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0496/2018

Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im Jahr 2017

Mitteilung Ausschuss 16.02.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018, TOP 17.6

Anlage1-Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2017 - Verteilung auf die Stadtbezirke

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Anlage2-Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003-2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage1-Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2017 - Verteilung auf die Stadtbezirke

630 Zeichen

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1 #BEZUG! #BEZUG!
2 #BEZUG! #BEZUG!
3 #BEZUG! #BEZUG! 15
4 195 #BEZUG! 25
5 #BEZUG! #BEZUG!
6 141 2 30
7 #BEZUG! #BEZUG!
8 342 3 71 incl. 72 RLBI
9 13 5 Summe
#BEZUG! #BEZUG! 15 126 #BEZUG!
0 0 0 
195 
0 
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0 
342 
13 0 0 0 0 0 2 0 3 5 0 0 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
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0 
71 
0 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anzahl 
(blau = Typ A inkl. BestandsInvest, rot = Typ B, gelb = Wohnheimplätze, lila = Flüchtlingswohnungen) 
Gesamt:    842     WE 
Förderzusagen Mietwohnungen 2017  
Verteilung auf die Stadtbezirke 
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim

Anlage2-Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003-2017

289 Zeichen

607 
802 
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471 
993 
642 663 
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1016 
871 842 
0
200
400
600
800
1000
1200
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Geförderte Mietwohnungen inklusive Heimplätze für Menschen 
mit Behinderungen, Wohnungen für Studenten und Geflüchtete  
2005 - 2017

Mitteilung Ausschuss

7028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/1 
Vorlagen-Nummer  16.02.2018 
 0496/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
 
Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im 
Jahr 2017 
Steigerung 
 
1.Ergebnisse Landesförderung 2017 
 
Es wurden insgesamt Förderzusagen für 849 Wohnungen (WE) erteilt, davon 842 WE mit Mietpreis- 
und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Bei Letzteren handelt es sich 
um 770 Neubauwohnungen und 72 (WE), für die Fördermittel der Richtlinie BestandsInvest für bauli-
che Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand mit einer Mietpreis- 
und Belegungsbindung bewilligt wurden. 
 
Zur Umsetzung des Wohnungsbauprogramms 2017 wurde der Stadt Köln ein Globalbudget für die 
Wohnraumförderung in Höhe von 75 Mio. Euro zugewiesen. Dies erfolgte auf der Grundlage der Ziel-
vereinbarung zwischen der Stadt und dem Land zur Umsetzung des Mehrjährigen Wohnraumförder-
programms 2014 – 2017. Die Ausschüsse wurden hiervon ausführlich informiert (Mitteilung 
2537/2014). 
 
Dieses Globalbudget reichte jedoch zur Bewilligung der Anträge nicht aus, so dass zusätzliche Mittel 
in Höhe von 28.264.912 Euro durch das Land bereitgestellt wurden. Insgesamt wurden somit För-
dermittel des Landes in einem Gesamtvolumen von 103.264.912 Euro bewilligt. 
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
Mietwohnungen 
 
Zur Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen 
mit Behinderung wurden für insgesamt 770 Wohnungen 100.799.879 Euro (2016: 785 WE mit rd.  
99,7 Mio. €) bewilligt. 
 
In dieser Zahl sind 15 Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung, 2 Gruppenwohnungen für 
ältere pflegebedürftige Menschen, 1 Gruppenwohnung für Menschen mit Behinderungen enthalten, 
weiterhin wurden ebenfalls 28 Mehrgenerationenwohnungen geschaffen. Insgesamt 593 WE werden 
über einen Aufzug erschlossen. 
 
In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 296 freifinanzierte Wohnungen 
errichtet. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 215 Wohnungen gefördert. Der GAG Immo-
bilien AG wurden Fördermittel für insgesamt 620 Wohnungen bewilligt.

2 
 
 
Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen, 435 WE beinhal-
ten zusätzlich eine Badewanne. 
 
Fördermittel zur Errichtung von insgesamt 126 Wohnungen für geflüchtete Menschen konnten bewil-
ligt werden. 3 vorliegende Anträge für 47 Wohnungen konnten nicht bewilligt werden, weil die Bau-
vorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sich in einer Umplanung be-
finden oder nicht alle erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung vorliegen.  
 
