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Neue Datenschutz-Grundverordnung

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/1473/2017 vom 05.10.2017

Stand: Am 06.11.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.10.2017 AN/1473/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Neue Datenschutz-Grundverordnung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 06.11.2017 aufzunehmen: Zum Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung verbindlich in Kraft. Mit dieser Verordnung haben Bürgerinnen und Bürger neue Rechte im Aus- kunftsrecht über persönliche Daten. Weiterhin gelten neue Richtlinien in der Auf- tragsdatenverarbeitung sowie im organisationsinternen Datenschutz-Management. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf die neue europäische Datenschutz- Grundverordnung vor? Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung hinsichtlich der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzverordnung bisher getroffen bzw. was ist zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt? - 2 - 2. Ist ein Ressourcenaufbau beim städtischen Datenschutzbeauftragten geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? 3. In welcher Form werden einzelne Dezernate/Dienststellen in die Umsetzung mit- einbezogen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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