Mandari Insight

2811/2019

Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindeststandards Teil I

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.13

Anlage 4, Auszug Gesundheitsausschuss 28.01.2020, TOP 5.3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll - IR_14_01_2020_SA

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Konzept Krankenpflegepersonal Unterbringungsressourcen für Geflüchtete

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechsfragen/ Vergabe/ Internationales 27.01.2020_Auszug Beschlussprotokoll zu 10.7

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug Gesundheitsausschuss 28.01.2020, TOP 5.3

1994 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon:  (0221) 24831  
Fax       :  (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE 
Datum: 29.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 
öffentlich 
5.3 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest-
standards Teil  I 
2811/2019 
 
 
Beschluss: 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt 
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund-
heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 
/ P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In-
krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech-
nung über den zentralen Personalreserveplan. 
 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der 
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte 
mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die 
Stadt Köln finanziert.  
 
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über-
planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, 
Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf-
wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran-
kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 
58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe 
von 76.900 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-
difizierten Maßnahmen vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll - IR_14_01_2020_SA

2006 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 15.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
14.01.2020  
öffentlich 
8.6 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest-
standards Teil  I 
2811/2019 
 
 
Beschluss: 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt 
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund-
heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 
/ P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In-
krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech-
nung über den zentralen Personalreserveplan. 
 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der 
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte 
mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die 
Stadt Köln finanziert.  
 
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über-
planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, 
Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf-
wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran-
kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 
58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe 
von 76.900 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-
difizierten Maßnahmen vorzulegen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Änderung einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

10693 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2811/2019 
Freigabedatum 
09.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindeststandards Teil  I 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff 
auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 
TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu 
realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische 
Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan. 
 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen 
Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvo-
lumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. 
 
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwen-
dungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe 
von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stel-
len Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € 
(drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 
76.900 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teiler-
gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
 
Integrationsrat 14.01.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Gesundheitsausschuss 28.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    252.700 € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Beschluss des Rates vom 11.7.2017 sind Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung festge-
legt worden (siehe Session 0544/2017/1). Mit gleichem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, 
die Evaluierung der beschlossenen Maßnahmen vorzunehmen.  
Die Evaluierung der medizinischen Grundversorgung wurde von der Verwaltung auf Grund der Ver-
änderung der Unterbringungssituation und der daraus resultierenden geänderten Bedarfe vorgezo-
gen. 
Die übrigen Maßnahmen der Mindeststandards werden sukzessive untersucht und in einem ab-
schließenden Bericht (Evaluation Mindeststandards -Teil II, Session 3557/2019) dargestellt, der den 
politischen Gremien parallel vorgelegt wird. 
Ratsbeschluss bezüglich Mindeststandards vom 11.7.2017 
Der o.g. Beschluss sah im Rahmen der Mindeststandards zur Verstärkung der medizinischen Versor-
gung Folgendes vor: 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere 
in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunter-
künften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen 
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei be-
sonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbe-
trieben eingesetzt werden. Die Anbindung der drei Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für zwei Jah-
re beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 
159.000 €. “ 
Entwicklungen von 2017 bis heute 
Seit diesem Beschluss vor zwei Jahren hat es signifikante Entwicklungen gegeben: 
Der Höchststand der Zahl unterzubringender Geflüchteter war im Juni 2016 mit ca. 13.800 Menschen 
erreicht. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 und in 2017 war ein sich abzeichnender Trend rückläufiger 
Unterbringungszahlen erkennbar. Aktuell leben in den städtischen Unterkünften noch 7.542 Geflüch-

3 
tete (Stand 30. November 2019). Parallel zu dieser Entwicklung wurde Ende 2017 die Einrichtung 
eines neuen Ressourcenmanagements (Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement 
für schutzsuchende Menschen, Session: 3217/2017) konzipiert mit folgender Zielsetzung: Räumung 
und der Abbau bestehender Notunterkünfte bis Ende 2018, insbesondere Turn- und Leichtbauhallen, 
zugunsten besserer Unterbringungsformen (Einhaltung der Standards aus den Kölner Leitlinien zur 
Flüchtlingsunterbringung, weniger Bewohner/innen, bessere Qualität, mehr Privatsphäre).  
Evaluation – Bericht und Konsequenzen 
In den letzten drei Jahren hat sich gezeigt, dass die medizinische Betreuung von geflüchteten Men-
schen in großen Einrichtungen, wie z.B. der Herkulesstraße, mit einem Betreuungsschlüssel von 
1:400 nicht ausreichend ist. Zudem hat der veränderte Unterbringungsmix (Abkehr von großen Not-
aufnahmen/Notunterkünften, hin zu vielen dezentralen kleineren Einrichtungen) unmittelbare Auswir-
kung auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort. Eine Koordination der Pflegekräfte in 
Notunterkünften ist inzwischen nicht mehr erforderlich. Eingespielt und bewährt hat sich hingegen das 
Zusammenwirken von Gesundheits-/Krankenpflegekräften und Hebammen. 
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Bericht „Evaluation Mindeststandards (Teil I): Konzept zum 
Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Wohnformen für Geflüchtete“ beschreibt 
ausführlich die Aufgaben des medizinischen Fachpersonals und schildert die derzeitige Personalsitu-
ation sowie auch die sich ergebenden zukünftigen personellen Bedarfe, um die medizinische Grund-
versorgung in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete gewährleisten zu können. Ebenfalls wird 
in dem beigefügten Konzept dargestellt, welche unverzichtbaren Aufgaben derzeit durch die Hebam-
menkräfte, angebunden beim DRK, wahrgenommen werden.  
Die immer wieder vorgenommene Befristung der Finanzierung von Hebammen-Stellen hat in der 
Vergangenheit zu einer übermäßig starken Fluktuation des Personals bei den Trägern geführt. Daher 
konnte eine kontinuierlich sinnvolle Betreuung nur schwer sichergestellt werden Zudem ist die von der 
Stadt Köln angebundene Trägerlandschaft sehr vielfältig. Zur Gewährung von Standards beim stadt-
weiten und insbesondere trägerübergreifenden Einsatz des medizinischen Fachpersonals ist die An-
bindung des Krankenpflegepersonals und der Hebamme (ausgenommen der Notaufnah-
me/Notunterkünfte) an „neutraler“ Stelle von besonderer Bedeutung. So kann ein problemloser, be-
darfsgerechter und zeitnaher Einsatz ermöglicht werden. 
Auf Basis des Evaluationsberichtes schlägt die Verwaltung die nachfolgenden, tabellarisch dargestell-
ten Veränderungen und Konsequenzen vor. 
Bisher   Zukünftig (Evaluationsergebnisse)  
Einsatz med. Kräfte vor Ratsbeschluss in  
2017 zu Mindeststandards: 
 
