2021/0006
Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 27: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2021/0006) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 34: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2021/0006) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2021/0006
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0006
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 12 10 20
Kostenstelle: 015-004-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-21 Sachkonto:
Betreff: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.12.2020
Beschlussvorschlag :
Der beigefügte Bericht der AG OpenData vom 16.12.2020 wird als Open -Data-Strategie der
Wissenschaftsst adt Darmstadt beschlossen.
Anlagen: Open Data Strategie
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2020
Mit der Magistratsvorlage 2018/0204 wurde die Einrichtung einer Projektgruppe zum Thema
Open Data mit dem Ziel der Erarbeitung einer Open -Data-Strategie für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Diese Projektgruppe (AG OpenData) legt nun
den beigefügten Bericht vor. Er beinhaltet die Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die hiermit zur Besch lussfassung vorgeschlagen wird.
Darmstadt, den 18.12.2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 10.3
109
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0006
Magistratsbeschluss-Nr.
23
Internetfähig
Produkt-Nr.: 12 10 20
Kostenstelle: 015-004-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-21 Sachkonto:
Betreff: Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte Bericht der AG OpenData vom 16.12.2020 wird als Open -Data-Strategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen.
Anlagen: Open Data Strategie
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.12.2020
Mit der Magistratsvorlage 2018/0204 wurde die Einrichtung einer Projektgruppe zum Thema
Open Data mit dem Ziel der Erarbeitung einer Open -Data-Strategie für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Die se Projektgruppe (AG OpenData) legt nun
den beigefügten Bericht vor. Er beinhaltet die Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die hiermit zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Darmstadt, den 18.12.2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Open-Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Einführung Daten und Informationen sind eine wesentliche Ressource der nformationsgesellschaft. Gleichzeitig werden Forderungen nach mehr Transparenz öffentlichen Handelns lauter. Dementsprechend wächst in Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft der Wunsch, einen umfassenderen und leichteren Zugang zu Daten der öffentlichen Verwaltung zu bekommen. Die Bereitstellung von Open Data (offerien Daten) ist ein geeignetes Mittel, diesem Bedarf nach Daten und Information Rechnung zu tragen, Transparenz zu fördern und Wissens- und Innovationsprozesse anzustoßen. Es gibt bereits einige Gesetze, die das Thema Open Data adressieren, wie bspw. das Open-Data-Gesetz des Bundes ($ 12a EGovG). Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen. Im Hessischen E-Government-Gesetz fehlt es (noch) an einer Open-Data-Regelung. Eine Reihe von Landkreisen, Städten und Gemeinden in Deutschland setzt bereits Konzepte zur Öffnung und Nutzbarmachung ihrer Datenbestände um oder hat bereits Maßnahmen ergriffen, um künftig offene Daten zu veröffentlichen. Viele Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellen der Öffentlichkeit bereits Daten und Informationen zur Verfügung. Im Juli 2018 wurde vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einrichtung einer Open-Data-Plattform zur Bereitstellung offener Daten beschlossen (MV 2018/0204). Aufbauend auf diesem Beschluss konstituierte sich im Sommer 2020 eine Projektgruppe, bestehend aus dem federführend zuständigen Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung - Abteilung Statistik und Stadtforschung, dem Amt für interne Dienste - IT-Abteilung, sowie der städtischen Datenschutzbeauftragten, um eine Open-Data-Strategie für die Verwaltungsdaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln. Maßgeblich unterstützt wurde die Projektgruppe durch die Digitalstadt Darmstadt GmbH. Die vorliegende Open-Data-Strategie Ist das Ergebnis der Arbeit. Ziel der vorliegenden Strategie ist es, eine Grundlage für die systematische Befassung und Bereitstellung von Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu schaffen, unter der selbstverständlichen Berücksichtigung der Nicht-Veröffentlichung personenbezogener und der Vertraulichkeit unterliegender Daten. Dabei gilt es, begrenzte Ressourcen, vorhandene Strukturen und neue Aufgaben in Einklang zu bringen. Das erfordert pragmatisches Denken und Handeln. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die vorliegende Strategie an Best Practices, um von den Erfahrungen anderer Kommunen zu partizipieren. Leitgedanke späterer Weiterentwicklungen ist es, den Umgang und die Bereitstellung offener Daten als lernendes System zu begreifen, in dem Prozesse fortlaufend überprüft und verbessert werden. Die Art und Weise, wie die Bereitstellung offener Daten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt organisiert und durchgeführt wird, kann so auf gemachten Erfahrungen aus der Praxis aufbauen und auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren. 2. Begriffsdefinition: Was sind Open Data bzw. offene Daten? Bislang existiert keine einheitliche Definition des Begriffs Open Data. Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit über die Grundsätze offener Daten. International anerkannt ist die Definition der Open Knowledge Foundation: „Offene Daten sind Daten, die von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können - maximal eingeschränkt durch Pflichten zur Quellennennung und dem Prinzip des „share-alike”!.? Open Data beschreibt also ein Prinzip bzw. eine Kultur der Öffnung von Daten und des Zugangs zu Wissen. Die Art der Weiterverwendung ist dabei nicht beschränkt und kann von bloßer Information und Auswertung bis hin zu wirtschaftlicher Nutzung reichen. „Davon ausgenommen sind persönliche Daten“? oder Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Offene Daten sind demnach Daten, die keinen Personenbezug aufweisen bzw. anonymisiert sind und deren Verarbeitung und Veröffentlichung nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt, Open Data können z.B. aus der Wissenschaft, der Wirtschaft oder auch von Privatpersonen stammen. Sind Datensätze der öffentlichen Hand (Politik, Verwaltung) gemeint, so spricht man von „Open Government Data“. Für Open Government Data hat sich eine Definition etabliert, nach der offene Verwaltungsdaten jene Datenbestände des öffentlichen Sektors sind, die von Staat und Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.* Hierzu zählen bspw. Umweltdaten, Verkehrsdaten, Geodaten, statistische Daten, Finanzdaten / Haushaltsdaten und Verordnungen. Der Begriff „Open Data“ wird heutzutage häufig synonym für „Open Government Data“ benutzt, auch wenn die Begriffe nicht deckungsgleich sind. Wir verwenden in diesem Strategiepapier den angelsächsischen Begriff „Open Data“ bzw. das deutschsprachige Pendant „offene Daten“. Im ersten Umsetzungsschritt liegt der Fokus zwar auf städtischen Datenbeständen („Open Government Data“). In weiteren Umsetzungsphasen und in Abhängigkeit von verfügbaren Ressourcen und machbarem Arbeitsaufwand soll der Datenbestand der Open-Data-Plattform jedoch sukzessive un weitere offene Daten erweitert werden - bspw. um Daten der Stadtwirtschaft. Welche Kriterien müssen Datensätze erfüllen, um als offene Daten zu gelten und auf das Open-Data-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgenommen zu werden? In den letzten Jahren wurden von international anerkannten Organisationen Prinzipien und Empfehlungen entwickelt, die Regierungen und Verwaltungen dabei helfen sollen, ihre Datenbestände für die Allgemeinheit zu öffnen. Als Standard für Open Data gelten 1 „Share-alike” heißt: Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Daten dürfen nur unter unveränderten urheberrechtlichen Nutzungsmöglichkeiten geteilt werden. ? Open Knowledge Foundation Deutschland, hitps://okfn.de pen data/ 3 Open Knowledge Foundation Deutschland, hitps://okin.de open _data/ * Vgl. Christian P. Geiger, Jörn von Lucke im 2010 publizierten Text „Open Government Data - Frei verfügbare Daten des öffentlichen Sektors" die 10 Prinzipien der Sunlight Foundation. Diese Prinzipien stellen grobe Zielwerte dar. In Anlehnung an diese 10 Prinzipien, sollen die auf dem Open-Data-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellten Daten folgenden Grundsätzen folgen: j 1. Keine dem Datenschutz unterliegenden / keine personenbezogenen Daten Per Open-Data-Definition sind Daten, die personenbezogen sind oder eine Personenbeziehbarkeit ermöglichen oder der Vertraulichkeit unterliegen von einer Veröffentlichung auf dem Open-Data-Portal ausgeschlossen. 2. Vollständigkeit Die Datensätze sollen so vollständig wie möglich veröffentlicht werden - soweit dies die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zulassen. Die Daten sollen dabei möglichst im Rohformat (also unbearbeitet) - und, wenn machbar, inklusive der Metadaten®, die die Inhalte und Eigenschaften der Daten beschreiben, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 3. Aktualität der Daten / zeitliche Nähe Die Datensätze sollen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zugänglich gemacht werden. Wenn möglich, sollen sie möglichst zeitnah nach ihrer Erhebung oder Aktualisierung veröffentlicht werden. 4. Leichter Zugang Die Datensätze sollen ohne physische und technische Hürden barrierefrei zugänglich sein.” Programmierschnittstellen (APIs®), eine einfache Suche und eine leichte Auffindbarkeit der Daten unterstützen die Zugänglichkeit. 