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2021/0006

Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 18.12.2020

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Punkt 27: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2021/0006) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

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Punkt 34: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2021/0006) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2021/0006

1706 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0006 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 10 20 
Kostenstelle:  015-004-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 18.12.2020 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beigefügte Bericht der AG OpenData vom 16.12.2020 wird als Open -Data-Strategie der 
Wissenschaftsst adt Darmstadt beschlossen.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen:  Open Data Strategie  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.12.2020  
 
Mit der Magistratsvorlage 2018/0204 wurde die Einrichtung einer Projektgruppe zum Thema 
Open Data mit dem Ziel der Erarbeitung einer Open -Data-Strategie für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Diese Projektgruppe (AG OpenData) legt nun 
den beigefügten Bericht vor. Er beinhaltet die Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die hiermit zur Besch lussfassung vorgeschlagen wird.  
 
 
Darmstadt, den 18.12.2020  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 10.3 
109 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0006 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
23 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 10 20 
Kostenstelle: 015-004-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1210-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 18.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der beigefügte Bericht der AG OpenData vom 16.12.2020 wird als Open -Data-Strategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen.  
 
 
 
Anlagen:  Open Data Strategie 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2020  
 
Mit der Magistratsvorlage 2018/0204 wurde die Einrichtung einer Projektgruppe zum Thema 
Open Data mit dem Ziel der Erarbeitung einer Open -Data-Strategie für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Die se Projektgruppe (AG OpenData) legt nun 
den beigefügten Bericht vor. Er beinhaltet die Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die hiermit zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.  
 
 
Darmstadt, den 18.12.2020 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Open-Data-Strategie

der Wissenschaftsstadt Darmstadt

1. Einführung

Daten und Informationen sind eine wesentliche Ressource der
nformationsgesellschaft. Gleichzeitig werden Forderungen nach mehr Transparenz
öffentlichen Handelns lauter. Dementsprechend wächst in Wirtschaft, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft der Wunsch, einen umfassenderen und leichteren Zugang zu
Daten der öffentlichen Verwaltung zu bekommen. Die Bereitstellung von Open Data
(offerien Daten) ist ein geeignetes Mittel, diesem Bedarf nach Daten und Information
Rechnung zu tragen, Transparenz zu fördern und Wissens- und Innovationsprozesse
anzustoßen.

Es gibt bereits einige Gesetze, die das Thema Open Data adressieren, wie bspw. das
Open-Data-Gesetz des Bundes ($ 12a EGovG). Die Bundesländer haben
unterschiedliche Regelungen. Im Hessischen E-Government-Gesetz fehlt es (noch) an
einer Open-Data-Regelung. Eine Reihe von Landkreisen, Städten und Gemeinden in
Deutschland setzt bereits Konzepte zur Öffnung und Nutzbarmachung ihrer
Datenbestände um oder hat bereits Maßnahmen ergriffen, um künftig offene Daten zu
veröffentlichen.

Viele Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellen der Öffentlichkeit bereits
Daten und Informationen zur Verfügung. Im Juli 2018 wurde vom Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einrichtung einer Open-Data-Plattform zur
Bereitstellung offener Daten beschlossen (MV 2018/0204). Aufbauend auf diesem
Beschluss konstituierte sich im Sommer 2020 eine Projektgruppe, bestehend aus dem
federführend zuständigen Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung - Abteilung
Statistik und Stadtforschung, dem Amt für interne Dienste - IT-Abteilung, sowie der
städtischen Datenschutzbeauftragten, um eine Open-Data-Strategie für die
Verwaltungsdaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln. Maßgeblich
unterstützt wurde die Projektgruppe durch die Digitalstadt Darmstadt GmbH. Die
vorliegende Open-Data-Strategie Ist das Ergebnis der Arbeit.

Ziel der vorliegenden Strategie ist es, eine Grundlage für die systematische Befassung
und Bereitstellung von Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu schaffen, unter der
selbstverständlichen Berücksichtigung der Nicht-Veröffentlichung personenbezogener
und der Vertraulichkeit unterliegender Daten. Dabei gilt es, begrenzte Ressourcen,
vorhandene Strukturen und neue Aufgaben in Einklang zu bringen. Das erfordert
pragmatisches Denken und Handeln.

Vor diesem Hintergrund orientiert sich die vorliegende Strategie an Best Practices, um
von den Erfahrungen anderer Kommunen zu partizipieren. Leitgedanke späterer
Weiterentwicklungen ist es, den Umgang und die Bereitstellung offener Daten als
lernendes System zu begreifen, in dem Prozesse fortlaufend überprüft und verbessert
werden. Die Art und Weise, wie die Bereitstellung offener Daten in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt organisiert und durchgeführt wird, kann so auf
gemachten Erfahrungen aus der Praxis aufbauen und auf sich verändernde
Rahmenbedingungen flexibel reagieren.

2. Begriffsdefinition: Was sind Open Data bzw. offene Daten?

Bislang existiert keine einheitliche Definition des Begriffs Open Data. Es besteht
jedoch weitgehend Einigkeit über die Grundsätze offener Daten. International
anerkannt ist die Definition der Open Knowledge Foundation: „Offene Daten sind
Daten, die von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können -
maximal eingeschränkt durch Pflichten zur Quellennennung und dem Prinzip des
„share-alike”!.? Open Data beschreibt also ein Prinzip bzw. eine Kultur der Öffnung
von Daten und des Zugangs zu Wissen. Die Art der Weiterverwendung ist dabei nicht
beschränkt und kann von bloßer Information und Auswertung bis hin zu
wirtschaftlicher Nutzung reichen.