2,0  1 Facharzt E15 und 1 SA S12 aus  
       Projektverlängerung (3884/2016),  
       Anbindung bei Gesundheitsamt Stadt Köln 
 
5,5   Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen 
         > 200 Personen durch Anwendung des  
         Schlüssels 1:400) 
 
 
2,25 Stellen Hebammen beim DRK: 0,75 Stelle  
        finanziert durch „wir helfen“ bis 31.12.2018 
und  
        1,5 Stellen finanziert durch das BAMF bis  
        31.12.2019   
 
Verstärkung durch Mindeststandards 2017: 
(Gesamtumfang: 159.000 €) 
1,0   Koordinierungsstelle für med. Fachkräfte in  
         den Notunterkünften 
        (Anbindung befristet für 2 Jahre beim DRK) 
 
 
 
  2,0 unverändert  
      („Team der Flüchtlingsmedizin“) 
 
  2,5   Stellen bei Trägern (für Notaufnahmen 
       > 200 Personen durch Anwendung des  
       Schlüssels  1:400 => Schlüssel wird 
       überprüft)  
 
 M inus 2,25 drittfinanzierte Stellen Hebam-
men ab 01.01.2019 und 01.01.2020 
 
+ 1,0 Stelle Hebamme, E10/ P10 TVöD, ab 
01.01.2020, angebunden beim Gesundheitsamt 
Stadt Köln 
 
 M inus 1,0: wird nicht weiter finanziert

4 
2,0   Verstärkung med. Versorgung in Notunter- 
        künften und anderen Unterbringungs- 
        formen < 200 (Anbindung befristet für 2  
       Jahre beim DRK) 
 M inus 2,0: wird nicht weiter finanziert 
+3,0  Stellen, P7 TVöD, für Einrichtungen mit 
> 50 Personen, zur Verstärkung des „Teams 
Flüchtlingsmedizin“, Anbindung beim Gesund-
heitsamt Stadt Köln,  
=> siehe beiliegendes Konzept   
 
Fazit: 
Der Beschlussvorschlag sieht einen geänderten Ressourceneinsatz im Umfang von 4,0 Stellen (3,0 
Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, 1,0 Stelle Hebamme), angebunden beim Gesund-
heitsamt der Stadt Köln, vor. Im Gegenzug werden die 3,0 Stellen durch den Beschluss Mindeststan-
dards (0544/2017/1) finanzierten Stellen nicht weiter bei dem Träger finanziert. Stattdessen entsteht 
eine Stelle für eine Hebamme neu.  
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Betreuungsschlüssel für die Betreuung von ge-
flüchteten Menschen von 1:400 für Notaufnahmeeinrichtungen > 200 Bewohner/innen nicht ausrei-
chend ist. Für einen qualifizierten Entscheidungsvorschlag für den Rat müssen jedoch noch weitere 
Daten gesammelt und ausgewertet werden. Dies wird Bestandteil der nächsten Evaluierung sein.  
 
Ausblick: 
Die Mindeststandards werden im Hinblick auf die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten 
auch künftig regelmäßig überprüft. 
 
Anlagen 
Evaluation Mindeststandards – Teil 1: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den ver-
schiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Eine Entscheidung des Rates am 06.02.2019 ist unbedingt erforderlich, damit die Einstellung von 
medizinischem Fachpersonal zur gesundheitlichen Versorgung der in Köln untergebrachten geflüch-
teten Personen schnellstmöglich erfolgen kann. Nur so kann die medizinische Basisversorgung von 
Geflüchteten weiterhin gewährleistet werden. 
Aufgrund umfangreicher Abstimmungsbedarfe konnte eine frühere Vorlage des Entscheidungsvor-
schlags nicht erfolgen.

Anlage 5, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

2036 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.02.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 03.02.2020  
öffentlich 
10.15 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest-
standards Teil  I 
2811/2019 
Beschluss in der Fassung des Integrationsrates: 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt 
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund-
heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 
/ P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In-
krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech-
nung über den zentralen Personalreserveplan. 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der 
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte 
mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die 
Stadt Köln finanziert.  
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über-
planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, 
Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf-
wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran-
kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 
58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe 
von 76.900 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-
difizierten Maßnahmen vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Konzept Krankenpflegepersonal Unterbringungsressourcen für Geflüchtete

34457 Zeichen

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 1 
  
 
Evaluation Mindeststandards – Teil I: 
 
Konzept zum Einsatz von  
Krankenpflegepersonal in den verschiedenen 
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 2 
  
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
1. Einleitung 3 
 
2. Aktuelle Situation 6 
 
3. Zahlen & Daten 9 
 
4. Ziel 12 
 
5. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals 13 
 
6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals 15 
 
7. Erforderliche Anzahl an medizinischem Fachperson al in den 
unterschiedlichen Unterbringungsressourcen 17 
 
8. Unterstützung der medizinischen Versorgung durch  Hebammen 19 
 
9. Ausblick 22 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Text wird die grammatikalisch männliche oder weibliche Form verwendet, gemeint sind aber 
alle drei Geschlechter (weiblich / männlich und divers).