5. Maschinenlesbare Datenformate Informationen sollen in etablierten Dateiformaten abgespeichert werden, die maschinenlesbar sind, d.h. von einem Rechner weiterverarbeitet werden können. Als maschinenlesbar gelten u. a. die folgenden Formate: .txt, .csv, ‚son, ‚xml, ‚rss. 6. Diskriminierungsfreiheit Jede Person soll zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten haben, ohne sich dabei identifizieren / registrieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen. 7. Verwendung offener Standards 5 Die Sunlight Foundation hat 2010 zehn Prinzipien für die Offenheit behördlicher Daten definiert und 2014 fortgeschrieben: hitps://sunlighttoundation,com/noliey/documents/ten.open.data-prineiples/ 5 Metadaten sind „Daten über Daten“. Metadaten beschreiben, erklären, lokalisieren oder klassifizieren also Datenbestände. Sie beinhalten gewissermaßen „Hintergrundinformationen“, welche die vielfältigen Merkmale von Datenbeständen beschreiben und dadurch den inhaltlichen Kontext herstellen (Beschreibungs- und Erklärungsfunktion). Durch diese den Datensatz ergänzenden Angaben (z. B. Titel, Name der veröffentlichen Stelle / Datenquelle, Veröffentlichungsdatum) können Daten schnell gefunden und richtig eingeordnet werden. (Vgl. z. B. National Information Standards Organization) ’ Beispiel für physische Hürden: Ersuchen um Daten z. B. durch Ausfüllen von Formularen, Beispiel für technische Hürden: Zugang zu Daten nur über ausgefüllte Eingabemasken oder Systeme, die browserorientierte Technologien erfordern (z. B. Flash, Javascript) ® API = eine Schnittstelle, Abkürzung für „Application Programming Interface": Eine API erlaubt es anderen Softwareanwendungen, gezielt und automatisiert maschinenlesbare Daten abzufragen. Die veröffentlichten Daten müssen so zugänglich und lesbar sein, dass keine Anschaffung einer bestimmten Software erforderlich wird und keine damit verbundenen Lizenzkosten entstehen, 8. Offene Lizenzen Die Daten werden für die Allgemeinheit ohne Restriktionen oder Barrieren zugänglich gemacht. Es werden also keine Einschränkungen in der Verwendung, Weiterentwicklung oder Verbreitung der Daten auferlegt. Einzige Nutzungsbedingung ist lediglich die Pflicht zur Namensnennung: Die gewählte Datenlizenz „Deutschland Namensnennung 2.0“ erlaubt eine uneingeschränkte Nutzung der über die Open-Data-Plattform der Wissenschaftsstadt bereitgestellten Daten, sofern der Name des Datenbereitstellers in Form eines Quellenvermerks genannt wird.? 9. Dauerhafte Verfügbarkeit Die online gestellten Informationen sollen über eine längere Zeit hinweg verfügbar sein. 10. Ohne Nutzungskosten / gebührenfrei Es werden keine Nutzungskosten für den Zugriff oder die Verwendung der Daten erhoben. 11. Richtigkeit der Daten Die Daten sollen in hochwertiger Qualität bzw. fehlerfrei erfasst und veröffentlicht werden. . Offene Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen möglichst einfach von vielen Nutzer*innen wieder- und weiterverwendet werden können. Alle oben beschriebenen Kriterien haben darauf Einfluss und sollten im Idealfall erfüllt sein. Die Veröffentlichung der offenen Daten erfolgt über das Open-Data-Portal der Wissenschaftsstadt Darmstadt. (s. Kapitel 8 „Technische Infrastruktur - die Open- Data-Plattform“) 3. Zielgruppen und Kernziele von Open Data Die Bereitstellung offener Daten durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum Ziel, das Informationsangebot für verschiedene Nutzergruppen nachhaltig zu verbessern. Besonders im Fokus stehen dabei die Bürger*innen, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Verwaltung selbst. Durch den Zugang zu Daten aus der Verwaltung wird eine größere Transparenz geschaffen. Die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln wird erhöht, das Vertrauen in die Verwaltung und die Akzeptanz für ihre Entscheidungen gestärkt und die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerschaft erleichtert. Auf Grundlage besserer Informationen wird der Bürgerschaft zudem die Möglichkeit gegeben, eigene Lösungsvorschläge für einzelne Problemstellungen zu formulieren. ° Siehe hierzu auch Kapitel 5 „Grenzen von offenen Daten und rechtliche Rahmenbedingungen“ Weiterhin werden Wissens- und Innovationsprozesse angestoßen. Offene Daten bilden eine wichtige Datenquelle für wissenschaftliche Analysen und Auswertungen und können die Grundlage für neue Forschungsvorhaben sein. Durch die uneingeschränkte Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Veredelung ermöglichen sie die Entwicklung neuer Anwendungen, Produkte oder Dienstleistungen für nicht-kommerzielle, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke. Durch ihre Verarbeitung, Aggregierung, Visualisierung und konsumentengerechte Aufbereitung können offene Daten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Förderung der lokalen Wirtschaft leisten und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen oder Start-Ups stärken. Mit Blick auf die Verwaltung sollen durch die Bereitstellung offener Daten Effektivität und Effizienz verwaltungsinterner Abläufe gesteigert werden. Die leichtere und schnellere Auffindbarkeit offener Datensätze erleichtert nicht nur ihre weitere Verwendung, sondern schafft auch einen verbesserten Überblick über verwaltungsinterne Datenbestände. Aufwand und Kosten für den Austausch von Information werden so reduziert, Redundanzen, z.B. durch das Vorhalten von Daten in unterschiedlichen Fachämtern, können so minimiert werden. 