„Davon ausgenommen sind persönliche Daten“? oder Daten, die dem Datenschutz

unterliegen. Offene Daten sind demnach Daten, die keinen Personenbezug aufweisen
bzw. anonymisiert sind und deren Verarbeitung und Veröffentlichung nicht unter die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt,

Open Data können z.B. aus der Wissenschaft, der Wirtschaft oder auch von
Privatpersonen stammen. Sind Datensätze der öffentlichen Hand (Politik, Verwaltung)
gemeint, so spricht man von „Open Government Data“. Für Open Government Data
hat sich eine Definition etabliert, nach der offene Verwaltungsdaten jene
Datenbestände des öffentlichen Sektors sind, die von Staat und Verwaltung im
Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur
Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.*
Hierzu zählen bspw. Umweltdaten, Verkehrsdaten, Geodaten, statistische Daten,
Finanzdaten / Haushaltsdaten und Verordnungen.

Der Begriff „Open Data“ wird heutzutage häufig synonym für „Open Government Data“
benutzt, auch wenn die Begriffe nicht deckungsgleich sind. Wir verwenden in diesem
Strategiepapier den angelsächsischen Begriff „Open Data“ bzw. das deutschsprachige
Pendant „offene Daten“. Im ersten Umsetzungsschritt liegt der Fokus zwar auf
städtischen Datenbeständen („Open Government Data“). In weiteren
Umsetzungsphasen und in Abhängigkeit von verfügbaren Ressourcen und machbarem
Arbeitsaufwand soll der Datenbestand der Open-Data-Plattform jedoch sukzessive un
weitere offene Daten erweitert werden - bspw. um Daten der Stadtwirtschaft.

Welche Kriterien müssen Datensätze erfüllen, um als offene Daten zu gelten und auf
das Open-Data-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgenommen zu werden?

In den letzten Jahren wurden von international anerkannten Organisationen Prinzipien
und Empfehlungen entwickelt, die Regierungen und Verwaltungen dabei helfen sollen,
ihre Datenbestände für die Allgemeinheit zu öffnen. Als Standard für Open Data gelten

1 „Share-alike” heißt: Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Daten dürfen nur unter unveränderten
urheberrechtlichen Nutzungsmöglichkeiten geteilt werden.

? Open Knowledge Foundation Deutschland, hitps://okfn.de pen data/

3 Open Knowledge Foundation Deutschland, hitps://okin.de open _data/

* Vgl. Christian P. Geiger, Jörn von Lucke im 2010 publizierten Text „Open Government Data - Frei verfügbare Daten
des öffentlichen Sektors"

die 10 Prinzipien der Sunlight Foundation. Diese Prinzipien stellen grobe Zielwerte
dar.

In Anlehnung an diese 10 Prinzipien, sollen die auf dem Open-Data-Portal der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellten Daten folgenden Grundsätzen
folgen: j

1. Keine dem Datenschutz unterliegenden / keine personenbezogenen Daten
Per Open-Data-Definition sind Daten, die personenbezogen sind oder eine
Personenbeziehbarkeit ermöglichen oder der Vertraulichkeit unterliegen von
einer Veröffentlichung auf dem Open-Data-Portal ausgeschlossen.

2. Vollständigkeit
Die Datensätze sollen so vollständig wie möglich veröffentlicht werden -
soweit dies die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zulassen. Die
Daten sollen dabei möglichst im Rohformat (also unbearbeitet) - und, wenn
machbar, inklusive der Metadaten®, die die Inhalte und Eigenschaften der
Daten beschreiben, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

3. Aktualität der Daten / zeitliche Nähe
Die Datensätze sollen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen
Zeitraums zugänglich gemacht werden. Wenn möglich, sollen sie möglichst
zeitnah nach ihrer Erhebung oder Aktualisierung veröffentlicht werden.

4. Leichter Zugang
Die Datensätze sollen ohne physische und technische Hürden barrierefrei
zugänglich sein.” Programmierschnittstellen (APIs®), eine einfache Suche
und eine leichte Auffindbarkeit der Daten unterstützen die Zugänglichkeit.

5. Maschinenlesbare Datenformate
Informationen sollen in etablierten Dateiformaten abgespeichert werden, die
maschinenlesbar sind, d.h. von einem Rechner weiterverarbeitet werden
können. Als maschinenlesbar gelten u. a. die folgenden Formate: .txt, .csv,
‚son, ‚xml, ‚rss.

6. Diskriminierungsfreiheit
Jede Person soll zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten haben, ohne sich
dabei identifizieren / registrieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln
abgeben zu müssen.

7. Verwendung offener Standards

5 Die Sunlight Foundation hat 2010 zehn Prinzipien für die Offenheit behördlicher Daten definiert und 2014
fortgeschrieben: hitps://sunlighttoundation,com/noliey/documents/ten.open.data-prineiples/

5 Metadaten sind „Daten über Daten“. Metadaten beschreiben, erklären, lokalisieren oder klassifizieren also
Datenbestände. Sie beinhalten gewissermaßen „Hintergrundinformationen“, welche die vielfältigen Merkmale von
Datenbeständen beschreiben und dadurch den inhaltlichen Kontext herstellen (Beschreibungs- und
Erklärungsfunktion). Durch diese den Datensatz ergänzenden Angaben (z. B. Titel, Name der veröffentlichen Stelle /
Datenquelle, Veröffentlichungsdatum) können Daten schnell gefunden und richtig eingeordnet werden. (Vgl. z. B.
National Information Standards Organization)

’ Beispiel für physische Hürden: Ersuchen um Daten z. B. durch Ausfüllen von Formularen,

Beispiel für technische Hürden: Zugang zu Daten nur über ausgefüllte Eingabemasken oder Systeme, die
browserorientierte Technologien erfordern (z. B. Flash, Javascript)

® API = eine Schnittstelle, Abkürzung für „Application Programming Interface": Eine API erlaubt es anderen
Softwareanwendungen, gezielt und automatisiert maschinenlesbare Daten abzufragen.

