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Ausbau des Bürgersteigs auf der Westseite des Fockerwegs in Köln-Rath/Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2782/2020 vom 21.10.2020

Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 2782/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Ausbau des Bürgersteigs auf der Westseite des Fockerwegs in Köln-Rath/Heumar hier: Anfrage AN/1206/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 03.09.2020; TOP 9.2.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der Fragen zum am 28.11.2019 ge- fassten Beschluss zur Errichtung eines Bürgersteigs auf der Westseite des Fockerwegs (Vorlagen Nummer 3871/2019): 1. „Wie ist der aktuelle Sachstand? 2. Wann beginnen die Baumaßnahmen? 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Bewohner*innen zu schüt- zen? 4. Sind zum Beispiel Poller mit Absperrungen möglich oder das Aufstellen von Wanderbäumen?“ Antworten der Verwaltung: Zu 1: Für den Fockerweg existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 76430.07, der langfristig umgesetzt werden soll. Hierdurch wird von der Errichtung eines baulich abgetrennten Gehweges vor dem „Haus Baden“ abgesehen, da dieser ggf. im Widerspruch zur späteren Gesamtplanung des Fockerwegs stehen kann. Zu 2: Ein Termin für den Endausbau des Fockerwegs kann zum jetzigen Planungsstand noch nicht festge- legt werden. Zu 3: Als kurzfristige Maßnahme werden aufgrund der guten Erfahrungen Klebeborde auf dem Fockerweg aufgebracht, die einen 1,50 Meter breiten Gehweg vor dem „Haus Baden“ von der Fahrbahn abtren- nen und damit ein sicheres Erreichen des „Haus Baden“ gewährleisten. Zu 4: Durch die Aufbringung von Klebeborden wird eine sichere Abtrennung eines Gehweges erzielt, ohne die Installation von Pollern. Die Aufstellung von Wanderbäumen in diesem Bereich ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich, da hierdurch die Restfahrbahnbreite nicht für den Begegnungs- fall Pkw/Pkw ausreichen würde. 2

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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