4. Begleitende Zielsetzungen Damit diese Ziele erreicht werden können, wurden begleitende Zielsetzungen formuliert, die bei der Umsetzung der Open-Data-Strategie zu beachten sind. Die Ressourcen sind für einen nachhaltigen Betrieb ausreichend: Die Bereitstellung offener Daten durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht ohne zusätzlichen Arbeits- und Organisationsaufwand innerhalb der Verwaltung möglich. Das gilt nicht nur für den konkreten Prozess der Datenbereitstellung und -pflege durch die einzelnen Fachämter, sondern auch für die fachliche Begleitung und Beratung durch die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt 15 und die technische Betreuung durch die Abteilung IT im Amt 10. Die Personen, die mit Aufgaben im Bereich Open Data betraut werden, müssen in der Lage sein, diese auch umzusetzen. Im Umkehrschluss gilt es zu vermeiden, dass eine sinnvolle Nutzung der bereitgestellten offenen Daten nicht mehr möglich ist, weil z.B. das Angebot an Daten durch mangelnde Pflege veraltet ist oder der reibungslose Betrieb nicht mehr sichergestellt werden kann. Je umfassender das Datenangebot sein soll und je aufwändiger diese Daten im Vorfeld generiert und aufbereitet werden müssen, desto mehr personelle Ressourcen sind hierfür erforderlich. Vor dem Hintergrund der perspektivischen Haushaltssituation (siehe RV 38/2020) ist das bei Wünschen und Forderungen nach der Bereitstellung von offenen Daten immer zu berücksichtigen. Das Datenangebot ist leicht zu finden und übersichtlich strukturiert: Der Erfolg der Open-Data-Plattform hängt zu einem bedeutenden Teil davon ab, dass die bereitgestellten Daten durch die Nutzer*innen leicht gefunden werden können. Das gilt erstens für die Auffindbarkeit der Open-Data-Plattform selbst. Diese muss daher u.a. entsprechend auf den Webseiten der Wissenschaftsstadt verlinkt, über einschlägige Schlagwörter auffindbar und über eine eigene Webseite zugänglich sein. Zweitens muss die Plattform selbst so strukturiert 8 sein, dass Nutzer*innen schnell einen Überblick über die vorhandenen Daten erhalten und die von ihnen gesuchten Daten leicht auffinden, z.B. über die Möglichkeit der gezielten Auswahl von Jahrgängen oder übergeordneten Themen. Damit das erfolgen kann, müssen die bereitgestellten offenen Daten einheitliche Mindeststandards erfüllen. Die offenen Daten der Stadt Darmstadt werden alle zentral über die Open- Data-Plattform der Wissenschaftsstadt ihren Nutzer*innen bereitgestellt: Ein zentrales Datenangebot fördert die Auffindbarkeit der Daten und hilft, einheitliche Standards bei der Datenbereitstellung zu sichern und einzuhalten. Die Bereitstellung von Daten für verschiedene Anwendungen wird auf diese Weise ebenfalls erleichtert. Ziel ist es, das Datenangebot für Nutzer*innen an zentraler Stelle zu bündeln, um Redundanzen und parallele Datenstrukturen zu vermeiden und die verwaltungsinternen Ressourcen zu schonen. Eine Streuung des Angebots offener Verwaltungsdaten über verschiedene Plattformen würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Datenbestände einzelner Fachämter, die in bereits !aufenden Projekten an anderer Stelle als offene Daten bereitgestellt werden (z.B. IKVS), sollen daher kurz- bis mittelfristig auf die Open-Data-Plattform verlagert oder zumindest verlinkt werden. Auch das Thema offene Geodaten ist in Zusammenhang mit der Open-Data-Plattform zu denken. Besonderes Augenmerk muss daher, z.B. bei Projekten wie der Geodateninfrastruktur (GDI), auf die Einbindung oder eine redundanzfreie Ergänzung des Angebotes der Open-Data-Plattform gelegt werden. Städtische Anwendungen zur Analyse und/oder zur Visualisierung werden in einem nächsten Schritt auf den Weg gebracht: Das Angebot an offenen Verwaltungsdaten ist eine wichtige Grundlage für weitergehende Anwendungen. Ziel ist es, eine Anwendung für die Nutzer*innen der offenen Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereitzustellen, die die Visualisierung und/oder Analyse dieser Daten erlaubt. Insbesondere für die verbesserte Nutzung und Verschneidung offener Geodaten ist eine solche Anwendung erforderlich. Es ist daher beabsichtigt, dass das Open-Data-Portal zuerst ohne eine solche Anwendung startet und diese dann - nach erfolgreichem Start der Plattform und vorbehaltlich der erforderlichen Ressourcen - in einem nachfolgenden Schritt aufzusetzen. Solche Anwendungen können auf der Datenplattform der Digitalstadt Darmstadt platziert werden. Die Datenplattform stellt ein verbindendes Element der verschiedenen in Stadt und Stadtwirtschaft vorgehaltenen Daten dar, dessen Hauptziel die Aufbereitung und Visualisierung von Daten ist. Open Data, wie im vorliegenden Konzept herausgearbeitet, ist hierfür ein wichtiger Datenlieferant bzw. sog. „Datentopf“, dessen Daten in die Datenplattform einfließen und diese erweitern können. Weitere Anwendungen von Seiten der Fachämter oder externer Nutzer*innen, die auf dem Angebot der Open-Data-Plattform aufbauen bzw. aufbauen wollen, werden unterstützt. 