Die veröffentlichten Daten müssen so zugänglich und lesbar sein, dass
keine Anschaffung einer bestimmten Software erforderlich wird und keine
damit verbundenen Lizenzkosten entstehen,

8. Offene Lizenzen
Die Daten werden für die Allgemeinheit ohne Restriktionen oder Barrieren
zugänglich gemacht. Es werden also keine Einschränkungen in der
Verwendung, Weiterentwicklung oder Verbreitung der Daten auferlegt.
Einzige Nutzungsbedingung ist lediglich die Pflicht zur Namensnennung:
Die gewählte Datenlizenz „Deutschland Namensnennung 2.0“ erlaubt eine
uneingeschränkte Nutzung der über die Open-Data-Plattform der
Wissenschaftsstadt bereitgestellten Daten, sofern der Name des
Datenbereitstellers in Form eines Quellenvermerks genannt wird.?

9. Dauerhafte Verfügbarkeit
Die online gestellten Informationen sollen über eine längere Zeit hinweg
verfügbar sein.

10. Ohne Nutzungskosten / gebührenfrei
Es werden keine Nutzungskosten für den Zugriff oder die Verwendung der
Daten erhoben.

11. Richtigkeit der Daten
Die Daten sollen in hochwertiger Qualität bzw. fehlerfrei erfasst und
veröffentlicht werden. .

Offene Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen möglichst einfach von vielen
Nutzer*innen wieder- und weiterverwendet werden können. Alle oben beschriebenen
Kriterien haben darauf Einfluss und sollten im Idealfall erfüllt sein.

Die Veröffentlichung der offenen Daten erfolgt über das Open-Data-Portal der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. (s. Kapitel 8 „Technische Infrastruktur - die Open-
Data-Plattform“)

3. Zielgruppen und Kernziele von Open Data

Die Bereitstellung offener Daten durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum
Ziel, das Informationsangebot für verschiedene Nutzergruppen nachhaltig zu
verbessern. Besonders im Fokus stehen dabei die Bürger*innen, Wirtschaft und
Wissenschaft sowie die Verwaltung selbst.

Durch den Zugang zu Daten aus der Verwaltung wird eine größere Transparenz
geschaffen. Die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln wird erhöht, das
Vertrauen in die Verwaltung und die Akzeptanz für ihre Entscheidungen gestärkt und
die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerschaft erleichtert. Auf Grundlage besserer
Informationen wird der Bürgerschaft zudem die Möglichkeit gegeben, eigene
Lösungsvorschläge für einzelne Problemstellungen zu formulieren.

° Siehe hierzu auch Kapitel 5 „Grenzen von offenen Daten und rechtliche Rahmenbedingungen“

Weiterhin werden Wissens- und Innovationsprozesse angestoßen. Offene Daten bilden
eine wichtige Datenquelle für wissenschaftliche Analysen und Auswertungen und
können die Grundlage für neue Forschungsvorhaben sein. Durch die uneingeschränkte
Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Veredelung ermöglichen sie die Entwicklung
neuer Anwendungen, Produkte oder Dienstleistungen für nicht-kommerzielle,
wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke. Durch ihre Verarbeitung, Aggregierung,
Visualisierung und konsumentengerechte Aufbereitung können offene Daten einen
wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Förderung der lokalen Wirtschaft leisten
und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen oder Start-Ups
stärken.

Mit Blick auf die Verwaltung sollen durch die Bereitstellung offener Daten Effektivität
und Effizienz verwaltungsinterner Abläufe gesteigert werden. Die leichtere und
schnellere Auffindbarkeit offener Datensätze erleichtert nicht nur ihre weitere
Verwendung, sondern schafft auch einen verbesserten Überblick über
verwaltungsinterne Datenbestände. Aufwand und Kosten für den Austausch von
Information werden so reduziert, Redundanzen, z.B. durch das Vorhalten von Daten in
unterschiedlichen Fachämtern, können so minimiert werden.

4. Begleitende Zielsetzungen

Damit diese Ziele erreicht werden können, wurden begleitende Zielsetzungen
formuliert, die bei der Umsetzung der Open-Data-Strategie zu beachten sind.

Die Ressourcen sind für einen nachhaltigen Betrieb ausreichend:

Die Bereitstellung offener Daten durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist
nicht ohne zusätzlichen Arbeits- und Organisationsaufwand innerhalb der
Verwaltung möglich. Das gilt nicht nur für den konkreten Prozess der
Datenbereitstellung und -pflege durch die einzelnen Fachämter, sondern auch
für die fachliche Begleitung und Beratung durch die Abteilung Statistik und
Stadtforschung im Amt 15 und die technische Betreuung durch die Abteilung IT
im Amt 10. Die Personen, die mit Aufgaben im Bereich Open Data betraut
werden, müssen in der Lage sein, diese auch umzusetzen. Im Umkehrschluss
gilt es zu vermeiden, dass eine sinnvolle Nutzung der bereitgestellten offenen
Daten nicht mehr möglich ist, weil z.B. das Angebot an Daten durch mangelnde
Pflege veraltet ist oder der reibungslose Betrieb nicht mehr sichergestellt
werden kann.

