2018/0253
Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
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Punkt 38: Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG (V-Nr. 2018/0253) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 39: Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG (V-Nr. 2018/0253) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen AfD und Die Linke.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0253
Magistratsbeschluss-Nr.
418
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
Vorlage vom: 06.11.2018
Beschlussvorschlag:
Der Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG wird zugestimmt.
Anlagen: 20180913Stellungnahme_HWK
Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 14.11.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.11.2018
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Gegenstand der drei zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die dazu notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen. Die Gesellschaft orientiert sich dabei an den Grundsätzen der
Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträgl ichkeit.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs durch die
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.
Im Einzelnen:
1. Begründung für die Beteiligung
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt und Süd-Hessen.
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG
eingegliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren
Beteiligungen in Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co.
Nordhessen KG - und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen
getrennt.
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung
weiter zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in
Nordhessen und Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein
AG reduziert. Um hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG
fortzusetzen und die neu zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die
Neugründung von drei eigenen Kommanditgesellschaften geplant. Diese sollen zu 100%
Beteiligungen der bauverein AG werden.
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und
Verbesserung des Wohnungsbestandes, ist auch die steuerliche Betrachtung für die
Neugründung der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen:
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft
HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, die
für die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.
- 5 -
Hinzu kommt nach gutachterlicher Prüfung der bauverein AG aufgrund des Immobilien-
bestandes und der geplanten und getätigten Investitionen der bauverein AG die
Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen
als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit 2008 die Beschränkung
des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abziehbar in Höhe des
Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor Zinsertrag,
Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).
Um die drohenden zusätzlichen Steuerbelastungen aufgrund der Regelungen der
Zinsschranke zu vermeiden, beabsichtigt die bauverein AG die in § 4h Abs. 2a) EStG
aufgeführte Ausnahmeregelung zu nutzen und geplante Investitionen in separaten
Tochtergesellschaften zu realisieren. Gemäß § 4h Abs. 2a) EStG kommt die
Zinsschrankenregelung nicht zur Anwendung, soweit der Betrag der Zinsaufwendungen, der
den Betrag der Zinserträge übersteigt, pro Gesellschaft weniger als drei Millionen EUR
beträgt. Hierzu hatte die bauverein AG aufgrund des Beschlusses der Stadtverordneten-
versammlung vom 19.12.2017 (MV 2017/0383) Anfang 2018 bereits zwei neue KGs (BVD
WoBau GmbH & Co. KG und BVD Quartier GmbH & Co. KG) gegründet.
Aufgrund der gegenwärtig in der aktuellen Wirtschaftsplanung angedachten Investitions-
volumina und den mittelfristig erwarteten ansteigenden Kreditzinsen, ist daher seitens der
bauverein AG vorgesehen, und wird auch so von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young empfohlen, neben der Postsiedlung KG, der Südhessen KG, der BVD New Living
KG und den Anfang des Jahres 2018 bereits gegründeten BVD WoBau GmbH & Co. KG
sowie der BVD Quartier GmbH & Co. KG drei weitere Kommanditgesellschaften zu gründen.
Neben der aufgeführten Zinsschrankenregelung spricht auch die bei der bauverein AG nicht
anwendbare erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für eine Verlagerung von
Investitionsmaßnahmen in Tochtergesellschaften der bauverein AG.
Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz können reine Grundstücksunternehmen eine
hundertprozentige Gewerbesteuerentlastung erreichen. Für Betriebe, die über erheblichen
Grundbesitz verfügen, liegt es daher nahe, solche Grundstücksunternehmen zu gründen
und den Grundbesitz hierauf zu übertragen.
Wie bei den beiden KGs, die Anfang des Jahres gegründet wurden, soll auch bei den neuen
KGs die Gesellschafterstruktur gleich sein.
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs-
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie
folgt dar:
bauverein AG
100 % Kommanditist
BVD Verwaltungs-GmbH
BVD Immobilien
GmbH & Co. xx/xy KG
- 6 -
Komplementär
Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der
Kommanditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr
Stammkapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.
Die drei KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens der
bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht vorgesehen.
Es werden im Wesentlichen neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften bearbeitet.