Aus der Anlage 1, Förderzusagen Mietwohnungsbau 2017, Verteilung auf die Stadtbezirke ist ersicht-
lich, dass 408 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet errichtet werden, 434 
Wohnungen rechtsrheinisch. 
 
In den Jahren 2005 bis 2017 wurden insgesamt 9.120 Mietwohnungen gefördert, das ergibt einen 
Jahresdurchschnitt von rund 700 Wohnungen (Anlage 2). 
 
 
Eigentumsmaßnahmen 
 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen wurden nicht gesondert zugeteilt, sondern waren 
Bestandteil des Globalbudgetes. 
 
Im vergangenem Jahr wurde nur ein Einfamilienhaus gefördert (2016: 2), zwei Anträge wurden 
abgelehnt (2016: 1) und zwei Anträge zurückgezogen (2014: 13) bzw. die Förderung wurde 
abgelehnt. 5 Anträge werden aus verschiedenen Gründen erst im Jahr 2018 entschieden. 
 
Für die geförderte Eigentumsmaßnahme wurden 99.600 € (2016: 215.600 €) bewilligt. 
 
Wegen der anhaltend niedrigen Zinssätze und des nur noch geringen Unterschiedes zur Förderung 
können sich viele Käufer eine Komplettfinanzierung ihrer Bank leisten und interessieren sich nur noch 
dann für eine Förderung, wenn das Geschäft der Bank alleine zu risikoreich ist. Darüberhinaus sind 
viele Bauträger wegen der großen Nachfrage bei Ersterwerb nicht mehr bereit, ein Rücktrittsrecht 
einzuräumen und fällt es vielen Haushalten schwer, die für die Landesmittel erforderliche 
Mindesteigenleistung von 15% der Gesamtkosten aufzubringen. 
 
 
Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand 
 
Bewilligt wurden Fördermittel in Höhe von 2.365.432 € für 78 Wohnungen. 
6 Wohnungen werden denkmalgerecht erneuert und 72 Wohnungen werden, wie oben bereits 
erwähnt, durch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Verbindung mit 
Modernisierungsmaßnahmen und Barrierereduzierung umgebaut. Diese unterliegen dann der 
Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ der sozialen 
Wohnraumförderung. 
 
 
2. Ergebnisse städtische Förderung 2017 
 
Da die erforderlichen Fördermittel des Landes ausreichten, um alle vorliegenden Förderanträge zu 
bewilligen, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung gem. Ratsbeschluss vom 
19.12.2017 nicht in Anspruch genommen werden. 
 
Zuschussmittel zum Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden nicht bewilligt. 
 
Insgesamt wurden Zuschussmittel für 2 Anträge (44 Wohnungen) aus dem Förderatlas in Höhe von 
539.834 € bewilligt, die Mittel wurden aus 2016 übertragen.

3 
 
 
Die Weiterführung des Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis 31.12.2021 wurde vom 
Rat in seiner Sitzung vom 19.12.2017 in folgender Form beschlossen: 
 Sicherung einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand 
bei nicht ausreichender Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für Til-
gungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung in Höhe von 33 Mio. Eu-
ro p.A.  
 Die Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Investoren und der 
Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen werden nicht fortgeführt. 
Das Sonderprogramm „Investitionskostenzuschuss“ endete mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 be-
reits zum 31.12.2016 
 
 
Hintergründe zur Bewilligung im Jahre 2017 
 
Es gibt in Köln nach wie vor genügend Investoren, die bereit sind, in den geförderten Wohnungsbau 
zu investieren. 
 
Trotz der in diesem Jahr erreichten Zahl von geförderten Wohnungen für die Haushalte mit Wohnbe-
rechtigungsschein bleibt die Verknappung baureifer Flächen in der Hand der Investoren, die in den 
geförderten Wohnungsbau investieren wollen, weiterhin problematisch. Aufgrund der hohen 
Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachs, ist der Erwerb entsprechender Grundstücke am 
freien Markt schwierig. 
 
Diese avisierten günstigeren Rahmenbedingungen der Landesförderung ab 2018 sowie die 
erwarteten ersten Förderanträge aus dem „Kooperativen Baulandmodell Köln“ erhöhen die 
Wahrscheinlichkeit, die Zielzahl von 1.000 geförderten Mietwohnungen künftig erreichen zu können.  
 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2017 - Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 01) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003 – 2017 (Anlage 02) 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0496/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.02.2018
Erstellt
14.02.2018 10:30