Je umfassender das Datenangebot sein soll und je aufwändiger diese Daten im
Vorfeld generiert und aufbereitet werden müssen, desto mehr personelle
Ressourcen sind hierfür erforderlich. Vor dem Hintergrund der perspektivischen
Haushaltssituation (siehe RV 38/2020) ist das bei Wünschen und Forderungen
nach der Bereitstellung von offenen Daten immer zu berücksichtigen.

Das Datenangebot ist leicht zu finden und übersichtlich strukturiert:

Der Erfolg der Open-Data-Plattform hängt zu einem bedeutenden Teil davon ab,
dass die bereitgestellten Daten durch die Nutzer*innen leicht gefunden werden
können. Das gilt erstens für die Auffindbarkeit der Open-Data-Plattform selbst.
Diese muss daher u.a. entsprechend auf den Webseiten der Wissenschaftsstadt
verlinkt, über einschlägige Schlagwörter auffindbar und über eine eigene
Webseite zugänglich sein. Zweitens muss die Plattform selbst so strukturiert

8

sein, dass Nutzer*innen schnell einen Überblick über die vorhandenen Daten
erhalten und die von ihnen gesuchten Daten leicht auffinden, z.B. über die
Möglichkeit der gezielten Auswahl von Jahrgängen oder übergeordneten
Themen. Damit das erfolgen kann, müssen die bereitgestellten offenen Daten
einheitliche Mindeststandards erfüllen.

Die offenen Daten der Stadt Darmstadt werden alle zentral über die Open-
Data-Plattform der Wissenschaftsstadt ihren Nutzer*innen bereitgestellt:

Ein zentrales Datenangebot fördert die Auffindbarkeit der Daten und hilft,
einheitliche Standards bei der Datenbereitstellung zu sichern und einzuhalten.
Die Bereitstellung von Daten für verschiedene Anwendungen wird auf diese
Weise ebenfalls erleichtert. Ziel ist es, das Datenangebot für Nutzer*innen an
zentraler Stelle zu bündeln, um Redundanzen und parallele Datenstrukturen zu
vermeiden und die verwaltungsinternen Ressourcen zu schonen. Eine Streuung
des Angebots offener Verwaltungsdaten über verschiedene Plattformen würde
diesem Ziel zuwiderlaufen. Datenbestände einzelner Fachämter, die in bereits
!aufenden Projekten an anderer Stelle als offene Daten bereitgestellt werden
(z.B. IKVS), sollen daher kurz- bis mittelfristig auf die Open-Data-Plattform
verlagert oder zumindest verlinkt werden. Auch das Thema offene Geodaten ist
in Zusammenhang mit der Open-Data-Plattform zu denken. Besonderes
Augenmerk muss daher, z.B. bei Projekten wie der Geodateninfrastruktur
(GDI), auf die Einbindung oder eine redundanzfreie Ergänzung des Angebotes
der Open-Data-Plattform gelegt werden.

Städtische Anwendungen zur Analyse und/oder zur Visualisierung werden in
einem nächsten Schritt auf den Weg gebracht:

Das Angebot an offenen Verwaltungsdaten ist eine wichtige Grundlage für
weitergehende Anwendungen. Ziel ist es, eine Anwendung für die Nutzer*innen
der offenen Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereitzustellen, die die
Visualisierung und/oder Analyse dieser Daten erlaubt. Insbesondere für die
verbesserte Nutzung und Verschneidung offener Geodaten ist eine solche
Anwendung erforderlich. Es ist daher beabsichtigt, dass das Open-Data-Portal
zuerst ohne eine solche Anwendung startet und diese dann - nach
erfolgreichem Start der Plattform und vorbehaltlich der erforderlichen
Ressourcen - in einem nachfolgenden Schritt aufzusetzen. Solche
Anwendungen können auf der Datenplattform der Digitalstadt Darmstadt
platziert werden. Die Datenplattform stellt ein verbindendes Element der
verschiedenen in Stadt und Stadtwirtschaft vorgehaltenen Daten dar, dessen
Hauptziel die Aufbereitung und Visualisierung von Daten ist. Open Data, wie im
vorliegenden Konzept herausgearbeitet, ist hierfür ein wichtiger Datenlieferant
bzw. sog. „Datentopf“, dessen Daten in die Datenplattform einfließen und diese
erweitern können. Weitere Anwendungen von Seiten der Fachämter oder
externer Nutzer*innen, die auf dem Angebot der Open-Data-Plattform aufbauen
bzw. aufbauen wollen, werden unterstützt.

5. Grenzen von offenen Daten und rechtliche Rahmenbedingungen

Eine besondere Herausforderung an die Zurverfügungstellung offener Daten ist die
Freigabe der Deutungshoheit. Die Gefahr von Fehlinterpretationen ist auch bei Open
Data nicht „von der Hand“ zu weisen. Bereits heute stellt die Wissenschaftsstadt

Darmstadt eine Vielzahl von Daten auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Diese stellen
zwar noch nicht im Sinne der Definition offene Daten dar, dennoch sind bereits jetzt
Fehlinterpretationen möglich. Ebenfalls können Anfragen zu Daten und
Dateninterpretationen durch einen leichteren Zugang zuerst stärker auftreten,
insbesondere wenn sich der Umgang mit offenen Daten bei Datennutzer*innen erst
noch etablieren muss. In Bezug auf die verfügbaren personellen Ressourcen muss dies
ggf. Berücksichtigung finden. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen aber, dass
die Bereitstellung offener Daten kurz- bis mittelfristig eher zu Arbeitsentlastung führt,
da individuelle Anfragen hierdurch vielfach ersetzt werden.