Soweit bei bestehenden Immobilien höhere Großmodernisierungsmaßnahmen geplant sind,
kann es allerdings zur Auslagerung bestehender Immobilien in die neuen
Kommanditgesellschaften kommen.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem
Unternehmenszweck der Mutter-Gesellschaft
Die Konformität ist gegeben.
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG
selber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co.
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die
Gesellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive
Rendite ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein
AG wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser
unternehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von
Wohnraum und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum
gemäß der Satzung der bauverein AG.
c. Risiken der Beteiligung
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für
- 7 -
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine
neuen Risiken.
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen.
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende
wirtschaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25 TEUR
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 HGO).
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den
Weisungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der
Kommanditgesellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei
Maßnahmen der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats
der bauverein AG einholen.
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist
gesichert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige
Tochtergesellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige
Komplementärin.
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der
Jahresabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die
Vorschriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der
Gesellschaften aufgenommen.
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan
berücksichtigt.
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter
Bevölkerungsschichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche
Betätigung der bauverein AG begründet.
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft:
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk
und die mittelständische Wirtschaft.
Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die
erforderlichen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau und
Grünpflege etc., wie auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG,
an Privatunternehmen – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben.
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen
Wirtschaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet.
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Die örtlichen Kammern wurden am 15.08.2018 um Stellungnahme gebeten. Es liegt uns
die Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vor.
8. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 06.11.2018
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlagen
anlage 1
2686 Zeichen
g% Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach 17.0353 « 60077 Frankfurt am Main Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechtsamt - Stadtwirtschaftskoordination Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Markterkundung nach $ 121 (6) Hessische Gemeindeordnung Beteiligung der bauverein AG an drei neu zu gründenden Projekt-Gesell- schaften (GmbH & Co. KGs) Sehr geehrte Frau Michelberger, sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben vom 15. August 2018 und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme bezüglich der mittelbaren Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 95,31 % über die bauverein AG an drei neu zu gründenden Pro- jektgesellschaften, jeweils als GmbH & Co. KG, danken wir Ihnen. Wie in Ihrem Schreiben ausgeführt, besteht der Gesellschaftszweck der zu gründenden Un- ternehmen in der Wohnungsversorgung der Bevölkerung und stellt somit keine neuartige wirtschaftliche Betätigung der bauverein AG dar. Vielmehr stehen steuerliche Überlegungen (Zinsschranke) hinter den Neugründungsabsichten, insbesondere vor dem Hintergrund einer gestiegenen Wahrscheinlichkeit der Übernahme und Entwicklung der Konversionsflächen in der Cambrai-Fritsch-Ka- serne und der Jefferson-Siedlung. Wie Sie weiter ausführen, sollen wie bei den sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG, erforderliche Arbei- ten wie z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege, etc. an Privatunternehmen vergeben werden. Wir verstehen dies als Bekenntnis zu der Vergabe solcher Aufträge auch an das regionale Handwerk, das vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt sowie zum Umsatz- und Gewerbe- steueraufkommen beiträgt. Daher erhebt die Handwerkskammer Frankfurt- Rhein-Main gegen die geplanten Beteiligungen keine Einwände. Armin Bayer .5# Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik it fredhdlichen Grüßen Dr. blos Wiemers Fee Geschäftsführer Recht und Beratung Weiterbildung im Handwerk? Informieren Sie sich auf www.rhein-main-campus.de. Geschäftsbereich Beratung 13. September 2018 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: GB IV-2 / baya Wirtschaftspolitik Ansprechpartner: Armin Bayer Telefon +49 69 97172-214 Telefax +49 69 97172-5214 bayer@hwk-rhein-main.de Hausanschrift: Hindenburgstraße 1 64295 Darmstadt Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main info@hwk-rhein-main.de www.hwk-rhein-main.de Präsident: Bernd Ehinger Hauptgeschäftsführer: Dr. Christof Riess Konto: Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00) Kto. 150754 IBAN: DE71 5019 0000 0000 1507 54 BIC: FFVBDEFF Gläubiger-ID: DEO2HWK00000861875 DAS HANSWERK DIE WIRTSCHAFTSMACHT. VON NEBENAN.