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 3 
  
1. Einleitung 
 
Im ersten Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der 
Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: 
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen 
Gesundheitszustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres 
Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder 
der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko“. 
(
 http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2019/migrants-
and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-host-populations-reveals-
first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in-europe , Januar 2019 ) 
 
„….Dieser Bericht vermittelt einen Eindruck davon, was getan werden muss, um den 
gesundheitlichen Bedürfnissen der Flüchtlinge und Migranten wie auch der 
ortsansässigen Bevölkerung gerecht zu werden. Da Migranten und Flüchtlinge im 
Vergleich zur Bevölkerung der Aufnahmeländer anfälliger für übertragbare wie 
nichtübertragbare Krankheiten werden, gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig 
Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen 
Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die 
Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu 
schützen….“,“(
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-
releases/2019/migrants-and-refugees-at-higher-risk-of-developing-ill-health-than-
host-populations-reveals-first-ever-who-report-on-the-health-of-displaced-people-in-
europe ) 
 
 
Die Situation in Köln: 
Medizinisches Fachpersonal ist seit 2015 in den großen Notaufnahmeeinrichtungen 
(Turnhallen und Leichtbauhallen), sowie den großen Notunterkünften (z.B. 
Herkulesstr., Ostmerheimerstr., Ringstr.) eingesetzt worden, um schutzbedürftigen 
und / oder kranken Bewohnern individuell vor Ort Unterstützung anzubieten und 
erkrankte Personen zu identifizieren und entsprechend ihres Versorgungsbedarfs in 
das Kölner Regelsystem einzubinden. 
Die Betreuung durch die von der Stadt Köln finanzierten Stellen Gesundheits- und 
Krankenpflegekräfte, die aktuell beim Deutschen Roten Kreuz angebunden sind, 
erfolgt gemäß der gültigen Vorgaben zur Personalbemessung im Rahmen der von 
der Stadt Köln verabschiedeten Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung mit 
einem Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle auf 400 Geflüchtete. Dieser Schlüssel 
war pragmatisch ermittelt worden ohne dass es hierzu Erfahrungen oder 
Erkenntnisse gab. Mit Beschluss des Rates (0544/2017/1) zu den „Mindeststandards 
zur Flüchtlingsunterbringung“ wurden 2 zusätzliche Stellen Gesundheits- und 
Krankenpflegekräfte eingerichtet, um sicherzustellen, dass auch die medizinische 
Betreuung in kleineren Notunterkünften (unter 200 Bewohnern), sowie bei

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 4 
  
besonderem Bedarf (z.B. Infektionsausbrüche, Isolierungsmaßnahmen), in 
ausreichendem Maße sichergestellt ist. Dazu kam im gleichen Ratsbeschluss die 
Einrichtung einer Koordinationsstelle, da zum damaligen Zeitpunkt mehr als 10 
Krankenpflegekräfte beim DRK in den Notunterkünften für Geflüchtete tätig waren. 
Damit konnte in Unterkünften mit mehr als 200 Personen ein arbeitstägliches 
medizinisches Betreuungsangebot vor Ort sichergestellt werden, bei der 
Unterbringung von unter 200 Personen war eine 2-tägige Präsenz in der Woche 
möglich.  
 
Der Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit 
knapp 14.000 Menschen erreicht. Zu diesem Zeitpunkt waren zur Einhaltung der 
oben beschlossenen Mindeststandards knapp 8 Vollzeitstellen 
 Gesundheits- und 
Krankenpflegekräfte und eine Koordinationsstelle erforderlich und auch besetzt. Im 
Sommer 2016 zeigte sich auch im Gesundheitsamt eine stark steigende Anzahl von 
Beratungs- und Unterstützungsanfragen u.a. bei den „Frühen Hilfen“ des 
Gesundheitsamtes aus Flüchtlingsunterkünften. Zusätzlich fielen bei den Besuchen 
der Unterkünfte, die aus den unterschiedlichsten Gründen durchgeführt wurden, 
Bewohnerinnen und Bewohner mit komplexen medizinischen Problemen auf. Aus 
den im Vergleich zu 2015 um das 4-fache gestiegenen Aufträgen des Amts für 
Wohnungswesen zur gesundheitlichen Begutachtung waren diese Probleme nicht 
ersichtlich. 
Hinzu kamen viele Anfragen aus der Politik, von Ehrenamtlichen oder anderen 
städtischen Dienststellen zu den Themen Schutz und medizinische Versorgung in 
den Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge. Es wurde ersichtlich, dass 
nicht alle kranken, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Personen sicher identifiziert 
wurden. Aus diesem Grunde wurden die Unterkünfte verstärkt durch Mitarbeiter des 
Gesundheitsamtes aufgesucht, um gemeinsam mit den vor Ort tätigen Fachkräften 
die individuellen Bedarfe der Bewohner und der besonders Schutzbedürftigen zu 
ermitteln und eine entsprechende Anbindung und Basisversorgung im 
Gesundheitssystem in die Wege zu leiten. 
In enger Absprache mit dem Amt für Wohnungswesen erfolgte am 07.07.2016 die 
Entscheidung zur Durchführung des Projektes „fachärztliche Beratung in 
Flüchtlingsunterkünften“ über einen zunächst begrenzten Zeitraum (Juli – September 
2016). Am 13.09.2016 wurde das Projekt und die ersten Ergebnisse im 
Gesundheitsausschuss der Stadt Köln vorgestellt. Über die Mitteilung (3884/2016) 
vom 09.12.2016 konnte die Fortführung der "Fachärztlichen Beratung in 
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete" gesichert werden. Die dafür 
notwendigen Personalkapazitäten (1,0 Stelle Facharzt / -ärztin und 1,0 Stelle 
Sozialarbeiter /-in) wurden im Bereich der Frühen Hilfen im Gesundheitsamt 
eingerichtet. Somit konnten die großen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete 
regelmäßig besucht und eine Klärung bei komplexen Fallkonstellationen 
durchgeführt und die Menschen dem Regelsystem zugeführt werden. Ausführliche 
Informationen dazu können dem „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 5 
  
den Gemeinschafts-und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017) 
entnommen werden. 
 