Dabei sind offene Daten von solchen Auskünften und Informationen zu unterscheiden,
die die Stadt nach geltendem Recht auf Antrag zu erteilen hat. Zu nennen sind hier
beispielsweise das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren sowie
Informationsansprüche nach den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und des

Landes, Die Auskunftserteilung ist in diesen Fällen an gesetzliche
Tatbestandsvoraussetzungen gebunden und setzt einen Antrag auf Auskunftserteilung
voraus. Auskunft erhält nur der*die Antragsteller*in, nicht die Öffentlichkeit. Teilweise
ist die Auskunftserteilung auch kostenpflichtig.

Für Kommunen, mithin auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, besteht bislang
weder eine rechtliche Verpflichtung, offene Daten bereit zu stellen, noch besteht sonst
ein spezifischer Rechtsrahmen, der etwa den Umfang sowie die Art und Weise der
Zurverfügungstellung von offenen Daten verbindlich für die Kommunen regelt. Auch
aufgrund hessischen Landesrechts existieren insoweit bis dato keine gesetzlichen
Regelungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sowohl die Grundsatzfrage, ob
offene Daten überhaupt zur Verfügung gestellt werden, als auch über Umfang und
Ausgestaltung der Bereitstellung grundsätzlich frei entscheiden.

Verbindliche Vorgaben hinsichtlich Open Data bestehen jedoch für die unmittelbare
Bundesverwaltung aufgrund des im Jahr 2017 neu in das E-Government-Gesetz
(EGovG) eingeführten & 12a EGovG. Die Vorschrift normiert eine Bereitstellungspflicht,
deren Umfang und Reichweite sowie auch Vorgaben über die Art und Weise der
Bereitstellung. Die Regelung ist Bestandteil des im Rahmen des
Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ erstellten Nationalen Aktionsplans
der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8-Staaten und
orientiert sich an international anerkannten Open-Data-Prinzipien.

Auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs (unmittelbare Bundesverwaltung) stellt die
Regelung des 8 12a EGovG deshalb einen gewissen Orientierungsrahmen zur
Umsetzung von Open-Data-Konzepten dar. Weitergehende Impulse für die
Bereitstellung offener Daten gibt es auch aus der europäischen Rechtsetzung (z.B. der
INSPIRE-Richtlinie der EU und deren Umsetzung in Form von
Geodatenzugangsgesetzen in Bund und Ländern).

Zu beachten sind gleichwohl allgemeine Rechtsgrundsätze bei der
Zurverfügungstellung von Daten. So muss die Stadt über die Daten allein
verfügungsbefugt sein, d. h. es muss sich entweder um „Daten der Stadt“ handeln
oder um Daten von Dritten (z.B. Unternehmen der Stadtwirtschaft), die hierzu
ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Veröffentlichung der Daten muss
konform zum Datenschutzrecht erfolgen, d. h. es darf sich um keine
personenbezogenen Daten handeln; solche stellen schon per Definition keine offenen
Daten dar.

10

Außerdem müssen die auf der Open-Data Plattform (siehe Kapitel 8 „Technische
nfrastruktur — die Open-Data Plattform“) zur Verfügung gestellten Daten
grundsätzlich mit Lizenzen versehen werden um den Nutzer*innen bei der
Verwendung der Daten hinreichend Rechtssicherheit zu geben und eventuelle
Haftungsansprüche gegenüber der Stadt möglichst auszuschließen. Mit der
agistratsvorlage 2018/0204 vom 04.07.2018 beschloss der Magistrat die Nutzung
des Lizenzmodells „Deutschland Namensnennung 2.0“!°, Dieses Lizenzmodell wurde
in der Unterarbeitsgruppe „Recht“ der Bund-länder-Arbeitsgruppe „Open
Government“ erarbeitet und als offene Lizenz vom Open Definition Advisory Council
(Sachverständigenrat der Open Definition) bestätigt. Die Anwendung dieses
Lizenzmodels wird vom BMI empfohlen, die KGSt steht diesem Model positiv
gegenüber.!!

ach diesem Lizenzmodell ist jede Nutzung der bereitgestellten offenen Daten
zulässig, wenn sichergestellt wird, dass die verwendeten Daten mit Quellenangaben
versehen werden und ein Verweis auf den Datensatz erfolgt. Veränderungen,
Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem
Hinweis (dass die Daten geändert wurden) zu versehen.!?

6. Kommunikation und Organisation

Wichtig für den Erfolg von Open Data ist es, eine breite Akzeptanz zu schaffen. Das
gilt zum einen für die zukünftigen Nutzer*innen, für die es die Gelegenheit geben
muss, ihre Sichtweisen und Anforderungen einzubringen. Gleichzeitig gilt es aber
auch, die Grenzen bei der Bereitstellung offener Daten zu vermitteln, um falschen
Erwartungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Zum anderen bedarf es der Akzeptanz der
Datenlieferant*innen innerhalb der ‚Verwaltung. Diese müssen - als wichtige Grundlage
eines aktuellen und gut gepflegten Datenangebots - in der Bereitstellung. offener
Daten einen Mehrwert erkennen und erfahren.