2018/0253
12959 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0253
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
Vorlage vom: 06.11.2018
Beschlussvorschlag:
Der Gründung von drei GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG wird zugestimmt.
Anlagen: 20180913Stellungnahme_HWK
Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.11.2018
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Gegenstand der drei zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die dazu notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen. Die Gesellschaft orientiert sich dabei an den Grundsätzen der
Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträglichkeit.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs durch die
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.
Im Einzelnen:
1. Begründung für die Beteiligung
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt und Süd-Hessen.
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG
eingegliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren
Beteiligungen in Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co.
Nordhessen KG - und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen
getrennt.
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung
weiter zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in
Nordhessen und Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein
AG reduziert. Um hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG
fortzusetzen und die neu zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die
Neugründung von drei eigenen Kommanditgesellschaften geplant. Diese sollen zu 100%
Beteiligungen der bauverein AG werden.
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und
Verbesserung des Wohnungsbestandes, ist auch die steuerliche Betrachtung für die
Neugründung der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen:
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft
HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, die
für die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.
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Hinzu kommt nach gutachterlicher Prüfung der bauverein AG aufgrund des Immobilien-
bestandes und der geplanten und getätigten Investitionen der bauverein AG die
Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen
als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit 2008 die Beschränkung
des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abziehbar in Höhe des
Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor Zinsertrag,
Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).
Um die drohenden zusätzlichen Steuerbelastungen aufgrund der Regelungen der
Zinsschranke zu vermeiden, beabsichtigt die bauverein AG die in § 4h Abs. 2a) EStG
aufgeführte Ausnahmeregelung zu nutzen und geplante Investitionen in separaten
Tochtergesellschaften zu realisieren. Gemäß § 4h Abs. 2a) EStG kommt die
Zinsschrankenregelung nicht zur Anwendung, soweit der Betrag der Zinsaufwendungen, der
den Betrag der Zinserträge übersteigt, pro Gesellschaft weniger als drei Millionen EUR
beträgt. Hierzu hatte die bauverein AG aufgrund des Beschlusses der Stadtverordneten-
versammlung vom 19.12.2017 (MV 2017/0383) Anfang 2018 bereits zwei neue KGs (BVD
WoBau GmbH & Co. KG und BVD Quartier GmbH & Co. KG) gegründet.
Aufgrund der gegenwärtig in der aktuellen Wirtschaftsplanung angedachten Investitions-
volumina und den mittelfristig erwarteten ansteigenden Kreditzinsen, ist daher seitens der
bauverein AG vorgesehen, und wird auch so von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young empfohlen, neben der Postsiedlung KG, der Südhessen KG, der BVD New Living
KG und den Anfang des Jahres 2018 bereits gegründeten BVD WoBau GmbH & Co. KG
sowie der BVD Quartier GmbH & Co. KG drei weitere Kommanditgesellschaften zu gründen.
Neben der aufgeführten Zinsschrankenregelung spricht auch die bei der bauverein AG nicht
anwendbare erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für eine Verlagerung von
Investitionsmaßnahmen in Tochtergesellschaften der bauverein AG.
Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz können reine Grundstücksunternehmen eine
hundertprozentige Gewerbesteuerentlastung erreichen. Für Betriebe, die über erheblichen
Grundbesitz verfügen, liegt es daher nahe, solche Grundstücksunternehmen zu gründen
und den Grundbesitz hierauf zu übertragen.
Wie bei den beiden KGs, die Anfang des Jahres gegründet wurden, soll auch bei den neuen
KGs die Gesellschafterstruktur gleich sein.
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs-
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie
folgt dar:
bauverein AG
100 % Kommanditist
BVD Verwaltungs-GmbH
Komplementär
BVD Immobilien
GmbH & Co. xx/xy KG
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Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der
Kommanditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr
Stammkapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.
Die drei KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens der
bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht vorgesehen.
Es werden im Wesentlichen neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften bearbeitet.
Soweit bei bestehenden Immobilien höhere Großmodernisierungsmaßnahmen geplant
sind, kann es allerdings zur Auslagerung bestehender Immobilien in die neuen
Kommanditgesellschaften kommen.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem
Unternehmenszweck der Mutter-Gesellschaft
Die Konformität ist gegeben.
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG
selber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co.
