mandari

2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Schwalmtal über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (Festsetzung des Ablösebetrages für KFZ-Stellplätze)

Verwaltungsvorlage 18/09 vom 15.12.2009

Stand: Am 15.12.2009 im Rat der Gemeinde beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.12.2009 zuletzt

    Rat der Gemeinde

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