5. Grenzen von offenen Daten und rechtliche Rahmenbedingungen Eine besondere Herausforderung an die Zurverfügungstellung offener Daten ist die Freigabe der Deutungshoheit. Die Gefahr von Fehlinterpretationen ist auch bei Open Data nicht „von der Hand“ zu weisen. Bereits heute stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Vielzahl von Daten auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Diese stellen zwar noch nicht im Sinne der Definition offene Daten dar, dennoch sind bereits jetzt Fehlinterpretationen möglich. Ebenfalls können Anfragen zu Daten und Dateninterpretationen durch einen leichteren Zugang zuerst stärker auftreten, insbesondere wenn sich der Umgang mit offenen Daten bei Datennutzer*innen erst noch etablieren muss. In Bezug auf die verfügbaren personellen Ressourcen muss dies ggf. Berücksichtigung finden. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen aber, dass die Bereitstellung offener Daten kurz- bis mittelfristig eher zu Arbeitsentlastung führt, da individuelle Anfragen hierdurch vielfach ersetzt werden. Dabei sind offene Daten von solchen Auskünften und Informationen zu unterscheiden, die die Stadt nach geltendem Recht auf Antrag zu erteilen hat. Zu nennen sind hier beispielsweise das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten im Verwaltungsverfahren sowie Informationsansprüche nach den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und des Landes, Die Auskunftserteilung ist in diesen Fällen an gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen gebunden und setzt einen Antrag auf Auskunftserteilung voraus. Auskunft erhält nur der*die Antragsteller*in, nicht die Öffentlichkeit. Teilweise ist die Auskunftserteilung auch kostenpflichtig. Für Kommunen, mithin auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, besteht bislang weder eine rechtliche Verpflichtung, offene Daten bereit zu stellen, noch besteht sonst ein spezifischer Rechtsrahmen, der etwa den Umfang sowie die Art und Weise der Zurverfügungstellung von offenen Daten verbindlich für die Kommunen regelt. Auch aufgrund hessischen Landesrechts existieren insoweit bis dato keine gesetzlichen Regelungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sowohl die Grundsatzfrage, ob offene Daten überhaupt zur Verfügung gestellt werden, als auch über Umfang und Ausgestaltung der Bereitstellung grundsätzlich frei entscheiden. Verbindliche Vorgaben hinsichtlich Open Data bestehen jedoch für die unmittelbare Bundesverwaltung aufgrund des im Jahr 2017 neu in das E-Government-Gesetz (EGovG) eingeführten & 12a EGovG. Die Vorschrift normiert eine Bereitstellungspflicht, deren Umfang und Reichweite sowie auch Vorgaben über die Art und Weise der Bereitstellung. Die Regelung ist Bestandteil des im Rahmen des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ erstellten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8-Staaten und orientiert sich an international anerkannten Open-Data-Prinzipien. Auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs (unmittelbare Bundesverwaltung) stellt die Regelung des 8 12a EGovG deshalb einen gewissen Orientierungsrahmen zur Umsetzung von Open-Data-Konzepten dar. Weitergehende Impulse für die Bereitstellung offener Daten gibt es auch aus der europäischen Rechtsetzung (z.B. der INSPIRE-Richtlinie der EU und deren Umsetzung in Form von Geodatenzugangsgesetzen in Bund und Ländern). Zu beachten sind gleichwohl allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Zurverfügungstellung von Daten. So muss die Stadt über die Daten allein verfügungsbefugt sein, d. h. es muss sich entweder um „Daten der Stadt“ handeln oder um Daten von Dritten (z.B. Unternehmen der Stadtwirtschaft), die hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Veröffentlichung der Daten muss konform zum Datenschutzrecht erfolgen, d. h. es darf sich um keine personenbezogenen Daten handeln; solche stellen schon per Definition keine offenen Daten dar. 10 Außerdem müssen die auf der Open-Data Plattform (siehe Kapitel 8 „Technische nfrastruktur — die Open-Data Plattform“) zur Verfügung gestellten Daten grundsätzlich mit Lizenzen versehen werden um den Nutzer*innen bei der Verwendung der Daten hinreichend Rechtssicherheit zu geben und eventuelle Haftungsansprüche gegenüber der Stadt möglichst auszuschließen. Mit der agistratsvorlage 2018/0204 vom 04.07.2018 beschloss der Magistrat die Nutzung des Lizenzmodells „Deutschland Namensnennung 2.0“!°, Dieses Lizenzmodell wurde in der Unterarbeitsgruppe „Recht“ der Bund-länder-Arbeitsgruppe „Open Government“ erarbeitet und als offene Lizenz vom Open Definition Advisory Council (Sachverständigenrat der Open Definition) bestätigt. Die Anwendung dieses Lizenzmodels wird vom BMI empfohlen, die KGSt steht diesem Model positiv gegenüber.!! ach diesem Lizenzmodell ist jede Nutzung der bereitgestellten offenen Daten zulässig, wenn sichergestellt wird, dass die verwendeten Daten mit Quellenangaben versehen werden und ein Verweis auf den Datensatz erfolgt. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Hinweis (dass die Daten geändert wurden) zu versehen.!? 6. Kommunikation und Organisation Wichtig für den Erfolg von Open Data ist es, eine breite Akzeptanz zu schaffen. Das gilt zum einen für die zukünftigen Nutzer*innen, für die es die Gelegenheit geben muss, ihre Sichtweisen und Anforderungen einzubringen. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Grenzen bei der Bereitstellung offener Daten zu vermitteln, um falschen Erwartungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Zum anderen bedarf es der Akzeptanz der Datenlieferant*innen innerhalb der ‚Verwaltung. Diese müssen - als wichtige Grundlage eines aktuellen und gut gepflegten Datenangebots - in der Bereitstellung. offener Daten einen Mehrwert erkennen und erfahren. n zentrales Mittel hierfür ist eine regelmäßige und offene Kommunikation. rfahrungen aus anderen Kommunen haben gezeigt, dass eine gleichzeitige eteiligung aller potenziellen Nutzer*innen oder Datenlieferant*innen den Prozess äufig überfordert. Daher soll in der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ne AG Open Data konstituiert werden, die sich aus Vertreter*innen der für das hema zentralen Organisationseinheiten zusammensetzt, unter der Leitung nes/einer städtischen Open-Data-Beauftragten. omm @e-42> Wichtigste Aufgabe der AG Open Data wird es sein, zentrale organisatorische und strategische Fragen zum Thema Open Data abzustimmen. Die AG Open Data diskutiert die grundsätzliche Ausrichtung von Open Data in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und erstellt Entscheidungsvorlagen zu deren Weiterwicklung bzw. entscheidet einzelfallbezogen bei unklaren Sachverhalten im Rahmen der Open-Data- Strategie. 10 Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der Datenlizenz „Deutschland Namensnennung Version 2. 0" sind bspw. hier zu finden: hitps://www.govdata.de/di-de/by:2:0 „vet. Magistratsvorlage MV 2018/0204 yet, www. govdata.de/di.de/by:2.0, Abfragedatum 7.12.2020 ıl Eine AG Open Data innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich im Kern aus den folgenden Institutionen und Fachämtern zusammen: Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt 15 (Open-Data-Beauftragter) IT-Abteilung im Amt 10 Datenschutzbeauftragte/r Organisationsabteilung im Amt 10 Darüber hinaus nehmen im Bedarfsfall und/oder kontinuierlich das Rechtsamt, das Vermessungsamt als verantwortliches Fachamt für die sich im Aufbau befindliche Geodateninfrastruktur und die Digitalstadt Darmstadt GmbH als die für das Projektmanagement der städtischen Datenplattform verantwortliche Institution an den Sitzungen der AG Open Data teil. Der/die Open-Data-Beauftragte ist organisatorisch in der Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung verortet. Er/ Sie organisiert und leitet die Treffen der AG Open Data. Er/Sie ist fachliche Schnittstelle zwischen der AG Open Data und den Fachämtern und zuständig für die schrittweise Einbindung der zu beteiligenden Akteur*innen sowie die (Weiter-JEntwicklung und Abstimmung neuer bzw. bestehender Verfahren, z.B. zur Datenauswahl. Weiterhin ist er/sie erste/r Ansprechpartner*in für die Fachämter und berät zu und begleitet den Prozess der Datenauswahl, des Datentransfers von den Fachämtern zur Open-Data- Plattform oder zu Qualitätsstandards, Datenformaten oder ersten Fragen des Datenschutzes. Aufgabe des/der Open-Data-Beauftragten ist es zudem, geeignete Kommunikations- und Abstimmungsformate zu entwickeln, in denen die Fachämter aufgrund ihrer Rolle - und Bedeutung als Datenlieferanten oder Datennutzer regelmäßig oder zumindest temporär einbezogen werden. Das gilt insbesondere für Mobilitätsamt Vermessungsamt Umweltamt Schulamt Finanzverwaltung . Stabsstelle Sozialplanung und Projektkoordination im Dezernat V IDA Weitere Ämter, die aufgrund ihrer Bedeutung als Datenlieferanten oder -nutzer zu berücksichtigen sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden können, wären: : Grünflächenamt Kulturamt Bürger- und Ordnungsamt Standesamt Feuerwehr Sportamt Stadtplanungsamt Gesundheitsamt EAD Amt für Wohnungswesen 12 Um die Kommunikation zwischen Fachamt, Open-Data-Beauftragtem/r und AG OpenData zu fördern und zu strukturieren, werden die Fachämter dazu aufgerufen, Open-Data-Koordinator*innen zu benennen, Diese haben eine Multiplikatorenfunktion für das Thema Open Data innerhalb ihres Fachamts inne und fungieren als erste Ansprechpartner*innen innerhalb dieses Fachamts. Ihre Aufgabe ist ebenso die Bereitstellung und Pflege der Daten ihres Fachamts für bzw. auf der Open-Data- Plattform (zum Prozess siehe Kapitel 7). Idealerweise handelt es sich dabei um die Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben aktuell bereits Daten zusammenstellen, auswerten und zur Verfügung stellen. Aufgrund der großen Anzahl an Fachämtern und städtischen Institutionen scheint deren regelmäßige Teilnahme an der AG Open Data nicht geeignet, da dies die Funktionsfähigkeit derselben einschränken würde. Ob aber einzelne Ämter regelmäßig und/oder zeitweilig an den Abstimmungsterminen der AG Open Data teilnehmen sollen oder ob es gesonderter Kommunikations- und Abstimmungsformate bedarf, soll im Verlauf des Prozesses durch den/die Open-Data-Beauftragten abgestimmt und umgesetzt werden. Die Erfahrungen anderer Kommunen haben gezeigt, dass die Bereitstellung offener Daten ein lernender Prozess ist und sein muss, so dass es nicht praktikabel ist, wesentliche Kommunikations- und Abstimmungsformate im Vorfeld abschließend zu definieren. Da