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Windmühlenquartier

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0370/2022 vom 15.02.2022

Stand: Am 16.05.2022 im Liegenschaftsausschuss endgültig zurückgezogen.

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    Gemeinsamer Antrag 14.2.2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag : Vorkaufsrecht Windmühlen Quartier nutzen Die BV 9 beauftragt die Stadt Köln im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Begründung: Die Abstimmungen seitens des Investors ruhen seit vielen Monaten, ein kurzfristiger Weiterverkauf zur Generierung weiterer Spekulationsgewinne scheint bevorzustehen. Um den erhöhten Bedarf für Wohnungsnutzung zu decken ist es dringend erforderlich Schlüsselgrundstücke in Entwicklungsgebieten zu erwerben. Das Windmühlen Quartier könnte für die Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen durch Genossenschaften und nicht am Profit orientierten Baugruppen genutzt werden. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE – Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 02.05.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.2, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 16.05.2022 zuletzt

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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