In 2018 war zum einem ein rückläufiger Trend der Unterbringungszahlen von 
Geflüchteten zu verzeichnen (aktuell 7756 Geflüchtete, Stand Mai 2019), zum 
anderen werden die Geflüchteten zunehmend in abgeschlossene 
Unterbringungsressourcen untergebracht, Turnhallen und Leichtbauhallen sind für 
die Unterbringung von Geflüchteten aktuell nicht mehr erforderlich und konnten 
geschlossen werden. Zum Ende des Jahres 2018 wurden, von den großen 
Flüchtlingsunterkünften noch die Herkulesstr. und die Ringstr. (mit einer Sollzahl von 
600 bzw. 500 Bewohnern)  weiter betrieben. Entsprechend stehen beim 
Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aktuell noch 1,5 VK-Stellen unbefristet 
(0745/2016) zur Verfügung. Hinzu kommen die beim DRK angebundenen Stellen 
aus den Mindeststandards (0544/2017/1): 2,0 VK Stellen sowie 1,0 VK Koordination.  
 
Trotz der besseren Unterbringungssituation und der fallenden Flüchtlingszahlen in 
Köln, befinden sich viele dieser Menschen in problematischen (gesundheitlichen) 
Lebenslagen, da es noch nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, die „Barrieren“ 
zu beseitigen, die den Asylbewerbern den Zugang zu eine Basis-
Gesundheitsversorgung versperren (z.B. Unkenntnis über das deutsche 
Gesundheitssystem, fehlendes Wissen über Leistungsansprüche (wie 
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft), Sprachbarrieren, Angst vor 
Institutionen).  
 
   
„.. Es ist eines der Grundrechte jedes Menschen ..., sich einer möglichst guten 
Gesundheit zu erfreuen. Daher ist es unerlässlich, migrantensensible 
Gesundheitskonzepte und Programminterventionen zu entwickeln, die Flüchtlingen 
und Migranten einen chancengleichen, bezahlbaren und akzeptablen Zugang zu 
lebenswichtiger Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und hochwertiger 
Gesundheitsversorgung ermöglichen. Dies setzt einen starken und positiven 
politischen und gesellschaftlichen Willen und ein entsprechendes Engagement 
voraus...“ (zitiert aus: Strategie und Aktionsplan für die Gesundheit von Flüchtlingen 
und Migranten in der Europäischen Region der WHO)

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 6 
  
  
2. Aktuelle Situation 
 
a) Trotz der Schließung von Turn- und Leichtbauhall en und großen 
Flüchtlingsunterkünften, werden nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte 
(gemeinschaftlich genutzte Küchen und / oder gemeinschaftlich zu nutzende 
Sanitäranlagen und / oder Gemeinschafts-Aufenthaltsräume) zur 
Unterbringung der Geflüchteten genutzt. Entsprechend der § 17 ÖGDG NRW 
Hygieneüberwachung und  § 36 Infektionsschutzgesetz ist die untere 
Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an 
die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und u.a. auch die Nachweise über 
durchgeführte Untersuchungen zum Ausschluss einer Lungentuberkulose zu 
überprüfen. 
 
Durch regelmäßige Begehungen der Gemeinschaftsunterkünfte durch das 
Gesundheitsamt wird das Einhalten der Hygienestandards entsprechend überprüft 
und bei Bedarf u.a. auch in Zusammenarbeit mit hauswirtschaftlichem und 
medizinischem Fachpersonal optimiert. 
 
Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum 
Ausschluss einer Lungentuberkulose  (Infektionsschutzgesetz § 36) durch 
Fachpersonal. Bei nicht vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende,  
altersgerechte Diagnostik veranlasst (Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest). 
Besonders unter den Asylbewerbern ist der Betreuungsaufwand von Seiten der 
Tuberkuloseberatung als erhöht anzusehen, wie auch bei anderen Erkrankungen 
dieser Personengruppe. Das liegt u.a. an der schwierigen Erreichbarkeit dieser 
Menschen durch sprachliche und kulturelle Barrieren und dem erschwerten 
Zugang in die Strukturen der Regelversorgung. Im Sinne des gesetzlichen 
Auftrages des Gesundheitsamtes und der Tuberkulosekontrolle und –beratung ist 
es wichtig, diesem erhöhten Betreuungsaufwand nachzukommen (aufsuchende 
Beratung, Vermittlung von Arztterminen, ggf. Begleitung). Mit Hilfe von langfristig 
eingesetztem Krankenpflegepersonal wäre eine solche Beratung und erforderliche 
Kontrolle bzw. Nachverfolgung möglich.  
 
Darüber hinaus wird der Impfstatus  der Bewohner durch das medizinische 
Personal erfasst und dokumentiert. Bei fehlenden Immunisierungen werden für die 
Bewohner entweder zeitnah Impftermine bei einem der niedergelassenen Ärzte 
vereinbart und / oder durch das Gesundheitsamt bedarfsgerecht Impftermine in 
den größeren Unterkünften angeboten. Dadurch ist es in der Vergangenheit 
gelungen, dass größere Infektionsausbrüche verhindert wurden. Im Falle einer 
übertragbaren Infektionserkrankung und insbesondere im Falle eines Ausbruches 
(Definition nach Infektionsschutzgesetz: „ das Auftreten von 2 oder mehr gleichen

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 7 
  
Erkrankungen) konnte aufgrund der vorliegenden Impfdaten schnell reagiert und 
besonders schutzbedürftige Menschen (Schwangere, Wöchnerinnen, 
Neugeborene, chronisch Kranke) rasch schutzisoliert werden.  
Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in 
Zukunft mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des 
Impfstatus der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von 
Impflücken und zur Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich. 
 
Ohne medizinisches Personal und damit fehlendem Wissen über den 
Gesundheitszustand, den Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner 
sowie deren insbesondere auch vorhandene Schutzbedürftigkeit kann eine 
notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung, 
Riegelungsimpfungen, Umgebungsprohylaxen und -untersuchungen) nur zeitlich 
verzögert stattfinden mit der Folge einer weiteren Ausbreitung von 
Infektionserkrankungen. 
 
b) Schutzbedürftige Personen  werden aufgrund der vorhandenen 
Unterbringungsressourcen seit 2018 zügiger in eine geschützte bzw. adäquate 
Unterbringung transferiert, medizinisches Fachpersonal ist hier nicht vorhanden, 
damit fehlt eine bedarfsgerechte Betreuung und / oder Unterstützung. Das 
Resultat ist, dass diese Personengruppe in der Regel medizinisch nur 
unzureichend bis gar nicht versorgt ist und sich deren gesundheitliche Situation 
trotz verbesserter Unterbringung verschlechtern kann. Verbunden mit den 
entsprechenden Folgen für den Einzelnen, aber auch höhere Kosten für 
notwendige Diagnostik und Therapien. 
 