die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung eine wichtige Zielgruppe für die Nutzung offener Daten sind, müssen die Möglichkeiten von Open Data auch aus Nutzer*innensicht bekannt gemacht werden. Hierfür sind geeignete Formate zu konzipieren, z.B. das Entwickeln einer Präsentation und deren Veröffentlichung im ntranet. Ebenso gilt es, Nutzungsmöglichkeiten und -vorstellungen sowie Ideen und Verbesserungsvorschläge abzufragen. Den Open-Data-Koordinator*innen kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu. Mit Blick auf verwaltungsexterne Nutzer müssen zudem relevante Akteur*innen in Wissenschaft, Wirtschaft und Bürgerschaft informiert und einbezogen werden. Um die wissenschaftliche Perspektive einzubringen, können die Strukturen der Digitalstadt Darmstadt GmbH genutzt und der bereits etablierte „Arbeitskreis Technik“ des „Ethik- und Technologiebeirates“ involviert werden. Die Einbindung der Wirtschaft könnte mit der IHK als Partner erfolgen. Für den Einbezug der Bürgerschaft sollte die Bürgerbeauftragte der Stadt involviert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangs- und Interessenlagen bei Bürger*innen sollte das Thema möglichst greifbar aufbereitet und über geeignete Formate kommuniziert werden, z.B. über die Organisation eines Hackathons. 7. Schrittweise Umsetzung und Entwicklung Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es aus Gründen wie bspw. der innerbetrieblichen Akzeptanz und der verfügbaren Ressourcen nicht das Ziel, möglichst viele Daten zur Verfügung zu stellen. Stattdessen soll der Fokus auf wichtigen Datenbeständen liegen und Datengräber vermieden werden. Nicht die Masse an öffentlichen Daten wird angestrebt, sondern Sinnhaftigkeit in Verbindung mit Nutzen und Aufwand. Auch die Aktualität und die Möglichkeiten, Daten aktuell zu 13 halten, stehen dabei im Fokus. Veraltete Datenbestände bringen keinen Mehrwert, sondern sind im Gegenteil ein schlechtes „Aushängeschild“. Die Open-Data-Plattform soll deshalb in.einem schrittweisen Verfahren aufgebaut werden. In einem ersten Schritt ist es geplant, jene Daten auf die Plattform zu integrieren, die aktuell ohnehin schon der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (wie beispielsweise die Daten des Datenreports, des Sozialatlas etc.). In diesem ersten Schritt liegt der Fokus auch ausschließlich auf städtischen Datenbeständen. n weiteren Schritten und in Abhängigkeit von den verfügbaren Ressourcen und dem sich in der Praxis ergebenden Arbeitsaufwand soll der Datenbestand der Open-Data- Plattform nicht nur aktuell gehalten, sondern auch sukzessive erweitert werden. ögliche Quellen sind dabei nicht nur weitere Datenbestände der einzelnen Fachämter wie z.B. Sensordaten, sondern auch Daten der Stadtwirtschaft. Ebenso sind öglichkeiten zu erörtern, inwiefern Anwendungen zur Analyse und Visualisierung der Datenbestände auf der Open-Data-Plattform an diese angebunden werden können und in welcher Form die Open-Data-Plattform auch für Datenbestände externer utzer*innen geöffnet werden kann. Der Open-Data-Beauftragte berät die einzelnen Fachämter bei der Suche und Auswahl geeigneter Datensätze sowie der für die Bereitstellung zu beachtenden Standards. Die Entscheidungshoheit darüber, welche Daten auf der Open-Data-Plattform eingestellt und somit auch externen Nutzer*innen ohne Nutzungseinschränkung zur Verfügung gestellt werden sollen, verbleibt beim jeweiligen Fachamt. Gemäß dem Grundsatz „zentrale Bereitstellung — dezentrale Pflege“ sind die Fachämter verantwortlich für das Einstellen und die regelmäßige Pflege ihrer Daten. Ungeachtet der Auswahl der Fachämter können personenbezogene oder der Vertraulichkeit unterliegende Datenbestände nicht als Open Data zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt auch für Datensätze, bei denen aufgrund geringer Fallzahlen oder Kombinationsmöglichkeiten ein Personenbezug hergestellt werden kann. Die entsprechende Prüfung dessen obliegt dem Amt, ggf. mit Beratung durch den Open-Data-Beauftragten. In strittigen Fragen ist über die AG Open Data ein Prüfungsauftrag an die/den Datenschutzbeauftragte”*n, der/die Mitglied der AG ist, zu stellen. Die in der Open-Data-Strategie beschriebenen Chancen, Risiken und Unwägbarkeiten sollen in der AG Open Data diskutiert, betrachtet und ab der ersten Ausbaustufe regelmäßig auf geeignetem Wege evaluiert werden. Der weitere Ausbau von Open Data wird als lernendes System verstanden, das über die Erfahrungswerte aller Beteiligten kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt wird. &. Technische Infrastruktur: Die Open-Data-Plattform Im Jahr 2018 (siehe Magistratsvorlage MV 2018/0204) hat der Magistrat das Amt für Interne Dienste beauftragt, eine Open-Data-Plattform in Betrieb zu nehmen und Datensätze, die der Lizenzierungsform (Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0) entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Der Open-Data-Server wurde daraufhin bereits eingerichtet und kann jederzeit mit Daten befüllt und mit einer Struktur 14 unterlegt werden. Die laufenden Kosten sowie der Betrieb werden durch die Abteilung IT im Amt für interne