n zentrales Mittel hierfür ist eine regelmäßige und offene Kommunikation.
rfahrungen aus anderen Kommunen haben gezeigt, dass eine gleichzeitige
eteiligung aller potenziellen Nutzer*innen oder Datenlieferant*innen den Prozess
äufig überfordert. Daher soll in der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ne AG Open Data konstituiert werden, die sich aus Vertreter*innen der für das
hema zentralen Organisationseinheiten zusammensetzt, unter der Leitung
nes/einer städtischen Open-Data-Beauftragten.

omm

@e-42>

Wichtigste Aufgabe der AG Open Data wird es sein, zentrale organisatorische und
strategische Fragen zum Thema Open Data abzustimmen. Die AG Open Data
diskutiert die grundsätzliche Ausrichtung von Open Data in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und erstellt Entscheidungsvorlagen zu deren Weiterwicklung bzw.
entscheidet einzelfallbezogen bei unklaren Sachverhalten im Rahmen der Open-Data-
Strategie.

10 Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der Datenlizenz „Deutschland Namensnennung Version
2. 0" sind bspw. hier zu finden: hitps://www.govdata.de/di-de/by:2:0
„vet. Magistratsvorlage MV 2018/0204
yet, www. govdata.de/di.de/by:2.0, Abfragedatum 7.12.2020
ıl

Eine AG Open Data innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt
sich im Kern aus den folgenden Institutionen und Fachämtern zusammen:
Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt 15 (Open-Data-Beauftragter)
IT-Abteilung im Amt 10
Datenschutzbeauftragte/r
Organisationsabteilung im Amt 10

Darüber hinaus nehmen im Bedarfsfall und/oder kontinuierlich das Rechtsamt, das
Vermessungsamt als verantwortliches Fachamt für die sich im Aufbau befindliche
Geodateninfrastruktur und die Digitalstadt Darmstadt GmbH als die für das
Projektmanagement der städtischen Datenplattform verantwortliche Institution an den
Sitzungen der AG Open Data teil.

Der/die Open-Data-Beauftragte ist organisatorisch in der Abteilung Statistik und
Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung verortet. Er/ Sie
organisiert und leitet die Treffen der AG Open Data. Er/Sie ist fachliche Schnittstelle
zwischen der AG Open Data und den Fachämtern und zuständig für die schrittweise
Einbindung der zu beteiligenden Akteur*innen sowie die (Weiter-JEntwicklung und
Abstimmung neuer bzw. bestehender Verfahren, z.B. zur Datenauswahl. Weiterhin ist
er/sie erste/r Ansprechpartner*in für die Fachämter und berät zu und begleitet den
Prozess der Datenauswahl, des Datentransfers von den Fachämtern zur Open-Data-
Plattform oder zu Qualitätsstandards, Datenformaten oder ersten Fragen des
Datenschutzes.

Aufgabe des/der Open-Data-Beauftragten ist es zudem, geeignete Kommunikations-
und Abstimmungsformate zu entwickeln, in denen die Fachämter aufgrund ihrer Rolle
- und Bedeutung als Datenlieferanten oder Datennutzer regelmäßig oder zumindest
temporär einbezogen werden. Das gilt insbesondere für

Mobilitätsamt

Vermessungsamt

Umweltamt

Schulamt

Finanzverwaltung .
Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination im Dezernat V
IDA

Weitere Ämter, die aufgrund ihrer Bedeutung als Datenlieferanten oder -nutzer zu
berücksichtigen sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden können,
wären: :

Grünflächenamt
Kulturamt

Bürger- und Ordnungsamt
Standesamt

Feuerwehr

Sportamt
Stadtplanungsamt
Gesundheitsamt

EAD

Amt für Wohnungswesen

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Um die Kommunikation zwischen Fachamt, Open-Data-Beauftragtem/r und AG
OpenData zu fördern und zu strukturieren, werden die Fachämter dazu aufgerufen,
Open-Data-Koordinator*innen zu benennen, Diese haben eine Multiplikatorenfunktion
für das Thema Open Data innerhalb ihres Fachamts inne und fungieren als erste
Ansprechpartner*innen innerhalb dieses Fachamts. Ihre Aufgabe ist ebenso die
Bereitstellung und Pflege der Daten ihres Fachamts für bzw. auf der Open-Data-
Plattform (zum Prozess siehe Kapitel 7). Idealerweise handelt es sich dabei um die
Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben aktuell bereits Daten zusammenstellen,
auswerten und zur Verfügung stellen.

Aufgrund der großen Anzahl an Fachämtern und städtischen Institutionen scheint
deren regelmäßige Teilnahme an der AG Open Data nicht geeignet, da dies die
Funktionsfähigkeit derselben einschränken würde. Ob aber einzelne Ämter regelmäßig
und/oder zeitweilig an den Abstimmungsterminen der AG Open Data teilnehmen
sollen oder ob es gesonderter Kommunikations- und Abstimmungsformate bedarf, soll
im Verlauf des Prozesses durch den/die Open-Data-Beauftragten abgestimmt und
umgesetzt werden. Die Erfahrungen anderer Kommunen haben gezeigt, dass die
Bereitstellung offener Daten ein lernender Prozess ist und sein muss, so dass es nicht
praktikabel ist, wesentliche Kommunikations- und Abstimmungsformate im Vorfeld
abschließend zu definieren.

Da die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung eine wichtige Zielgruppe für die Nutzung
offener Daten sind, müssen die Möglichkeiten von Open Data auch aus
Nutzer*innensicht bekannt gemacht werden. Hierfür sind geeignete Formate zu
konzipieren, z.B. das Entwickeln einer Präsentation und deren Veröffentlichung im
ntranet. Ebenso gilt es, Nutzungsmöglichkeiten und -vorstellungen sowie Ideen und
Verbesserungsvorschläge abzufragen. Den Open-Data-Koordinator*innen kommt in
diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu.