Aus unterschiedlichsten Untersuchungen ist mittlerweile bekannt, dass z.B. 
geflüchtete schwangere Frauen ein wesentlich größeres Risiko haben an 
schweren mütterlichen Komplikationen in der Schwangerschaft und unter der 
Geburt zu leiden. Ebenso ist die Rate der Säuglingsmortalität bzw. – morbidität 
deutlich höher als in der einheimischen Bevölkerung (z.B. Maternal Child Health 
Journal (2014) 18: 1628-1638, 
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother-
eng.pdf?ua=1  ). 
Ebenso ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund z.B. aus Angst 
davor, den aufenthaltsrechtlichen Status zu verlieren, medizinische Leistungen oft 
erst so spät wie möglich in Anspruch nehmen (aus: Schwerpunktbericht der 
Gesundheitsberichterstattung  des Bundes, Migration und Gesundheit, Robert-
Koch-Institut, 2008). 
  
c) Eine „Übergabe“  von kranken und hilfsbedürftigen Menschen findet zwischen 
einzelnen Unterkünften und Trägern aus Sorge vor einer Verletzung des 
Datenschutzes nicht immer im ausreichenden Maße statt. Dies hat zur Folge, dass

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 8 
  
begonnene Therapien abgebrochen, vereinbarte Arzttermine in Fachambulanzen 
nicht wahrgenommen wurden oder in einer weiteren Klinik / Praxis wegen 
Unkenntnis der Vorgeschichte eine erneute (medizinisch und wirtschaftlich 
kostenintensive, aber unnötige und belastende) Diagnostik durchgeführt worden 
ist.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 9 
  
3. Zahlen / Daten 
 
Das ärztliche Team der Flüchtlingsmedizin (2 x 0,5 VK Facharzt) hat im Laufe des 
Jahres durchschnittlich 35 Personen im Monat (15 – 59) mit den unterschiedlichsten 
Erkrankungen in das medizinische Regelsystem begleitet und / oder vermittelt. 
 
Seit Schließung der großen Unterkünfte und die daraus resultierende „Reduzierung“ 
des medizinischen Betreuungspersonals wird das Team der Flüchtlingsmedizin 
immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kontaktiert und bei der 
Betreuung der kranken- und / oder schutzbedürftigen Menschen um Unterstützung 
gebeten (siehe Abbildung 1 – „monatliche Anzahl der im Jahr 2018 „betreuten“ 
Personen“): 
 
 
 
 
Abb.1:  
monatliche Anzahl der durch das fachärztliche Team der Flüchtlingsmedizin 
betreuten Menschen im Jahr 2018

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 10 
  
Mittlerweile haben die „Einsatzorte“ (unterschiedliche Unterbringungsressourcen für 
Geflüchtete) deutlich zugenommen. Auch kleinere Unterkünfte mit unter 60 
Bewohnern werden bei Bedarf besucht. 
 
Im Oktober 2017 (Stichtag 31.10.2017) wurden 9 verschiedene 
Gemeinschaftsunterkünfte betreut, bis Dezember 2018 ist die Zahl auf 56 besuchte 
Unterkünfte angestiegen (siehe Abbildung 2 – Anzahl besuchter Unterkünfte für 
Geflüchtete in den Jahren 2017 und 2018).  
 
 
 
 
Abb. 2 :  
Anzahl der vom Team der Flüchtlingsmedizin besuchten Unterkünfte im Jahr 2017 
und im Jahr 2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9
56 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
2017 2018 
Anzahl der besuchten Unterkünfte 
in den Jahren 2017 und 2018

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 11 
  
 
 
Abb. 3:  
Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen im Jahr 2018 
 
 
 
 
Abb. 4 : 
Verteilung der Erkrankungen der Kinder im Jahr 2018 
47 
39 
25 
8
4
1 1
3
Verteilung der Erkrankungen der Erwachsenen in 2018
(n = 128) 
internistisch gynäkologisch psychiatrisch/psychologisch 
neurologisch chirurgisch augenärztlich 
HNO ärztlich Sonstiges 
70 
9
7 2
Verteilung der Erkrankungen der Kinder in 2018 
(n = 88) 
pädiatrisch kinder- und jugendpsychiatrisch kinderchirurgisch minderjährig schwanger

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 12 
  
Nach wie vor wird deutlicher, dass viele Menschen die Wege ins medizinische 
Regelsystem nicht finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 
 
- Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssystem un d über medizinische 
Versorgungs- und Vorsorgesysteme und -möglichkeiten 
- Sprachbarrieren 
- kulturelles (Miss-) Verständnis und kulturell bed ingtes Misstrauen  
- Diskriminierung, Angst vor „institutionellen“ Strukturen 
- strukturelle Barrieren (wie z.B. Krankenbehandlun gsschein, verschiedene Ämter, 
Hausarzt / Facharzt) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ziel ist es daher, dass die Geflüchteten 
 
A) bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, 
 
B) eine medizinische Basisversorgung erhalten und 
 
C) bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chroni sch Kranke, 
Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit 
etc.) fachgerecht versorgt und angebunden sind.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 13 
  
4. Aufgaben des medizinischen Fachpersonals 
 
Das medizinische Fachpersonal ((Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegekräfte) 
sollte aus Sicht des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zukünftig (mit Einverständnis 
der Betroffenen) folgende Aufgaben übernehmen: 
 
 Erfassung der gesundheitlichen Situation der Bewohner in Form eines 
Gesprächsangebotes. 
 
Durchsicht / „Check“: 
 
- medizinische Berichte (Arztbriefe etc.) 
- Befund der lt. Infektionsschutzgesetz notwendigen  Tuberkulosediagnostik 
- Impfpass (Impfungen nach STIKO vollständig?) 
- Vorsorgeheft der Kinder (Regelmäßige Untersuchung en durchgeführt? 
Anbindung an einen Kinderarzt erfolgt?) 
- Mutterpasses bei Schwangeren (Anbindung an Gynäko logen? Regelmäßige 
Untersuchungen durchgeführt? Entbindungstermin bekannt? Anbindung an 
Schwangerenberatungsstelle erfolgt? Anmeldung in Geburtsklinik erfolgt? 
Hebammenversorgung gesichert?) 
 
