2026/0234
Berufung von zwei ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2026/0234
5093 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0234
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 051-004-1030 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 6131000
Betreff: Berufung von zwei ehrenamtlichen Kinder - und Jugendbeauftragten in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 17.08.2026
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat wird beauftragt, alles entsprechend Notwendige zu unternehmen, um gemäß dem
verabschiedeten Rahmenkonzept Kinder - und Jugendbeteiligung zwei neue ehrenamtliche Kinder -
und Jugendbeauftragte zu berufen und den bisherigen ehrenamtliche n Kinder- und
Jugendbeauftragte n abzubestellen.
Anlagen: - Rahmenkonzept zur Kinder - und Jugendbeteiligung
- Ehrenamtsaufruf Kinder - und Jugendbeauftragte
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2026
Um den rechtlichen Anspruch an Kinder- und Jugendbeteiligung zu erfüllen, hat das
Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Akteuren, Jugendlichen und zuständigen Ämtern ein Rahmenkonzept zur Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in Darmstadt entwickelt, welches 2024 von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wurde (MV 2024/0296) und seither schrittweise umgesetzt wird .
Ein Baustein des Rahmenkonzepts sind die ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Mit diesem Baustein wird das Ziel verfolgt, die inklusiven Partizipationsmöglichkeite n für junge
Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt stärker bekannt zu machen und positive
Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten und weiter zu schaffen (§ 1 SGB VIII).
Darüber hinaus sollen die beiden Beauftragten alle Kinder- und Jugendliche unabhängig von
ihrem Unterstützungsbedarf, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer
Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität bestärken, ihre Interessen zu
formulieren, gegenüber dem Magistrat einzubringen und eigene Projekte umzusetzen. Die
Kinder- und Jugendbeauftragten werden sich und ihre Arbeit digital, analog und persönlich
präsentieren und über verschiedene Kanäle ansprechbar sein.
Junge Darmstädter*innen werden damit künftig weitere, direkte Ansprechpersonen für ihre
Anliegen haben, die ihnen auf Augenhöhe begegnen und niedrigschwellig zu erreichen sein
sollen. Die beiden ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten schaffen mit ihrer Arbeit
Vertrauen in die Institutionen und stärken somit den demokratischen Zusammenhalt innerhalb
der Stadt. Mit der Berufung zweier Kinder- und Jugendbeauftragter setzt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen weiteren wichtigen Baustein des Rahmenkonzepts zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen um.
Die Kinder- und Jugendbeauftragten werden, wie im Rahmenkonzept beschrieben, durch den
Jugendhilfeausschuss berufen. Sie erhalten einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss
und berichten regelmäßig im Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit. Die Berufung erfolgt
regelmäßig für zwei Jahre. Um die Berufung durchführen zu können, wird die Verwaltung eine
Ausschreibung veröffentlichen, zu Wahlvorschlägen aufrufen und diesen Aufruf möglichst breit
streuen (siehe Anlage).
Der bisherige ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte, Herr Toni Oblaski, ist seit 1. März
2004 mit dieser Aufgabe bestellt. Herr Oblaski ist mit der Aufhebung der Bestellung im
Rahmen der Neuberufung einverstanden. Die Aufhebung der Bestellung erfolgt zeitgleich mit
der Neuberufung der beiden neuen ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Die beiden Ehrenamtlichen werden durch die Koordinierungsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung des Jugendbildungswerks und des Jugendrings Darmstadt e.V. pädagogisch
begleitet. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 205 Euro pro Monat. Die Mittel
stehen auf der Kostenstelle 051-004-1030 zur Verfügung.
Darmstadt, 17.08.2026
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
anlage 1
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1 Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Grundsätze und Werte 3 2. Gesetzesgrundlagen 4 2.1. Weltweit 5 2.2. Europa 5 2.3. Deutschland 6 Bauleitplan 8 2.4. Hessen 8 3. Bürger*innenbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 9 Adultismus 10 4. Qualitätsstandards 11 4.1. Starkes Mandat und politischer Wille 11 4.2. Haltung von Politik und Verwaltung 11 4.3. Wirksamkeit und politischer Einfluss 11 4.4. Wertschätzung und Anerkennung 11 4.5. Offenheit für Lernprozesse und Konfliktfähigkeit 11 4.6. Fehlerfreundlichkeit 12 4.7. Repräsentativität und Diversität 12 4.8. Nutzung vielfältiger Beteiligungsformate 12 4.9. Eigenes Budget und Gestaltungsmöglichkeiten 12 4.10. Arbeitsformen und Rahmenbedingungen kinder- und jugendgemäß 12 4.11. Begleitung 12 4.12. Selbstorganisation 12 4.13. Transparenz & Öffentlichkeitsarbeit 13 2 5. Umsetzung 13 5.1. Befähigung der Beteiligten 13 5.1.1. Befähigung von Kindern und Jugendlichen 14 5.1.2. Befähigung Erwachsener 15 5.1.3. Stärkung der Multiplikator*innen 15 6. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung 15 6.1. Alltagspartizipation 16 6.2. Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte (‚top down‘ projektorientiert) 16 6.2.1. Koordinierung der ‚top down‘ Projekte 17 6.3. Beteiligung durch Initiative von Kindern und Jugendlichen (‚bottom up‘) 17 6.3.1. Koordinierung der ‚bottom up‘ Projekte 17 6.4. Digitale Partizipation 18 7. Motivation und Anreize zur Beteiligung 18 8. Formate und Strukturen 18 8.1. Struktur 18 8.2. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 19 8.3. Kinder- und Jugendbeauftragte 20 8.4. Koordinierende Stelle 20 8.5. Kinder- und Jugendsprechstunde 21 8.6. Workshops Empowerment 21 8.7. Projekte im Sozialraum 21 9. Ressourcen 22 9.1. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ 22 9.2. Koordinierende Stelle 22 9.3. jugendfonds* 23 10. Öffentlichkeitsarbeit 23 10.1. Digital 24 10.2. Analog 24 11. Evaluation & Weiterentwicklung 24 3 1. Grundsätze und Werte Mit dem Rahmenkonzept zur Kinder - und Jugendbeteiligung erfüllt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung, der gesetzlich verbrieft ist. Kindern und Jugendlichen Partizipation zu ermöglichen , ist zentraler Bestandteil von gesetzlichen Vorgaben auf allen Ebenen und vielen wissenschaftlichen Empfehlungen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein wesentliches Recht junger Menschen und muss auch in der Kommune umgesetzt werden. Für die Umsetzung gibt es d iverse Ideen und Möglichkeiten. Damit Kinder - und Jugendpartizipation qualitativ gut umgesetzt wird und gelingt , sollte sie sich an definierten Qualitätsstandards und Werten ori entieren. Das Festlegen grundsätzlicher Standards ermöglicht es , Formate und Strukturen entsprechend auszurichten und immer wieder auf ihre Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Zentrale Grundsätze und Werte der Kinder- und Jugendbeteiligung sind: ● Vielfältig und divers - alle Kinder und Jugendliche haben mit ihren individuellen Möglichkeiten Zugang zu Partizipationsprozessen ● Anerkennend und wertschätzend Erfahrungen und Standpunkte von Kindern und Jugendlichen werden respektiert und mit Verbindlichkeit einbezogen ● Transparenz - Informationen, Prozesse und Entscheid ungen sind öffentlich zugänglich, verständlich formuliert und nachvollziehbar ● Frühzeitigkeit – Kinder und Jugendliche werden von Beginn an in Prozesse einbezogen ● Kooperativ und auf Augenhöhe - Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ausdrücklich g ewünscht und wird von Entscheidungsträger *innen aktiv unterstützt ● Lösungsorientierte Zusammenarbeit ..von Politik, Verwaltung und Kindern sowie Jugendlichen ● Kritisch und emanzipatorisch – Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, politisches Handeln verstehen und selbstständig beurteilen sowie sich beteiligen zu können (Empowerment und politische Bildung) 4 2. Gesetzesgrundlagen