Mit Blick auf verwaltungsexterne Nutzer müssen zudem relevante Akteur*innen in
Wissenschaft, Wirtschaft und Bürgerschaft informiert und einbezogen werden. Um die
wissenschaftliche Perspektive einzubringen, können die Strukturen der Digitalstadt
Darmstadt GmbH genutzt und der bereits etablierte „Arbeitskreis Technik“ des „Ethik-
und Technologiebeirates“ involviert werden. Die Einbindung der Wirtschaft könnte mit
der IHK als Partner erfolgen. Für den Einbezug der Bürgerschaft sollte die
Bürgerbeauftragte der Stadt involviert werden. Aufgrund der unterschiedlichen
Ausgangs- und Interessenlagen bei Bürger*innen sollte das Thema möglichst greifbar
aufbereitet und über geeignete Formate kommuniziert werden, z.B. über die
Organisation eines Hackathons.

7. Schrittweise Umsetzung und Entwicklung

Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es aus Gründen wie bspw. der
innerbetrieblichen Akzeptanz und der verfügbaren Ressourcen nicht das Ziel,
möglichst viele Daten zur Verfügung zu stellen. Stattdessen soll der Fokus auf
wichtigen Datenbeständen liegen und Datengräber vermieden werden. Nicht die Masse
an öffentlichen Daten wird angestrebt, sondern Sinnhaftigkeit in Verbindung mit
Nutzen und Aufwand. Auch die Aktualität und die Möglichkeiten, Daten aktuell zu

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halten, stehen dabei im Fokus. Veraltete Datenbestände bringen keinen Mehrwert,
sondern sind im Gegenteil ein schlechtes „Aushängeschild“.

Die Open-Data-Plattform soll deshalb in.einem schrittweisen Verfahren aufgebaut
werden. In einem ersten Schritt ist es geplant, jene Daten auf die Plattform zu
integrieren, die aktuell ohnehin schon der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (wie
beispielsweise die Daten des Datenreports, des Sozialatlas etc.). In diesem ersten
Schritt liegt der Fokus auch ausschließlich auf städtischen Datenbeständen.

n weiteren Schritten und in Abhängigkeit von den verfügbaren Ressourcen und dem
sich in der Praxis ergebenden Arbeitsaufwand soll der Datenbestand der Open-Data-
Plattform nicht nur aktuell gehalten, sondern auch sukzessive erweitert werden.
ögliche Quellen sind dabei nicht nur weitere Datenbestände der einzelnen Fachämter
wie z.B. Sensordaten, sondern auch Daten der Stadtwirtschaft. Ebenso sind

öglichkeiten zu erörtern, inwiefern Anwendungen zur Analyse und Visualisierung der
Datenbestände auf der Open-Data-Plattform an diese angebunden werden können und
in welcher Form die Open-Data-Plattform auch für Datenbestände externer
utzer*innen geöffnet werden kann.

Der Open-Data-Beauftragte berät die einzelnen Fachämter bei der Suche und Auswahl
geeigneter Datensätze sowie der für die Bereitstellung zu beachtenden Standards. Die
Entscheidungshoheit darüber, welche Daten auf der Open-Data-Plattform eingestellt
und somit auch externen Nutzer*innen ohne Nutzungseinschränkung zur Verfügung
gestellt werden sollen, verbleibt beim jeweiligen Fachamt. Gemäß dem Grundsatz
„zentrale Bereitstellung — dezentrale Pflege“ sind die Fachämter verantwortlich für das
Einstellen und die regelmäßige Pflege ihrer Daten.

Ungeachtet der Auswahl der Fachämter können personenbezogene oder der
Vertraulichkeit unterliegende Datenbestände nicht als Open Data zur Verfügung
gestellt werden. Dasselbe gilt auch für Datensätze, bei denen aufgrund geringer
Fallzahlen oder Kombinationsmöglichkeiten ein Personenbezug hergestellt werden
kann. Die entsprechende Prüfung dessen obliegt dem Amt, ggf. mit Beratung durch
den Open-Data-Beauftragten. In strittigen Fragen ist über die AG Open Data ein
Prüfungsauftrag an die/den Datenschutzbeauftragte”*n, der/die Mitglied der AG ist, zu
stellen.

Die in der Open-Data-Strategie beschriebenen Chancen, Risiken und Unwägbarkeiten
sollen in der AG Open Data diskutiert, betrachtet und ab der ersten Ausbaustufe
regelmäßig auf geeignetem Wege evaluiert werden. Der weitere Ausbau von Open Data
wird als lernendes System verstanden, das über die Erfahrungswerte aller Beteiligten
kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt wird.

&. Technische Infrastruktur: Die Open-Data-Plattform

Im Jahr 2018 (siehe Magistratsvorlage MV 2018/0204) hat der Magistrat das Amt für
Interne Dienste beauftragt, eine Open-Data-Plattform in Betrieb zu nehmen und
Datensätze, die der Lizenzierungsform (Datenlizenz Deutschland Namensnennung
2.0) entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Der Open-Data-Server wurde daraufhin
bereits eingerichtet und kann jederzeit mit Daten befüllt und mit einer Struktur

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unterlegt werden. Die laufenden Kosten sowie der Betrieb werden durch die Abteilung
IT im Amt für interne Dienste gewährleistet.