Ergebnis des „Checks“: 
 
A) Die Bewohner sind entsprechend ihres medizinisch en Bedarfs grundversorgt 
und im Regelsystem angekommen. 
 
B) Die Bewohner sind 
nicht  im Regelsystem angekommen und entsprechend 
auch nicht bedarfsgerecht versorgt; sie benötigen z.B. Unterstützung bei  
 
• der Anbindung an niedergelassene Ärzte oder Fachkl iniken (z.B. 
Kinderarzt, Frauenarzt, sozialpädiatrische Zentren der Kinderkliniken, 
Psychiater und sozialpsychiatrische Zentren, Dialyse etc.) 
• der Anbindung an eine Schwangerenberatungsstelle /  Geburtsklinik / 
Hebamme etc. 
• der Umsetzung von Therapieempfehlungen (Tablettene innahmen, 
Kontrolluntersuchungen, Physiotherapien, Frühförderungen u.a. …) 
• der Anbindung an Pflegedienste 
• der Anbindung an die unterschiedlichsten Beratungs stellen 
(Migrationsberatung, Flüchtlingsberatung, Familienberatung etc.), dies 
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern vor Ort

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 14 
  
 
 Erstellen von Impflisten 
 
- um Impfsprechstunden des Kinder- und Jugendgesund heitsdienstes beim 
Gesundheitsamt der Stadt Köln nach Bedarf planen zu können 
- um im Falle eines Infektionsausbruches mit dem Ge sundheitsamt zügig über 
das weitere Procedere entscheiden zu können, wie z.B. 
• Durchführung von Riegelungs-Impfungen und anderen Impfaktionen 
(Planung, Organisation und Unterstützung bei der Durchführung) 
• Unterstützung bei erforderlichem Transferstopp und  Schaffung zeitnaher 
Isolierungsmöglichkeiten in den Reserveunterkünften  
• Betreuung der erkrankten Personen in der Isolierun gseinheit 
• Schutzisolierung besonders schutzbedürftiger Perso nen 
• Schulung der Bewohner bzgl. individueller Therapie maßnahmen 
(Windpocken, Läuse, Krätze, Fieber, etc.) 
 
 niederschwellige Kontaktaufnahme zu den Bewohnern 
 
- regelmäßige „Pflege“-Sprechstunden für die Bewohn er in der Unterkunft  
- nach Krankenhausaufenthalten gezielt Kontaktaufna hme zu den betroffenen 
Bewohnern, um den Genesungsprozess zu fördern und eine erneute 
Krankenhauseinweisung zu vermeiden. 
- Aufklärung und Information über das bestehende Ge sundheitssystem im 
Rahmen der regelmäßigen Betreuung in der Unterkunft  
 
 
 Unterstützung der Einhaltung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen 
 
- Fachliche Unterstützung bei der Erstellung und Fo rtschreibung des 
Hygieneplans für die jeweilige Gemeinschaftsunterkunft und Umsetzung der 
hygienischen Standards 
- Im Rahmen eines Infektionsausbruches individuelle  Schulung der Bewohner 
bzgl. der erforderlichen Verhaltensmaßnahmen

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 15 
  
 
6. Kriterien für die Anbindung des medizinischen Fa chpersonals: 
 
a) Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, dass in den Notunterkünften (aktuell - 
Stand Mai 2019) Herkulesstraße und Ringstraße medizinisches Fachpersonal 
täglich vor Ort ist.  
 
b) Ein stadtweiter und insbesondere trägerübergreif end möglicher Einsatz des 
medizinischen Fachpersonals muss problemlos, bedarfsgerecht und zeitnah 
möglich sein. (Hintergrund: unterschiedliche Betreuungsträger in den 
Unterkünften). 
 
c) Das Fachpersonal muss gut mit den Kliniken, den niedergelassenen Ärzten, 
den unterschiedlichsten Beratungsstellen und den verschiedenen Ämtern der 
Stadtverwaltung vernetzt sein. 
 
c) Eine enge tägliche Absprachen bzgl. der Versorgu ng der Menschen in 
Zusammenarbeit mit dem Team der Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes 
ist erforderlich. 
 
d)  Es erfolgt entsprechend der individuellen Bedarfe bei der Versorgung der 
Geflüchteten die enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des 
Gesundheitsamtes (wie z.B. die Infektionshygiene, die Tuberkuloseberatung, 
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Kinder- und 
Jugendpsychiatrische Beratungsstelle etc.).  
 
 
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und aufgrund der Erfahrungen der letzten 
Jahre empfiehlt sich die Anbindung der Krankenpflegekräfte   
 
a) für die Notunterkünfte  (wie z.B. Herkulesstraße) bei den jeweiligen Trägern  
(wie z.B. DRK). 
  
b) Für alle übrigen Unterkünfte  für Geflüchtete, d.h. Wohnheime, Systembauten, 
mobile Wohneinheiten, Hotels etc., erfolgt die Anbindung an das Team der 
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes . Die Arbeit dieser 
Krankenpflegekräfte in den genannten Einrichtungen findet in enger Absprache 
mit den jeweiligen Betreuungsträgern und dem Amt für Wohnungswesen, aber 
insbesondere mit den vor Ort zuständigen Sozialarbeitern statt.  
Die Anbindung im Gesundheitsamt ermöglicht amtsinterne Absprachen und 
Abstimmungen bei z.B. Planung und Organisation von Riegelungsimpfungen, 
geplanten Impfaktionen, Organisation der erforderlichen altersspezifischen

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 16 
  
Tuberkulosediagnostik. Gleichzeitig erfolgt die Einbindung des Pflegepersonals 
in die wöchentlich stattfindenden Flüchtlingsbesprechungen des 
Gesundheitsamtes.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 17 
  
7. Erforderliche Anzahl an Gesundheits- und Kranken pflegekräften in den 
unterschiedlichen Unterbringungsressourcen: 
 
 
Zentrale Notunterkünfte: 
 
