die Hebammen haben die Vor-
und Nachsorge der schwangeren und frisch entbundenen Frauen in den
Flüchtlingsunterkünften übernommen. Es konnten „vor Ort“ – Sprechstunden
angeboten werden. Diese Unterstützung ist für die Frauen sehr wertvoll, da sie so
u.a. an niedergelassene Gynäkologen und an die Geburtskliniken angebunden
werden konnten. Es besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Team der
Flüchtlingsmedizin als auch mit dem „Frühe Hilfen“ Team im Gesundheitsamt, z.B.:
a) Falls den Hebammen und / oder dem medizinischen Fachkräften vor Ort bei der
Betreuung der Frauen und Familien ein weiterer Unterstützungsbedarf auffällt
(z.B. Unsicherheiten / Überforderung in der Versorgung des Neugeborenen und
/ oder des Säuglings u.a.), so erfolgt die Vermittlung an das Team der Frühen
Hilfen, die die bedarfsgerechte Unterstützung weiter übernehmen und in
entsprechende Hilfssysteme weiter leiten.
b) Frauen, die im Heimatland von FGM (female genita l mutilation / weibliche
Genitalbeschneidung) betroffen sind, wird eine bedarfsgerechte Unterstützung
angeboten (Vermittlung und Anbindung an z.B. einen spezialisierten
Gynäkologen zur klinischen Untersuchung und ggf. Erstellung eines Gutachtens
für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), medizinisch
notwendige operative Versorgungen, Anbindung an spezialisierte
Migrationsberatungsstellen(z.B. Agisra e.v.), bei schwangeren Frauen
Anbindung an eine im Umgang mit FGM erfahrene Geburtsklinik etc.
c) In den vergangenen Monaten hat das Team der Flüc htlingsmedizin damit
begonnen ein Netzwerk für von Beschneidung betroffene Frauen aufzubauen,
es bestehen regelmäßige Kontakte zu Agisra e.V. Köln
(https://agisra.org/?de_kontakt ), Lobby für Mädchen (
https://www.lobby-fuer-
maedchen.de/ ) und Esperanza (https://www.caritas-wegweiser-
koeln.de/frauen-notlagen-schwangerschaft-fruehe-hilfen-vertrauliche-
geburt/esperanza-schwangerschaftsberatung ), ebenso zu stop mutilation
(http://www.stop-mutilation.org/ ) und zu Herrn Dr. Zerm (http://www.dr-
zerm.de/fgm.htm ). Geplant ist es diese Netzwerkarbeit weiter auszubauen:
In diesem Rahmen wird es ab August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine
regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM betroffen
sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm, s.o.) geben. Die
erforderliche weitere Anbindung an das Regelsystem wird gemeinsam mit dem
Team der Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes
erfolgen.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 20
Insbesondere fallen diese Frauen auch durch eine hohe psychische Belastung
auf, viele von ihnen sind psychisch erkrankt und benötigen dies bzgl. ebenfalls
die bedarfsgerechte Anbindung im Regelsystem.
d) Gemeinsam mit den Hebammen und dem medizinischen
Krankenpflegepersonal konnte in den großen Notunterkünften eine
altersgerechte Babynahrung und eine entsprechende Versorgung (Fläschchen,
Vaporisatoren, Erstlingspakete etc.) angeboten werden. Ausführlich dazu siehe
auch „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in den Gemeinschafts-
und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017).
e) Im Rahmen von Infektionsausbrüchen in Notunterkü nften können mit Hilfe der
Hebammen und des Krankenpflegepersonals besonders schutzbedürftige
Menschen rasch identifiziert und ihren Bedarfen entsprechend versorgt und
untergebracht werden.
f) Zusätzlich werden Hebammensprechstunden für Frau en mit Fluchterfahrung in
den Notunterkünften und im Gesundheitsamt von den DRK-Hebammen
angeboten. Auch dieses Angebot sollte stadtweit erhalten bleiben, damit so
viele Frauen wie möglich erreicht werden können. Idealerweise finden zwei bis
drei aufsuchende Besuche statt und im Anschluss erfolgt die Anbindung an eine
der Hebammensprechstunden, wodurch mehr Frauen und ihre Neugeborenen
versorgt werden können. Die Finanzierung über das BAMF als Projekt ist bis
Ende 2019 befristet.
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 21
Abb. 5:
Anzahl der betreuten schwangeren Frauen (2018 – 06 / 2019)
Die Frauen, die bei uns angebunden / angemeldet werden, befinden sich in den
meisten Fällen in einer adäquaten Wohnsituation und benötigen Unterstützung aus
folgenden Gründen:
- Unsicherheiten / Unkenntnisse im Rahmen der Schwa ngerschaft und der späteren
Versorgung des Kindes (sehr junge Mütter mit mehreren Kindern, viele allein
reisende Frauen, minderjährige Mütter (die jüngste aktuell betreute Schwangere
ist 14 Jahre alt)),
- mangelnde Kenntnis des medizinischen Angebotes (z .B. Anmeldung an eine
Geburtsklinik zur Entbindung, Hebammenversorgung, Vorsorgeuntersuchungen in
der Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchung der Kinder, Verhütung,
Familienplanung)
- mangelnde Hebammenversorgung
- zunehmend psychisch auffällige bzw. psychisch kra nke Schwangere
(posttraumatische Belastungsstörungen nach z.B. Vergewaltigung,
Zwangsprostitution, Menschenhandel, weibliche Genitalbeschneidung)
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother-
eng.pdf?ua=1
5
12
9 9
2
0
5
8
3
2
0 0
0
2
4
6
8
10
12
14
bis 21 Jahre 22 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre über 40 Jahre
Betreuung von Schwangeren
im Zeitraum 2018 - 6 / 2019
20182 bis 06/ 2019
Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften Seite 22
Ausblick
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich viele der nach Köln geflüchteten
Menschen trotz verbesserten Unterbringungssituationen immer noch in komplexen
gesundheitlichen und (psycho-)sozialen Problemlagen befinden, die sie zu einem
großen Teil aus den verschiedensten Gründen, die hier ausführlich beschrieben
wurden, nicht alleine lösen können.
Daher ist es dringendst zu empfehlen weiterhin Krankenpflegepersonal und auch
Hebammen in der Versorgung der Geflüchteten einzusetzen.
Die Grund- und Basisversorgung dieser Menschen kann mit dem vorgeschlagenen
Konzept sichergestellt werden, sie muss regelmäßig überprüft und dem aktuellen
Bedarf angepasst werden.
Anlage 3, Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechsfragen/ Vergabe/ Internationales 27.01.2020_Auszug Beschlussprotokoll zu 10.7
2267 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 28.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.01.2020 öffentlich 10.7 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 MdR Dr. Krupp bittet darum, in der Fassung des Integrationsrates zu beschließen. Beschluss in der Fassung des Integrationsrates vom 14.01.2020: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließ t der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für med izinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits - und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2811/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 15.08.2019 11:40