2168/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023, TOP 5.2.4, betreffend "Blindenleitlinien in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) Beratungsfolge erweitert
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 Vorlagen-Nummer 10.08.2023 2168/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023, TOP 5.2.4, betreffend "Blindenleitlinien in Köln" Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt bitten um Beantwortung folgender Fra- gen: „Werden Blindenleitlinien bei Bauarbeiten im ganzen Stadtgebiet an den Gehwegen durchge- führt, und wenn nicht, warum nicht und was wäre hierfür nötig?“ Antwort der Verwaltung: Bei Straßenneu- und Straßenumbaumaßnahmen in der Zuständigkeit der Stadt Köln werden die Belange der Barrierefreiheit immer berücksichtigt. Hierzu gehören auch spezielle Blinden- leitsysteme, wenn diese von den maßgebenden Regelwerken (z.B. DIN 32984 – Bodenindika- toren im öffentlichen Raum) in der jeweiligen Örtlichkeit gefordert werden. Bei Maßnahmen von Externen (z. B. Leitungsträgern) wird der zuvor vorhandene Zustand wiederhergestellt. „Blindenleitlinien können auch nachträglich dauerhaft und temporär auf Gehwegen und Plät- zen installiert werden. Hat die Stadt mit den Systemen schon Erfahrungen und sind diese im Einsatz? Falls nicht, bitte begründen.“ Antwort der Verwaltung: Für den nachträglichen dauerhaften Einsatz sind folgende Lösungen am Markt verfügbar: - Taktile Markierung (in taktiler Form aufgebrachte Fahrbahnmarkierung) - Kunststoffelemente zum Kleben (einzelne Rippen oder Noppen sowie als größere Platten) - Metallelemente zum Kleben (einzelne Rippen oder Noppen aus Edelstahl, Messing o.ä.). Alle drei genannten Lösungen sind in Köln bereits im Einsatz und haben sich weitgehend be- währt. Bei den Metallelementen kommt es mitunter vor, dass sich einzelne Noppen oder Rip- pen ungewollt von selbst ablösen. Die Kunststoff- und Metallelemente zum Kleben sind auch für temporäre Einsätze in Innenbe- reichen erhältlich. So können z.B. bei Messen oder größeren Konferenzen Blindenleitlinien angelegt und am Ende der Veranstaltung rückstands- und zerstörungsfrei wieder entfernt wer- den. 2 Die Verwaltung hatte bereits vor einiger Zeit mit den Herstellern von temporären Systemen Kontakt aufgenommen, um Möglichkeiten und Grenzen für deren Einsatz auch in Außenberei- chen abzustimmen. Es haben jedoch alle Hersteller vom Einsatz ihrer temporären Systeme im Außenbereich ausdrücklich abgeraten. Die im Außenbereich auftretenden Belastungen (z. B. durch Witterungseinflüsse oder mechanische Beanspruchung durch Verkehr und auch durch Straßenreinigung) stellen Anforderungen an den Kleber, die mit der Forderung nach einem einfachen, rückstands- und zerstörungsfreiem Lösen, wie es für den Einsatz im Innenbereich erforderlich ist, nicht in Einklang zu bringen sind. Bei Einsatz der temporären Systeme im Au- ßenbereich wäre bereits nach kurzer Zeit ein Verlust des Leitsystems zu erwarten. „Wie können im Stadtgebiet schon fertige Wegebaumaßnahmen “geheilt werden", bei denen die Blindenleitlinien vergessen wurden, wie am Eingang zum Praetorium? Als positives Bei- spiel sind die vor dem Roten Haus, die auch eher als Interim anzusehen sind, zu nennen.“ Antwort der Verwaltung: Wie bereits in der Antwort zur ersten Frage ausgeführt, werden bei Straßenneu- und Stra- ßenumbaumaßnahmen in der Zuständigkeit der Stadt Köln die verkehrlich erforderlichen Blin- denleitlinien immer berücksichtigt. So werden z. B. die Einstiegsbereiche an Bushaltestellen oder auch die Eingänge zu U-Bahn-Stationen durch taktile Auffindestreifen angezeigt. Auffin- destreifen für Gebäudezugänge liegen hingegen in der Zuständigkeit des Eigentümers/der Ei- gentümerin bzw. Bauherr*in des Gebäudes und sind von diesen zu planen und umzusetzen. Lediglich für den Fall, dass es sich um einen städtischen Gehweg handelt, ist zuvor eine Ge- nehmigung bei der Stadt einzuholen. Damit steht es dem*der Eigentümer*in bzw. Bauherr*in aber auch jederzeit frei, auf einen Auffindestreifen zu verzichten oder ihn nachträglich ein- bauen lassen. So wurde z. B. nach Mitteilung des Bauherrn auf den Auffindestreifen am Eingang zum Prae- torium bewusst verzichtet, da die Auffindbarkeit des Eingangs für blinde und sehbehinderte Personen durch andere Lösungen sichergestellt ist (Vorlagen-Nr. 0860/2023). „Auch die Außengastronomie steht immer häufiger in der Kritik, Barrieren aufzubauen und deswegen nicht ihre Außengastronomie an den Hauswänden aufstellen zu dürfen. Hier könn- ten in diesen Fällen temporäre Blindenleitlinien um die Außengastronomie installiert werden. Wird dies von der Verwaltung angeboten, falls nicht bitte begründen und darlegen, was benö- tigt wird, damit es angeboten werden kann.“ Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung sind aktuell keine für den Außenbereich geeigneten Lösungen für temporäre Blindenleitlinien bekannt (siehe auch Antwort zur zweiten Frage). „Große Plätze ohne Blindenleitlinien sind für blinde Menschen ohne fremde Hilfe nicht zu pas- sieren. Wie kann dies abgeändert werden, z. B. bei der Domplatte im Rahmen der Via Cultur- alis?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich können Blindenleitlinien mit den o. g. Lösungen auch auf größeren Plätzen nachträglich installiert werden. Es kann in Einzelfällen jedoch Gründe geben, die dies verhin- dern, z. B. das Urheberrecht bei fehlender Einigkeit mit dem*der Urheber*in. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2168/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.08.2023
- Erstellt
- 06.07.2023 09:01