In 2015 wurde pragmatisch die Arbeitshypothese aufgestellt, dass mit einem 
Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle auf 400 geflüchtete Menschen eine 
Versorgung möglich sei. Nach 3 Jahren Arbeit und Erfahrung in der medizinischen 
Betreuung von geflüchteten Menschen zeigt sich, dass dieser Betreuungsschlüssel 
nicht ausreichend ist, es wird wahrscheinlich eine Anhebung erforderlich werden 
(z.B. auf 1 : 200), um ein tägliches Sprechstunden- und Versorgungsangebot in den 
zentralen Notunterkünften (wie der Herkulesstr.) weiter aufrechterhalten zu können. 
Dies wird in den kommenden Monaten genauer und detaillierter erfasst und zu einem 
späteren Zeitpunkt vorgestellt. 
Im Rahmen der täglichen Arbeit müssen „Ankommen - Checks“ (z.B. Organisation 
der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impfpässen, Mutterpässen und 
Kindervorsorgeheften und vorhandene Arztberichte etc.), laufende Beratungen und 
Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Gabe von Fieberzäpfchen) stattfinden, 
um die medizinische Basisversorgung der Menschen sicher zu stellen. 
Die Erfahrung zeigt auch, dass Menschen nicht ausreichend versorgt werden, wenn 
kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs-) Angebot vorgehalten wird. Die 
Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt ebenfalls.  
 
 
 
Andere Unterbringungsressourcen:  
 
Bei der Belegung der unterschiedlichen Unterbringungsressourcen mit Familien wird 
aus fachlicher Sicht bei einer Größe von 80 und mehr Bewohnern aufgrund der 
baulichen Situation (Gemeinschaftsräume, viele Kreuzungsstellen, enges 
Zusammenleben) die Betreuung durch eine medizinische Fachkraft (mindestens 
einmal monatlich und bei Bedarf) für erforderlich gehalten, um die Grundversorgung 
der Menschen zu gewährleisten. Dies würde unter Berücksichtigung der aktuell 
(Stand: April 2019) vorhandenen Unterbringungsressourcen folgenden Bedarf 
ergeben:

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 18 
  
 
 
Größe der 
Einrichtung 
Anzahl 
Einrichtungen 
(Stand April 2019) 
 
Soll - 
Bewohnerzahl 
Einsätze 
(=Arbeitstage) 
pro Unterkunft 
pro Jahr 
    
über 80 Personen  36 5315 
1 x pro Monat: 12 
Arbeitstage pro 
Jahr 
50 –80 Personen 27 1738 
1 x pro Halbjahr: 2 
Arbeitstage pro 
Jahr 
unter 50 
Personen 39 1123 bei Bedarf 
 
 
 
 
Aus dieser Rechnung ergibt sich für die regelmäßigen Besuche in den Unterkünften 
mit über 50 Personen schon eine Mindestanzahl an Arbeitstagen von 486 
Arbeitstagen pro Jahr (2 Vollzeitkräfte). Hinzuzurechnen sind die Arbeitstage, die 
aufgrund individueller Bedarfe der dort untergebrachten Menschen (wie akute 
Erkrankungen, Entlassung aus stationärer Behandlung) und aufgrund der 
dargestellten besonderen Aufgaben des medizinischen Fachpersonals anfallen. 
Dabei wird von einer Mindestanzahl von 200 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen. 
Somit werden für die medizinische Basisbetreuung der Menschen außerhalb von den 
großen Notunterkünften 3 Vollzeitstellen (Kinder-) Krankenpflege benötigt. Diese 
Zahl ist knapp kalkuliert und muss entsprechend überprüft werden. 
 
In der oben angegebenen Zahl an zu betreuenden Unterkünften, sind die reinen 
Männerunterkünfte (14 Unterkünfte (davon 7 mit mehr als 80 Bewohnern und 4 mit 
mehr 50 als Bewohnern) mit einer Sollzahl von 1304 Bewohnern) noch nicht 
berücksichtigt. Der Schwerpunkt der regelmäßigen Besuche in Unterkünften liegt hier 
bei solchen, in denen Familien mit Kindern oder allein reisende Frauen mit und ohne 
Kinder leben.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 19 
  
8. Bisherige Unterstützung der medizinischen Versor gung durch Hebammen 
 
Über das „BAMF“ und die Stiftung „Wir helfen“ konnten im Jahr 2018 2,25 
Hebammenstellen beim DRK geschaffen werden. Die Hebammen haben die Vor- 
und Nachsorge der schwangeren und frisch entbundenen Frauen in den 
Flüchtlingsunterkünften übernommen. Es konnten „vor Ort“ – Sprechstunden 
angeboten werden. Diese Unterstützung ist für die Frauen sehr wertvoll, da sie so 
u.a. an niedergelassene Gynäkologen und an die Geburtskliniken angebunden 
werden konnten. Es besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Team der 
Flüchtlingsmedizin als auch mit dem „Frühe Hilfen“ Team im Gesundheitsamt, z.B.: 
 
a) Falls den Hebammen und / oder dem medizinischen Fachkräften vor Ort bei der 
Betreuung der Frauen und Familien ein weiterer Unterstützungsbedarf auffällt 
(z.B. Unsicherheiten / Überforderung in der Versorgung des Neugeborenen und 
/ oder des Säuglings u.a.), so erfolgt die Vermittlung an das Team der Frühen 
Hilfen, die die bedarfsgerechte Unterstützung weiter übernehmen und in 
entsprechende Hilfssysteme weiter leiten.  
 
b) Frauen, die im Heimatland von FGM (female genita l mutilation / weibliche 
Genitalbeschneidung) betroffen sind, wird eine bedarfsgerechte Unterstützung 
angeboten (Vermittlung und Anbindung an z.B. einen spezialisierten 
Gynäkologen zur klinischen Untersuchung und ggf. Erstellung eines Gutachtens 
für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), medizinisch 
notwendige operative Versorgungen, Anbindung an spezialisierte 
Migrationsberatungsstellen(z.B. Agisra e.v.), bei schwangeren Frauen 
Anbindung an eine im Umgang mit FGM erfahrene Geburtsklinik etc. 
 