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die
Gesellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive
Rendite ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein
AG wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser
unternehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von
Wohnraum und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum
gemäß der Satzung der bauverein AG.
c. Risiken der Beteiligung
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine
neuen Risiken.
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4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen.
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende
wirtschaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25 TEUR
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 HGO).
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den
Weisungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der
Kommanditgesellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei
Maßnahmen der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats
der bauverein AG einholen.
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist
gesichert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige
Tochtergesellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige
Komplementärin.
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der
Jahresabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die
Vorschriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der
Gesellschaften aufgenommen.
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan
berücksichtigt.
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter
Bevölkerungsschichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche
Betätigung der bauverein AG begründet.
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft:
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk
und die mittelständische Wirtschaft.
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Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die
erforderlichen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau und
Grünpflege etc., wie auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG,
an Privatunternehmen – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben.
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen
Wirtschaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet.
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Die örtlichen Kammern wurden am 15.08.2018 um Stellungnahme gebeten. Es liegt uns
die Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vor.
8. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 06.11.2018
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlagen
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„streng vertraulich / nicht öffentlich- HeE35 Aspekte zur Gründung dreier Kommanditgesellschaften durch die bauverein AG Diese Darstellung greift aus HEAG-Sicht wichtige Aspekte des Beteiligungsvorhabens auf Basis der uns bis heute von der bauverein AG zur Verfügung gestellten Informationen auf, kann aber eine eigenständige verantwortliche. Prüfung durch die: Entscheidungsträger nicht ersetzen oder vorwegnehmen. 1. Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Stadtwirtschaftsstrategie Wie bereits im Votum zur Maägistratsvorlage Nr. 2017/0383 zur Gründung zweier Kommanditgesellschaften ausgeführt, ist nach der Stadtwirtschaftsstrategie die Bereitstellung und Bewirtschaftung von bezahlbarem Wohnraum primäre Anforderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an die bauverein AG. Die bauverein AG soll sich im Rahmen dieser Anforderung als Projektentwicklerin von Neubau-, Konversions- oder Entwicklungsflächen aufstellen. Sie soll ihre bedeutende Funktion «als Wohnungsunternehmen im Großraum Darmstadt ausbauen. Ziel der weiteren, neu zu gründenden Gesellschaften ist, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung im Sinne der Stadtwirtschaftsstrategie weiter zu erhöhen. ’ 2. Wirtschaftlichkeit Um die bauverein AG nachhaltig in Darmstadt zu positionieren, ist eine Ausweitung des Wohnungsbestandes erforderlich. Konkrete Projekte, die in den Gesellschaften entwickelt werden sollen, werden noch nicht benannt. Eine eingehende wirtschaftliche Beurteilung ist daher aktuell nicht möglich. Die Gründung dreier neuer Gesellschaften wird nach einer gutachterlichen Prüfung der bauverein AG von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young empfohlen und eröffnet nach Auskunft der bauverein AG die Möglichkeit einer steuerlich optimierten Bewirtschaftung. 3. Risiken Durch die Neugründung weiterer drei Gesellschaften wird das Beteiligungsportfolio der Stadtwirtschaft erweitert. Auch hier ist entsprechend den Ausführungen im Votum zur o.g. Vorlage Nr. 2017/0383 die Überwachung durch die wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen. Der mit kommunalen Vertretern besetzte Aufsichtsrat der bauverein AG soll daher bei wesentlichen Entscheidungen in. den Gesellschaften seine Zustimmung erteilen. Dies ist entsprechend gesellschaftsvertraglich umzusetzen. 4. Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bei den neu zu gründenden Gesellschaften ist aktuell kein eigener Aufsichtsrat vorgesehen. Der Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist daher über den mit kommunalen Vertretern besetzten Aufsichtsrat der bauverein AG durch die Implementierung entsprechender gesellschaftsrechtlicher Regelungen sicherzustellen (s. auch Ziffer 3.). Darmstadt, 25.10.2018 \ HEA| Holding AG eteiligungsmanagement der Wissenschaftss Darmstadt (HEAG) ANA A Prof, Dr. Klaus-Michael Ahrend or. h arkusHoschek
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0253
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00