2011/0503
Sportverein SV 98 Darmstadt
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2011/0503
3704 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.11.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat II
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0503
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Sportverein SV 98 Darmstadt
Vorlage vom: 23.11.2011
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2011 zur Ziffer 3 der Magistratsvorlage
2011/0211 bezüglich des Schuldenerlasses SV 98 wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit dem SV 98 in Verhandlung zu treten, um
a) eine Lösung für die anteilige Rückführung des Darlehens,
b) die Nutzungsvereinbarung des Stadions mit dem SV 98
neu zu verhandeln.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2011:
Begründung:
Mit Beschlüssen vom 18.05.2011 und 21.06.2011 stimmten Magistrat und Stadtverordnetenversamm-
lung dem Antrag des SV 98 zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftsbetriebes in der 3. Liga auf
einen Forderungsverzicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 2 laufenden Darlehen zu. Die Höhe der
Darlehen betragen 147.340,47 € und 390.335,75 €, in Summe 537.676,23 € und ergaben sich wie folgt:
Magistratsbeschluss vom 21.02.2001: Übernahme einer Ausfallbürgschaft über 500.000 DM. Begrün-
dung: drohende Zahlungsunfähigkeit.
Am 02.08.2001 wurde die Stadt aus der Ausfallbürgschaft vom 22.02.2001 von der Sparkasse mit
503.502,70 DM in Anspruch genommen, womit diese Forderung auf die Stadt überging. Dazu erging
ein Magistratsbeschluss am 24.10.2001.
Durch Rückzahlungen reduzierte sich die Forderung bis zum 28.04.2008 auf 147.340,47 € und besteht
in dieser Höhe bis heute unverändert.
Magistratsbeschluss vom 02.04.2003: Übernahme einer Ausfallbürgschaft über 450.000 EUR. Begrün-
dung: Umwandlung der Hart- in Kunstrasenfußballplätze für Kinder und Jugendliche. Im Mai 2009 hat
die Stadt die bestehende Restforderung der Volksbank Darmstadt e. G. gegen den SV 98 i. H. von
390.335,76 EUR übernommen, womit diese Forderung auf die Stadt übergegangen ist und in dieser
Höhe bis heute unverändert besteht. Hier erfolgten keinerlei Rückzahlungen. Die von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt verbürgten Kredite des SV Darmstadt 98 wurden seinerzeit aufgenommen, um
vorhandene Hartplätze zu sanieren und in Kunstrasenplätze umwandeln zu können sowie die drohende
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.
Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beiden Darlehen als Bürge von den Gläubigerbanken
in Anspruch genommen wurde, sollte mit Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2011 den Gremien-
beschlüssen die Restschuld erlassen werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat gegen diesen Schuldenerlass rechtliche Bedenken geäu-
ßert. Der Stadtverordnetenbeschluss wurde daraufhin ausgesetzt und Einigung mit dem SV 98 erzielt,
dass der Schuldenerlass in der bislang vorgesehenen Form und Höhe nicht erfolgen wird.
Ferner ist der derzeitige Vertrag mit dem SV 98 zur Überlassung des Stadions zu überarbeiten.
Der Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2011 zu Ziffer 3 der Magistratsvorlage 2011/0211 ist daher
aufzuheben.
Darmstadt, 23.11.2011
Dezernat II Der Dezernent IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0503
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00