Von der UN-Kinderrechtskonvention bis zur Hessischen Gemeindeordnung gibt es viele Gesetze und Richtlinien, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festschreiben. Manchmal ist die Beteiligung vorgeschrieben, manchmal wird sie nur empfohlen. Manche Gesetze beziehen sich auf alle Menschen und umfassen damit auch Kinder und Jugendliche, andere Regeln richten sich ganz besonders an die Beteiligung von Kindern und Jugen dlichen. Im Folgenden sind die Wichtigsten mit einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte aufgeführt. In den Fußnoten findet sich jeweils ein Link zum vollständigen Wortlaut. Weltweit Europa Deutschland Hessen Darmstadt 5 2.1. Weltweit Die UN-Kinderrechtskonvention1(1989) Artikel 12, Absatz 1: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ 2.2. Europa Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)2 Artikel 24, Absatz 1-3 – Rechte des Kindes: „(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen K inder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. (3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“ Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2007, überarbeitet 2017)3 Einleitung, B.: „Zweck der vorliegenden "Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes" (i m Folgenden: "Leitlinien") ist es, internationale Normen zu den Rechten des Kindes in Erinnerung zu rufen und Bediensteten der EU -Organe und der EU - Mitgliedstaaten praktische Anleitungen zu geben, um i) die Rolle zu stärken, die sie im Rahmen des auswärtig en Handelns der EU – durch die Begünstigung und die Unterstützung der Stärkung der den Partnerländern eigenen Systeme – bei der Förderung und dem Schutz der Rechte aller Kinder spielen, und ii) ihre Zusammenarbeit mit internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter auszubauen“ 1 https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/ 2 https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf 3 https://rm.coe.int/168092dd25 6 Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region (1992, überarbeitet 2003)4 Grundsätze: „1. Die Mitwirkung der Jugend am kommunalen und regionalen Leben muss Teil einer umfassenden Politik der Bürgerbeteiligung am öffentlichen Leben sein, wie sie die Empfehlung Rec (2001)19 des Ministerkomitees über die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben auf Gemeindeebene befürwortet. 2. Die Gemeinden und Regionen sind davon üb erzeugt, dass ihre Politik in allen Teilbereichen auch die Belange der Jugend berücksichtigen muss. Sie verpflichten sich deshalb, sich an die Grundsätze dieser Charta zu halten und die darin befürworteten Formen der Mitwirkung in Absprache und Zusammenarb eit mit den Jugendlichen und ihren Vertretern zu verwirklichen. 3. Die in dieser Charta verfochtenen Grundsätze und Beteiligungsformen beziehen sich unterschiedslos auf alle Jugendlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man besonders darauf achten, dass auch Jugendliche aus besonders benachteiligten Kreisen der Gesellschaft sowie solche, die zu ethnischen, nationalen, sozialen, sexuellen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten gehören, Gelegenheit erhalten, am Leben ihrer Gemeinde und ihrer Region teilzunehmen.“ 2.3. Deutschland Grundgesetz (1949)5 Art. 5 Abs. 1: “ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG (2001) – Änderung des SGB VIII (1990)6 Artikel 8 des SGB VIII: “(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen. 4 https://rm.coe.int/1680702378 5 https://www.bundestag.de/gg 6 https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html 7 (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. (3) Kinder und Jugendliche haben Ansp ruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten Buches bleibt unberührt. Die Beratung kann auch durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden; § 36a Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. (4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.“ Baugesetzbuch (1960, letzte Änderung 2023)7 § 3 BauGB: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frü hzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.“ 7 https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf 8 2.4. Hessen Hessische Verfassung (1946, letzte Änderung 2018)8 Erster Hauptteil, 1, Artikel 4, Abs. 2: “Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksicht igender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“ 8 https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/HL_Verfassung_Booklet_Einzelseiten_191206.pdf Bauleitplan Wie eine Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes geplant wird, regelt das Baugesetzbuch durch die Erstellung eines sogenannten Bauleitplanes. Es ist das wichtigste Instrument in der städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden in Deutschland. Um einen Bauleitplan zu erstellen, sind zwei Schritte nötig: 1) In der Vorbereitung wird der Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde eingesehen, um festzustellen, welche Nutzungen an einer bestimmten Stelle vorgesehen sind, z. B. Wohnflächen, Sportplätze oder Grünflächen. Dieser Plan kann verändert werden und die Öffentlichkeit muss beteiligt werden. Dieser Schritt wird „vorbereitende Bauleitplanung“ genannt. 2) Der nächste Schritt heißt „verbindliche Bauleitplanung“. Hier werden Bebauungspläne für kleine Teilgebiete der Gemeinde erstellt, z. B. eine Gruppe von Grundstücken oder ein Stadtteil. In einem Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert begründet, geplant und in einer Satzung festgesetzt. Bei der Erstellung eines Bebauungsplanes muss die Öffentlichkeit ebenso beteiligt werden. Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan stellen gemeinsam den Bauleitplan dar. 9 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (2006) Erster Teil, § 2 HKJGB – Beteiligung von jungen Menschen und Familien: “Junge Menschen und ihre Familien sollen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden örtlichen und überörtlichen Planungen in angemessener Weise beteiligt werden.“ Hessische Gemeindeordnung und Landkreisordnung (2005, letzte Änderungen 2023)9 § 4c – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: „Die Gemeinde soll bei Planungen u nd Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ § 8c Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kom missionen und Sachverständigen: „Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder - oder Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs -, Vorschlags - und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.“ 3. Bürger*innenbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Wissenschaftsstadt Darmstadt legt großen Wert auf die Beteiligung der Bürger*innen. Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche. In 2015 wurden von der Stadtverordnetenversammlung die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung beschlossen, “Damit alle mitmachen können. Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt” 10. Diese Leitlinien geben vor, wie und wann Bürger*innen zu beteiligen sind: Gute Bürger*innenbeteiligung… ● ermöglicht allen Bürger*innen die Mitwirkung und bindet schwer erreichbare Zielgruppen aktiv ein ● braucht die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog und eröffnet Möglichkeiten für einen offenen Diskussions- und Aushandlungsprozess ● setzt Gestaltungsspielräume und Ergebnisoffenheit voraus ● braucht eine klare Ziel- und Rahmensetzung (Erwartungsmanagement) ● braucht eine sorgfältige und transparente Prozessgestaltung 9 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005rahmen 10 https://da-bei.darmstadt.de/static/domain/2/Leitlinien_final.pdf 10 ● beginnt frühzeitig ● braucht eine für alle Bürger*innen verständliche Information und Kommunikation und eine breite Öffentlichkeitsarbeit ● ist keine Einbahnstraße, sondern unterstützt auch Beteiligungswünsche und - ideen aus der Bürger*innenschaft ● braucht ausreichend personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen ● ist verbindlich und verlässlich im Umgang mit den Ergebnissen ● braucht eine Dokumentation und Evaluation über alle Beteiligungsprozesse unter Berücksichtigung aller Perspektiven Adultismus Adultismus bezieht sich auf eine Form der Diskriminierung, bei der Erwachsene systematisch die Macht und Autorität über Kinder und Jugendliche ausüben und deren Erfahrungen, Meinungen und Bedürfnisse herabsetzen oder ignorieren. Es ist eine Art von Vorurteil, die auf dem Glauben beruht, dass Erwachsene grundsätzlich überlegen und kompetenter sind als junge Menschen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Adultismus zu überwinden und Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern: • Bewusstsein schaffen: Erwachsene sollten sich des Phänomens des Adultismus bewusstwerden und die Auswirkungen auf junge Menschen erkennen. • Dialog und Zusammenarbeit: Erwachsene sollten aktiv mit Kindern und Jugendlichen kommunizieren, ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Es ist wichtig, eine Kultur des Respekts und der Kooperation zu schaffen. • Bildung und Schulung: Erwachsene sollten sich über die Bedeutung von Kinder- und Jugendbeteiligung informieren und entsprechend geschult werden, um ihre eigenen Vorurteile und Denkmuster zu erkennen und zu überwinden. • Empowerment: Junge Menschen sollten ermutigt werden, ihre eigenen Interessen und Anliegen zu vertreten und ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken. 11 4. Qualitätsstandards Qualitätsstandards sind definierte Vorgaben zur Herstellung oder Beschaffenheit eines Produktes oder zur Erbringung einer Dienstl eistung. Für die Kinder - und Jugendbeteiligung geben sie vor, was wichtig ist, damit Beteiligung gut gelingen kann. Qualitätsstandards werden sowohl für die Planung genutzt, als auch, um im Nachhinein zu überprüfen, ob die Beteiligung gut gelaufen ist. Nic ht immer ist es möglich, alle Punkte zu berücksichtigen. Die Qualitätsstandards sind allgemein gefasst und nicht konkret in Bezug auf die Strukturen und Formate der Wissenschaftsstadt Darmstadt formuliert. Sie liefern eine Grundlage, auf der Akteur*innen ihr Handeln aufbauen und reflektieren können. 4.1. Starkes Mandat und politischer Wille Ein starkes Mandat und politischer Wille werden benötigt, um den Kindern und Jugendlichen in der kommunalen Politik sichere Garantien zu bieten. Die Erarbeitung dieser Gar antien wird in partizipativer Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Dieser öffentliche Wille wird über politische Beschlüsse verbindlich gemacht, nachhaltig kommuniziert und vertreten. 4.2. Haltung von Politik und Verwaltung In Verwaltung und Politik ist eine Kooperationsbereitschaft vorhanden . Eine Offenheit und Unterstützung durch Erwachsene ist gegeben – Verwaltung und Politik fordern Kinder- und Jugendbeteiligung aktiv ein. Es gibt definierte Ansprechpersonen in Verwaltung und Politik. Das Handeln der Politik und Verwaltung muss für Kinder und Jugendliche transparent und verständlich gemacht werden. 4.3. Wirksamkeit und politischer Einfluss Kinder und Jugendliche wollen nicht nur beratend, sondern möglichst aktiv an Entscheidungen mitwirken oder beteiligt sein. Beteiligungsformate und -ergebnisse sind möglichst eng an die politischen Gremien anzubinden, damit politischer Einfluss sichergestellt werden kann. 4.4. Wertschätzung und Anerkennung Respektvoller Umgang auf Augenhöhe ist bei allen Beteiligten vorhanden. Jugendliche werden von allen Beteiligten als gleichberechtigt anerkannt, eine wertschätzende Anerkennungskultur beststeht. 4.5. Offenheit für Lernprozesse und Konfliktfähigkeit Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Lernort für Demokratie und Politik. Neben der Offenheit für Lernprozesse durch Erwachsene, Kinder und Jugendliche wird den Kindern und Jugendlichen eine Innovationsoffenheit entgege ngebracht. Konflikte werden wertschätzend ausgetragen. 12 4.6. Fehlerfreundlichkeit Fehler passieren. Sie werden offen angesprochen und bearbeitet. Dies ist Teil des zur Partizipation gehörenden Lernprozesses. 4.7. Repräsentativität und Diversität Möglichst alle Kinde r und Jugendlichen sind vertreten. Hierbei wird auf Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigungen, soziale Lage, Bildungsstand, sexuelle Orientierung und Alter geachtet. Unterrepräsentierte Gruppen werden aktiv angesprochen und ermutigt, mitzumachen. 4.8. Nutzung vielfältiger Beteiligungsformate Kinder und Jugendliche haben vielfältige Orte an denen sie sich aufhalten und an denen soziale Interaktion stattfindet. An all diesen Orten ist Partizipation möglich. Es werden vielfältige Beteiligungsformate angeboten, um möglichst breite Meinungsbilder zu erfassen und die Formate an den Bedarfen der Zielgruppen ausrichten zu können. 4.9. Eigenes Budget und Gestaltungsmöglichkeiten Ein eigenes Budget fördert die Motivation, Projektideen ein zureichen und selbst umsetzen zu können. Die Verteilung des Budgets erfolgt transparent. 4.10. Arbeitsformen und Rahmenbedingungen kinder- und jugendgemäß Die Arbeitsformen und Rahmenbedingungen sind attraktiv für Kinder und Jugendliche auszurichten. Die Arbeit u nd die Themen sind selbstgewählt, vielfältig, abwechslungsreich und spannend, um den Gewohnheiten und Interessen von jungen Menschen gerecht zu werden. Kinder- und Jugendbeteiligung muss frühzeitig erfolgen, wenn noch genügend Spielräume für Beteiligung bestehen. 4.11. Begleitung Fachkräfte aus Verwaltung und Pädagogik können vorbereiten, begleiten, unterstützen, moderieren. Je nach Bedarf der Kinder und Jugendlichen unterstützen sie die Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung. Um gleichzeitig möglichst hoh e Unabhängigkeit, politische Neutralität und gute Anbindung an die Verwaltung zu gewährleisten, ist die Begleitung in geteilter Verantwortung von öffentlicher und freier Jugendhilfe einzulösen. 4.12. Selbstorganisation Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsweise, ihre Struktur usw. selbst mit zu gestalten bzw. zu entwickeln. Formate werden von Kindern und Jugendlichen besprochen und weiterentwickelt. 13 4.13. Transparenz & Öffentlichkeitsarbeit Prozesse und Entscheidungen sind für alle Beteiligten nachvollziehbar und zugänglich. Transparenz bedeutet, dass alle relevanten Informationen über Beteiligungsprozesse und getroffene Entscheidungen offen und verständlich kommuniziert werden. Kinder und Jugendliche haben Zugang zu Informationen üb er Abläufe, Ziele und Ergebnisse eines Beteiligungsprojekts. Alle Beteiligten verstehen, wie ihre Meinungen und Ideen in den Entscheidungsprozess einfließen und welche Auswirkungen dies auf die Ergebnisse hat. Möglichkeiten, Spielräume und Grenzen bei Beteiligungsverfahren müssen klar definiert sein. 5. Umsetzung Die beschriebenen Qualitätsstandards und Werte bilden die Grundlage für die nachhaltige Gestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung . Zusätzlich zu diesen Grundlagen braucht es Ansätze und Methoden, die einen Rahmen für die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt schaffen. In diesem Rahmen wird u.a. festgeschrieben, was die Akteur*innen benötigen, damit sie Kinder- und Jugendbeteiligung realisieren können. Kinder und Jugendliche sollen dazu ermutigt und beteiligte Erwachsene dazu befähigt werden, Partizipationsprojekte zu planen und durchzuführen. Dabei geht es auch um eine Sensibilisierung für Themen und Fragestellungen der Kinder- und Jugendbeteiligung. 5.1. Befähigung der Beteiligten Menschen müssen für Kinder - und Jugendbeteiligung befähigt werden, da dies einen bewussten und aktiven Prozess erfordert. Es ist wichtig, dass Er wachsene, Fachkräfte und Entscheidungsträger *innen ein Verständnis entwickeln, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinungen zu äußern und an Entscheidungen teilzuhaben, die ihr Leben betreffen. Durch Schulungen, Fortbildungen und Sensibilisierungsmaßnahmen können Erwachsene lernen, wie sie einen unterstützenden und inklusiven Raum schaffen können, der junge Menschen ermutigt, ihre Stimme einzubringen. Gleichzeitig müssen auch Kinder und Jugendliche in ihrer Beteiligungsfähigkeit gestärkt werd en. Dazu müssen ihnen die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, um ihre Meinungen zu artikulieren und Verantwortung zu übernehmen, damit sie konstruktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Die Befähigung aller Beteiligten ist en tscheidend, um eine gleichberechtigte und wirkungsvolle Kinder- und Jugendbeteiligung zu ermöglichen. 