Dienste gewährleistet. Zu ergänzen sind noch Informationen zu Nutzungsbedingungen (Angaben zum Lizenzmodell und zu erforderlichen Quellenangaben bei Nutzung, Weiterverwendung und -verbreitung der Daten) und ein Hinweis zum Haftungsausschluss (Disclaimer). Inhalt des Disclaimers wird es sein, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Betreiberin des Portals nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit der aufgeführten Inhalte garantiert und nicht für die durch die Nutzung der bereitgestellten Daten entstandenen Schäden haftet. Als Softwarelösung zur Katalogisierung und Bereitstellung von Open Data wird die webbasierte Open-Source-Software CKAN („Comprehensive Knowledge Archive Network“!3) verwendet. CKAN wird in Deutschland, europa- und weltweit sowie auf der Ebene von Bundesländern, Städten und Gemeinden zahlreich eingesetzt. Das bundesweite Datenportal „GovData“ (www.govdata.de), das zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen bietet, nutzt bspw. CKAN. Auch die Open-Data-Plattformen etlicher Kommunen wie etwa Frankfurt und Berlin basieren auf CKAN. Es handelt sich also um eine weitverbreitete, vielfach erprobte Software, die sich in den letzten Jahren als eine der führenden Standardlösungen für Open-Data- Portale etabliert hat.!* Die Kernfunktionen von CKAN sind: * Veröffentlichen und Suchen von Daten « Speichern und Verwalten von Daten « Anpassbarkeit und erweiterte Nutzung Veröffentlichen und Suchen der Daten Mit CKAN können Open-Data-Datensätze maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden, Dafür stellt CKAN entsprechende Hilfsmittel und Werkzeuge bereit. Die Veröffentlichung von Datensätzen ist durch Import der Datensätze oder mittels Referenzierung von dritten Web-Oberflächen möglich. Die Suche kann über einzelne Schlüsselwörter oder Kategorien über alle Textelemente der Datensatzbeschreibungen erfolgen. Die Änderungsprotokollierung ermöglicht leichtes Nachvollziehen oder Zurücksetzen von Änderungen. Speichern und Verwalten von Daten In CKAN können für Datensätze sowohl deren Beschreibung (Metadaten) als auch der Inhalt selbst gespeichert werden. Über Statistiken kann der Zugriff auf die Datensätze nachvollzogen werden. CKAN bietet zudem Möglichkeiten zur Speicherung von Geo- und Positionsdaten. Auf Karten können Geodaten über Bereiche eingegrenzt werden. Anpassbarkeit und erweiterte Nutzung Für Applikationen bietet CKAN eine Schnittstelle zum umfassenden Zugriff auf alle Datensatzbeschreibungen und Datensätze. Damit können jegliche Arten von mobilen Apps und Applikationen, die auf den veröffentlichten Daten basieren, auf allen Systemen erstellt werden. Mit zahlreichen Erweiterungsmodulen können Funktionen angepasst und hinzugefügt werden. » www.ckan.org u Vgl: hitps://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-10/20191022 leitfaden_openapi-offene-daten-professionell- anbieten-und-nut.pdf 15 Die Vorteile dieser Software liegen also in der weiten Verbreitung, der lizenzkostenfreien Verwendung (Open Source), der ständigen Weiterentwicklung und Fehlerbereinigung durch die Open-Source-Community, der guten Funktionalität der Anwendung und dem Vorhandensein von Schnittstellen. Datenflussmodell: Daten der Fachämter ttttt EEE Quelle: Eigene Darstellung 9. Schlussbemerkung Die Zurverfügungstellung offener Daten ist im Zuge einer modernen transparenten Verwaltung nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“ und „Wie viel“. Viele Kommunalverwaltungen haben sich bereits auf den Weg gemacht, offene Daten bereitzustellen. Die Vorgehensweisen sind dabei unterschiedlich, die Qualität der offenen Daten ebenso. Von den Erfahrungen anderer partizipierend legt die vorliegende Strategie die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung offener Daten der Wissenschaftsstadt Darmstadt fest und beschreibt den Weg, hin zu offenen Daten in einem stufenweisen Verfahren. Nicht die Masse soll bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel sein, sondern der Anspruch an Qualität und damit auch Aktualität. Den Verfasser*innen ist es dabei wichtig, den Aufbau von Open Data als lernendes System anzusehen. Organisatorische Struktur erhält das Thema durch eine/n zentrale/n Ansprechpartner*in die/den Open-Data-Beauftragte/n. Die Entscheidungshoheit darüber, welche Daten als offene Daten bereitgestellt werden sollen verbleibt weiterhin bei den Fachämtern, gesteuert über die dort verankerten 16 sog. Open-Data-Koordinator*innen. Als Gremium der Qualitätssicherung und Abstimmung zwischen entscheidenden Querschnittseinheiten und/oder wichtigen Datenlieferant*innen wird die AG Open Data dienen. Beginnend mit den aktuell bereits der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Daten, die es in einem ersten Schritt auf die Open-Data-Plattform zu integrieren gilt, soll das Open-Data-Angebot der Wissenschaftsstadt Darmstadt sukzessive ausgebaut werden. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind geschaffen. Jetzt gilt es, die Umsetzung erfolgreich auf den Weg zu bringen. 17
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0006
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00