2827/2023
5. Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/501/1 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2827/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 5. Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" Mit Beschluss AN/0598/2022 „Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivie- ren“ des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der damaligen politischen Entwicklungen die entsprechenden Maßnahmen umzu- setzen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann. Dies ist mit den Mitteilungen 1496/2022 in der Sitzung am 12.05.2022, 2516/2022 in der Sitzung am 18.08.2022, 3665/2022 in der Sitzung am 17.11.2022 und 1242/2023 in der Sitzung am 25.05.2023 erfolgt. Darüber hinaus wird auf die Mitteilung 3737/2022 „Sachstand bezüglich der geplanten Strom- und Gassperren“ in der Sitzung am 19.01.2023 hingewiesen. Mit diesem 5. Sachstandsbericht wird über die aktuelle Entwicklung berichtet. 1) Entlastung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung plant, die Entlastungen für Stromverbräuche durch das Strompreisbrem- segesetz – StromPBG sowie für Erdgas und gelieferte Wärme durch das Erdgas-Wärme- Preisbremsengesetz – EWPBG bis einschließlich April 2024 zu verlängern. Da der maßge- bende EU Beihilferahmen bisher nur bis Dezember 2023 gilt, kann die Verlängerung über den Dezember 2023 hinaus erst später durch eine Verordnung erfolgen, sobald und sofern der EU-Beihilferahmen verlängert wird. 2) Aktuelle Ergebnisse Runder Tisch Energie Der Runde Tisch Energie, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Köln, des Jobcenters und der RheinEnergie hat am 10.08.2023 zusammengefunden. Ein akuter Handlungsbedarf für die kommende Heizperiode wird aktuell nicht gesehen. Die Beteiligten stehen laufend im operati- ven Austausch. Sobald sich hieraus strategische Handlungsfelder ergeben, wird hierauf kurz- fristig reagiert. Ein erweiterter Runder Tisch unter Beteiligung des Mietervereins, der Schuldnerberatung und der Verbraucherzentrale ist noch vor Beginn der Heizperiode geplant. 2 3) Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung Die RheinEnergie stellt aus eigenen Mitteln seit dem 01. Oktober 2022 eine Million Euro be- reit, um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Energierechnungen von einer Sperrung ihrer Energieversorgung bedroht sind (Härtefallfonds). Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen. Die Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezieht sich auf Haushalts- Gas-, Wärme- und Stromkunden. Der prognostizierte Unterstützungsbedarf aus dem Härtefallfonds hat sich nicht eingestellt. Bis zum 28.08.2023 wurden 12.193 Euro aus dem Härtefallfonds bereitgestellt. Durch das gesamte Maßnahmenvolumen der RheinEnergie erfahren die Menschen viele wei- tere Hilfsangebote. Der Härtefallfonds kann auch weiterhin genutzt werden (s. hierzu Anlage zu Mitteilung 3665/2022). 4) Information zu Strom- und Gassperren Die Notwendigkeit von Sperrungen als letzte Maßnahme bei der RheinEnergie ist seit Jahren weiterhin auf niedrigem Niveau rückläufig. Dieser Trend ist auch im laufenden Jahr 2023 fest- zustellen. Bereinigt um die Sperrungen bei Unternehmen, Leerstand, Stromdiebstahl und Gefahr in Ver- zug, gab es seit dem 01.01.2023 bis zum 28.08.2023 in Summe 509 real durchgeführte Strom- und 72 Gassperrungen bei Haushaltskunden. Bei Härtefällen handelt die RheinEnergie stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Seit April 2022 hat die RheinEnergie keine Sperrungen bei angezeigten Härtefällen durchgeführt. Durch gezielte Beratungs- und Hilfestellungsangebote konnte die RheinEnergie bereits 5.929 Menschen seit April 2022 erfolgreich helfen und gemeinsame Lösungen finden, damit es nicht zu einer Strom- oder Gassperrung kommt. 5) Energieberatung der RheinEnergie Die Energieberatungen der RheinEnergie nach dem Grundsatz 'Hilfe zur Selbsthilfe', das heißt, sie orientiert sich an den eigenen Kräften und Möglichkeiten der Menschen, wirken sich positiv auf den Energieverbrauch und somit auf die Kosten aus. Die Fachleute sind auch als Multiplikator*innen unterwegs, um ihr Fachwissen weitergeben zu dürfen. Die Energieberatungsleistung der RheinEnergie verteilt sich auf vier Themenblöcke: 1. Veranstaltungen 2. Telefonische und persönliche Beratung 3. Beratung im Kundenzentrum 4. Kooperationen mit Verbänden, Interessengemeinschaften, Begegnungs- und Fortbildungs- zentren, etc. Im Jahr 2023 wurden in Summe aktuell 2.584 Energieberatungen zu den Themen Verbrauch, Einsatz und Einsparung von Energie unter ökologischen, sowie ökonomischen Aspekten durchgeführt. Beim Treffpunkt Solar der Rheinenergie wurden zudem seit dem 07.09.2022 bis zum 28.08.2023 insgesamt 1.827 individuelle Beratungen im Zentrum sowie digital durchgeführt. Vom 14.08.2023 bis 03.09.2023 war die Rheinenergie mit 15 Standorten mit dem Treffpunkt Solar auf Veedelstour durch Köln. 6) Förderprogramm „Bürger*innenberatung zur Kostensteigerung durch die Energie- krise“ Die Anträge im Rahmen des Förderprogramms wurden durch die Mittel des Stärkungspaktes NRW finanziert. Das Förderprogramm befindet sich damit in der Umsetzung. 3 Bei neun der elf eingegangenen Anträge wurden die Antragsteller*innen gebeten, die vorran- gig zu nutzenden Landesmittel aus dem Stärkungspakt in Anspruch zu nehmen und eine ent- sprechende Bedarfsmeldung abzugeben. Es wurden insgesamt 600.252 Euro aus dem Stär- kungspakt an die Träger der Beratungsstellen weitergeleitet und damit kommunale Mittel in Höhe von 256.472 Euro eingespart. 7) Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut Mit den Mitteln aus dem Stärkungspakt NRW wurden bisher zahlreiche Einrichtungen der So- zialen Infrastruktur bei der Bewältigung der Kostensteigerungen im Energiebereich unterstützt. Damit konnte zum einen eine 100%ige Übernahme der Mehrkosten erfolgen und zum ande- ren die kommunalen Strukturförderfonds der Dezernate Bildung, Jugend und Sport sowie So- ziales, Gesundheit und Wohnen geschont werden. Hilfebedürftige Bürger*innen werden bei der Bewältigung der Energiekostensteigerungen auch mit Mitteln des Stärkungspakt NRW unterstützt. 8) Gesetzliche Änderungen Auf die Mitteilung 1242/2023 wird verwiesen. Weitergehende gesetzliche Änderungen sind nicht erfolgt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2827/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 31.08.2023 18:12