14 5.1.1. Befähigung von Kindern und Jugendlichen Stimmen und Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen sind einzigartig und wertvoll. Indem sie in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv an der Gestaltung ihrer eigenen Lebensumstände teilzunehmen, lernen sie, ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren und für ihre Rechte einzustehen. Durch die Förderung ihrer Beteiligung entwickeln sie wichtige Fähigkeiten wie kritisches Denken, Empathie, Teamarbeit und Verantwortungsbewusstsein. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in Bezug auf ihre eigenen Lebenswelten. Indem wir sie befähigen, werden sie zu aktiven Gestalter*innen ihrer Zukunft und der Gesellschaft als Ganzes. Ihre Perspektiven tragen zur Vielfalt der Meinungen und Lösungsansätze bei und fördern eine inklusive, gerechte und demokratische Gesellschaft, in der ihre Rechte und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Politische Bildung ist für Kinder und Jugendliche eine entscheidende Ressource. Es ist wichtig, jungen Menschen grundlegende Kenntnisse über politische Prozesse, demokratische Prinzipien und ihre Rechte zu vermitteln. Durch politische Bildung können sie lernen, wie Entscheidungen getroffen werden, wie politische Institutionen funktionieren und wie sie selbst aktiv daran teilhaben können. Es geht darum, sie in die Lage zu versetzen, komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und ihre eigene Meinung zu bilden. Hierzu sollten praktische Elemente wie Planspiele, Diskussionen und aktive Teilnahme an Projekten angeboten werden, um ihre Fähigkeiten in Bereichen wie Kommunikation, Argumentation und Zusammenarbeit zu stärken. Wenn junge Menschen frühzeitig politische Bildung erhalten und Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung haben, werden sie ermutigt, sich als aktive Bürger*innen wahrzunehmen und sich für ihre Interessen und Anliegen einzusetzen. Zudem wird das Fundament für ihr langfristiges Engagement gelegt. Weiterhin ist es wichtig, Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo sie sich aufhalten. Der Ort Schule spielt eine zentrale Rolle, da sie hier viel Zeit verbringen. Durch die Integration von partizipativen Elementen in den Unterricht und die S tärkung von Schüler*innenvertretungen können sie aktiv an Entscheidungen teilhaben und ihre Interessen vertreten. Darüber hinaus bieten Freizeiteinrichtungen wie Jugendhäuser und Vereine eine Plattform für Mitbestimmung und Engagement. Das Internet und Social Media spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Plattformen wie Blogs, Foren und soziale Netzwerke bieten Raum für den Austausch von Meinungen und die Teilnahme an virtuellen Diskussionen. Indem junge Menschen lernen, diese Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und ihre Ansichten online auszudrücken, können sie ihre Stimmen stärken und auf breiterer Ebene Einfluss nehmen. Erwachsene müssen die Bedeutung dieser verschiedenen Kontexte erkennen und nutzen, u m Kinder und Jugendliche zu erreichen. Indem sie sich aktiv in Schulen, Freizeit und Online -Plattformen engagieren und sich für deren Beteiligung einsetzen, kann dies sichergestellt werden. 15 5.1.2. Befähigung Erwachsener Partizipation junger Menschen zu erkennen und ihnen Raum zur Entfaltung zu geben, erfordert einen kontinuierlichen Prozess, bei dem Erwachsene ihre eigenen Vorstellungen überdenken und Vertrauen in die Fähigkeiten und Ideen der jungen Menschen entwickeln müssen. Nur so kann eine gelingende Beteiligung ermöglicht werden. 5.1.3. Stärkung der Multiplikator*innen Die Stärkung von Multiplikator*innen im Hinblick auf Kinder - und Jugendpartizipation wird die Beteiligung junger Menschen nachhaltig fördern. Multiplikator *innen sind Personen, die in ihrer Rolle al s pädagogische Fachkräfte, Betreuer*innen oder andere Akteur*innen eine direkte Schnittstelle zu Kindern und Jugendlichen haben. Hier gilt es durch gezielte Maßnahmen , Kinder und Jugendliche zur aktiven Partizipation zu ermutigen und ein Unterstützungssystem für sie aufzubauen. 5.1.3.1. Befähigung von Verwaltung und Sensibilisierung von Politik Partizipation ist ein gesetzlicher Auftrag, der insbesondere in der Verwaltung implementiert und umgesetzt werden muss. Um dies zu erreichen, werden interne Fortbildungen für die Verwaltung angeboten, in denen M itarbeitende über die Bedeutung und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung informiert werden. Diese Fortbildungen stärken das Bewusstsein für die Relevanz von Partizipation junger Menschen und vermitteln praktische Werkzeuge und Strategien, um die Beteiligung in ihrem Verantwortungsbereich zu fördern. Konzipiert und durchgeführt werden die Workshops von der koordinierenden Stelle. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Verwaltung, regelmäßig Informationen zu Partizipationswünschen und -ergebnissen von Kindern und Jugendlichen an die Politik zu transportieren. Nur so wird das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Recht e junger Menschen gestärkt und politische Entscheidungsträger*innen können ihre Politik und Maßnahmen entsprechend ausrichten. 6. Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte vielfältige Formen und Ansätze für Kinder - und Jugendbeteiligung schaffen, um zu ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche selbst Projekte anstoßen und umsetzen sowie an Prozessen beteiligt werden können. Es ist wichtig, dass die Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung vielfältig und flexibel bleiben, damit sie auf unterschiedliche Anlässe und Bedarfe angepasst werden können. Ein Anspruch ist es dabei auch, Transparenz über die Möglichkeiten und Limitationen 16 von Beteiligung herzustellen, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig ein Verständnis über demokratische Strukturen und Prozesse in ihrer eigenen Lebenswelt entwickeln können. 6.1. Alltagspartizipation Alltagspartizipation kann in verschiedenen Kontexten stattfinden, wie zum Beispiel in der Schule, in der Familie, in der Freizeitgestaltung oder in lokalen Gemeinschaften und beginnt bereits in der Kinder tagesbetreuung. Frühkindliche Bildungseinrichtungen bieten Möglichkeiten, in denen Kinder ihre Meinungen und Ideen einbringen können. Bei der Freizeitgestaltung können Kinder und Jugendliche aktiv mitwirk en, indem sie zum Beispiel an Jugendclubs oder -organisationen teilnehmen, bei der Planung von Veranstaltungen mitwirken oder ihre Interessen und Hobbys gemeinsam mit Gleichaltrigen verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kreativität auszuleben, ihre eigenen Ideen umzusetzen, an Entscheidungen im täglichen Leben teilzunehmen und sich aktiv am Gruppenleben zu beteiligen. Die Möglichkeiten und Grenzen der Alltagspartizipation entstehen in einem fortwährenden Aushandlungsprozess zwischen allen Beteiligten. 6.2. Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte (‚top down‘ projektorientiert) In der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden Kinder und Jugendliche frühzeitig in Planungen mit einbezogen. Von Spielplätzen über Mobilitätskonzepte bis hin zu Stadtteilplanung ist eine Mitwirkung gewünscht und unbedingt notwendig. Hier wird ein projektorientierter ‚top down‘ -Ansatz genutzt, es werden partizipative Projekte durch die Verwaltung initiiert und geleitet. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit , in verschiedenen Phasen des Projektablaufs mitzuwirken und an der Planung, Gestaltung und Umsetzung von Projekten teilzunehmen, die für ihre Lebenswelt oder ihre Zukunft relevant sind. Die ‚top-down‘ Ausrichtung bedeutet, dass die Entscheidung über die Projekte von den verantwortlichen Institutionen getragen wird. Kinder und Jugendliche werden dabei als Partner*innen und Expert*innen betrachtet, deren Meinungen und Vorschläge gehört und berücksichtig t werden. Es ist wichtig, dass bei dieser Form der Partizipation maximale Transparenz über die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung im jeweiligen Projekt sichergestellt ist. Es ist wichtig, dass den Kindern und Jugendlichen klar kommuniziert wird, in welchem Umfang sie Einfluss nehmen können und aus welchen Gründen die Rahmenbedingungen gesetzt werden. Durch eine offene und transparente Kommunikation wird sichergestellt, dass die Erwartungen der jungen Menschen realistisch sind und dass sie verstehen, wie ihre Beteiligung in den Gesamtprozess integriert wird. Dies schafft Vertrauen und Verständnis zwischen den Entscheidungsträger*innen und den jungen Teilnehmenden. 17 6.2.1. Koordinierung der ‚top down‘ Projekte Die projektorientierte Kinder ‐ und Jugendbeteiligu ng wird in der Regel durch das betreffende Fachamt in Abstimmung mit der koordinierenden Stelle zur Kinder - und Jugendpartizipation organisiert und koordiniert. Bei ‚top down‘ Projekten obliegen die Festlegung der terminlichen Rahmenbedingungen und die Dur chführung der Kinder ‐ und Jugendbeteiligung den jeweils projektleitenden Fachämtern, wobei Art und Umfang der Beteiligung bereits vor Auftragsvergabe mit der koordinierenden Stelle abgestimmt sind. Projektbezogen kann die Kinder ‐ und Jugendbeteiligung von anderen fachlich geeigneten Auftragnehmer*innen im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführt werden. Die Jahresplanung der projektorientierten Kinder- und Jugendbeteiligung wird jährlich in Kooperation zwischen der koordinierenden Stelle und den Fachämtern festgelegt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt legt großen Wert darauf, diesen Prozess so transparent wie möglich zu halten. Kindern und Jugendlichen wird nicht nur mitgeteilt, welche Planungen partizipativ begleitet werden und welche nicht, sie erfahren auch die Gründe für die jeweilige Entscheidung. Wie sich die Öffentlichkeitsarbeit gestaltet, wird genauer in Abschnitt 10. beschrieben. 6.3. Beteiligung durch Initiative von Kindern und Jugendlichen (‚bottom up‘) ‚Bottom-up‘ Projekte in der Kinder - und Jugendbeteiligung beziehen sich auf partizipative Initiativen, die von den jungen Menschen selbst ausgehen und von ihnen aktiv gestaltet werden. Solche entstehen aus den Interessen, Bedürfnissen und Ideen der jungen Menschen. Sie übernehmen die Initiative, identifizieren Herausforderungen oder Chancen in ihrer Umgebung und setzen sich aktiv für Veränderungen ein. ‚Bottom-up‘ Projekte ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, ihre eigenen Anliegen zu definieren und ihre Perspektiven und Lösungsvorschläge einzubringen. Deshalb sind sie ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und der aktiven Beteiligung junger Menschen. 6.3.1. Koordinierung der ‚bottom up‘ Projekte Die koordinierende Stelle berät, welche Fachämter hinzugezogen werden müssen und unterstützt die Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung des Prozesses. Die koordinierende Stelle ist direkte Ansprechperson für die Kinder und Jugendlichen und unterstützt sie bei der Umsetzung und Kommunikation mit Akteur*innen der Stadt und Stadtgesellschaft. ‚Bottom up‘ Projekte können auch Teil von Alltagspartizipation sein. In diesem Fall wird der Prozess in der jeweiligen Institution durchgeführt. 18 6.4. Digitale Partizipation Digitale Partizipation bezieht sich auf die Nutzung digitaler Medien und Technologien, um Kinder und Jugendliche in partizipative Prozesse einzubeziehen. Dies ermöglicht ihnen, unabhängig von ihrem physischen Standort oder zeitlichen Einschränkungen ihre Meinungen und Ideen einzubringen. Beispielsweise d urch Online -Umfragen, Feedbackformulare und Online -Diskussionsplattformen können sie sich Gehör verschaffen. Über virtuelle Workshops, Online-Konsultationen etc. kann mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam a n Entscheidungsprozessen gearbeitet werden. Die Verwendung und Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote erleichtert zudem den Zugang zur Partizipation. 7. Motivation und Anreize zur Beteiligung Um Kinder und Jugendliche nachhaltig für partizipative Prozess e zu gewinnen, ist es erforderlich, Anreize und Motivationen zu schaffen. Dafür ist ein ausgewogenes Angebot aus politischer Bildung und praktischen Anreizen wichtig. Politische Bildung kann Kinder und Jugendliche dabei unterstützen und dazu befähigen, ihre politischen und gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen. Praktische Anreize wie Aufwandsentschädigungen, sei es in Form von finanziellen Mitteln oder anderen Gesten, können Kinder und Jugendliche auch dazu ermutigen, sich aktiv zu beteiligen. Dies kann beispielsweise die Übernahme von Fahrtkosten, die Bereitstellung von Gutscheinen oder eine gute Verpflegung währ end Veranstaltungen beinhalten. 8. Formate und Strukturen Aufbauend auf den Qualitätsstandards und den Methoden und Ansätzen wurden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt konkret Strukturen und Formate erarbeitet, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung gestaltet werden soll. Darunter werden etwa organisatorische Strukturen , Ansprechpersonen und Anlaufstellen für Informationen, Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit gefasst, die es braucht, damit Formate und Projekte für die Kinder - und Jugendbeteiligung durchgeführt werden können . Beschrieben werden außerdem feste Formate und Partizipationsmöglichkeiten, die der Kinder- und Jugendbeteiligung Ankerpunkte geben sollen, um sie zu etablieren und fortlaufend weiterzuentwickeln. 8.1. Struktur Um Kinder- und Jugendbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufzubauen und nachhaltig etablieren zu können, braucht es strukturelle Elemente. Dazu zählen 19 feste Ansprechpersonen, die zu Verfahren beraten, informieren und dabei unterstützen sowie feste Partizipationsformate, die von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, genutzt bzw . gestaltet werden können. Interessierten wird dadurch ein Rahmen und konkrete Anlaufpunkte gegeben, was Kinder - und Jugendbeteiligung bedeutet und wie sie selbst Prozesse neu aufbauen oder an bestehenden teilhaben können. 8.2. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ Das „Jugendplenum“ wird als neues Beteiligungsformat für Jugendliche in Darmstadt etabliert. Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren haben hier die Möglichkeit, sich über (kommunal-) politische Themen und Beteiligung auszutauschen sowie Proje kte selbst zu initiieren und durchzuführen. Das „Jugendplenum“ wird eine zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen in Darmstadt . Es wird außerdem dazu bemächtigt, als Gremium über die Bewilligung der Anträge an den jugendfonds* zu entscheiden. Das Rede recht des „Jugendplenums“ in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und dem Jugendhilfeausschuss wird in einer Satzung geregelt. Aufgrund der Altersspanne ist es wichtig, dass die Sitzungen des „Jugendplenums“ entsprechend moderiert werden. Es soll vermieden werden, dass sich eine Dominanz einzelner Mitglieder aufbaut. Das „Jugendplenum“ soll möglichst viele , unterschiedliche Jugendliche in Darmstadt repräsentieren, deshalb gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Zum einen können sich Jugendliche zur Wahl aufstellen, dafür müssen sie sich bewerben. Die Bewerbungen werden öffentlich ausgestellt, damit sich die Wählenden ein Bild machen könn en. Es werden 25 Jugendliche gewählt. Zum anderen wird es ein Losverfahren in den Jugendhäusern geben. Die Jugendhäuser werden dafür nach Sozialräumen zusammengefasst. Hier werden jeweils zwei Personen, insgesamt 20, aus allen Interessierten gelost. So wird sichergestellt, dass aus verschiedenen Sozialräumen in Darmstadt Jugendliche vertreten sind. Darüber hinaus werden zwei Plätze des „Jugendplenums“ fest an den Stadtschüler*innenrat vergeben. Das „Jugendplenum“ soll nicht als Parallelorgan zum Stadtschüler*innenrat aufgebaut, sondern vielmehr in der Zusammenarbeit mit ihm verzahnt werden. Das „Jugendplenum“ besteht somit insgesamt aus 47 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt im Schnitt 30 Monate (minimal 27 Monate, maximal 33 Monate). Für den Fall, dass Jugendliche aus dem „Jugendplenum“ vorzeitig ausscheiden, gibt es für Gewählte und Geloste Nachrücker*innenlisten. Jugendliche, die nach ihrer Teilnahme weiterhin am „Jugendplenum“ mitarbeiten möchten, können sich zur Wahl bzw. Wiederwahl aufst ellen oder am Losverfahren teilnehmen. Zu den festen Mitgliedern können jederzeit auch Gäste dazu kommen, um selbst Anliegen einzubringen und die Arbeit kennenzulernen. Das „Jugendplenum“ wird jährlich mindestens vier Sitzungen haben, wo sich die Mitgliede r sowie interessierte Gäste treffen. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, anlass - und themenbezogene Arbeitsgruppen zu bilden, die sich auch in kleinerer Runde zusammenfinden können. Damit sich Interessierte über das „Jugendplenum“ abseits der Tr effen informieren können, wird die Arbeit des „Jugendplenums" öffentlich einsehbar bereitgestellt. So wird außerdem Transparenz gefördert. 20 Um die Rahmenbedingungen des „Jugendplenums“ festzulegen, wurde eine Satzung erstellt. Wie sich die inhaltliche und organisatorische Arbeit konkret gestaltet, wird im „Jugendplenum“ selbst in einer Geschäftsordnung erarbeitet. Es trägt dem Anspruch Rechnung, dass das „Jugendplenum“ den Bedarfen von jungen Menschen gerecht wird und sie sich mit ihrem Format identifizieren können. 8.3. Kinder- und Jugendbeauftragte Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Darmstadt wahrzunehmen und zu stärken, werden zwei ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte eingesetzt. Sie sind ein Bindeglied zwischen Stadtgesellschaft und Kindern und Jugendlichen und schaffen Öffentlichkeit für ihre Belange. Sie werden analog mit festen Sprechstunden sowie digital erreichbar sein. Darüber hinaus sind sie in ihrer Funktion beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und erstatten einmal jährlich Bericht über ihre Arbeit und die behandelten Anliegen. Das Ehrenamt der Kinder- und Jugendbeauftragten kann von allen Darmstädter*innen ab 16 Jahren ausgeführt werden. Sie werden auf zwei Jahre durch den Jugendhilfeausschuss gewählt. Die Wahlvorschläge werden über mehrere Zugänge wie öffentliche Aufrufe, Gremien sowie Bildungs - und Jugendhilfeträger eingeholt. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden. Die Kandidat*innen dürfen während ihrer Amtszeit kein politisches Man dat aktiv ausüben, um politische Neutralität zu wahren. Unter einem politischen Mandat ist die öffentlich gewählte Position in einer politischen Partei zu verstehen. Angebunden sind die Kinder - und Jugendbeauftragten über regelmäßige Treffen mit dem Jugendamt und dem Büro für Sozialplanung. Die Kinder - und Jugendbeauftragten erhalten für ihre Arbeit eine angemessene ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. 8.4. Koordinierende Stelle Die Gestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt soll vielfältig sein und den gesetzten Qualitätsstandards entsprechen. Um dies umzusetzen, wird eine zentrale Stelle eingerichtet, die die Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt übe rgeordnet koordiniert. Die Stelle wird als Anlaufstelle für Interessierte fungieren und organisatorische Aufgaben übernehmen. Zu ihrem Gebiet gehören folgende Positionen und Tätigkeiten: • die Geschäftsstelle des „Jugendplenums“ • die Bereitstellung und Aufarbeitung von Informationen (analog & digital) • die Koordination der Kinder- und Jugendbeauftragten • zentrale Anlaufstelle für Beteiligungsformate in Darmstadt • Beratung und Unterstützung der Verwaltung und Politik • Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss einmal jährlich Der Bürostandort der koordinierenden Stelle sollte zentral und barrierearm sein, damit er für Interessierte gut erreichbar ist . Die Koordinationsstelle wird in einer Tandemstruktur aus Verwaltung und freie m Träger auf gebaut. Die Tandemstruktur begünstigt, dass die Beteiligungsformate aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet 21 werden, da es gleichzeitig eine enge Anbindung an die Sozialräume und an die organisatorischen Stellen der Stadt fördert. 8.5. Kinder- und Jugendsprechstunde Zukünftig wird es eine Sprechstunde für Kinder - und Jugendliche mit dem *der Jugenddezernent*in der Wissenschaftsstadt Darmstadt geben. Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen, die in Darmstadt leben. Es werden mindestens vier Sprechstunden pro Jahr angeboten. Sie werden wechselnd an verschiedenen Orten in Präsenz stattfinden. Die Kinder- und Jugendsprechstunde wird die Sichtbarkeit für die Belange junger Menschen fördern und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, ihre Interessen direkt zu kommunizieren. 8.6. Workshops Empowerment Damit die beteiligten Akteur*innen die Partizipationsmöglichkeiten in Darmstadt auch praktisch kennenlernen können, werden anlass- und zielgruppenspezifische Workshops angeboten. Dafür werden Workshop -Bausteine entwickelt, die nach Bedarf angepasst werden können. Inhaltlich werden sich die Bausteine auf konkrete Optionen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt fokussieren. Dabei wird auch auf die Verschränkung von Partizipation zur Demokratieförderung eingegangen. Die Workshops für Jugendliche werden regelmäßig an für sie ansprechenden Orten (z.B. Jugendhäuser, jugendforum*) angeboten. Workshops für Multiplikator*innen werden nach Bedarf gegeben. Diese Angebote sind sowohl analog als auch digital durchführbar. Für Vertreter*innen der Verwaltung wird eine interne Fortbildung angeboten, um sie u.a. darin zu bilden, welche Bedeutung Kinder - und Jugendbeteiligung in ihrem Verwaltungsbereich hat und welche Methoden es gibt, sie zu fördern. Ziel der Workshops ist es, die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Perspektiven von Kindern und Jugendlichen eingeholt und ihre Interessen berücksichtigt werden können. Die Workshops für Jugendliche und Erwachsene werden von der koordinierenden Stelle angeboten. 8.7. Projekte im Sozialraum Beteiligung lebt davon, dass kontinuierlich Projekte umgesetzt und die bereitgestellten Strukturen genutzt werden. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, Ideen zur Kinder- und Jugendbeteiligung umzusetzen. Damit dies gelingt, stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Informationen, Unterstützung sowie Qualitätsstandards für die Planung und Durchführung bereit. Interessierte werden ermutigt, ihre Anliegen zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Sozialraum selbst anzustoßen und dazu die Mittel des jugendfonds* sowie die Räumlichkeiten des jugendforums* zu nutzen. In der Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Kommunikation mit den Ämtern und der Antragsstellung werden sie von der koordinierenden Stelle aktiv unterstützt. Unterstützen können nach Möglichkeit auch die Kinder- und Jugendbeauftragten in den Sozialräumen. 22 9. Ressourcen Nachhaltig die passenden Strukturen und Formate für die Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt aufzubauen, bedarf einer angemessenen Bereitstellung von Ressourcen. Das betrifft Ressourcen wie Personal, den Aufbau und die Pflege einer Infrastruktur, das Gestalten von Öffentlichkeitsarbeit sowie feste Anlaufstellen für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt. Darüber hinaus fließen Ressourcen auch in den Aufbau, die Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsformaten. Die finanziellen Mittel müssen entsprechend von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Haushalt bereitgestellt oder aus Drittmitteln eingeworben werden. 