Zu ergänzen sind noch Informationen zu Nutzungsbedingungen (Angaben zum
Lizenzmodell und zu erforderlichen Quellenangaben bei Nutzung, Weiterverwendung
und -verbreitung der Daten) und ein Hinweis zum Haftungsausschluss (Disclaimer).
Inhalt des Disclaimers wird es sein, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt als
Betreiberin des Portals nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder
dauerhafte Verfügbarkeit der aufgeführten Inhalte garantiert und nicht für die durch
die Nutzung der bereitgestellten Daten entstandenen Schäden haftet.

Als Softwarelösung zur Katalogisierung und Bereitstellung von Open Data wird die
webbasierte Open-Source-Software CKAN („Comprehensive Knowledge Archive
Network“!3) verwendet. CKAN wird in Deutschland, europa- und weltweit sowie auf der
Ebene von Bundesländern, Städten und Gemeinden zahlreich eingesetzt. Das
bundesweite Datenportal „GovData“ (www.govdata.de), das zentralen Zugang zu
Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen bietet, nutzt bspw. CKAN. Auch
die Open-Data-Plattformen etlicher Kommunen wie etwa Frankfurt und Berlin basieren
auf CKAN. Es handelt sich also um eine weitverbreitete, vielfach erprobte Software, die
sich in den letzten Jahren als eine der führenden Standardlösungen für Open-Data-
Portale etabliert hat.!*

Die Kernfunktionen von CKAN sind:
* Veröffentlichen und Suchen von Daten
« Speichern und Verwalten von Daten
« Anpassbarkeit und erweiterte Nutzung

Veröffentlichen und Suchen der Daten

Mit CKAN können Open-Data-Datensätze maschinenlesbar zur Verfügung gestellt
werden, Dafür stellt CKAN entsprechende Hilfsmittel und Werkzeuge bereit.

Die Veröffentlichung von Datensätzen ist durch Import der Datensätze oder mittels
Referenzierung von dritten Web-Oberflächen möglich. Die Suche kann über einzelne
Schlüsselwörter oder Kategorien über alle Textelemente der Datensatzbeschreibungen
erfolgen. Die Änderungsprotokollierung ermöglicht leichtes Nachvollziehen oder
Zurücksetzen von Änderungen.

Speichern und Verwalten von Daten

In CKAN können für Datensätze sowohl deren Beschreibung (Metadaten) als auch der
Inhalt selbst gespeichert werden. Über Statistiken kann der Zugriff auf die Datensätze
nachvollzogen werden. CKAN bietet zudem Möglichkeiten zur Speicherung von Geo-
und Positionsdaten. Auf Karten können Geodaten über Bereiche eingegrenzt werden.

Anpassbarkeit und erweiterte Nutzung

Für Applikationen bietet CKAN eine Schnittstelle zum umfassenden Zugriff auf alle
Datensatzbeschreibungen und Datensätze. Damit können jegliche Arten von mobilen
Apps und Applikationen, die auf den veröffentlichten Daten basieren, auf allen
Systemen erstellt werden. Mit zahlreichen Erweiterungsmodulen können Funktionen
angepasst und hinzugefügt werden.

» www.ckan.org
u Vgl: hitps://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-10/20191022 leitfaden_openapi-offene-daten-professionell-
anbieten-und-nut.pdf

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Die Vorteile dieser Software liegen also in der weiten Verbreitung, der
lizenzkostenfreien Verwendung (Open Source), der ständigen Weiterentwicklung und
Fehlerbereinigung durch die Open-Source-Community, der guten Funktionalität der
Anwendung und dem Vorhandensein von Schnittstellen.

Datenflussmodell:

Daten der Fachämter

ttttt
EEE

Quelle: Eigene Darstellung

9. Schlussbemerkung

Die Zurverfügungstellung offener Daten ist im Zuge einer modernen transparenten
Verwaltung nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“ und „Wie viel“. Viele
Kommunalverwaltungen haben sich bereits auf den Weg gemacht, offene Daten
bereitzustellen. Die Vorgehensweisen sind dabei unterschiedlich, die Qualität der
offenen Daten ebenso. Von den Erfahrungen anderer partizipierend legt die
vorliegende Strategie die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung
offener Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt fest und beschreibt den Weg, hin zu
offenen Daten in einem stufenweisen Verfahren. Nicht die Masse soll bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel sein, sondern der Anspruch an Qualität und
damit auch Aktualität.

Den Verfasser*innen ist es dabei wichtig, den Aufbau von Open Data als lernendes
System anzusehen. Organisatorische Struktur erhält das Thema durch eine/n
zentrale/n Ansprechpartner*in die/den Open-Data-Beauftragte/n. Die
Entscheidungshoheit darüber, welche Daten als offene Daten bereitgestellt werden
sollen verbleibt weiterhin bei den Fachämtern, gesteuert über die dort verankerten

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sog. Open-Data-Koordinator*innen. Als Gremium der Qualitätssicherung und
Abstimmung zwischen entscheidenden Querschnittseinheiten und/oder wichtigen
Datenlieferant*innen wird die AG Open Data dienen. Beginnend mit den aktuell bereits
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Daten, die es in einem ersten Schritt auf
die Open-Data-Plattform zu integrieren gilt, soll das Open-Data-Angebot der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sukzessive ausgebaut werden. Die technischen und
rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind geschaffen. Jetzt gilt es, die Umsetzung
erfolgreich auf den Weg zu bringen.

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Beratungsverlauf (3)

TOP 34
TOP 27
TOP 23

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0006
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00