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Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen

Antrag nach § 3 BV2 (Die Linke) AN/0296/2019 vom 07.03.2019

Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0296/2019 Stand: 21.06.2022 Sachstandsbericht Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 8.1.3 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen, AN/0296/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem eng an die Fahrbahn grenzenden Radweg in dem Be- reich zwischen der Konrad-Adenauer-Str und "Zum Forstbotanischen Garten" entlang der B51 Ge- hölzgruppen unter Verwendung standortgerechter und funktionaler Pflanzen pflanzen zu lassen. Die- se Gruppen sollen in einem Abstand von mehreren Metern gepflanzt werden, so dass die Sicht von der Straße auf den Fahrradweg bestehen bleibt, die Pflanzen aber gleichzeitig als Blendschutz gegen Scheinwerfer entgegenkommender Autos dienen. Ein Großteil der verwendeten Pflanzen sollte im Winter das Laub nicht abwerfen, damit auch dann ein ausreichender Schutz vor der Blendwirkung der Scheinwerfer gegeben ist. Darüber hinaus sollten sie so gewählt sein, das ein Rückschnitt im Regelfall nicht erforderlich ist. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 1674/2019). Die Flächen sind Teil des Äußeren Grüngürtels, hier ist die Gestaltung der Flächen aus denkmalpfle- gerischen Gesichtspunkten festgelegt. Gehölzgruppen wechseln sich mit offenen Rasen- /Wiesenflächen ab. Eine zusätzliche Bepflanzung mit Immergrünen würde der historischen Konzepti- on widersprechen. Sachstand 2020 Der Beschluss ist nicht umsetzbar und damit erledigt. Status erledigt
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    in der Bezirksvertretung 2 – Rodenkirchen Herr Berthold Bronisz Bezirksrathaus Rodenkirchen, Haupstr. 85, 50996 Köln Email: berthold.bronisz@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0296/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 Pflanzung mehrerer Gehölzgruppen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, am 25.03.2019, zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem eng an die Fahrbahn grenzenden Radweg in dem Bereich zwischen der Konrad-Adenauer-Str und "Zum Forstbotanischen Garten" entlang der B51 Gehölzgruppen unter Verwendung standortgerechter und funktionaler Pflanzen pflanzen lassen. Diese Gruppen sollen in einem Abstand von mehreren Metern gepflanzt werden, so dass die Sicht von der Straße auf den Fahrradweg bestehen bleibt, die Pflanzen aber gleichzeitig als Blendschutz gegen Scheinwerfer entgegenkommender Autos dienen. Ein Großteil der verwendeten Pflanzen sollte im Winter das Laub nicht abwerfen, damit auch dann ein ausreichender Schutz vor der Blendwirkung der Scheinwerfer gegeben ist. Darüber hinaus sollten sie so gewählt sein, das ein Rückschnitt im Regelfall nicht erforderlich ist. Begründung: Der parallel zum Militärring verlaufende, beidseitig zu befahrende Radweg ist im Bereich zwischen dem Köln Bonner Verteiler und dem Rheinufer an vielen Stellen nur durch eine Wiese vom Verkehr getrennt. Dies hat zur Folge, dass die in Richtung des Köln Bonner Verteilers fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer bei Dunkelheit ganz massiv durch die Scheinwerfer des entgegenkommenden Fahrzeugverkehrs geblendet werden. Die Blendwirkung ist so groß, dass sich viele Einzelheiten und der Fahrbahnrand des Radweges kaum noch erkennen lassen. Der baulich sehr schlechte Zustand des Weges verstärkt diese Problematik. Auch entgegenkommende Radfahrer mit ausgefallener Beleuchtungsanlage sind nur noch sehr schwer erkennbar. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Gez. Bronisz

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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