9.1. „Teens Choice – Darmstädter Jugendplenum“ Das „Jugendplenum" benötigt Ressourcen, um die Infrastruktur aufzubauen und sich zu organisieren. Darunter fällt etwa, dass das „Jugendplenum“ Orte hat, an denen die Sitzungen stattfinden. Außerdem gibt es einen festen Ort, um sich auch in anderen Rahmen zu treffen, auszutauschen und das „Jugendplenum“ mit Inhalten und Leben zu füllen. Der Raum soll möglichst zentral gelegen sowie barrierearm sein, damit er eine niedrigschwellige Anlaufstelle nicht nur für Mitglieder des „Jugendplenums“, sondern für alle Jugendliche in Darmstadt bietet. Weiterhin erhält das „Jugendplenum“ ein Budget, aus dem notwendige Kosten übernommen werden. Zu diesen Kosten zählt etwa die Organisation und Durchführung der Sitzungen des „Jugendplenums“. Das Budget ist außerdem dazu da, um Projektideen, die für alle Jugendlichen zugänglich sind, umzusetzen. In diesem Zusammenhang können z.B. Kosten für Referent*innen, Materialien und Werbung anfallen. Die Regeln zum Umgang mit dem Budget werden in der Satzung festgelegt. Des Weiteren wird teilnehmenden Jugendlichen die Mitgliedschaft im „Jugendplenum“ bescheinigt. Diese Form der Wertschätzung ist ebenso wichtig wie die monetäre Anerkennung, um Anreize für Jugendliche zu schaffen, sich am Format zu beteiligen. 9.2. Koordinierende Stelle Die koordinierende Stelle übernimmt zentrale organisatorische, informative und begleitende Aufgaben, deren Ausführung sicherstellen, dass die Strukturen und Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt werden können. Deshalb ist es essenziell, dass die Stelle über ausreichend Fachwissen und zeitliche Kapazitäten verfügt, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Darüber hinaus sind die nötigen Ressourcen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Kinder - und Jugendbeteil igung und die Organisation des „Jugendplenums“ an die koordinierende Stelle angegliedert. Dies umfasst analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit inkl. der Erstellung und Pflege einer Webseite und das bespielen von Social-Media-Kanälen. Unter die Organisation des „Jugendplenums“ fällt z.B. die Miete für Räumlichkeiten sowie die Kosten der Besetzungsverfahren (Wahl- und Losverfahren). Zudem erhalten Mitglieder des „Jugendplenums“, ausgenommen der Gäste, ein Sitzungsgeld, welches sich an den allg. Grundlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt orientiert. Die Bereitstellung der Ressourcen für die koordinierende Stelle muss in angemessener Höhe bei der Haushaltsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt werden. 23 9.3. jugendfonds* Über das Bundesprogramm Demokratie leben! stehen jungen Menschen in Darmstadt jährlich Mittel für die Durchführung politischer sowie zivilgesellschaftlicher Projekte zur Verfügung. Junge Menschen in der Stadt Darmstadt haben mit Hilfe des jugendfonds* die Möglichkeit, sich politisch auszudrücken, für ihre Themen einzustehen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Im Regelfall beantragen sie pro Projekt ca. 300 Euro. Das Bundesprogramm sieht vor, dass junge Menschen selbst über die Mittel entscheiden. Das „Jugendplenum“ wird als Entscheidungsgremium über die Anträge des jugendfonds* benannt. Bevor die Anträge im „Jugendplenum“ entschieden werden, wird vom Jugendbildungswerk vorgeprüft, ob sie den Zielen von Demokratie leben! entsprechen, d.h. ob sie grundsätzlich förderfähig sind. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Anträge mit einem entsprech enden Hinweis in das „Jugendplenum“ eingebracht. Über den jugendfonds* wird sichergestellt, dass junge Menschen eigene Projekte verwirklichen können, ohne in festen Strukturen organisiert sein zu müssen. Daher ist der jugendfonds* unabhängig von dem selbstverwalteten Budget des „Jugendplenums“, welches eigene Sachmittel vorhält. Die Mittel des jugendfonds* stehen insbesondere jungen Menschen zur Verfügung, die nicht Teil des „Jugendplenums“ sind. 10. Öffentlichkeitsarbeit Damit die geplanten Beteiligungsfo rmate für Kinder und Jugendliche wirksam sein können, braucht es Öffentlichkeitsarbeit. Durch Öffentlichkeitsarbeit können Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene über die Möglichkeiten zur Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt informiert werden . Zum einen werden Kinder und Jugendliche auf aktuelle, konkrete Verfahren und Wege aufmerksam gemacht, wie sie partizipieren können. Nur durch eine breite, zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit können möglichst viele Kinder und Jugendliche dazu ermuti gt werden, an Beteiligungsformaten teilzunehmen. Zum anderen werden Informationen dafür bereitgestellt, wie Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche Beteiligungsformate selbst initiieren und durchführen können. Weiterhin bietet Öffentlichkeitsarbeit d en Rahmen, dass sich alle Interessierte der Stadtgesellschaft und darüber hinaus über laufende und die Ergebnisse abgeschlossener Beteiligungsformate ein Bild machen können. Durch die Öffentlichkeitsarbei t wird dazu beigetragen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung sichtbar bleibt und nachhaltig Akteur*innen dazu motiviert werden, in die Prozesse mit einzusteigen. Auch Kinder und Jugendliche werden die Möglichkeit haben, die Öffentlichkeitsarbeit mitzugestalten, darunter fällt etwa die V orstellung von Bottom-up-Projekten. Das „Jugendplenum“ wird ihre Arbeit ebenfalls aufbereitet öffentlich machen. Die Infrastruktur der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Zusammenspiel aus dem digitalen und analogen Raum sein. Es ist essenziell, Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo sie sich aufhalten. Deshalb wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendzentren, den außerschulischen Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, den Schulen, etc. in 24 Darmstadt geben. Außerdem ist eine zielgruppengerechte, ansprechende Aufbereitung der Inhalte notwendig, damit die Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt genutzt wird und funktioniert. Die Öffentlichkeitsarbeit muss zudem aktuell gehalten und gepflegt werden. 10.1. Digital Es wird verschiedene digitale Kanäle geben, die über Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt informieren. Dreh - und Angelpunkt wird eine Webseite sein, auf der alle Informationen zentral zu finden sind. Die Webseite ist darüber hinaus mit weiteren Möglichkeiten verknüpft, die über Beteil igung informieren und macht auf sie aufmerksam. Darunter fallen etwa Social -Media-Plattformen und Messenger, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Auch E -Mail-Verteiler oder Newsletter sind eine gute Möglichkeit, um möglichst viele Kinder und Ju gendliche sowie weitere Interessierte informiert zu halten. 10.2. Analog Es werden ebenfalls unterschiedliche analoge Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit etabliert. Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Plakate etc. wird gezielt in den Sozialräumen stattfinden, wo die Beteiligungsformate sind. Das können involvierte Initiativen, Gremien, aber auch Jugendhäuser und Schulen sein. Weiterhin wird es zentrale Orte geben, d ie analog zur Webseite über wissenswerte Aspekte zur Kinder - und Jugendbeteiligung in Darmstadt informier en. Darunter falle n etwa das Büro der koordinierenden Stelle und das jugendforum*. 11. Evaluation & Weiterentwicklung Im ersten Schritt wird die Steuerungsgruppe, die den Prozess seit Beginn begleitet, mit der Umsetzung des Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung beschäftigt sein. Um Standards und Strukturen in Darmstadt nachhaltig zu etablieren, bedarf es im weiteren Verlauf einer kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung. Die Steuerungsgruppe wird verstetigt, damit fortlaufend verschiedene Perspektiven in dem Prozess berücksichtigt werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung ist ein zukünftiges Ziel, auch Formate und Angebote zu schaffen, die Kinder in jüngerem Alter miteinbeziehen. Zur Qualitätssicherung gehört u.a. eine regelmäßige Evaluation und Überprüfung der Arbeitsformen, Rahmenbedingungen und Begleitung. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen selbst ist dabei unerlässlich. Durch die konsequente Umsetzung und Sicherung dieser Qualitätsstandards kann eine qualitativ hochwertige Kinder - und Jugendbeteiligung gewährleistet werden, die den jungen Menschen eine aktive Teilhabe ermöglicht und ihre Stimmen wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen lässt.