c) In den vergangenen Monaten hat das Team der Flüc htlingsmedizin damit 
begonnen ein Netzwerk für von Beschneidung betroffene Frauen aufzubauen, 
es bestehen regelmäßige Kontakte zu Agisra e.V. Köln 
(https://agisra.org/?de_kontakt ), Lobby für Mädchen (
https://www.lobby-fuer-
maedchen.de/  ) und Esperanza (https://www.caritas-wegweiser-
koeln.de/frauen-notlagen-schwangerschaft-fruehe-hilfen-vertrauliche-
geburt/esperanza-schwangerschaftsberatung  ), ebenso zu stop mutilation 
(http://www.stop-mutilation.org/ ) und zu Herrn Dr. Zerm (http://www.dr-
zerm.de/fgm.htm ). Geplant ist es diese Netzwerkarbeit weiter auszubauen: 
 
In diesem Rahmen wird es ab August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine 
regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM betroffen 
sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm, s.o.) geben. Die 
erforderliche weitere Anbindung an das Regelsystem wird gemeinsam mit dem 
Team der Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes 
erfolgen.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 20 
  
Insbesondere fallen diese Frauen auch durch eine hohe psychische Belastung 
auf, viele von ihnen sind psychisch erkrankt und benötigen dies bzgl. ebenfalls 
die bedarfsgerechte Anbindung im Regelsystem. 
 
d) Gemeinsam mit den Hebammen und dem medizinischen  
Krankenpflegepersonal konnte in den großen Notunterkünften eine 
altersgerechte Babynahrung und eine entsprechende Versorgung (Fläschchen, 
Vaporisatoren, Erstlingspakete etc.) angeboten werden. Ausführlich dazu siehe 
auch „Bericht zur fachärztlichen und soziale Beratung in den Gemeinschafts-
und Notunterkünften der Stadt Köln“ (Mitteilung 3177/2017). 
 
e) Im Rahmen von Infektionsausbrüchen in Notunterkü nften können mit Hilfe der 
Hebammen und des Krankenpflegepersonals besonders schutzbedürftige 
Menschen rasch identifiziert und ihren Bedarfen entsprechend versorgt und 
untergebracht werden. 
 
f) Zusätzlich werden Hebammensprechstunden für Frau en mit Fluchterfahrung in 
den Notunterkünften und im Gesundheitsamt von den DRK-Hebammen 
angeboten. Auch dieses Angebot sollte stadtweit erhalten bleiben, damit so 
viele Frauen wie möglich erreicht werden können. Idealerweise finden zwei bis 
drei aufsuchende Besuche statt und im Anschluss erfolgt die Anbindung an eine 
der Hebammensprechstunden, wodurch mehr Frauen und ihre Neugeborenen 
versorgt werden können. Die Finanzierung über das BAMF als Projekt ist bis 
Ende 2019 befristet.

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 21 
  
 
 
 
Abb. 5: 
Anzahl der betreuten schwangeren Frauen (2018 – 06 / 2019) 
 
Die Frauen, die bei uns angebunden / angemeldet werden, befinden sich in den 
meisten Fällen in einer adäquaten Wohnsituation und benötigen Unterstützung aus 
folgenden Gründen: 
 
- Unsicherheiten / Unkenntnisse im Rahmen der Schwa ngerschaft und der späteren 
Versorgung des Kindes (sehr junge Mütter mit mehreren Kindern, viele allein 
reisende Frauen, minderjährige Mütter (die jüngste aktuell betreute Schwangere 
ist 14 Jahre alt)), 
- mangelnde Kenntnis des medizinischen Angebotes (z .B. Anmeldung an eine 
Geburtsklinik zur Entbindung, Hebammenversorgung, Vorsorgeuntersuchungen in 
der Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchung der Kinder, Verhütung, 
Familienplanung) 
- mangelnde Hebammenversorgung 
- zunehmend psychisch auffällige bzw. psychisch kra nke Schwangere 
(posttraumatische Belastungsstörungen nach z.B. Vergewaltigung, 
Zwangsprostitution, Menschenhandel, weibliche Genitalbeschneidung) 
 
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/388362/tc-mother-
eng.pdf?ua=1   
 
5
12 
9 9
2
0
5
8
3
2
0 0
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
bis 21 Jahre 22 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre über 40 Jahre 
Betreuung von Schwangeren 
im Zeitraum 2018 - 6 / 2019 
20182 bis 06/ 2019

Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal in Flüchtlingsunterkünften  Seite 22 
  
Ausblick 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich viele der nach Köln geflüchteten 
Menschen trotz verbesserten Unterbringungssituationen immer noch in komplexen 
gesundheitlichen und (psycho-)sozialen Problemlagen befinden, die sie zu einem 
großen Teil aus den verschiedensten Gründen, die hier ausführlich beschrieben 
wurden, nicht alleine lösen können. 
Daher ist es dringendst zu empfehlen weiterhin Krankenpflegepersonal und auch 
Hebammen in der Versorgung der Geflüchteten einzusetzen. 
 
Die Grund- und Basisversorgung dieser Menschen kann mit dem vorgeschlagenen 
Konzept sichergestellt werden, sie muss regelmäßig überprüft und dem aktuellen 
Bedarf angepasst werden.

Anlage 3, Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechsfragen/ Vergabe/ Internationales 27.01.2020_Auszug Beschlussprotokoll zu 10.7

2267 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Schacknat 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE 
Datum: 28.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 27.01.2020 
öffentlich 
10.7 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest-
standards Teil  I 
2811/2019 
MdR Dr. Krupp bittet darum, in der Fassung des Integrationsrates zu beschließen.  
Beschluss in der Fassung des Integrationsrates vom 14.01.2020: 
 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließ t 
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund-
heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 
/ P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In-
krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech-
nung über den zentralen Personalreserveplan. 
 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der 
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für med izinische Fachkräfte 
mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die 
Stadt Köln finanziert. 
 
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über-
planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, 
Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf-
wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits - und Kran-
kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 
58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe 
von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-
difizierten Maßnahmen vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

14.01.2020 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2811/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2020
Erstellt
15.08.2019 11:40