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Zwei ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gesucht In Darmstadt gibt es mehrere Möglichkeiten, damit sich Kinder und Jugendliche an Themen der Stadt beteiligen können. Dabei achten wir darauf, dass alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität angesprochen werden. Zur Unterstützung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Darmstadt werden nun zwei neue ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten eingesetzt. Sie informieren, wie inklusive Beteiligung in Darmstadt für alle Kinder und Jugendlichen funktioniert. Das Amt wird zunächst für zwei Jahre besetzt. Deine Aufgaben - Kindern und Jugendlichen ihre inklusiven Beteiligungsmöglichkeiten in Darmstadt vorstellen - bei Festen für Kinder und Jugendliche zielgruppengerechte Angebote zu Kinderrechten und Beteiligung durchführen - die Wünsche und Anliegen von allen Kindern und Jugendlichen aus einem öffentlichen und digitalen „Kinder- und Jugendbriefkasten“ an die Stadt weitergeben - Kinder und Jugendliche über den Umgang mit ihren Wünschen und Anliegen informieren (z.B. kann ihr Wunsch umgesetzt werden? Was braucht es für die Umsetzung? wie lange dauert die Umsetzung?) - an den vier Jugendhilfeausschusssitzungen pro Jahr als beratendes Mitglied teilnehmen und einmal jährlich über deine Arbeit als Kinder- und Jugendbeauftragte*r berichten Was wir bieten - Einblicke in die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche unserer Stadt - Einblick und Vernetzung mit der Stadtverwaltung und -politik sowie den freien Trägern der Jugendhilfe - Fachliche Unterstützung und Begleitung durch die Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung - Eine Aufwandsentschädigung für dein Ehrenamt in Höhe von 205 Euro pro Monat - Arbeit im Team mit der*m zweiten Kinder- und Jugendbeauftragten - Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, z.B. Assistenz, Gebärdendolmetscher*in, Fahrdienst etc. Was du mitbringst - Du bist zwischen 16 und 27 Jahre alt und wohnhaft in Darmstadt - Interesse, dich für eine inklusive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen - Freude an der Arbeit mit allen Kindern und Jugendlichen - Engagement für eine vielfältige Stadtgesellschaft - Flexibilität Was du sonst noch wissen solltest - Es gibt eine Unfall- und Haftpflicht-Versicherung für das Ehrenamt - Wir benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis von dir - Während deines Ehrenamts darfst du kein politisches Mandat aktiv ausüben, d.h. keine öffentlich gewählte Position in einer politischen Partei innehaben - Mitarbeitende der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind von der Bewerbung ausgeschlossen Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf ein Motivationsschreiben (halbe Seite), oder ein Kennenlernvideo mit Angaben zu deinem Alter und deinem Interesse an dem Amt als Kinder- und Jugendbeauftragte*r in Darmstadt. Bitte reiche deine Bewerbung bis 18.10.2026 bei der Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung über folgende E-Mail-Adresse Jugendbildungswerk@darmstadt.de ein. Wir schätzen Vielfalt im Bewerbungsprozess. Bewerbungen werden unabhängig von Beeinträchtigung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität sehr gerne entgegen genommen. Bei Fragen, oder Unterstützungsbedarf melde dich bei der Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung, wir helfen gerne. (Telefon: 06151/13-3967)
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51 JHA
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0234
Magistratsbeschluss -Nr.
279
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 051-004-1030 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 6131000
Betreff: Berufung von zwei ehrenamtlichen Kinder - und Jugendbeauftragten in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 17.08.2026
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat wird beauftragt, alles entsprechend Notwendige zu unternehmen, um gemäß dem
verabschiedeten Rahmenkonzept Kinder - und Jugendbeteiligung zwei neue ehrenamtliche Kinder -
und Jugendbeauftragte zu berufen und den bisherigen ehrenamtliche n Kinder- und
Jugendbeauftragte n abzubestellen.
Anlagen: - Rahmenkonzept zur Kinder - und Jugendbeteiligung
- Ehrenamtsaufruf Kinder - und Jugendbeauftragte
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2026
Um den rechtlichen Anspruch an Kinder- und Jugendbeteiligung zu erfüllen, hat das
Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Akteuren, Jugendlichen und zuständigen Ämtern ein Rahmenkonzept zur Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in Darmstadt entwickelt, welches 2024 von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wurde (MV 2024/0296) und seither schrittweise umgesetzt wird.
Ein Baustein des Rahmenkonzepts sind die ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Mit diesem Baustein wird das Ziel verfolgt, die inklusiven Partizipationsmöglichkeiten für junge
Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt stärker bekannt zu machen und positive
Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten und weiter zu schaffen (§ 1 SGB VIII).
Darüber hinaus sollen die beiden Beauftragten alle Kinder- und Jugendliche unabhängig von
ihrem Unterstützungsbedarf, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer
Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität bestärken, ihre Interessen zu
formulieren, gegenüber dem Magistrat einzubringen und eigene Projekte umzusetzen. Die
Kinder- und Jugendbeauftragten werden sich und ihre Arbeit digital, analog und persönlich
präsentieren und über verschiedene Kanäle ansprechbar sein.
Junge Darmstädter*innen werden damit künftig weitere, direkte Ansprechpersonen für ihre
Anliegen haben, die ihnen auf Augenhöhe begegnen und niedrigschwellig zu erreichen sein
sollen. Die beiden ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten schaffen mit ihrer Arbeit
Vertrauen in die Institutionen und stärken somit den demokratischen Zusammenhalt innerhalb
der Stadt. Mit der Berufung zweier Kinder- und Jugendbeauftragter setzt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen weiteren wichtigen Baustein des Rahmenkonzepts zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen um.
Die Kinder- und Jugendbeauftragten werden, wie im Rahmenkonzept beschrieben, durch den
Jugendhilfeausschuss berufen. Sie erhalten einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss
und berichten regelmäßig im Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit. Die Berufung erfolgt
regelmäßig für zwei Jahre. Um die Berufung durchführen zu können, wird die Verwaltung eine
Ausschreibung veröffentlichen, zu Wahlvorschlägen aufrufen und diesen Aufruf möglichst breit
streuen (siehe Anlage).
Der bisherige ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte, Herr Toni Oblaski, ist seit 1. März
2004 mit dieser Aufgabe bestellt. Herr Oblaski ist mit der Aufhebung der Bestellung im
Rahmen der Neuberufung einverstanden. Die Aufhebung der Bestellung erfolgt zeitgleich mit
der Neuberufung der beiden neuen ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Die beiden Ehrenamtlichen werden durch die Koordinierungsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung des Jugendbildungswerks und des Jugendrings Darmstadt e.V. pädagogisch
begleitet. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 205 Euro pro Monat. Die Mittel
stehen auf der Kostenstelle 051-004-1030 zur Verfügung.
Darmstadt, 17.08.2026
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0234
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00